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Das unwahrscheinliche Ende des NSU

»Es war ein Zufall, der die größte rechtsterroristische Terrorgruppe auffliegen ließ. Und es war Rentner Stutzke. Am Morgen des 4. November 2011 kam er aus dem Supermarkt in Eisenach, zwei Flaschen Wasser, Bananen, Brötchen in der Tüte, als er zwei Polizisten erzählte: Ja, er habe zwei Männer gesehen, wie sie Fahrräder in ein Wohnmobil luden und losdüsten. Dann wies der Mann den Beamten den Weg, den das Wohnmobil genommen hatte. Kurz darauf entdeckte eine Streife die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.« (morgenpost.de vom 5.11.2015)

So wird bis heute die Geschichte ausgerollt, um den Anfang vom Ende der neonazistischen Terrorgruppe NSU zu erzählen –“ auch wenn tatsächlich fast alles im wahrsten Sinn des Wortes auf dem Kopf steht.

Pulp Fiction

Ein Streifenwagen stößt auf einen abgestellten Campingwagen in Eisenach-Stregda. Die Insassen sind mit acht Waffen ausgerüstet: Dazu zählen Revolver, eine Maschinenpistole, eine Pumpgun und eine Handgranate. Sie erkennen die hoffnungslose Situation sofort. Es findet eine „spontane Deradikalisierung“ (Kriminologe und Experte für Rechtsextremismus, Bernd Wagner) statt. Die Insassen entziehen sich der aussichtslosen Lage durch „gemeinschaftlichen Selbstmord“. Der Campingwagen geht in Flammen auf. Die Feuerwehr wird gerufen und löscht. Im Inneren werden zwei Leichen entdeckt. Der Campingwagen wird abgeschleppt und alles weitere mausert sich zu einer Staatsaffäre.

Bereits am nächsten Tag verkündet die Polizei, dass es sich bei den Toten um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos handele. Nicht viel später erfährt die Öffentlichkeit, dass die beiden Toten Mitglieder einer neonazistischen Terrorgruppe seien, die sich NSU nennt. Auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei können sich sehen lassen: Demnach soll Uwe Mundlos zuerst seinen –ºKameraden–¹ umgebracht, dann den Campingwagen angezündet haben, um sich wenig später selbst zu töten –“ mit einer Pumpgun, die man auf dem Boden fand, sowie die beiden dazugehörigen Patronenhülsen. Außerdem präsentierte die –ºTatortgruppe–¹ insgesamt acht Waffen, die im Campingwagen sichergestellt wurden, u.a. die beiden Dienstwaffen der Polizisten, die in Heilbronn 2007 Opfer eines Mordanschlages wurden. Und dazu noch ein Haufen Geld, aus diversen Banküberfällen.

Was dreizehn Jahre ein einziges Rätsel war, wurde innerhalb weniger Tage –ºaufgeklärt–¹. Alles, was man dazu brauchte, befand sich ganz ordentlich und unversehrt in besagtem ausgebranntem Campingwagen. Was will man gegen einen solch sagenhaften Glücksfall einwenden?

Diese Version wird bis heute aufrechterhalten. Zeugen für diesen Tathergang, Zeugen für die im Campingwagen gefundenen Gegenstände gibt es nicht. Alles stützt sich einzig und allein auf die Auswertung von Spuren.

An dieser Version zweifelte auch kaum jemand. Die allermeisten Medien rührten diesen –ºSelbstmord–¹ nicht an. Die Zweifel, die an vielen anderen Tatorten (die dem NSU zugeordnet werden) geäußert wurden, machten hier einen großen Bogen.
Das war und ist in antifaschistischen Zusammenhängen, in der Linken, nicht viel anders. Niemand wollte ausgerechnet dort seine Skepsis gegenüber dem Aufklärungswillen der Polizei und Justiz festmachen.
Zu einem ganz kleinen Teil war und ist das verständlich, denn jeder Zweifel an der Selbstmordversion wäre Wasser auf den Mühlen derer, die den NSU für ein „Staatskonstrukt“ halten, wie die Zeitschrift von Elsässer –šCompact–™ und die sehr rührigen Internet-Auftritte von –šFatalist–™, –šarbeitskreis ns.u.–™ bis –šnsu-leaks–™. Nationalistische und neonazistische Kreise, die dreizehn Jahre lang die Ideologie, die Konzeption vom –ºführerlosen Widerstand–¹, die Terrorstrategie von –šBlood & Honour–™ und –šcombat 18–™ propagierten und begrüßten.

Ganz sicher spielt bei diesem Schweigen auch der gedanklich nächste Schritt eine Rolle, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass der Selbstmord der beiden NSU-Mitglieder die unwahrscheinlichste Todesursache ist. Wer hat dann die beiden Neonazis ermordet?
Waren es andere Neonazis? Gäbe es plausible Gründe dafür, dass dies von staatlicher Seite aus gedeckt werden soll? Und was bedeutet es, wenn der Geheimdienst, allen voran der sogenannte Verfassungsschutz darin involviert war –“ sei es in Untätigkeit, sei es in Form eines aktiven Gewährens? Niemand wollte, niemand will diese Tür aufmachen.

Sie würde ganz nebenbei den Prozess in München auf der Stelle platzen lassen. Die Annahme eines Mordgeschehens würde nicht nur die polizeilichen und parlamentarischen Aufklärer in Nöte bringen. Es würde auch die Linke mit der Frage konfrontieren: In was für einem Staat leben wir? Und was machen dann damit?

2013 habe ich in einem Buchbeitrag die Selbstmordthese in Frage gestellt, anhand der Fakten, die damals öffentlich zugänglich waren. Nun sind weitere drei Jahre vergangen und ich möchte im Folgenden belegen, dass keiner der NSU-Tatorte so manipuliert wurde wie der in Eisenach-Stregda. Ginge es mit normalen Dingen zu, stünden alle „Ergebnisse“ unter einem Verwertungsverbot.

Die Feuerwehr und die rechtswidrige Beschlagnahmung von Beweismitteln

Kurz nach dem Brand des Campingwagens wurde die Feuerwehr alarmiert. Nach Beendigung der Löscharbeiten machte ein Feuerwehrmann –“ wie üblich –“ zu Dokumentationszwecken Fotos vom Inneren des Campingwagens. Wenig später traf Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha, ein:

»Seine erste Amtshandlung am Tatort war (...), die Speicherkarte der Kamera eines Feuerwehrmannes zu beschlagnahmen. (...) Menzel begründete sein Handeln damit, dass er eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollte. Ob die Speicherkarte je zurückgegeben wurde, konnte er nicht sagen. Auch hatte er keine Erklärung dafür, warum diese Fotos offenbar nicht in den Ermittlungsakten auftauchen. Tatsächlich sind die Aufnahmen des Tatorts bis heute verschwunden.« (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)

Wie dieser Vorgang ablief, schilderte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Frank Nennstiel vor dem PUA in Thüringen am 4.6.2015:

»König: Sie sind derjenige, der zuerst ins Wohnmobil rein gegangen ist?

Nennstiel: Ja.

König: Vor der Polizei?

Nennstiel: Ja

König: Und dann haben Sie drinne Fotos gemacht

Nennstiel: Ja, und dann kam der Herr Menzel.

König: Wie lange konnten Sie sich im Wohnmobil aufhalten so ungefähr.

Nennstiel: Halbe Minute ungefähr wo ich da drin gestanden bin.

König: Also kurz rein, Klick Klick Klick. Und dann hat Sie Her Menzel rausgezogen oder sind Sie raus gegangen?

Nennstiel: Er hat mich mit höflichen Worten rausgebeten.

König: Können Sie die höflichen Worte für uns mal darstellen?

Nennstiel: Was ich da tue? Ich mache Fotos. Für was? Für unsere Einsatzdokumentation für keine andere.

König: Und daraufhin reagierte Herr Menzel wie?

Nennstiel: Dann beschlagnahmen wir die Kamera.

König: Da standen Sie im Wohnmobil drinne und Herr Menzel.

Nennstiel: Ich war da schon fast draußen, meine Motivation hielt sich in Grenzen.

König: Herr Menzel hat Ihnen keinen Grund genannt, warum er die Kamera beschlagnahmt?

Nennstiel: Es war sein Wunsch die schönen Fotos zu bekommen, die waren in Farbe.

König: Hat das für Debatten gesorgt bei Ihnen und Kollegen?

Nennstiel: Wir und meine Kollegen haben uns dann schon mal unterhalten und waren ein klein wenig entrüstet, ändern konnten wir es ja eh nicht.« (nach Wortprotokoll von Querläufer)

Wie kommt der spätere Chef des SOKO –ºCapron–¹ dazu, die Arbeit der Feuerwehr zu behindern und Beweismittel zu beschlagnahmen? Zu diesem Zeitpunkt war doch –“ nach bisheriger Lesart –“ nicht mehr bekannt, als dass ein x-beliebiger Campingwagen brannte? Wusste der SOKO-Chef bereits zu diesem Zeitpunkt mehr? Warum beschlagnahmte er Fotos, wozu er nicht die geringsten Befugnisse hatte? Was war auf den Fotos zu sehen, was die –ºÖffentlichkeit–¹ nicht sehen sollte?

Die Begründung, er habe eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollen, ist in doppeltem Sinne haltlos: Zum einen veröffentlicht die Feuerwehr grundsätzlich keine Fotos, die die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzten könnten. Zum anderen erklärt diese rechtswidrige Beschlagnahmung nicht, warum die Speicherkarte bis heute spurlos verschwunden ist!
Der Grund für die Beschlagnahmung und Vernichtung von Beweismitteln ist ein ganz anderer: Die Fotos der Feuerwehr weichen auf gravierende Weise von den Fotos ab, die anschließend als –ºTatortfotos–¹ ausgegeben wurden.

Dies bestätigen Feuerwehrleute, die als Zeugen im Thüringer NSU-Ausschuss vernommen wurden. Drei ganz entscheidende Aussagen machten sie dort:

  1. Sie haben keinen Brandschutt auf den Leichen gesehen, wie dies auf manchen (späteren) Tatortfotos der Fall ist.
  2. Die Waffen, die man später sichergestellt haben will, haben die Feuerwehrleute nicht gesehen –“ Waffen, die „auf Tisch, Herd und Sitzecke– (stern.de vom 8.12.2015) gelegen haben sollen.
  3. Uwe Mundlos lag nicht auf dem Rücken, nach vorne gebeugt (wie dies die späteren Tatortfotos zeigen), sondern auf dem Bauch.

Geht man davon aus, dass die Erinnerungen der Feuerwehrleute richtig sind, versteht man, warum die Fotos, die dies bestätigen könnten, vernichtet wurden. Beides zusammen würde belegen, dass der behauptete Tathergang konstruiert ist, dass der Tatort (nach Abtransport des Campingwagens) manipuliert wurde.

Zu dieser vorsätzlichen Manipulation eines Tatortes und eines Tatablaufes passt ein weiteres Detail. Die Feuerwehrleute, die vor der Polizei am Tatort waren, wurden auf einer extra einberufenen Versammlung dazu verpflichtet, keine Angaben zu ihrem Einsatz zu machen, also zu schweigen. Nachdem diese Dienstanmaßung bekannt wurde, wurde die beschlagnahmte Speicherkarte gesucht. Man fand sie nicht, sie war und ist bis heute spurlos verschwunden.

Die spontane Deprofessionalisierung der Gerichtsmedizin

Zum Einmaleins polizeilicher Ermittlungsarbeit gehört es, so früh wie möglich die Todesursache und den Todeszeitpunkt festzustellen. Das wird in aller Regel von Ärzten bzw. Gerichtsmedizinern vorgenommen. Ohne an der Lage der Toten und am Tatort selbst etwas zu verändern, ist es möglich, wichtige Indizien festzuhalten und auszuwerten: Durch Messungen der Körpertemperatur kann man den Todeszeitpunkt bestimmen. Aber auch die Dokumentation und Auswertung von –ºBlutspurenmustern–¹ –“ rund um die Toten –“ ermöglicht es, den Tathergang zu rekonstruieren. Das ist gerade beim Einsatz von Schusswaffen von erheblicher Bedeutung: Wo stand der Schütze? Was sagt die Lage der Opfer aus? Aus welcher Distanz wurde geschossen? Wo befanden sich die Hülsen?

Nur vor Ort kann die Gerichtsmedizin u.a. recht sicher bestimmen, ob das Auffinden der Toten mit dem Tatort identisch ist, ob sich –“ wie in diesem Fall –“ die tödlichen Ereignisse im Campingwagen abgespielt hatten oder wenn ja, wie dies mit Hilfe der vorgefundenen Blutspurenmuster gestützt werden kann. All das müsste man in einem „Fundortbericht“ dokumentiert sehen.

Tatsächlich wurde die Direktorin des Institutes für Rechtsmedizin an der Universität Jena, Professorin Else-Gitta Mall, um die Mittagszeit des 4. November 2011 von einem Kriminalbeamten über den Fahrzeugbrand mit den zwei Toten informiert und aufgefordert, dort hin zu kommen. Kurz nach 13 Uhr war sie mit zwei Kollegen zusammen am Tatort. Ohne etwas zu unternehmen, sei sie wieder gegangen. Gegenüber dem Thüringer Untersuchungsausschuss begründete sie ihre Untätigkeit vor Ort damit, „dass wir als Rechtsmedizin da nichts hätten weiter tun können“. (Thomas Moser, telepolis vom 31. August 2015). Knapper kann man eine „Deprofessionalisierung“ nicht beschreiben.

Der Abschleppwagen. Die völlig Zerstörung eines Tatorts.

»Schon eine Stunde nach seiner Ankunft am Tatort hatte Menzel (...) den Abtransport des Fahrzeugs in eine Garagenhalle angeordnet. Er begründete dies damit, dass man nur so ordnungsgemäß hätte die Leichen bergen und die Spuren im Wagen sichern können. Allerdings gab es beim Abtransport eine Panne –“ das Wohnmobil wurde über eine 20 Grad geneigte Rampe auf das Abschleppfahrzeug gezogen, so dass es im Innern zu einer völligen Zerstörung der ursprünglichen Spurenlage gekommen sein dürfte.« (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)

Was als ordnungsgemäß bezeichnet wird, verstieß gegen alle Regeln der Tatort- und Beweissicherung.

Wenn so gut wie nichts mehr an seinem Platz ist, kann ein Tathergang nicht mehr rekonstruiert, Beweismittel nicht mehr valide ausgewertet werden. Alles, was dann folgt, ist und kann nur ein Ergebnis eines manipulierten Tatortes sein. Jede Schlussfolgung daraus ist also wertlos.

Die Pumpgun und die beiden Patronenhülsen

Mit einer Langwaffe, einer Pumpgun sollen die beiden tödlichen Schüsse abgegeben worden sein. Tatsächlich fand man auch die dazu passenden zwei Hülsen:

»Die beiden ausgeworfenen Patronenhülsen der Marke Brenneke waren jeweils 70 Millimeter lang. Polizisten fanden sie direkt neben den Leichen.« (Fokus-Magazin, Nr. 38/2012)

Die Pumpgun ist ein Repetiergewehr. Die Hülsen werden erst ausgeworfen, wenn nachgeladen wird. Dass Uwe Mundlos nachlädt, nachdem er seinen –ºKameraden–¹ umgebracht hat, ist nachvollziehbar. Die leere Patronenhülse wird ausgeworfen, eine neue wird geladen. Dass Uwe Mundlos ein weiteres Mal nachlädt, nachdem er sich selbst umgebracht hat, ist auszuschließen. Selbst tote Neonazis können nicht nachladen.

Für die zweite Hülse kann es nur eine logische Erklärung geben: Es kann nur jemand nachladen und damit die zweite Hülse auswerfen, der noch lebt. Offensichtlich ahnten die Ermittler, dass diese Version der Ereignisse ohne zusätzliche Abpolsterungen nicht aufrechtzuerhalten ist. Als der damalige SOKO-Chef Menzel als Zeuge vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss geladen war, brachte er einen frischen Beleg für die sich selbst nachladende Pumpgun mit:

»Die Tatsache, dass die Pumpgun, mit der sich Mundlos tötete, eine weitere Patronenhülse ausgeworfen hatte, was eigentlich erst beim Nachladen der Waffe geschieht, erklärte Menzel mit einem möglichen Fall der Waffe und deren Stauchung nach der Abgabe des letzten Schusses. Menzel berichtete von Versuchen der Ermittler mit einer baugleichen Pumpgun. Diese hätten ergeben, dass sich das Munitionsfach nach dem Abschuss automatisch öffne, und die verbrauchte Patronenhülse dann im offenen Schacht nur noch an einem Ende durch eine halb offene Haltevorrichtung verwahrt werde. Eigentlich werde die Vorrichtung erst beim Nachladen entriegelt und damit vollständig geöffnet. Durch ein Stauchen der Pumpgun etwa durch den Aufprall auf dem Boden könne die verbrauchte Munition also auch ohne Nachladen aus dem Schacht gefallen sein.« (FAZ vom 2.4.2014)

Bezeichnenderweise brachte er für diese Behauptung nicht das entsprechende Video mit, das diese Versuchsreihe dokumentiert, sondern ein nichtssagendes Foto der verwendeten Pumpgun. Diesen Beweis für eine sich selbst nachladende Pumpgun hat ein Mitglied im Schützenverein zu folgender Bemerkung veranlaßt:

»Wir haben uns gestern im Schützenverein über die Lachnummer, die Pumpgun hat sich selbst geladen, unterhalten. Wenn man davon ausgeht, dass bei der betreffenden Pumpgun eine Munitionszufuhr über ein Röhrenmagazin erfolgt, die sich unter dem Lauf befindet, muß der Schütze zum Laden der Waffe den Vorderschaft zurückziehen, der Verschluß wird sodann geöffnet, der Schlaghahn gespannt und eine eventuell vorhandene leere Hülse ausgeworfen. Anschließend wird der Vorderschaft nach vorne bewegt, um eine neue Patrone ins Patronenlager zu laden und den Verschluß zu schließen. Allerdings ist der Vorderschaft mit einer Feder versehen, die kraftmäßig so ausgelegt ist, dass durch die Kräfte, die beim Aufprallen der Pumpgun auf den Boden entstehen, nicht der Ladevorgang ausgelöst werden kann ...« (FAZ-Kommentar vom 2.4.2014)

Das Fehlen von Spuren an der Tatwaffe

Auf der angeblich verwendeten Waffe für den Selbstmord, einer Pumpgun, wurden keine Fingerabdrücke gefunden. Dasselbe trifft für die gefundenen Patronenhülsen zu. Auch dort fand man keinerlei Spuren. All das ist nachvollziehbar, wenn der/die Täter Handschuhe getragen haben. Uwe Mundlos soll nach offizieller Lesart die Pumpgun bedient haben. Dann müsste er Handschuhe getragen haben. Genau das ist nicht der Fall. Wer immer die Tatwaffe benutzt hatte, er heißt nicht Uwe Mundlos.

Das gerichtsmedizinische Gutachten und die fehlenden Rußpartikel in der Lunge des toten NSU-Mitgliedes Uwe Mundlos

Bis zum heutigen Tag behaupten die Ermittler, dass sie für ihre Selbstmordthese ein überragendes Beweismittel in der Hand halten. Demnach soll sich Uwe Mundlos selbst getötet haben, nachdem er den Campingwagen in Brand gesteckt hatte:

»Dies belege die Tatsache, dass bei der Obduktion nur in der Lunge von Mundlos Rußpartikel des Feuers gefunden wurden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag (also am 21.11.2011, d.V.) in Berlin.« (FAZ vom 21.11.2011)

Es hat ganze 2 1/2 Jahre gedauert, bis diese präsidiale Lüge aufflog. Erst im März 2014 wurde dem Thüringer Untersuchungsausschuss der Bericht der Jenaer Gerichtsmedizin vorgelegt, die die beiden Leichen untersucht hatte:

»Die Obduktionsberichte der Gerichtsmedizin Jena führen (...) aus, dass keine Spuren von Russ oder Raucheinatmung in den Lungen feststellbar gewesen seien ...« (FAZ vom 2.4.2014)

Was sich erst einmal vernachlässigbar anhört, ist von enormer Brisanz, die auch die Untersuchungsausschussvorsitzende Dorothea Marx (SPD) mit großer Vorsicht zum Ausdruck brachte:

»Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat.«

Mit diesem Bericht verliert die Selbstmordthese ein ganz wesentliches Indiz.

Manipulierte Ermittlungsergebnisse und die Vernichtung von Akten/Beweismitteln gehen Hand in Hand

Man kann es schon als signifikantes Merkmal einer von –šPannen–™ geprägten Ermittlungstätigkeit begreifen, wenn mit den –šPannen–™ auch die Beseitigung von Beweismitteln einhergeht. Das ist ganz besonders deutlich in Heilbronn 2007 so, aber eben auch in Eisenach 2011ff.
Dabei kann man eine ansteigende Kurve ausmachen: Je mehr das polizeiliche Ermittlungsergebnis in Zweifel gezogen, in Frage gestellt wird, desto mehr Akten sind nicht mehr auffindbar, desto mehr Beweismittel werden vernichtet.

Polizeidirektion Gotha

Die Kamera der Feuerwehrleute wurde beschlagnahmt, die Fotos als Beweismittel auf der Speicherkarte beseitigt. Die Speicherkarte verschwindet spurlos. Dafür findet man Papierabzüge, die belegen sollen, was nicht mehr zu belegen ist: Die komplette Fotoserie vom Wageninneren.

LKA Thüringen/Innenministerium

Protokolle, die das LKA in Baden-Württemberg erstellt hatte, um ihren Einsatz beim „Selbstmord“ in Eisenach 2011 zu dokumentieren, sind verschwunden. Sie wurden 2014 bzw. 2015 nach Thüringen geschickt und nun sucht man bis heute danach –“ vergebens. Darin wird der Einsatz eines SEK/Sondereinsatzkommandos erwähnt, das es bisher am Tatort Eisenach nicht gab. Außerdem hält ein LKA-Zielfahnder darin fest:

„Definitiv ist aber bekannt, dass die Zielfahndung vom LKA Thüringen, der Koll. W., seit 1999 bis 2002 nach den Personen fahndet (Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe Anm. d. Red.). Es wurde bekannt, dass das LfV die Zielpersonen abdeckte.– (mdr.de vom 23.6.2016)

“Mit wem sprach Beate Zschäpe? Verbindungsdaten zeigen, dass die NSU-Angehörige (Beate Zschäpe, d.V.) mehrfach von der Polizei und vom Innenministerium angerufen wurde. Nun zeigt sich: Protokolle dazu wurden offenbar gelöscht.“ (mdr.de vom 11.2.2016)

Polizeirevier Zwickau

„In Sachsen sind auch nach dem Ende 2012 verfügten Löschungsstops polizeiliche Unterlagen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vernichtet worden. Wie aus einer veröffentlichten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Valentin Lippmann hervorgeht, geht es dabei konkret um einen sogenannten Lagefilm aus dem Polizeirevier Zwickau vom 4. und 5. November 2011. In dem Lagefilm wurden die ersten Ermittlungen, Beobachtungen sowie genaue Zeiten rund um den mutmaßlich von Beate Zschäpe gelegten Brand in dem Zwickauer Unterschlupf des NSU festgehalten.“ (mdr.de vom 11.2.2016)

Thüringer Innenministerium

Das Thüringer Innenministerium hatte dem dort tagenden NSU-Untersuchungsausschuss die Namen aller Polizisten übersandt, die an der Besprechung in Gotha am 5. November 2011 teilgenommen hatten.

In dieser Aufstellung soll aber der Name eines Mannes fehlen, der laut der Aufzeichnungen der Baden-Württemberger ebenfalls bei der Besprechung dabei war: Der Zielfahnder, der ab Ende der 1990er Jahre erfolglos versuchte, die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zu fassen. Bei der jüngsten Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Anfang Juni hatten mehrere Zeugen den Abgeordneten des Gremiums bereits bestätigt, dass der Zielfahnder an der Besprechung teilgenommen hatte.“ (thueringen24.de vom 24.6.2016)

BKA

Löschung von Telefondaten, die André Eminger und Beate Zschäpe (in den Tagen ihrer Flucht im November 2011) betreffen. Gleichfalls wurde die Sicherungskopie vernichtet.

Fazit

  • Für die Selbstmordthese gibt es keinen einzigen belastbaren Beweis. Die gewichtigsten Indizien für einen Selbstmord sind vorgetäuscht bzw. manipuliert worden.
  • Für ein Mordgeschehen hingegen sprechen zahlreiche Indizien, die den „ermittelten“ Tathergang unmöglich machen.
  • Wenn diese Schlussfolgerung richtig ist, dann ist nicht alles rätselhaft, sondern sehr plausibel: Es handelt sich um ein Mordgeschehen, das mit der Zerstörung des Tatorts und der Manipulation von Beweismitteln gedeckt werden soll.
  • Wenn Ermittlungsbehörden, Bundesanwaltschaft und Gericht dennoch an der Selbstmordversion festhalten, dann machen sie das nicht aufgrund der Faktenlage. Dann liegt die Annahme nahe, dass die Ermittlungen anderer Geschehensabläufe zu Personen und Verwicklungen führen würden, die unter allen Umständen verdeckt bleiben müssen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.



Das unwahrscheinliche Ende des NSU - Wolf Wetzel [ 28:32 ] Player verbergen | Play in Popup | Download.




Zuerst veröffentlicht bei den Nachdenkseiten



Man hat so auch die Möglichkeit, die Analysen aus dem Jahr 2012 mit den heute zugänglichen Fakten zu vergleichen: Der „dritte Mann“ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU –“ ein Anruf genügt ...
(via Eyes wide shut)


Wolf Wetzel –“ Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015, ISBN 978-3-89771-589-9, 232 Seiten, 3. Auflage



Siehe auch:
• Fotoreportage von von heba / Umbruch Bildarchiv Berlin von der Demo In Gedenken an die Opfer des NSU - Konsequenzen jetzt! am 6. November in Berlin

Beate Zschäpes Flucht und die Beseitigung ‚elektronischer’ Zeugen

Ab dem 30. März 2016 strahlt das ARD die Spielfilmtriologie „Mitten in Deutschland: NSU“ aus. Bei diesem Projekt werden drei Filme mit drei Perspektiven von drei Regisseuren gezeigt:

  • "Die Täter –“ Heute ist nicht alle Tage" (1. Teil)
  • "Die Opfer –“ Vergesst mich nicht" (2. Teil)
  • "Die Ermittler –“ Nur für den Dienstgebrauch" (3. Teil)

Bei der Premiere in Berlin waren neben den SchauspielerInnen auch der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt dabei. Er ließ die geladenen Gäste wissen: "Wir haben inzwischen sehr viel gelernt, verbessert und unsere Lehren gezogen ... " (Berliner Morgenpost vom 18.3.2016)

Ob er das wirklich ernst oder ziemlich zynisch meinte, wird ein Film, der ihn als Premieregast einlädt, wohl nicht zeigen (wollen).

Anspruch der drei Filme sei, so die Ankündigung, eine „Spurensuche“. Dass es im NSU-Kontext nicht an Spuren mangelt, sondern an der Weigerung, ihnen nachzugehen, zeichnet folgender Beitrag nach.

Wenn „heiße“ Spuren systematisch gelöscht werden

Wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zu Tode gekommen sein sollen, wissen wir. Zumindest gibt es dafür eine offizielle Selbstmordversion. Ziemlich rätselhaft ist hingegen, was Beate Zschäpe in dieser Zeit getan, was sie in den folgenden vier Tagen gemacht hatte, bevor sie sich im Beisein eines Rechtsanwaltes der Polizei stellte. Ganz offensichtlich muss sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren haben. Aber wer hat sie informiert? Mit wem hatte sie telefoniert, mit wem telefonischen Kontakt während der vier „Flucht“tage?

Man muss kein Kriminalist sein, um festzuhalten, dass das Handy, das Beate Zschäpe benutzt hatte, eine hervorragende „Quelle“ wäre, um diese Tage zu rekonstruieren. Eine elektronische Quelle, die ohne Verdrängung und spontanen Erinnerungslücken vieles enträtseln könnte - wenn man die Kommunikationsdaten sicherstellt und auswertet.

Angesichts der Dimension dieses Vorganges eine Selbstverständlichkeit, eine Routinearbeit polizeilicher Ermittlungen. Vor allem dann, wenn man „Spekulationen“ und „Verdächtigungen“ ausräumen will, die der Möglichkeit nachgehen, dass die NSU-Mitglieder in Zwickau unter geheimdienstlicher Beobachtung standen, was in aller letzter Konsequenz bedeuten würde, dass man sehr wohl eine „heiße Spur“ hatte, die man bis heute leugnet.

Dass dieser Verdacht nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern handfesten Fakten geschuldet ist, war seit Langem bekannt. Denn in der ersten Phase der Aufregung kam einiges ans Tageslicht, was seitdem angestrengt unterbelichtet bleibt.

Der Berliner Kurier vom 29.5.2012 rekonstruierte die Ereignisse, kurz nach dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wie folgt: »Etwas mehr als Stunde, nachdem sie ihre Wohnung in der Frühlingsstraße 26 in die Luft jagte, versuchte jemand Zschäpe anzurufen. Das Pikante: Die anrufende Nummer ist im Sächsischen Staatsministerium des Inneren registriert. Wer aus der Behörde in Dresden wollte Zschäpe sprechen –“ und vor allem warum?«

Das sächsische Innenministerium reagierte auf diese Indiskretion sehr hektisch: Man habe nach dem Brand mit dem/r WohnungsinhaberIn Kontakt aufnehmen wollen, um sie über die Ereignisse in Kenntnis zu setzen. Es hätte sich also bei den Anrufen um ganz normale Ermittlungstätigkeiten von Polizeidienststellen gehandelt, die mit dem Brand betreut gewesen waren.

Mit dieser „Version“ machten sich Journalisten daran, die damals veröffentlichten Diensthandynummern anzurufen, um sich der Behörde zu vergewissern, die diese benutzt hatten. Das Ergebnis war mehr als verblüffend: Die Nummern hatten keinen Anschluss mehr –“ sie wurden „abgeschaltet“.

Damit war eine elektronische Spur gelöscht –“ was in einem solch schwerwiegenden Fall nur als Vertuschungstat gewertet werden kann. Denn durch die Löschung dieser Verbindung konnte nicht geklärt werden, ob es sich beim Nutzer dieser Handynummer um eine Behörde handelt oder um einen V-Mann. Dieser wird in aller Regel mit einem Handy ausgestattet, das ebenfalls auf das jeweilige Innenministerium zugelassen ist.

Ebenfalls will bis heute niemand erklären, wie eine Person X, ausgestattet mit einem Handy des Sächsischen Staatsministerium des Inneren in den Besitz der Handynummer von Beate Zschäpe kommen konnte? Beate Zschäpe benutzte einen Decknamen, die Wohnung war auf „Mathias D.“ angemeldet. Eine Behörde, die nicht mehr wollte, als den Wohnungseigentümer zu informieren, hätte niemals Beate Zschäpe anrufen können.

Diesen Vertuschungen ging auch der „Terrorexperte des ZDF“ Elmar Theveßen im November 2014 nach: „Am 4. November 2011 fliegt die Terrorzelle NSU auf: Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begehen Selbstmord, Beate Zschäpe steckt die Wohnung des Trios an und flüchtet. Ihr Handy klingelt am Nachmittag sehr häufig, über 30 Mal allein zwischen 16.30 und 21 Uhr. Doch wer ruft Zschäpe immer wieder an?“

Auf diese Frage eine Antwort zu bekommen, ist keine große Aufgabe –“ für die ermittelnde Polizei. Diese muss sich nur an den Provider wenden, über den die Kommunikation abgewickelt wurde.

Auch das gehört zur Polizeiroutine und müsste in einem solchen Fall höchste Priorität haben. Schließlich geht es um die Frage: Wer hat ihr in den vier Tagen „Flucht“ geholfen? Wer gehört möglicherweise mit zum NSU-Netzwerk? All das sollte ein Kinderspiel sein, wenn man die Handynummer von Beate Zschäpe hat –“ sollte man meinen.

Am 17. März 2016 wurde dazu im dritten parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Berlin Kriminaloberkommissar Sascha Allendorf im BKA befragt. Er war mit der Auswertung der Mobiltelefon-Daten von Zschäpe beauftragt. Was er dazu sagte, findet sich in einer Erklärung des Bundestages:

„Nachdem vermutlich Zschäpe am Nachmittag des 4. November 2011 ihre gemeinsame Wohnung mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Zwickau in Brand gesetzt hatte, war ihre Handynummer von der Polizei in Erfahrung gebracht worden. Zur Überprüfung der Telefongespräche, die sie über ihr Handy geführt hatte, wurden in den folgenden Wochen die jeweiligen Provider kontaktiert. Allendorf wies darauf hin, dass es damals keine gesetzliche Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung gab und die Verbindungsdaten von den Anbietern daher auf unterschiedliche Weise gespeichert worden waren. Von einigen Telefongesellschaften wurden der Polizei nur Nummern übermittelt, bei denen die letzten drei Stellen durch “x– ersetzt waren. Insgesamt handelte es sich um 42 Telefonnummern. Nach Allendorfs Aussage wäre der Aufwand zu groß gewesen, die Inhaber dieser Nummern zu ermitteln, da man im Extremfall fast 42.000 Nummern hätte überprüfen müssen. Allein für die Überprüfung der 412 Rufnummern, die der Polizei vollständig vorlagen, habe man sechs Monate benötigt. Binninger ließ das nicht gelten, zumal einige der unvollständigen Nummern als Behördenanschlüsse erkennbar gewesen seien. Die übrigen Nummern hätte das BKA zumindest darauf überprüfen lassen sollen, ob polizeibekannte Rechtsextremisten zu den Inhabern gehörten.“ (Quelle: Deutscher Bundestag vom 18.3.2016)

Man weiß nicht, über was man vor allem wütend sein soll: über die Dummheit oder Dreistigkeit dieser Aussage. Und man fragt sich, warum sich die Parlamentarier eine solche Antwort gefallen lassen. Sie erfüllt den Straftatbestand der Irreführung und der Strafvereitelung im Amt gleichermaßen.

So unterschiedlich die Speicherfristen der Provider auch sind, sie hätten allesamt ausgereicht, die gespeicherten Kommunikationsdaten unversehrt zu bekommen. Und zwar in Gestalt vollständiger Telefonnummern. Denn nur beim privaten Einzelverbindungsnachweis werden die letzten drei Stellen durch x ersetzt. Auf die vollständigen Telefonnummern muss der Provider zurückgreifen können –“ im Reklamationsfall.

Aber auch die angeblich langwierige Suche im Heuhaufen ist eine vorsätzliche Täuschung. Bereits 1998 wurde in Jena in der Garage von den wenig später abgetauchten NSU-Mitgliedern eine Telefonliste gefunden, mit über 50 Einträgen –“ ohne xxx. Das Who is who der Neonaziszene, das Netzwerk von Kameraden, das es laut Anklage der Generalbundesanwaltschaft nicht gibt. Für diesen Abgleich hätte man 10 Minuten gebraucht. Selbst auf dieser konspirativen Telefonliste befanden sich vier V-Leute, die für die Neonazis „Kameraden“ waren, denen sie voll vertrauten.

Außerdem wäre es ein Leichtes gewesen, die vollständigen Nummern der Behördenanschlüsse zu bekommen, um so überprüfbar festzustellen, welche „Behörde“ diese Handynummern genutzt hatte und warum diese kurz nach Bekanntwerden „abgeschaltet“ wurden! Dass all dies der Vorsitzende des dritten PUA, Clemens Binninger (CDU), ein ehemaliger Polizeibeamter, mit unglaublicher Sanftheit moniert, ist in jedem Fall dem Sachverhalt völlig unangemessen.

Man darf übrigens davon ausgehen, dass das BKA selbstverständlich um diese Möglichkeiten wusste und diese auch nutzte. Würden all diese Telefonnummern nur auf Neonazis verweisen, hätte man das Ergebnis stolz präsentiert. Mehr als naheliegend ist also, dass man bei den gespeicherten Telefonnummern auf Verbindungen gestoßen war, die man eben nicht problemlos offen legen konnte.

Exakt dieser Annahme ist auch der anfangs erwähnte „ZDF-Terrorexperte“ Elmar Theveßen gefolgt, als er dazu blitzgescheit ausführte: „Die deutschen Sicherheitsbehörden prüfen es später nicht ernsthaft nach, weil in den Anrufprotokollen die letzten drei Ziffern durch x ersetzt sind. Aber sie haben die Ziffern davor auch nicht mit den Mobilnummern der Personen aus dem Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) abgeglichen, unter ihnen eine große Zahl von V-Leuten der Behörden. Haben mehrere von ihnen an jenem 4. November 2011 verzweifelt versucht, Beate Zschäpe zu erreichen, weil sie mindestens Mitwisser waren, wenn nicht sogar mehr?“

Dass diese Kommunikationsdaten mehr verraten, als den Ermittlungsbehörden lieb ist, belegt ein weiteres Faktum.

Am 4. November 2011, kurz nachdem die Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt wurde, erhielt Beate Zschäpe nicht nur von einer nicht mehr auffindbaren –ºPolizeidienststelle–¹ einen Anruf. Sie hatte auch telefonischen Kontakt mit André Eminger. Um 15.29 Uhr sprachen sie eine Minute und 27 Sekunden miteinander, dann tippte André Eminger eine SMS, eine Textnachricht an seine Frau Susan ...

André Eminger zählt zu den führenden Neonazikadern, eine Schlüsselfigur in der sächsischen Neonazi-Szene. Er ist Mitbegründer der –ºWeißen Bruderschaft Erzgebirge–¹. Seine Ehefrau Susan Eminger stand ihrem Mann an neonazistischer Tatkraft in nichts nach.

André Eminger war der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden seit Langem bekannt. Aus einem Schreiben des sächsischen Verfassungsschutzes geht hervor, dass die Behörde im März 2003 ein –ºInformationsgespräch–¹ mit André Eminger geführt habe, was nur mühsam umschreibt, dass er als V-Mann angeworben werden sollte. Angeblich habe er abgelehnt, da er keinen Kontakt mehr zur neonazistischen Szene habe. Das wussten die Anwerber besser: Noch im November 2006 gingen Verfassungsschutzämter davon aus, dass er laut Spiegel-online vom 10.12.2012 eine »herausgehobene Position« innehabe.

Unstrittig ist, dass das Ehepaar Eminger den Untergrund des NSU mit ausgestattet hatte. U.a. besorgte André Eminger im Mai 2009 für Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Bahncards, welche auf seinen und den Namen seiner Frau ausgestellt waren.

Jenseits der Frage, ob die fehlgeschlagene Anwerbung des Neonazis André Eminger eine Legende ist, kann man festhalten, dass ihre Überwachung direkt zu den Mitgliedern des NSU geführt hatte/hätte. Wie eng, wie vertrauensvoll der Kontakt zwischen den NSU-Mitgliedern und André Eminger war, beweist auch das Telefonat, das Beate Zschäpe kurz nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt geführt hatte.

Auf welche Weise also die Verfolgungsbehörden über André Eminger an den NSU angeschlossen waren, könnte zweifelsfrei die Auswertung des Handys ergeben, das bei seiner Festnahme am 24. November 2011 beschlagnahmt wurde. Das Handy wurde zur Auswertung ans BKA geschickt. Obwohl der interne Speicher gelöscht war, konnte das BKA die gelöschten Datensätze wiederherstellen. Das ist in der Regel kein Hexenwerk, denn die Löschung bezieht sich nur auf den Link (Pfad), nicht auf die gespeicherten Datensätze. Doch nun passierte das, was schon in vielen Fällen zuvor der Fall war: Die „Rekonstruktion“ weist auffällige Lücken auf, die man technisch am aller wenigsten erklären kann: »So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011.« (Lücken in den Handydaten, FR vom 28.1.2013)

Die Lücke ist gut gewählt: Es handelt sich um den gesamten Zeitraum, in dem Beate Zschäpe auf der „Flucht“ war.

Um ganz sicher zu gehen, dass nichts gefunden wird, was nicht gefunden werden soll, wies das BKA die zuständige Bundespolizeidienststelle an, die Sicherungskopie zu löschen. Kein Versehen, sondern eine Anweisung, gegen Dienstvorschriften zu verstoßen: »Diese Anweisung habe der üblichen Vorgehensweisen widersprochen, wie der Bundespolizei-Direktor Heinz-Dieter Meier in seiner Vernehmung (...) sagte (...): –ºWenn Handys ausgewertet werden, sieht das Standardverfahren vor, dass die Daten archiviert werden–¹, sagte Meier laut Aussageprotokoll vom 23. Februar 2012.« (s.o.). Für den Vorsatz der Verschleierung statt Aufklärung hat der Bundespolizei-Direktor eine professionelle Erklärung: »Er deutete an, dass das BKA mit seinem Vorgehen möglicherweise einen Informanten decken wollte, auf den E–™s Handydaten hinweisen könnten.« (s.o.)

Was mit diesen vorsätzlich geschaffenen Lücken bezweckt werden soll, weiß der Bundespolizei-Direktor Meier auch: »Wenn das stimmen würde und das BKA jemand im Umfeld des Trio hätte, dann hätten wir ein Problem.« (s.o.) –“ Ein sehr großes. Denn damit wäre ein weiteres Mal bewiesen, dass die Verfolgungsbehörden am Küchentisch des NSU saßen –“ bis zum letzten Tag.

Dass die Kommunikationsdaten von Beate Zschäpe–™s Handy nicht ausgewertet, dass die Verbindungsdaten von André Eminger im entscheidenden Zeitraum gelöscht wurden, berechtigt zu der Annahme, dass alles stimmt –“ nur nicht die offizielle Version.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015, 3. Auflage

Dieser Beitrag findet sich auch auf der Internetplattform „NachDenkSeiten“ vom 30.3.2016

Wer bei diesem Thema die Augen schließen möchte, der kann sich den Beitrag auch anhören.

Warum sterben - rund um den NSU - so viele (potenzielle) Zeugen in Baden-Württemberg?

Dass in Baden-Württemberg ganz junge Menschen auf ganz merkwürdige Weise ums Leben kommen, kann reiner Zufall sein. Dass diese Menschen alle potentielle und tatsächliche Zeugen im NSU-VS-Komplex waren bzw. gewesen wären, ist alles, nur kein Zufall.

Nun gibt es ein fünftes Opfer, Sascha Winter, 31 Jahre aus Kraichtal.

Seine Verlobte Melisa Marijanovic starb vor knapp einen Jahr, mit 20 Jahren. Laut Obduktionsbericht soll sich das so zugetragen haben: Melisa Marijanovic hatte einen kleinen Motorcross-Unfall, bei dem sie sich das Knie geprellt hatte. Sie ging zum Arzt, zwei Mal wurde eine Thrombosevorsorge gemacht. Am 28. März 2015 findet sie ihre Freund, Sascha Winter, mit Krämpfen in ihrer gemeinsamen Wohnung. Jede Hilfe kam zu spät.

Nun ist auch ihr Freund und Verlobter tot. Nach Polizeiangaben starb er am 8. Februar 2016. Woran er starb, wer ihn gefunden hat, dazu schweigt Polizei und Staatsanwaltschaft. Ein mehr als ungewöhnliches Verschweigen. Denn Sascha Winter soll laut Staatsanwaltschaft nichts im Dunklen gelassen haben, in Form einen elektronischen „Abschiedsbriefes“. Was zur Überprüfung der Echtheit notwendig, zwingend wäre, macht die Staatsanwaltschaft nicht: Sie benennt weder den Inhalt, noch die Adressaten, noch den Zeitpunkt der Versendungen.

Man darf und muss annehmen, dass die Staatsanwaltschaft gelernt hat:

Als Florian Heilig am 16. September 2013 in seinem Auto qualvoll verbrannte, wollte diese alles gewusst haben und vor allem eines: das Ganze als privates, gänzlich unpolitisches Ereignis ad acta legen. Man behauptete einen Suizid, bevor die Obduktion beendet war und hatte ein Motiv, das außer der Staatsanwaltschaft niemand kannte: Liebeskummer. Man wollte das verbrannte Auto sofort in die Schrottpresse geben –“ obwohl sich dort herausragende „Beweismittel“ (Laptop, Handy, Camcorder, Schlüsselbund, Waffen) befanden, die zu sichern eine Selbstverständlichkeit sein müsste, wenn man einen Geschehensverlauf auch nur annähernd glaubwürdig rekonstruieren will.

Ob Florian Heilig in der Nacht zum 16. September 2013 telefonischen Kontakt zu seiner damaligen Freundin Melisa Marijanovic, welche Kontakte er bis zu seinem Tod noch hatte, wollte man nicht untersuchen.
So gut wie alles, was danach passierte, ist durch massive Manipulationen von Ermittlungen gekennzeichnet. Weder die Eltern, noch die Schwester wurden befragt. Nicht einmal seine Freundin, geschweige denn Melissa Marijanovic, von der sich Florian Heilig fast getrennt hatte. Auch hatte die Staatsanwaltschaft versucht, zu verschweigen, dass Florian Heilig ein brisanter Zeuge war, der bereits vor dem Auffliegen des NSU Aussagen zu dem Anschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 gemacht hatte –“ Aussagen, die in Widerspruch zu dem bis heute aufrechterhaltenen Ermittlungsergebnis stehen: Demnach waren mehr Personen in den Mordanschlag verwickelt als die „Alleintäter“ Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ob er seine Aussagen von Mitte 2011 hätte präzisieren können, weiß man nicht. Er starb acht Stunden vor seiner Vernehmung.

Der Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschuss/ PUA in Baden-Württemberg vom Januar 2016 hält dazu fest:
„Was den Fall Florian H. angehe, halte es der Ausschuss für ausgeschlossen, dass dieser eigenes Wissen über das Tatgeschehen in Heilbronn gehabt habe. Es seien auch keine Belege für ein Fremdverschulden oder eine Fremdeinwirkung bezüglich des Feuertodes gefunden worden. Die Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums Stuttgart bewerte der Ausschuss als grob mangelhaft, so Drexler.“
Drexlers Partei, die SPD und Die Grünen hatten lange einen PUA für überflüssig erklärt. Beide Parteien haben dafür gesorgt, dass sie Recht behalten sollten.
Wie stumpf das schärfste Schwert des Parlaments blieb, fasst „Die Welt“ erstaunlich offen zusammen: „Herausgekommen ist (...) eine Abschlussbewertung, die überaus gnädig und diplomatisch ausfiel, statt die Geheimdienste und die Polizei zu rügen. Und unterm Strich empfiehlt der Ausschuss sogar, den Verfassungsschutz im Land zu stärken –“ genau jenen Dienst also, dessen Versäumnisse und intransparente Arbeit der Ausschuss eben erst aufgedeckt hatte.“ (welt.de vom 18.2.2016)

Warum sterben fünf (potentielle) Zeugen, wenn Florian Heilig ein Spinner war?

Niemand müsste sich vor diesen ZeugInnen fürchten, wenn sich die Behauptung der Staatsanwaltschaft durch die Beweislage stützen ließe.

Tatsache ist, dass es keine einzige Zeugenaussage zum Mordfall Heilbronn gibt, die eine direkte Täterschaft der beiden toten NSU-Mitglieder belegt. Es gibt keine einzige Spur am Tatort, die diese Behauptung stützen kann. Dass es hingegen andere/weitere Täter gab, belegen zahlreiche Zeugenaussagen, zahlreiche Indizien. Die Phantombilder, die mithilfe von Zeugen erstellt wurden, ähneln vielen, nur nicht den besagten NSU-Mitgliedern. Selbst die ermittelnden Polizisten sprachen von 4 –“ 6 Tätern. Um herausbekommen, ob die zahlreichen Zeugen sich getäuscht hatten oder sich gut erinnern konnten, hätte man mit den Phantombildern fahnden können. Das unterband die Staatsanwaltschaft, was einen befragten Kriminalisten zu der Antwort brachte, dass ihm das in den vom ihm bearbeiteten 200 Fällen noch nie passiert sei.

Wenn man alle Details dieser Ermittlungen zusammennimmt, dann kann man sehr sicher nachzeichnen, dass nicht die eingestandenen Pannen das Problem sind, sondern das Außerkraftsetzen gängiger Ermittlungsmethoden. Denen zufolge ist nicht der Tatverlauf der wahrscheinlichste, der von den wenigsten Indizien abgedeckt ist, sondern der, der aufgrund zahlreicher Indizien die größte Plausibilität hat.

Für das Außerkraftsetzen gängiger Ermittlungsmethoden gibt es durchaus ein Motiv:

Wenn es in Heilbronn mehrere/andere Täter gab, dann bricht einmal mehr die Zwei-Täter-Theorie, die Behauptung, der NSU –“ „ein Netzwerk von Kameraden“, so ihr Selbstverständnis –“ hätte aus exakt drei Mitgliedern bestanden, in sich zusammen. Damit wäre auch die Gesamtkonstruktion der Anklage in München in Gefahr.

Für diese fortdauernde „freiwillige Erkenntnisisolation“ gibt es mehr als prozessuale Gründe. Gehen wir mit allen Zeugenaussagen davon aus, dass es mehr als zwei Täter gab, dann würde man diese doch finden wollen, wenn sie nur einen Polizistenmord aufklären würden. Dies nicht zu tun, ist nur aus einem Grund plausibel: Man würde gegebenenfalls auf Täter stoßen, die über die darin involvierten staatlichen Behörden mehr preisgeben könnten, als allen zusammen lieb ist.

Dass im Fall Heilbronn geradezu lückenlos belegt ist, dass es um mehr als um einen NSU in Gestalt eines „Trios“ geht, wissen alle dort Beteiligten. Es geht um eine rassistische Vereinigung namens Ku-Klux-Klan/KKK, von der alle Behörden in Baden-Württemberg nichts gewusst haben wollen. Dazu gehört einiges, denn diese rassistische Vereinigung wurde von einem V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz/LfV in Baden-Württemberg geführt: Achim Schmid. Es geht um Polizisten, die Kollegen zum KKK führten wie zu einem Kegelclub, um einen Zugführer, der nicht nur Vorsetzter der ermordeten Michèle Kiesewetter war, sondern auch Mitglied in besagter Rassenkrieg-Vereinigung.

Es ist zu befürchten, dass die vielen nicht verfolgten Spuren, die den Mordanschlag aufklären könnten, auch den Tod so vieler Zeugen erklären.

Nach dem Kasseler NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 haben vor allem migrantische Gruppen hinter einem Transparent versammelt, auf dem “Kein zehnter Mord!– stand. Sie blieben weitgehend unter sich. Die Linke wollten damals weder einen rassistischen Hintergrund dieser Tat erkennen, noch einen politischen Zusammenhang zu den davor verübten Morden. Die Polizeiversion von den „Dönermorden“ zeigte nicht nur in den Medien ihre beabsichtigte Wirkung.

Es wird Zeit für Demonstrationen unter der Losung: “Kein sechster toter Zeuge!–.

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

Eine leicht gekürzte Fassung findet sich auch in der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 23.2.2016: Selbstmord »unvorstellbar«

Ich hatte das Glück, Kontakt zu einer langjährigen Freundin von Sascha Winter zu bekommen. Die verschiedenen Gespräche, die wir geführt haben, habe ich in folgendem Beitrag zusammengefasst: An dieser ganzen Sache ist etwas faul –“ Tod von Sascha Winter

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 - Die “Zwei-Täter-Theorie„ stürzt in sich zusammen

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, der dem neonazistischen NSU zugeschrieben wird, weist mehrere Besonderheiten auf:

  • Im Gegensatz zu anderen Mordtaten, die dem NSU zugeschrieben werden, konnte die Polizei auf sehr viele Zeugen zurückgreifen. In ihrer übergroßen Mehrheit führen diese zu Tätern, die nicht mit den beiden NSU-Mitgliedern identisch sind.
  • Im Zuge der Ermittlungen kam man auf einen Täterkreis von bis zu sechs Personen.
  • Obwohl es zahlreiche Phantombilder gab, wurde damit nie öffentlich gefahndet.
  • Wenn die Mehrzahl der Indizien und Zeugenaussagen auf andere Täter verweist, dann stellt sich die Frage: Warum wird alles unternommen, um diese zu schützen?

Das Gegenteil von Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit
Eigentlich darf man, muss man annehmen, dass bei einem Mordanschlag auf Polizisten alles getan wird, um Spuren zu sichern, die zum Tatort gehören und zu möglichen Tätern führen, dass die Spurenlage ohne Verfälschungen festgehalten wird, um einen Geschehensablauf rekonstruieren zu können. Fast nichts von alledem ist passiert. Dass dies ein Kriminologe sagt, ist ungewöhnlich, wenn man dies mit dem –ºPannenschutz–¹ an den vielen anderen Tatorten vergleicht.

Zwar versucht er sein massives Unverständnis abzumildern, indem er annimmt, dass die ermittelnden Beamten –ºüberwältigt–¹ gewesen seien. Das ändert nichts am Kern seiner Aussage und die ist vernichtend:
»Ich will nicht sagen, dass jetzt alles falsch gemacht worden ist, was man falsch machen konnte, aber ziemlich viel. Also wenn ich mir die Bilder ansehe, auch wie dort am Tatort unmittelbar nach der Tat, wie man sich dort bewegt, wie auch die Spurensicherung stattgefunden hat, dann macht das auf mich den Eindruck, dass man wohl total überwältigt war von diesem Ereignis. Und alles das, was man irgendwann mal gelernt hat in der polizeilichen Ausbildung, vergessen hat.« (Prof. Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum in der ARD-Dokumentation –ºDie Akte Zschäpe–¹ vom 2.11.2015)

Über Leichen gehen ...
Wenn Ermittler Spuren und Hinweisen nicht nachgehen, die den Mordanschlag an Kollegen aufklären könnten, wenn Falschaussagen im Amt gemacht werden, wenn –ºKollegen–¹ ihren eigenen Kollegen entmündigen, dann handelt es sich nicht um eine Panne. Es müssen Umstände sein, die schwerer wiegen als eine tote Polizistin und ein schwerverletzter Polizist zusammen. Und: Es müssen alle an einem Strang ziehen, die polizeilichen Ermittler, die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungsrichtung bestimmt und ggf. das Justizministerium, das die Staatsanwaltschaft beaufsichtigt.

Alleine die bislang vorliegenden Indizien sind von einer Brisanz, die das ganze Konstrukt vom –ºZwickauer Terrortrio–¹, von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern, von denen zwei die alleinigen Täter des Mordanschlages in Heilbronn sein sollen, ad absurdum führen.

Mit den Phantombildern ist belegt, dass an dem Mordanschlag auf die beiden Polizisten mehr als die bisher benannten Mitglieder des NSU beteiligt waren –“ jenseits der Frage, wo sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zum Zeitpunkt der Tat aufgehalten hatten. Diese Annahme wird durch Aktenvermerke verstärkt, wonach Zeugen gesehen haben, dass sich ein blutverschmierter Mann in der Nähe des Tatorts zu einem Audi 80 geschleppt und dabei dem Fahrer etwas zugerufen habe, was dem osteuropäischen Sprachraum zugeordnet wurde.

Zwei plus X
Obwohl schon seit Langem bekannt ist, dass nicht nur der schwerverletzte Polizist Martin Arnold einen Mann beschrieben hatte, der keine Ähnlichkeiten mit den beiden NSU-Mitgliedern hat, verdichten sich die Spuren in diese (nicht verfolgte) Richtung. Mehrere Zeugen, die den Ermittlern seit 2007 bekannt sind, wurden nun im NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gehört. Sie alle beschreiben übereinstimmend, dass sie mehrere Personen in Tatortnähe gesehen haben:

»Ein 62 Jahre alter Zeuge berichtete im Ausschuss von seiner seltsamen Begegnung vom 25. April 2007, Kiesewetters Todestag, in Heilbronn. Er habe die zwei Männer und eine Frau angesichts der blutverschmierten Hände noch gefragt, ob sie Hilfe benötigten. Dabei sei ihm aufgefallen, dass die Frau außergewöhnlich grüne Augen gehabt habe. Der Mann mit dem Blut habe einen polnischen Akzent gesprochen.« (swr.de vom 28.9.2015)
»Ein Ehepaar, das am Tattag einen Mann beobachtet hatte, der vor einem Polizeihubschrauber wegzulaufen schien, berichtete von einer zweiten Person im Heilbronner Wertwiesenpark. Diese Aussage ist neu. Der Mann sei schwarz gekleidet gewesen und habe einen schwarzen Rucksack getragen. Auch dieser Mann sei weggelaufen.
Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) reagierte erkennbar verblüfft auf die weitere Aussage der Frau, sie habe den schwarz gekleideten Mann auf einem Foto wiedererkannt –“ zumindest sei die Ähnlichkeit zum Foto sehr groß gewesen. Dieses Foto habe die Polizei ihr vor drei bis vier Monaten vorgelegt. Auch dass die Polizei der Frau erneut eine Lichtbildmappe gezeigt hatte, sorgte im Ausschuss für Erstaunen.« (s.o.)
Unbestreitbar stören die Wahrnehmungen des »türkisch-stämmigen« Ehepaares das Ermittlungsergebnis –“ bis heute. Deren Zeugenaussage wurde bereits am 28.4.2007 und noch einmal am 11. November 2011 aufgenommen. Bei letzterer wurde dem Ehepaar eine Mappe von möglichen Tätern vorgelegt: »Auf 36 Fotos sind dort auch die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, zwei Mal ihr Komplize Uwe Mundlos sowie deren Unterstützer Holger Gerlach zu sehen. Das Ehepaar erkannte niemanden auf den Fotos.« (stuttgarter-nachrichten.de vom 29.9.2015)

Wie weit die Vertuschung dieser Spur geht, die in Gänze der offiziellen Version entspricht, belegt die Aktenlage: In den Ermittlungsakten ist weder der erneute –ºBesuch–¹, noch das Bild, auf dem ein möglicher Täter erkannt worden ist, dokumentiert.

Dass sich genau diese Aussagen mit weiteren Aussagen decken, die der These von zwei Tätern eklatant widersprechen, ist seit Langem bekannt –“ und wird bis heute ignoriert.

Die Jogginghose. Ein Beweis für die Tatbeteiligung von NSU-Mitglied Uwe Mundlos oder ein Beweis für gezielte Manipulationen

»Ich bin nicht der gleichen Meinung wie der Generalbundesanwalt, der ja immer sagt, alle Verbrechen, auch das in Heilbronn, wurden nur von Mundlos und Böhnhardt begangen, die zwei alleine, sonst niemand dabei. Da habe ich meine Zweifel.« (ehemaliger Polizeibeamter und NSU-Ausschussmitglied Clemens Binninger)

Für die Tatbeteiligung der beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gibt es bis heute nicht einen Zeugen, kein einziges Indiz, keine einzige Spur am Tatort. Alle Spuren, die noch vorhanden waren, führen zu anderen Tätern.

In dem ausgebrannten Campingwagen in Eisenach wurden im November 2011 die beiden entwendeten Dienstwaffen der Heilbonner PolizistInnen gefunden –“ ohne irgendwelche DNA-Spuren der beiden verdächtigten NSU-Mitglieder. Damit ist bestenfalls bewiesen, dass sie dort gefunden wurden –“ ganz und gar nicht, wer diese Waffen dort deponiert hatte.

Doch es existiere, so Bundesanwalt Herbert Diemer, ein –ºeindeutiger Beweis–¹, der für eine Täterschaft des NSU-Mitgliedes Uwe Mundlos sprechen würde: Eine Jogginghose, die man gut erhalten in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau im November 2011 gefunden haben will und an der sich Blutanhaftungen der Polizistin Michèle Kiesewetter befinden. In den Hosentaschen steckten zudem zwei Tempotaschentücher mit DNA-Spuren von Uwe Mundlos.

Bis heute wird diese Jogginghose als zentraler Beweis angeführt, dass Uwe Mundlos an der Tat direkt beteiligt gewesen war. Dass diese Beweisführung alles andere als zwingend ist, führt nachvollziehbar und detailliert die Dokumentation –ºDie Akte Zschäpe –“ die letzten Rätsel des NSU–¹ aus, die am 2.11.2015 im ARD ausgestrahlt wurde:

»Im laufenden Verfahren zum NSU vor dem Oberlandesgericht in München vertritt die Bundesanwaltschaft die Zwei-Täter-Theorie: Zentrales Beweismittel dafür ist unter anderem ein Gutachten über eine Trainingshose, an der winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter gefunden wurden. In den Hosentaschen steckten zwei Tempotaschentücher mit DNA von Mundlos. Laut Bundesanwalt Herbert Diemer ein eindeutiger Beweis, dass es sich um die Hose von Mundlos handelt. Der Kriminologe Prof. Feltes und der Rechtsmediziner Prof. Michael Bohnert von der Uni Würzburg halten diese Schlussfolgerung für zu kurz gegriffen, denn Taschentücher könne man von A nach B bewegen:
»Wenn man wissen will, ob diese Hose von einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt getragen wurde, dann kann man sich schlecht auf Tempo-Taschentücher verlassen, die in diesen Hosentaschen gefunden wurden.« (Prof. Michael Bohnert, Rechtsmediziner an der Universität Würzburg)
»Außerdem musste die Bundesanwaltschaft im Interview mit der ARD einräumen, dass innen in der Trainingshose keine DNA von Mundlos gefunden wurde. Für Clemens Binninger und Prof. Feltes sind die winzigen Blutspuren von Michèle Kiesewetter eher deutliche Hinweise darauf, dass der Träger dieser Hose beim Mord dabei war, aber nicht der Schütze war.
»Also muss der Träger dieser Hose zwar nebendran gestanden sein und vielleicht geholfen haben, aber geschossen hat er eher nicht. So lese ich das Gutachten.« (Clemens Binninger, ehemaliger Obmann der CDU im Bundestagsuntersuchungsausschuss zum NSU)
»Das ist vielleicht jemand gewesen, der in der zweiten Reihe gestanden hat oder möglicherweise dazu gekommen ist.« (Prof. Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum)
Deshalb sind beide Fachleute davon überzeugt, dass diese Trainingshose ein starker Hinweis auf einen dritten Täter liefert.« (Die Akte Zschäpe, s.o.)

Der systematische und forcierte Erkenntnisschwund
Dass die –ºZwei-Täter-Theorie–¹ bis heute mit allen erdenklichen Mitteln aufrechterhalten werden muss, beweist auch der ehemalige Chef der Ermittlungsgruppe –ºSOKO Parkplatz–¹, Alex Mögelin.

Noch in der Ermittlungsphase 2007 tat er genau das, was jeder leitende Polizist tun würde, vor allem dann, wenn es um die Aufklärung eines Mordes an einer Kollegin geht: Jeder Spur folgen, jedes Beweismittel sichern, nutzen und auswerten. Dies tat er auch und kam aufgrund der vielen Zeugenaussagen zu dem naheliegenden Schluss, dass an dem Mordgeschehen mehr als zwei Personen beteiligt gewesen sein müssen, bis zu sechs Personen. Dazu passten die verschiedenen Phantombilder, die mithilfe der ZeugInnen erstellt wurden. Daraufhin tat er das naheliegende und das selbstverständlichste der Welt: Er beantragte bei der Staatsanwaltschaft, mithilfe dieser Phantombilder zu fahnden. Diese lehnte ab –“ was mit fachlichen, kriminaltechnischen Gründen am aller wenigsten begründet werden kann.

Dass ein leitender Beamter, Chef einer SOKO, zumindest ein Berufsethos hat, darf man gerade in diesem Fall annehmen. Wenn er also acht Jahre später von seinen damaligen Ermittlungserkenntnissen abrückt, sich damit selbst demontiert, muss schon sehr viel Druck auf ihn ausgeübt worden sein. Genau dies ist passiert, als er 2015 als Zeuge geladen wurde. Acht Jahre später wirft er sich dem damaligen Staatsanwalt vor die Füße, der sich geweigert hatte, mithilfe der Phantombilder eine Fahndung einzuleiten bzw. zu unterstützen. Nun will auch er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen haben. Eine an Dummheit und Opportunität kaum noch zu überbietende Unterwerfungsgeste.

Dass selbst dieser zarte Widerspruch glatt gebügelt werden muss, dass ein ehemaliger SOKO-Chef dafür seine gesamten Sachverstand versenkt, deutet auf die extreme Fragilität hin, die mit dem offiziellen Ermittlungsergebnis verbunden ist.

Dieser erzwungene Erkenntnisschwund reiht sich ein in die Systematik, mit der weitere Täterspuren verwischt wurden, evidenten Hinweisen auf (andere) Täter nicht gefolgt wird. Dafür gibt es nur einen plausiblen Grund: Man will unter allen Umständen Täter decken, die in diesen Mordanschlag involviert sind! Das macht man nicht, wenn es sich –ºnur–¹ um Neonazis handelt, sondern wenn ihre Festnahme Verbindungen zu staatlichen Akteuren (seien es V-Männer oder verdeckte Ermittler) offenlegen würde.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet.

Wolf Wetzel, 2.11.2015

Link zum Beitrag: https://youtu.be/H2aNB5-jglM

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf?
3. Auflage, Unrast Verlag 2015
ISBN 978-3-89771-589-9

Dieser Beitrag findet sich auch in der Tageszeitung Junge Welt vom 4.11.2015: Aus für »Zwei-Täter-Theorie« | NSU-Rätsel: Mindestens dritter Mann beim Heilbronner Mordanschlag auf Polizisten 2007

Florian Heilig - Der Tod eines Zeugen. Mord oder ein Suizid aus Liebenskummer?

Am 2.3.2015 behandelt der parlamentarische Untersuchungsausschuss/PUA in Baden-Wüttemberg die Todesumstände von Florian Heilig. Dazu werden der Vater und die Tochter befragt –“ außerdem die frühere Freundin von Florian Heilig.
Genau acht Stunden vor seiner Vernehmung als Zeuge bringt sich Florian Heilig auf fürchterliche Weise selbst um. Er verbrennt in seinem eigenen Auto –“ um 9 Uhr morgens, 70 Kilometer von seinem Heimatort entfernt. Das behauptet die Staatsanwaltschaft in Stuttgart, das behauptet der Gall-Bericht des SPD-geführten Innenministeriums im Februar 2014.

Traueranzeige der Familie Heilig
Am 16. September 2013, kurz vor 9 Uhr, ist ein Zeuge mit dem Fahrrad unterwegs zur Arbeit und wird auf ein am Cannstatter Wasen abgestelltes Auto aufmerksam. Als er das Auto zum ersten Mal sah, war er ca. 230 Meter davon entfernt. Weder sah er eine Person einsteigen, noch konnte er aus dieser Entfernung sehen, ob Personen im Auto saßen. Als er ca. 100 Meter von dem Auto entfernt war, sah er eine ca. 15 bis 30 Zentimeter hohe Stichflamme auf der Höhe der Fahrerseite aufsteigen. Kurz danach kam es zu einem Knall. Als sich der Zeuge bis auf 30 Meter dem Fahrzeug genähert hatte, brannte das Fahrzeug bereits lichterloh. Um 9.03 Uhr rief der Zeuge die Feuerwehr. Erst als das Fahrzeug gelöscht worden war, konnte er erkennen, dass sich in dem ausgebrannten Auto eine Person befand.
Ohne die Leiche zu bergen, wurde das Auto abgeschleppt. Geht man von einem normalen Prozedere aus, folgen nun aufwendige Ermittlungen in alle Richtungen. Was spricht für Selbstmord? Welche Indizien schließen auf Fremdverschulden? Was spricht für ein Unglück? Mit der Identifizierung der Leiche ergeben sich weitere Ermittlungsschritte: Was wollte Florian Heilig früh morgens dort? Gibt es Hinweise, die sein Tun, seinen Tod erklären? Ergeben die persönlichen Gegenstände weiteren Aufschluss über seine Absichten, über das, was er Stunden zuvor gemacht hat? Gibt es Hinweise und Indizien, dass Florian Heilig bedroht wurde?
Um all den verschiedenen Möglichkeiten nachzugehen, die zum Tod von Florian Heilig geführt haben, bräuchte man viel Zeit. Genau diese spielte bei der Aufklärung der Todesumstände offensichtlich keine Rolle.
In der gemeinsamen Presserklärung von Polizei, LKA und Staatsanwaltschaft vom 20.9.2013 findet sich folgendes Ergebnis:

»Die am Montagabend (16.09.2013) durchgeführte Obduktion ergab, dass ein Fremdverschulden oder ein Unfallgeschehen nahezu ausgeschlossen werden kann. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass der junge Mann das Fahrzeug vermutlich selber in Brand gesteckt hat. Die Hintergründe für den Suizid dürften im Bereich einer persönlichen Beziehung liegen.«

In dem Statement des Pressesprechers im Innenministerium Rüdiger Felber fällt bereits das –ºnahezu–¹ weg: »Wie bei jedem anderen Suizid wurde auch hier gewissenhaft geprüft, ob eine Fremdeinwirkung vorliegen könnte. Das ist eindeutig zu verneinen.«
»Daher ermitteln wir nicht mehr weiter«, so Polizeisprecher Thomas Ulmer. (Südwest Presse vom 15.10.2013)
Alles schien in wenigen Tagen abgeklärt worden zu sein, auch das Motiv: »Die Polizei geht von einem Selbstmord aus, angeblich aus Liebeskummer.« (Berliner Zeitung vom 1.10.2013). Mangels eines Abschiedsbriefes wollen die Ermittler dies »aus dem familiären Umfeld« erfahren haben.
Auf den ersten Blick suggerieren diese Polizeiangaben also einen aus privaten Gründen begangenen Selbstmord eines jungen und ansonsten unauffälligen Mannes. Alles scheint schlüssig und widerspruchsfrei. Wer diese Pressemitteilungen liest, überfliegt sie so uninteressiert wie eine Verkehrsmeldung.

In der Kontinuität falscher, manipulierter Ermittlungsergebnisse

Fast nichts stimmt an diesen veröffentlichten Ermittlungsergebnissen. Die Behauptung, man habe in alle Richtungen ermittelt, ist vorsätzlich falsch. Der Versuch, den politischen Kontext dieses Todes zu verleugnen, ist eine gewollte Irreführung. Die Behauptung, man kenne das Motiv für den Selbstmord, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die Unterschlagung von behördlichem Wissen, das einen Mord wahrscheinlicher macht, als das selbst erfundene Motiv –ºLiebeskummer–¹, macht diese Art der Entsorgung eines Mordopfers besonders perfide und widerlich.

Tatortbereinigung

In einigen Zeitungen wurde die Meldung lanciert, (ein) Zeuge/n soll(en) gesehen haben, dass unmittelbar vor dem Inbrandsetzen des Autos eine Person das Auto bestiegen habe. Das ist falsch. Keine einzige Person konnte dies sehen. Der zitierte Zeuge, der die Feuerwehr über den Brand informiert hatte, gab vielmehr an, dass er keine Person gesehen habe und erst einmal davon ausging, dass es sich um ein leeres, abgestelltes Fahrzeug handelte. Erst als der Brand gelöscht war, konnte der Zeuge auf der Fahrerseite eine Person erkennen, die zurückgekrümmt, am Autositz gepresst saß.
Das ausgebrannte Auto wurde zur kriminaltechnischen Untersuchung abgeschleppt, die Leiche obduziert. Selbstverständlich gibt es trotz Brand sehr viele Spuren, die –“ wenn es mit rechten Dingen zuginge –“ in alle Richtungen hin abgeklärt werden müssten. Gibt es Fingerabdrücke, die nicht Florian Heilig zugeordnet werden können? Wie lange stand das Auto am Cannstatter Wasen? Welche persönlichen Gegenstände befanden sich im Auto? Was ergab die Auswertung der Handydaten, des Funkzellenprotokolls, die Auswertung der letzten Verbindungsdaten? Mit wem hat Florian Heilig in den Stunden, in den Tagen zuvor telefoniert? Was hat die Überprüfung dieser Personen ergeben? Was war Gegenstand der Gespräche, die Florian Heilig geführt hatte, nachdem er das Elternhaus verlassen hatte?
Kurzum: Wenn die Polizei ihren eigenen Ermittlungsmethoden –“ auch in diesem Fall –“ folgen würde, ginge es erst einmal darum, für verschiedene Geschehensabläufe die entsprechenden Indizien zu sichern, auszuwerten und zuzuordnen. Erst wenn dies geschehen ist, folgt der zweite Schritt: Gibt es aufgrund der vorhandenen Indizien einen Geschehensablauf, der gegenüber allen anderen glaubhaft und überprüfbar dokumentierbar ist.
Auffallend ist –“ wie an vielen anderen NSU-Tatorten auch–“ das geradezu angestrengt und durchgehend über eigene Ermittlungsmethoden hinweggegangen wurde.
Welche Spuren, die nicht Florian Heilig zuzuordnen sind, wurden gefunden und sichergestellt? Wo ist der Schlüsselbund von Florian Heilig geblieben, wo der Zündschlüssel vom Auto? All das ist weder geklärt, noch dokumentiert worden. Eilig hatten es die Ermittlungsbehörden hingegen damit, das Auto als Beweismittel verschwinden zu lassen. Bereits am 17.9.2013, als gerade einmal ein Tag nach dem tödlichen Ereignis wollte das LKA das Auto in die Schrottpresse geben. Dem kam die Familie Heilig zuvor, indem sie darauf bestand, das Auto ausgehändigt zu bekommen.
Nicht einmal der Todeszeitpunkt ist hinreichend geklärt. Auf der Sterbeurkunde vom 23.9.2013 wird der Zeitraum »zwischen dem 15.09.2013 20:30 Uhr und dem 16.09.2013 9:17 Uhr« genannt.
Anders gesagt: Bis heute hat die Polizei weder den Eltern noch der Öffentlichkeit glaubhaft belegen können, dass Florian Heilig durch Suizid ums Leben kam. Und bis heute haben weder Polizei noch Staatsanwalt auch nur im Ansatz den Willen dokumentiert, andere Geschehensabläufe überprüfbar auszuschließen.
Mit welchem Vorsatz buchstäblich auf der Straße liegende Spuren und Indizien ignoriert werden, macht folgender Umstand deutlich: In dem Auto, das die Eltern nach ein paar Tagen abholen konnten, befanden sich u.a. ein Laptop und das Handy von Florian Heilig. Eine Fundgrube für mannigfache und miteinander zu verknüpfende Spuren (digitale Fingerabdrücke) –“ in jedem anderen Fall. In diesem Fall passierte gar nichts, was man wohl kaum mit einer –ºPanne–¹ erklären kann. Auf die Frage, warum diese beiden beweiserheblichen Gegenstände nicht ausgewertet wurden, antwortete der Polizeisprecher der Polizei in Stuttgart: Da man von einem Suizid ausgehe, habe man auf deren Auswertung verzichtet. Noch dreister war die Antwort, die der Familie Heilig gegeben wurde: Es habe »kein öffentliches Interesse« gegeben, diesen wertvollen Spuren nachzugehen.
Nun, man kann der Polizei und der Leitenden Staatsanwaltschaft vieles zutrauen, nur eines ganz bestimmt nicht: Die Bedeutung von Handy und Laptop als Beweismittel zu unterschätzen bzw. unbeachtet zu lassen. Selbstverständlich wissen sie um die Bedeutung von Handy-spezifischen Daten und Datensätze, die auf dem Laptop zu finden sind (Dateien, Fotos, E-Mail-Verkehr,IP-Adressen etc.). Es gehört zu den Selbstverständlichkeiten einer Ermittlung im Todesfall, diese zu sichern und auszuwerten. Mit diesen ehrenwerten Gründen wurde immer und immer wieder die Vorratsdatenspeicherung bei Providern verlangt und durchgesetzt. Nichts findet man dazu in den Ermittlungsakten. Hat das Ergebnis dieser Abfrage gestört?

Das Selbstmordmotiv –“ ein Trojaner der Ermittlungsbehörden

Bereits wenige Stunden nach dem tödlichen Ereignis wurden die Eltern von der Polizei darüber benachrichtigt, dass ihr Sohn Selbstmord gegangen habe. Über die Presse erfuhren sie dann, dass sich ihr Sohn aus Liebeskummer umgebracht haben soll. Das will man aus dem »familiären Umfeld« erfahren haben.
Die Ermittler wissen, dass das –ºfamiliäre Umfeld–¹ ein behördeneigenes Phantom ist. Die Familie, die Geschwister und zahlreiche Freunde erklären übereinstimmend das Polizeiwissen für bodenlos haltlos und falsch.
Florian Heilig hatte eine Freundin und er hatte sich tatsächlich von ihr getrennt. Die Gründe, wenn man sie denn suchen will, waren viele –“ nur keine, die etwas mit Liebenskummer zu tun hatten. Die ehemalige Freundin von Florian Heilg könnte sicherlich viel dazu sagen. Sie kennt die Gründe der Trennung.
Florian Heilig war also weder lebensmüde, noch in einer aussichtslosen Lage. Er war voller Ideen und Vorsätze. Bevor er am 15. September 2013 sein Zuhause verließ, plante er für die kommende Woche umfangreiche Reparaturen an seinem Auto und gemeinsame Instandsetzungsarbeiten am elterlichen Haus.
Das Motiv für einen Selbstmord ist eine mit Vorsatz in die Welt gesetzte, nicht haltbare Lüge.
Florian Heilig fuhr nicht ca. 70 Kilometer, um sich in Bad Cannstatt aus Liebeskummer umzubringen. Er war für diesen Tag geladen, (ergänzende) Aussagen über Neonazis zu machen, die bei dem Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 beteiligt waren.
Florian Heilig war kein Lebensmüder, sondern ein ehemaliger Neonazi, der sich ab Mitte 2011 im Aussteigerprogramm BIG Rex vom LKA Baden-Württemberg befand.
Florian Heilig plagte kein Liebeskummer, sondern die Angst, dass ihm als Verräter etwas zustoßen könnte. Das liegt nicht nur nahe, es passierte bereits. Ende 2011 wurde er von Neonazis in Heilbronn mit einem Messerstich im Bauch verletzt. Gegenüber den Eltern machte er deutlich, wovor er wirklich Angst hatte: »Sie finden mich immer, wo immer ich bin.«

BIG Rex –“ Ein Aussteigerprogramm, das vor allem strafbare Handlungen deutscher Behörden schützt, am wenigsten aussteigewillige Neonazis.

Florian Heilig kam 2010 über seine Ausbildung als Krankenpfleger in Klinikum Heilbronn/SLK in Kontakt mit organisierten Neonazis. Er lebte zu dieser Zeit in dem zum Klinikum gehörenden Personalwohnheim. Über diese Freundschaften hatte er auch Zugang zu den neonazistischen Strukturen rund um Heilbronn. Wie alle Neonazis durchlief er die übliche neonazistische –ºKarriere–¹: Er beteiligte sich an Neonazi-Demos, er veränderte sein Aussehen zusehens (Springerstiefel, Thor-Stein-Klamotten, Glatze). Er war bei Kameradschaftstreffen dabei. Am 1. Mai 2011 wird er im Zuge eines Naziaufmarsches in Heilbronn wegen Waffenbesitzes und Mitführens von Quarzhandschuhen festgenommen. Wenige Wochen später findet eine groß angelegte Razzia im Klinik-eigenen Wohnheim statt. In seinem Zimmer werden eine Nazi-Flagge und zahlreiche scharfe Waffen beschlagnahmt. Waffen, die andere Neonazis bei ihm deponiert hatten, da er bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Die Razzia, das eingeleitete Ermittlungsverfahren, die drohende Anklage sind ideale und gerne benutzte Möglichkeiten für –ºAngebote–¹ von staatlicher Seite. Man nutzt den Repressions- und Verfolgungsdruck und bietet das Fallenlassen einer Anklage an, wenn der Betreffende –ºkooperiert–¹. Tatsächlich machte Florian Heilig wenig später, im Juni 2011, Aussagen über die Neonazi-Szene in und um Heilbronn –“ als ein halbes Jahr, bevor alle deutschen Behörden etwas von der neonazistischen Terrorgruppe NSU gewusst haben wollen.
Er führte u.a. aus, dass es neben dem NSU noch eine weitere neonazistische Terrorgruppe gibt. Ihr Name: –ºNeoschutzstaffel–¹ (NSS): »Diese NSS sei von H. als –ºzweite radikalste Gruppe–¹ neben dem NSU bezeichnet worden. Den Aussagen des Zeugen zufolge hätten sich auch Aktivisten beider Gruppierungen einmal in Öhringen, etwa 25 Kilometer östlich von Heilbronn gelegen, getroffen.« (Südwest Presse vom 15.10.2013)
Dass diese Aussage nicht seiner Fantasie entsprungen waren, belegt auch eine sichergestellte SMS auf dem Handy von Beate Zschäpe: »Im Oktober 2011 erhielt Zschäpe eine SMS von einem Handy, das in Stuttgart zugelassen war. Ein Mitläufer der rechten Szene soll ein gemeinsames Treffen von NSU und einer Gruppierung namens –ºNeoschutzstaffel–¹ (NSS) in Öhringen erwähnt haben.« (Moser/Kontext vom 28.8.2013)
Von keiner geringeren Brisanz sind seine Aussagen zum Mordanschlag auf die beiden Polizisten in Heilbronn 2007. Er nannte dabei mehrere Personen, die am Mordanschlag beteiligt gewesen sein sollen. Unter den Genannten befinden sich polizeibekannte Neonazis –“ kein Uwe Mundlos, kein Uwe Böhnhardt, die nach offizieller Version den Mordanschlag begangen haben sollen.
Ein Zeuge, der für Neonazis ein Verräter ist und für die staatlichen Behörden eine Gefahr
Von diesen Aussagen zum Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, zum NSU und zu weiteren neonazistischen Terrorgruppen, wusste die Öffentlichkeit bis zum Tod von Florian Heilig –“ nichts.
Nun passierte abermals etwas, was in den vergangenen drei Jahren bereits bestens eingeübt und mittlerweile zur Routine geworden ist. Wenn man etwas nicht mehr leugnen kann, erklärt man es für unwichtig, für nicht belastbar, für nicht zielführend. Konfrontiert mit der Existenz dieser unterschlagenen Aussagen, erklären die Ermittlungsbehörden heute, dass diese zu vage und nicht verifizierbar gewesen wären. Bis heute liegen diese Vernehmungsprotokolle nicht vor.
Wenn man weiß, dass dieselben Ermittlungsbehörden dreizehn Jahre zahlreiche Spuren für wertlos und irrelevant erklärten, weil sie ihre –ºAufklärung–¹ störten, kann und muss man auch in diesem Fall von einer gewollten Irreführung ausgehen.
Selbstverständlich wissen die Ermittler heute mehr denn je: Würde ein Zeuge wie dieser, einen nicht mehr aus der Welt zu schaffenden Beweis erbringen, dass der NSU nicht aus exakt drei Mitgliedern bestand, dass der Mordanschlag auf die Polizisten in Heilbronn von weiteren Neonazis begangen wurde, würde nicht nur die Fiktion vom –ºZwickauer Terrortrio–¹ in sich zusammenstürzen, sondern auch die Anklage im Münchner NSU-Prozess.

Ein Zeuge, den es nicht geben darf

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass bis heute die aberwitzige Behauptung aufrechterhalten wird, der NSU habe aus drei Mitgliedern bestanden und man habe keine Kenntnisse über neonazistische Gruppierungen gehabt, die dem NSU nahe standen bzw. mit ihm kooperierten, dann ahnt man die Brisanz dieser Aussagen.
Mit dieser Aussage wäre einmal mehr belegt, dass die Behörden von der Existenz eines Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) gewusst hatten, bevor sich dieser im November 2011 selbst bekannt machte. Weiterhin wäre bewiesen, dass die ermittelnden Behörden von weiteren neonazistischen Terrorgruppen wussten.
Die Aussagen von Florian Heilig, die mit seinem Tod auftauchten, sind also für Ermittlungsbehörden, für Generalbundesanwaltschaft und für die Anklagevertretung im NSU-Prozess kein wichtiger Hinweis, sondern eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für das vorgetäuschte Behördenversagen über dreizehn Jahre hinweg. Das Gegenteil wäre einmal mehr evident: Man hatte Hinweise und Spuren, die zum NSU und zu weiteren neonazistischen Tätern geführt hätten, wissentlich unterschlagen. Eine (ganz zurückhaltend formulierte) Strategie des Gewährenlassens, die bis zum heutigen Tag gedeckt wird –“ auch dank des Todes eines Zeugen, der sich nun nicht mehr gegen die behauptete Vagheit seiner Einlassungen wehren kann.
Mithilfe von Freunden und mit Unterstützung der Eltern löste sich Florian Heilig aus der Neonaziszene. Er kehrte zurück ins Elternhaus und setzt die Lehre als Stahlbetonbauer fort. Den Unwillen vonseiten deutscher Behörden, mit den gemachten Aussagen tatsächlich auch etwas anzufangen, spürte Florian Heilig sehr schnell. Mehrmals formulierte er gegenüber seinen Eltern, dass er sich alleine gelassen, dass er sich benutzt fühle.
In den Tagen vor seinem Tod versuchten Polizeibeamte auffällig oft, mit Florian Heilig in Kontakt zu kommen. Sie warteten zu diesem Zweck bei den Eltern, bis Florian von der Arbeit kam. Nachdem er sich verspätete, wurde ein Termin für Montag, den 16. September um 17 Uhr ausgemacht.
Der Sonntag davor, der 15. September 2013 war der letzte Tag, den Florian bei seinen Eltern verbrachte. Der Tag verlief wie jeder andere Tag auch. Man sprach Termine für die nächste Woche ab, man vereinbarte Arbeiten am Haus, an denen sich Florian beteiligen wollte. Das Glück, dass sich Florian aus der Neonaziszene gelöst, neue Freunde gefunden hatte und wieder bei der Familie wohnte, war auf beiden Seiten. Dennoch stand dieser Sonntag im Schatten der bevorstehenden Zeugenvernehmung. Florian Heilig machte noch einmal seine Angst deutlich: »Wenn ich jetzt sage, was ich weiß, bin ich tot.« Angesichts dieser massiven Angst überlegte man noch einmal, ob er einfach die Aussage verweigern sollte, ob man der Zusage, ihn ins Zeugenschutzprogramm zu nehmen, Glauben schenken könne. Nachdem man verschiedene Möglichkeiten durchgespielt hatte, entschied sich Florian Heilig doch, sein Wissen in dem anstehenden Gespräch zu offenbaren.
Gegen 17 Uhr bekam Florian Heilig einen Anruf auf seinem Handy. Danach stellten die Eltern einen massiven Stimmungswandel fest. Auf die besorgte Nachfrage, was denn los sei, antwortete Florian: »Ich komme aus dieser Scheiße nie wieder raus.« Ohne weitere Erklärungen packte Florian Heilig seine Sachen zusammen. Er sollte um 22 Uhr im Lehrlingswohnheim sein. Er war bereits losgefahren, als er noch einmal umkehrte. Er hatte ein Geodreieck und seine Arbeitsstiefel vergessen.
Sieht so ein Tagesablauf eines Selbstmörders aus? Packt ein Lebensmüder Geodreieck und Sicherheitsstiefel ein, um sich dann qualvoll selbst zu verbrennen?

Tatsächlich kam Florian Heilig gegen 22 Uhr in Geraldstetten an. Dort ließ er mitgenommene Arbeitskollegen aussteigen und fuhr dann weiter. Anhand verschiedener Fakten ist belegbar, dass er in Richtung Stuttgart weiterfuhr. Was er zwischen 22 Uhr und 9 Uhr morgens machte, wen er treffen sollte/wollte, ob dafür das im Elternhaus entgegengenommene Telefonat entscheidende Hinweise geben könnte, wäre leicht zu ermitteln, wenn dies nicht mit Vorsatz unterlassen worden wäre: Der Anrufer um 17 Uhr ist zurückverfolgbar. Außerdem liefert das Handy von Florian Heilig ein sehr präzises Bewegungsprofil von 17 Uhr abends bis morgens um 9 Uhr. Ebenfalls kinderleicht ließen sich weitere Telefonate vor und in dieser Nacht zurückverfolgen ...

Die Staatsanwaltschaft feilte noch am absolut sicheren Selbstmord

Nach all dem, was Polizei und Staatsanwaltschaft öffentlich erklärten, gibt es keine Zweifel an dem von ihnen festgestellten Selbstmord. Dann dürften die Ermittlungsverfahren längst abgeschlossen sein, Fragen zum abgeschlossenen Verfahren möglich sein. In dieser Überzeugung bat ich die Leitende Staatsanwaltschaft um die Beantwortung folgender Fragen:

»Die Familie Heilig schließt Selbstmordabsichten ihres Sohnes oder ein Motiv, das zu Selbstmord führen könnte, aus. Wie kommt die Polizei zu einem Motiv, das niemand aus der Familie und dem Freundeskreis kannte? Was haben Ihre Ermittlungen diesbezüglich ergeben?
Wie in jeden anderen Fall auch wurde im Fall Florian Heilig in alle Richtungen ermittelt. Auf welche Weise wurde ermittelt, ob Fremdverschulden vorliegen könnte?
Die Tatsache, dass Florian Heilig dabei war, Aussagen gegen Neonazis zu machen, sich im BIG Rex-Programm befand, machte ihm auch Feinde bei seinen ehemaligen Freunden und in der Naziszene, die ihn als Verräter bezeichneten. Sind Ihre Ermittlungen diesen Bedrohungen nachgegangen?
Im Auto von Florian Heilig befanden sich sein Handy und sein Laptop. Wurden diese ausgewertet, um (mittels eines Funkzellenprotokolls bzw. der Verbindungsdaten) rekonstruieren zu können, was sich in den letzten Stunden vor seinem Tod zugetragen hat?
Die Überreste, die die Polizei sichergestellt hat, wurden der Familie Heilig zurückgegeben. Können Sie bestätigen, dass bei den zurückgegebenen persönlichen Gegenständen kein Autoschlüssel bzw. Schlüsselbund dabei war?«

Die Antwort war überraschend:

»Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Daher haben wir auch noch keine Ergebnisse, die wir Ihnen mitteilen könnten. Ich möchte Sie bitten, sich zu einem späteren Zeitpunkt –“ so gegen Anfang Februar 2014 –“ wieder bei mir zu melden.« (Claudia Krauth, Erste Staatsanwältin, Staatsanwaltschaft Stuttgart, vom 13.12.2013)

Wenn die Staatsanwaltschaft also noch ermittelte, warum wird dann unentwegt von Selbstmord geredet?
Der Gall-Bericht, der sich u.a. den Todesumstände von Florian Heilig widmete, wurde im Februar 2014 vorgestellt:

»Nach den Ermittlungen der EG Umfeld und den Ermittlungen des für das Todesermittlungsverfahren zuständigen Polizeipräsidiums Stuttgart bestehen keine Zweifel, dass es sich um einen Suizid des jungen Mannes gehandelt hat, es konnten keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gewonnen werden.«

Dabei handelt es sich um ein vorsätzliche Falschaussage, denn die Ermittlungen wurden laut Staatsanwaltschaft Stuttgart erst zwei Monate später, im April desselben Jahres für abgeschlossen erklärt.

Unterlassene Ermittlungen

Um Fremdverschulden auszuschließen, reicht es nicht, sich auf einen Suizid festzulegen. Fakt ist, dass nicht einmal im Ansatz der Möglichkeit eines Racheakts durch Neonazis nachgegangen wurde, obwohl allen Behörden das Gefährdungspotenzial für –ºAussteiger–¹ bekannt ist.
Nicht ein einziger Satz findet sich dazu in den Ermittlungsakten. Aufschluss für Motiv und Grund, noch in der Nacht auf den 16. September 2013 nach Bad Cannstatt zu fahren, könnte die Auswertung von Handydaten und eine entsprechende Funkzellenabfrage ergeben, auch mit Blick auf ermittlungsrelevante Fragen: Von wem kam der Anruf gegen 17 Uhr am 15. September, ein Anruf, der Florian Heilig völlig veränderte?
Mit wem hatte Florian Heilig bis zum Morgen des 16. Septembers Kontakt? Fuhr er in der Nacht auf den 16. September alleine nach Stuttgart? Was ist mit den 35 WhatsApps, die Florian Heilig zwischen 22.00 Uhr und 4:38 Uhr des Todestages abgesetzt hatte? (Mit WhatsApps kann man sowohl Kurznachrichten verschicken, als auch Standortdaten teilen)
Warum haben die Ermittler nicht die Facebook-Seite von Florian Heilig gesichert und gesichtet? Dann wären sie auf Löschungen gestoßen, die kurz nach seinem Tod vorgenommen worden sind. Es wäre technisch ein Leichtes, die zugangsberechtigte Person zu ermitteln! Woll(t)en die Ermittler die Person decken, die Zugang zu diesem Account hatte und diese Löschungen vorgenommen hatte?
All diese Auswertungsmöglichkeiten standen den Ermittlern zur Verfügung. Wenn man damit eine –ºprivate Tragödie–¹ belegen könnte, hätten sie dies in ihren Ermittlungsakten dokumentiert. Warum findet man dazu nichts?
Was zum Standardprogramm kriminaltechnischer Untersuchungen gehört, wurde hier mit Vorsatz unterlassen! Dieser Art von Ermittlungsarbeit gab der Thüringer Abschlussbericht den Namen: Freiwillige Erkennntisisolation.

Solange diese unterbleibt, ist ein Mord nicht auszuschließen, sondern eine weitaus begründetere Annahme.
1.3.2015

Wolf Wetzel
Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 2. Auflage

Für weitere Details sei folgender Text empfohlen:

Ende einer Dienstfahrt –“ Aufklärung auf nordkoreanischem Niveau

Der neonazistische Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 wirft lange Schatten - bis in die Gegenwart

Mahnmal am Haupteingang zum Oktoberfest
Der Oktoberfestanschlag in München liegt über 30 Jahre zurück. Mehrere Versuche, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen einzufordern, wurden abgewiesen.

Ende 2014 erklärte sich die Generalbundesanwaltschaft endlich bereit, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen: »Es gebe nun Hinweise, die auf –ºbislang unbekannte Mitwisser–¹ hindeuten könnten, sagte Generalbundesanwalt Range.« (DER SPIEGEL vom 11.12.2014)

Das ist vor allem der unermüdlichen Arbeit des Opferanwaltes Werner Dietrich zu verdanken. Genau das, was Aufgabe der Ermittlungsbehörden wäre, hat er getan: Hinweisen und Zeugenaussagen zu folgen, die bis heute –ºunter den Tisch fielen–¹, die der Einzeltäterthese vehement widersprechen.

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980
Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 1980 läuft auf Hochtouren. Die maßgeblichen Parteien, die um die Macht ringen, stimmen ihre WählerInnen auf eine tragödienhafte Schicksalsentscheidung ein, ganz vorneweg CSU/CDU. Ihre Parole lautet nicht mehr und nicht weniger: –ºFreiheit statt Sozialismus–¹.

Das Gespenst des Kommunismus sollte wieder umgehen, ein Gespenst, mit dem man einen Weltkrieg begann und verlor. Ein Gespenst, das schon so verwirrt ist, dass es gar die SPD systemüberwindender Vorstellungen verdächtigte. Nun galt es wieder einmal, zusammenstehen: die Christlichen, die Nationalen, die Deutschen, die Vaterländischen, die Konservativen. Eine Einladung nach ganz rechts. Mit mörderischen Folgen.

Am 26. September 1980 explodierte im Herzen Bayern, auf dem Oktoberfest in München, eine Bombe –“ dieses Mal mit militärischen Sprengstoff, am Zugang zur Wiesn in einem Mülleimer deponiert, mit dem klaren Kalkül, x-beliebige BesucherInnen zu töten. Der Plan ging auf blutige Weise auf. Dreizehn Menschen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Die Spuren waren noch nicht gesichert, geschweige denn ausgewertet, da ließ der Bundeskanzelkandidat von CSU/CDU, Franz Josef Strauß die nächste Bombe platzen. Er bezichtigte die RAF des Anschlages und bot sich sogleich als der Mann an, der mit diesem –ºTerror von links–¹ ein für alle Mal aufräumen würde.

Sowohl die Bombe als auch die Rettervision passten in die Schicksalsinszenierung. Nur einer der Toten nicht. Bereits einen Tag später stand fest, dass sich auch ein Attentäter unter den Opfern befand: Gundolf Köhler. Seine persönliche und politische Biografie war nicht zu übersehen. Er hatte ein Hitlerbild über seinem Bett hängen. Die RAF verschwand, das Hitlerbild auch. Aus Gundolf Köhler wurde in folgenden zwei Jahren ein junger verwirrter Mann, ein Einzeltäter, der alles hatte, nur kein politisches Motiv. Das war dann auch das Ermittlungsergebnis –“ bis heute.

Was macht also das Wiederaufnahmeverfahren so brisant, während gleichzeitig der NSU-Prozess in München läuft, der sich der lückenlosen Aufklärung der Mord- und Terrorserie des NSU verschrieben hat?

Es gibt drei Ebenen, die sich hier ineinanderschieben und sich auf verblüffende Weise überschneiden:

1. ZeugInnen, Rechtsanwälte, Journalisten bezweifeln seit Jahren die Einzeltätertheorie und werfen den Ermittlungsbehörden vor, Spuren und Erkenntnissen nicht zu folgen, die einen neonazistischen Hintergrund belegen und die Beteiligung von mehreren Personen verifizieren.

2. Während immer wieder unterschlagene Fakten und neue öffentlich werden, werden asservierte Beweise Zug um Zug vernichtet. Bereits ein knappes Jahr nach dem Oktoberfestanschlag werden 48 Zigarettenkippen aus Köhlers Auto entsorgt. Dann werden die sichergestellten Bombensplitter für eine spätere Beweiswürdigung vernichtet. Und als wären diese Straftaten im Amt nicht genug, verschwindet ein Arm auf unerklärliche Weise: »Die Bundesanwaltschaft bestätigte (...), dass keine Spuren des Attentats mehr vorhanden sind. –ºDie Asservate wurden Ende des Jahres 1997 vernichtet, weil der Fall als aufgeklärt gilt und sämtliche Ermittlungen nach eventuellen Mittätern ergebnislos verlaufen sind–¹, sagte Sprecher Frank Wallenta.« (SZ vom 17.5.2010) Begleitend und unterstützend verschwinden Akten bzw. werden unter Verschluss gehalten.

3. Die Frage steht im Raum: Warum weigern sich staatliche Behörden so vehement dagegen, den neonazistischen Hintergrund dieses Anschlages aufzuklären? Gibt es etwas zu verteidigen, zu schützen, was weit über eine neonazistische Tat hinausreicht? Welches Motiv haben Politiker, Ermittler und Journalisten, die –ºEinzeltäterthese–¹ zu decken? Warum wird bis heute jeder Zusammenhang zur neonazistischen –ºWehrsportgruppe Hoffmann–¹ und anderen paramilitärisch organisierten Neonazis (wie den –ºDeutschen Aktionsgruppen–¹) geleugnet?

Was macht also diesen neonazistischen Mordanschlag in München 1980 so brisant und aktuell?

Der neonazistische Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 wirft lange Schatten –“ bis in die Gegenwart

Wer glaubt und hofft, vorsätzlich falsche Ermittlungen, Vernichtung von Beweisen, Falschaussagen im Amt, das (Ver-)Decken neonazistischer Strukturen und der politische und mediale Wille, all die zu schützen, beschreiben nur den NSU-VS-Komplex, der sollte sich in gutem Sinnen desillusionieren lassen.

Denn das, was (im besten Fall) als Ermittlungspannen (damals wie heute) ausgeben wird, wird eben nicht durch –ºbedauerliche Zufälle–¹ zusammengehalten, sondern durch die Zusammenarbeit aller Behörden und aller politischen Institutionen, die an der (Nicht-)Aufklärung beteiligt waren und sind. Die Hoffnung auf etwas Einmaliges, auf eine Vielzahl von Zufällen dient vielleicht auch dem Schutz vor der Tatsache, dass dies eine lange, ungestörte Kontinuität hat.

Kaum eindringlicher läßt sich dies am Oktoberfestanschlag in München 1980 nachzeichnen.

Aber es gibt noch eine viel wichtigere Überschneidung. Im NSU-Kontext kann man an Details belegen, wo und wie staatliche Behörden den Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ermöglicht bzw. nicht verhindert haben. Ob diese vielen Puzzles ein Bild ergeben, ob sie nur –ºspontan–¹ zusammenwirken oder eine Systematik abbilden, ist noch offen. Auch die Frage, ob und wann staatliches Handeln zentral veranlasst, koordiniert und gedeckt wurde (wie z.B. die Aktenvernichtungen in allen Behörden ab November 2011)?

Die Linie zwischen aktiver Unterlassung und passiver Aktivierung eines neonazistischen Untergrundes, zwischen aktivem Gewährenlassen und direkter Unterstützung ist im NSU-Kontext schwer zu ziehen, vor allem im Hinblick auf den Gesamtkomplex.

Ganz anders sieht es hingegen mit dem neonazistischen Terror der 70er und 80er Jahre aus. Was auch damals als schriller Alarmismus und blanke Verschwörungstheorie abgetan wurde, trägt spätestens seit 2013 ein staatliches Hoheitssiegel: Seit über 40 Jahren wurden neonazistische Gruppierungen als legale und terroristische Variante gestärkt und gedeckt und in einen staatlichen Untergrund integriert. Dieser staatseigene Untergrund bekam den Namen –ºstay behind–¹. Bewaffnet, angeleitet und instruiert wurde er vom Bundesnachrichtendienst/BND.

Das hört sich auch heute noch ungeheuerlich an. Man fühlt sich gleichzeitig an die –ºBanalität des Bösen–¹ (Hannah Arendt) erinnert, wenn man dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE liest, die im Plenarprotokoll 17/236 dokumentiert ist. Auf die parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE), »welche eigenen Anstrengungen (...) die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen (hat), um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten –ºGladio/Stay behind–¹-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen«, erklärte der Staatsminister Eckard von Klaeden:
»Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.« (Plenarprotokoll 17/236, Anlage Nr.15, S. 64 vom 24.4.2013)

Was hier in einem Satz ad acta gelegt wird, ist keine Verordnung für alte Glühbirnen, sondern die jahrzehntelange Zusammenarbeit von Neonazis und Geheimdienst, mit einer Blutspur, die sich durch ganz Europa zieht.

Ende der 50er Jahre wurde auf NATO-Ebene beschlossen, Faschisten in einem geheimen Programm zu bewaffnen und auszubilden, um sie als irreguläre Einheiten einzusetzen. Das Szenario, das die Wiederbewaffnung von Faschisten in Europa rechtfertigen sollte, ging von einem militärischen Überfall der Sowjetunion auf den friedliebenden Westen aus. Die Faschisten sollten darin die Aufgabe übernehmen, sich –ºüberrollen–¹ zu lassen, um dann hinter den Linien den kommunistischen Feind zu bekämpfen. Aus dieser Zeit stammt auch der Name dieses Programmes: stay behind. Dazu legte man über die ganze Bundesrepublik verteilt geheime Waffendepots an und unterrichtete die Neofaschisten in Techniken des Nachrichtenwesens und der Sabotage.

In den 70er Jahren passte man das Bedrohungsszenarium den veränderten Bedingungen an. Die –ºRussen–¹ kamen nicht –“ aber der Feind, der die –ºrote Gefahr–¹ ersetzen sollte, war schon da. Durch die zahlreichen Proteste und Bewegungen in Europa in Anschluss an die 68er-Revolten sah man Regierungen oder gar die kapitalistische Ordnung in Gefahr. Was mit legalen Mitteln nicht mehr unterdrückt werden konnte, sollte mithilfe dieser faschistischen Reserve bekämpft werden. In Italien bekam diese Form des Staatsterrorismus den Namen –ºGladio–¹. Faschisten sollten durch gezielte Angriffe auf AntifaschistInnen die Linke schwächen, und durch Anschläge auf linke Parlamentarier ein Klima schaffen, das der Regierung freie Hand dabei geben sollte, Schutzrechte außer Kraft zu setzen oder gar einen Militärputsch zu legitimieren (wie dies als Worst Case geplant war). Hunderte von Toten und Dutzende von Bombenanschlägen gehen auf das Konto dieser –ºstay-behind-Operationen–¹.

In einigen Ländern wurde die Geschichte dieses Staatsterrorismus politisch aufgearbeitet, zumindest in Angriff genommen, wie in Italien, der Schweiz und zuletzt in Luxemburg.

Und in Deutschland? Hat die lapidare Erklärung der Bundesregierung aus dem Jahre 2013 Entrüstung, Empörung ausgelöst? Wurde auch nur einmal im Parlament die Frage laut gestellt: Wer hat diesen Staatsterrorismus politisch befürwortet und gedeckt? Wer ist bis heute politisch und strafrechtlich dafür verantwortlich? Welche Terroranschläge tragen die Handschrift von –ºstay-behind–¹? Dabei geht es nicht nur um den Oktoberfestanschlag in München, sondern auch um das Attentat auf einen jüdischen Buchhändler in Nürnberg 1980 oder den Brandanschlag auf das jüdische Altersheim und Gästehaus in München 1970, bei dem sieben Menschen ermordet wurden. Anschläge, die bis heute –ºunaufgeklärt–¹ sind.

Auch wenn die Entscheidung der Bundesanwaltschaft gut tut, die Ermittlungen im Fall des Oktoberfestanschlages 1980 wieder aufzunehmen, so wundert doch sehr, dass mit keinem einzigen Wort ein möglicher Zusammenhang zu besagten –ºstay-behind–¹- Terrorgruppen hergestellt wird.

Die Frage: Wer hat diesen Staatsterrorismus ermöglicht und gedeckt, ist nicht nur im Hinblick auf diesen staatseigenen Untergrund von grundsätzlicher Bedeutung. Nicht minder wichtig ist es, öffentlich und vernehmbar die Frage zu beantworten: Warum wurde die Einzeltäterthese bis zuletzt –“ auf Teufel komm raus –“ verteidigt? Wohin kommt man, wenn man den zahlreichen Spuren zu weiteren Neonazis folgt?
Wenn heute unbestritten ist, dass Neonazis von deutschen Auslandsgeheimdienst BND in –ºstay-behind–¹-Operationsgruppen organisiert wurden, dann ist es Aufgabe dieses Geheimdienstes und dieser Bundesregierung, im Detail zu belegen, woran sich diese Terrorgruppen beteiligt haben, woran sie nicht beteiligt waren!

Kann es also sein, dass die Einzeltäterthese nicht von Fakten gedeckt wird, sondern einzig und allein von dem geballten Willen, den Weg zu Mittätern zu versperren, die in Verbindung zu –ºstay-behind–¹ stehen? Ja.
Gundolf Köhler war nur in den Augen der Ermittlungsbehörden ein Unpolitischer. Um diese Lüge nicht zu gefährden, war man bereit, selbst die Beweislage zu manipulieren: »In Gundolf Köhlers Zimmer in Donaueschingen fanden die Polizisten seinen Wikingjugend-Ausweis –“ und ließen ihn liegen.« (Vernichtete Spuren –“ Ermittlungsfehler mit Tradition, BR vom 31.1.2015)

Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen –ºWehrsportgruppe Hoffmann/WGH–¹ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten. Diese Begeisterung ging soweit, dass er selbst eine –ºWehrsportgruppe–¹ im Raum Donaueschingen gründen wollte (Bundestagsdrucksache 18/3117, S.17)

Er war nicht alleine am Tatort. Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte.

Der ehemalige Beamte Hans R., der sich jetzt als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen. Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wiesn. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er »einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.« (SZ vom 8.12.2014)

Kurze Zeit später detonierte die Bombe. Dass der Beamte diesen Anschlag überlebt hatte, verdankte er einer Person, die vor ihm stand und durch die Wucht der Explosion auf ihn fiel - und wenig später an den schweren Verletzungen starb. Diesem tragischen Umstand verdankt er, dass ihn –ºnur–¹ einige Metallsplitter trafen, die er bis heute mit sich herumträgt. Gernau so lang trägt er den Ärger mit sich herum, dass seine damaligen Aussagen keinen Eingang in die Ermittlungen gefunden hatten –“ im Gegenteil: sie störte nur: »Doch jetzt will er sich mit dem Vergangenen auseinandersetzen - damit den 13 Toten und 211 Verletzten des Anschlags mit einer neuen Suche nach den Hintergründen der Tat Gerechtigkeit widerfahren kann.« (s.o.)

Dem Rechtsanwalt Dietrich ist es zudem gelungen, alle ehemaligen Kollegen dieses Oktoberfest-Ausfluges ausfindig zu machen. Allesamt sind sie bereit, entsprechende Aussagen zu machen.

Auch die Spezifika der Bombe könnten zu Mitwissern führen. Belegt ist, dass es sich um militärischen Sprengstoff handelte. Genau dieser Spur ging ein –ºFrontal 21–¹-Beitrag vom 25.3.2014 nach: »Am 27. September, einen Tag nach dem Anschlag in München, sagten zwei deutsche Rechtsextremisten bei der bayrischen Polizei aus. Sie wiesen auf einen Gleichgesinnten hin, auf Heinz Lempke, einen Förster aus Uelzen. Die Neonazis machten klare Angaben: –ºHerr Lempke zeigte uns verschiedene Sprengstoffarten, Zünder, Lunten, Plastiksprengstoff und militärischen Sprengstoff ... Er sagte uns, dass er mehrere Waffenverstecke im Wald habe.–¹Â«

Obwohl die Ermittler sowohl von diesen Aussagen wussten, also auch Kenntnis davon hatten, dass Heinz Lempke zu verschiedenen neonazistischen Organisationen und »enge Kontakte zur WSG Hoffmann hatte« (taz vom 7.8.2009), unternahmen sie lange nichts.

Ein Jahr später, im Oktober 1981, wurde man –“ dank eines Waldarbeiters –“ rund um die Försterei Lempke fündig: Auf über 30 Erddepots verteilt wurden u.a. 156 Kilo militärischen Sprengstoff, 230 Kilo Sprengkörper, 256 Handgranaten, 50 Panzerfäuste entdeckt. Heinz Lempke arbeitete anhand einer von ihm selbst erstellten Liste beim Auffinden dieser Waffenlager bereitwillig mit, bis auf ein Depot, das die Nummer 82 trug: »Er verweigerte die Lokalisierung eines als Depot 82 bezeichneten Verstecks, weil dessen Inhalt geeignet sei, andere Personen zu belasten. Dieses Versteck konnte nicht aufgefunden werden.« (Bundestagsdrucksache 18/3117, S.7)

Liest man die Antwort der Bundesregierung aufmerksam, müsste man doch die Frage stellen: Warum wurde das Depot Nr. 82 nicht gefunden? Denn selbst wenn Herr Lempke hier nicht mitgearbeitet haben soll, wäre es doch ein Leichtes, anhand der Liste und der dort verzeichneten Lokalisierungsdaten, das Depot zu finden. Hatten der Neonazi Lempke und die Ermittler ein gemeinsames Interesse daran, genau jenes Depot nicht zu finden, das zu weiteren Beteiligten führen würde? Die Spekulation darüber könnte sehr schnell beendet werden, indem man die Liste öffentlich zugängig macht und dabei von unabhängigen Gutachtern überprüfen lässt, ob an diesem Orginaldokument Manipulationen vorgenommen wurden.

Wer dermaßen kalkuliert kooperiert, hat nicht mit dem Leben abgeschlossen. Genau das soll aber passiert sein:

»Nach seiner Verhaftung kündigt Lempke an, seine Hintermänner zu nennen. Doch dann fand man ihn erhängt in seiner Zelle.« (s.o.)

Wenn man sich die Dimension dieser paramilitärischen Anlage vergegenwärtigt, dann deckt sich all das mit der Infrastruktur der stay-behind-Operationen, die für Sabotageaktionen klandestine Waffen- und Sprengstoffdepots angelegt hatten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Lempke nicht nur Neonazis, sondern im Auftrag des BND diese Depots angelegt hatte, ist naheliegend. Aus diesem Grunde wurde in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 18/3117) auch die Frage gestellt, welche Beziehungen Heinz Lempke zu stay-behind-Operationsgruppen unterhielt. Die Antwort darf man als vorsätzliche Lüge bezeichnen: »Zu dieser Frage (...) liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.« (S. 14)

Ob sich hier ein Kreis schließt, kann u.a. der BND bzw. das Bundeskanzleramt beantworten, indem sie alle Unterlagen zu stay-behind freigeben und endlich Aufklärung darüber betreiben, welche Neonazis und welche neonazistischen Organisationen in ihrem staatseigenen Untergrund integriert waren. Dazu zählt auch die politische und juristische Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Bundesregierung bis heute keine Ahnung habe, was mit dem Waffenarsenal passierte, als man Ende 1991 –ºstay-behind–¹ für aufgelöst erklärte.

Wenn statt Sabotage der Ermittlungen Aufklärung betrieben werden würde, könnte anhand der –ºstay behind–¹ -Akten auch geklärt werden, ob die von Lempke angelegten und verwalteten Waffendepots zum Bestand dieser staatsterroristischen Struktur gehört haben.

Wolf Wetzel 4.1.2015

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 180 Seiten, 2. Auflage

Weitere Recherchen zu diesem Thema finden sich unter: www.wolfwetzel.wordpress.com

Weitere Quellen:
Bayern 2 | Radio Feature | Stay-behind: Der Staat als Pate (mp3)

Oktoberfestattentat –“ Spurensuche geht weiter | Bayerisches Fernsehen | Die Story vom 28.1.2015

Attentäter - Einzeltäter | Neues zum Oktoberfestanschlag |ARD-Dokumentation, ausgestrahlt am 4.2.2015

Stellungskriege - im Tiefpaterre der Linken | Wer darf was wo … sagen?

Foto: Vis met 1 oog
Lizenz: CC BY-SA 1.0
Erinnern sich einige daran, wie die Stimmung nach der Selbstbekanntmachung des NSU im November 2011 war? Auch ein, zwei Jahr danach? Eine Antifagruppe nannte es »Schockstarre«. Ich denke, dass dies sehr gut die überwiegende Reaktion beschreibt, auch als Folge dessen, dass zu erahnen war und ist, dass der NSU in eine Staatsfrage (-affaire) mündet.

Viele schwiegen, gerade auch die meisten Antifa-Gruppen. Sie schwiegen nicht nur, wie am Anfang, als man noch nicht viel wußte. Viele schweigen gerade heute, weil man mehr weiß, als man wissen möchte, weil sich im vielem genau das bewahrheitet, was man verständlich und/oder wohl kalkuliert als unbelegbare Spekulation beiseite gelegt oder abgetan hatte.

Dieses Schweigen, diese überwiegende Nicht-Auseinandersetzung gilt für das gesamte linke, radikale Spektrum –“ wenn man dieses noch als ein kontingentes Spektrum fassen will, was eine grobe Summenbildung erlauben würde.

Diese Bedingungen waren mir sehr klar, als ich mit den Recherchen zu dem Buch –ºDer NSU-VS-Komplex–¹ begann. Eine extrem paradoxe Situation: Man sammelt Woche für Woche Fakten und Details, kann (Entscheidungs-)Strukturen recht genau nachzeichnen, bislang Verborgenes sehr klar verorten, und in der Summe eine Staatsanalayse vornehmen, die auch den staatseigenen terroristischen Untergrund abbilden kann. Gleichzeitig trifft eine solche Analyse auf eine Linke, die selten so schwach ist wie in diesen Jahren und die –“ zur Ermutung –“ nicht gerade den Blick auf Machtverhältnisse braucht, die einen noch kleiner erscheinen lassen als man eh schon ist.

Unter diesen Umständen war und ist mir klar, dass ich über viele politische Lager und Fraktionen hinweg meine Positionen vorstellen und präsentieren muss, wenn ich den Anspruch habe, sie nicht nur im Netz, sondern in der realen Begegnung mit diesen zersplitterten Spektren zu führen.

Das ist nicht besondern erfreulich, sondern die Bedingung, mehr als eine persönliche Meinung zu haben, die im geschützten Kreis Gleichgesinnter zirkuliert.

Tatsächlich ging dieser Ansatz kaum auf. Die große Zahl der Antifa-Gruppen fühlte sich überfordert, beleidigt oder angegriffen, anstatt diese Auseinandersetzung anzunehmen. Zumal es ja genug innere Widerprüche gab, denen eine –ºÖffnung–¹, ein offensiver Umgang damit gut getan hätte. Dass beispielweise ALB (in Berlin) und Antifa F (in Frankfurt) im letzten halben Jahr ihre Auflösung bekannt gegeben haben, drückt diese existierenden politischen Spannungen aus. Eine Einladung aus diesem Spektrum war folglich eher selten –“ abgesehen von denen, die eher einen autonomen Zugang zu diesem Thema haben.

Mein Versuch, über die zerstrittenen politischen Spektren hinweg, Position zu formulieren zu beziehen, scheiterte auch mit Blick auf linke Medien. Nun gibt es ja diesbezüglich nicht mehr viel, wenn man sie an einer bundesweiten Verbreitung mißt: ak, Antifa-Zeitungen, Jungle World, Konkret, Junge Welt ...

Faktisch blieb dauerhaft, verbindlich und kontuierlich nur die Tageszeitung –ºJunge Welt–¹ und –ºMigazin–¹ übrig –“ auch hier publizistische Orte, die sich nicht mit meiner eigenen politischen Geschichte decken. Alle anderen Versuche, eine Debatte mit verschiedenen Perspektiven und Positionen anzustoßen, scheiterten an jeweiligen –ºEigentümern–¹ (ak, nsu-watch, Jungle World z.B.).

Dass es in den bürgerlichen Medien keinen Platz dafür gibt, der offiziellen Version zu widersprechen (Terrortrio/Pannen/keine staatliche Beteiligung), ist klar. Dass das, was man unter linke Presse zusammenfassen kann, selbst fragmentiert ist, bis in den Promillebereicht hinein, wissen auch alle.

Wie also Öffentlichkeit herstellen, Orte der Veröffentlichung finden?

Unter diesen beschriebenen Umständen kamen 2012 zwei Anfragen für Interviews zustande: eines auf KenFM und eines im Online-Portal –ºMuslimmarkt–¹. Dass sie sich –“ auch damals –“ am Rand meiner (notwendigen) Zugeständnisse bewegten, ist naheliegend.

Dennoch entschied ich mich für diese Interviews. Ich hoffte, dort –“ zumindest in der Leserschaft –“ eine Debatte anzustoßen oder eine Sichtweise einzubringen, die der Grundlinie bzw. Unterströmung dieser Medien nicht folgte. Zudem sicherte ich mir zu, dass ich jeder (überarbeiteten) Endfassung zustimmen muss.

Mit dem Verweis auf diese beiden Interviews wurden zwei Einladungen zu Veranstaltungen zurückgenommen. Das ist nicht viel, bei ca. 40 Veranstaltungen im letzten Jahr. Dennoch berühren sie eine unsichtbare –ºrote Linie–¹, deren Übertretung je nach Linienrichtergespann geahndet wird.

Dass sich später KenFM mit Ken Jebsen, Elsässer & co mit ihren Montagsdemonstrationen positionierten, also eine erkennbare reaktionäre politische Selbstverortung vornahmen, erübrigt eine Abwägung solcher Angebote in Zukunft. Sie gibt es auch nicht.

Dass all dies einige schon vorher gesehen haben, mag sein. Damals waren die anderen Gründe, die ich für eine Zusage nannte, ausschlaggebend. Heute würde ich diese politischen Positionen nicht bedienen –“ außer, sie böten einen Auseinandersetzung an, die diese –ºnationalbolschewistischen–¹ Positionen zum Gegenstand hätten.

Dieses Problem haben nicht nur AutorInnen und PublizistInnen. Alle, die mehr als eine private Meinung haben, stehen vor diesem Problem, wenn sie dafür Öffentlichkeit herstellen wollen, wenn sie nach Möglichkeiten suchen, politische Grundhaltungen, politische Wirklichkeiten zu verändern. Jede Bündnispolitik setzt diese Abwägungen voraus.

Dass dies schwierig ist, wenn man selbst aus keinem machtvollen politischen Raum heraus agiert, wissen alle, die heute Bündnisse gegen Pegida schmieden, eingehen wollen und müssen.

Der Versuch hier, diese Auseinandersetzung etwas transparent zu machen, zielt auf etwas Grundsätzliches:

Wir sollten uns zu aller erst mit den politischen Positionen auseinandersetzen, die uns dabei helfen, das einzuordnen und zu (be-)werten, was gerade passiert. Die Kontroverse, die offene Debatte darüber sollte endlich anfangen, sollte von uns gesucht und geführt werden –“ anstatt sie mit daneben liegenden Gründen zu ersticken, damit die 5.000 Homelands der Linken unangetastet bleiben.

Das würde der Linken nicht schaden, sondern sie wieder interessant machen.

Erstveröffentlichung bei Eyes wide shut

Der NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg

Der NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg
Über (wenig) Einsicht und (viel) Flucht in einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA


Was monatelang für »nicht machbar und völlig unnötig« erklärt wurde, kommt nun doch: ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss/PUA im Ländle. Nun wollen sich die ehemaligen und aktuellen Regierungsparteien gemeinsam selbst kontrollieren.

In diesen Tagen geht es darum, den Fahrplan für die kommenden Sitzungen auszuhandeln: Welche Themen sollen behandelt, welche Zeugen geladen, welche Akten angefordert werden? Was eigentlich einer parlamentarischen Opposition obliegen sollte, liegt im Ländle in den Händen der alten und neuen Regierungsparteien.

Auch wenn es CDU und SPD lange und gemeinsam zu leugnen versuchten: In Baden-Württemberg spielen sich zentrale Ereignisse ab, die die Geschichte des NSU als auch ihre Nicht-Aufklärung markieren.

Dazu zählt der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007, der dem NSU zugeschrieben wird. Diese Tat bricht nicht nur mit der Terror- und Mordserie, der eine rassistische und neonazistische Lebensideologie zugrunde liegt. Nicht minder irritierend ist das hohe Maß an Unwillen der Ermittlungsbehörden, den unzähligen Spuren, die es in diesem Mordfall gibt, zu folgen.

Auch was den im NSU-Abschlussbericht in Berlin konstatierten –ºinstitutionellen Rassismus–¹ anbelangt, ist man in Baden-Württemberg sehr konkret geworden: Dort haben sich so viele Polizeibeamte als aktive Rassisten verstanden, dass der Ku-Klux-Klan/KKK in Schwäbisch Hall eine eigene Sektion für Polizeibeamte gründen wollte. Wie nah all dies an das Mordgeschehen in Heilbronn heranreicht, belegt u.a. der Umstand, dass sich mehrere Mitglieder des KKK im (beruflichen) Umfeld von Michèle Kiesewetter bewegten.

Dazu zählt auch das Versteckspiel der Behörden in Baden-Württemberg, als es darum ging, die Bedeutung einer V-Frau mit Deckname –ºKrokus–¹ aufzuklären. Erst leugnete man ihre Existenz, dann unterschlug man Akten und bis heute bestreitet man, dass sie zum NSU-Netzwerk wichtige Informationen lieferte –“ noch bevor der NSU sich selbst öffentlich gemacht hatte.

Eine ähnliche Sabotage der Aufklärung betrieb man, als es darum ging, einen weiteren V-Mann im NSU-Netzwerk zu benennen: den KKK-Gründer Achim Schmid, eine Top-Quelle im Nahbereich des NSU. Erst die Recherchen aus antifaschistischen Zusammenhängen zwangen das Innenministerium Ende 2013 dazu, zuzugeben, dass man an der Gründung dieser rassistischen Gruppierung –ºbeteiligt–¹ war.

Besonders ist Baden-Wüttemberg auch aus anderer Sicht. Während in vielen anderen Bundesländern Beamte aus Korpgeist und Repressionsangst schweigen, tut genau dies der ehemalige Verfassungsschutzmitarbeiter und Referatsleiter Stengel nicht. Vor dem Berliner Untersuchungsausschuss wiederholte er, dass seine Behörde 2003 von der Existenz eines NSU und von fünf namentlich genannten Mitgliedern (u.a. Uwe Mundlos) erfahren hatte. Dass diesen Hinweisen nicht gefolgt wurde, ist keiner Panne geschuldet, sondern der Anweisung seines Vorgesetzten: Dieser forderte Stengel dazu auf, den angefertigten Treffbericht zu vernichten und das Ganze zu vergessen.

All das fiel in die Amts- und Regierungszeit der CDU, während die SPD auf der Oppositionsbank Platz nahm. Warum also sträubte sich die SPD bis zuletzt gegen die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses? Warum wirft sie sich schützend vor die frühere Regierungspartei, mit Argumenten, die mehr als stutzig machen?

So hielt sie die Forderung nach einem PUA für »nicht machbar und völlig unnötig«. Ersteres ist blanker Unsinn, zweiteres wissentlich falsch. Ein anderes Argument sollte ganz hellhörig machen. Nachdem einige SPD-Mitglieder dennoch für die Einsetzung eines PUA eintraten, warf die Parteiführung –ºStreubomben–¹ in Richtung Basis: Man bezichtigte die aufmüpfigen Parteimitglieder, »parteischädigend« zu agieren. Was könnte damit gemeint sein? Welches Fass wird mit dieser Drohung aufgemacht bzw. unter Verschluss gehalten?

Und was macht die Partei –ºDIE GRÜNEN–¹, die mit der SPD die neue Regierung stellt? Hatte sie aus purem Machtwillen ihre Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgegeben?
Es stellen sich also einige Fragen: Warum hat ausgerechnet eine rot-grüne Landesregierung so viel Angst vor ein wenig Demokratie? Warum deckt eine rot-grüne Landesregierung das –ºVersagen–¹ der Vorgängerregierung? Was schweißt Regierung und Opposition zusammen?

Das Kartell des Schweigens

Dass die CDU eine politische/parlamentarische Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie verhindern will, ist –ºaus Eigensicherung–¹ nachvollziehbar. Die Terror- und Mordserie des NSU fällt in ihre Regierungszeit:

  • Der geballte Unwille, den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, aufzuklären, ist nicht mit Pannen zu erklären, sondern mit dem Unwillen, die anderen Täter zu fassen.
  • Wer die Fakten zu diesem Fall kennt, kann selbst bei Achtung geringster kriminalistischer Standards nur zu folgendem Schluss kommen: Als direkte, unmittelbare Tatbeteiligte scheiden die der Tat verdächtigten NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus.
  • An dem Mordanschlag waren zwingend mehr Personen beteiligt, als bislang eingeräumt wird –“ womit auch das Konstrukt von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern ins sich zusammenbricht.
  • Die Frage, warum bei einem angeblichen Mordanschlag auf –ºZufallsopfer–¹ so viele Mitarbeiter von Geheimdiensten vor Ort waren, weist möglicherweise auf einen politischen Kontext, der weit über den NSU hinausreicht.
  • Die Rolle von V-Leuten, die in Baden-Württemberg operiert und Kontakt zum NSU-Netzwerk hatten, wird bis heute absichtlich und wider besseren Wissens bagatellisiert.
  • Die Behörden in Baden-Württemberg hatten lange vor 2011 von der Existenz des NSU Kenntnis und leugnen dies bis heute.

Und welche Gründe haben Sozialdemokraten, bis zuletzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verhindern?

Seit 2011 befinden sie sich in Regierungsverantwortung. Die SPD stellt u.a. den Innenminister, ein Mann namens Reinhold Gall. Um den Anschein zu erwecken, dass jetzt alles ganz anders werde, hatte Innenminister Gall im Januar 2013 eine 20-köpfige Gruppe von LKA-Beamten damit beauftragt, der Frage nachzugehen, welche Verbindungen und Verflechtungen des NSU nach Baden-Württemberg reichen. Das Ganze bekam den Namen –ºErmittlungsgruppe Umfeld–¹. Das Anfang 2014 vorgestellte Ergebnis ist an willentlichen Falschaussagen und vorsätzlichen Auslassungen kaum zu überbieten.

In die Regierungsverantwortung der SPD fällt noch ein anderes gravierendes Ereignis: Der Tod des Zeugen Florian Heilig am 16. September 2013, um 9.00 Uhr morgens –“ acht Stunden vor seiner Vernehmung, ca. 70 Kilometer von seinem Zuhause entfernt.

Florian Heilig bewegte sich jahrelang in Neonazikreisen rund um Heilbronn. Im Zuge eines 2011 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Waffenbesitzes und neonazistischen Propagandamaterials wurde er für Aussagen –ºgewonnen–¹. Im Juni/Juli 2011 machte er u.a. Aussagen zu dem Polizistenmord in Heilbronn und einer weiteren neonazistischen Terrorgruppe mit dem Namen –ºNSS–¹. Als er im September 2013 nochmals als Zeuge vernommen werden sollte, willigte er ein –“ auch wenn er seine Angst vor Racheakten deutlich formulierte. Am 16. Spetember 2013 soll sich Florian Heilig vollgepumpt mit Medikamenten in seinem Auto mit Benzin überschüttet haben –“ aus Liebeskummer. Dagegen stehen die Aussagen der Familie, dass Florian Heilig vieles hatte, nur keinen Liebeskummer. In einem solchen Fall hätten die Ermittlungsbehörden die Aufgabe, den –ºwidersprüchlichen–¹ Aussagen nachzugehen, also auch Ermittlungen in Richtung Fremdverschulden aufzunehmen. Das Gegenteil war der Fall. Gerade einmal vier Tage nach diesem tödlichen Ereignis stellten Staatsanwaltschaft und Polizei gemeinsam fest:

»Die am Montagabend (16.09.2013) durchgeführte Obduktion ergab, dass ein Fremdverschulden oder ein Unfallgeschehen nahezu ausgeschlossen werden kann. (...) Die Hintergründe für den Suizid dürften im Bereich einer persönlichen Beziehung liegen.« (PM vom 20.9.2013)

Nur konsequent teilte der Polizeisprecher Thomas Ulmer gegenüber dem –ºTagblattsanzeiger–¹ mit:

»Daher ermitteln wir nicht mehr weiter«. (Geheime Dokumente belegen: Zeuge hat zu Polizistenmord ausgesagt, TA vom 15.10.2013)

Fakt ist, dass nicht einmal im Ansatz der Möglichkeit eines Racheakts durch Neonazis nachgegangen wurde, obwohl allen Behörden das Gefährdungspotenzial für –ºAussteiger–¹ bekannt ist. Solange diese unterbleibt, ist ein Mord nicht auszuschließen, sondern eine weitaus begründetere Annahme.

Im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung agieren keine Parteien –“ dort regiert die Staatsraison

Alle noch vorhandenen und öffentlich zugänglichen Indizien und Hinweise belegen, dass die offizielle Version im Fall –ºHeilbronn 2007–¹ die unwahrscheinlichste ist. Wenn anhand der tatsächlichen Spurenlage und übereinstimmender Zeugenaussagen andere Täter infrage kommen, dann stellt sich die Frage, warum diese gedeckt werden? Würde es sich –ºnur–¹ um (andere) Neonazis handeln, darf man wohlwollend davon ausgehen, dass man sie –ºfallen–¹ lassen würde. Wenn diese noch lebenden Täter hingegen bezeugen würden, dass staatliche Behörden in das Tatereignis in Heilbronn involviert waren, ob in Form der Unterlassung oder in Gestalt von anwesenden V-Leuten, dann versteht man, dass niemand an dieser Ermittlungsrichtung ein Interesse hat –“ weder die letzte, noch die aktuelle Landesregierung.

Das Handeln bzw. Nichthandeln von Polizei und Geheimdiensten rechtlich und politisch überprüfbar zu machen, möchte Grün-Rot unter allen Umständen verhindern. Sie sind auf deren Loyalität angewiesen, also auch darauf, dass sich deren operatives Wissen nicht gegen die amtierende Regierung richtet –“ zum Beispiel durch Wissen, an das man sich bislang nicht erinnert.

Die gemeinsame Flucht in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine politische und parlamentarische Aufklärung zu verhindern. Die erste ist die aufgegebene Maxime, erst gar keinen PUA ins Leben zu rufen. Die zweite, die nun eingeschlagen werden soll, ist die, gemeinsam in den PUA zu –ºfliehen–¹, um dort mit einer satten Mehrheit das fortzusetzen, was man schon zuvor betrieben hat. Man nimmt gemeinsam Einfluss auf den Untersuchungsauftrag, auf die Wahl der zu ladenden Zeugen und damit auf das Ergebnis.

Die CDU weiß dabei ganz genau, welchen wunden Punkt sie treffen muss, um die SPD zum Maßhalten und zur einvernehmlichen Kooperation zu bewegen:

»Die CDU verlangt, es müsse auch untersucht werden, wie die baden-württembergischen Behörden nach Bekanntwerden der NSU-Täterschaft im Jahr 2011 reagierten –“ also in der Amtszeit des SPD-Innenminister Gall.« (stuttgarter-zeitung.de vom 27.10.2014)

Man kann dies auch als Drohung verstehen. Und wie reagiert die SPD darauf? Nach monatelanger Verhinderungsarbeit tritt sie nun die Flucht nach vorne an. Wie sie das macht, dokumentieren die Jusos in einem Brief, der an Offenheit nichts zu wünschen übrig lässt:

»–ºDas von der Landtagsfraktion beziehungsweise ihren Entscheidungsträgern aufgeführte Schauspiel der letzten Monate hinsichtlich der NSU-Thematik ist mit Worten kaum zu beschreiben und daher schlicht enttäuschend–¹, beschwert sich Juso-Landeschef Markus Herrera Torrez in einem (...) Schreiben an SPD-Landeschef Nils Schmid und Fraktionschef Claus Schmiedel. Die Kritik richtet sich auch gegen den Vorschlag der Fraktion, Landtagsvize-Präsident Wolfgang Drexler mit dem Vorsitz des nun geplanten NSU-Untersuchungsausschusses zu betrauen –“ und den Innenexperten Nikolaos Sakellariou mit dem Posten des SPD-Obmanns in dem Gremium. Diese Personalentscheidungen der Fraktion –ºlassen mich und viele andere Parteimitglieder ratlos zurück–¹, schreibt Herrera Torrez. –ºErklärte Gegner und Kritiker eines Untersuchungsausschusses sollen diesem nun vorstehen oder die SPD als Obmann in diesem vertreten. Hier stellt sich nicht nur die Frage der Glaubwürdigkeit einzelner Personen, sondern damit auch die Glaubwürdigkeit unserer Partei–¹, so der Juso-Chef. Es erschließe sich nicht, –ºweshalb Personen, die bisher nicht bereit waren, zur Aufarbeitung des NSU in Baden-Württemberg beizutragen, dies nun in einem Untersuchungsausschuss tun sollten–¹.« (Scharfe Kritik der Jusos am Umgang der SPD-Fraktion mit NSU-Komplex, Südwest Presse von 24.10.2014)



Was soll ein PUA erreichen?

Es waren nicht viele, die einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss für Baden-Württemberg forderten. Ist das ein Erfolg der Wenigen, ein Beleg dafür, dass man durchaus etwas erreichen kann?
Zweifellos wird dieser PUA nicht im Ansatz dem nahe kommen, was mit dem PUA in Thüringen erreicht wurde. Der PUA, die –ºschärfste Waffe–¹ der parlamentarischen Opposition liegt in Baden-Württemberg in den Händen der Regierungsparteien!

Dennoch bietet genau dieser PUA die Chance, die Zeit zu nutzen, aus dem Kreislauf aus Ohnmacht und Angst auszubrechen.

Denn einiges, was im PUA möglich ist, wird auch davon abhängen, was außerhalb des Parlaments passiert, was wir hintragen, an Fakten, an Unwillen, dieses Schweigekartell länger hinzunehmen.
Am 8. November findet in Stuttgart eine bürgerschaftliche Konferenz unter dem Titel: –ºNSU im Staat–¹ statt. Warum die VeranstalterInnen die vielversprechende Ankündigung nicht einlösen, findet sich in diesem –ºOffenen Brief–¹

Neues aus dem parlamenarischen Raum

»Der Untersuchungsausschuss –ºDie Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K.–¹ ist am heutigen Mittwoch, 5. November 2014, zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Der Ausschuss war in der Plenarsitzung am Vormittag auf Antrag aller vier Fraktionen einstimmig eingesetzt worden.«

Der Verdacht, dass sich die ehemaligen und aktuellen Regierungsparteien selbst kontrollieren wollen und dabei jene zu Vorsitzende des parlamenarischen Untersuchungsausschusses ernannt werden, die jahrelang einen solchen für überflüssig erklärten hatten, hat sich bewahrheitet:

»Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde Landtagsvizepräsident Wolfgang Drexler (SPD) sowie zum stellvertretenden Vorsitzenden Thomas Blenke (CDU) gewählt.« (Pressemitteilung des Landestags in Baden-Württemberg, 170/2014 vom 5.11.2014)

Wolf Wetzel

7.11.2014

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf?, Unrast Verlag 2013, 180 Seiten, 2.Auflage

Eine leicht gekürzte Fassung dieses Beitrages findet sich in der Tageszeitung –ºJunge Welt–¹ vom 6.11.2014: NSU im Ländle | Ende der Nichtaufklärung?

Erstveröffentlichung

Sehr erwünschte Initiative “Anstifter„ in Stuttgart: Ein Offener Brief

Plakat zur Anstifter Konferenz am 8.11.2014 in Stuttgart
Ich möchte auf die Nachricht von Herrn Grohman zur anstehenden (bürgerschaftlichen) Konferenz am 8.11.2014 unter dem Titel –ºNSU im Staat–¹ direkt und öffentlich antworten, da es sich um sehr grundsätzliche Fragen handelt, die sich an vielen Orten, in vielen Initiativen stellen:

  • Was müssen wir der nicht-gewollten Aufklärung der NSU-Mord- und Terrorserie entgegensetzen, insbesondere mit Blick auf die Rolle der jetzigen Landesregierung in Baden-Württemberg, der ganz offensichtlich die –ºStaatsraison–¹ wichtiger ist als die Aufklärung?

  • Welche politische Konsequenzen auf dem Hintergrund welcher Fakten wollen und müssen wir gemeinsam stark machen?

Als ich vom Journalistenkollegen Thomas Moser von Ihrem Vorhaben erfahren hatte, war ich sehr froh über Ihre Initiative, da unsere Bemühungen, die politische Aufklärung voranzutreiben, bislang auf eine überraschend einige Große Koalition des Schweigens aller im Landtag vertretenen Parteien gestoßen sind.

Dieses parteiübergreifende Schweigekartell ist beschämend und selbstbelastend zugleich: Wissen doch alle Interessierten, dass Baden-Württemberg für den NSU eine Hochburg darstellte und der 2007 erfolgte Mordanschlag in Heilbronn auf Polizisten sicherlich der rätselhafteste Terroranschlag darstellt, der dem NSU zugeschrieben wird.

Da ich seit Jahren zum diesem Komplex arbeite, und sehr intensiv die Ereignisse in Baden-Württemberg verfolgt habe, bot ich Ihnen mehrere Texte und meine Mithilfe an, sowohl zur nicht-gewollten Aufklärung des Mordanschlages in Heilbronn 2007, zum schier unmöglichen Selbstmord des Zeugen Florian Heilig 2013, aber auch zu dem Abschlussbericht der vom Innenministerium eingerichteten –ºArbeitsgruppe Umfeld–¹, der vor Auslassungen und Falschmeldungen nur so stotzt.

Sicherlich kennen Sie auch meine Schlussfolgerungen:

  • Der geballte Unwille, den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, aufzuklären, ist nicht mit Pannen zu erklären, sondern mit dem Unwillen, die möglichen Täter zu fassen.

  • Wer die Fakten zu diesem Fall kennt, kann selbst bei Achtung geringsten kriminalistischer Standards nur zu folgendem Schluss kommen: Als direkte, unmittelbare Tatbeteiligte scheiden die der Tat verdächtigten NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus.

  • An dem Mordanschlag waren zwingend mehr Personen beteiligt, als bislang eingeräumt wird –“ womit auch das Konstrukt von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern ins sich zusammenbricht.

  • Die Rolle von V-Leuten, die in Baden-Württemberg operiert und Kontakt zum NSU-Netzwerk hatten, wird absichtlich und wider besseren Wissens bagatellisiert. Dazu gehört auch das Wissen der V-Frau Petra Senghaas mit Deckname –ºKrokus–¹. Ein Wissen, das man erst gänzlich unterschlagen hatte, um es später für gänzlich unglaubwürdig zu erklären.

  • Die Behörden in Baden-Württemberg hatten lange vor 2011 von der Existenz des NSU Kenntnis und leugnen dies bis heute (siehe VS-Mitarbeiter Günter Stengel, der bereits 2003 von der Existenz eines NSU Kenntnis erhielt und für seine Beharrlichkeit, dieses öffentlich zu machen, massiven Repressionen ausgesetzt ist)

  • Der Tod des Zeugen Florian Heilig am 16. September 2013, acht Stunden vor seiner Vernehmung, die Fakten, die auch die Familie dazu zur Verfügung gestellt hat, machen einen Selbstmord aus –ºLiebeskummer–¹ unwahrscheinlich, den Verdacht eines –ºFremdeinwirkens–¹ evident. Die Weigerung, auch die Möglichkeit eines Mordes in die Ermittlungen einzubeziehen, widerspricht allen Ermittlungsgrundsätzen.

Ich möchte die Aufführung zentralen, völlig offener Punkte hier beenden.

Da Sie von diesen Recherchen wussten, von den ausgezeichneten Beiträgen von Thomas Moser, die er für –ºKontext: Wochenzeitung–¹ schrieb, als auch von den zahlreichen Beiträgen von Prof. Hajo Funke, der sowohl die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses fordert, als auch seine massiven Zweifel am behaupteten Selbstmord von Florian Heilig öffentlich machte, bin ich über das völlige Schweigen zu diesen Themenkomplexen in Ihrer Kongress-Ankündigung mehr als enttäuscht.

Ohne diese Komplexe im Detail vorzustellen und auszuleuchten, muss jede Frage nach politischen Konsequenzen eine halt- und substanzlose Andeutung bleiben.

Keine Frage: Sie müssen meine Schlussfolgerungen nicht teilen, das erwarte ich auch nicht von meinem Publikum. Aber diese Komplexe vorzustellen, die für Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung sind, und ein Forum dafür zu schaffen, die verschiedenen Schlussfolgerungen streitbar zu machen, wäre einer –ºbürgerschaftlichen Konferenz–¹ mehr als würdig und angemessen gewesen.

All das wäre eine Anstiftung zum Nachdenken, zum Abwägen verschiedener politischer Schlussfolgerungen gewesen –“ auch in dem Wissen, dass die Fragen nach der gewollten Nicht-Aufklärung, nach der Beihilfe staatlicher Behörden beim Zustandekommen des NSU, beim Gewähren-Lassen eine –ºrote Linie–¹ überschreiten. Eine –ºrote Linie–¹, die wir alle mit uns herumtragen –“ und mit einer Portion Mut und Risiko überschreiten müssen. Das ist eine kleine Herausforderung, aber –“ mittlerweilen –“ keine unüberwindbare.

Wir bräuchten nur den vorsichtigen, die –ºEmpfindlichkeiten–¹ aller Parteien berücksichtigenden Andeutungen des Thüringer Abschlussberichts folgen ... und nicht dahinter zurückfallen:

»Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten (...). Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu.« (S. 1582)

»Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt ...« (S.1584)

Diese Schlussfolgerungen in einem NSU-Untersuchungsausschuss für Baden-Württemberg nachzugehen, ihnen in (parteipolitisch) unabhängigen Initiativen zu folgen, wäre ein längst überfälliger Schritt.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 2. Auflage

Im ureigenen Interesse … die Nulllinie festtreten

»Ich möchte herausstellen, dass es im ureigenen Interesse unserer Sicherheitsbehörden liegt, das extremistische und terroristische Dunkel auszuleuchten.« (S.3)

Mit dieser Strahlkraft leitete der SPD-Innenminister Baden-Württembergs Reinhold Gall das Vorwort zum Abschlussbericht der –ºErmittlungsgruppe Umfeld - Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg–¹ ein.

Sage und schreibe zwölf Monate haben knapp zwanzig Beamte des Landeskriminalamtes/LKA in Baden-Württemberg dazu gebraucht, um zu demselben Erkenntnisstand zu kommen, auf den man sich schon lange vor Einrichtung der –ºErmittlungsgruppe Umfeld–¹ geeinigt hatte:

Dreizehn Jahre will keine Behörde in Baden-Württemberg von der Existenz der neonazistischen Terrorgruppe –ºNSU–¹ gewusst haben.

Fünf Jahre lang will man keine Indizien, keine Hinweise gehabt haben, dass für den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 neonazistische Täter in Frage kommen. Fünf Jahre lang habe man fehlerlos in die falsche Richtung ermittelt.

Jetzt will man zweifelsfrei sicher sein, dass die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Mordanschlag in Heilbronn durchgeführt hatten –“ obwohl es dafür nicht eine Spur, nicht einen Zeugen in Tatortnähe gibt.

Ebenfalls zweifelsfrei will man zu dem Schluss gekommen sein, dass es keine Verbindungen zwischen dem NSU und anderen neonazistischen Gruppierungen in Baden-Württemberg (z.B. KKK) gegeben habe, die den NSU ideologisch und materiell unterstützt haben.

Auch im Fall des Todes des Zeugen Florian Heilig im September 2013 in Stuttgart-Bad Cannstatt kommt die Ermittlungsgruppe zu einem geradezu fantastischen Ergebnis:
»Nach den Ermittlungen der EG Umfeld und den Ermittlungen des für das Todesermittlungsverfahren zuständigen Polizeipräsidiums Stuttgart bestehen keine Zweifel, dass es sich um einen Suizid des jungen Mannes gehandelt hat, es konnten keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gewonnen werden.« (S. 48/49)

Dieses Ergebnis ist von erstaunlich hellseherischer Kraft inspiriert, denn das Ermittlungsverfahren zum Tod des Zeugen Florian Heilig ist nicht abgeschlossen. Die Ermittlungsgruppe kennt folglich ein Ergebnis, das es noch gar nicht gibt.
Noch zweifelsfreier als alles davor will man abschließend festhalten, dass keine Behörden beim Gewährenlassen des NSU, an der aktiven Nichtaufklärung der Morde beteiligt gewesen ist.

Nach alledem scheint dies sehr schlüssig, geradezu zwingend zu sein: Man kann nicht in etwas involviert sein, wovon man 13 Jahre keine Ahnung gehabt haben will.

All das haben zwanzig Beamte des LKA Baden-Württemberg herausgefunden und in fast allen Fällen sind sie selbst die Quelle, der sie dann auch zweifelsfrei vertraut haben.

Wenn man diesem Ermittlungsergebnis blind vertrauen will, dann darf auch folgendes angenommen und für hinreichend bewiesen erachtet werden:

  • Adolf Hitler hat als Einzeltäter gehandelt.
  • Eine Verbindung zwischen der NSDAP und der SS konnte nicht nachgewiesen werden.
  • In die Verbrechen des NS-Regimes waren keine staatlichen Behörden involviert.
  • Der ehemalige CDU-Ministerpräsident in Baden-Württemberg Hans Filbinger ist unverzüglich zu rehabilitieren.

Wolf Wetzel. Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 180 Seiten, 2. Auflage

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