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Bayerisches Versammlungsgesetz: Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich

Soeben ist eine Pressemitteilung von ver.di Bayern zum Thema Versammlungsrecht / Versammlungsgesetz veröffentlicht worden. Morgen wird zur neuen Vorlage von CSU und FDP im bayerischen Landtag eine erste Lesung stattfinden:

Bayerisches Versammlungsgesetz:Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich


Der von CSU und FDP neu vorgelegte Entwurf eines bayerischen Versammlungsgesetzes setzt den durch die Verfassungsbeschwerde erreichten Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht dem Buchstaben nach um. „Das ist das Ergebnis unseres breiten gewerkschaftlichen und demokratischen Engagements“, stellt Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, fest.

Gegen das im Juli 2008 trotz aller Widerstände von der CSU verabschiedete Gesetz haben 13 Organisationen und Verbände, darunter ver.di Bayern und der DGB Bayern, die von Anfang an beteiligten Rechtsanwälte Klaus Hahnzog und Harmut Wächtler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die dazu am 17. Februar erfolgte
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein wichtiger Teilerfolg, der nun von CSU/FDP in dem Gesetzentwurf umzusetzen war. Die Vorschriften, mit denen die Versammlungsleitung als quasi-Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden, sollen ersatzlos gestrichen werden. Das von der CSU neu erschaffene „Militanzverbot“ soll um einen Gang herunter geschalten, Ton- und Bildaufzeichnungen im Umfang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgefahren werden.

„Wichtige Hinweise aus der Hauptsache-Entscheidung bleiben allerdings noch unberücksichtigt“, kritisiert Falbisoner. So hat das Bundesverfassungsgericht die Frage aufgeworfen, ob es bei der im Art. 8 Grundgesetz gewährleisteten Anmelde- und Erlaubnisfreiheit gerechtfertigt sei, dies für alle Arten von Versammlungen unabhängig von ihrem Gefahrenpotential oder ihrer Größe gleich zu beurteilen. Dies aufgreifend fordert ver.di, Streikposten aus der Anmeldepflicht auszunehmen. Der Gesetzentwurf von CSU/FDP belässt es aber - von der Fallgestaltung der Spontanversammlung abgesehen - bei der ausnahmslosen Anzeigepflicht.

Soweit Verschlechterungen wieder zurückgenommen worden sind, habe sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erledigt, erklärt Hedwig Krimmer von ver.di Bayern. „Aber um auch spätere Vorstöße nach dem
Vorbild Bayerns wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen (jeweils mit CDU/FDP-Koalition) zu verhindern, halten wir daran fest, die Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22.07.2008 feststellen zu lassen“, erklärt Hedwig Krimmer für die von ver.di Bayern eingerichtete Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.
„Sinnvoll wäre ohnehin eine einheitliches bundesweites Versammlungsgesetz statt des Flickenteppichs unterschiedlicher Lösungen in den Bundesländern“, kritisierte Falbisoner.



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