Bildungsprotest in Stuttgart: ver.di verurteilt Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Am Donnerstag, den 10. Februar 2011, findet um 10 Uhr im Amtsgericht Stuttgart ein Gerichtsprozess gegen den ver.di Gewerkschaftssekretär Marc Kappler statt. Grund hierfür ist ein angeblicher Verstoß gegen die Auflagen bei einer Bildungsstreikdemonstration im Juni 2010, die er beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet hatte.
Bernd Riexinger, Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart, verurteilt diese Anklagepraxis: „An den Anklagepunkten wird bereits deutlich, dass es nicht darum geht, das Versammlungsgesetz zu beachten, sondern ganz im Gegenteil das Verfahren vom Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft zum Selbstzweck und damit zur Einschüchterung von Versammlungsleitern eröffnet wurde.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Hierbei verweist Marc Kappler auf die hohe Bedeutung des zu erwartenden Urteils: „Alles andere als ein Freispruch, würde eine faktische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Stuttgart bedeuten, da jeder Anmelder einer
Demonstration ein Gerichtsverfahren fürchten müsste, egal wie die Demonstration verlaufen wäre.“
ver.di wird den Verlauf des Verfahrens genau beobachten. Bei einer Verurteilung wird ver.di in die nächste Instanz gehen, allein um mehr über die Hintergründe solcher Strafanzeigen zu erfahren. Bernd Riexinger dazu: „In der letzten Zeit lässt sich eine starke Häufung solcher Anklagen gegen Anmelder von Versammlungen in Stuttgart beobachten, so dass sich der Verdacht einer gewollten Verhinderung von Protest und einer politischen Einflussnahme auf die Polizei geradezu aufdrängt.“
Quelle: Pressemitteilung via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Siehe auch: Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!
Bernd Riexinger, Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart, verurteilt diese Anklagepraxis: „An den Anklagepunkten wird bereits deutlich, dass es nicht darum geht, das Versammlungsgesetz zu beachten, sondern ganz im Gegenteil das Verfahren vom Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft zum Selbstzweck und damit zur Einschüchterung von Versammlungsleitern eröffnet wurde.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Hierbei verweist Marc Kappler auf die hohe Bedeutung des zu erwartenden Urteils: „Alles andere als ein Freispruch, würde eine faktische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Stuttgart bedeuten, da jeder Anmelder einer
Demonstration ein Gerichtsverfahren fürchten müsste, egal wie die Demonstration verlaufen wäre.“
ver.di wird den Verlauf des Verfahrens genau beobachten. Bei einer Verurteilung wird ver.di in die nächste Instanz gehen, allein um mehr über die Hintergründe solcher Strafanzeigen zu erfahren. Bernd Riexinger dazu: „In der letzten Zeit lässt sich eine starke Häufung solcher Anklagen gegen Anmelder von Versammlungen in Stuttgart beobachten, so dass sich der Verdacht einer gewollten Verhinderung von Protest und einer politischen Einflussnahme auf die Polizei geradezu aufdrängt.“
Quelle: Pressemitteilung via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Siehe auch: Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!
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