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Wednesday, 27. January 2010
Was mir heute wichtig erscheint #184
Feindbild: Millionen Euros gegen Links und den Islam. Prof. Albert Scherr im Gespräch
Einstellung: Aufgrund der schwachen Beweislast wurde das "Knastspaziergang Verfahren" gegen einen Studenten, der sich dem Tatvorwurf „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ konfrontiert sah, eingestellt. Anlass war ein Vorfall im Zusammenhang mit dem „Knastspaziergang“ um die JVA Stuttgart-Stammheim am 31.12.2008.
Anwerbeversuch: Die Rote Hilfe München berichtet von einem sogenanntnen "Anquatschversuch" und stellt klar, wie das richtige Verhalten in so einer Situation aussieht: "Am Dienstag, den 19.1.2010 wurde eine Person aus der linken Szene Münchens von Beamten des Verfassungsschutz angesprochen. Dabei wurde explizit die im Februar stattfindende „Sicherheitskonferenz“ erwähnt. Der Angesprochene liess sich jedoch auf kein Gespräch mit den Geheimdienstmitabeitern ein. (...)"
Neuerscheinung: Bei der arbeiterfotografie sind einige neue Bilderserien erschienen: Soldatengottesdienst im Kölner Dom und der Protest am 21.01. dagegen, Eröffnung der Ausstellung 'Berliner Bilder - Radierungen und Fotografien aus den Achtzigern' von Monika Meiser in der 'Hellen Panke' vom 19.01., Protest anläßlich der gemeinsamen Sitzung der Regierungen Israels und Deutschland am 18.01. im Bundeskanzleramt, Gaza-Benefizveranstaltung des Frauennetzwerks für Frieden, sowie Fotos von der Liebknecht - Luxemburg Demo, dem Gedenken und der Rosa Luxemburg Konferenz am Abend zuvor. Bilder von der am 04.01. stattgefundenen Attac-Aktion "Stoppt die Krisenköche! Vermögen umverteilen!" schließen die bisherigen Veröffentlichungen ab.
Sprachtalent: Günter Oettinger wird zukünftig wohl in einem Atemzug mit Guido Westerwelle genannt werden. Zumindest, was seine Englischkenntnisse betrifft. Ok, ist alt. Genau so wie das hier: اوتنجر؟ حتى البيرة كان Aber Oettinger's Kernkompetenz gehört sowieso eher der Ausrufung von antifaschistischen Helden.
Eindeutig: "Ein von der SPD in Auftrag gegebenes Gutachten bewertet Äußerungen des früheren Berliner Finanzsenators und jetzigen Vorstandes des Deutschen Bundesbank, Thilo Sarrazin (SPD), als „eindeutig rassistisch“. (...)" Via Der schwarze Blog
Erfolg: "In Prag hat heute ein Bezirksgericht das seit 2007 bestehende Verbot des tschechischen Kommunistischen Jugendverbandes (KSM) aufgehoben. Bei einer Berufungsverhandlung hoben die Richter ein Urteil von 2008 auf, dass den Einspruch der KSM gegen das Verbot durch das tschechische Innenministerium abgelehnt hatte. »Das ist für die KSM eine sehr wichtige Entscheidung, denn sie legalisiert die KSM wieder. Die KSM kann wieder offen als legale Organisation arbeiten«, freut sich der KSM-Vorsitzende Milan Krajca in einer Erklärung. (...)" Weiter bei redglobe
Sauerkrautauflauf: Eine Dose Sauerkraut, 4 mittlere gekochte Pellkartoffeln, eine Dose weisse Bohnen, 4 Esslöffel Tomatenmark, 2 Scheiben Kasseler, 50 Gramm Butterkäse, etwas Petersilie, Pfeffer: Erst die Hälfte des Sauerkraut in eine Auflaufform einschichten, dann die in dünne Scheiben geschnittenen Kartoffeln darauflegen. Die abgetropften Bohnen darauf verteilen, mit dem Tomatenmark bestreichen. Darüber das restliche Sauerkraut geben. Obendrauf die in ca. 1 Zentimeter große Würfel geschnittenen Kasseler und den gewürfelten Käse verteilen, die Petersilie darüber streuen, ebenso den Pfeffer aus der Mühle. 25 Minuten in den auf 220° vorgeheizten Backofen stellen. Veganer / Vegetarier lassen das weg, was sie nicht mögen. Wer es pikanter mag, kann etwas Cayenne oder la Chinata reingeben. Man kann natürlich vorher das Sauerkraut auch zu Tode garen, Schinkenwürfel oder Hackfleisch nehmen etc. Das ganze gab es bei uns heute abend. Siehe Foto.
Übergabe: Begleitet von Protesten im eigenen Land und auf internationaler Ebene, übergibt das seit Ende Juni herrschende Putschregime in Honduras am heutigen Mittwoch die Regierungsmacht an den konservativen Politiker Porfirio Lobo. Beigelegt ist die tiefe politische Krise damit jedoch mitnichten. Mehr Information bei Chiapas98
Skandal: Polizei verbietet Demo gegen WKR-Ball


Monday, 19. October 2009
Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie. Fortsetzung und vorläufiger Schluss.
"Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage in den Mittelpunkt gerückt: Wer hat es dann getan und warum ?
Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein Abkommen verhandelt, dass die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden: Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.
Genau das ist geschehen:
Al-Megrahi hat die Berufung gegen sein Urteil zurückgezogen. Er wurde am 19.8.09 aus dem Gefängnis entlassen und nach Libyen ausgeflogen. Dies hat zur Folge, dass die Akte Lockerbie geschlossen werden kann: Wo kein Kläger mehr, da kein Richter.
Die scheinheilige mediale Empörung von CNN bis SPIEGEL über die "Freilassung eines Massenmörders" etc. soll nur hinwegtäuschen über die große Erleichterung z.B. der CIA und des britischen MI5 darüber, dass die Untersuchung speziell ihrer Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Hintergründe nun eingestellt wird.
Zu den offensichtlichen Widersprüchen in der Urteilsbegründung im Verfahren gegen Al-Megrahi 2001, die in unserem Beitrag vom 28.5.2009 aufgelistet werden, haben sich in den letzten Jahren weitere Indizien für die Beteiligung der CIA an der Manipulation des Verfahrens gesellt. Ein Beispiel:
Eines der Indizien der Anklage war der winzige Trümmer einer Schaltkreisplatine, Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll (siehe Punkt 3 unsres Beitrags vom 28.5.09). Diese Zeitgeber wurden von der Schweizer Firma MEBO produziert.
Am 18.Juli 2007 gab der Schweizer Ingenieur Ulrich Lumpert eine Erklärung ab, in der er frühere Angaben in den Lockerbie-Ermittlungen widerruft und feststellt, einzelne Beweisstücke seien "vorsätzlich politisch" manipuliert worden. Der bei MEBO angestellte Ingenieur Lumpert hatte bei seiner Aussage angegeben, MEBO habe solche Teile nach Libyen geliefert. Erst jetzt widerrief er diese Aussage und gab überdies den Hinweis, jener Zeitschalter, aus dem dann ein Beweisstück wurde, sei einer von drei von ihm selbst hergestellten Protoypen gewesen, die er "bei MEBO entwendet" und in "unerlaubter Weise an ein offizielle Ermittlungsperson im Lockerbie-Fall am 22.Juni 1989 übergeben" habe.
Er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass dieser Schalter als Beweismittel im Lockerbie-Fall eine zentrale Bedeutung erhalten werde. Als ihm das bei weiteren polizeilichen Vernehmungen 1991 klar geworden sei, habe er "unbeschreibliche" Depressions- und Angstzustände bekommen.
Lumpert sagt zu den Gründen, warum er nun frühere Aussagen revidiere, der Zeitpunkt sei günstig, weil jetzt nach dem schottischen Revisionsspruch das Verfahren ohnehin wiederaufgenommen werde, überdies seien die Entwendung und die Weitergabe des Teils im Jahr 1989 und seine Falschaussage im Prozess 2001 strafrechtlich verjährt.
Schon bei der Beweissicherung an der Absturzstelle 1988 hatte die CIA ihre Finger im Spiel:
Hier musste Britanniens kleinste Polizeistation, die schottische "Dumfries and Galloway Constabulary" mit Giganten wie dem FBI und der CIA zusammenarbeiten. Wie das dann aussah, soll folgendes Beispiel illustrieren:
Kurz nach dem Absturz flogen CIA-Agenten mit dem Hubschrauber in Lockerbie ein, um nach den Überresten des Koffers des CIA-Agenten McKee, der an Bord der PANAM-Maschine war, zu suchen.
Nachdem sie den Koffer gefunden hatten, machte die CIA keinerlei Anstalten, die strengen Regeln der schottischen Polizei zur Beweissicherung zu befolgen. Sie packten den Koffer und seinen Inhalt einfach in ihren Hubschrauber und flogen mit ihm zu einem unbekannten Ziel. Einige Tage später wurde der leere Koffer zur selben Stelle zurückgebracht, wo er von zwei schottischen Polizeioffizieren zum zweitenmal "gefunden" wurde, die dann in ihrer Unkenntnis ganz glücklich waren, Erklärungen über die Entdeckung des Koffers unterschreiben zu können.
Im Prozess gegen die beiden libyschen Sündenböcke im Jahre 2000/2001 setzte sich das fort:
Dr. Hans Köchler, offizieller Prozessbeobachter der UN, kritisierte in seinem Abschlussbericht heftig die Anwesenheit von zwei Staatsanwälten des amerikanischen Justizministeriums während der gesamten Dauer des Verfahrens. Sie wurden in keinem offiziellen Dokument des Gerichtshofs als Prozessbeteiligte aufgeführt, obwohl sie am Tisch der schottischen Ankläger saßen. Es sei der Eindruck entstanden, als ob sie als "Überwacher" die Strategie der Anklage wesentlich beeinflussten und in einigen Fällen darüber entschieden, welche Dokumente das Gericht zu sehen bekam und welche Informationen zurückgehalten wurden.
Last but not least gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass der Hauptzeuge der Anklage, Toni Guci (Boutiquebesitzer in Malta, der Al-Megrahi als denjenigen identifizierte, der die Kleidungsstücke gekauft haben soll, in denen die Bombe eingewickelt war, siehe Punkt 1 unsres Beitrags vom 28.5.09) massiv vom FBI bestochen wurde. Es ist die Rede von drei Millionen US-Dollar.
Gucis Aussage war das einzige Indiz überhaupt, das Al-Megrahi mit dem Attentat in Verbindung brachte. Gucis Unglaubwürdigkeit als Zeuge war auf der anderen Seite der ausschlaggebende Fakt, der die Scotish Criminal Cases Rewiew Commission dazu bewog, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.
Man muss also kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass Al-Megrahi mit hoher Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden wäre - mit allen weitreichenden Folgen.
Das musste um jeden Preis verhindert werden. Und so wurde Al-Megrahi das Opfer einer menschenverachtenden Erpressung.


Thursday, 28. May 2009
Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie
Es war ein langer Weg zur möglichen Korrektur eines himmelschreienden Fehlurteils, das durch massive Einflussnahme der USA erzwungen wurde.

Die bürgerliche Presse schaltete trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs kollektiv den Verstand aus und gefiel sich darin, Variationen der offiziellen Sprachregelung zu produzieren.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab die Süddeutsche Zeitung (SZ) ab. Stefan Ulrich schwärmte unter der Unterschrift „Die Welt bekommt Recht“: „Der Lockerbie-Prozess steht für nicht weniger als die schleichende Veränderung in der Weltpolitik – ihre Verrechtlichung und Zivilisierung“ und von einem „mustergültigen Prozess“ und einem „differenzierten Urteil“. Und „der Lockerbie-Prozess demonstriert, dass das Recht der Gewalt überlegen sein kann bei der Lösung internationaler Konflikte.“ (Alle Zitate SZ vom 01.02.2002).
Dabei hätte alles so einfach sein können: Stefan Ulrich und seine Kollegen hätten nur einmal die Urteilsbegründung der drei Lord Richter aufmerksam durchlesen müssen und wären auch ohne größeren juristischen Sachverstand, nur vermittels der Einschaltung des gesunden Menschenverstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Der Autor dieser Zeilen hat sich damals dieser Mühe unterzogen unde versuchte die Ergebnisse seiner Bemühungen in der bürgerlichen Presse zu veröffentlichen – ohne Erfolg.
Zwar wurde das Thema als „durchaus interessant“ (Frankfurter Rundschau) eingestuft, ja sogar die „Brisanz der Thematik“ (Vorwärts) bescheinigt. Die „enorme Arbeit“ wurde „bewundert“ aber: „ich glaube auch, dass andere Analysen zu einem anderen Urteil kommen würden. Ich selbst habe dazu keine Meinung“ (Adrian Zielcke von der Stuttgarter Zeitung). Oh Herr schmeiß Hirn ra' – wäre dazu der passende schwäbische Kommentar.
Und die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Der Prozess wurde von zwei Redakteuren unserer Zeitung beobachtet und regelmäßig kommentiert, sodass wir für Ihr Manuskript keine Verwendung mehr finden.“ Das segensreiche Wirken dieser Redakteure haben wir weiter oben schon gewürdigt.
Nun also die nicht aktualisierte, da nach sechs Jahres groteskerweise immer noch brandaktuelle Analyse des Lockerbie-Urteils, allerdings stark gekürzt.
Der Lockerbie - Prozeß war ein Indizienprozeß: Es gab keine Geständnisse, keine Augenzeugen, keine Fingerabdrücke, keine Videoaufzeichnungen, keine Dokumente, nichts von alledem.
1. Die Beweisführung der Anklage umfasste im wesentlichen drei Komplexe:
Aus den Trümmern der Boeing 737 konnten die Reste von Bekleidungsstücken geborgen werden, in die die Bombe eingewickelt gewesen sein soll. Sie konnten als Bekleidungsstücke der Marken Yorkie, Slalom , Primark, und Puccini, die in Malta hergestellt werden, identifiziert werden. Die Klippe, dass diese Kleidungsstücke nicht nur in einer bestimmten Boutique in Malta verkauft werden sondern sogar weltweit, umschiffen die Richter mit der eleganten Bemerkung: „Zwar könnten einzelne Stücke ohne Zweifel in anderen Läden in Malta gekauft worden sein oder tatsächlich auch in anderen Teilen der Welt, da viele exportiert werden, aber die exakte Übereinstimmung zwischen so vielen Stücken und den Überresten, die in Lockerbie gefunden wurden, ist unserer Ansicht nach viel mehr als ein Zufall.“ ( Opinion of the Court - Urteilsbegründung S. 15 Absatz 12 ). Die Richter hielten es aber für erwiesen, dass der Angeklagte al - Megrahi diese Kleidungsstücke in der Boutique „Marys House“ auf Malta gekauft hatte und dass er das am 7. Dezember ( als er in Malta war ) und nicht am 23 .November 88 ( als er nachweislich nicht in Malta war ) tat. Hauptzeuge für diesen Vorgang ist Mr. Gauci, der Besitzer der Boutique. Tatsache ist aber, dass Mr Gauci den Angeklagten niemals positiv identifiziert hat. Dies räumen die Richter auch freimütig ein: „ Wir akzeptieren natürlich, dass er nie etwas gemacht hat , was man als absolut positive Identifizierung beschreiben könnte, aber unter Berücksichtigung des Zeitraums, wäre es auch erstaunlich gewesen, wenn er in der Lage dazu gewesen wäre.“ (Opinion...,S.60 Absatz 69 ).
Die einzige verwertbare Beschreibung, die Mr. Gauci jemals gab, war : Der Käufer war 6 Fuß (182 cm ) groß und über 50 Jahre alt..Tatsächlich ist der Angeklagte 5 Fuß 8 inch ( 172 cm ) groß und war zum damaligen Zeitpunkt 36 Jahre alt .Auch diese Ungereimtheit räumen die schottischen Richter kraft ihrer „ Überzeugung „ aus dem Weg: „Wir haben auch nicht die Schwierigkeiten übersehen in Bezug auf seine ( Gaucis) Beschreibung von Größe und Alter. Wir sind nichtsdestoweniger der Überzeugung ,dass seine Identifizierung, was den ersten Angeklagten als Käufer anbetrifft, glaubwürdig war und als sehr wichtiges Element in diesem Fall behandelt werden sollte.“ ( Opinion...,S.60 Absatz 69).
Auch der Zeitpunkt des Kaufs (7.Dezember oder 23. November) ist nicht unumstritten. Mr. Gauci sagte nämlich aus, dass es, als der Käufer sein Geschäft verlassen wollte, so stark regnete, dass er es für notwendig hielt, sich einen Regenschirm zu kaufen, um sich vor dem Regen zu schützen, während er ein Taxi suchte. Das unbestrittene meteorologische Gutachten stellte aber fest, dass, während es am 23. November zu der fraglichen Zeit regnete, es eher unwahrscheinlich war, dass es am 7. Dezember in Malta überhaupt regnete und wenn, wären es nur ein paar Tropfen gewesen, die nicht einmal ausgereicht hätten, die Straße zu benetzen.
Hätte der Kauf, so er den überhaupt stattgefunden hat, aber am 23. November stattgefunden, könnte der Angeklagte nicht der Käufer gewesen sein, weil sich dieser zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht in Malta aufgehalten hatte.
2. Der zweite Komplex umfasst die Frage, wie der Bombenkoffer an Bord des Panam-Flugs 103 kam.
Nach Meinung der Anklage wurde er in Malta in den Flug KM 180 eingeschleust, dann in Frankfurt in den Zubringerflug nach Heathrow übergeleitet und in Heathrow kam er dann schließlich an Bord des Panam-Flugs 103. Abgesehen davon , dass diese Vorgehensweise vom terroristischen Standpunkt aus, sehr kompliziert und extrem unsicher ist, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Bombenkoffer in Malta in Marsch gesetzt wurde. Die Richter erklären dazu : „ Das Fehlen jeder Erklärung für die Methode, wie der Bombenkoffer an Bord des Fluges KM 180 platziert wurde, ist eine Hauptschwierigkeit für die Sache der Anklage.“(Opinion...,S.38 Absatz 39).
Die Anklage hatte nämlich behauptet, der zweite Angeklagte Fimah sei derjenige gewesen, der die Einschleusung des Bombenkoffers bewerkstelligte. Das jedenfalls bezeugte ein gewisser Abdul Majid.
Das Gericht stellte fest , daß Abdul Majid ein bezahlter CIA-Spitzel ist.
Die Richter führten dazu aus: „Aussagen eines bezahlten Informanten sind immer der Kritik ausgesetzt, dass sie erfunden sein könnten , um seine Bezahlung zu rechtfertigen .Unsrer Meinung nach ist diese Kritik in diesem Fall mehr als berechtigt.“ (Opinion...,S.40 Absatz 42 ).
Das Gericht stellte weiter fest, daß Abdul Majid bis Juli 1991 der CIA keinerlei Informationen über den Lockerbie-Fall gegeben hatte. Erst als er sich 1991 aus Libyen absetzte und an Bord eines Schiffes der US Navy drei Wochen lang verhört wurde (Opinion...,S.40 Absatz 42 ), erzählte er der CIA allerlei Märchen aus tausend und einer Nacht, die die Staatsanwaltschaft dann zur einzigen Grundlage ihrer Anklage gegen Fimah machte.
Über den Wahrheitsgehalt dieser „Aussagen“ und die Glaubwürdigkeit des Zeugen fällen die Richter ein vernichtendes Urteil: „Wir können diese Geschichte nicht akzeptieren ... Um es kurz zu machen, wir können Abdul Majid in keiner Weise als glaubwürdigen und verlässlichen Zeugen akzeptieren ...“ (Opinion.., S.43 Absatz 43).
Die Richter haben sehr wohl bemerkt, dass die CIA bei diesem Kernstück des Verfahrens aktiv an der Fälschung von Aussagen und Beweisen mitgewirkt haben muss, sie spüren, dass sie sich jetzt auf dünnem Eis bewegen: „Wir halten es nicht für notwendig, zu sehr ins Detail zu gehen über seinen (Majids) Handel mit der CIA in Malta.“(Opinion...,S.40 Absatz 42)
Die schottischen Richter kamen nicht umhin , den Angeklagten Fimah freizusprechen. Damit war aber nicht nur ein zentrales Bindeglied der - von der Anklage behaupteten - Libyen - Connection zusammengebrochen , vielmehr begann auch der angebliche Tatbeitrag des Angeklagten al-Megrahi zunehmend in der Luft zu hängen.
3. Der dritte Komplex betrifft ein winziges Stück grünes Plastik, Trümmer einer Schaltkreisplatine und - laut Anklage - Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum ein Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll , der die Bombe an Bord von Panam 103 zündete.
Die Ungereimtheiten um dieses winzige Stück Plastik beginnen schon mit seiner Auffindung:
Es wurde nicht korrekt und zu spät gekennzeichnet (Opinion...,S.15 Absatz 13)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Notizen des Spurensachverständigen
D. Hayes über die Untersuchung des Beweisstücks manipuliert wurden (Opinion ......, S.16 Absatz 13)
- Dr. Hayes fertigte auch , ganz entgegen seiner sonstigen Gewohnheit , keine Zeichnung des Beweisstücks an und gab ihm auch kein getrenntes Aktenzeichen (Opinion...,S.17 Absatz 13)
All diese Zweifel an der Herkunft des Beweisstücks nimmt das Gericht mit Bedauern zu Kenntnis („Es ist höchst bedauerlich, dass diesem Beweisstück, dass trotz seiner winzigen Größe große Bedeutung für diese Verfahren erlangt hat, nicht von Anfang an dieselbe sorgfältige Behandlung zu Teil wurde wie den anderen“ (Opinion...,S.17 Absatz 13) ),um sie dann ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch zu wischen.
Anderthalb Jahre lang blieben alle Nachforschungen der Spurensachverständigen, was die Herkunft der Schaltkreisplatine betrifft, erfolglos.
Dann im Juni 1990 hat FBI-Officer Thomas Thurman seinen großen Auftritt, just zu dem Zeitpunkt als sich die politische Großwetterlage im Nahen Osten nachhaltig zu verändern begann. Ihm war es vorbehalten, zu entdecken, was seinen englischen Kollegen trotz intensiver Nachforschungen verborgen geblieben war:- dass der grüne Plastikfitzel zu einer Schaltkreisplatine aus einem MST-13 Zeitgeber stammte, der von der Schweizer Firma MEBO hergestellt wurde.
Thomas Thurmann ist eine schillernde Persönlichkeit. Die , für die weiteren Ermittlungen bahnbrechende, Entdeckung machte er nämlich, obwohl er weder eine Ausbildung als Spezialist für Explosionsrückstände hatte, ja nicht mal auf eine Ausbildung als Chemiker zurückgreifen konnte.
Vielleicht war es dieser Mangel an fachlicher Qualifikation,die ihn dazu brachte , sich in mehreren anderen Verfahren darauf zu verlegen, Beweismittel zu manipulieren bzw. regelrecht zu fabrizieren. Und das auch noch so plump, dass sein Arbeitgeber, das FBI, nicht umhin kam, ihn schließlich zu entlassen.
Erstaunlich ist , dass das Gericht diese außergewöhnliche berufliche Entwicklung von Mr. Thurmann mit keinem Wort würdigt, die Besitzer der Firma MEBO aber durchgehend als unglaubwürdige Zeugen abqualifiziert.
Schnell war auch das fehlende Bindeglied zur Libyen-Connection ermittelt: Die Firma MEBO hatte diesen Zeitgeber an Libyen verkauft.
Aber eben nicht nur an Libyen.
Sicher ist, dass zwei Zeitgeber auch an die Stasi in der DDR verkauft wurden. Weiterhin kann das Gericht nicht ausschließen, dass mehr als zwei Zeitgeber an die Stasi verkauft wurden ,es kann nicht ausschließen, dass auch an andere Länder Zeitgeber verkauft wurden und es kann schließlich auch nicht ausschließen, dass die Stasi ihre Zeitgeber an Dritte weitergegeben hat (Opinion...,S.47 Absatz 49).Aber durch solche Einwände lässt sich das Gericht seine Libyen-Connection nicht kaputt machen.
Was aber hat nun der Angeklagte Megrahi selber mit der ganzen MEBO-Zeitgeber Geschichte zu tun ? War er der Käufer, wurde bei ihm ein solcher Zeitgeber gefunden, war er der Bombenbauer ? Nichts von alledem. MEBO hat der Firma ABH, in der u.a. der Angeklagte Geschäftsführer war, Büroräume in Zürich vermietet (Opinion...,S.50 Absatz 54)!
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Richter am Schluss ihrer Urteilsbegründung schreiben: „ Wir sind uns bewusst, dass es bezüglich bestimmter Aspekte des Falls eine Anzahl von Unsicherheiten und Einschränkungen gibt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Gefahr und die Möglichkeit besteht durch das Herausgreifen von Beweisen, die scheinbar zusammenpassen und das Ignorieren von Beweisen, die scheinbar nicht zusammenpassen ,in eine Masse sich widersprechender Beweise ein Muster oder eine Schlussfolgerung hineinzulesen, die nicht gerechtfertigt ist.“(Opinion...,S.74 Absatz 89)
Das Ausmaß des politischen Drucks auf das Gericht wird deutlich, wenn man sich die Folgen vergegenwärtigt , die der Freispruch auch des zweiten Angeklagten gehabt hätte:
Die Verbindung zu Libyen wäre vollständig als konstruiertes Ablenkungsmanöver aufgeflogen. Folge: Das Embargo gegen Libyen wäre als offener, durch nichts zu rechtfertigender Bruch des Völkerrechts entlarvt.
Neben der politischen und moralischen Diskreditierung aller amerikanischen Regierungen seit 1988,wären die USA bzw. die UN wohl mit horrenden Schadensersatzansprüchen Libyens konfrontiert worden. Schließlich war das Embargo sieben Jahre in Kraft und hat immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.
Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage wieder in den Mittelpunkt gerückt : Wer hat es dann getan und warum ?
Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein gegen Abkommen verhandelt, daß die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden:
Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.
Quellen:
IN THE HIGH COURT OF JUSTICIARY AT CAMP ZEIST
Case No: 1475/99 OPINION OF THE COURT delivered by LORD SUTHERLAND in causa HER MAJESTY’S ADVOCATE versus ABDELBASET ALI MOHMED AL MEGRAHI and AL AMIN KHALIFA FHIMAH , Prisoners in the Prison of Zeist, Camp Zeist (Kamp van Zeist),The Netherlands
Professor Robert Black ,The Edinburgh Law School, University of Edinburgh: „ The Reasons for Convicting Megrahi“
FRONTLINE SCOTLAND „Silence over Lockerbie“ , 1994 Reporter:Shelley Jofre Producer: Murdoch Rogers (nach dem Manuskript der Sendung)
Mehr Information: The Lockerbie Case


Tuesday, 21. April 2009
Neues vom Berliner "mg Prozess" - "kriminaltaktische Maßnahmen" und andere Kapriolen
Spannende Prozesstage
Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen. Siehe dazu auch die Presseerklärung der Anwälte vom 21. April 2009.
Manipulation von BKA und BAW
Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht.Die BAW hat dazu Stellung genommen. Dadurch wurde bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist. Er erschien am 20. Juli 2006 in der Interim Nr. 639, Seite 26f. Hier ist der Text als pdf-Datei (1,8 MB) zu finden. Die beiden Autoren der BKA-Texte sind KHK Martin Kröger und KHK Nolte vom BKA Meckenheim, Abteilung ST 12 bzw. ST 11. Sie werden bald als Zeugen geladen. Der erste BKA-Text erschien in Interim 611 vom 10. Februar 2005, Seite 11. Weitere Hintergründe finden sich in der Presseerklärung der Anwälte vom 26. März 2009.
Die BAW ist offensichtlich nicht um Aufklärung bemüht. Sie schweigt weiterhin zu den Absprachen zwischen BKA und BAW in dieser Sache und gibt den entsprechenden Schriftwechsel zwischen den beiden Behörden nicht frei. Herbert Diemer von der BAW spricht in seiner Stellungnahme euphemistisch von einem "Versehen":
"Die beschriebene kriminaltaktische Maßnahme hätte in der Sachakte des Ermittlungsverfahrens 2 BJs 48/01-2 als solche aktenkundig gemacht werden müssen, weil dort auch die Reaktion der "militante(n) gruppe (mg)" dokumentiert worden ist. Dass dies nicht geschehen ist, liegt offenbar in dem Umstand begründet, dass das Bundeskriminalamt darauf nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist und dies auch bei der Fortschreibung des polizeilichen Sachstandsberichts, in dessen Anlage die Veröffentlichung in der Interim Nr. 611 aufgeführt war, übersehen worden ist. Bei diesem Versehen blieb es deshalb auch, als die Akte dieses inzwischen teileingestellten Ermittlungsverfahrens zum Hauptsacheverfahren 2 StE 2/08-2 als Beiakte hinzugezogen worden ist."
Dabei hatte KHK Oliver Damm ausgesagt, dass die Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte bewusst nicht zu den Verfahrenakten genommen wurde. Das eigentliche "Versehen" besteht also darin, dass die Angelegenheit öffentlich wurde. Die BAW versucht jetzt mit falschen Aussagen ihr skandalöses Vorgehen - das Unterschlagen von für das Gerichtsverfahren zentralen Informationen - zu erklären.
Der Verfassungsschutz äußert sich zum Spitzel
Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS (siehe 26. Prozesstag) fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen. Der Spitzel hat für das Strafverfahren damit seine Beweiskraft verloren. Nachfolgend dokumentieren wir die verlesenen Briefe mit Fragen des Gerichts und Antworten des VS, aus denen hervorgeht, dass der VS offenbar nur wenig weiss.Brief des Gerichts
Kammergericht
Eißholzstraße 30-33
10781 BerlinHerrn Präsidenten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Heinz Fromm o.V.i.A.
Merianstr. 100
50765 KölnSehr geehrter Herr Präsident,
in der Strafsache gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a. bittet der Strafsenat um Ihre Unterstützung bei der weiteren Aufklärung der vorgeworfenen Straftaten. In Ihrem Behördenzeugnis 25. Februar 2008 wird Folgendes bekundet:
„Nach einer hier vorliegenden, vertraulichen und unbestätigten Information sollen Oliver R., Florian L. und Axel H. der mg angehören. Über diesen Personenkreis hinaus soll es noch weitere Mitglieder der mg geben. Der Informationsgeber wird seitens des BfV als im Allgemeinen zuverlässig berichtend und nachrichtenehrlich eingestuft."
In dem Bemühen, diese Vorgänge aufzuklären und zu überprüfen, hat der Senat am 25. Februar 2009 den Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Remberg, als Zeugen gehört. Dieser konnte dem Gericht diverse Fragen, die über die bisher vorgelegten Behördenzeugnisse hinausgehen, unter Hinweis auf seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die fehlende Aussagegenehmigung oder Unkenntnis zu Detailfragen nicht beantworten. Die das zentrale Anliegen des Strafprozesses bildende Amtspflicht, den wahren Sachverhalt aufzuklären (§244 Abs. 2 StPO), hält den Senat dazu an, sich weiter um Klärung zu bemühen, welche für das vorliegende Verfahren relevanten Erkenntnisse oder potentiellen Beweismittel das Bundesamt für Verfassungsschutz gewonnen hat, und zwingt zur Überprüfung des Beweiswertes der bisher mitgeteilten Informationen.
Deshalb bittet der Strafsenat,
1. die Vernehmung des Informationsgebers, der in dem Behördenzeugnis vom 25. Februar 2008 genannt wird, zu ermöglichen, hilfsweise, die Vernehmung des diesen Informationsgeber betreuenden Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu ermöglichen, wobei die Vernehmungen, falls erforderlich, jeweils mit Abschirmmaßnahmen durchgeführt werden könnten,
hilfsweise, falls weder die Vernehmung des Informationsgebers, noch des betreuenden Mitarbeiters möglich ist, ein qualifiziertes Behördenzeugnis zu erstatten.
Die Vernehmungen bzw. das qualifizierte Behördenzeugnis sollen sich auf folgende Fragen erstrecken:
a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?
b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?
c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?
d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?
e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?
f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?
g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?
h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?
i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?
j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?
k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?
m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?
o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?
p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?
q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?
2. Darüber hinaus wird gebeten, einen Sachbearbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu benennen, der nähere und möglichst detaillierte Angaben über die Erkenntnisse des Bundesamtes machen kann zu der sog. Selbstporträtgruppe, zu den Strukturen der „militanten Gruppe (mg)" und zu den ihr zugeschriebenen Texten und den Ergebnissen der Textanalysen.
Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafprozess und die bereits laufende Hauptverhandlung erlaube ich mir die Bitte um eilige Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Kammergericht, 1. Strafsenat
Der VorsitzendeHoch
Vorsitzender Richter am Kammergericht
.Antwort des Verfassungsschutzes
Heinz Fromm
Präsident des BfV
Merianstr. 100
50765 KölnKammergericht Berlin
1. Strafsenat
u. Hd. Herrn Vorsitzenden Richter HochBetreff: Strafverfahren gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u. a. - (1) 2 StE Z/08-2 (21/08)
Bezug: Ihr Fax vom 12.03.2009Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
1. einer Vernehmung des Informationsgebers, dessen Angaben dem Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 25. Februar 2008 zugrunde liegen, stehen die dem Informanten gegebene Vertraulichkeitszusage und dessen besondere Schutzwürdigkeit entgegen. Selbst bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Identität des Informanten offenbar würde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist darauf angewiesen, dass sich Informanten auf die behördlichen Zusagen verlassen können. Diese sind unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und dienen dem Schutz von Freiheit, Leib und Leben des Informanten. Bei einer Enttarnung müsste der Informant mit Repressalien bzw. Übergriffen durch die jeweilige Szene rechnen. In jedem Falle wäre es fraglich, ob sich der hier vernommene Informant dem Verfassungsschutz weiter zur Verfügung stellen würde.
Die Offenbarung seiner Identität ließe zudem andere Informationsgeber an der Vertraulichkeit der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz zweifeln und würde die Fortsetzung der Kontakte oder gar das Gewinnen neuer Vertrauensleute erschweren oder gar unmöglich machen. (vergl.: BVerwG, Beschl. vom 13.11.2003-2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348 (348).
Der Wert einer Vertraulichkeitszusage bemisst sich für potenzielle Informanten an dem bisherigen, bekannt gewordenen Verhalten der Sicherheitsbehörden in vergleichbaren Fällen. Durch eine Offenlegung wäre somit eine nachhaltige Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten, da die Behörde Gefahr laufen würde, in weiten Bereichen keinen Einblick mehr in. extremistische/terroristische Organisationen oder Aufschlüsse über Aktivitäten fremder Nachrichtendienste zu erhalten.
Eine Vernehmung des "betreuenden Mitarbeiters" ist ebenfalls nicht möglich. Auch hier ist zu befürchten, dass dieser bei Offenlegung seiner Identität Repressalien ausgesetzt wäre. Eine denkbare Identifizierung des Mitarbeiters könnte bei Treffen mit dem Informationsgeber zu diesem selbst führen und damit beide Personen gefährden. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass die Preisgabe der Identität des Mitarbeiters zur Enttarnung weiterer Quellen führen und damit die Arbeit des Verfassungsschutzes in noch höherem Maße gefährden und nachhaltig beeinträchtigen könnte.
Zu dem von Ihnen aufgeworfenen Fragenkatalog nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz wie folgt Stellung:
a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?
Keiner der Angeklagten ist identisch mit dem Informationsgeber.b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?
Keiner der Angeklagten hat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu sammengearbeitet bzw. Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben.c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?
In diesem Zusammenhang gibt es keine weiteren Informationsgeber.d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber ist nicht Mitglied der „militanten gruppe".e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu können aus Gründen des Quellenschutzes keine Angaben gemacht werden, da diese zu einer Eingrenzung des möglichen Personenkreises durch die Szene bzw. die Angeklagten führen könnte. Letztlich wäre damit ein Rück-schluss auf die Identität des Informationsgebers erheblich erleichtert. Ob Rückschlüsse auf den Informationsgeber möglich sind und er enttarnt werden könnte, darf dabei nicht etwa aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten beurteilt werden. Es ist nicht zu fragen, ob "man" oder ob "jemand" Rückschlüsse aus diesen Informationen ziehen kann. Entscheidend ist vielmehr, ob hier die Angeklagten oder die am Prozess interessierte Szene möglicherweise aufgrund einer Gesamtschau der ihnen zugänglichen Informationen und in einem Wechselspiel positiver und negativer Anhaltspunkte, wer beispielsweise für die Lieferung einer bestimmten Information in Betracht kommt bzw. wer definitiv ausscheidet, den Kreis etwaiger Informationsgeber so einengen kann, dass dieser gefährdet werden könnte.f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind aus den zu Frage e) aufgeführten Gründen keine Angaben möglich.g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber hat keine weiteren Kenntnisse als die im Behördenzeugnis genannten.i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?
Weitere Personen wurden vom Informationsgeber nicht benannt.k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Identifizierung der Gründungsmitglieder der „militanten gruppe" nicht möglich.m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?
Die Erkenntnisse des Informationsgebers stammen vom Hörensagen.o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?
Es wird auf den letzten Satz des Behördenzeugnisses vom 25. Februar 2008 verwiesen. Meldungen von Informationsgebern werden - wenn möglich - überprüft. Eine Überprüfung kann aber im Einzelfall unmöglich oder schwierig sein, so dass diese Informationen zunächst als unbestätigt eingestuft werden. Über die Art und Weise der Überprüfung von Informationsgebern können hier keine Angaben gemacht werden, da dies Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes erlauben würde und eine Offenlegung auch die Überprüfung anderer Informationsgeber gefährden würde, die sich im Wissen um diese Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes darauf einstellen könnten. Dies würde zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutzes führen.p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind nach dem 31. Juli 2007 keine Anschläge bekannt geworden, die der „militanten gruppe" zuzurechnen sind.q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?
Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.2. Einen sachkundigen Mitarbeitet des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der nähere Angaben zu den von Ihnen bezeichneten Themenkomplexen machen kann, werde ich zeitnah benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Fromm


Monday, 14. July 2008
Internetspezi beim BKA


Saturday, 12. July 2008
Müllsortierung

Nicht schlecht, wenn man bedenkt, das die Fahndung interessierter Stellen und anderer Banditen nach verwertbarem Material nicht bei dem High-Tech Zeugs stehen bleibt. Es gibt sogar einen eigens dafür verwendeten Begriff: Bin Raiding.
Bleibt eigentlich nur die Frage, wie ich jetzt die Kondome und Tampons wieder aus dem Aktenvernichter rausbekomme.
Friday, 20. June 2008
Wovon Bundesinnenspitzel träumen...
Betroffen ist der gesamte E-Mail-, SMS-, Internet- und Faxverkehr sowie die Sprachtelefonie. Ab Januar 2009 erfasst der schwedische Militärnachrichtendienst "Försvarets Radioanstalt" (FRA, Radioanstalt der Verteidigung) nicht nur die Verbindungsdaten, wie bei der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, sondern speichert und analysiert auch die Inhalte der Kommunikation.
Betroffen ist nicht nur die Kommunikation mit dem Ausland: Da E-Mails auf dem Weg von Göteborg nach Sundsfall schon mal den halben Erdball umrunden können, ist eine Trennung von Inlands- und Auslandskanälen ohnehin unmöglich, meinen Kritiker. Als Begründung für das oft als Lex-Orwell bezeichnete Gesetz nannte die regierende bürgerliche Vierparteienallianz die "Bedrohung von außen" durch "internationalen Terrorismus". (Quelle: Golem)


Sunday, 27. April 2008
Die Ehrlichen des Tages: BND
Unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen wir professionell und kompetent; wir sind selbstkritisch und stellen uns der Kontrolle durch die dafür vorgesehenen Gremien. Mit dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gehen wir verantwortungsbewusst um und wahren den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
(Hemmungslos abgehört bei linkslog)


Wednesday, 27. February 2008
War klar: Blogger sind Terroristen
Da bloggt einer mit seinen Windsheimer Geschichten auch kritische Berichte über den Bürgermeister des bayrischen Ortes und promt beginnen Ermittlungen, genauer: Ermittlungen des Staatsschutzes mit Rasterfahndung, Hausdurchsuchungen und allem drum und dran.
Man soll aber Angst vor Christel Wegner haben…
Monday, 18. February 2008
Die Waffen der Terror Fahnder
"Ständig hinterlassen wir Datenspuren – beim Telefonieren, beim Surfen im Internet, bei der Autofahrt. Und für die interessieren sich möglicherweise Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste, im Kampf gegen den Terror:
Welche Auswirkungen hat die so harmlos klingende „Vorratsdatenspeicherung“? Welche Daten werden gesammelt und gespeichert? Und wie leicht ist es, diese Totalüberwachung zu umgehen? Quarks & Co hakt nach."
Quelle: WDR
Via Netzpolitik und Datenterrorist





















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