Sagt alles:
(...) Immerhin: Die Top Ten der schlimmen Provinz-Zutaten sind in diesem heimatlosen Heimatfilm komplett vertreten:
Die zeternde Alte.
Der zwielichtige Pfarrer.
Die debilen Dorfbewohner.
Die dahinziehenden düsteren Wolken.
Die im Winde schlagende Tür.
Der humpelnde Dorftrottel.
Der Inzest in der Scheune.
Der unheimliche Hund.
Die wispernden Bäume als griechischer Chor.
Und als Sahnehäubchen: Das behinderte Kind. (...)
Aus der Filmbesprechung "Schaurig bis schlumpfig" zu "Tannöd" in "junge Welt".
Mein Alternativtipp: Den Film "Die Schwabenkinder" zum gleichnamigen "Thema". Die besten Krimis schreibt das Leben.
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Veranstaltungshinweis: Das neue Versammlungsrecht Hannover, 27. Juni 2009
Veranstaltung mit Thomas Trüten vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit. Dem Bündnis gehören mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Es wird berichtet über die Inhalte und Hintergründe der geplanten Verschärfungen und über ihre Erfahrungen beim Aufbau und der Arbeit des Bündnisses.
Im vorigen Jahr wurde im Zuge der Föderalismusreform das Versammlungsgesetz in Bayern deutlich verschärft. Angeblich gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, entpuppt sich dieses Gesetz jedoch als das Gegenteil. Es erschwert jegliche Versammlungen unter freiem Himmel wie auch in geschlossenen Räumen. Nach bayerischem Vorbild sollte Anfang des Jahres 2009 auch in Baden - Württemberg Versammlungen ein derartiges Versammlungsrecht verabschiedet werden. Dagegen entwickelte sich wie zuvor in München ein breites Bündnis. In Stuttgart, Mannheim und Freiburg fanden jeweils größere Proteste mit insgesamt über 10000 Teilnehmern statt. Ende März gab es eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsklage von 13 bayerischen Organisationen. Vom Ausgang der Auseinandersetzung hängt auch für die anderen Bundesländer einiges ab, wie auch in Niedersachsen werden die anderen Bundesländer das Versammlungsrecht einschränken wollen.
Inzwischen hat die bayerische CSU / FDP Regierung einen neuen Entwurf eingebracht, der zwar in einigen Teilen verbessert, in anderen Punkten jedoch hinter die Eilentscheidung zurückfällt. Das ist eine Herausforderung an alle AntifaschistInnen, DemokratInnen, GewekrschafterInnen und andere politische AktivistInnen.
Hannover, Pavillon | 27. Juni 2009 12 Uhr
Die Veranstaltung wird organisiert von der Roten Hilfe Hannover, DGB Jugend Hannover, Pavillon, attac Hannover und Verdi-Bildungswerk.
Im vorigen Jahr wurde im Zuge der Föderalismusreform das Versammlungsgesetz in Bayern deutlich verschärft. Angeblich gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, entpuppt sich dieses Gesetz jedoch als das Gegenteil. Es erschwert jegliche Versammlungen unter freiem Himmel wie auch in geschlossenen Räumen. Nach bayerischem Vorbild sollte Anfang des Jahres 2009 auch in Baden - Württemberg Versammlungen ein derartiges Versammlungsrecht verabschiedet werden. Dagegen entwickelte sich wie zuvor in München ein breites Bündnis. In Stuttgart, Mannheim und Freiburg fanden jeweils größere Proteste mit insgesamt über 10000 Teilnehmern statt. Ende März gab es eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsklage von 13 bayerischen Organisationen. Vom Ausgang der Auseinandersetzung hängt auch für die anderen Bundesländer einiges ab, wie auch in Niedersachsen werden die anderen Bundesländer das Versammlungsrecht einschränken wollen.
Inzwischen hat die bayerische CSU / FDP Regierung einen neuen Entwurf eingebracht, der zwar in einigen Teilen verbessert, in anderen Punkten jedoch hinter die Eilentscheidung zurückfällt. Das ist eine Herausforderung an alle AntifaschistInnen, DemokratInnen, GewekrschafterInnen und andere politische AktivistInnen.
Hannover, Pavillon | 27. Juni 2009 12 Uhr
Die Veranstaltung wird organisiert von der Roten Hilfe Hannover, DGB Jugend Hannover, Pavillon, attac Hannover und Verdi-Bildungswerk.
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Monday, 11. May 2009
Bayerisches Versammlungsgesetz: Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich
Soeben ist eine Pressemitteilung von ver.di Bayern zum Thema Versammlungsrecht / Versammlungsgesetz veröffentlicht worden. Morgen wird zur neuen Vorlage von CSU und FDP im bayerischen Landtag eine erste Lesung stattfinden:
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Bayerisches Versammlungsgesetz:Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich
Der von CSU und FDP neu vorgelegte Entwurf eines bayerischen Versammlungsgesetzes setzt den durch die Verfassungsbeschwerde erreichten Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht dem Buchstaben nach um. „Das ist das Ergebnis unseres breiten gewerkschaftlichen und demokratischen Engagements“, stellt Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, fest.
Gegen das im Juli 2008 trotz aller Widerstände von der CSU verabschiedete Gesetz haben 13 Organisationen und Verbände, darunter ver.di Bayern und der DGB Bayern, die von Anfang an beteiligten Rechtsanwälte Klaus Hahnzog und Harmut Wächtler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die dazu am 17. Februar erfolgte
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein wichtiger Teilerfolg, der nun von CSU/FDP in dem Gesetzentwurf umzusetzen war. Die Vorschriften, mit denen die Versammlungsleitung als quasi-Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden, sollen ersatzlos gestrichen werden. Das von der CSU neu erschaffene „Militanzverbot“ soll um einen Gang herunter geschalten, Ton- und Bildaufzeichnungen im Umfang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgefahren werden.
„Wichtige Hinweise aus der Hauptsache-Entscheidung bleiben allerdings noch unberücksichtigt“, kritisiert Falbisoner. So hat das Bundesverfassungsgericht die Frage aufgeworfen, ob es bei der im Art. 8 Grundgesetz gewährleisteten Anmelde- und Erlaubnisfreiheit gerechtfertigt sei, dies für alle Arten von Versammlungen unabhängig von ihrem Gefahrenpotential oder ihrer Größe gleich zu beurteilen. Dies aufgreifend fordert ver.di, Streikposten aus der Anmeldepflicht auszunehmen. Der Gesetzentwurf von CSU/FDP belässt es aber - von der Fallgestaltung der Spontanversammlung abgesehen - bei der ausnahmslosen Anzeigepflicht.
Soweit Verschlechterungen wieder zurückgenommen worden sind, habe sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erledigt, erklärt Hedwig Krimmer von ver.di Bayern. „Aber um auch spätere Vorstöße nach dem
Vorbild Bayerns wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen (jeweils mit CDU/FDP-Koalition) zu verhindern, halten wir daran fest, die Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22.07.2008 feststellen zu lassen“, erklärt Hedwig Krimmer für die von ver.di Bayern eingerichtete Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.
„Sinnvoll wäre ohnehin eine einheitliches bundesweites Versammlungsgesetz statt des Flickenteppichs unterschiedlicher Lösungen in den Bundesländern“, kritisierte Falbisoner.
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Last modified on 2009-05-11 15:29
Tuesday, 10. March 2009
Schwammige "Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht"
Heute wurde das Eckpunktepapier der niedersächsischen FDP für ein "liberales niedersächsisches Versammlungsrecht" bekannt. Gegen die dortigen Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist - wie in Bayern und Baden - Württemberg (Stuttgart / Mannheim / Freiburg) - ein Bündnis entstanden.
Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht
Friedliche Versammlungen als Form der bürgerlichen Beteiligung sind ein in Artikel 8 Grundgesetz verankertes elementares demokratischesGrundrecht, für das sich Liberale in einer langen Tradition eingesetzt haben. Das Versammlungsrecht geht direkt aus der Meinungsfreiheit hervor und ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Unter dem Vorwand demokratischer Versammlungen wird dieses Recht von gewaltbereiten Rechts- und Linksextremen leider häufig missbraucht, um andere Grundrechte und die demokratische Staatsordnung zu bekämpfen.
Diese Gewaltbereitschaft schadet vor allem denjenigen, die sich friedlich für ein demokratisches Anliegen engagieren möchten.
Die FDP steht daher für ein Versammlungsrecht, das einerseits die Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstranten wirksam schützt, andererseits gewaltbereiten Extremisten entschieden mit der Konsequenz des demokratischen Rechtsstaats entgegentritt. Die notwendige Abwehr gewaltsamer Übergriffe darf aber nicht dazu führen, dass das Grundrecht der großen Mehrheit friedlicher Demonstranten eingeschränkt wird. Ebenso wenig ist es hinzunehmen, dass bürokratische und polizeiliche Beschränkungen und Überwachungen friedliche Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.
Die FDP Niedersachsen legt mit diesem Papier Eckpunkte als Grundlage für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Niedersachsen vor. Die FDP fordert einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen mit eindeutigen Regelungen, der die Verantwortung für den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert.
Diese Maßstäbe sind bei der nach der Föderalismusreform möglichen Neufassung des Versammlungsrechts als Landesrecht zu berücksichtigen.
Die FDP Niedersachsen strebt ein modernes, liberales Versammlungsgesetz an.
1. Keine Verlängerung der Anzeigefrist
Obwohl das Grundgesetz eine Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung" garantiert, hat das Bundesverfassungsgericht die für den Regelfall vorgesehene Anzeigefrist von immerhin 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung akzeptiert, um den Ordnungsbehörden Zeit für notwendige Vorbereitungen zu geben. Eine Verlängerung dieser Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel auf 72 Stunden - wie anderenorts gefordert - lehnt die FDP hingegen entschieden ab, da das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher zu gewichten ist als verwaltungstechnische Interessen der Ordnungsbehörden. Die Verlängerung würde in der Praxis auch die Planung friedlicher Versammlungen erschweren.
2. Anzeigebefreiung bei kleinen Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sollten grundsätzlich dann von der Anzeigepflicht befreit sein, wenn diese Versammlungen auf bis zu 20 Personen begrenzt sind. Der bürokratische Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zur Verpflichtung der Ordnungsbehörden, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn öffentlicher Raum entgegen seiner Widmung in Anspruch genommen wird.
3. Unbürokratische Anzeige und Datenschutz
Bürokratische Hürden und die Preisgabe persönlicher Daten der Organisatoren müssen möglichst gering gehalten werden, um der Motivation engagierter Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen kundzutun, nicht entgegenzuwirken. Der Umfang der an die Ordnungsbehörden zu übermittelnden, personenbezogenen Daten des Veranstalters und der eingesetzten Ordner muss auf begründete Verdachtsfälle und auf für die Recherche relevanter Vorstrafen unverzichtbare Informationen beschränkt werden.
4. Strenge Kriterien für den Einsatz von Videoüberwachung
Die rechtsstaatlichen Kriterien für den Einsatz der Videoüberwachung bei Versammlungen dürfen einer Überwachung extremistischer Ausschreitungen nichtzum Opfer fallen, um die Freiheit und die Bürgerrechte nicht ihrer vermeintlichen Verteidigung zu opfern. Übersichtsaufzeichnungen ohne die vorherige Feststellung einer konkreten Gefahr darf es nicht geben, insbesondere nicht allein zur Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens.
Soweit erhobene Daten und Bild- und Tonaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder in zu definierenden Grenzen zur Gefahrenabwehr benötigt werden, sind diese nach der Versammlung unverzüglich zu löschen. In allen anderen Fällen ist eine Löschung spätestens nach 6 Monaten vorzunehmen, soweit nicht eine richterliche Anordnung eine weitere Speicherung erlaubt.
Den Betroffenen einer verdeckten Bild- und Tonaufzeichnung darf das Recht auf eine nachträgliche Information über die Überwachungsmaßnahme auch dann nicht verweigert werden, wenn die Daten im Anschluss gelöscht werden. Soweit eine Identifizierung von Personen erfolgt ist, sind diese zu benachrichtigen.
5. Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen nur in klar definierten Grenzen
Bloße Mutmaßungen über den späteren Verlauf einer Veranstaltung dürfen nicht allein Grundlage von Beschränkungen und Verboten sein. Verbote, die sich nur auf angebliche Vorbereitungshandlungen stützen, höhlen das Grundrecht aus. Um ein Einschreiten während einer Demonstration zu rechtfertigen, müssen Verstöße bereits deutlich erkennbar sein.
6. Keine Eingriffe bei nichtöffentlichen Versammlungen
Die nichtöffentliche Versammlung unterliegt nicht dem Schutz des Grundrechts nach Artikel 8 Grundgesetz und bedarf daher keiner Einschränkung durch das Versammlungsrecht. Es darf keine weitergehenden Einschränkungen solcher Versammlungen, als dies bereits das allgemeine Polizeirecht zulässt.
7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Angesichts des Grundrechtsschutzes für Versammlungen sind Verstöße gegen Grundrechtseinschränkende Normen des Versammlungsrechts auf das Maß einer notwendigen, aber verhältnismäßigen Sanktionierung zu beschränken.
Das bisherige Versammlungsrecht ist diesbezüglich zu prüfen. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldtatbestände lehnt die FDP ab.

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Last modified on 2009-03-10 22:27
Saturday, 28. February 2009
Bayerisches Versammlungsgesetz überarbeitungsbedürftig
Wie gestern berichtet, kassierte das Bundesverfassungsgericht bereits vergangene Woche Teile des umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetzes. Nachdem sich die Mehrzahl der (bürgerlichen) Medien in den letzten Monaten vor allem über die Proteste gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes eher bedeckt hielten, fand die gestrige Meldung doch Resonanz. Hier eine unvollständige Übersicht der verschiedenen Standpunkte:
• Eine Bewertung bei Luzi-M, wo auch ein Überblick über den bisherigen Verlauf des Kampfes gegen das Versammlungsgesetz gegeben wird.
• Die "junge Welt" mit einem Bericht und einem Gespräch mit Hartmut Wächtler, einem der Autoren der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz.
• "Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfen Behörden keine Bußgelder gegen Versammlungsleiter verhängen. Und die Polizei darf Demonstranten nicht uneingeschränkt filmen. Auswirkungen hat das Stoppzeichen aus Karlsruhe auch für andere Bundesländer. Baden-Württemberg und Niedersachsen können ihre geplanten Verschärfungen gleich überprüfen." ("Neues Deutschland")
• Heribert Prantl: "Das Gesetz war ein Aberwitz."
• Ein "guter Tag für die Bürgerrechte", meint auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im bayrischen Landtag, der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler. Radio Lora München wollte zunächst wissen, was die Richter im Gesetz zu bemängeln hatten.
• Die bayerische FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz: «Die Entscheidung gibt der FDP Rückwind für die Verhandlungen mit der CSU über die Korrektur des Versammlungsgesetzes»
• Kein Kompletterfolg: Peter Nowak schreibt auf telepolis: "Eine völlige Außerkraftsetzung der Ver- und Gebote des Versammlungsgesetzes hat die Kammer mit der Begründung verworfen, dass das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, "das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen" darf."
• Noch vor der Sommerpause wollen CSU und FDP ein neues, liberaleres Versammlungsgesetz verabschieden.
• Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag: "von einer Watschn" könne "überhaupt keine Rede" sein. (SPON)
• Eine Bewertung bei Luzi-M, wo auch ein Überblick über den bisherigen Verlauf des Kampfes gegen das Versammlungsgesetz gegeben wird.
• Die "junge Welt" mit einem Bericht und einem Gespräch mit Hartmut Wächtler, einem der Autoren der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz.
• "Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfen Behörden keine Bußgelder gegen Versammlungsleiter verhängen. Und die Polizei darf Demonstranten nicht uneingeschränkt filmen. Auswirkungen hat das Stoppzeichen aus Karlsruhe auch für andere Bundesländer. Baden-Württemberg und Niedersachsen können ihre geplanten Verschärfungen gleich überprüfen." ("Neues Deutschland")
• Heribert Prantl: "Das Gesetz war ein Aberwitz."
• Ein "guter Tag für die Bürgerrechte", meint auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im bayrischen Landtag, der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler. Radio Lora München wollte zunächst wissen, was die Richter im Gesetz zu bemängeln hatten.
• Die bayerische FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz: «Die Entscheidung gibt der FDP Rückwind für die Verhandlungen mit der CSU über die Korrektur des Versammlungsgesetzes»
• Kein Kompletterfolg: Peter Nowak schreibt auf telepolis: "Eine völlige Außerkraftsetzung der Ver- und Gebote des Versammlungsgesetzes hat die Kammer mit der Begründung verworfen, dass das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, "das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen" darf."
• Noch vor der Sommerpause wollen CSU und FDP ein neues, liberaleres Versammlungsgesetz verabschieden.
• Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag: "von einer Watschn" könne "überhaupt keine Rede" sein. (SPON)

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Last modified on 2009-02-28 13:50
Friday, 27. February 2009
Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
Laut einer Pressemitteilung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung ist eine Pressemitteilung der Beschwerdeführer erschienen:
Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden - württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.
Mitglieder des Bündnisses "erachten gerade in der heutigen Zeit vor dem Hintergrund der drohenden massiven Vernichtung von Arbeitsplätzen die Angriffe auf das elementare Recht auf Versammlungsfreiheit als Vorbereitung der Herrschenden auf zu erwartende soziale und politische Massenproteste."
In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt werden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.06.2006 (Förderalismusreform BGBI. I, 2034ff) wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Versammlungsrecht von der Bundesregierung an die jeweiligen Landesregierungen abgegeben. Am 28.07.2008 hat Bayern als erstes Bundesland die Änderung des Versammlungsrechts beschlossen.
Bereits im Vorfeld gab es massive Proteste der Gewerkschaften in Bayern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gegen das bayerische Gesetz zum Versammlungsrecht Verfassungsklage eingereicht. Wie sieht die momentane Lage in Baden-Württemberg aus?
Am 24.07.2008 wurde von der Baden-Württembergischen Landesregierung der Entwurf zur Änderung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg eingereicht. Der Entwurf richtet sich inhaltlich nach der bereits erfolgten Gesetzgebung in Bayern. Die ursprüngliche Planung der
Landesregierung sah eine Verabschiedung des neuen Gesetzentwurfs im Jahr 2008 vor. Auf Grund des Gesetzentwurfs der CDU-Landesregierung fand am 28.10.2008 das erste Bündnistreffen gegen die Verschärfung des Versammlungsrechtes in Baden-Württemberg statt.
Diesem Bündnis sind bis zum heutigen Tag die unterschiedlichsten Organisationen und Einzelpersonen beigetreten. So wurde beispielsweise am 06.12.2008 zu einer Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts in Stuttgart aufgerufen, an der laut Bündnis 6.000 Personen teilnahmen. Auch in anderen Städten in Baden-Württemberg fanden zahlreiche Demonstrationen und Aktionen statt. Der breite Widerstand gegen das neue Gesetz hat dazu geführt, dass das neue Gesetz bisher noch nicht verabschiedet wurde.
Warum ist es wichtig, dass Betriebsräte und Vertrauensleute Ihren Protest gegen das neue Gesetz deutlich machen? Durch die Verschärfung des Versammlungsrechts wird sowohl die betriebsrätliche als auch die gewerkschaftliche Arbeit massiv behindert.
Folgende Verschärfungen sind unter anderem vorgesehen:
• Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als "militant" und "einschüchternd" gewertet und verboten werden.
• Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die "Rechte Dritter", wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen. Es wird also deutlich schwieriger einen Streik zukünftig vor dem eigenen Betrieb zu organisieren.
• Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. So können Ordner zukünftig von Behörden registriert oder gar abgelehnt werden.
• Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll von 48 auf 72 Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung verlängert werden.
• Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden, eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei ist zulässig. Dieses Recht gilt auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen, wie z.B. Betriebsversammlungen.
Allein durch diese Regelungen werden die Hürden für einen Streik noch höher, als die bereits bestehenden. Die Streikenden können bereits im Vorfeld durch eine Kriminalisierung der Versammlung eingeschüchtert werden.
Folgendes Beispiel aus der Münchner Fußgängerzone zeigt, dass sich die Verschärfung des Versammlungsrechtes eben nicht, wie immer von Politikern behauptet, gegen rechtsextremistische Kräfte richtet: Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Und tatsächlich erntete Orhan Akman - dies ist der verantwortliche Sekretär von ver.di - ein Strafverfahren. Die erste Verhandlung fand Montag, den 26. Januar 2009 ab 11.15h imAmtsgericht München statt. Orhan Akman wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Das zeigt, wie tiefgreifend die Änderungen in die gewerkschaftlich verankerten Rechte der Beschäftigten eingreifen.
Wohlgemerkt: Dieses Urteil wurde auf Grundlage des alten Versammlungsgesetzes gefällt, mit dem neuen Versammlungsgesetz - so die Befürchtung der Kritiker des geplanten Gesetzes - wird noch eine Schippe oben drauf gelegt!
Was können Betriebsräte und Vertrauensleute gegen diese Gesetzesänderungen unternehmen? Der DGB wird die Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen, aber diese Gesetzesänderung sollte auch aktiv von denen kritisiert werden, deren Arbeit durch das neue Gesetz massiv behindert wird.
Für den "Tag X", dem Tag , an dem eine Verschärfung des geltenden Versammlungsgesetzes in den Landtag eingebracht werden soll, kündigte das Stuttgarter Bündnis Proteste an.
Pressemitteilung der Rechtsanwälte Dr.Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler
zur teilweisen Aufhebung des Bayerischen Versammlungsgesetzes
durch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1492/08)
Zentrale Vorschriften des Bayerischen Versammlungsgesetzes durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gestoppt
Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht der Bürger auf friedliche und möglichst ungehinderte Versammlung für unverzichtbar für die Demokratie halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die bayerische Mehrheitspartei CSU. Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen das Demonstrieren schwer machen und alle Versammlungen möglichst lückenlos erfassen und kontrollieren und zwar unabhängig von ihrer Größe und dem Gefahrenpotenzial. Diesem Kontrollwahn ohne konkreten Anlass hat das BVerfG zunächst ein Ende gemacht.
Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Vorschriften für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig, so dass die sich versammelnden Bürger der Willkür der Behörden bei der Auslegung der Vorschriften ausgesetzt wären.
Das BVerfG hat mit recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon ist das BVerfG offenbar ausgegangen. Die Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz insgesamt bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Dr.Hahnzog und Wächtler: Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird.
Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sich anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zunächst bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.
München, den 27.02.2009
Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hat eine Aktionswoche gegen die Verschärfung des baden - württembergischen Pendants angekündigt. Diese soll in der Region Stuttgart vom 09. bis 13. März stattfinden.
Mitglieder des Bündnisses "erachten gerade in der heutigen Zeit vor dem Hintergrund der drohenden massiven Vernichtung von Arbeitsplätzen die Angriffe auf das elementare Recht auf Versammlungsfreiheit als Vorbereitung der Herrschenden auf zu erwartende soziale und politische Massenproteste."
In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt werden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.06.2006 (Förderalismusreform BGBI. I, 2034ff) wurde die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Versammlungsrecht von der Bundesregierung an die jeweiligen Landesregierungen abgegeben. Am 28.07.2008 hat Bayern als erstes Bundesland die Änderung des Versammlungsrechts beschlossen.
Bereits im Vorfeld gab es massive Proteste der Gewerkschaften in Bayern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat gegen das bayerische Gesetz zum Versammlungsrecht Verfassungsklage eingereicht. Wie sieht die momentane Lage in Baden-Württemberg aus?
Am 24.07.2008 wurde von der Baden-Württembergischen Landesregierung der Entwurf zur Änderung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg eingereicht. Der Entwurf richtet sich inhaltlich nach der bereits erfolgten Gesetzgebung in Bayern. Die ursprüngliche Planung der
Landesregierung sah eine Verabschiedung des neuen Gesetzentwurfs im Jahr 2008 vor. Auf Grund des Gesetzentwurfs der CDU-Landesregierung fand am 28.10.2008 das erste Bündnistreffen gegen die Verschärfung des Versammlungsrechtes in Baden-Württemberg statt.
Diesem Bündnis sind bis zum heutigen Tag die unterschiedlichsten Organisationen und Einzelpersonen beigetreten. So wurde beispielsweise am 06.12.2008 zu einer Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts in Stuttgart aufgerufen, an der laut Bündnis 6.000 Personen teilnahmen. Auch in anderen Städten in Baden-Württemberg fanden zahlreiche Demonstrationen und Aktionen statt. Der breite Widerstand gegen das neue Gesetz hat dazu geführt, dass das neue Gesetz bisher noch nicht verabschiedet wurde.
Warum ist es wichtig, dass Betriebsräte und Vertrauensleute Ihren Protest gegen das neue Gesetz deutlich machen? Durch die Verschärfung des Versammlungsrechts wird sowohl die betriebsrätliche als auch die gewerkschaftliche Arbeit massiv behindert.
Folgende Verschärfungen sind unter anderem vorgesehen:
• Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als "militant" und "einschüchternd" gewertet und verboten werden.
• Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die "Rechte Dritter", wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen. Es wird also deutlich schwieriger einen Streik zukünftig vor dem eigenen Betrieb zu organisieren.
• Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. So können Ordner zukünftig von Behörden registriert oder gar abgelehnt werden.
• Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll von 48 auf 72 Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung verlängert werden.
• Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden, eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei ist zulässig. Dieses Recht gilt auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen, wie z.B. Betriebsversammlungen.
Allein durch diese Regelungen werden die Hürden für einen Streik noch höher, als die bereits bestehenden. Die Streikenden können bereits im Vorfeld durch eine Kriminalisierung der Versammlung eingeschüchtert werden.
Folgendes Beispiel aus der Münchner Fußgängerzone zeigt, dass sich die Verschärfung des Versammlungsrechtes eben nicht, wie immer von Politikern behauptet, gegen rechtsextremistische Kräfte richtet: Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Und tatsächlich erntete Orhan Akman - dies ist der verantwortliche Sekretär von ver.di - ein Strafverfahren. Die erste Verhandlung fand Montag, den 26. Januar 2009 ab 11.15h imAmtsgericht München statt. Orhan Akman wurde zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Das zeigt, wie tiefgreifend die Änderungen in die gewerkschaftlich verankerten Rechte der Beschäftigten eingreifen.
Wohlgemerkt: Dieses Urteil wurde auf Grundlage des alten Versammlungsgesetzes gefällt, mit dem neuen Versammlungsgesetz - so die Befürchtung der Kritiker des geplanten Gesetzes - wird noch eine Schippe oben drauf gelegt!
Was können Betriebsräte und Vertrauensleute gegen diese Gesetzesänderungen unternehmen? Der DGB wird die Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen, aber diese Gesetzesänderung sollte auch aktiv von denen kritisiert werden, deren Arbeit durch das neue Gesetz massiv behindert wird.
Für den "Tag X", dem Tag , an dem eine Verschärfung des geltenden Versammlungsgesetzes in den Landtag eingebracht werden soll, kündigte das Stuttgarter Bündnis Proteste an.
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Last modified on 2009-02-27 12:20
Saturday, 7. February 2009
Solidaritätserklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit mit dem Kollegen Orhan Akman
Dokumentiert: Die Solidaritätserklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit mit dem Kollegen Orhan Akman:
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit 6.2.2009
Mail: versammlungsgesetz[@]gmx.net
http://www.versammlungsrecht2009.tk
An
Orhan Akman
zur Kenntnis
verdi München
verdi Bezirk Stuttgart
An die Presse
Solidaritätserklärung mit Orhan Akman
Beim Treffen des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit am 4. Februar 2009 haben wir vom Fall Orhan Akmans erfahren. Der Funktionär der Gewerkschaft ver.di wurde am Montag, den 26. Januar 2009 vom Münchner Amtsgericht zu einer Strafe von 1600 Euro verurteilt. Begründet wurde dieses Urteil mit dem bayerischen Versammlungsrecht. Was war geschehen?
Am 30. Mai 2008 hatte ver.di die Beschäftigten von drei Filialen der Modekette ZARA zum Streik aufgerufen. Mit dem Streik, der im Rahmen der Tarifrunde im Einzelhandel stattfand, sollte das Unternehmen zu einem Anerkennungstarifvertrag bewegt werden. Dazu wurden vor der Filiale in der Münchner Fußgängerzone mit den Streikenden Flugblätter verteilt, und auch mit Transparenten und Schildern auf die Forderungen aufmerksam gemacht. Insgesamt nahmen 20 bis 25 Personen, davon 15 als Streikposten kenntlich, an der Aktion teil. Wegen dieser für Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel üblichen Aktion wurde gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gemäß § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet. Weil diese Aktion eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen sein soll, verurteilte der Amtsrichter den Kollegen.
Wir sind empört über dieses Urteil und erklären uns solidarisch mit Orhan Akman! In unserem Bündnis sind über 100 Organisationen und Einzelpersonen zusammengeschlossen. Wir werden den Fall im Rahmen unserer Arbeit bekannt machen.
Der Fall zeigt: Trotz anders lautender Aussagen beispielsweise vom baden–württembergischen Innenminister Rech richtet sich das neue bayerische Versammlungsgesetz ebenso wie die geplante baden – württembergische Variante sehr wohl auch gegen gewerkschaftliche Aktionen.
Daher fordern wir:Am 4. Februar 2009 von den 44 anwesenden Bündnisteilnehmern einstimmig beschlossen.
- Sofortige Rücknahme des Urteils!
- Ja zur Versammlungsfreiheit – Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
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Last modified on 2009-02-09 08:59
Tuesday, 27. January 2009
1600 Euro Strafe für Warnstreik?
Nach einem Bericht der "Süddeutschen" wurde Orhan Akman gestern vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Richters war er für einen unangemeldeten Warnstreik am 30. Mai 2008 verantwortlich. Die Aktion mit 15 Teilnehmern vor einem Modegeschäft in der Fußgängerzone sei eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen, urteilte der Amtsrichter. Mit dem Urteil entpuppt sich der eigentliche Kern des Versammlungsgesetzes: Es ist - wie der Fall Landsberg zeigt - nicht gegen faschistische Aufmärsche gerichtet, sondern im Kern gegen soziale und gewerkschaftliche Proteste. Das Urteil könnte für gewerkschaftliche Kämpfe weitreichende Folgen haben: Welcher Warnstreik wird denn entsprechend dem Versammlungsgesetz vorher angemeldet? Wer wird. wenn das Urteil Bestand haben sollte, dann noch spontane Warnstreiks organisieren? Der Anwalt von Orhan Akman will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungendurchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahrenwegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet (113 Js 11159/08)."
Über das geplante neue Versammlungsgesetz in Baden - Württemberg informiert heute Frank Zach, DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg im DGB Haus Stuttgart, Raum 245 ab 18 Uhr.
Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungendurchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahrenwegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet (113 Js 11159/08)."
Über das geplante neue Versammlungsgesetz in Baden - Württemberg informiert heute Frank Zach, DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg im DGB Haus Stuttgart, Raum 245 ab 18 Uhr.
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Last modified on 2009-02-01 16:53
Sunday, 30. November 2008
Was mir heute wichtig erscheint #54
Spalier: Bei der Demonstration gegen die geplanten Verschärfungen des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes mussten Teile der Demonstration zwischen mehreren Polizeireihen Spalier laufen. "Über 1.000 Menschen haben am Samstag, den 29. November 2008, in Mannheim gegen das geplante neue Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung protestiert. Aufgerufen hat ein breites Bündnis von über 20 Organisationen aus der Region.(...)" Zur Presseerklärung des Mannheimer "Bündnis für Versammlungsfreiheit"
Untauglich: "Kampf gegen faschistische Aufmärsche mit dem Mittel des Versammlungsgesetzes? Trotz oder gerade wegen des bayerischen Versammlungsgesetzes zeigen sich die Faschos davon unbeeindruckt. Ihre Demonstrationen werden vor Gericht ja doch wieder zugelassen." Zur Meldung bei "Wer gar zu viel bedenkt, wird wenig leisten."
Bibelfest: Bush hat jeden Tag in der Bibel gelesen. Überdies sei er oft von Gebeten berührt worden...
Grabräuber: Die "Rettung" des Milliardengrabes BayernLB "zwingt" den Freistaat Bayern, wieder Schulden zu machen. Bis morgen muss ein Finanzierungsplan vorliegen. Wer das Hilfsprogramm in Höhe von 31 Milliarden Euro zahlt, ist eigentlich klar. Nicht nur 3500 Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Interview: Über Inhalte und mögliche Folgen der beiden in Niedersachsen zur Debatte stehenden Gesetzesentwürfe zum Versammlungsgesetz diskutieren am kommenden Mittwoch Vertreter der Polizei, der
Landtagsfraktion der Grünen und ein Rechtsanwalt im StadtRadio Göttingen.
Versprecher: Endlich spricht Wolfgang S. mal Klartext.
Untauglich: "Kampf gegen faschistische Aufmärsche mit dem Mittel des Versammlungsgesetzes? Trotz oder gerade wegen des bayerischen Versammlungsgesetzes zeigen sich die Faschos davon unbeeindruckt. Ihre Demonstrationen werden vor Gericht ja doch wieder zugelassen." Zur Meldung bei "Wer gar zu viel bedenkt, wird wenig leisten."
Bibelfest: Bush hat jeden Tag in der Bibel gelesen. Überdies sei er oft von Gebeten berührt worden...
Grabräuber: Die "Rettung" des Milliardengrabes BayernLB "zwingt" den Freistaat Bayern, wieder Schulden zu machen. Bis morgen muss ein Finanzierungsplan vorliegen. Wer das Hilfsprogramm in Höhe von 31 Milliarden Euro zahlt, ist eigentlich klar. Nicht nur 3500 Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Interview: Über Inhalte und mögliche Folgen der beiden in Niedersachsen zur Debatte stehenden Gesetzesentwürfe zum Versammlungsgesetz diskutieren am kommenden Mittwoch Vertreter der Polizei, der
Landtagsfraktion der Grünen und ein Rechtsanwalt im StadtRadio Göttingen.
Versprecher: Endlich spricht Wolfgang S. mal Klartext.
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Last modified on 2008-11-30 11:23
Wednesday, 26. November 2008
Was mir heute wichtig erscheint #52
Wutausbruch: Völlig ausgetickt ist der Hauptzeuge der Anklage ist bei der gestrigen Verhandlung in Stuttgart - Stammheim im Prozess nach Paragraph 129b. Mit Rufen wie "Ich bin Agent! Ich bin James Bond!" versuchte der unter Medikamenten stehende ehemalige MIT Agent zur Verteidigerbank der angeklagten fünf linke Aktivisten aus der Türkei zu gelangen. Das Verfahren wurde daraufhin für zwei Stunden unterbrochen.
Derartige Ausfälle sind offenbar an der Tagesordnung und geben ein treffliches Bild über das Konstrukt, mit dem den im von den bürgerlichen Medien bislang kaum beachteten Verfahren wird den Angeklagten vorgeworfen wird, Mitglieder der verbotenen DHKP/C (Volksbefreiungspartei/Front) zu sein.
Die Aktivisten befinden seit April 2007 teilweise in Isolationshaft und sind willkürlichen Schikanen ausgesetzt. Mit dem Prozess soll nach Ansicht des Komitees gegen §§129 versucht werden, "einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Weg für die weitere Kriminalisierung von migrantischen Linken und aktiver Solidaritätsarbeit ebnen soll."
Abspaltung: "Bayern ist die CSU und andersrum. Der Freistaat wird von Freimaurern, den “roten” Medien sowie Nicht- und Falschgläubigen unterwandert, keiner schert sich um den Mittelstand. Deswegen sollte man mehr auf die Stammtische hören, denn da wird die Politik gemacht. Und auf Edmund Stoiber. Am besten wäre es, wenn sich Bayern von der Bundesrepublik abspaltete." Citronengras in: Neues von jenseits des Weißwurst-Äquators: der Stammtisch-Schorsch und seine CSU
Versammlungsrecht: Vom Autonomen Medienkollektiv Rhein-Neckar erschien heute auf IndyMedia ein informativer Artikel mit zahlreichen Links zur "Reform" des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg. Auch in Niedersachsen ist das ohnehin schmale Versammlungsrecht Angriffen ausgesetzt. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen
entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu
präsentieren.
Rachejustiz: "Wenn er Anfang Januar in der Haftanstalt Bruchsal seine Sachen packen wird, hat er länger im Gefängnis gesessen als beispielsweise der NS-Verbrecher Albert Speer, der für den Tod von Millionen von Zwangsarbeitern in Nazi-Deutschland verantwortlich war. [...]" SpOn zur Freilassung von Christian Klar, der Anfang Januar 2009 vorzeitig entlassen wird. Die Richter beschlossen, den Rest von Christian Klars lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Entlassungstermin ist voraussichtlich der 3. Januar. Die Bewährungsfrist beträgt wohl fünf Jahre. Für die "Rote Hilfe" offenbart die bevorstehende Entlassung "auch die Tatsache, dass der Umgang mit den Gefangenen aus der
RAF bis zum heutigen Tag, mehr als zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF, von einem staatlichen Rachebedürfnis geprägt ist. Insbesondere Christian Klar ist als Symbolfigur für den Aufbruch der Stadtguerillagruppen in den 1970er Jahren abgestraft worden, er ist länger inhaftiert als irgendein anderer Gefangener aus der RAF."
Update: Die Opensource-DVD, eine Sammlung von freier Software für Windows, ist in Version 12.0 mit fünf neuen Programmen und 51 Updates erschienen: "Sie enthält nun 410 Programme. Während bisher eine neue Version des Opensource-DVD immer anlässlich einer neuen Version von OpenOffice.org herausgegeben wurde, ist dieses Mal die freie Bürosuite bei Version 3.0
geblieben. Die Änderungen gegenüber der Opensource-DVD 11.0 umfassen somit Updates von 51 Programmen sowie fünf neue Softwarepakete. Die Basisversion der DVD enthält eine Suchfunktion und die Möglichkeit, Programme direkt von der DVD zu installieren. Alle enthaltenen Programme werden auf einer Skala von 1-5 bewertet. Zusätzlich werden Angaben zur Lizenz, zur Homepage und anderem gemacht..." Via pro-linux
Trägersystem: Träumt einer von einem Teleobjektiv. Lichtstark ist es ja. Aber wenn das mal auf den Boden fällt...
Derartige Ausfälle sind offenbar an der Tagesordnung und geben ein treffliches Bild über das Konstrukt, mit dem den im von den bürgerlichen Medien bislang kaum beachteten Verfahren wird den Angeklagten vorgeworfen wird, Mitglieder der verbotenen DHKP/C (Volksbefreiungspartei/Front) zu sein.
Die Aktivisten befinden seit April 2007 teilweise in Isolationshaft und sind willkürlichen Schikanen ausgesetzt. Mit dem Prozess soll nach Ansicht des Komitees gegen §§129 versucht werden, "einen Präzedenzfall zu schaffen, der den Weg für die weitere Kriminalisierung von migrantischen Linken und aktiver Solidaritätsarbeit ebnen soll."
Abspaltung: "Bayern ist die CSU und andersrum. Der Freistaat wird von Freimaurern, den “roten” Medien sowie Nicht- und Falschgläubigen unterwandert, keiner schert sich um den Mittelstand. Deswegen sollte man mehr auf die Stammtische hören, denn da wird die Politik gemacht. Und auf Edmund Stoiber. Am besten wäre es, wenn sich Bayern von der Bundesrepublik abspaltete." Citronengras in: Neues von jenseits des Weißwurst-Äquators: der Stammtisch-Schorsch und seine CSU
Versammlungsrecht: Vom Autonomen Medienkollektiv Rhein-Neckar erschien heute auf IndyMedia ein informativer Artikel mit zahlreichen Links zur "Reform" des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg. Auch in Niedersachsen ist das ohnehin schmale Versammlungsrecht Angriffen ausgesetzt. Innenminister Schünemann kündigte an, im Januar 2009 einen
entsprechenden Gesetzesentwurf im niedersächsischen Landtag zu
präsentieren.
Rachejustiz: "Wenn er Anfang Januar in der Haftanstalt Bruchsal seine Sachen packen wird, hat er länger im Gefängnis gesessen als beispielsweise der NS-Verbrecher Albert Speer, der für den Tod von Millionen von Zwangsarbeitern in Nazi-Deutschland verantwortlich war. [...]" SpOn zur Freilassung von Christian Klar, der Anfang Januar 2009 vorzeitig entlassen wird. Die Richter beschlossen, den Rest von Christian Klars lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Entlassungstermin ist voraussichtlich der 3. Januar. Die Bewährungsfrist beträgt wohl fünf Jahre. Für die "Rote Hilfe" offenbart die bevorstehende Entlassung "auch die Tatsache, dass der Umgang mit den Gefangenen aus der
RAF bis zum heutigen Tag, mehr als zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF, von einem staatlichen Rachebedürfnis geprägt ist. Insbesondere Christian Klar ist als Symbolfigur für den Aufbruch der Stadtguerillagruppen in den 1970er Jahren abgestraft worden, er ist länger inhaftiert als irgendein anderer Gefangener aus der RAF."
Update: Die Opensource-DVD, eine Sammlung von freier Software für Windows, ist in Version 12.0 mit fünf neuen Programmen und 51 Updates erschienen: "Sie enthält nun 410 Programme. Während bisher eine neue Version des Opensource-DVD immer anlässlich einer neuen Version von OpenOffice.org herausgegeben wurde, ist dieses Mal die freie Bürosuite bei Version 3.0
geblieben. Die Änderungen gegenüber der Opensource-DVD 11.0 umfassen somit Updates von 51 Programmen sowie fünf neue Softwarepakete. Die Basisversion der DVD enthält eine Suchfunktion und die Möglichkeit, Programme direkt von der DVD zu installieren. Alle enthaltenen Programme werden auf einer Skala von 1-5 bewertet. Zusätzlich werden Angaben zur Lizenz, zur Homepage und anderem gemacht..." Via pro-linux
Trägersystem: Träumt einer von einem Teleobjektiv. Lichtstark ist es ja. Aber wenn das mal auf den Boden fällt...
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Last modified on 2008-11-28 17:23




















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