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Stellungnahme ver.di Bayern zum Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Mit der bereits erfolgten Änderung 2017 und den jetzt zusätzlich geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes wird die bayerische Polizei zunehmend mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Das alleine schon muss eine freiheitliche Zivilgesellschaft mit Argwohn betrachten. Bei allem Verständnis dafür, dass die Polizei mit guten Instrumenten zur Gefahrenabwehr ausgestattet werden muss: Mit diesem Gesetz werden Grundrechte ausgehebelt oder zumindest relativiert. Wir betrachten das Gesetz im vorliegenden Entwurf deshalb (zumindest in Teilen) als verfassungswidrig.

Spezifische Sorgen bereitet uns insbesondere der dreimonatige Freiheitsentzug ohne Strafverfahren, der immer wieder um drei Monate verlängert werden kann. Das träfe insbesondere abhängig Beschäftigte schwer, denn sie könnten so ihren Arbeitsplatz verlieren und in Folge auch ihre gemietete Wohnung. Für solche schweren Grundrechtseingriffe reicht nach dem geplanten Gesetz der diffuse Begriff der „drohenden Gefahr“. Wir erleben aber schon jetzt immer wieder, wie Politiker angesichts von Streiks im Bereich des öffentlichen Dienstes ein drohendes Gefahrenszenario ausmalen und eine Einschränkung des Streikrechts fordern (bezeichnenderweise gerade aus der Partei, die auch das PAG durchboxen will). Ein Streik im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge oder sogar schon die Vorbereitungen dazu könnten dann zu eben dieser „drohenden Gefahr“ erklärt werden. Einem solchen Gesetz, das auch gegen Streikende angewendet werden könnte, werden wir als Gewerkschaften deshalb entschieden entgegentreten.

Wir begrüßen es deshalb auch ausdrücklich, wenn viele Kolleginnen und Kollegen sich an Bündnissen gegen das Gesetz beteiligen und auch zur Demonstration am 10. Mai in München kommen.



Quelle: ver.di Bayern

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