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“Freiheit der Wissenschaft„ und Kriegsforschung

Seit mehr als vier Jahren gibt es eine stetig intensiver werdende Auseinandersetzung an den Hochschulen um die bewusst vorangetriebene Militarisierung durch Indienstnahme für Rüstungsforschung und Kriegswissenschaft. Studierende, Gewerkschaften und Friedensorganisationen streiten mehr oder weniger erfolgreich für die Befreiung der Alma Mater aus dem Griff von Wirtschaft und Militär.

Als probates Mittel, das die Verantwortung der Wissenschaften für eine Welt ohne Krieg, für ausschließliche Gewaltfreiheit für alle Arten von Konfliktlösungen, für die Rettung des Planeten durch nachhaltigen Umweltschutz und für die Bekämpfung von weltweiter Armut und Ungerechtigkeit gut zusammenfasst, hat sich die Forderung nach Selbstverpflichtung der Hochschulen durch Zivilklauseln herausgestellt.

Die erste große Auseinandersetzung um die Zivilklausel (keine Forschung und Lehre für militärische Zwecke) in jüngerer Zeit hat sich ausgerechnet an zwei äußerst konservativen Bildungs- und Forschungsinstitutionen entzündet,

  • an der Universität Karlsruhe, die seit 40 Jahren kontinuierlich und meist verdeckt Rüstungsforschung betrieben hat und weiter betreibt und
  • am Forschungszentrum Karlsruhe, das vom damaligen Bundesminister für Atomfragen Franz-Josef Strauß 1956 als Kernreaktorbau- und Betriebsgesellschaft gegründet wurde und nicht zufällig als personelle Erstausstattung vier mit strammer Nazi-Vergangenheit belastete Führungskader (Greifeld, Schnurr, Ritter, Brandl) erhalten hatte. Gleichzeitig aber musste die völkerrechtlich unumgängliche Eintrittskarte für deutsche Atomforschung in Form der Satzungsbestimmung "Die Gesellschaft verfolgt nur friedliche Zwecke." (Zivilklausel) akzeptiert werden. Die wäre bei erstbester Gelegenheit mit dem damals propagierten Erwerb eigener Atomwaffen ad acta gelegt worden.


Ironie der Geschichte

Warum Karlsruhe? Das muss wie eine Ironie der Geschichte erscheinen. Seit 2007 ist der Zusammenschluss beider Institutionen zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT) organisiert worden, der 2009 mit einem eigenen Landesgesetz und einer Grundsatzung gemäß Grundordnung einer Universität besiegelt wurde. Die Komplettierung des KIT als zivilmilitärischer Forschungskomplex durch Einbeziehung aller regionalen Fraunhofer-Institute (FhG, einige mit z.T. erheblichen Anteilen an Rüstungsaufträgen) ist wegen zu großer Komplexität (vorerst) zurückgestellt worden. Die Integration wird in einem Fall des Frauenhofer-Instituts für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (FhG IOSB) durch Personalunion von Uni- und FhG-Institutsleitung praktiziert.

Worin bestand der Konflikt bei der Fusion nun genau? Das Forschungszentrum (jetzt KIT Campus Nord) hatte eine Zivilklausel, die Universität (jetzt KIT Campus Süd) nicht. Für die angestrebte komplette Verschmelzung konnte es demnach nur zwei Alternativen geben: Einfügung der Zivilklausel in die Grundsatzung oder ihre komplette Abschaffung. Das letztere wagte nicht einmal die Bundesregierung unter Schavan, die seit Amtsantritt die bewusste Vermengung von zivilen und militärischen Zwecken betreibt. Für die vom Campus Nord betriebene sog. Großforschung, darunter die trotz Ausstiegsbeschluss massiv fortgesetzte Atomreaktorforschung, gilt die Zivilklausel als Teilklausel weiter. Diese wurde von der früheren SPD-Landtagsopposition mit Recht als Witz bezeichnet. Gegen die Einführung der Zivilklausel in die Grundsatzung widersetzten sich die KIT-Leitung und die damals schwarz-gelbe Landesregierung Baden-Württemberg Arm in Arm von Beginn an.

KIT-Gesetz und kein Ende

Weil diese Auseinandersetzung viele typische Elemente enthält, die auch an anderen Hochschulen zur Geltung gekommen sind, sollen die Vorgänge am KIT und in Baden-Württemberg etwas genauer nachgezeichnet werden.

Wir beginnen mit der guten Nachricht. Nachdem die Gewerkschaft ver.di bereits im Herbst 2008 eine einheitliche Zivilklausel gefordert hatte, votierten die Studierenden der Universität im Januar 2009 in einer bundesweit erstmaligen Urabstimmung zu einer Fragestellung mit derartiger gesellschaftspolitischer Tragweite für die KIT-einheitliche Zivilklausel "KIT verfolgt nur friedliche Zwecke" mit 63% JA-Stimmen. Das war ein selbst von Optimisten nicht erwarteter Paukenschlag für eine gesetzliche Friedensbindung. Kurz davor war aufgrund einer Bundestagsanfrage der LINKEN unter Mithilfe der Informationsstelle Militarisierung (IMI e.V.) Tübingen aufgedeckt worden, dass das Nachrichtentechnische Institut an der Uni an einem Breitband-Datenübertragungssystem für die Bundeswehr forscht, das besonders für multinationale Auslandseinsätze gebraucht wird. Die Zivilklausel war demzufolge für Uni und KIT keine möglicherweise überflüssige oder symbolische Vorsichtsmaßnahme, sondern hatte vor dem Hintergrund dieser Enthüllung direkte praktische Bedeutung. Der Erfolg ist von den Studierenden hart erkämpft worden. Dazu gab es Aufklärungsveranstaltungen, Flyer, Werbezettel, Infotafeln und vor allem eine massive Unterschriftenkampagne für die beiden Abstimmungsfragen: "Zustimmung zur Zivilklausel? Bei Auslegungsstreitigkeiten einstimmiger Senatsbeschluss erforderlich?" Listen wurden nach kurzen Einführungsworten von AktivistInnen in den großen Grundlagenvorlesungen in Umlauf gegeben. Eine integrierende und mobilisierende Rolle bezüglich der unterstützenden Hochschulgruppen spielte die Gewerkschaftliche Studierendengruppe Karlsruhe (GSKa).

Und jetzt die schlechte Nachricht. Geschlagene vier Jahre nach diesem Erfolg gibt es trotz Regierungswechsel und Wahlversprechen von GRÜNEN und SPD keinerlei Fortschritte. Im Gegenteil: Mit Rückendeckung der Grün-Roten Landesregierung (Ministerpräsident Kretschmann, Wissenschaftsministerin Bauer) vertuscht die KIT-Leitung reale Rüstungsforschung unter einem Dach mit Atomreaktorforschung (was zuvor als Tabu galt), verkauft die beschlossenen Ethik-Leitlinien in lächerlicher Weise als Ersatz für die heftig abgelehnte Zivilklausel und propagiert jetzt Arm in Arm mit der Grün-Roten Landesregierung die ›Freiheit der Wissenschaft.‹ Da kann sich KIT-Aufsichtsratsmitglied Zetsche (Daimler Benz) nur die Hände reiben. Viel besser konnte es in der 58-jährigen CDU-Herrschaft auch nicht laufen. Dass Aufmucken z.B. an der grünen Basis unverzüglich und unmissverständlich in die Schranken gewiesen wird, dafür sorgt nun der olivgrün gewendete Landesvater.

Zivilklausel-Bewegung wächst

Dennoch gibt es ein positives Pfund, das bei allem berechtigten Frust über die neue alte Landespolitik und die kriegsfördernde Bundespolitik nicht unterschätzt werden darf. Die Bereitschaft, für Frieden und Gerechtigkeit zu streiten, breitet sich aus in Karlsruhe, in Baden-Württemberg, bundesweit und sogar international. Die Zivilklausel ("civil clause") ist zum Inbegriff für verantwortliches Handeln an den Hochschulen geworden. Es ist ein bundesweites Bündnis "Hochschulen für den Frieden - Ja zur Zivilklausel" entstanden, das sich etwa vierteljährlich zwecks Erfahrungsaustausch und Organisierung von Kongressen und Aktionen trifft. Es hat weitere Urabstimmungen pro Zivilklausel an den Unis Köln und Frankfurt a.M. sowie an der FU Berlin gegeben. An etwa 40 Hochschulen gibt es Arbeitskreise pro Zivilklausel.

Allein in den letzten beiden Jahren sind sieben Zivilklauseln an Hochschulen zu den früheren fünf hinzugekommen, Ende Januar für die Goethe-Universität Frankfurt (Stiftungsuniversität!). In Bremen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin/Brandenburg, Bayern und anderswo werden derzeit gesetzliche Regelungen mit Zivilklauseln für Landeshochschulgesetze gefordert. Niedersachsen hatte in den 90er Jahren schon mal eine. Im neuen DGB-"Programm für eine demokratische und soziale Hochschule" wird in Ziff. 10 "Kooperation, Verantwortung und Transparenz in der Forschung" u.a. eine Zivilklausel für ein Bundeshochschulgesetz gefordert.

Vor und nach der Wahl

Allesamt verfassungswidrige Beschlüsse bzw. Bestrebungen gegen die Freiheit der Wissenschaft, wenn man der heutigen Auslegung von Ministerin Bauer folgt. Frau Bauer hatte 2010 zusammen mit Herrn Kretschmann für die GRÜNEN in der Opposition die Zivilklausel für das KIT-Gesetz beantragt. Auf Nachfrage in einer Versammlung in der Uni Karlsruhe, dass sie demnach gegen die Verfassung gehandelt hat, erklärte sie das als "Jugendsünde". Eine durchaus beachtliche Leistung, diese "Jugendsünde" im Alter von 45 Jahren. Da fragt man sich unwillkürlich, wann Frau Bauer erwachsen werden wird.

Kabarettreif hatte Bauers Amtsvorgänger Minister Frankenberg (CDU) im Juli 2009 im Landtag zum KIT-Gesetz erklärt: "Über die Zivilklausel haben wir uns ausgetauscht. Sie bleibt beim Forschungsteil. Ich persönlich - das betone ich auch hier noch einmal - bin der festen Überzeugung, dass unsere Hochschulen eigentlich für die Armee eines demokratischen Staates und die beste Ausrüstung ihrer Soldaten auch forschen dürfen. Ich halte dies übrigens auch für eine Zivilklausel. Denn wir haben eine zivile Armee, für die man forschen können soll. Insofern akzeptiere ich die Zivilklausel für den Forschungsteil. Ich akzeptiere aber im Prinzip die Idee der Zivilklausel für unsere Bundeswehr nicht."

Am Rande ihres Antrittsbesuchs an der Universität Tübingen hatte sich die jetzige Wissenschaftsministerin Bauer wie folgt geäußert: "Ich begrüße und unterstütze es, wenn Hochschulen in ihren Grundordnungen klarstellen, dass Forschung und Lehre friedlichen Zwecken dienen". Laut Schwäbischem Tagblatt (05.11.11) betonte sie aber zugleich, dass sie eine gesetzliche Beschränkung von Forschungsaktivitäten ablehne. Dem fügte sie hinzu, dass sie persönlich es für "legitim und richtig" ansehe, wenn Hochschulen "Forschung zu sicherheitsrelevanten Fragen betreiben, die sich im Rahmen demokratisch legitimierter Bundeswehreinsätze stellen."

Ähnlich MP Kretschmann bei einem Bürgerempfang im Karlsruher Rathaus kurz darauf. Eine KIT-Studentin erinnerte ihn an die grüne Position vor der Wahl und fragte, warum die Zivilklausel nicht ins KIT-Gesetz geschrieben wurde. Die knappe MP-Antwort: "Forschung und Lehre sind nach dem Grundgesetz frei." Nach Verweis der Studentin darauf, dass MP das doch vor der Wahl gewusst habe, sowie auf die Praxis des Forschungszentrums und die Tübinger und Bremer Zivilklausel, wechselte der MP die Pferde. Es gehe gar nicht um verfassungsrechtliche Bedenken, sondern darum, dass die Institute das selber entscheiden sollen. Außerdem müsse beachtet werden, dass wir eine Bundeswehr haben, die für ihre Friedenseinsätze Unterstützung brauche.

"Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke". Eine Zivilklausel, die Militärforschung ermöglicht, sollen die Hochschulen also gerne beschließen. Nun versteht man jedenfalls besser, was Frau Bauer meinte, als sie zwei Monate nach ihrem Amtsantritt erklärte: "In der Hochschulpolitik waren wir Grünen meist näher an den Schwarzen als an der SPD." (Badische Zeitung 21.05.11)

Kritische Diskussion unerwünscht

In allen drei Fällen gibt es allerdings einen ins Auge fallenden Widerspruch in der eigenen Argumentation. Wenn die Bestimmung "friedliche Zwecke" so interpretiert werden kann, dass damit Forschung für die Bundeswehr in einem gewissen Umfang vereinbar ist, dann kann sie doch ins KIT-Gesetz geschrieben werden, ohne dass z.B. die Forschung für das zitierte Breitband-Datenübertragungssystem für die Bundeswehr eingestellt werden müsste. Warum wehren sich die Minister und Ministerpräsidenten vehement gegen diese gesetzliche KIT-Zivilklausel? Es bliebe doch alles wie gewünscht beim Bestehenden.

Mit einem wesentlichen Unterschied. Der "friedliche Zweck" kann von "Naiven" auch anders ausgelegt werden, nämlich als nicht-militärischer Zweck. Zu diesen "Naiven" gehörten übrigens die WissenschaftlerInnen und sogar die Administration des ehemaligen Forschungszentrums, die die Zivilklausel in diesem Sinne erfolgreich praktiziert und gegen mehrere Aufweichungsversuche verteidigt hatten. Jetzt wird aber offensichtlich allein die mögliche Auslegungsdiskussion über die gesellschaftlichen Zwecke von Forschung als unerwünscht angesehen. Ja, das allerschlimmste an der Zivilklausel ist aus herrschender Sicht, dass an den Hochschulen überhaupt eine kritische Diskussion entbrannt ist. Das wird vom Vorwärtsverteidigungsminister persönlich bestätigt.

Der oberste "Pflichtverteidiger"

Anfang 2012 beklagte dieser in der Süddeutschen Zeitung vom 27.02.2012 unter dem Titel "Ungeliebte Kriegsforschung" aufgrund eines Interviews nach der Münchener Sicherheitskonferenz, er erkenne "keinen großen intellektuellen Beitrag der deutschen Universitäten zur Frage von Krieg und Frieden." Die SZ meinte dazu: "De Maizière wünscht sich nun Antworten auf aktuelle Fragen. Zum Beispiel: Dürfen Armeen Drohnen im Kampf einsetzen? Dürfen sie private Sicherheitsfirmen einspannen? Wie sollten Staaten auf einen Cyberangriff reagieren?"

Am Buß- und Bettag 2012 wurde er in Berliner Zeitung und Frankfurter Rundschau  deutlicher: "Als Verteidigungsminister frage ich: Warum diskutieren wir nicht über deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik - an Schulen, Universitäten, Kirchen und überall, wo öffentlich diskutiert wird? Leidenschaftlich diskutiert wird zumindest teilweise über die Bundeswehr an Schulen oder über Zivilklauseln an Universitäten. Warum können diese Diskussionen kein Anknüpfungspunkt sein, um in eine etwas grundlegendere Diskussion über die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzusteigen?"

In der Dezember-Ausgabe 2012 des Campus Magazins UNICUM geht der oberste "Pflichtverteidiger" zum offenen Angriff über. Nachdem er die angeblich geringfügigen militärischen Finanzierungsbeiträge für die Hochschulen im Interview geschildert hat, wörtlich: "Sie sehen daran, dass die Diskussion über die Zivilklausel von der Bedeutung völlig übertrieben wird. Zweitens halte ich die Einführung einer Zivilklausel für einen Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit des einzelnen Wissenschaftlers. Drittens führt sie zu einer Zweck- und Zielprüfung der Forschung, was auch nicht in Ordnung ist."

Wessen Freiheit wofür?

Freiheitsrechte sind Bürgerrechte gegen staatliche Gängelung und Willkür. Die Unterfinanzierung der Hochschulen und die dadurch entstehende Drittmittelabhängigkeit verursacht Unfreiheit. Das sieht selbst der konservative Deutsche Hochschulverband, die Standesvertretung der Universitätsprofessoren, so. Auf seinem Jahrestreffen am 20.3.2012 in Hannover beschloss er eine Resolution, in der es u.a. heißt: "Die Unabhängigkeit der Wissenschaft setzt eine ausreichende Grundfinanzierung von Forschung und Lehre voraus. Daran mangelt es aber: Neun von zehn Wissenschaftlern haben in den letzten fünf Jahren Drittmittel beantragt, weil sie nur auf diese Weise Projektmitarbeiter beschäftigen können. Solange Einwerbungserfolge bei Drittmitteln reputations- bzw. karrierefördernd wirken, finanziell belohnt werden und sich immer mehr zum Fetisch und zur Währung des Wissenschaftsbetriebs entwickeln, wächst die Gefahr sachfremder Einflüsse auf die Wissenschaft." Die Zivilklausel entfaltet eine Bremswirkung gegen derartige Fremdbeeinflussungen. In seinem verfassungsrechtlichen Gutachten von Anfang 2009 stellte Erhard Denninger fest, dass die KIT-Zivilklausel nicht nur zulässig ist, sondern der Friedensfinalität des (ursprünglichen) Grundgesetzes entspricht. Wenn sich Minister und gewisse Hochschul-Leitungen wegen einer Zivilklausel Sorgen um die Freiheit machen, so ist das nichts anderes als Pervertierung der Freiheitsrechte und urdeutsches Anpassertum.

Nochmal zu KIT und Baden-Württemberg. Die früheren Landtagsoppositionsparteien GRÜNE und SPD hatten nicht nur die Zivilklausel für KIT beantragt, sondern auch Bekenntnisse für friedliche und zivile Hochschulforschung in ihre Wahlprogramme zur Landtagswahl aufgenommen. Noch kurz vor der Wahl unterzeichneten die damaligen Abgeordneten Kretschmann (GRÜNE), Bauer (GRÜNE), Schmid (SPD) zusammen mit 450 zum Teil internationalen Persönlichkeiten einen Appell an KIT, die Zivilklausel einzuführen. Nichts von alledem wollen sie heute in Regierungsverantwortung wissen.

In dasselbe Horn bläst KIT-Präsident Prof. Umbach: "Eine solche Klausel steht im Widerspruch zur Freiheit von Forschung und Lehre, die im Grundgesetz Artikel 5 verankert ist. [...] Außerdem ist Forschung für die Bundeswehr auch im Grundgesetz abgesegnet. [...] Wir müssen doch interessiert sein, dass unsere Soldaten im Auslandseinsatz die bestmögliche Ausrüstung bekommen." (dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 31/2012)

Die gleiche Ignoranz von KIT-Leitung und Grün-Roter Landesregierung gilt gegenüber der bereits erwähnten Fortsetzung der Atomforschung für Reaktoren der IV. Generation (Transmutation). Gründe genug für eine Konferenz unter dem Titel "Zivilklausel statt Rüstungsforschung - Verantwortung der Wissenschaft für Frieden und Zukunftsfähigkeit" am 15/16. Juni 2012 am KIT.

Tagung gegen Kriegsforschung

Angeknüpft werden konnte dabei an eine andere Vergangenheit der Universität Karlsruhe. 25 Jahre zuvor gab es dort fast auf den Tag genau eine beachtete Konferenz gegen Rüstungsforschung, inspiriert von Werner Buckel (1920 - 2003), dem langjährigen Direktor des Physikalischen Instituts der Fridericiana, ein begnadeter Grundlagenforscher, Friedenswissenschaftler und früher Atomkraftkritiker. Von ihm stammt der schöne Gedanke über das vorbehaltlose Zusammenstehen aller Hochschulangehörigen in der sogenannten Nachrüstungsdebatte 1983: "Das Plenum vermittelte das Erlebnis einer wahren Universität." Die Studierenden und die ProfessorInnen waren zuvor gemeinsam gegen die Stationierung von Atomraketen auf die Marktplätze gezogen.

Die wichtigsten Ergebnisse, Vorträge und Arbeitskreisberichte gegen Rüstungs- und Atomforschung sowie über ein Abschlusspodium sind in einer 48-seitigen Broschüre zusammen getragen worden. Die Podiumsvertreter aus Studierendenschaft, Friedenswissenschaft, Gewerkschaft und Politik (GRÜNE, SPD, LINKE) waren sich mit dem Plenum einig, dass die Zivilklausel in das Landeshochschulgesetz und in das KIT-Gesetz gehört.

Streitschrift "Entrüstet Euch"1

Die Dokumentation enthält zwei interessante Vorworte von Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung München) und Wolfram Wette (Friedensforscher Freiburg, ehemals Militärgeschichtliches Forschungsamt der Bundeswehr).

Prantl schrieb zu den "Naiven": "Die Initiative ›Jetzt Entrüsten!‹ wirbt für ein ziviles Gemeinwesen - also für eine Zivilklausel an den Hochschulen und Universitäten, für die satzungsmäßige Bindung und die Verantwortung aller Hochschulangehörigen, ihre Forschung und ihre Lehre nur friedlichen Zwecken zu widmen. Die sogenannten, die angeblichen Realpolitiker nennen das Naivität. Damit haben sie vielleicht sogar recht. Ohne diese Naivität hat man nicht die Kraft, gegen den Jahrtausend-Mainstream anzutreten. Aber diese angeblich Naiven sind die wahren Realpolitiker, weil sie die richtigen Konsequenzen aus der Jahrtausend-Realität ziehen: ›Jetzt Entrüsten!‹."

"Mit den Waffen des  Geistes - Gegen den Geist der Waffen"

Die Karlsruher Tagung stand unter diesem Leitmotiv. Es stammt von dem 87-jährigen antifaschistischen Widerstandskämpfer und Holocaust-Überlebenden Martin Löwenberg aus München. Aus seinem bewegenden Grußwort zur Tübinger Zivilklausel-Konferenz im Oktober 2011, das der Autor dieses Beitrages vortragen durfte, ein Schlüsselzitat: "Ich habe nie aufgehört, über Militarismus, Rassismus und Neofaschismus aufzuklären und dagegen tätig zu werden. Zum Aufruf ›Nicht in unserem Namen‹ zur NATO-Sicherheitskonferenz im letzten Jahr hatte ich folgendes aufgeschrieben: ›Die erste politische Veranstaltung, auf der ich nach unserer Befreiung am 7. Mai 1945 aus dem KZ-Außenlager Leitmeritz gesprochen habe, stand unter dem Motto ›mit den Waffen des Geistes - gegen den Geist der Waffen‹. Dieser Leitsatz hat mich mein ganzes Leben begleitet. Denn ohne die aktive Unterstützung durch die Deutsche Wehrmacht hätte es keinen Holocaust gegeben. Darum bekämpfe ich auch heute noch den verfluchten deutschen Militarismus bei Gelöbnissen, Sicherheitskonferenzen und im Alltag.‹ "

An Martin Löwenberg können sich die Studierenden und wir alle ein Vorbild nehmen. Streiten wir weiter für eine verantwortliche Wissenschaft. Das sind wir der deutschen Geschichte schuldig. Vernetzen wir uns mit anderen Initiativen, z.B. der Aktion "Aufschrei" gegen Rüstungsexporte und mit der Kampagne "Schulfrei für die Bundeswehr". Zusammen mit letzterer ist für das erste Halbjahr 2013 eine weitere Aktionswoche "Militärfreie Schulen und Hochschulen" in Planung.

Anmerkung

1) Die Broschüre ist im Stuttgarter AnStifter-Verlag Peter Grohmann erschienen und kann dort für einen fairen Preis erworben werden. Seit Ende 2012 kann sie im Volltext online unter www.stattweb.de/files/civil/Doku20121230.pdf studiert werden.



Erstveröffentlichung im FORUM Wissenschaft

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