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Porsche, der Dieselskandal und die Meinungsfreiheit

Am 19. Dezember 2017 steht Porsche vor Gericht. Nicht wegen seiner Rolle im Dieselskandal –“ es ist nur ein Kündigungsschutzprozess. Aber auch kein ganz „normaler“ Kündigungsschutzprozess.

Kläger ist Siegmar Herrlinger, seit 39 Jahren bei Porsche beschäftigt. Porsche hat ihm gekündigt –“ inzwischen zum zweiten Mal.

Er habe „auf der Betriebsversammlung am 15. Dezember 2016 in Weissach öffentlich in den Raum gestellt, er glaube in Hinblick auf den sogenannten „Dieselskandal“ nicht, dass man nichts gemerkt habe. Die Verantwortlichen müsse man benennen und bestrafen.“

Eine Ansicht, die nach verschiedenen Umfragen 70 –“ 80 % der Bundesbürger teilen.

Siegmar Herrlinger wurde daraufhin von Porsche freigestellt und es wurde ihm verboten, auf der nächsten Betriebsversammlung teilzunehmen. Per einstweiliger Verfügung erstritt er sich das Recht auf Teilnahme und wiederholte dort seine Forderung nach der Bestrafung der Verantwortlichen.

In der Folge führte jeder Schritt von Herrlinger, sich der juristischen Verfolgung von Porsche zu erwehren, zu einer weiteren Kündigung: In einem Flugblatt der Internationalistischen Liste/MLPD, für die Herrlinger zu den Bundestagswahlen kandidierte, wurde von der Vergiftung tausender Menschen durch Dieselabgase gesprochen.

Diese Tatsachenfeststellung (es gibt dazu inzwischen verschiedene Studien) ist für Porsche ein tiefer Griff in „die Kiste der üblen Worte“. Ob die „Kiste der üblen Worte“ des Porsche-Anwalts allerdings eine juristische Kategorie ist, darf getrost bezweifelt werden.

Die Folge war jedenfalls die erste fristlose Kündigung.

Als daraufhin eben dies auf einem Wahlplakat mit der Aussage, Porsche habe Herrlinger gekündigt, weil er für Arbeitsplätze und Umwelt kämpfe, angeprangert wurde, folgt die zweite fristlose Kündigung.

Dieses Vorgehen nennt man Kettenkündigung. Damit hat Porsche Erfahrung. Von Dezember 2002 bis August 2007 kündigte sie ihren Mitarbeiter Ulrich Schirmer siebenmal.

Damals hatte sich Schirmer als gewerkschaftlicher Vertrauensmann für einen gekündigten Kollegen eingesetzt. Dabei wirkte er auch an der Gründung eines Solidaritätskreises von Porsche-Mitarbeitern mit, der auf einem Flugblatt eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ sowie „verschärfte Ausbeutung“ anprangerte.

Vierzig Gerichtsverhandlungen durch verschiedene Instanzen (2006 bis zum Bundesarbeitsgericht), zwölf für Schirmer positive Gerichtsurteile und 75.000 € Zwangsgeld waren notwendig, bis Porsche begriffen hatte, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in ihrem Betrieb gilt.

Der Rechtsstreit dauerte sieben Jahre. 2010 beendete das Landesarbeitsgericht diesen Marathon, indem es keine Revision mehr zu ließ und Schirmers Anwalt für den Fall, dass Porsche sich weiter weigert, Schirmer zu beschäftigen, die Beantragung von Zwangshaft für den Vorstandsvorsitzenden Wendelin Wiedeking in Aussicht stellte.

Im Fall von Ulrich Schirmer bekam die Redewendung „zu Tode prozessieren“ eine tragische Bedeutung. Schirmer erkrankte während des Rechtsstreits schwer und starb wenige Jahre nach seinem juristischen Sieg über Porsche.

Siegmar Herrlinger wurde übrigens schon damals von Porsche erfolglos gekündigt –“ weil er sich mit seinem Kollegen Schirmer öffentlich solidarisch erklärt hatte.

Um die gewerkschaftliche Solidarität, zumindest der zuständigen Gremien Betriebsrat und IGM-Ortsverwaltung, mit Herrlinger ist es derweil schlecht bestellt.

Uwe Hück, Betriebsratsvorsitzender bei Porsche, Mitglied des Aufsichtsrats, SPD-Mann mit Ambitionen (brachte sich als Anwärter auf den Landesvorsitz der SPD ins Gespräch), in seiner Freizeit Kickboxer und „Co-Pressesprecher“ von Porsche, verstieg sich zu folgender Argumentation :

Er findet es richtig, wenn Siegmar Herrlinger durch Porsche gekündigt wird. Wenn es für Siggi ein Verbrechen ist, wenn man mit der Abgasmanipulation Menschen vergiftet, solle er doch darauf verzichten, sein Brot bei diesen Verbrechern zu verdienen.

Auf der Betriebsversammlung vor versammelter Belegschaft wurde er noch deutlicher: „Siggi, hau endlich ab!“.

Uwe Meinhard, 1.Bevollmächtigter der IGM Stuttgart teilt, sinngemäß, diese Argumentation –“ alles in allem ein starkes Signal an Porsche: Der ist zum Abschuss freigegeben.

Dazu passt auch, dass Herrlinger der gewerkschaftliche Rechtsschutz verweigert wird. Was die Bezirksverwaltung der IGM bestreitet: Herrlinger habe gar keinen Rechtschutz beantragt.

Das ist nun weniger als die Hälfte der Wahrheit: Natürlich hatte Herrlinger schon zu Anfang der Auseinandersetzung Rechtsschutz beantragt, der ihm mit der erstaunlichen Begründung, die Mitgliedschaft (!) habe daran kein Interesse, verweigert wurde.

Dass die Mitgliedschaft bei einem Rechtshilfeersuchen befragt wird, wäre nun in der IGM eine ganz neue Erscheinung.

Wer den bisherigen Gerichtsverhandlungen in Sachen Herrlinger gegen Porsche beigewohnt hat, bekam einen ganz anderen Eindruck von der Stimmung in der „Mitgliedschaft“:

Der Saal war regelmäßig überfüllt, vor Verhandlungsbeginn fanden Solidaritätsbekundungen statt, die Berichterstattung in der örtlichen Presse stieß auf ein breites Echo in der Leserschaft.

So wird auch vor der Verhandlung am 19.12.2017 um 9 Uhr eine Solidaritätskundgebung um 8.30 Uhr stattfinden.

Herrlinger gegen Porsche
19.12.2017 9 Uhr
Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86, Saal 024, Hochparterre
8.30 Uhr Solidaritätskundgebung vor dem Gericht.

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