Entries tagged as solidarität
Thursday, 18. March 2010
18. März: Internationaler Tag der politischen Gefangenen
"Die Internationale Rote Hilfe (IRH) erklärte 1923 den 18.3. zum “Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen”.
Seitdem 1996 Libertad! und andere Initiativen sowie die Rote Hilfe e.V.wieder einen Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen Repression und staatliche Unterdrückung initiierten, finden jedes Jahr bundesweit vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zum Thema statt.
Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an." Weiter
In Stuttgart gibt es heute und morgen Veranstaltungen:
Thursday, 11. March 2010
18. März: Tag der politischen Gefangenen
Am 18. März 1871 griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen. Sie schufen für einen kurzen Zeitraum eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt und von der Reaktion nach 71 Tagen niedergeschlagen wurde.1922 hatte der IV. Weltkongress der Komintern dann den 18. März auch angesichts der damaligen Repressionen gegen die revolutionäre und Arbeiterbewegung zum "internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen" ausgerufen. Dieser wurde bis zur faschistischen Diktatur regelmäßig begangen. Seit 1996 wird diese Tradition wieder aufgegriffen und als Aktionstag durchgeführt.
Zum Tag der poltischen Gefangenen gibt es auch dieses Jahr wieder bundesweit vielfältige Aktivitäten. Spürbar hat aber auch die Repression angezogen, so dass seit letzem Jahr sich vermehrt Solidaritätsgruppen und Antirepressionsvernetzungen gegründet haben. Über den 18. März hinaus geht die alltägliche Antirepressionsarbeit weiter: Prozessbeobachtung, Knastbesuche, Briefe schreiben, Knastkundgebungen, Solidaritätsparties, Inforveranstaltungen usw. Gerade um den 18. März herum ist es aber auch wichtig, auf die politischen Gefangenen aufmerksam zu machen, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten eingeknastet sind und auf die Gefangenen, die keine Solidaritätsgruppe haben oder denen Besuche von FreundInnen oder Angehörigen verwehrt werden.
Die Sonderausgabe der Roten Hilfe e.V. wird jährlich zum 18.März als Beilage in der Tageszeitung "junge Welt" und zum kostenlosen Verteilen herausgegeben. PDF-Version zum Download.
Anlässlich des Tages der politischen Gefangenen gibt es in Stuttgart am Donnerstag 18. März auf dem Schlossplatz ab 15 Uhr eine Wandtafelausstellung und ab 17 Uhr eine Kundgebung.
Die Infotische und Wandtafeln drehen sich unter anderem um die Themen: Mumia Abu-Jamal | Palästina | Baskenland | Paragraphen 129/a/b | Türkei/Nordkurdistan | Prozess gegen 7 Antifaschisten | mg-Prozess
Am darauf folgenden Freitag, den 19. März findet ab 18 Uhr im EKM-Verein (Nordbahnhofstr. 61, Stuttgart Nord | U15 Haltestelle Mittnachtstraße) eine Informationsveranstaltung statt. Anhand von Beiträgen soll der länderübergreifende Charakter von Repression dargestellt werden und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erläutert werden. Auch sollen die Gründe, Motive und Hintergründe für Repression benannt und Möglichkeiten für einen Umgang damit vorgestellt werden. Anhand der Situation in der Türkei/Nordkurdistan und Palästina wird die internationale Ebene von politischer Verfolgung, Repression und politischer Gefangenschaft behandelt werden. Der aktuell stattfindende Prozess gegen sieben Antifaschisten aus Stuttgart wird als Beispiel für die Kriminalisierung von politisch Aktiven in der BRD behandelt werden.
Die Aktionen in Stuttgart werden unterstützt von: AGIF (Föderation der ArbeitsmigrantInnen in Deutschland), Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart, ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Europa), ATIK-YDG (Neue Demokratische Jugend), Mesopotamischer Kulturverein Stuttgart e. V., Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart, Revolutionäre Aktion Stuttgart, Stuttgarter Bündnis Solidarität mit Mumia Abu-Jamal.
Vormerken sollte man sich in jedem Fall eine Veranstaltung zur Situation im Baskenland am 23. März ab 19 Uhr mit Ingo Niebel im Bürgerzentrum West, ebenfalls in Stuttgart. Ingo Niebel, Kenner des Baskenlandes und Autor des Buches "Das Baskenland - Geschichte und Gegenwart eines politischen Konflikts" wird einen aktuellen Einblick in die Lage geben.
Weitere Veranstaltungen rund um den 18. März und mehr Information zum Thema
Sunday, 31. January 2010
Kurzer Prozess in Nürtingen
Monday, 25. January 2010
Berlin: Solidarität mit der FAU – für freie gewerkschaftliche Betätigung!
Solidarität mit der FAU – für freie gewerkschaftliche Betätigung!
Das Berliner Landesarbeitsgericht hat in einer vom Betreiber des Kinos Neue Babylon GmbH erwirkten Einstweiligen Verfügung der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiter Union untersagt, weiter öffentlich zu behaupten, sie sei eine Gewerkschaft und ihr damit auch das Recht abgesprochen gewerkschaftliche Aktionsformen zu nutzen. Begründet wurde dies mit der auf nationaler Ebene nicht vorhandenen Tariffähigkeit und Mächtigkeit der Organisation. Dieses Urteil widerspricht nicht nur elementaren Prinzipien der ILO und der Europäischen Sozialcharta, sondern kann auch in seinem Verweis auf die nicht vorhandene Tariffähigkeit nicht überzeugen. Es gibt in vielen Branchen Sektoren, die einen verschwindend geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad haben, so dass es gesetzlicher Mindestlöhne bedarf, um zu verhindern, dass nicht Existenz sichernde Löhne zum Regelfall werden. Doch bisher ist niemand auf die Idee gekommen, deshalb den hier tätigen Gewerkschaften ihren Gewerkschaftsstatus abzuerkennen. Wir sehen in dem Urteil einen unzulässigen Angriff auf das Koalitionsrecht der abhängig Beschäftigten, deren Recht sich in Gewerkschaften frei zu organisieren, hier offen infrage gestellt wird. Dieses Recht zu erkämpfen und zu verteidigen, ist ein historisches Anliegen der Gewerkschaftsbewegung. Wir erklären uns deshalb solidarisch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und fordern die Rücknahme der einstweiligen Verfügung gegen die FAU.
Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin
Berlin, 20.01.2010


Thursday, 14. January 2010
Petition "Mumia Abu-Jamal und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe" unterzeichnen!
Eine im Namen des US-Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal ab heute weltweit verbreitete Petition fordert US-Präsident Barack Obama dazu auf, »sich gegen die Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal sowie gegen die Todesstrafe für viele Männer, Frauen und Kinder überall auf der Welt« auszusprechen. Der Appell, den Rechtsanwalt Robert R. Bryan aus San Francisco am vergangenen Samstag auf der XV. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz angekündigt hatte, gründet sich auf Resolutionen der Vereinten Nationen, in denen es heißt: »Diese höchste Form der Bestrafung ist für eine zivilisierte Gesellschaft inakzeptabel, und sie untergräbt die Menschenwürde«.
Quelle: junge Welt, 15.01.2010
Während der internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin am 9. Januar telefonierte Mumia Abu-Jamal mit seinem Rechtsanwalt Robert R. Bryan. Das Gespräch wurde in den Saal übertragen. Das Gespräch ist in der morgigen Ausgabe der jungen Welt dokumentiert. In der kommenden Woche soll auch der Mitschnitt zum Download zur Verfügung stehen.
Fall Albrecht: Keine Einigung im Gütetermin
Der Fall des von der Dettinger Firma "Dietz-Motoren" fristlos gekündigten Betriebsrats, Günther Albrecht, sorgte für große Aufmerksamkeit. Ursprünglich war der Gütetermin für den 22. Dezember in Esslingen angesetzt, nachdem sich ein "gesteigertes öffentliches Interesse" abzeichnete, wurde die Verhandlung dann nach Stuttgart verlegt.Doch auch die 70 vorhandenen Plätze im Saal 105 des Arbeitsgerichtes reichten bei weitem nicht aus, alle die KollegInnen aufzunehmen, die Günther solidarisch bei der Verhandlung unterstützen wollten.
Anlass für seine Kündigung war eine Äußerung von ihm zur Situation im Betrieb bei einer IG Metall Versammlung, die in einem Beitrag in Spiegel-TV zur Situation der Betriebe in der Region Esslingen übertragen wurde. Er hatte dabei eine Aussage, die laut heutiger Darstellung zuvor von einem Vertreter der Geschäftsleitung während einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrates gemacht wurde, zitiert.
Das wurde nie gesagt - so der Vertreter der Geschäftsleitung - denn es gab es zu keinem Zeitpunkt eine kritische Situation für die Auszahlung der Löhne, diese und die Bezahlung der Lieferanten seien vielmehr "das erste Ziel des Unternehmens".
Die Anwesenden quittierten diese Aussage zur Zielsetzung eines Unternehmens mit Kopfschütteln. Dass Günther Albrecht mit der Aussage reale Sorgen seiner KollegInnen formulierte, entspricht seinem Selbstverständnis. Der Angriff auf ihn ist ein Angriff auf die Belegschaft und auf alle diejenigen, die sich gewerkschaftlich und politisch aktiv sein wollen.
Es war für die Anwesenden, vor allem Betriebsräte und Vertrauensleute und andere interessierte KollegInnen aus der Verwaltungsstelle Esslingen nicht überraschend, dass es bei dem Gütetermin zu keiner gütlichen Einigung kam.
Denn es wurden auch die vom Anwalt Günther Albrechts monierten formalen Mängel bei der Zustimmung des Betriebsrates offenkundig. Dieser hat im Beisein von Günther Albrecht über die fristlose Kündigung beraten und letztlich mehrheitlich zugestimmt. Außerdem war eine externe Person bei der Abstimmung anwesend, was den gesetzlichen Maßgaben des Betriebsverfassungsgesetzes widerspricht. Der Beschluss des Betriebsrates ist damit wohl auch von seinen formalen Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß.
Die Arbeitsrichterin muss nun prüfen, ob diese formalen Mängel dem Arbeitgeber angelastet werden können, und ob damit die Kündigung unwirksam ist.
Günther Albrecht war erfreut über die große Solidarität. Seit Wochen hatte dazu ein Solidaritätskomitee die Öffentlichkeit informiert und zur Verhandlung mobilisiert, gewerkschaftliche Aktivisten und Solidaritätserklärungen anderer Betriebe wurden veröffentlicht. Dass so viele Kolleginnen und Kollegen bei der Verhandlung dabei waren, bestärkt ihn, weiter gegen seine Kündigung zu klagen. Er geht dabei vom Erfolg der Klage aus und hat sich daher auch entschieden, bei der diesjährigen Betriebsratswahl zu kandidieren.
Die Vertreter der Dietz Motoren wollen von einer Weiterbeschäftigung indes nichts wissen. Die ließen sich lediglich dazu herab, über die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - also Abfindung etc. - zu reden.
Das zeigt, dass eine aktive Solidaritätsarbeit nach wie vor notwendig ist und vor allem auch Ausdauer, denn es darf bezweifelt werden, dass die Geschäftsleitung auch nach einer eventuell Verurteilung wegen Formfehlern Ruhe gibt. Bereits in der Vergangenheit wurde Günther Albrecht drangsaliert: "Realität ist, dass Herr Albrecht ständigen Angriffen seitens der Geschäftsleitung ausgesetzt war", so Vertreter des Solidaritätskomitees.
Er wird als "ein unbequemer Betriebsrat, der auf Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften achtet." geschildert. Das ist auch gut so, denn es "ist jedoch kein Betriebsrat und schon gar keine KollegInnen dazu gezwungen, das Betriebsverfassungsgesetz quasi "überzuerfüllen" und sich sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" zu entsolidarisieren. Denn sie sind immer noch Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Unternehmer und nicht umgekehrt. Allerdings ist dies eine Frage des Selbstverständnisses und der Haltung." (Willi Bleicher in stattweb-News Ausgabe 09, 2009-11)
Die kritische Haltung brachte dem Kollegen in der Vergangenheit eine Unzahl von Abmahnungen mit, die sich "alle als rechtlich nicht haltbar" herausstellten. Trotz einer Ingenieuersausbildung wurde Günther Albrecht nicht mehr entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt. Für den Solidaritätskreis alles Anzeichen dafür, dass hier versucht wird, einen willkommenen Anlass zu nutzen, um den Kollegen aus dem Betrieb zu entfernen.
Unter den heute anwesenden KollegInnen war auch Ulrich Schirmer. Seit 2002 kämpft der aus politischen Gründen gekündigte Porsche Vertrauensmann in einem wahren Marathon von inzwischen ca. 40 Gerichtsterminen gegen seine Kündigung. Dabei ähneln sich beide Fälle: Der Ausgangspunkt war bei Ulrich Schirmer seine Kritik am Mobbing gegenüber kämpferischen Kollegen und die sich dagegen entwickelnde Solidarität. Obwohl er ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in der Tasche hat, das ihm Recht gab, werden ständig neue Kündigungen in gleicher Sache ausgesprochen - inzwischen ist es die fünfte.
Aktuell geht es darum, das erstinstanzliche Skandalurteil zur fünften Kündigung zu Fall zu bringen. Ulrich Schirmer's nächster Prozesstermin findet am Mittwoch, den 20. Januar, um 14:00 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart, Saal 4 / 8. Obergeschoss, statt.
Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis


Tuesday, 22. September 2009
Stuttgart: Neue Runde Porsche vs. Schirmer
Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen informiert:
Im Prozessmarathon des ungerechtfertigt gekündigten Vertrauenmannes Ulrich Schirmer gegen die Porsche AG, findet die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Börsenstrasse 6, 70174 Stuttgart am Donnerstag, den 24. September 2009, um 10:30 Uhr, im Saal 4, 8. OG statt.
Es geht dieses Mal um die bislang seitens der Fa. Porsche nicht aus bezahlten Sonderzahlungen 2006/2007, die sie dem Kollegen ungerechtfertigterweise - laut erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Stuttgart - vorenthalten.
Im Kern geht die Auseinandersetzung darum, ob Firmen übertarifliche Sonderzahlungen zu Unrecht gekündigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorenthalten können, da diese nicht durch Tarifverträge geschützt sind.
Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen bittet auch dieses Mal wieder um zahlreiche und solidarische Teilnahme an der Verhandlung!
Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis
Sunday, 9. August 2009
Pressemitteilung des Komitees gegen die §§129 zum DHKP-C Urteil in Stammheim
Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für MustafaAtalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt.
Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für Mustafa Atalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über deren Ziel und Dauer. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.
Hintergrund der frühzeitigen Urteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denen sie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise auf bestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten die Fälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnisse noch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.
Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenen Beweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung und etlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteils wurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf des Prozesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstand der Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme des Gerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führende Rolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigung zu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen – Mustafa Atalay war im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durch die Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durch Unwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmung der BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigen ließen.
Die berechtigten Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senat bezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemacht hat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. Dass Hiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüber zurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigt und nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründung des Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist die gesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung der Angeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Atteste unabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- und Vernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft die gesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grund dafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten, die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst, über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah. Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituation war für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eine Beschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.
Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalte ging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenen Etablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dass dieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade für politische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigt sich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um dem erheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt, begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.
Gegen das Urteil wird die Verteidigungkommenden Montag Revision einlegen.
ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über denWohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalteim Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauerdieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.
Hintergrund der frühzeitigenUrteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denensie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise aufbestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten dieFälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnissenoch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.
Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenenBeweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung undetlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteilswurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf desProzesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstandder Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme desGerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führendeRolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigungzu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen – Mustafa Atalaywar im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durchdie Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durchUnwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmungder BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigenließen.
Die berechtigten Zweifel an derGlaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senatbezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemachthat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. DassHiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüberzurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigtund nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründungdes Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist diegesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung derAngeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Attesteunabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- undVernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft diegesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grunddafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten,die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst,über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah.Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituationwar für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eineBeschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.
Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalteging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenenEtablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dassdieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade fürpolitische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigtsich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um demerheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt,begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.

Monday, 13. July 2009
Anspieltipp: Out of Control Solisampler
Schon seit einiger Zeit gibt es den"Out of Control" Solisampler zugunsten dreier in Berlin angeklagter Antimilitaristen. Endlich konnte ich mir den letzte Woche besorgen.Der Sampler umfasst neben 3 sehr unterschiedlichen Musik-CDs mit 60 Bands aus aller Welt auch eine Daten-CD mit nützlichen Programmen, Videos und Anleitungen rund um die Themen E-Mail-Verschlüsselung, Datenträgerverschlüsselung und Anonymität & Sicherheit im Netz und am eigenen PC.
U.a. mit La Fraction, Fermin Muguruza, La Phaze feat. Keny Arkana, Chaoze One feat. Greis, Zion Train, Guts Pie Earshot, Inner Terrestrials, Watcha Clan, MDC, Inner Conflict, Alif Sound System, The Assassinators, Revolte Springen, The World/Inferno Friendship Society, Assalti Frontali, Calavera, Actitud Maria Marta, Juggling Jugulars, Scum of Toytown, AOS3, M.A.P., X Makeena, Yosh, Berri Txarrak, Free Yourself, Auktion, Los Muertos de Cristo, La Plataforma, Collectif Mary Read uvm...
Friday, 12. June 2009
Filmvorführung im Kommunalen Kino Esslingen: »Streik(t)raum«
Streik ist eines der wirksamsten Mittel zur Durchsetzung von Forderungen. Die Streikenden erfahren in ihm Selbstorganisation: Solidarität, öffentliche Wahrnehmung und Durchsetzungsfähigkeit. Die Auseinandersetzungen um den freien Zugang zur Bildung finden im Bildungsstreik am 17.06. einen weiteren Höhepunkt. Die Auseinandersetzungen zur Sozialisierung der Krisenlasten mittels Massenentlassungen und Betriebsschließungen in der Region stehen noch aus! Der Film zeigt, wie sich ein Streik organisiert und ermutigt zur Aktivität.
Zum Film:
Als die französische Regierung Anfang 2006 ein Gesetz durchsetzen will, mit dem Berufseinsteiger zwei Jahre lang fristlos entlassen werden können, proben die Studenten den Aufstand und besetzen die Universitäten.
Zur Diskussion:
"Politische Aktionsformen"
Diskutantinnen
Yalcin Kutlu attac-stuttgart
Alexander Schlager Linke Perspektiven
Ilkem Sakar Stuttgarter Aktionskomitee Schülerinnenstreik
Kommunales Kino Esslingen
Maille 4-9
73728 Esslingen
Kontakt
Kartenreservierung 0711 31059510
info[@]koki-es.de
http://www.koki-es.de/























Kommentare