Zum letzten Mal Hartz IV: Wie man beim Zwiebeln wissenschaftlich exakt vorgeht.
Das Geheimnis der Messung bei der Zuteilung der fünf Euro ist inzwischen rekonstruierbar geworden. Man muss dazu nur etwas weiter zurückgreifen. Schröder / Fischer hatten erfolgreich eine Kampagne gestartet, nach der die Gesamtlohnsumme energisch gesenkt werden sollte. Das ist gelungen.
Hartz 4 stellte nur die Endphase des Unternehmens dar. Viel breitere Massen sollten auf vierhundert Euro oder einen sonstigen Lohn gedrückt werden, mit dem kaum zu überleben war.
Auf diese Gesamtmasse griffen konsequent die Erfüllungsgehilfen der letzten Schröpferin- v.d. Leyen- zurück. Es wurden offenbar nur die untersten 15 Prozent der Gesamtarmut zum Vergleich herangezogen. Dass die sehr wenig draufzulegen hatten, war klar und befriedigend.
Nun begann der zweite Teil der Arbeit: Die Herstellung des Lohnabstands. Vom Rauch-und Alkoholverbot soll gar nicht mehr gesprochen werden. Es muss zwar peinlich sein, sich etwa in einem Café mit einem möglichen Arbeitgeber zu treffen und nicht zu wissen, was man - im empfohlenen Fall des Früherkommens - bestellen soll. Kaffee ist auch nicht billiger als Bier. Aber lassen wir das.
Auffälliger sind die Ausfälle einiger erbitterter Garten-und Haustierfeinde. Im Schwarzwald haben viele Arbeitslose das Glück, im eigenen ererbten Haus zu wohnen -mit Garten. Dieser diente nicht nur der Beschäftigung - “freie Luft für den Bedrängten“ - sondern vom März bis zum Oktober auch zum Unterhalt der Familie. Selbst Brüning in seinen knauserigsten Zeiten hatte mal die Idee, Einfachsiedlungen mit Gartengelände für Arbeitslose anzulegen. Nun aber unsere Gartenfeinde, die in berechtigter Scham mit und gegen die Muttersprache ringen:
(Dankenswerterweise aus dem Schatz des Vorrätigen herausgehoben von Tom Strohschneider im FREITAG dieser Woche. Bei erhöhter Gefahr von Blutdrucksteigerung ist Gesamtlektüre auf einen Satz zu gefährlich)
“Garten und Werkzeug
„Im System der Mindestsicherung ist die Unterhaltung eines Gartens als nicht existenzsichernd zu bewerten. Deswegen werden in der Abteilung 05 die Position 'Nicht motorbetriebene Gartengeräte' nicht als regelbedarfsrelevant angesehen, die Position 'Motorbetriebene Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände für Haus und Garten' werden um die Ausgaben für Gartengeräte bereinigt. Die Position 'Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen' wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.“
Mühsam zu erraten, was gemeint ist: Garten ist überflüssig. Die gelehrten Autoren haben wahrscheinlich normale Noten in Deutsch mitgebracht. Sarrazin hat unrecht: Sprachunfähigkeit ist nicht angeboren. Sie stammt aus der berechtigten Scham, offen zuzugeben: ich bin hauptberuflich Schikanierer.
Die Kosten für Reparatur des Rasenmähers selbst können kaum ins Gewicht fallen. Statistisch gibt es vielleicht mehr Familien ohne Garten; Real bei uns in der Gegend sehr viel. Sollen die ihre Gärten bloß im Dienst der Statistik verwildern lassen! Zu verpachten ist da kaum was. Ähnlich der scharfsinnige Gedanke, dass chemische Reinigung nur bei “hochwertigen Kleidungsstücken– was nützt. Könnte es nicht sein, dass so eine Hartz-Vier-Person aus besseren Zeiten noch was im Schrank hat? Zum Bewerbungsgespräch vorzukramen. Oh - der Fleck da!
(Anmerkung Strohschneider “Der Redaktionsstab Rechtssprache hätte im Sinne der Verständlichkeit formuliert: „Der Langzeiterwerbslose hat auszusehen wie ein Penner.“)
Spielraum für Saft
„Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.“
(Hier gibt sich das Autorenkollektiv zwischen den Zeilen autobiografisch zu erkennen. Die allgemeine Lebenserfahrung, dass Schnaps nicht der Flüssigkeitsaufnahme dient, muss man erst einmal gemacht haben. Prost. Lallend fragt man sich, welcher Aufnahme das Fuselsaufen sonst dient: der von Feststoffen, von Brennstoffen gar? Und sind die nicht bald steuerpflichtig?)
Haustiere
“Nicht regelbedarfsrelevant –“ da nicht der Existenzsicherung dienend –“ sind wie bisher die Ausgaben für Haustiere sowie Glücksspiele.“
Also Hauskatze Rosi heimlich abschlachten oder ab mit ihr ins Tierheim. Katzen können bei guter Haltung gut und gern fünfzehn Jahre alt werden. Alle behandeln sie als Familienmitglied. Abschieben? Dann kosten sie beim Asyl das, was man den Haltern abgeknapst hat.
Ein Ausgleich
„Bei den Verbrauchsausgaben in Abteilung 11 handelt es sich grundsätzlich nicht um regelbedarfsrelevante Ausgaben, da die auswärtige Verpflegung - also in Restaurants, Cafés und Imbissständen sowie in Kantinen und Mensen - nicht zum physischen Existenzminimum zählt. Die Verbrauchsausgaben für eine Mahlzeit bei auswärtiger Verpflegung liegen über denen, die hierfür bei eigener Beschaffung entstehen. Allerdings ersetzt die auswärtige Verpflegung die heimische Verpflegung. Wenn also eine auswärtige Verpflegung als nicht existenzsichernd anzusehen ist und die Verbrauchsausgaben hierfür nicht als regelbedarfsrelevant anzusehen sind, muss ein Ausgleich geschaffen werden, da sich der häusliche Verpflegungsbedarf (Nahrungsmittel und Getränke) und damit auch der häusliche Verpflegungsaufwand, wie er sich in den Verbrauchsausgaben der Abteilung 01 widerspiegelt, erhöht. Deshalb ist es erforderlich, den Warenwert der beim Besuch von Restaurants, Gaststätten etc. konsumierten Nahrungsmittel und Getränke als regelbedarfsrelevant zu berücksichtigen.“
Diese Mitteilung habe ich -trotz langjähriger Tätigkeit als Deutschlehrer- nicht verstanden. Hoffentlich sind alle anderen schlauer. Hat das Gericht sich unter Transparenz genau diese Art von Mitteilung vorgestellt?
„Bei den sonstigen Dienstleistungen wurden die neu festgelegten Gebühren für den Personalausweis, die künftig auch hilfebedürftige Personen zu entrichten haben, zusätzlich berücksichtigt. Die sich durch Einführung des neuen Personalausweises ergebenden Gebühren sind - da erst im Jahr 2010 beschlossen - in den Verbrauchsausgaben der EVS 2008 nicht erfasst, werden aber ab dem Jahr 2011 anfallen. Zusätzlich wird unter der Position 'Sonstige Dienstleistungen, nicht genannte–˜ ein Betrag von 0,25 Euro berücksichtigt.“
(Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro, man braucht also nur 115 Monate zu sparen, bis man die Gebühr beisammen hat.)
Verhungert ist bisher keiner unter Hartz IV. Bloßes Aufjaulen bringt gar nichts. Es kommt einfach darauf an, die Gesamtabsicht zu erkennen. Sie besteht in Abschreckung für alle, die schuften bis zum Geht-Nicht-Mehr, um nicht so tief herabgedrückt zu werden. Gegenwehr dagegen wird es erst geben können, wenn sämtliche Bedrohten merken, dass sie alle gleich angegriffen werden. Dass das möglichst lange nicht passiert, daran arbeitet die verkropfte Sprachmetzengarde im Dienste Merkels und v.d. Leyens Tag und Nacht.
Hartz 4 stellte nur die Endphase des Unternehmens dar. Viel breitere Massen sollten auf vierhundert Euro oder einen sonstigen Lohn gedrückt werden, mit dem kaum zu überleben war.
Auf diese Gesamtmasse griffen konsequent die Erfüllungsgehilfen der letzten Schröpferin- v.d. Leyen- zurück. Es wurden offenbar nur die untersten 15 Prozent der Gesamtarmut zum Vergleich herangezogen. Dass die sehr wenig draufzulegen hatten, war klar und befriedigend.
Nun begann der zweite Teil der Arbeit: Die Herstellung des Lohnabstands. Vom Rauch-und Alkoholverbot soll gar nicht mehr gesprochen werden. Es muss zwar peinlich sein, sich etwa in einem Café mit einem möglichen Arbeitgeber zu treffen und nicht zu wissen, was man - im empfohlenen Fall des Früherkommens - bestellen soll. Kaffee ist auch nicht billiger als Bier. Aber lassen wir das.
Auffälliger sind die Ausfälle einiger erbitterter Garten-und Haustierfeinde. Im Schwarzwald haben viele Arbeitslose das Glück, im eigenen ererbten Haus zu wohnen -mit Garten. Dieser diente nicht nur der Beschäftigung - “freie Luft für den Bedrängten“ - sondern vom März bis zum Oktober auch zum Unterhalt der Familie. Selbst Brüning in seinen knauserigsten Zeiten hatte mal die Idee, Einfachsiedlungen mit Gartengelände für Arbeitslose anzulegen. Nun aber unsere Gartenfeinde, die in berechtigter Scham mit und gegen die Muttersprache ringen:
(Dankenswerterweise aus dem Schatz des Vorrätigen herausgehoben von Tom Strohschneider im FREITAG dieser Woche. Bei erhöhter Gefahr von Blutdrucksteigerung ist Gesamtlektüre auf einen Satz zu gefährlich)
“Garten und Werkzeug
„Im System der Mindestsicherung ist die Unterhaltung eines Gartens als nicht existenzsichernd zu bewerten. Deswegen werden in der Abteilung 05 die Position 'Nicht motorbetriebene Gartengeräte' nicht als regelbedarfsrelevant angesehen, die Position 'Motorbetriebene Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände für Haus und Garten' werden um die Ausgaben für Gartengeräte bereinigt. Die Position 'Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen' wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.“
Mühsam zu erraten, was gemeint ist: Garten ist überflüssig. Die gelehrten Autoren haben wahrscheinlich normale Noten in Deutsch mitgebracht. Sarrazin hat unrecht: Sprachunfähigkeit ist nicht angeboren. Sie stammt aus der berechtigten Scham, offen zuzugeben: ich bin hauptberuflich Schikanierer.
Die Kosten für Reparatur des Rasenmähers selbst können kaum ins Gewicht fallen. Statistisch gibt es vielleicht mehr Familien ohne Garten; Real bei uns in der Gegend sehr viel. Sollen die ihre Gärten bloß im Dienst der Statistik verwildern lassen! Zu verpachten ist da kaum was. Ähnlich der scharfsinnige Gedanke, dass chemische Reinigung nur bei “hochwertigen Kleidungsstücken– was nützt. Könnte es nicht sein, dass so eine Hartz-Vier-Person aus besseren Zeiten noch was im Schrank hat? Zum Bewerbungsgespräch vorzukramen. Oh - der Fleck da!
(Anmerkung Strohschneider “Der Redaktionsstab Rechtssprache hätte im Sinne der Verständlichkeit formuliert: „Der Langzeiterwerbslose hat auszusehen wie ein Penner.“)
Spielraum für Saft
„Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.“
(Hier gibt sich das Autorenkollektiv zwischen den Zeilen autobiografisch zu erkennen. Die allgemeine Lebenserfahrung, dass Schnaps nicht der Flüssigkeitsaufnahme dient, muss man erst einmal gemacht haben. Prost. Lallend fragt man sich, welcher Aufnahme das Fuselsaufen sonst dient: der von Feststoffen, von Brennstoffen gar? Und sind die nicht bald steuerpflichtig?)
Haustiere
“Nicht regelbedarfsrelevant –“ da nicht der Existenzsicherung dienend –“ sind wie bisher die Ausgaben für Haustiere sowie Glücksspiele.“
Also Hauskatze Rosi heimlich abschlachten oder ab mit ihr ins Tierheim. Katzen können bei guter Haltung gut und gern fünfzehn Jahre alt werden. Alle behandeln sie als Familienmitglied. Abschieben? Dann kosten sie beim Asyl das, was man den Haltern abgeknapst hat.
Ein Ausgleich
„Bei den Verbrauchsausgaben in Abteilung 11 handelt es sich grundsätzlich nicht um regelbedarfsrelevante Ausgaben, da die auswärtige Verpflegung - also in Restaurants, Cafés und Imbissständen sowie in Kantinen und Mensen - nicht zum physischen Existenzminimum zählt. Die Verbrauchsausgaben für eine Mahlzeit bei auswärtiger Verpflegung liegen über denen, die hierfür bei eigener Beschaffung entstehen. Allerdings ersetzt die auswärtige Verpflegung die heimische Verpflegung. Wenn also eine auswärtige Verpflegung als nicht existenzsichernd anzusehen ist und die Verbrauchsausgaben hierfür nicht als regelbedarfsrelevant anzusehen sind, muss ein Ausgleich geschaffen werden, da sich der häusliche Verpflegungsbedarf (Nahrungsmittel und Getränke) und damit auch der häusliche Verpflegungsaufwand, wie er sich in den Verbrauchsausgaben der Abteilung 01 widerspiegelt, erhöht. Deshalb ist es erforderlich, den Warenwert der beim Besuch von Restaurants, Gaststätten etc. konsumierten Nahrungsmittel und Getränke als regelbedarfsrelevant zu berücksichtigen.“
Diese Mitteilung habe ich -trotz langjähriger Tätigkeit als Deutschlehrer- nicht verstanden. Hoffentlich sind alle anderen schlauer. Hat das Gericht sich unter Transparenz genau diese Art von Mitteilung vorgestellt?
„Bei den sonstigen Dienstleistungen wurden die neu festgelegten Gebühren für den Personalausweis, die künftig auch hilfebedürftige Personen zu entrichten haben, zusätzlich berücksichtigt. Die sich durch Einführung des neuen Personalausweises ergebenden Gebühren sind - da erst im Jahr 2010 beschlossen - in den Verbrauchsausgaben der EVS 2008 nicht erfasst, werden aber ab dem Jahr 2011 anfallen. Zusätzlich wird unter der Position 'Sonstige Dienstleistungen, nicht genannte–˜ ein Betrag von 0,25 Euro berücksichtigt.“
(Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro, man braucht also nur 115 Monate zu sparen, bis man die Gebühr beisammen hat.)
Verhungert ist bisher keiner unter Hartz IV. Bloßes Aufjaulen bringt gar nichts. Es kommt einfach darauf an, die Gesamtabsicht zu erkennen. Sie besteht in Abschreckung für alle, die schuften bis zum Geht-Nicht-Mehr, um nicht so tief herabgedrückt zu werden. Gegenwehr dagegen wird es erst geben können, wenn sämtliche Bedrohten merken, dass sie alle gleich angegriffen werden. Dass das möglichst lange nicht passiert, daran arbeitet die verkropfte Sprachmetzengarde im Dienste Merkels und v.d. Leyens Tag und Nacht.