Politische Versammlungen wie zuletzt die Revolutionäre 1.Mai-Demo in Stuttgart werden von den Behörden zunehmend blockiert, so das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart. Radio Dreyeckland führte ein Interview mit mir über solche "undemokratischen Sitten" wie Auflagen gegen Spendensammlungen, das martialische Auftreten der Polizei, die Missachtung öffentlicher Räume und Gerichtsurteile und Praktiken wie das routinemäßige Abfilmen von Demonstrierenden.
Auch die aktuellen Zustände bei Blockupy in Frankfurt werden angesprochen.
Anhören (Länge: 10.27 min) beim Radio Dreyeckland
Friday, 18. May 2012
Versammlungsrecht als Herrschaftsinstrument zur Kontrolle von politischen Protesten
Wednesday, 16. May 2012
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht
"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt" (Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit am 21.3.2012)
Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:
1. Mai 2012:
Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt "begleitet". Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil "weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden".
Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein "zeitgeschichtliches Ereignis" ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.
7. Mai 2012:
"Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 € aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose.
Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von "Das ist unser Geld!" bis "Polizeistaat!".
Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist." (aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012)
10. Mai 2012:
Aktivisten der Initiative "Cannstatter gegen S21" wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: "… auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen ( Toiletten etc.) zu betreten." Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. "Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben." (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012)
Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.
Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der "Ordensbrüder für den Frieden".
Thomas Trüten weiter: "Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“
Saturday, 28. April 2012
Was mir heute wichtig erscheint #309
Koordinierung: Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration am 31. März in Frankfurt am Main kam es zu heftiger Repression und Massenfest-nahmen. Die Polizei hat allen Festgenommenen und Eingekesselten angedroht, Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Hierzu wurde eine 25-köpfige Sonderkommission gebildet. Die Rote Hilfe Frankfurt und der der Ermittlungssausschuss Frankfurt bitten alle Betroffenen, sich zu melden um die Antirepressions- und Solidaritäts-Arbeit zu koordinieren. Aufruf | Meldet euch! | Anwälte | Keine Aussage! | Rechtshilfe & Beratung | PGP-Schlüssel.
Illegal: Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 25.4.2012 (Az. 1 K 1755/11). Siehe auch die gemeinsame Erklärung von AKuBiZ e.V. / Amadeu Antonio Stiftung / BAGD / BAGKR (Via Woschod.de)
Aufrecht: Der Iserlohner Ulrich Wockelmann, Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins aufRECHT e.V., ist vom Amtsgericht Iserlohn zu einer Geldstrafe von 800 € verurteilt worden. Ihm wurde üble Nachrede und falsche Verdächtigung gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters Märkischer Kreis durch zwei von ihm gestellte Strafanzeigen vorgeworfen. Der Tacheles e.V. ruft auf zu Spenden für Ulrich Wockelmann auf das Tacheles Konto: 965376, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ: 330 500 00, Verwendungszweck: Wockelmann. Bei Nennung von Adressen werden Spendenquittungen automatisch übersandt. Mehr dazu unter: www.aufrechtev.de und www.beispielklagen.de , sowie http://tinyurl.com/cqjzy7j und http://tinyurl.com/d9uxhwy
Duckmaus: Zur Zeit finden diverse Aktivitäten anlässlich des 40 jährigen "Jubiläums" der Berufsverbote auf Grundlage des sog. "Radikalenerlasses" statt. Ministerpräsident Kretschmann wurde bei der baden-württembergischen Landesdelegiertenversammlung der GEW mit der "Duckmaus" geehrt. Es geht dabei unter anderem darum, endlich die Opfer der Berufsverbote zu rehabilitieren. Fotos dazu sind jetzt auf einer Sonderseite versammelt.
Erinnerung: Im Rahmen der Proteste gegen den Aufmarsch der Neonazigruppe Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland, am 1.Mai 2012 in Wittstock, gedenkt der Verein Opferperspektive Kajrat Batesov. Vor zehn Jahren, am 4. Mai 2002, wurde der Russlanddeutsche Kajrat Batesov nach einem Diskobesuch zusammen mit einem Freund von mehreren Männern angegriffen. Die Angreifer wollten nach eigenen Angaben so »ihr Revier« gegen »Fremde« und „Russen“ verteidigen. Einer der Täter schleuderte einen schweren Feldstein auf den am Boden liegenden Kajrat. Am 23. Mai 2002 starb der 24-Jährige aufgrund der schweren Verletzungen. Nach wie vor ist der Kampf gegen rechtes Gedankengut und rechte Schläger auf den Straßen nicht gewonnen. Weiterhin besteht die Gefahr wegen der Hautfarbe, wegen des Aussehens, der kulturellen Zuordnung oder politischen Einstellung angegriffen zu werden. Seit 1990 starben 27 Menschen durch die Gewalt von Neonazis in Brandenburg, zuletzt 2008 Bernd Köhler in Templin. Die Gedenkrede für Kajrat Batesov wird am Ehrenmal für die Opfer des Faschismus im Friedrich-Ebert-Park gehalten. Mehr Informationen.
nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.
Friday, 20. April 2012
Prozesserklärung der angeklagten AntimilitaristInnen im Ketchup-Prozess
Gestern fand am Stuttgarter Amtsgericht der Prozess gegen zwei AntimilitaristInnen statt, die wegen der Beschmutzung eines Teppichs und einer Uniform während eines Bundeswehrstands an der Didacta-Bildungsmesse am 24. Februar 2011 angeklagt waren. Wir dokumentieren die Erklärung der Angeklagten, siehe auch den gestrigen Beitrag „Solange Sie sich an die Spielregeln halten...“:
"Wir, Jan Laibling und Anna Sander befinden uns heute hier weil wir an einer Protestaktion gegen die Bundeswehr auf der Didacta-Bildungsmesse am 24. Februar 2011 beteiligt waren. Auf dieser Messe haben wir mit einer symbolischen und kreativen Aktion dargestellt wofür die Bundeswehr eigentlich steht: für den Krieg!
Den mörderischen Kriegsalltag haben wir dargestellt, indem wir unter dem Lärm von Gewehrschüssen auf den Boden vor dem Bundeswehrstand fielen. Ketchup sollte dabei das Blut und die Brutalität des Krieges, zum Beispiel des aktuellen Afghanistaneinsatzes verbildlichen.
Mit einer Rede erläuterten wir den Anwesenden, dass wir es nicht für richtig halten und nicht akzeptieren wollen, dass die Bundeswehr auf Bildungsmessen, an Schulen, in Jobcentern, im Fernsehen und sonstwo offen Werbung für ihre Kriegsmaschinerie macht.
Mit Lügen über ihre angeblich humanitären Ziele versucht die Bundeswehr aktuell für ihre globalen Kriegseinsätze Rückhalt in der Gesellschaft zu bekommen. Dass die eigentlichen Ziele hinter dieser Fassade die Sicherung der wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen der Herrschenden in diesem Land sind, wird natürlich nicht erwähnt.
Ein weiteres Ziel der Bundeswehr auf ihren Werbetouren ist es, neue Rekruten zu gewinnen. Sie braucht motivierten Nachwuchs, der die menschenverachtenden Einsätze durchführen soll. Junge Menschen sollen dafür mit angeblichen Karrierechancen geködert werden - dass dieser wortwörtlich „todsichere Job“ auf dem Töten und Getötet-Werden von Anderen baut, wird in der Bundeswehr-Propaganda natürlich ebenso ausgeklammert.
Für uns gehören die Bundeswehrbefehlshaber, die für Hunderte von Toten der Welt verantwortlich sind auf die Anklagebank – nicht diejenigen, die sich dagegen engagieren!
Bundeswehroberst Klein war am 4. September 2009 in Kundus für den Tot von 104 Menschen verantwortlich. Das Verfahren gegen ihn wegen Mordes wurde aber von deutschen Gerichten zurückgewiesen und der Versuch eines Disziplinarverfahrens gegen ihn wurde wieder eingestellt!
Wir als Antimilitaristeninnen hingegen müssen uns wegen einer harmlosen Anti-Kriegsaktion hier von der Staatsanwaltschaft vor Gericht zerren lassen!
Selbst das Amtsgericht hat den ersten Anklageversuch der Staatsanwaltschaft wegen der Geringfügigkeit des Tatvorwurfes wieder einstellt.
Doch wie von der Staatsanwaltschaft Stuttgart kaum anders zu erwarten war, hat sie weiterhin auf das Verfahren gegen uns gedrängt. Sie leitete die Anklage trotz der ersten Einstellung weiter zum Landgericht. Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts dann wieder aufgehoben und den heutigen Prozess veranlasst.
An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Anklage uns nichts weiteres als abwaschbare Verschmutzungen an einem Teppich und einer Uniform vorwirft.
Der Stuttgarter Staatsanwaltschaft scheint aber keine linke Protestaktion zu geringfügig zur großangelegten Verfolgung zu sein. Ständig wird mit Dringlichkeit versucht, jede linke politische Handlung im Keim zu ersticken und richterlich zu verfolgen.
So wie wir es schon kennen, zum Beispiel bei den hunderten Verfahren gegen S-21 GegnerInnen und den Haftstrafen gegen die Antifaschisten Chris und Smily.
Ganz egal wie der heutige Prozess auch ausgeht: Wir lassen uns durch die Staatsanwaltschaft, durch das Gericht und die Bundeswehr nicht daran hindern, die Ungerechtigkeit und die Unterdrückung dieses Systems anzuprangern. Die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft ist ein Problem, gegen das wir uns alle wehren müssen
Antimilitarismus ist und bleibt legitim!
Auf die Anklagebank gehören die Kriegstreiber der Bundeswehr!
Freispruch für uns!"

















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