Der Arbeitskreis Kesselklage wendet sich mit einem Flugblatt zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 an die Öffentlichkeit:
Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.
Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.
Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.
Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.
Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.
Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!
Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!
Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen
Aus der Geschichte des 1. Mai
Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.
In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.
1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.
Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“
Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.
Via Arbeitskreis Kesselklage
Saturday, 12. May 2012
In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!
Thursday, 26. April 2012
Freiheit für Deniz K.!
Anlässlich der Inhaftierung eines antifaschistischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde ein Solidaritätskomitee unter dem Namen „Freiheit für Deniz“ gegründet. Der haarsträubende Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „versuchter Totschlag“. Das Komitee kündigt an, das Verfahren politisch zu begleiten, fordert die sofortige Freilassung des Jugendlichen und mahnt die Medien zu sachlicher Berichterstattung.
Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.
Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.
In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation – auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei – geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.
Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.
Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“
Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände – und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.
Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.
„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.
Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.
„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“, so abschließend das Solidaritätskomitee.
Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.
Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .
Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012
Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.
Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.
In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation – auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei – geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.
Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.
Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“
Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände – und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.
Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.
„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.
Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.
„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“, so abschließend das Solidaritätskomitee.
Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.
Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .
Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012
Tuesday, 24. April 2012
Straffreiheit für rechten Bombenbastler? „Wehrhafte Demokratie sieht anders aus!“
Mit völligem Unverständnis reagierte die VVN-Bund der Antifaschisten auf das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen den aktiven Neonazi Thomas Baumann. Nach Hinweisen von antifaschistischen Aktivisten hatte die Polizei beim „Stützpunktleiter“ der Jugendorganisation der NPD in Lörrach neben zahlreichen Schuss- und Stichwaffen rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zünder und Rohrmantel sowie eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben entdeckt, die in kurzer Zeit zu einer Bombe zusammengebaut hätten werden können. Diese Materialien hatte sich Baumann zu eben diesem Zweck zielstrebig beschafft. Aus seinem Emailverkehr konnte unschwer geschlossen werden, dass er tatsächlich einen Bombenanschlag auf das KTS, einen Treffpunkt Freiburger AntifaschistInnen, ersatzweise auch auf das Freiburger Gewerkschaftshaus und/oder die Wohnung des DGB-Vorsitzenden vorbereitete. Im Internet hatte er sich zudem nach den Namen und Adressen weiterer Antifaschisten erkundigt. Im Prozess spielte dies nun keine Rolle mehr. Verurteilt wurde Baumann zu 100 Euro Geldstrafe und 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwar lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Sein offenkundiger Versuch eine Bombe herzustellen, die ein Blutbad hätte auslösen können, blieb völlig ungeahndet.
Offensichtlich ist der Versuch, Sprengstoffanschläge auf linke und gewerkschaftliche Einrichtungen vorzubereiten, also nicht strafbar. Nach dem Bekanntwerden des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Umgang mit der Nazi-Terrorgruppe NSU ist dies ein weiterer veritabler Justizskandal. Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal für die immer gewaltätigere Neonaziszene in Deutschland.
In dramatischem Kontrast dazu steht der juristische Umgang mit „Delikten“ von NazigegnerInnen die im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit oftmals vermeintlich begangen werden. So sind z.B. Strafen wegen unerlaubten Spendensammelns auf Demonstrationen und anderen, oft an den Haaren herbeigezogenen Gesetzesübertretungen an der Tagesordnung.
Diese Woche wurden in Stuttgart zwei AktivistInnen der Friedensbewegung verurteilt, weil sie bei einer Protestaktion gegen einen Bundeswehr-Werbestand versehentlich Ketchupflecken auf dem Teppich verursacht hatten.
Wäre dem Bombenbastler von Lörrach nicht rechtzeitig von Antifaschisten das Handwerk gelegt worden, wäre es mit Sicherheit nicht bloß um Ketchupflecken gegangen.
Mit Thomas Baumann ist nun auch in Zukunft ein Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi mit offenkundiger Gewaltbereitschaft unterwegs. Er ist leider nicht der einzige. Breivik läßt grüßen!
Eine Demokratie, die - sei es an Mangeln an Gesetzen oder wegen fehlender Bereitschaft ihres juristischen Personals – nicht in der Lage ist, den Versuch, gegen Menschen gerichtete Terroranschläge vorzubereiten, zu ahnden, ist alles andere als wehrhaft.
Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und den gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten.
Quelle: Pressemitteilung
VVN - Bund der Antifaschisten
Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.
Böblinger Str. 195
70199 Stuttgart
via VVN-BdA Esslingen
Tuesday, 20. March 2012
Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung...
Posted by Thomas Trueten
in Antifa, Antirassismus, Antirepression, Manipulation, Perspektive und Befreiung, Politische Rechte, Politische und gewerkschaftliche Arbeit, Recht und Unrecht, Stuttgart 21
at
18:01
Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012
Zur Galerie - Bild anklicken
Zur Galerie - Bild anklicken
Mit weit über 1400 Verfahren in Zusammenhang mit den Protesten gegen Stuttgart 21 ist das die seit Jahren größte Repressionswelle gegen Teile der Bevölkerung, die sich sonst nicht unter subversivem Verdacht fanden. Dabei wird zusehends weniger zimperlich mit Grundrechten umgegangen.
So will die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenen Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 verabschieden.
Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Und das obwohl die Veranstalter selbst sich entschlossen hatten, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.
Aus diesem Grund wurde in verschiedenen Redebeiträgen bei den Aktionen in Stuttgart anlässlich des 18. März – dem internationalen Tag der politischen Gefangenen - in Stuttgart auf diese Verfahren eingegangen und zur spektrenübergreifenden Solidarität aufgerufen.
Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach dem politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Der Stuttgarter Antifaschist Chris sowie ein Aktivist des S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Anfang August 2011 wurde Chris in Stuttgart-Heslach verhaftet und sogleich in Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten Anfang Juni gegen ein sog. „Islamkritisches Wochenende" der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pax Europa, dem Internet- Netzwerke „PI News" und der rassistischen Partei „Die Freiheit".
Bereits in den Tagen nach der Verhaftung bekundeten Antifaschistinnen und Antifaschisten vor der JVA ihre Solidarität mit Chris und allen anderen politischen Gefangenen. Nach der Gründung eines Solikreises Mitte August entwickelte dieser eine Öffentlichkeitsarbeit und baute politischen Druck auf.
An den Prozesstagen vor dem Stuttgarter Amtsgericht im September solidarisierte sich ein breites Spektrum mit dem Betroffenen und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und einem auf Indizien beruhenden Anklagekonstruktes wurde Chris damals zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt.
Im Herbst 2011 bereitete der Solikreis sich auf die anstehende Berufungsverhandlung vor. Die Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht endete mit einem Vergleich: Chris erhielt zwar mit 15 Monaten eine höhere Strafe, diese wurde jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Das Chris nun auf freiem Fuß ist, ist nicht zuletzt ein Erfolg der politischen Prozessführung und der anhaltenden Solidaritätsarbeit. Sein Fall zeigt zudem, dass es notwendig und möglich ist, den juristischen Angriffen der Herrschenden politischen Widerstand und entschlossene Solidarität entgegenzusetzen.
Am 27. Januar 2012 wurde der Stuttgarter Antifaschist Danny am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Der Solikreis Stuttgart schreibt dazu: “Juristische Grundlage seiner Inhaftierung ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2010, da er gegen die damals verhängten Auflagen verstoßen und sich dem Zugriff der bundesdeutschen Repressionsbehörden entzogen habe. Danny hatte sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und seine Arbeitsstunden die Teil der Bewährung gewesen waren nicht abgeleistet. Zwischenzeitlich wurde Danny in die JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim verlegt.
Hintergrund des Prozesses aus dem Jahr 2010 ist ein Angriff auf Funktionäre und Mitglieder der faschistischen NPD im Anschluss an ein Konzert des neonazistischen Liedermachers Frank Rennicke im Februar 2007 in Sindelfingen. Dort wurden Danny sowie sechs weitere angeklagte Antifaschisten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt.“ Mehr Informationen zu den damaligen Verfahren finden sich im damaligen Prozessblog.
Am 08. Februar 2012 wurde Smily – Bassist bei den „Produzenten der Froide“ frühmorgens durch einen SEK Einsatz in seiner Wohnung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Ihm wurde vorgeworfen, Zeugen die ihn belasten könnten, über Facebook bedroht zu haben um die Aussagen zu verhindern. Obwohl es keinerlei Beweise für eine Bedrohung gab, wurde Smily wegen ’’Verdunkelungsgefahr’’ verhaftet und in die JVA Stammheim verfrachtet.
Am 17. Februar 2012 wurde dann gegen Smily wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verhandelt. Das Urteil: Zehn Monate Haft.
Die Verfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten müssen auch in Zusammenhang mit der bundesweiten Repression gesehen werden: 44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Dresden.
An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade hinsichtlich der großangelegten als “Handygate” bekannt gewordenen Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs im Jahr 2011, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Unterstrichen wurde das auch nochmal bei der Demonstration am 17. März, die sich - trotz völlig friedlichen Verlaufs - von starken Polizeikräften gesäumt sah. Dass es dabei neben der Provokation gegenüber den DemonstrantInnen um den "öffentlichen Eindruck" gehen sollte, ist recht durchsichtig und gleichzeitig in seiner Wirkung fraglich. Zuviele politisch aktive Menschen haben inzwischen in Stuttgart ihre Erfahrungen machen können.
Die Demonstration in Stuttgart und die Spontankundgebung in Stammheim am 17. März sowie die Solidaritätskundgebung in Stammheim am 18. März machten deutlich: Bei allem, was die scheinbar so verschiedenen Proteste trennt - die gemachten Erfahrungen in der Solidaritätsarbeit sind wertvoll, unteilbar und müssen in eine deutliche Stärkung der Antirepressions- und Solidaritätsstrukturen umgewandelt werden. Dabei sind die Erfahrungen “junger” Bewegungen wie die gegen Stuttgart 21 keineswegs neu. Sie stellen die jahrzehntealten Erfahrungen linker Politik in einen breiteren gesellschaftlichen Zusammenhang. Es bestehen große Chancen, wenn es gelingt, in der Realität vorhandene Vorbehalte und eine manchmal beiderseitige vorhandene Bewegungsborniertheit und -überheblichkeit zu überwinden.
Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Monday, 13. February 2012
Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff
Posted by Thomas Trueten
in Perspektive und Befreiung, Politische Rechte, Politische und gewerkschaftliche Arbeit, Recht und Unrecht
at
11:58
Mit Sorge nimmt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die zunehmende Gleichsetzung "linker" und "rechter" Politik zur Kenntnis. Insbesondere im Vorfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche bestimmen derartige Argumentationen die öffentliche Debatte.
Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn "Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft" (§15 Sächsisches Versammlungsgesetz) dargestellt werden.
Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (...), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.
Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012
Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn "Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft" (§15 Sächsisches Versammlungsgesetz) dargestellt werden.
Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (...), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.
Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012
No comments
| No Trackbacks
Defined tags for this entry: extr, extremismusbegriff, extremismusdebatte, extremismusdiskussion, extremismusquatsch, extremismustheorie, versammlungsrecht

















Kommentare