Solidarität mit der FAU – für freie gewerkschaftliche Betätigung!
Das Berliner Landesarbeitsgericht hat in einer vom Betreiber des Kinos Neue Babylon GmbH erwirkten Einstweiligen Verfügung der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiter Union untersagt, weiter öffentlich zu behaupten, sie sei eine Gewerkschaft und ihr damit auch das Recht abgesprochen gewerkschaftliche Aktionsformen zu nutzen. Begründet wurde dies mit der auf nationaler Ebene nicht vorhandenen Tariffähigkeit und Mächtigkeit der Organisation. Dieses Urteil widerspricht nicht nur elementaren Prinzipien der ILO und der Europäischen Sozialcharta, sondern kann auch in seinem Verweis auf die nicht vorhandene Tariffähigkeit nicht überzeugen. Es gibt in vielen Branchen Sektoren, die einen verschwindend geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad haben, so dass es gesetzlicher Mindestlöhne bedarf, um zu verhindern, dass nicht Existenz sichernde Löhne zum Regelfall werden. Doch bisher ist niemand auf die Idee gekommen, deshalb den hier tätigen Gewerkschaften ihren Gewerkschaftsstatus abzuerkennen. Wir sehen in dem Urteil einen unzulässigen Angriff auf das Koalitionsrecht der abhängig Beschäftigten, deren Recht sich in Gewerkschaften frei zu organisieren, hier offen infrage gestellt wird. Dieses Recht zu erkämpfen und zu verteidigen, ist ein historisches Anliegen der Gewerkschaftsbewegung. Wir erklären uns deshalb solidarisch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und fordern die Rücknahme der einstweiligen Verfügung gegen die FAU.
Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin
Berlin, 20.01.2010
< Revolution an der Tanzbar: Boikot, Berri Txarrak, Dikers und die Sociedad Alcoholica - gegen Zensur | TV Tipp: "Tod in der Zelle - Wer klärt den Fall Oury Jalloh auf?" >
Monday, 25. January 2010
Berlin: Solidarität mit der FAU – für freie gewerkschaftliche Betätigung!
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