Sunday, 20. May 2012
Grundrechtsfeinde Frankfurt: Gefangene der eigenen Terror-Propaganda ?
Als Augenzeuge kann ich berichten, dass ich - wahrscheinlich allzu gutgläubig - bei der Schlusskundgebung vor dem Gebäude der EZB zwar Leute aus vielen Ländern und Organisationen zu Gesicht bekommen habe, aber niemand, der mir Angst eingeflößt hätte. Dagegen war die Innenstadt ab Anfang Zeil durchgängig von Polizei besetzt, wo man ging und stand. An der Hauptwache standen Polizei-Autos reihenweise - die meisten mit laufendem Motor beim Luftverpesten. Wohlwollende Vermutung: bei der herrschenden Hitze wollten sie die Kühlung aufrecht erhalten. Allerdings - da ohnedies nichts los war - hätten die Insassen vielleicht einfach aussteigen können und sich eine Cola nebendran genehmigen.
Auf dem Versammlungsplatz zog sich die Warterei ziemlich hin. Zur Belebung der Neugier der Anwesenden trabte von Zeit zu Zeit ein Pulk schwarz und grün gekleideter Personen im Staatsdienst in voller Montur vorbei. Ohne groß was auszurichten.
War es ein Sieg von Blockupy?
Als Erfolg können die Blockupy-Anhänger werten, dass sie eine Demonstration zusammenbekommen haben, wie sie es in diesem Umfang in Frankfurt schon lange nicht mehr gegeben hat. Mit Recht verlagerte sich in den Schlussansprachen der Akzent vom Angriff gegen die Banken stark auf die schamlosen Grundrechtsverletzungen durch die städtischen Ordnungsbehörden, die leider von allen Gerichten bis hin zu Karlsruhe gebilligt wurden.
Allen Verfügungen und gerichtlichen Entscheidungen lag eine Einschätzung zugrunde: ein Grundrecht kann durch ein anderes weggekegelt werden. Erfunden wurde zu diesem Zweck eines des interesselosen Bürgers - vor allem Geschäftsmanns - nicht durch Protest in seiner Bewegungsfreiheit behindert und behelligt zu werden. Geht diese Interpretation durch, ist an Demonstrationsfreiheit im umfassenden Sinn des Wortes nicht mehr zu denken. Tatsächlich behandelte die Polizeileitung Demonstrieren nur noch als Gnade. Nicht mehr als selbstverständliche Grundbefugnis eines und einer jeden, wie sie in der Verfassung niedergelegt worden ist. So hieß es etwa mahnend schon donnerstags und freitags vor dem Hauptbahnhof sinngemäß: Denkt an den Samstag!Wenn wir jetzt feststellen müssen, dass jemand "ausschreitet", gilt die Zulassung für Samstag dann auch nicht mehr. Deutlicher lässt sich kaum ausdrücken, dass dem Volk nach Gutdünken das Maul verboten werden darf- wenn es stört.
Peter Nowak in TELEPOLIS richtet den Blick zurück auf die ursprünglichen Ziele von BLOCKUPY. Behinderung des Bankwesens wenigstens für einen Tag. Dieses Ziel ist selbst dann nicht erreicht worden, wenn man die Selbstbehinderung durch die Polizei und durch eigene Vorsichtsmaßnahmen als Wirkung der nur angedrohten Besetzung sich als eigenes Verdienst anrechnet. Die weitgehend elektronische Abwicklung sämtlicher Aufträge macht eine räumliche Behinderung durch Blockade und sogar Besetzung fast undenkbar. Es kommt das Mobilisierungsproblem dazu. Kündigt man eine breite Demonstration rechtzeitig an, steht für die Obrigkeit und die Bank selbst jede Gegenmaßnahme plus Terror-Gegen-Propaganda frei. Wie sich jetzt herausgestellt hat. Setzt man auf nichtangemeldete Überraschungs-Coups wird kaum genügend sturmbereites Personal zur Verfügung stehen. Es ließen sich für wesentlich breiter bewegte Zeiten - wie jetzt in Griechenland - kurzfristige Erfolge denken. Aber selbst solche ohne grundsätzliche Erschütterungen des gesamten Banken-Systems.Nicht einmal in einem einzigen Land.
Wolf Wetzel hatte schon geraume Zeit vor Occupy den Widerwillen zu Ende gedacht gegen bloße Verlautbarungen wie "Wir zahlen nicht für Eure Krise" Während man das schreibt, hat man immer schon gezahlt, ob gern oder ungern. Daraus seine Folgerung: Wenn es nicht bei der verbalen Drohung bleiben soll, muss es ernsthafte und spürbare Schädigungen geben derjenigen, die vor allem vom Geldgeschäft profitieren.
In einer kleinen Schrift hat er die damaligen Diskussionen noch einmal zusammengefasst. "Krise des Kapitalismus und krisenhafte Proteste", in der Reihe Systemfehler die Nummer 1, erschienen 2012 in der edition assemblage. Ausführlich wird zurückgewiesen die Kritik am "verkürzten Kapitalismusbegriff" eines bloßen Angriffs gegen die Banken. Vermutlich wäre Wolf wie auch seinen Kritikern ein Generalstreik innerhalb der produzierenden Betriebe noch wesentlich lieber. Nur ist ein solcher von außerhalb nie zu organisieren. Auf der Ebene von Demonstrationen ist Boykott gegen solche Teile des kapitalistischen Apparats immerhin denkbar, die vom Kundenverkehr abhängen. Das müsste freilich von den herrschenden Machtverhältnissen abhängig gemacht werden. Der letzte Aufmarsch an den vier Tagen von Himmelfahrt bis Sonntag hat nur eines beweisen können: dass trotz aller Hindernisse gegen eine verbotswütige Obrigkeit noch eine Großdemonstration möglich ist.
Nicht mehr - aber auch nicht weniger.
Friday, 18. May 2012
Versammlungsrecht als Herrschaftsinstrument zur Kontrolle von politischen Protesten
Politische Versammlungen wie zuletzt die Revolutionäre 1.Mai-Demo in Stuttgart werden von den Behörden zunehmend blockiert, so das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart. Radio Dreyeckland führte ein Interview mit mir über solche "undemokratischen Sitten" wie Auflagen gegen Spendensammlungen, das martialische Auftreten der Polizei, die Missachtung öffentlicher Räume und Gerichtsurteile und Praktiken wie das routinemäßige Abfilmen von Demonstrierenden.
Auch die aktuellen Zustände bei Blockupy in Frankfurt werden angesprochen.
Anhören (Länge: 10.27 min) beim Radio Dreyeckland
Wednesday, 16. May 2012
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht
"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt" (Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit am 21.3.2012)
Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:
1. Mai 2012:
Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt "begleitet". Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil "weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden".
Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein "zeitgeschichtliches Ereignis" ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.
7. Mai 2012:
"Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 € aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose.
Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von "Das ist unser Geld!" bis "Polizeistaat!".
Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist." (aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012)
10. Mai 2012:
Aktivisten der Initiative "Cannstatter gegen S21" wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: "… auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen ( Toiletten etc.) zu betreten." Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. "Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben." (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012)
Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.
Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der "Ordensbrüder für den Frieden".
Thomas Trüten weiter: "Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“
Tuesday, 15. May 2012
Kundgebung am 15. Mai in Stuttgart: Solidarität statt Lohnkürzungen und Sozialabbau in Europa
Wir fordern ein demokratisches und soziales Europa!Kundgebung am Dienstag 15. Mai 2012
um 17.00 Uhr
auf dem Stuttgarter Schlossplatz
Programm:
- RednerInnen aus verschiedenen europäischen Ländern
- Internationales Kulturprogramm
Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen, Bürgerinnen und Bürger zur Kundgebung am 15. Mai auf dem Stuttgarter Schlossplatz auf. Das maßgeblich von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Sarkozy beförderte Kürzungsdiktat gefährdet Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Es droht eine Abwärtsspirale durch sinkende Löhne, Rentenkürzungen, steigende Arbeitslosigkeit und weniger Steuereinnahmen.
In Griechenland hat sich die Arbeitslosigkeit inzwischen verdoppelt. Wie in Spanien sind auch dort inzwischen fast 50% der Jugendlichen ohne Arbeit und Perspektiven. Der Fiskalpakt droht in vielen Ländern die wirtschaftliche Entwicklung abzuwürgen und lässt keine Luft für die notwendigen Zukunftsinvestitionen. Gleichzeitig werden die Lasten ausschließlich den Beschäftigten, Erwerbslosen, Schülern und Studenten aufgebürdet. Dies wird die soziale Krise noch weiter verschärfen und gefährdet die Demokratie.
Auch Deutschland wird es treffen, aufgrund der Fiskalpaktvorgaben müssen etwa 30 Milliarden Euro in einem Jahr eingespart werden – das entspricht knapp einem Drittel aller öffentlichen Ausgaben in Deutschland für Bildung und Forschung. Bundesfinanzminister Schäuble will schon in die Kassen der Sozialversicherungen greifen und dort zwei Milliarden Euro entnehmen. Die Krise wird von der Troika bestehend aus Internationalem Währungsfond, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank missbraucht, um in vielen Ländern Tarifverträge auszuhebeln, Mindestlöhne abzusenken und den Kündigungsschutz zu kappen. Der Export der Agenda 2010 in andere europäischen Länder ist der falsche Weg.
Wir fordern:
- Hände weg von der Tarifautonomie
- Keine Kürzung von Mindestlöhnen - in Griechenland und überall in Europa
- Reichtum umverteilen! Für eine stärkere Besteuerung von hohem Einkommen und Vermögen
- Banken und Finanzwirtschaft regulieren und öffentlich kontrollieren
- Demokratie statt Herrschaft der Technokraten
Europa braucht verbindliche Mindeststandards um faire Löhne und ein menschenwürdiges Einkommen zu sichern. Wir brauchen Arbeitnehmerrechte, Mitbestimmung, soziale Absicherung anstatt Lohndumping und Sozialabbau. Gerade in Deutschland sind die Löhne zu gering, jeder Vierte arbeitet im Niedriglohnsektor. Millionen von Menschen können von ihrer Arbeit nicht leben, hier müssen die Löhne dringend steigen.
Kommt alle am 15. Mai zur Kundgebung!
Flugblatt im PDF-Format (PDF, 600 kB)
Quelle: DGB Region Nordwürttemberg
Saturday, 12. May 2012
In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!
Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.
Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.
Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.
Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.
Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.
Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!
Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!
Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen
Aus der Geschichte des 1. Mai
Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.
In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.
1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.
Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“
Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.
Via Arbeitskreis Kesselklage

















Kommentare