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Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Gut zu wissen: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Ein positiver Coronatest
Ein positiver Coronatest
Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen. Im Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen zum Beschluss: „Arztpraxen und Versicherte haben während der Corona-Pandemie die befristete Ausnahmeregelung für eine telefonische Krankschreibung als große Entlastung empfunden. Hier knüpfen wir an und setzen mit dem heutigen Beschluss den gesetzlichen Auftrag einer dauerhaften Regelung um. Wir stehen in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gehen davon aus, dass das BMG uns noch heute das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung zukommen lässt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Krankschreibung zweiter Klasse. Unsere Regelungen zur telefonischen Krankschreibung tragen der besonderen Verantwortung Rechnung, dass Krankschreibungen eine hohe arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftliche Bedeutung haben. Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet sein muss – das gilt selbstverständlich auch für die telefonische Anamnese. Und bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar.“

Der Beschlusstext mit den Regelungsdetails wird in Kürze unter folgendem Link veröffentlicht: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie | Beschlüsse

Hintergrund: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA
Die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte Krankschreibung – ist in der Regel die Voraussetzung für den Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des G-BA ist festgelegt, welche Regeln dabei gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 wurde der G-BA in § 92 Absatz 4a Satz 5 (neu) SGB V beauftragt, bis zum 31. Januar 2024 in seiner AU-RL die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und ausschließlich für in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannten Versicherten auch nach telefonischer Anamnese zu ermöglichen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Weiterführende Informationen
Themenseite Arbeitsunfähigkeit auf der G-BA-Website


Quelle: GBA, Pressemitteilung 7.1.22023

Arbeitspapier „Gesundheitliche Versorgung von Frauen ohne Papiere im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt“

Das Deckblatt des Arbeitspapiers  zeigt eine grafisch dargestellte Frau mit einem Embryo
Deckblatt des Arbeitspapiers
Die BAG Gesundheit/Illegalität hat ein wichtiges Arbeitspapier erstellt. Aus der Vorstellung: Frauen ohne Papiere haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz, können diesen aber aufgrund der im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten de facto nicht in Anspruch nehmen, ohne eine Abschiebung zu riskieren. Der fehlende Zugang zu gesundheitlicher Versorgung in Schwangerschaft und Geburt steht in deutlichem Gegensatz zu internationalen Menschenrechtsverträgen. Mit dem Arbeitspapier stellen wir die bestehenden Zugangsbarrieren dar, zeigen verschiedene lokale Lösungen auf, diese zu reduzieren, und formulieren fachpolitische Forderungen, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt für Frauen ohne Papiere zu verbessern ist. In das Arbeitspapier eingeflossen sind die Ergebnisse einer Online-Befragung, die von Januar-Februar 2023 für durchgeführt wurde und an der sich 70 Personen aus Anlauf- und Beratungsstellen über alle Bundesländer hinweg beteiligt haben.

Das Arbeitspapier gibt es hier zum Download. Zur Themenseitegeht es hier entlang .

Quelle: Thomé Newsletter 39/2023 vom 26.11.2023

Aufruf: Spendet Tacheles. Der Verein braucht Eure Spenden seine Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten

Pflegekammer: Demokratische Legitimation ist jetzt nicht mehr möglich

Die Errichtung einer Pflegekammer mit zwangsweiser Mitgliedschaft und zwangsweiser Registrierung wurde heute Nachmittag vom Landtag beschlossen. Die Errichtung der Kammer soll durch ein 60%-Quorum legitimiert werden: Nur, wenn 60 Prozent der über ihre Arbeitgeber registrierten Pflegefachpersonen der Registrierung nicht aktiv widersprechen, soll die Vertreterversammlung gewählt werden können. Dieses Quorum hält ver.di Baden-Württemberg für scheinheilig.

Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan. Wer so handelt, traut seinen angeblich guten Argumenten wenig Überzeugungskraft zu. Wir werden weiterhin die Pflegefachpersonen für ihre Entscheidungsfindung über unsere Argumente gegen eine Kammer informieren, aber auch erläutern, wie sie der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer widersprechen können.“

Lilian Kilian, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Personalrätin: „Mit unserer Gewerkschaft ver.di kämpfen wir seit Jahren um bessere Bedingungen für Beschäftigte und Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wo die Politik Lösungen verweigert, hat ver.di auch tarifpolitisch Verbesserungen erreicht wie zum Bespiel mit Tarifverträgen zur Entlastung der Pflegenden. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsalltag mit vielen Vorgaben, Vorschriften und Pflichten konfrontiert. Jetzt soll eine Kammer eingerichtet werden, die allen Pflegefachpersonen als Zwangsmitglieder weitere Vorschriften machen und sogar Bußgelder bei Fehlverhalten verhängen kann. Wir Pflegefachpersonen werden so zum Diener zweier Herren. Dem Fachkräftemangel wird mit Sicherheit nicht dadurch abgeholfen, indem man Pflegefachpersonen zwingt, für die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes Kammerbeiträge zu bezahlen.“

Quelle: ver.di Pressemitteilung 24. Mai 2023

#FreeThemAll: 69. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 42 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Nachdem 2020 der juristische Weg dafür freigemacht wurde, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen, hat sich seine Lage Ende März wieder verschlechtert: Sein Wiederaufnahmeverfahren wurde abgelehnt. Vergangenes Jahr verstarb seine Ehefrau Wadiya (1953–“2022).

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der Gesellschaftsordnung der USA begründet liegen:

• institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
• Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
• Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
• Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
• Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
• die Todesstrafe
• politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"

Mehr Information www.freiheit-fuer-mumia.de

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Stuttgart: Infoveranstaltung mit dem Solidaritätskreis Mouhamed

Sharepic zur Veranstaltung

• Woher kommt der Rassismus in der Gesellschaft und besonders bei der Polizei?
• Wieso werden vorallem „nicht deutsch aussehende“ Menschen von der Polizei ermordert?
• Wie geht es den Angehörigen der Ermordeten und was kann man gegen diese Verhältnisse tun?
• Wieso können wir uns im Kampf gegen rassistische Polizeigewalt nicht auf den Staat verlassen?

Am 8. August 2022 der 16- jährige Mouhamed Lamine Drame von der Polizei Dortmund erschossen. Ein Betreuer von Mouhameds Wohngruppe hatte die Polizei verständigt, dass er mit einem Messer im Innenhof sitze und suizidgefährdet sei. Nach diesem Anruf rückte die Polizei mit mehreren Polizist:innen an. Anstatt die Situation zu entschärfen, setzten Sie Pfefferspray und einen Taser ein und erschossen ihn mit vier Schüssen aus einer Maschinenpistole.

Der 16-jährige Mouhamed starb wenig später in der Notaufnahme.

In diesem Fall und auch in so viel mehreren Fällen gibt es wie üblich viele Ungereimtheiten in den Aussagen der Polizist:innen und dem Tatvorhergang.

Wir haben zu der Veranstaltung den Solidaritätskreis Mouhamed eingeladen die uns über den fall berichten werden und über die Situation in der Dortmunder Nordstadt, wo es häufig zu Schikanen und Kontrollen durch die Polizei kommt.

Sagt euren Freund:innen Bescheid, teilt die Veranstaltung und kommt auch zur Veranstaltung!

Freitag, 2. Dezember I 19 Uhr I Linkes Zentrum Lilo Herrmann

In Gedenken an Kupa Ilunga Medard Mutombo

Das Foto zeigt ein Bild von Kupa Ilunga Medard Mutombo am Gedenkstein für die Opfer von Polizeigewalt, im Hintergrund Demonstrant:*Innen mit einem Transparent mit der Aufschrift "Mörder musst Du Mörder nennen!"
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 13. Oktober fand auf dem Oranienplatz eine Kundgebung in Gedenken an Kupa Ilunga Medard Mutombo statt. Er starb am 6. Oktober an den Folgen eines gewalttätigen Polizeieinsatzes.

Kupa llunga Medard Mutombo litt an Schizophrenie und lebte in einem betreuten Wohnheim für psychisch Kranke im Spandauer Ortsteil Falkenhagener Feld. Er sollte zur Behandlung in eine Klinik gebracht werden. Mutombo war 64 Jahre alt, unbewaffnet, andere Menschen waren nicht durch ihn in Gefahr. Dennoch übten Polizeibeamte so rohe Gewalt gegen ihn aus, das er an den Folgen stirbt. Nur durch seinen Bruder und die Arbeit von ReachOut (Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus) und KOP (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt) wurde der Fall bekannt.

Auf der Kundgebung unterstellt Mutombo Mansamba den eingesetzten Polizeibeamten weder Rassismus noch irgendwelche Tötungsabsichten. Er stellt fest, das „da etwas ganz gehörig außer Kontrolle geraten sein muss“, wenn zunächst drei und später bis zu 16 Polizeibeamte mit so massiver Gewalt gegen seinen psychisch kranken Bruder vorgehen, das er nur mit Mühe wiederbelebt werden kann und später an den Folgen stirbt. Er erwartet eine unabhängige Untersuchung und das die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenige Tage später nimmt die Polizeipräsidentin zu dem Vorfall Stellung. Reflexhaft weist sie Fremdverschulden oder rechtswidriges Handeln der eingesetzten Beamten von sich.
Erneut stirbt ein psychisch Kranker an einem gewalttätigen Polizeieinsatz, ohne das Konsequenzen zu erwarten sind. Es herrschen gefährliche Zeiten für psychisch Kranke und ihre Angehörigen in Berlin.

„Die Nachricht von Kupa Ilunga Medard Mutombo–™s Tod schmerzt uns, gleichzeitig steht er aber auch für eine systematische Praxis der Polizei, die durch ihre Eingriffe, in diesem Fall bei einem Schwarzen, psychisch krank gemachten Menschen, den Tod verursacht. Kupa Ilunga Medard Mutombo–™s Tod ist kein Einzelfall. (...) ReachOut unterstützt die Familie und fordert die sofortige Suspendierung aller beteiligten Polizeibeamt*innen, bevor die staatsanwaltliche Ermittlung zu einer Anklage führt.“ (ReachOut)

„Alles klar, Berliner Polizist*innen knien auf dem Hals eines 64-jährigen erkrankten Mannes, dieser muss vor Ort 20 Minuten lang wiederbelebt werden und stirbt nach wochenlangem Koma und sie sagen ES GIBT KEINEN HINWEIS AUF FREMDVERSCHULDEN“ (Death in Custody DE)

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

Links

Erfahrung Rojava. Berichte aus der Solidaritätsarbeit in Nord-Ostsyrien

Erfahrung Rojava - SharePic zur Veranstaltung mit Buchcover und VeranstaltungstextLesung und Vortrag zum Buch

mit Elke Dangeleit, Städtepartnerschaft Friedrichshain-Kreuzberg - Dêrik und Dr. Michael Wilk, Notarzt/Psychotherapeut.

Das Gesellschaftsmodell Nordostsyriens, die Organisierung basisdemokratischer Selbstverwaltung, der Anspruch einer Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine Herausforderung, die großen Einsatz, Mut und Kraft auf Seiten der Menschen der Region erfordert. Das Ringen um Autonomie gegenüber dem Assad-Regime, der Kampf gegen den IS und die massive Bedrohung durch das türkische Regime belasten den Kampf um Freiheit und Selbstbestimmung. Solidaritätsarbeit ist ein wichtiger unterstützender Faktor in diesem Prozess.

Freitag, 14. Oktober, 19:00 Uhr, im Mehrgenerationenhaus, Gneisenaustr. 12, 10961 Berlin

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