"Wer sind eigentlich diese Berliner Linksextremen und wo wohnen sie??" fragte redblog gestern. Der Berliner Verfassungsschutz beantwortete mit einer "empirischen Analyse" über "linke Gewalt" und "Linksextremisten" diese Frage bereits kurz zuvor in einer Analyse der Wohnorte dieser schlimmen Gewalttäter. Das ist angesichts 0,3812785 linker Gewalttaten pro Tag auch dringend nötig, denn:
"Wir haben in unserer Gesellschaft einen Konsens erreicht, dass politisch rechts motivierte Gewalt ein nicht hinzunehmender Angriff auf die Grundwerte unseres Gemeinwesens ist. Es gilt, einen ähnlichen demokratischen Konsens auch in der Ausgrenzung links motivierter Gewalttäter zu erzielen." (Der Berliner Innensenator Körting)
In der "empirischen Studie" wird herausgestellt, daß sich "fast jede zweite linke Gewalttat (44 %) (...) im Zusammenhang mit Demonstrationen" ereignet. Eine völlige Verkennung der brisanten Tatsachen. In Wirklichkeit ist alles sehr viel schlimmer, nach den kriminellen Omas sind jetzt wesentlich jüngere TäterInnen in den Fokus der Betrachtung gerückt:
Thursday, 12. November 2009
Berlin: Hauptstadt des Chaos, des Elends und der Verzweiflung...
Sunday, 5. July 2009
Nicht einmal ein Schatten seiner selbst
Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will das Gespräch seines Lebens mitgehört haben. Der einzige Haken an der sensationellen Geschichte ist, dass es den V-Mann ›123‹ gar nicht gibt… 1998 wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (nach § 129a) vom Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV Maßnahmen zur Telefon- und Briefüberwachung beantragt.
Ein solcher Eingriff erfolgt - der geltenden Rechtsprechung folgend - nicht aufgrund der politischen Einstellung, sondern durch Darlegung ›tatsächlicher Anhaltspunkte‹, was - immerhin - einem Wirklichkeitsgrad von plus/minus 50 % entspricht.
In diesem Fall musste ein einziger ›tatsächlicher Anhaltspunkt‹ reichen, der es dafür in sich hatte: Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will just vor Beantragung oben erwähnten Eingriffs ein Gespräch zwischen mir und anderen Personen mitbekommen haben. Anschließend soll und will der V-Mann das Gespräch protokoliert haben. Von den durch Schwärzungen unkenntlich gemachten Passagen abgesehen gleicht es einer Lebensbeichte, die von schwerer Kindheit und Leben als Berufsrevolutionär über aktuelle bis hin zu geplanten Anschlägen reicht.
Vorsichtshalber legte das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV auch noch eine ›Kurzbiografie‹ über mein politisches Leben bei, das mit großer Akribie über 30 Jahre hinweg polizeiliche und geheimdienstliche Erkenntnisse zusammenfasst. Dank besagter ›Lebensbeichte‹ und beigelegter Hintergrundsberichte wurde der Antrag vom G-10-Ausschuss des Bundestages für drei Monate bewilligt.
Nach drei Monaten ohne Ergebnisse wurde eine Verlängerung beantragt. Dieses Mal diente als einziger
›tatsächlicher Anhaltspunkt‹ ein Telefonat zwischen mir und einem ebenfalls im Verdacht stehenden Mitglied besagter terroristischen Vereinigung. Der Inhalt des Gespräches ist geschwärzt worden. Offensichtlich ging der G-10-Auschuss davon aus, das es sich um eine Telefonat zwischen ›Terroristen‹ handelte und verlängerte die G-10-Maßnahmen um weitere drei Monate. Auch diese drei Monate vergingen und ergaben nichts. Danach wurde keine weitere G-10-Maßnahme beantragt bzw. genehmigt. Das 129a-Verfahren wurde eingestellt.
Trotz der selektiv zur Einsicht überlassenen Akten und der darin vorgenommenen Schwärzungen, die für gewöhnlich eine Überprüfung erschweren bzw. unmöglich machen, reichte ich Klage gegen die o.g. Maßnahmen ein.
Im Kern geht es darum, folgenden Nachweis zu führen:
• Der V-Mann, der makabrerweise auch noch ›V-Mann 123‹ heißt, existiert gar nicht. Er ist eine Erfindung, das Gespräch wurde nie geführt.
• Das abgehörte Telefonat, das die intensiven Beziehungen terroristischer Mitglieder belegen soll, würde das Gegenteil beweisen, wenn der Inhalt nicht unterschlagen worden wäre.
• Die massiven Schwärzungen an entscheidenden Stellen und die vorenthaltenen Akten dienen nicht dem Schutz der Bundesrepublik Deutschland und deren V-Männer. Sie sollen die gezielte und vorsätzliche Manipulation vertuschen, mithilfe derer der G-10-Ausschuss mit frisierten und nicht vorhandenen ›Beweisen‹ getäuscht werden sollte.
Die politische Brisanz dieses ›Falles‹
In der Vergangenheit traten schon verschiedene V-Männer auf, die gelogen haben bzw. zu Aussagen erpresst wurden. Meist konnte man dies nur nachweisen, nachdem diese ›verbrannt‹ waren, also ihre Identität nicht mehr verheimlicht werden konnte (wie im Fall des V-Mannes Klaus Steinmetz). In vielen anderen Fällen werden jedoch ›Aussagen‹ in ein Verfahren eingeführt von V-Männern, die mit ihrer Identität verborgen bleiben und deren Belastungen nur durch ›Dritte‹ vor Gericht angeboten werden.
In diesem Fall geht es darum, nachzuweisen, dass es diesen V-Mann ›123‹ gar nicht gibt, dass er eine aus welchen ›Quellen‹ auch immer vollgestopfte Fantasiegestalt ist.
Verständlicherweise werden sich viele zu Recht fragen, wie man die Nicht-Existenz eines V-Mannes nachweisen kann, wenn dessen ›Identität‹ von Geheimdiensten geschützt wird?
Es ist glücklichen und peniblen Gründen zu verdanken, dass dies ausnahmsweise möglich ist. Ich möchte hier nur zwei Gründe nennen:
1. Auch der Verfassungsschutz macht Fehler: Trotz zahlreicher Schwärzungen wurde vergessen, die in einer Fußnote versteckten Namen unkenntlich zu machen, die für den Nachweis gezielter Manipulation von erheblicher Bedeutung sind.
2. Auch der Verfassungsschutz kann gelegentlich über seine eigene Masslosigkeit stolpern. Die ›Lebensbeichte‹ ist so dermaßen übertrieben-geschmacklos, dass man eine solche nicht einmal in einem schlechten James-Bond-Film durchgehen lassen würde.
Stand der Dinge ist, dass das Verwaltungsgericht Berlin unserer Argumentation und unserem Verlangen, die geschwärzten und vorenthaltenden Unterlagen für das Hauptverfahren freizugeben, insoweit folgt, dass es für dem 8. Juli in Berlin eine mündliche Verhandlung anberaumt hat, um diese Fragen zu klären.
Im letzten Schreiben des VizePräs. des Verwaltungsgerichtes vom 15.6.2009 an den Verfassungsschutz moniert dieser aufmerksam, dass selbst dem Gericht nur selektiv Akten zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Akten, aus denen die "Erforderlichkeit der Maßnahme" hervorgehen könnte. Er fordert dazu auf, die "Übersendung des vollständigen Erstantrages" zu veranlassen.
Bis heute liegt der vollständige Erstantrag nicht vor.
Die mündliche Verhandlung zu den o.g. Streitfragen findet statt am
Mittwoch, den 8. Juli 2009 um 10.30 Uhr
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin
Thursday, 28. May 2009
Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie
Posted by Wolfgang Hänisch
in Agenten, Antirepression, Krieg und Frieden, Manipulation, Medien, Perspektive und Befreiung, Politische Rechte
at
23:50
Am 28.06.2007 machte die Scotish Criminal Cases Review Commission (SCCRC) den Weg frei für die Wiederaufnahme des Lockerbie-Prozesses, nachdem eine erste Revisionsverhandlung 2002 gescheitert war. Die erneute Revisionsverhandlung begann am 27. April 2009.
Es war ein langer Weg zur möglichen Korrektur eines himmelschreienden Fehlurteils, das durch massive Einflussnahme der USA erzwungen wurde.
Im Januar 2001 endete die Hauptverhandlung mit einem Freispruch für Al Amin Khalifa Fhimah und mit lebenslänglich für Abdelbaset Ali Mohamed Al Megrahi für ein angeblich gemeinschaftlich begangenes Verbrechen, das Bombenattentat auf den Flug PANAM 103 am 21.12.1988, bei dem 270 Menschen den Tod fanden.
Die bürgerliche Presse schaltete trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs kollektiv den Verstand aus und gefiel sich darin, Variationen der offiziellen Sprachregelung zu produzieren.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab die Süddeutsche Zeitung (SZ) ab. Stefan Ulrich schwärmte unter der Unterschrift „Die Welt bekommt Recht“: „Der Lockerbie-Prozess steht für nicht weniger als die schleichende Veränderung in der Weltpolitik – ihre Verrechtlichung und Zivilisierung“ und von einem „mustergültigen Prozess“ und einem „differenzierten Urteil“. Und „der Lockerbie-Prozess demonstriert, dass das Recht der Gewalt überlegen sein kann bei der Lösung internationaler Konflikte.“ (Alle Zitate SZ vom 01.02.2002).
Dabei hätte alles so einfach sein können: Stefan Ulrich und seine Kollegen hätten nur einmal die Urteilsbegründung der drei Lord Richter aufmerksam durchlesen müssen und wären auch ohne größeren juristischen Sachverstand, nur vermittels der Einschaltung des gesunden Menschenverstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Der Autor dieser Zeilen hat sich damals dieser Mühe unterzogen unde versuchte die Ergebnisse seiner Bemühungen in der bürgerlichen Presse zu veröffentlichen – ohne Erfolg.
Zwar wurde das Thema als „durchaus interessant“ (Frankfurter Rundschau) eingestuft, ja sogar die „Brisanz der Thematik“ (Vorwärts) bescheinigt. Die „enorme Arbeit“ wurde „bewundert“ aber: „ich glaube auch, dass andere Analysen zu einem anderen Urteil kommen würden. Ich selbst habe dazu keine Meinung“ (Adrian Zielcke von der Stuttgarter Zeitung). Oh Herr schmeiß Hirn ra' – wäre dazu der passende schwäbische Kommentar.
Und die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Der Prozess wurde von zwei Redakteuren unserer Zeitung beobachtet und regelmäßig kommentiert, sodass wir für Ihr Manuskript keine Verwendung mehr finden.“ Das segensreiche Wirken dieser Redakteure haben wir weiter oben schon gewürdigt.
Nun also die nicht aktualisierte, da nach sechs Jahres groteskerweise immer noch brandaktuelle Analyse des Lockerbie-Urteils, allerdings stark gekürzt.
Der Lockerbie - Prozeß war ein Indizienprozeß: Es gab keine Geständnisse, keine Augenzeugen, keine Fingerabdrücke, keine Videoaufzeichnungen, keine Dokumente, nichts von alledem.
1. Die Beweisführung der Anklage umfasste im wesentlichen drei Komplexe:
Aus den Trümmern der Boeing 737 konnten die Reste von Bekleidungsstücken geborgen werden, in die die Bombe eingewickelt gewesen sein soll. Sie konnten als Bekleidungsstücke der Marken Yorkie, Slalom , Primark, und Puccini, die in Malta hergestellt werden, identifiziert werden. Die Klippe, dass diese Kleidungsstücke nicht nur in einer bestimmten Boutique in Malta verkauft werden sondern sogar weltweit, umschiffen die Richter mit der eleganten Bemerkung: „Zwar könnten einzelne Stücke ohne Zweifel in anderen Läden in Malta gekauft worden sein oder tatsächlich auch in anderen Teilen der Welt, da viele exportiert werden, aber die exakte Übereinstimmung zwischen so vielen Stücken und den Überresten, die in Lockerbie gefunden wurden, ist unserer Ansicht nach viel mehr als ein Zufall.“ ( Opinion of the Court - Urteilsbegründung S. 15 Absatz 12 ). Die Richter hielten es aber für erwiesen, dass der Angeklagte al - Megrahi diese Kleidungsstücke in der Boutique „Marys House“ auf Malta gekauft hatte und dass er das am 7. Dezember ( als er in Malta war ) und nicht am 23 .November 88 ( als er nachweislich nicht in Malta war ) tat. Hauptzeuge für diesen Vorgang ist Mr. Gauci, der Besitzer der Boutique. Tatsache ist aber, dass Mr Gauci den Angeklagten niemals positiv identifiziert hat. Dies räumen die Richter auch freimütig ein: „ Wir akzeptieren natürlich, dass er nie etwas gemacht hat , was man als absolut positive Identifizierung beschreiben könnte, aber unter Berücksichtigung des Zeitraums, wäre es auch erstaunlich gewesen, wenn er in der Lage dazu gewesen wäre.“ (Opinion...,S.60 Absatz 69 ).
Die einzige verwertbare Beschreibung, die Mr. Gauci jemals gab, war : Der Käufer war 6 Fuß (182 cm ) groß und über 50 Jahre alt..Tatsächlich ist der Angeklagte 5 Fuß 8 inch ( 172 cm ) groß und war zum damaligen Zeitpunkt 36 Jahre alt .Auch diese Ungereimtheit räumen die schottischen Richter kraft ihrer „ Überzeugung „ aus dem Weg: „Wir haben auch nicht die Schwierigkeiten übersehen in Bezug auf seine ( Gaucis) Beschreibung von Größe und Alter. Wir sind nichtsdestoweniger der Überzeugung ,dass seine Identifizierung, was den ersten Angeklagten als Käufer anbetrifft, glaubwürdig war und als sehr wichtiges Element in diesem Fall behandelt werden sollte.“ ( Opinion...,S.60 Absatz 69).
Auch der Zeitpunkt des Kaufs (7.Dezember oder 23. November) ist nicht unumstritten. Mr. Gauci sagte nämlich aus, dass es, als der Käufer sein Geschäft verlassen wollte, so stark regnete, dass er es für notwendig hielt, sich einen Regenschirm zu kaufen, um sich vor dem Regen zu schützen, während er ein Taxi suchte. Das unbestrittene meteorologische Gutachten stellte aber fest, dass, während es am 23. November zu der fraglichen Zeit regnete, es eher unwahrscheinlich war, dass es am 7. Dezember in Malta überhaupt regnete und wenn, wären es nur ein paar Tropfen gewesen, die nicht einmal ausgereicht hätten, die Straße zu benetzen.
Hätte der Kauf, so er den überhaupt stattgefunden hat, aber am 23. November stattgefunden, könnte der Angeklagte nicht der Käufer gewesen sein, weil sich dieser zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht in Malta aufgehalten hatte.
2. Der zweite Komplex umfasst die Frage, wie der Bombenkoffer an Bord des Panam-Flugs 103 kam.
Nach Meinung der Anklage wurde er in Malta in den Flug KM 180 eingeschleust, dann in Frankfurt in den Zubringerflug nach Heathrow übergeleitet und in Heathrow kam er dann schließlich an Bord des Panam-Flugs 103. Abgesehen davon , dass diese Vorgehensweise vom terroristischen Standpunkt aus, sehr kompliziert und extrem unsicher ist, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Bombenkoffer in Malta in Marsch gesetzt wurde. Die Richter erklären dazu : „ Das Fehlen jeder Erklärung für die Methode, wie der Bombenkoffer an Bord des Fluges KM 180 platziert wurde, ist eine Hauptschwierigkeit für die Sache der Anklage.“(Opinion...,S.38 Absatz 39).
Die Anklage hatte nämlich behauptet, der zweite Angeklagte Fimah sei derjenige gewesen, der die Einschleusung des Bombenkoffers bewerkstelligte. Das jedenfalls bezeugte ein gewisser Abdul Majid.
Das Gericht stellte fest , daß Abdul Majid ein bezahlter CIA-Spitzel ist.
Die Richter führten dazu aus: „Aussagen eines bezahlten Informanten sind immer der Kritik ausgesetzt, dass sie erfunden sein könnten , um seine Bezahlung zu rechtfertigen .Unsrer Meinung nach ist diese Kritik in diesem Fall mehr als berechtigt.“ (Opinion...,S.40 Absatz 42 ).
Das Gericht stellte weiter fest, daß Abdul Majid bis Juli 1991 der CIA keinerlei Informationen über den Lockerbie-Fall gegeben hatte. Erst als er sich 1991 aus Libyen absetzte und an Bord eines Schiffes der US Navy drei Wochen lang verhört wurde (Opinion...,S.40 Absatz 42 ), erzählte er der CIA allerlei Märchen aus tausend und einer Nacht, die die Staatsanwaltschaft dann zur einzigen Grundlage ihrer Anklage gegen Fimah machte.
Über den Wahrheitsgehalt dieser „Aussagen“ und die Glaubwürdigkeit des Zeugen fällen die Richter ein vernichtendes Urteil: „Wir können diese Geschichte nicht akzeptieren ... Um es kurz zu machen, wir können Abdul Majid in keiner Weise als glaubwürdigen und verlässlichen Zeugen akzeptieren ...“ (Opinion.., S.43 Absatz 43).
Die Richter haben sehr wohl bemerkt, dass die CIA bei diesem Kernstück des Verfahrens aktiv an der Fälschung von Aussagen und Beweisen mitgewirkt haben muss, sie spüren, dass sie sich jetzt auf dünnem Eis bewegen: „Wir halten es nicht für notwendig, zu sehr ins Detail zu gehen über seinen (Majids) Handel mit der CIA in Malta.“(Opinion...,S.40 Absatz 42)
Die schottischen Richter kamen nicht umhin , den Angeklagten Fimah freizusprechen. Damit war aber nicht nur ein zentrales Bindeglied der - von der Anklage behaupteten - Libyen - Connection zusammengebrochen , vielmehr begann auch der angebliche Tatbeitrag des Angeklagten al-Megrahi zunehmend in der Luft zu hängen.
3. Der dritte Komplex betrifft ein winziges Stück grünes Plastik, Trümmer einer Schaltkreisplatine und - laut Anklage - Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum ein Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll , der die Bombe an Bord von Panam 103 zündete.
Die Ungereimtheiten um dieses winzige Stück Plastik beginnen schon mit seiner Auffindung:
Es wurde nicht korrekt und zu spät gekennzeichnet (Opinion...,S.15 Absatz 13)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Notizen des Spurensachverständigen
D. Hayes über die Untersuchung des Beweisstücks manipuliert wurden (Opinion ......, S.16 Absatz 13)
- Dr. Hayes fertigte auch , ganz entgegen seiner sonstigen Gewohnheit , keine Zeichnung des Beweisstücks an und gab ihm auch kein getrenntes Aktenzeichen (Opinion...,S.17 Absatz 13)
All diese Zweifel an der Herkunft des Beweisstücks nimmt das Gericht mit Bedauern zu Kenntnis („Es ist höchst bedauerlich, dass diesem Beweisstück, dass trotz seiner winzigen Größe große Bedeutung für diese Verfahren erlangt hat, nicht von Anfang an dieselbe sorgfältige Behandlung zu Teil wurde wie den anderen“ (Opinion...,S.17 Absatz 13) ),um sie dann ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch zu wischen.
Anderthalb Jahre lang blieben alle Nachforschungen der Spurensachverständigen, was die Herkunft der Schaltkreisplatine betrifft, erfolglos.
Dann im Juni 1990 hat FBI-Officer Thomas Thurman seinen großen Auftritt, just zu dem Zeitpunkt als sich die politische Großwetterlage im Nahen Osten nachhaltig zu verändern begann. Ihm war es vorbehalten, zu entdecken, was seinen englischen Kollegen trotz intensiver Nachforschungen verborgen geblieben war:- dass der grüne Plastikfitzel zu einer Schaltkreisplatine aus einem MST-13 Zeitgeber stammte, der von der Schweizer Firma MEBO hergestellt wurde.
Thomas Thurmann ist eine schillernde Persönlichkeit. Die , für die weiteren Ermittlungen bahnbrechende, Entdeckung machte er nämlich, obwohl er weder eine Ausbildung als Spezialist für Explosionsrückstände hatte, ja nicht mal auf eine Ausbildung als Chemiker zurückgreifen konnte.
Vielleicht war es dieser Mangel an fachlicher Qualifikation,die ihn dazu brachte , sich in mehreren anderen Verfahren darauf zu verlegen, Beweismittel zu manipulieren bzw. regelrecht zu fabrizieren. Und das auch noch so plump, dass sein Arbeitgeber, das FBI, nicht umhin kam, ihn schließlich zu entlassen.
Erstaunlich ist , dass das Gericht diese außergewöhnliche berufliche Entwicklung von Mr. Thurmann mit keinem Wort würdigt, die Besitzer der Firma MEBO aber durchgehend als unglaubwürdige Zeugen abqualifiziert.
Schnell war auch das fehlende Bindeglied zur Libyen-Connection ermittelt: Die Firma MEBO hatte diesen Zeitgeber an Libyen verkauft.
Aber eben nicht nur an Libyen.
Sicher ist, dass zwei Zeitgeber auch an die Stasi in der DDR verkauft wurden. Weiterhin kann das Gericht nicht ausschließen, dass mehr als zwei Zeitgeber an die Stasi verkauft wurden ,es kann nicht ausschließen, dass auch an andere Länder Zeitgeber verkauft wurden und es kann schließlich auch nicht ausschließen, dass die Stasi ihre Zeitgeber an Dritte weitergegeben hat (Opinion...,S.47 Absatz 49).Aber durch solche Einwände lässt sich das Gericht seine Libyen-Connection nicht kaputt machen.
Was aber hat nun der Angeklagte Megrahi selber mit der ganzen MEBO-Zeitgeber Geschichte zu tun ? War er der Käufer, wurde bei ihm ein solcher Zeitgeber gefunden, war er der Bombenbauer ? Nichts von alledem. MEBO hat der Firma ABH, in der u.a. der Angeklagte Geschäftsführer war, Büroräume in Zürich vermietet (Opinion...,S.50 Absatz 54)!
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Richter am Schluss ihrer Urteilsbegründung schreiben: „ Wir sind uns bewusst, dass es bezüglich bestimmter Aspekte des Falls eine Anzahl von Unsicherheiten und Einschränkungen gibt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Gefahr und die Möglichkeit besteht durch das Herausgreifen von Beweisen, die scheinbar zusammenpassen und das Ignorieren von Beweisen, die scheinbar nicht zusammenpassen ,in eine Masse sich widersprechender Beweise ein Muster oder eine Schlussfolgerung hineinzulesen, die nicht gerechtfertigt ist.“(Opinion...,S.74 Absatz 89)
Das Ausmaß des politischen Drucks auf das Gericht wird deutlich, wenn man sich die Folgen vergegenwärtigt , die der Freispruch auch des zweiten Angeklagten gehabt hätte:
Die Verbindung zu Libyen wäre vollständig als konstruiertes Ablenkungsmanöver aufgeflogen. Folge: Das Embargo gegen Libyen wäre als offener, durch nichts zu rechtfertigender Bruch des Völkerrechts entlarvt.
Neben der politischen und moralischen Diskreditierung aller amerikanischen Regierungen seit 1988,wären die USA bzw. die UN wohl mit horrenden Schadensersatzansprüchen Libyens konfrontiert worden. Schließlich war das Embargo sieben Jahre in Kraft und hat immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.
Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage wieder in den Mittelpunkt gerückt : Wer hat es dann getan und warum ?
Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein gegen Abkommen verhandelt, daß die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden:
Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.
Quellen:
IN THE HIGH COURT OF JUSTICIARY AT CAMP ZEIST
Case No: 1475/99 OPINION OF THE COURT delivered by LORD SUTHERLAND in causa HER MAJESTY’S ADVOCATE versus ABDELBASET ALI MOHMED AL MEGRAHI and AL AMIN KHALIFA FHIMAH , Prisoners in the Prison of Zeist, Camp Zeist (Kamp van Zeist),The Netherlands
Professor Robert Black ,The Edinburgh Law School, University of Edinburgh: „ The Reasons for Convicting Megrahi“
FRONTLINE SCOTLAND „Silence over Lockerbie“ , 1994 Reporter:Shelley Jofre Producer: Murdoch Rogers (nach dem Manuskript der Sendung)
Mehr Information: The Lockerbie Case
Es war ein langer Weg zur möglichen Korrektur eines himmelschreienden Fehlurteils, das durch massive Einflussnahme der USA erzwungen wurde.

Eine Boeing 727: an diesem Tag „Zubringer“ für PA103 Bildquelle: WikiPedia
Die bürgerliche Presse schaltete trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs kollektiv den Verstand aus und gefiel sich darin, Variationen der offiziellen Sprachregelung zu produzieren.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab die Süddeutsche Zeitung (SZ) ab. Stefan Ulrich schwärmte unter der Unterschrift „Die Welt bekommt Recht“: „Der Lockerbie-Prozess steht für nicht weniger als die schleichende Veränderung in der Weltpolitik – ihre Verrechtlichung und Zivilisierung“ und von einem „mustergültigen Prozess“ und einem „differenzierten Urteil“. Und „der Lockerbie-Prozess demonstriert, dass das Recht der Gewalt überlegen sein kann bei der Lösung internationaler Konflikte.“ (Alle Zitate SZ vom 01.02.2002).
Dabei hätte alles so einfach sein können: Stefan Ulrich und seine Kollegen hätten nur einmal die Urteilsbegründung der drei Lord Richter aufmerksam durchlesen müssen und wären auch ohne größeren juristischen Sachverstand, nur vermittels der Einschaltung des gesunden Menschenverstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Der Autor dieser Zeilen hat sich damals dieser Mühe unterzogen unde versuchte die Ergebnisse seiner Bemühungen in der bürgerlichen Presse zu veröffentlichen – ohne Erfolg.
Zwar wurde das Thema als „durchaus interessant“ (Frankfurter Rundschau) eingestuft, ja sogar die „Brisanz der Thematik“ (Vorwärts) bescheinigt. Die „enorme Arbeit“ wurde „bewundert“ aber: „ich glaube auch, dass andere Analysen zu einem anderen Urteil kommen würden. Ich selbst habe dazu keine Meinung“ (Adrian Zielcke von der Stuttgarter Zeitung). Oh Herr schmeiß Hirn ra' – wäre dazu der passende schwäbische Kommentar.
Und die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Der Prozess wurde von zwei Redakteuren unserer Zeitung beobachtet und regelmäßig kommentiert, sodass wir für Ihr Manuskript keine Verwendung mehr finden.“ Das segensreiche Wirken dieser Redakteure haben wir weiter oben schon gewürdigt.
Nun also die nicht aktualisierte, da nach sechs Jahres groteskerweise immer noch brandaktuelle Analyse des Lockerbie-Urteils, allerdings stark gekürzt.
Der Lockerbie - Prozeß war ein Indizienprozeß: Es gab keine Geständnisse, keine Augenzeugen, keine Fingerabdrücke, keine Videoaufzeichnungen, keine Dokumente, nichts von alledem.
1. Die Beweisführung der Anklage umfasste im wesentlichen drei Komplexe:
Aus den Trümmern der Boeing 737 konnten die Reste von Bekleidungsstücken geborgen werden, in die die Bombe eingewickelt gewesen sein soll. Sie konnten als Bekleidungsstücke der Marken Yorkie, Slalom , Primark, und Puccini, die in Malta hergestellt werden, identifiziert werden. Die Klippe, dass diese Kleidungsstücke nicht nur in einer bestimmten Boutique in Malta verkauft werden sondern sogar weltweit, umschiffen die Richter mit der eleganten Bemerkung: „Zwar könnten einzelne Stücke ohne Zweifel in anderen Läden in Malta gekauft worden sein oder tatsächlich auch in anderen Teilen der Welt, da viele exportiert werden, aber die exakte Übereinstimmung zwischen so vielen Stücken und den Überresten, die in Lockerbie gefunden wurden, ist unserer Ansicht nach viel mehr als ein Zufall.“ ( Opinion of the Court - Urteilsbegründung S. 15 Absatz 12 ). Die Richter hielten es aber für erwiesen, dass der Angeklagte al - Megrahi diese Kleidungsstücke in der Boutique „Marys House“ auf Malta gekauft hatte und dass er das am 7. Dezember ( als er in Malta war ) und nicht am 23 .November 88 ( als er nachweislich nicht in Malta war ) tat. Hauptzeuge für diesen Vorgang ist Mr. Gauci, der Besitzer der Boutique. Tatsache ist aber, dass Mr Gauci den Angeklagten niemals positiv identifiziert hat. Dies räumen die Richter auch freimütig ein: „ Wir akzeptieren natürlich, dass er nie etwas gemacht hat , was man als absolut positive Identifizierung beschreiben könnte, aber unter Berücksichtigung des Zeitraums, wäre es auch erstaunlich gewesen, wenn er in der Lage dazu gewesen wäre.“ (Opinion...,S.60 Absatz 69 ).
Die einzige verwertbare Beschreibung, die Mr. Gauci jemals gab, war : Der Käufer war 6 Fuß (182 cm ) groß und über 50 Jahre alt..Tatsächlich ist der Angeklagte 5 Fuß 8 inch ( 172 cm ) groß und war zum damaligen Zeitpunkt 36 Jahre alt .Auch diese Ungereimtheit räumen die schottischen Richter kraft ihrer „ Überzeugung „ aus dem Weg: „Wir haben auch nicht die Schwierigkeiten übersehen in Bezug auf seine ( Gaucis) Beschreibung von Größe und Alter. Wir sind nichtsdestoweniger der Überzeugung ,dass seine Identifizierung, was den ersten Angeklagten als Käufer anbetrifft, glaubwürdig war und als sehr wichtiges Element in diesem Fall behandelt werden sollte.“ ( Opinion...,S.60 Absatz 69).
Auch der Zeitpunkt des Kaufs (7.Dezember oder 23. November) ist nicht unumstritten. Mr. Gauci sagte nämlich aus, dass es, als der Käufer sein Geschäft verlassen wollte, so stark regnete, dass er es für notwendig hielt, sich einen Regenschirm zu kaufen, um sich vor dem Regen zu schützen, während er ein Taxi suchte. Das unbestrittene meteorologische Gutachten stellte aber fest, dass, während es am 23. November zu der fraglichen Zeit regnete, es eher unwahrscheinlich war, dass es am 7. Dezember in Malta überhaupt regnete und wenn, wären es nur ein paar Tropfen gewesen, die nicht einmal ausgereicht hätten, die Straße zu benetzen.
Hätte der Kauf, so er den überhaupt stattgefunden hat, aber am 23. November stattgefunden, könnte der Angeklagte nicht der Käufer gewesen sein, weil sich dieser zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht in Malta aufgehalten hatte.
2. Der zweite Komplex umfasst die Frage, wie der Bombenkoffer an Bord des Panam-Flugs 103 kam.
Nach Meinung der Anklage wurde er in Malta in den Flug KM 180 eingeschleust, dann in Frankfurt in den Zubringerflug nach Heathrow übergeleitet und in Heathrow kam er dann schließlich an Bord des Panam-Flugs 103. Abgesehen davon , dass diese Vorgehensweise vom terroristischen Standpunkt aus, sehr kompliziert und extrem unsicher ist, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Bombenkoffer in Malta in Marsch gesetzt wurde. Die Richter erklären dazu : „ Das Fehlen jeder Erklärung für die Methode, wie der Bombenkoffer an Bord des Fluges KM 180 platziert wurde, ist eine Hauptschwierigkeit für die Sache der Anklage.“(Opinion...,S.38 Absatz 39).
Die Anklage hatte nämlich behauptet, der zweite Angeklagte Fimah sei derjenige gewesen, der die Einschleusung des Bombenkoffers bewerkstelligte. Das jedenfalls bezeugte ein gewisser Abdul Majid.
Das Gericht stellte fest , daß Abdul Majid ein bezahlter CIA-Spitzel ist.
Die Richter führten dazu aus: „Aussagen eines bezahlten Informanten sind immer der Kritik ausgesetzt, dass sie erfunden sein könnten , um seine Bezahlung zu rechtfertigen .Unsrer Meinung nach ist diese Kritik in diesem Fall mehr als berechtigt.“ (Opinion...,S.40 Absatz 42 ).
Das Gericht stellte weiter fest, daß Abdul Majid bis Juli 1991 der CIA keinerlei Informationen über den Lockerbie-Fall gegeben hatte. Erst als er sich 1991 aus Libyen absetzte und an Bord eines Schiffes der US Navy drei Wochen lang verhört wurde (Opinion...,S.40 Absatz 42 ), erzählte er der CIA allerlei Märchen aus tausend und einer Nacht, die die Staatsanwaltschaft dann zur einzigen Grundlage ihrer Anklage gegen Fimah machte.
Über den Wahrheitsgehalt dieser „Aussagen“ und die Glaubwürdigkeit des Zeugen fällen die Richter ein vernichtendes Urteil: „Wir können diese Geschichte nicht akzeptieren ... Um es kurz zu machen, wir können Abdul Majid in keiner Weise als glaubwürdigen und verlässlichen Zeugen akzeptieren ...“ (Opinion.., S.43 Absatz 43).
Die Richter haben sehr wohl bemerkt, dass die CIA bei diesem Kernstück des Verfahrens aktiv an der Fälschung von Aussagen und Beweisen mitgewirkt haben muss, sie spüren, dass sie sich jetzt auf dünnem Eis bewegen: „Wir halten es nicht für notwendig, zu sehr ins Detail zu gehen über seinen (Majids) Handel mit der CIA in Malta.“(Opinion...,S.40 Absatz 42)
Die schottischen Richter kamen nicht umhin , den Angeklagten Fimah freizusprechen. Damit war aber nicht nur ein zentrales Bindeglied der - von der Anklage behaupteten - Libyen - Connection zusammengebrochen , vielmehr begann auch der angebliche Tatbeitrag des Angeklagten al-Megrahi zunehmend in der Luft zu hängen.
3. Der dritte Komplex betrifft ein winziges Stück grünes Plastik, Trümmer einer Schaltkreisplatine und - laut Anklage - Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum ein Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll , der die Bombe an Bord von Panam 103 zündete.
Die Ungereimtheiten um dieses winzige Stück Plastik beginnen schon mit seiner Auffindung:
Es wurde nicht korrekt und zu spät gekennzeichnet (Opinion...,S.15 Absatz 13)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Notizen des Spurensachverständigen
D. Hayes über die Untersuchung des Beweisstücks manipuliert wurden (Opinion ......, S.16 Absatz 13)
- Dr. Hayes fertigte auch , ganz entgegen seiner sonstigen Gewohnheit , keine Zeichnung des Beweisstücks an und gab ihm auch kein getrenntes Aktenzeichen (Opinion...,S.17 Absatz 13)
All diese Zweifel an der Herkunft des Beweisstücks nimmt das Gericht mit Bedauern zu Kenntnis („Es ist höchst bedauerlich, dass diesem Beweisstück, dass trotz seiner winzigen Größe große Bedeutung für diese Verfahren erlangt hat, nicht von Anfang an dieselbe sorgfältige Behandlung zu Teil wurde wie den anderen“ (Opinion...,S.17 Absatz 13) ),um sie dann ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch zu wischen.
Anderthalb Jahre lang blieben alle Nachforschungen der Spurensachverständigen, was die Herkunft der Schaltkreisplatine betrifft, erfolglos.
Dann im Juni 1990 hat FBI-Officer Thomas Thurman seinen großen Auftritt, just zu dem Zeitpunkt als sich die politische Großwetterlage im Nahen Osten nachhaltig zu verändern begann. Ihm war es vorbehalten, zu entdecken, was seinen englischen Kollegen trotz intensiver Nachforschungen verborgen geblieben war:- dass der grüne Plastikfitzel zu einer Schaltkreisplatine aus einem MST-13 Zeitgeber stammte, der von der Schweizer Firma MEBO hergestellt wurde.
Thomas Thurmann ist eine schillernde Persönlichkeit. Die , für die weiteren Ermittlungen bahnbrechende, Entdeckung machte er nämlich, obwohl er weder eine Ausbildung als Spezialist für Explosionsrückstände hatte, ja nicht mal auf eine Ausbildung als Chemiker zurückgreifen konnte.
Vielleicht war es dieser Mangel an fachlicher Qualifikation,die ihn dazu brachte , sich in mehreren anderen Verfahren darauf zu verlegen, Beweismittel zu manipulieren bzw. regelrecht zu fabrizieren. Und das auch noch so plump, dass sein Arbeitgeber, das FBI, nicht umhin kam, ihn schließlich zu entlassen.
Erstaunlich ist , dass das Gericht diese außergewöhnliche berufliche Entwicklung von Mr. Thurmann mit keinem Wort würdigt, die Besitzer der Firma MEBO aber durchgehend als unglaubwürdige Zeugen abqualifiziert.
Schnell war auch das fehlende Bindeglied zur Libyen-Connection ermittelt: Die Firma MEBO hatte diesen Zeitgeber an Libyen verkauft.
Aber eben nicht nur an Libyen.
Sicher ist, dass zwei Zeitgeber auch an die Stasi in der DDR verkauft wurden. Weiterhin kann das Gericht nicht ausschließen, dass mehr als zwei Zeitgeber an die Stasi verkauft wurden ,es kann nicht ausschließen, dass auch an andere Länder Zeitgeber verkauft wurden und es kann schließlich auch nicht ausschließen, dass die Stasi ihre Zeitgeber an Dritte weitergegeben hat (Opinion...,S.47 Absatz 49).Aber durch solche Einwände lässt sich das Gericht seine Libyen-Connection nicht kaputt machen.
Was aber hat nun der Angeklagte Megrahi selber mit der ganzen MEBO-Zeitgeber Geschichte zu tun ? War er der Käufer, wurde bei ihm ein solcher Zeitgeber gefunden, war er der Bombenbauer ? Nichts von alledem. MEBO hat der Firma ABH, in der u.a. der Angeklagte Geschäftsführer war, Büroräume in Zürich vermietet (Opinion...,S.50 Absatz 54)!
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Richter am Schluss ihrer Urteilsbegründung schreiben: „ Wir sind uns bewusst, dass es bezüglich bestimmter Aspekte des Falls eine Anzahl von Unsicherheiten und Einschränkungen gibt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Gefahr und die Möglichkeit besteht durch das Herausgreifen von Beweisen, die scheinbar zusammenpassen und das Ignorieren von Beweisen, die scheinbar nicht zusammenpassen ,in eine Masse sich widersprechender Beweise ein Muster oder eine Schlussfolgerung hineinzulesen, die nicht gerechtfertigt ist.“(Opinion...,S.74 Absatz 89)
Das Ausmaß des politischen Drucks auf das Gericht wird deutlich, wenn man sich die Folgen vergegenwärtigt , die der Freispruch auch des zweiten Angeklagten gehabt hätte:
Die Verbindung zu Libyen wäre vollständig als konstruiertes Ablenkungsmanöver aufgeflogen. Folge: Das Embargo gegen Libyen wäre als offener, durch nichts zu rechtfertigender Bruch des Völkerrechts entlarvt.
Neben der politischen und moralischen Diskreditierung aller amerikanischen Regierungen seit 1988,wären die USA bzw. die UN wohl mit horrenden Schadensersatzansprüchen Libyens konfrontiert worden. Schließlich war das Embargo sieben Jahre in Kraft und hat immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.
Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage wieder in den Mittelpunkt gerückt : Wer hat es dann getan und warum ?
Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein gegen Abkommen verhandelt, daß die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden:
Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.
Quellen:
IN THE HIGH COURT OF JUSTICIARY AT CAMP ZEIST
Case No: 1475/99 OPINION OF THE COURT delivered by LORD SUTHERLAND in causa HER MAJESTY’S ADVOCATE versus ABDELBASET ALI MOHMED AL MEGRAHI and AL AMIN KHALIFA FHIMAH , Prisoners in the Prison of Zeist, Camp Zeist (Kamp van Zeist),The Netherlands
Professor Robert Black ,The Edinburgh Law School, University of Edinburgh: „ The Reasons for Convicting Megrahi“
FRONTLINE SCOTLAND „Silence over Lockerbie“ , 1994 Reporter:Shelley Jofre Producer: Murdoch Rogers (nach dem Manuskript der Sendung)
Mehr Information: The Lockerbie Case
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Monday, 14. July 2008
Internetspezi beim BKA
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Last modified on 2008-07-14 20:09
Saturday, 12. July 2008
Müllsortierung
Bei redblog gefunden: Ein Hinweis darauf, wie politisch Aktive jedeR seinen Hausmüll anonymisieren kann & soll.

Nicht schlecht, wenn man bedenkt, das die Fahndung interessierter Stellen und anderer Banditen nach verwertbarem Material nicht bei dem High-Tech Zeugs stehen bleibt. Es gibt sogar einen eigens dafür verwendeten Begriff: Bin Raiding.
Bleibt eigentlich nur die Frage, wie ich jetzt die Kondome und Tampons wieder aus dem Aktenvernichter rausbekomme.

Unser Hausmüll, nicht anonymisiert. Für intererssierte Stellen: Quelle
Nicht schlecht, wenn man bedenkt, das die Fahndung interessierter Stellen und anderer Banditen nach verwertbarem Material nicht bei dem High-Tech Zeugs stehen bleibt. Es gibt sogar einen eigens dafür verwendeten Begriff: Bin Raiding.
Bleibt eigentlich nur die Frage, wie ich jetzt die Kondome und Tampons wieder aus dem Aktenvernichter rausbekomme.
Sunday, 27. April 2008
Die Ehrlichen des Tages: BND
Scheinheiligkeit gehört bei den ganzen Agenten zum Job. Trotzdem bedarf die BND Homepage mal dringend eines Updates. Auch wenn Wolfgang S. - wer sonst? - die leistungsstarken Dienste des BND "prinzipiell" befürwortet:
(Hemmungslos abgehört bei linkslog)
Unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen wir professionell und kompetent; wir sind selbstkritisch und stellen uns der Kontrolle durch die dafür vorgesehenen Gremien. Mit dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gehen wir verantwortungsbewusst um und wahren den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
(Hemmungslos abgehört bei linkslog)
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