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Tübinger Erklärung zur Militarisierung der Hochschulen

Dokumentiert: Erklärung des Tübinger Zivilklauselkongresses am 28. und 29.10.2011

Anlässlich der offensichtlichen Unterwanderung der Tübinger Zivilklausel – u. a. durch die Honorarprofessur des Herrn Ischinger und die anhaltende wehrmedizinischen Forschung – versammelten sich Studierende und Aktive aus Friedens- und Gewerkschaftsinitiativen aus zwölf Universitätsstädten (Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart, Tübingen, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Jena und Marburg), um über die Militarisierung von Forschung und Lehre sowie über mögliche Gegenstrategien zu beraten.

Der Kongress begann mit der Verlesung eines bewegenden Grußworts des 86jährigen naziverfolgten Widerstandskämpfers Martin Löwenberg. Er erinnerte daran, dass 1945 galt: „Mit den Waffen des Geistes – gegen den Geist der Waffen!“, und an den damaligen Konsens der „vier D’s“: Denazifizierung, Demonopolisierung, Demokratisierung und eben auch Demilitarisierung aller Bereiche des öffentlichen Lebens. Ausdrücklich begrüßte er, dass der ver.di-Bundeskongress die Friedensverpflichtung durch Zivilklauseln für alle Hochschulen gefordert hatte.

Angesichts des Umbaus der Bundeswehr zur „Armee im Einsatz“ gibt es seit einigen Jahren die erklärte Strategie, Bereiche wie Ausbildung, Aufklärung und Strategieentwicklung an Private und Hochschulen auszugliedern. Die letzteren sollen durch verstärkte Aktivitäten von Jugendoffizieren und Reservisten, durch Stiftungs- und Honorarprofessuren in den sogenannten „sicherheitspolitischen Dialog“ des Militärs eingebunden werden, auch um Nachwuchs zu gewinnen („Celler Appell“ 2008).

Wer mit dem Verweis auf die „Freiheit der Wissenschaft“ die Hochschule für diese Strategien öffnen will, verkennt oder verklärt den politischen Gehalt dieser Freiheit und auch der heutigen Wissenschaft. Zivilklauseln sind ein Ansatz, um tatsächlich eine Kommunikation zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit in Gang zu bringen, Lehrinhalte und Forschungsziele zu hinterfragen. Das kann über die Kritik an militärischer Indienstnahme von Lehre und Forschung hinaus gehend auch den Blick auf deren ökonomische Grundlagen lenken. Auch einer Verwischung jeder Grenzziehung zwischen militärischer und ziviler Forschung im Rahmen der Doktrin der „vernetzten Sicherheit“ muss entgegengesteuert werden.

Im Rahmen der lebhaften, teilweise auch kontroversen Diskussion wurde auf dem Kongress über folgende Punkte Einigkeit erzielt:

1. Forschung im Auftrag des Verteidigungsministeriums ist ebenso wie Forschung an Rüstungsgütern abzulehnen und widerspricht jeder Zivilklausel. Ebensowenig wie zwischen Schwert und Rüstung oder einem Panzer und seiner Panzerung kann auch nicht zwischen sogenannten Offensivwaffen und Defensivwaffen unterschieden werden. Beide dienen der Kriegsführung und Durchhaltefähigkeit im Gefecht. Dieser Grundsatz gilt auch für die wehrmedizinische Forschung.

2. Da von der Bundesregierung militärische und zivile Sicherheitsforschung bewusst vermengt werden, ist für alle entsprechenden Projekte zu fordern, dass sie vor ihrer Durchführung öffentlich dargestellt und zur Diskussion gestellt werden. Insbesondere Projekte der „zivilen“ Sicherheitsforschung eröffnen oft neue Zugriffsmöglichkeiten auf die individuelle Privatsphäre und offenbaren damit den Konflikt zwischen angeblicher Freiheit der Wissenschaft und der Freiheit der von den technologischen Entwicklungen betroffenen Individuen.

3. Auch wenn sie unter dem Etikett der „Friedens- und Konfliktforschung“ daher kommt, dient sogenannte Interventionsforschung der Legitimation und Politikberatung für neokolonialistische Projekte und damit nicht dem Frieden. Nicht nur die Politikwissenschaft, sondern auch die Theologie – Stichwort: Mission – sollte die eigene Rolle bei solchen Projekten in der Vergangenheit und Gegenwart kritisch hinterfragen.

4. Forschung und ihre Förderung müssen ebenso wie die Vergabe von Honorar- und Stiftungsprofessuren im Vorfeld öffentlich diskutierbar und transparent sein. Notwendig ist eine grundlegende Demokratisierung der Hochschulen, ihre finanzielle Autonomie und ihre Öffnung gegenüber anderen gesellschaftlichen Akteuren. Insbesondere an den Hochschulen, an denen bereits Zivilklauseln existieren, müssen Mechanismen entwickelt werden, die diese Transparenz sicherstellen und die Einbeziehung möglichst breiter Kreise in die daraus entstehenden Debatten garantieren. Wie mit der Tübinger Ischinger-Professur Fakten geschaffen wurden, ist unerträglich - diese Ernennung muss zurückgenommen werden.

5. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Vorträgen durch Bundeswehrbedienstete und aktive Reservisten in den Räumen der Universität und im Rahmen des Curriculums ist abzulehnen.

6. Die Regierungsparteien in Baden-Württemberg sind an ihren Wahlkampfaussagen zu messen. Wenn das KIT-Gesetz und das Landeshochschulgesetz novelliert werden, müssen sie eine klare verbindliche Zivilklausel für alle Hochschulen vorsehen. Die Wissenschaftministerin soll im Rahmen des anstehenden Bildungsstreiks daran erinnert werden. Es waren die Studierenden des Bildungsstreiks 2009 gewesen, die die Tübinger Zivilklausel forderten und letztlich durchsetzten.

Die Teilnehmenden des Tübinger Zivilklauselkongresses am 28./29.20.2011.

 

Weitere Unterzeichner_innen (Gruppen sowie Einzelpersonen) können hier melden: zivilklausel[at]mtmedia.org.

Ein Bericht zum Kongress aus dem Schwäbischen Tagblatt zum Kongress.

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