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Grundrecht auf Ruhe?

Aus einem aktuellen Versammlungsbescheid:

"Ihr Interesse an der uneingeschränkten Durchführung der Versammlung muss hinter dem Interesse des Schutzes der Anlieger vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zurückstehen. In Ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit sind Sie nicht unzumutbar beeinträchtigt, da lediglich vorgegeben wurde, die Beschallung so einzurichten, dass der unmittelbare Versammlungsbereich beschallt wird und Sie Ihre Versammlungsteilnehmer uneingeschränkt erreichen können."


Vielleicht sollten Kundgebungen, mit denen man Menschen erreichen will, zukünftig als Public Viewing anmelden: WM 2014 in Brasilien: Regierung will nächtliches Public Viewing erlauben (Der Spiegel)

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Kommentare

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Frank am :

Public viewing ist eigentlich die Aufbahrung eines Toten und nichts anderes!

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