Sunday, 20. May 2012
Grundrechtsfeinde Frankfurt: Gefangene der eigenen Terror-Propaganda ?
Als Augenzeuge kann ich berichten, dass ich - wahrscheinlich allzu gutgläubig - bei der Schlusskundgebung vor dem Gebäude der EZB zwar Leute aus vielen Ländern und Organisationen zu Gesicht bekommen habe, aber niemand, der mir Angst eingeflößt hätte. Dagegen war die Innenstadt ab Anfang Zeil durchgängig von Polizei besetzt, wo man ging und stand. An der Hauptwache standen Polizei-Autos reihenweise - die meisten mit laufendem Motor beim Luftverpesten. Wohlwollende Vermutung: bei der herrschenden Hitze wollten sie die Kühlung aufrecht erhalten. Allerdings - da ohnedies nichts los war - hätten die Insassen vielleicht einfach aussteigen können und sich eine Cola nebendran genehmigen.
Auf dem Versammlungsplatz zog sich die Warterei ziemlich hin. Zur Belebung der Neugier der Anwesenden trabte von Zeit zu Zeit ein Pulk schwarz und grün gekleideter Personen im Staatsdienst in voller Montur vorbei. Ohne groß was auszurichten.
War es ein Sieg von Blockupy?
Als Erfolg können die Blockupy-Anhänger werten, dass sie eine Demonstration zusammenbekommen haben, wie sie es in diesem Umfang in Frankfurt schon lange nicht mehr gegeben hat. Mit Recht verlagerte sich in den Schlussansprachen der Akzent vom Angriff gegen die Banken stark auf die schamlosen Grundrechtsverletzungen durch die städtischen Ordnungsbehörden, die leider von allen Gerichten bis hin zu Karlsruhe gebilligt wurden.
Allen Verfügungen und gerichtlichen Entscheidungen lag eine Einschätzung zugrunde: ein Grundrecht kann durch ein anderes weggekegelt werden. Erfunden wurde zu diesem Zweck eines des interesselosen Bürgers - vor allem Geschäftsmanns - nicht durch Protest in seiner Bewegungsfreiheit behindert und behelligt zu werden. Geht diese Interpretation durch, ist an Demonstrationsfreiheit im umfassenden Sinn des Wortes nicht mehr zu denken. Tatsächlich behandelte die Polizeileitung Demonstrieren nur noch als Gnade. Nicht mehr als selbstverständliche Grundbefugnis eines und einer jeden, wie sie in der Verfassung niedergelegt worden ist. So hieß es etwa mahnend schon donnerstags und freitags vor dem Hauptbahnhof sinngemäß: Denkt an den Samstag!Wenn wir jetzt feststellen müssen, dass jemand "ausschreitet", gilt die Zulassung für Samstag dann auch nicht mehr. Deutlicher lässt sich kaum ausdrücken, dass dem Volk nach Gutdünken das Maul verboten werden darf- wenn es stört.
Peter Nowak in TELEPOLIS richtet den Blick zurück auf die ursprünglichen Ziele von BLOCKUPY. Behinderung des Bankwesens wenigstens für einen Tag. Dieses Ziel ist selbst dann nicht erreicht worden, wenn man die Selbstbehinderung durch die Polizei und durch eigene Vorsichtsmaßnahmen als Wirkung der nur angedrohten Besetzung sich als eigenes Verdienst anrechnet. Die weitgehend elektronische Abwicklung sämtlicher Aufträge macht eine räumliche Behinderung durch Blockade und sogar Besetzung fast undenkbar. Es kommt das Mobilisierungsproblem dazu. Kündigt man eine breite Demonstration rechtzeitig an, steht für die Obrigkeit und die Bank selbst jede Gegenmaßnahme plus Terror-Gegen-Propaganda frei. Wie sich jetzt herausgestellt hat. Setzt man auf nichtangemeldete Überraschungs-Coups wird kaum genügend sturmbereites Personal zur Verfügung stehen. Es ließen sich für wesentlich breiter bewegte Zeiten - wie jetzt in Griechenland - kurzfristige Erfolge denken. Aber selbst solche ohne grundsätzliche Erschütterungen des gesamten Banken-Systems.Nicht einmal in einem einzigen Land.
Wolf Wetzel hatte schon geraume Zeit vor Occupy den Widerwillen zu Ende gedacht gegen bloße Verlautbarungen wie "Wir zahlen nicht für Eure Krise" Während man das schreibt, hat man immer schon gezahlt, ob gern oder ungern. Daraus seine Folgerung: Wenn es nicht bei der verbalen Drohung bleiben soll, muss es ernsthafte und spürbare Schädigungen geben derjenigen, die vor allem vom Geldgeschäft profitieren.
In einer kleinen Schrift hat er die damaligen Diskussionen noch einmal zusammengefasst. "Krise des Kapitalismus und krisenhafte Proteste", in der Reihe Systemfehler die Nummer 1, erschienen 2012 in der edition assemblage. Ausführlich wird zurückgewiesen die Kritik am "verkürzten Kapitalismusbegriff" eines bloßen Angriffs gegen die Banken. Vermutlich wäre Wolf wie auch seinen Kritikern ein Generalstreik innerhalb der produzierenden Betriebe noch wesentlich lieber. Nur ist ein solcher von außerhalb nie zu organisieren. Auf der Ebene von Demonstrationen ist Boykott gegen solche Teile des kapitalistischen Apparats immerhin denkbar, die vom Kundenverkehr abhängen. Das müsste freilich von den herrschenden Machtverhältnissen abhängig gemacht werden. Der letzte Aufmarsch an den vier Tagen von Himmelfahrt bis Sonntag hat nur eines beweisen können: dass trotz aller Hindernisse gegen eine verbotswütige Obrigkeit noch eine Großdemonstration möglich ist.
Nicht mehr - aber auch nicht weniger.
Friday, 18. May 2012
Versammlungsrecht als Herrschaftsinstrument zur Kontrolle von politischen Protesten
Politische Versammlungen wie zuletzt die Revolutionäre 1.Mai-Demo in Stuttgart werden von den Behörden zunehmend blockiert, so das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart. Radio Dreyeckland führte ein Interview mit mir über solche "undemokratischen Sitten" wie Auflagen gegen Spendensammlungen, das martialische Auftreten der Polizei, die Missachtung öffentlicher Räume und Gerichtsurteile und Praktiken wie das routinemäßige Abfilmen von Demonstrierenden.
Auch die aktuellen Zustände bei Blockupy in Frankfurt werden angesprochen.
Anhören (Länge: 10.27 min) beim Radio Dreyeckland
Wednesday, 16. May 2012
Ist Antifaschismus verfassungswidrig?
Halbwahrheiten, Verdrehungen und Nichtigkeiten: Der Landesverfassungsschutz setzt auch unter der neuen Regierung auf die alten GeheimdienstmethodenZur Vorstellung des neuen Landesverfassungschutzberichtes am 11.Mai 2012 erklärt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten Baden-Württemberg e.V.:
Wer gehofft hatte, mit der neuen Grün-Roten Landesregierung gäbe es nun in Baden-Württemberg die Chance auf eine neue, offenere politische Kultur, sieht sich durch die Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichtes durch den sozialdemokratischen Innenminister Gall herb enttäuscht. Nicht mal der Schlauch ist neu, in den der alte Wein gegossen wurde.
Obwohl mit der Entdeckung der neofaschistischen Terrormorde der NSU nun auch konservativen Politikern eine Idee gekommen sein müßte, woher die Demokratie bedroht wird, wird in diesem Verfassungsschutzbericht erneut der Antifaschismus als Feindbild verortet: „Linksextremismus ... Antifaschismus bleibt zentrales Aktionsfeld“ lauten die Überschriften zur Einführung des Kapitels, in dem die ‚staatsfeindliche‘ Tätigkeit linker Organisationen wie folgt geschildert wird: „Im Mittelpunkt des linksextremistischen „Antifaschismus“ standen erneut Aktionen gegen ... Veranstaltungen von Rechtsextremisten.“
Folgerichtig wird auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten, die 1947 von den wenigen Überlebenden der KZs und Folterstätten des Hitlerregimes gegründet wurde, als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ verdächtigt und verächtlich gemacht:
Zu diesem Zweck verbreitet Verfassungsschutzbericht lediglich eine Reihe von Halbwahrheiten, Verdrehungen und Nichtigkeiten.
Der - aus nicht erklärten Gründen in Gänsefüsse gesetzte ‚Antifaschismus‘ der VVN-BdA stehe „auf der Basis des klassisch kommunistischen Faschismusverständnisses, das einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Faschismus und Kapitalismus herstellt“, lautet der Hauptvorwurf des Verfassungsschutzes. Die VVN-BdA als Organisation hat sich indessen nie auf eine bestimmte der auch in ihren Reihen diskutierten Faschismustheorien festgelegt. Klar ist nur, dass der Begriff Faschismus in Wissenschaft und Politik ganz eindeutig jene autoritär-repressiven politischen Bewegungen und Herrschaftsformen beschreibt, die in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts in zahlreichen kapitalistisch geprägten europäischen Ländern entstanden und teilweise zur Macht gelangt sind, ein Zusammenhang mit dem Kapitalismus also historisch vorgegeben ist.
Das satzungsgemäße Bemühen der VVN-BdA ist es, in Übereinstimmung mit dem als Gegenentwurf zum gerade überwundenen faschistischen System entstanden Grundgesetz, alle Ansätze faschistischer Tendenzen zurückzuweisen. Die Zusammenarbeit aller Gegnerinnen und Gegner des Faschismus unabhängig von deren parteipolitischen Präferenzen oder weltanschaulichen Überzeugungen ist die Grundlage aller ihrer Aktivitäten.
Aus der Gründungsgeschichte der VVN-BdA erklärt sich, dass die VVN-BdA in besonderer Weise den Organisationen der Arbeiterbewegung, Gewerkschaften und Parteien, verbunden ist, die einen bedeutenden Teil des antifaschistischen Widerstandes gegen das Naziregime leisteten und zahlreiche Opfer zu erbringen hatten.
Auffällig am Verfassungsschutzbericht über die VVN-BdA ist, dass der baden-württembergische Verfassungsschutz ganz offensichtlich nicht vorrangig die Tätigkeit der juristisch selbstständigen VVN-BdA Baden-Württemberg im Visier hat, sondern sich wesentlich ausführlicher mit dem Dachverband auf Bundesebene beschäftigt. Als Beweis für den „Linksextremismus“ der VVN-BdA wird dort angeführt, dass der Bundesvorsitzende, der Theologe Heinrich Fink, sich in einem Zeitungsinterview zum Sozialismus bekannt habe.
Hintergrund für diese ausführliche Befassung mit der Bundesvereinigung ist die Tatsache, dass als Folge zumeist rot-grüner Regierungszeiten die VVN-BdA seit Jahren nicht mehr im Bundesverfassungsschutzbericht und in den Berichten der anderen Bundesländer erwähnt wird. Neben Baden-Württemberg ist dies nur noch in Bayern der Fall. Offensichtlich soll mit diesen beiden verbleibenden Berichten die Lücke geschlossen werden, die durch die fehlende geheimdienstliche Beobachtung der VVN-BdA auf Bundesebene entstanden ist. Warum sich Baden-Württemberg im Gegensatz zu den anderen Bundesländern daran ausgerechnet unter einer nun grün-roten Regierung hergibt, bleibt eine offene Frage. Noch im letzten Jahr hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel gegenüber der VVN-BdA in einem Brief bekundet, dass „... nach unserem Dafürhalten auf eine Nennung der VVN-BdA als Organisation im Verfassungsschutz verzichtet werden könnte“.
Die Erkenntnisse, die der Verfassungsschutzbericht im letzten kleineren Teil des entsprechenden Kapitels über die VVN-Baden-Württemberg zusammengestellt hat sind ebenso dürftig, wie jene über die Bundesvereinigung:
- Vertreter aus Baden-Württemberg seien bei der Antragsdebatte auf dem Bundeskongress „besonders aktiv in Erscheinung getreten.“
- Die VVN-BdA Baden-Württemberg habe zu Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai in Heilbronn aufgerufen.
- Die Freiburger VVN-BdA habe einen Aufruf „Freiburg gegen Faschismus“ unterstützt, der auch von der Partei Die Linke und der DKP sowie dem Jugendverband der MLPD mitgetragen worden sei. (Vergessen wurden in dieser Aufzählung übrigens u.v.a. der DGB und ver.di Freiburg)
- Die VVN-BdA habe sich mit TeilnehmerInnen an Protesten gegen ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr in Stuttgart solidarisiert, gegen die deshalb staatsanwaltschaftlich ermittelt wurde, und sich gegen die ‚Kriminalisierung legitimen Protestes‘ gewandt.
Wie aus diesen alltäglichen Beispielen für ein viel umfassenderes Eintreten der VVN-BdA gegen Faschismus und Neofaschismus, für Frieden und Demokratie eine Gefahr für die Verfassung abgeleitet werden kann, bleibt das Geheimnis des Geheimdienstes. Diese Verfassung legt im Gegenteil großen Wert auf demokratisches Engagement und garantiert als Grundrechte u.a. die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit.
Ein nachvollziehbarer Hinweis, warum die Organisation der Naziopfer und Antifaschisten VVN-BdA in diesem Bericht als verfassungsmäßig bedenklich auf die selbe Stufe gestellt wird, wie die Gesinnungsnachfolger ihrer damaligen Peiniger, die Rassisten, Neofaschisten und Rechtsterroristen von heute, ist nicht zu finden.
Die VVN-Bund der Antifaschisten fordert Innenminister Gall und die Landesregierung auf, dem Beispiel der Mehrheit der Bundesländer zu folgen, diesem gespenstischen Treiben des Landesamtes für Verfassungsschutz ein Ende zu setzen und die Verunglimpfung antifaschistischen Engagements durch die jährliche Erwähnung der VVN-BdA im Landesverfassungsschutzbericht einzustellen.
Thursday, 10. May 2012
Wortlaut der Verbotsverfügung für OCCUPY in Frankfurt
Dankenswerterweise hat die FR inzwischen Auszüge aus der Verbotsverfügung veröffentlicht, über welche die Stadt Frankfurt sich vor dem Anblick der Proteste gegen die Herrschaft der Banken über Europa retten will. Innenminister Rhein und seinesgleichen wälzten sich im hessischen Landtag immer noch in Erinnerungen an das, was ihrer Erinnerung am 31. März in der Hauptstadt des Kapitals passiert war. GEWALT! Namenlose erschreckend sich wälzende Verheerungswut, die anständige Geschäftsleute und Polizisten gleichermaßen bedrohte.
Das alles wirkungsvoll im hessischen Parlament noch einmal ausgebreitet - im Wortsinn. Breit, aber nicht stark genug.
Das war den Juristen um die Frankfurter Polizei offenbar klargeworden. Wie sie öfter leidvoll erfahren hatten, schauen die Gerichte öfter mal auf die Anmelder einer angeblich toddrohenden Demonstration. Und da müssten sie feststellen, dass die Anmelder vom 31. März gar nicht die gleichen sind wie die für die BLOCKUPPY-Blockade. Was nichts für Vertrauen in den alten Satz sagen soll: "Lass nur die Gerichte walten,und du wirst dein Recht halten". Nur sind auch die ungeneigtesten Richter darauf angewiesen, auf frühere Entscheidungen Rücksicht zu nehmen. Klassenjustiz ja! Aber es muss der Schein einer durchgängigen Konsequenz erzeugt und gewahrt werden.
Also griffen die Juristen Frankfurts aufs Grundsätzliche zurück.
In der Verfügung heißt es deshalb : "um Hinweise auf Ausschreitungen und Gewalt suchende Aktivisten geht es in der Verfügung aber nur ganz am Rande. Die Stadt will vor allem „die von der Verfassung geschützten Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentum“ der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen unverletzt sehen. Blockaden beeinträchtigten die Rechte anderer Menschen, heißt es in der Verfügung: „So werden Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Dauer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert oder Bürger mit Meinungen konfrontiert, denen sie nicht oder nur schwer ausweichen können.“
Diese Begründung macht Demonstrationen allgemein abhängig von der Willkür der Obrigkeit. Es lassen sich nämlich keine Aufmärsche einer unbestimmten Anzahl von Menschen denken, die nicht die Bewegungsfreiheit anderer behindern- ob es sich um den ersten Mai handelt oder die Fronleichnamsprozession.
Als unfreiwillig humoristische Beilage hat die Frankfurter Allgemeine eine Planaufstellung der Polizei beigefügt, mit welcher diese beweisen will, welche anderen Kundgebungen und Versammlungen durch die verwerflichen Auftritte der OCCUPY-Betreiber behindert werden können. Da wird der Wochenmarkt auf der Konstabler-Wache als gefährdet hingestellt. Ungefähr einen Kilometer entfernt vom äußersten Treffpunkt von OCCUPY an der Hauptwache. Oder sehr lieb wird auch ein Stand der "ZEUGEN JEHOVAHS" als besonders schützenswert genannt. Meiner Kenntnis nach das erste Mal, dass die Polizei sich darum kümmern zu müssen meint. Auch die "Ordensleute für den Frieden" hat es erwischt. Sie werden geschützt- aber zugleich ihre Demonstration verboten. Zum Schutz - versteht sich. Diese Ordensleute stehen seit Jahrzehnten vor den großen Bankhäusern Frankfurts - und haben die lange Zeit keinen Banker mit dem Bußgürtel ausgepeitscht.
Nicht originell, aber selten so offen ausgesprochen- das zweite Argument. Demnach werden Bürger bei dieser- wie jeder- Demonstration mit Meinungen konfrontiert,"denen sie nicht oder nur schwer ausweichen " können. Gerade das habe ich unbescheidenerweise immer für den eigentlichen Zweck von Demonstrationen gehalten. Denen, die am liebsten bei allem wegschauen, unbequem werden. Sie mit der Nase in den Dreck stoßen, den sie mitverursacht oder zumindest geduldet haben.
Schon bei den Auseinandersetzungen um Startbahn West erfanden geschickte Ideologen das Prinzip der "negativen Meinungsfreiheit".Es sollte das Recht garantieren, gewisse Unannehmlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Regierungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man nicht wollte. Damit kamen die tüchtigen Grundrechtsverdreher außerhalb weniger juristischer Denkerkreise nicht durch. Tatsächlich würde die Anerkennung eines solchen Rechtes genau das honorieren, was nachträglich den Deutschen während der Zeit des Faschismus immer vorgeworfen wurde. Dass sie zwölf Jahre lang immer angestrengt weggeschaut haben. Wenn das als Grundrecht gilt, wird nicht nur nach Belieben jede Demonstration strafbar, die auf dunkle Punkte aufmerksam macht. Sondern jede Aufforderung zu Demokratie nicht nur als Bundestagsplappern, sondern als Lebensprinzip. Demokratie fordern muss zwangsweise heißen: Raus aus der Sofa-Ecke. Wenigstens wahrnehmen, was sie mit Dir anstellen.
Insofern ist die amtliche Verbotsverfügung für die Zukunft zunächst der Rechtsprechung, darüber hinaus der gelebten Demokratie viel gefährlicher als das Gewaltgesülze, wie es zur Begleitung im hessischen Landtag abgefüllt wird. Sie dürfen damit nicht durchkommen.
PS: Sicher ist der Weg zum Verwaltungsgericht nicht das eigentlich schlagende Argument. Das werden auf jeden Fall diejenigen liefern, die in großen Mengen demonstrieren, ob das nun gerichtlich genehm ist oder nicht. Trotzdem ist der juristische Kampf nicht einfach als lasch zu verwerfen. Und zwar deshalb, weil jede Gerichtsentscheidung eine Selbstfestlegung der Machthabenden bedeutet. Was einmal beschlossen wurde, zeichnet einen Weg ab- und damit günstigenfalls einen Bewegungsraum für alle Bewegungen. Der Gang zum Gericht ersetzt nicht den aktuellen Kampf, aber er garantiert zeitweise seine Entfaltungsmöglichkeit. Es erfordert auf jeden Fall eine zusätzliche Anstrengung der Machthaber, jahrelang hingenommene Handlungen vor aller Welt zum Gesetzesverstoß zu erklären.
Protesterklärung gegen das Verbot
Wednesday, 9. May 2012
Frankfurt: Stadt beantwortet Gesprächsangebot von Blockupy mit Demo-Verbot
Die Stadt Frankfurt hat die erneute Bitte des Blockupy-Bündnisses um einen Gesprächstermin mit einem Verbot der für den 19. Mai angemeldeten europäischen Demonstration beantwortet. Eine entsprechende E-Mail hat der Anmelder der Demo, Werner Rätz von Blockupy, heute Nachmittag erhalten. Darin heißt es, die Verbotsverfügung sei unterwegs.
"Hier wird das Demonstrationsrecht in einer Weise mit den Füßen getreten, die fast sprachlos macht. Eine solche Missachtung eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung habe ich bisher noch nicht erlebt", sagte Werner Rätz. "In Frankfurt droht die Demokratie ernsthaft Schaden zu nehmen – unabhängig davon, dass das Verbot juristisch und faktisch keinen Bestand haben wird." Sobald die Verbotsverfügung vorliegt, wird das Bündnis beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen.
Am Montag waren bereits zwölf Verbotsverfügungen bei Blockupy eingegangen, die sich auf Kundgebungen, Mahnwachen und Plätze für Camps bezogen. Gegen diese zwölf Verfügungen hat das Bündnis ebenfalls bereits Klage eingereicht. Laut Gericht können die Entscheidungen bis Anfang der Woche dauern.
"Offenbar gehört es zur Strategie des Ordnungsdezernenten, Gesprächsangebote von uns mit Verboten zu beantworten", stellte Blockupy-Sprecher Christoph Kleine fest. Markus Frank (CDU) hatte in den Medien verlautbaren lassen, er sei nur zu Gesprächen bereit, sollte das Blockupy-Bündnis auf Blockaden verzichten. Christoph Kleine: "Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist keine Verhandlungsmasse! Während der Blockupy-Tage wird es auch Aktionen des Zivilen Ungehorsams geben, für die selbstverständlich niemand eine Genehmigung der Stadt erwartet. Verboten wurden hier aber Kundgebungen, eine Demo, Konzerte, etwa mit Konstantin Wecker, Mahnwachen und Flächen für das Camp!"
Das Bündnis betonte erneut, dass von seinen Aktionen keine Eskalation ausgehen wird. Es gehe darum, mit bunten, vielfältigen Aktionsformen drei Tage lang in der Innenstadt der Finanzmetropole Frankfurt den Protest gegen die Verarmungspolitik der Troika sichtbar zu machen. Blockupy-Sprecher Martin Behrsing sagte: "Es soll niemand gefährdet oder verletzt werden, keine Unbeteiligten, keine Bankangestellten, keine Protestteilnehmerinnen und Protestteilnehmer und auch keine Polizistinnen und Polizisten. So bereiten wir die Aktionen vor, und das wird über alle Kanäle kommuniziert. Und das wird auch so in den Aktionstrainings geübt."
Zudem wies Blockupy die Gleichsetzung von Massenblockaden mit Gewalt zurück. Auch rechtlich sind Massenblockaden keine Nötigung, sondern Ordnungswidrigkeiten, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem so genannten Mutlangen-Urteil feststellte.
Quelle: Pressemitteilung 8.5.
Protesterklärung gegen das Verbot

















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