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Überwiegend positiver Ausgang des Rassismus Gerichtsverfahrens vom 19.12.

Der Beitrag vom metallertreff zum Verfahren wegen rassistischer Diskriminierung bei der DB Service GmbH, auf das wir hier und da schon mal hingeweisen hatten, schätzt dessen Ausgang ein:

"Wir hatten schon mehrfach über das Gerichtsverfahren berichtet, bei der ein türkischer Kollege in 2. Instanz sich gegen eine Verurteilung wegen Verleumdung wehrte. Anlass war eine schriftliche Beschwerde zweier Kollegen wegen rassistischer Äußerungen (Kanaken - Juden - euch müsste man erschießen oder aufhängen) bei ihrem Vorgesetzten gegen einen Kollegen. Die Kollegen wurden anschließend wegen Verleumdung verklagt.

Am Freitag 19.12. fand der 2. Termin in der 2. Instanz statt. Der Vorgesetzte der beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen wurde als Zeuge befragt.

Dabei ergab sich: nach der Beschwerde der beiden türkischen Kollegen luden der Vorgesetzte und der Personalreferent den deutschen Kollegen, dem die rassistischen Äußerungen vorgeworfen wurden, zum Gespräch.

Die Befragung durch den Richter und insbesondere den Anwalt des türkischen Kollegen brachte zutage, dass der deutsche Kollege in diesem Gespräch gegenüber dem Teamleiter durchaus eingeräumt hatte, dass es zu solchen Äußerungen gekommen sein könnte. Er glaubte nur, die Vorwürfe entkräften zu können, indem er sagte, diese sein nur im Spaß dahingesagt gewesen. Dieser Sichtweise hatte sich damals und auch jetzt sein Teamleiter angeschlossen. Der Chef meinte, um den Angeklagten unglaubhaft zu machen, es sei ausreichend zu sagen, dass dieser mit seinen Rassismus-Vorwürfen sich von Kritik des deutschen Kollegen wegen unzureichender Aufgabenerfüllung reinwaschen wollte.

Durch die bohrenden Fragen des Anwalts und dann auch des Richters wurde klargestellt, dass allein die vermutlichen Aussagen des deutschen Kollegen, egal in welcher Absicht sie geäußert wurden, den Vorwurf der türkischen Kollegen hinreichend untermauerten. Den Fragen des Richters, wie der Teamleiter unter diesen Umständen den Angeklagten als unglaubwürdig hinstellen konnten, konnte dieser letzten Endes nichts mehr entgegenhalten.

An diesem Punkt zog sich das Gericht zurück und schlug anschließend eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung vor, d.h. dass die Kosten des Verfahrens der Staat trägt. Damit sollten viele aufwendige Zeugenbefragungen mit absehbarem Ergebnis eingespart werden. Ein Freispruch wurde nicht zur Diskussion gestellt, wohl weil nicht jeder einzelne der Vorwürfe des Angeklagten gegenüber dem rassistischen Kollegen belegt war.

Damit ist nun in 2. Instanz das Recht einigermaßen wiederhergestellt worden.

Es bleibt jedoch ein bitterer Nachgeschmack!

Die beiden in 1. Instanz verurteilten Kollegen haben ihre Arbeit verloren, sind arbeitslos und verschuldet. Für den Kollegen, der das Verfahren nicht in die 2. Instanz fortsetzte, weil er die nervliche Belastung nicht aushielt, bleibt die unberechtigte Strafe bestehen.

Man fragt sich auch: Wenn der Anwalt des Angeklagten, Herr Can von der Kanzlei Bednarek & Can, nicht so gute Arbeit bei der Zeugenvernehmung geleistet hätte, wäre das Ergebnis dann dasselbe gewesen?

Und was für eine Unternehmenspolitik betreibt die Deutsche Bahn Service GmbH (Tochter eines Riesenkonzerns), dass ein Teamleiter gemeinsam mit dem Personalreferenten einfach entscheidet, dass der türkische Kollege, der sich über Beleidigungen beschwert, unglaubwürdig ist und dagegen der deutsche Kollege, der sagt: das ist mir mal rausgerutscht, war aber nicht so gemeint - als glaubwürdig gilt und ihm noch dazu offenbar nahegelegt wird, den türkischen Kollegen zu verklagen? Da der Personalreferent immer einbezogen war, kann sich die Firma nicht auf einen Fehler des Teamleiters herausreden.

Weiter fragt man sich, warum der Betriebsrat der Firma - es gibt einen - dies alles einschließlich der beiden Kündigungen geschehen ließ.

Positiv war in der 2. Instanz, dass der Angeklagte außer durch seinen klasse Anwalt durch ein solidarisches Publikum, mobilisiert durch den Verein DIDF und unseren Verteiler, im Prozess moralisch unterstützt wurde. Dafür dankten die Beteiligten herzlich.

Es ist wünschenswert, dass der Vorgang noch eine breitere Öffentlichkeit findet. Der Sender Radio Dreyeckland berichtete darüber, wodurch auch weitere Freie Radios die Info verbreiteten."

Siehe das RDL Interview: "Beschwerde über Rassismus am Arbeitsplatz führt zur Entlassung bei DB Sicherheit und Verurteilung wegen Verleumdung"

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