Entries tagged as terrorismus
Thursday, 18. February 2010
Was mir heute wichtig erscheint #189
Freispruch: Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld gegen "scharf-links" endet mit Freispruch. Nochmals unseren Glückwunsch!
Vereinbarung: Mit dem Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit" wurde heute in Düsseldorf für die 700.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen nach Ansicht der Verhandlungsführer der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und die Übernahme der Ausgebildeten verbessert. Darüber hinaus wurde eine Einigung zur Entgelterhöhung erzielt. Das Ergebnis wird heute von der IG Metall-Tarifkommission um 12.00 Uhr im CCD - Congress Center Düsseldorf, Stockumer Kirchstr. 61, 40474 Düsseldorf beraten.
Gärtner: In der Süddeutschen wurde ein interessanter Beitrag von Heribert Prantl über Professor Eckhard Jesse veröffentlicht. Das ist der, der in Zusammenhang mit den erfolgreichen antifaschistischen Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden gegenüber der dpa von einer „Niederlage für den Rechtsstaat“ sprach.
Stinksauer: "Den ungeliebten Nachbarn zum Terroristen erklären, die Polizei in Atem halten, groben Unfug anstellen – all das ist leichter als man denkt. Eine schon fast fahrlässige Lücke ermöglicht dies jedermann, völlig anonym und ohne großes Risiko. SIM-Karten von Supermarktketten und Elektronikmärkten lassen sich nämlich telefonisch oder per Internet unter falschem Namen freischalten. Die Verursacher dieses Problems? Die interessiert anscheinend nur der kurzfristige Profit." Eine längere Replik auf diesen Artikel in der c't. Es klappt übrigens immer noch, wie mir ein Mitglied unseres Privatzoos versicherte...
Kanonenfutter: "Über 500 Menschen demonstrierten am 23. Januar 2010 laut und bunt auf den Straßen der Stadt Freiburg in Baden-Württemberg gegen die Militarisierung von Bildungseinrichtungen. Der Protestzug unter dem Motto „Bundeswehr raus aus den Klassenzimmern“ war der bundesweit erste gegen Militärs an deutschen Schulen. Die Bundeswehr hat mittlerweile viele Wege gefunden, um neue RekrutInnen in den Schulen anzuwerben. Zudem sollen schon die jungen Menschen vom Militär und der Notwendigkeit militärischer Kriegseinsätze überzeugt werden. (...)" Weiter in der lesenswerten IMI Analyse 2010/009
Lockvogelangebot: Lidl will einen Mindestlohn im Einzelhandel einführen. Politblogger konnte einen Blick hinter die Kulissen des Billigheimers werfen und ist jetzt doch etwas irritiert.
Abriss: "Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte e.V. und einer Anwohnerin zurückgewiesen, die den Erhalt der Gedenkstätte in Ziegenhals bei Königs-Wusterhausen fordern. Gegen dieses Urteil protestierten etwa 200 Menschen vor der ehemaligen Gaststätte, in der am 7. Februar 1933 eine illegale Tagung des Zentralkomitees der KPD zur Verhinderung der Hitler-Diktatur stattfand. Weiterer Widerstand wurde angekündigt. (...)" Weiter bei der "Neuen rheinischen Zeitung"
Verzweiflung: Im 65. Jahr nach Ende des von den deutschen Faschisten angezettelten 2. Weltkrieges meinen deren Nachkommen offenbar an allen möglichen Orten aufmarschieren zu können. Das hatte bereits in Dresden dank des antifaschistischen Engagements von tausenden von Menschen nicht geklappt. Neben den gestern bereits aufgezählten weiteren Terminen soll es im März laut Antifa Pinneberg und Hamburg ebenfalls einen Aufmarsch geben. "Am 27.März 2010 wollen Nazis aus NPD und Freien Kameradschaften wieder in Lübeck marschieren und damit zum mittlerweile fünften Mal in Folge ihren geschichtsrevisionistischen „Gedenkmarsch“ unter dem Motto „Bomben für den Frieden?“ durchführen. Damit hat sich dieser jährlich stattfindende Aufmarsch zu einem der wichtigsten Events der norddeutschen Nazisszene etabliert. (...)"


Monday, 19. October 2009
Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie. Fortsetzung und vorläufiger Schluss.
"Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage in den Mittelpunkt gerückt: Wer hat es dann getan und warum ?
Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein Abkommen verhandelt, dass die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden: Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.
Genau das ist geschehen:
Al-Megrahi hat die Berufung gegen sein Urteil zurückgezogen. Er wurde am 19.8.09 aus dem Gefängnis entlassen und nach Libyen ausgeflogen. Dies hat zur Folge, dass die Akte Lockerbie geschlossen werden kann: Wo kein Kläger mehr, da kein Richter.
Die scheinheilige mediale Empörung von CNN bis SPIEGEL über die "Freilassung eines Massenmörders" etc. soll nur hinwegtäuschen über die große Erleichterung z.B. der CIA und des britischen MI5 darüber, dass die Untersuchung speziell ihrer Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Hintergründe nun eingestellt wird.
Zu den offensichtlichen Widersprüchen in der Urteilsbegründung im Verfahren gegen Al-Megrahi 2001, die in unserem Beitrag vom 28.5.2009 aufgelistet werden, haben sich in den letzten Jahren weitere Indizien für die Beteiligung der CIA an der Manipulation des Verfahrens gesellt. Ein Beispiel:
Eines der Indizien der Anklage war der winzige Trümmer einer Schaltkreisplatine, Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll (siehe Punkt 3 unsres Beitrags vom 28.5.09). Diese Zeitgeber wurden von der Schweizer Firma MEBO produziert.
Am 18.Juli 2007 gab der Schweizer Ingenieur Ulrich Lumpert eine Erklärung ab, in der er frühere Angaben in den Lockerbie-Ermittlungen widerruft und feststellt, einzelne Beweisstücke seien "vorsätzlich politisch" manipuliert worden. Der bei MEBO angestellte Ingenieur Lumpert hatte bei seiner Aussage angegeben, MEBO habe solche Teile nach Libyen geliefert. Erst jetzt widerrief er diese Aussage und gab überdies den Hinweis, jener Zeitschalter, aus dem dann ein Beweisstück wurde, sei einer von drei von ihm selbst hergestellten Protoypen gewesen, die er "bei MEBO entwendet" und in "unerlaubter Weise an ein offizielle Ermittlungsperson im Lockerbie-Fall am 22.Juni 1989 übergeben" habe.
Er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass dieser Schalter als Beweismittel im Lockerbie-Fall eine zentrale Bedeutung erhalten werde. Als ihm das bei weiteren polizeilichen Vernehmungen 1991 klar geworden sei, habe er "unbeschreibliche" Depressions- und Angstzustände bekommen.
Lumpert sagt zu den Gründen, warum er nun frühere Aussagen revidiere, der Zeitpunkt sei günstig, weil jetzt nach dem schottischen Revisionsspruch das Verfahren ohnehin wiederaufgenommen werde, überdies seien die Entwendung und die Weitergabe des Teils im Jahr 1989 und seine Falschaussage im Prozess 2001 strafrechtlich verjährt.
Schon bei der Beweissicherung an der Absturzstelle 1988 hatte die CIA ihre Finger im Spiel:
Hier musste Britanniens kleinste Polizeistation, die schottische "Dumfries and Galloway Constabulary" mit Giganten wie dem FBI und der CIA zusammenarbeiten. Wie das dann aussah, soll folgendes Beispiel illustrieren:
Kurz nach dem Absturz flogen CIA-Agenten mit dem Hubschrauber in Lockerbie ein, um nach den Überresten des Koffers des CIA-Agenten McKee, der an Bord der PANAM-Maschine war, zu suchen.
Nachdem sie den Koffer gefunden hatten, machte die CIA keinerlei Anstalten, die strengen Regeln der schottischen Polizei zur Beweissicherung zu befolgen. Sie packten den Koffer und seinen Inhalt einfach in ihren Hubschrauber und flogen mit ihm zu einem unbekannten Ziel. Einige Tage später wurde der leere Koffer zur selben Stelle zurückgebracht, wo er von zwei schottischen Polizeioffizieren zum zweitenmal "gefunden" wurde, die dann in ihrer Unkenntnis ganz glücklich waren, Erklärungen über die Entdeckung des Koffers unterschreiben zu können.
Im Prozess gegen die beiden libyschen Sündenböcke im Jahre 2000/2001 setzte sich das fort:
Dr. Hans Köchler, offizieller Prozessbeobachter der UN, kritisierte in seinem Abschlussbericht heftig die Anwesenheit von zwei Staatsanwälten des amerikanischen Justizministeriums während der gesamten Dauer des Verfahrens. Sie wurden in keinem offiziellen Dokument des Gerichtshofs als Prozessbeteiligte aufgeführt, obwohl sie am Tisch der schottischen Ankläger saßen. Es sei der Eindruck entstanden, als ob sie als "Überwacher" die Strategie der Anklage wesentlich beeinflussten und in einigen Fällen darüber entschieden, welche Dokumente das Gericht zu sehen bekam und welche Informationen zurückgehalten wurden.
Last but not least gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass der Hauptzeuge der Anklage, Toni Guci (Boutiquebesitzer in Malta, der Al-Megrahi als denjenigen identifizierte, der die Kleidungsstücke gekauft haben soll, in denen die Bombe eingewickelt war, siehe Punkt 1 unsres Beitrags vom 28.5.09) massiv vom FBI bestochen wurde. Es ist die Rede von drei Millionen US-Dollar.
Gucis Aussage war das einzige Indiz überhaupt, das Al-Megrahi mit dem Attentat in Verbindung brachte. Gucis Unglaubwürdigkeit als Zeuge war auf der anderen Seite der ausschlaggebende Fakt, der die Scotish Criminal Cases Rewiew Commission dazu bewog, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.
Man muss also kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass Al-Megrahi mit hoher Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden wäre - mit allen weitreichenden Folgen.
Das musste um jeden Preis verhindert werden. Und so wurde Al-Megrahi das Opfer einer menschenverachtenden Erpressung.


Wednesday, 2. September 2009
Was mir heute wichtig erscheint #141
Verlust: Horst Stowasser ist tot. "Er war seit seiner Jugend in der anarchistischen Bewegung aktiv und gehörte zu den profiliertesten Autoren der deutschsprachigen anarchistischen Bewegung. Für viele, besonders jüngere am Anarchismus interessierte, war sein Buch „Leben ohne Chef und Staat“ der Eintritt in die Bewegung. Veranschaulicht es doch im besten Stil verfasst Tradition, Geschichte, Wirken und Wollen der verschiedenen Strömungen im Anarchismus. Keine Überraschung, dass dieses noch immer unbedingt empfehlenswerte Werk bereits 14 Auflagen erfuhr. Horst Stowasser war aber mehr als nur ein erfolgreicher Buchautor. Er publizierte anarchistische Zeitungen und Magazine und war nicht zuletzt ein Propagandist im besten Sinne für gemeinsames Leben und Arbeiten. Zuerst mit dem Projekt A, später dann mit anderen Projekten. (...)" Weiterlesen bei der ASJ - Eine Revolution für die Anarchie – Die Anarcho-Syndikalistische Jugend (ASJ) im Großraum Stuttgart 1990-1993
Sozialberatungsübersicht: Hartz IV im Netz stellt eine bundesweite Übersicht über Sozialberatung rund um Hartz IV ins Netz.
Aufruf: Zum 5. Mal in Folge wollen Faschisten anlässlich des Antikriegstages durch Dortmund marschieren. Für den 5. September mobilisieren sie europaweit zu einem »nationalen Antikriegstag« in die Ruhrgebietsmetropole. Mittlerweile hat sich der Aufmarsch zu einem der wichtigsten Events der so genannten „Autonomen Nationalisten“ bundesweit entwickelt. Zur Sammelseite für die Gegenproteste
Demagoge: Ob Jürgen Rüttgers seit 2000 dazugelernt hat? Damals brachte er allen Ernstes: "Statt Inder an die Computer müssen unsere Kinder an die Computer. […] Statt sich um die Integration der hier lebenden Ausländer zu kümmern, sollen jetzt noch Hindus hinzukommen." Nein, hat er nicht. Rüttgers im Kommunalwahlkampf 2009 über "Faule Rumänen und gewürgte Chinesen"
Ordentlich: Nach Innensenator Ahlhaus und hat nun auch die NPD in Hamburg dazu aufgerufen, dem Schanzenfest ein Ende zu bereiten. NPD-Funktionär Jürgen Rieger hat zu diesem Zweck eine Kundgebung angemeldet, die am Freitag den 11. September um 19 Uhr am Berliner Tor stattfinden soll. Einige Hintergründe der Nazikundgebung und der öffentlichen Diskussion um das Schanzenfest.
Krude: "Menschen sind in sozialistischen Ländern aber nicht nur weniger intelligent und wissen weniger, sie sind auch durch den geringen Wohlstand deutlich kleiner. Auf gesellschaftlicher Ebene wird damit deutlich: Sozialismus führt nicht nur zu intellektueller Selbstverzwergung, sondern auch zu physischem Kleinwuchs." Dieses Zitat findet sich in einer Rezension in der FAZ / Screenshot [pic] (via redblog)
Schlampereien: "Die Düsseldorfer Firma Xamit Bewertungsgesellschaft hat sich die Partei-Angebote von SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne, und Linkspartei und ihrer Partei-nahen Stiftungen in Hinblick auf den jeweiligen Umgang mit dem Datenschutz angeschaut. Daraus ist eine Kurzstudie entstanden (PDF) über die Zeit.de berichtet: Parteien schlampen beim Datenschutz im Netz." Via Netzpolitik
Versteckt: 82 Millionen Terroristen in Deutschland
Pagani: Aktionen gegen die Küstenwache auf Lesvos
Neuauflage: In einer neuen Auflage verbreitet die NPD vor den anstehenden Wahlen eine "Schulhof-CD" unter dem Titel "BRD vs. Deutschland". Zur Auseinandersetzung mit den CD-Inhalten haben ausgewiesene Experten eine Argumentationshilfe erarbeitet, die sich eingehend mit Songtexten und Musikern befasst. Die 72-seitige Broschüre wird von "Argumente & Kultur gegen Rechts" (Bielefeld) und der "Arbeitsstelle Rechtsextremismus Miteinander" (Halle) herausgegeben und kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden (1,9 MB). (via reddok)


Sunday, 9. August 2009
Pressemitteilung des Komitees gegen die §§129 zum DHKP-C Urteil in Stammheim
Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für MustafaAtalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt.
Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für Mustafa Atalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über deren Ziel und Dauer. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.
Hintergrund der frühzeitigen Urteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denen sie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise auf bestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten die Fälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnisse noch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.
Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenen Beweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung und etlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteils wurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf des Prozesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstand der Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme des Gerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führende Rolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigung zu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen – Mustafa Atalay war im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durch die Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durch Unwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmung der BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigen ließen.
Die berechtigten Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senat bezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemacht hat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. Dass Hiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüber zurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigt und nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründung des Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist die gesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung der Angeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Atteste unabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- und Vernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft die gesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grund dafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten, die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst, über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah. Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituation war für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eine Beschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.
Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalte ging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenen Etablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dass dieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade für politische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigt sich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um dem erheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt, begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.
Gegen das Urteil wird die Verteidigungkommenden Montag Revision einlegen.
ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über denWohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalteim Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauerdieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.
Hintergrund der frühzeitigenUrteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denensie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise aufbestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten dieFälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnissenoch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.
Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenenBeweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung undetlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteilswurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf desProzesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstandder Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme desGerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führendeRolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigungzu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen – Mustafa Atalaywar im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durchdie Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durchUnwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmungder BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigenließen.
Die berechtigten Zweifel an derGlaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senatbezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemachthat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. DassHiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüberzurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigtund nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründungdes Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist diegesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung derAngeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Attesteunabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- undVernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft diegesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grunddafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten,die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst,über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah.Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituationwar für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eineBeschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.
Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalteging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenenEtablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dassdieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade fürpolitische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigtsich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um demerheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt,begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.

Saturday, 4. July 2009
Was mir heute wichtig erscheint #125
Unerwartet: Ach ja, "Obama ist ja so cool." So oder ähnlich quakten ja seine internationalen Fans ungefragt herum. Als ob sich fortschrittliche Politik automatisch aus der Hautfarbe ergibt. Naja, war vielleicht eine Ausrede dafür, in Sachen Friedenskampf die Hände in den Schoß legen zu können und ein Päuschen zu machen? Nun, keine 2 Tage nach dem von ihm befohlenen Großangriff auf die dreckigen Taliban Terroristen
G'schmäckle: Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk ist als verhandlungsfähig eingestuft worden. Nach einem ärztlichen Gutachten dürfe die Verhandlungsdauer aber nicht drei Stunden täglich übersteigen, teilte die Staatsanwaltschaft München am Freitag mit. Die taz zum Thema
Verständnislos: Zur politischen Ökonomie des Iran und seiner geostrategischen Bedeutung gibt es einen interessanten Hintergrundbeitrag von Werner Ruf, emeritierter Professor für Internationale Politik an der Universität Marburg bei der "jungen Welt". Eine Kernaussage: "Ohne Blick in die zentrale Quelle der Renten und auf die materielle Basis der wichtigsten Akteure bleibt die Analyse der iranischen Politik unvollständig und unverständlich. Sie konzentriert sich dann auf die Deutung religiös verbrämter Diskurse und verzichtet darauf, die Interessen der Akteure auch nur zu erkennen." Den Kopf selber anstrengen muss man auch nach der Lektüre des Beitrage zu Beantwortung der Frage, was den die ideologischen Motive für diesen Verzicht sind. "Denn in der jüngsten Fassung der US-amerikanischen Nationalen Sicherheitsstrategie (wird) formuliert (...), daß »von keinem anderen Land als dem Iran eine größere Herausforderung für die USA ausgeht«." Interessant aus meiner Sicht ist das auch deshalb, weil gerade auch hierzulande sich manche
Erklärung: "50 Jahre nach Gründung des Deutschen Atomforums klärt die Anti-Atom-, die Energiewende- und die Friedensbewegung in ganz Deutschland die Bevölkerung über den Niedergang der Atomwirtschaft und über den bevorstehenden Durchmarsch der Erneuerbaren Energien auf. Das von der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW, EUROSOLAR und dem Deutschen Naturschutzring (DNR) herausgegebene Faltblatt „Glaubst du das wirklich?“, in dem für den Atomausstieg und für 100% Erneuerbare Energie „in Bürgerhand“ geworben wird, erreicht aufgrund des großen Interesses bereits eine Gesamtauflage 1,4 Millionen Exemplaren."
Septemberstreiks: Im September 2009 wird TREND zwei Spielfilme von Christian Ziewer und Klaus Wiese zeigen, die von den Kämpfen in der Fabrik handeln, wie sie sich vor vier Jahrzehnten in etwa abgespielt haben. In "Schneeglöckchen blühn im September" (1973) werden die legendären Septemberstreiks wieder lebendig. "Liebe Mutter mir geht es gut" (1971) dagegen zeigt das Scheitern von Arbeiterwiderstand in Westberlin. Die nachfolgende Materialsammlung versteht sich nicht nur als eine Art erweitertes Programmheft zu diesen Filmen, sondern vor allem als Dokumentation historischer Quellen, die Anleitung für heute sein können. Der ökonomische Kampf der Klasse, seine Organisation als wilder Streik jenseits des DGB-Gewerkschaftslegalismus sowie die grundsätzliche Frage der Rolle revolutionärer Organisationen und ihres Hineinwirkens von "außen" in die betrieblichen Kämpfe bilden das Raster der Quellenauswahl.
ObservantInnen: "Das BVA sucht für eine Sicherheitsbehörde am Dienstort Köln/Bonn Observanten/innen". Einige Gedanken von Anne Roth zu einem unmoralischen Angebot.
Durchhalten: Da müsst Ihr jetzt durch. Meint Monstropolis und verlinkt einige nette Musikvideos...


Thursday, 28. May 2009
Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie
Es war ein langer Weg zur möglichen Korrektur eines himmelschreienden Fehlurteils, das durch massive Einflussnahme der USA erzwungen wurde.

Die bürgerliche Presse schaltete trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs kollektiv den Verstand aus und gefiel sich darin, Variationen der offiziellen Sprachregelung zu produzieren.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab die Süddeutsche Zeitung (SZ) ab. Stefan Ulrich schwärmte unter der Unterschrift „Die Welt bekommt Recht“: „Der Lockerbie-Prozess steht für nicht weniger als die schleichende Veränderung in der Weltpolitik – ihre Verrechtlichung und Zivilisierung“ und von einem „mustergültigen Prozess“ und einem „differenzierten Urteil“. Und „der Lockerbie-Prozess demonstriert, dass das Recht der Gewalt überlegen sein kann bei der Lösung internationaler Konflikte.“ (Alle Zitate SZ vom 01.02.2002).
Dabei hätte alles so einfach sein können: Stefan Ulrich und seine Kollegen hätten nur einmal die Urteilsbegründung der drei Lord Richter aufmerksam durchlesen müssen und wären auch ohne größeren juristischen Sachverstand, nur vermittels der Einschaltung des gesunden Menschenverstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Der Autor dieser Zeilen hat sich damals dieser Mühe unterzogen unde versuchte die Ergebnisse seiner Bemühungen in der bürgerlichen Presse zu veröffentlichen – ohne Erfolg.
Zwar wurde das Thema als „durchaus interessant“ (Frankfurter Rundschau) eingestuft, ja sogar die „Brisanz der Thematik“ (Vorwärts) bescheinigt. Die „enorme Arbeit“ wurde „bewundert“ aber: „ich glaube auch, dass andere Analysen zu einem anderen Urteil kommen würden. Ich selbst habe dazu keine Meinung“ (Adrian Zielcke von der Stuttgarter Zeitung). Oh Herr schmeiß Hirn ra' – wäre dazu der passende schwäbische Kommentar.
Und die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Der Prozess wurde von zwei Redakteuren unserer Zeitung beobachtet und regelmäßig kommentiert, sodass wir für Ihr Manuskript keine Verwendung mehr finden.“ Das segensreiche Wirken dieser Redakteure haben wir weiter oben schon gewürdigt.
Nun also die nicht aktualisierte, da nach sechs Jahres groteskerweise immer noch brandaktuelle Analyse des Lockerbie-Urteils, allerdings stark gekürzt.
Der Lockerbie - Prozeß war ein Indizienprozeß: Es gab keine Geständnisse, keine Augenzeugen, keine Fingerabdrücke, keine Videoaufzeichnungen, keine Dokumente, nichts von alledem.
1. Die Beweisführung der Anklage umfasste im wesentlichen drei Komplexe:
Aus den Trümmern der Boeing 737 konnten die Reste von Bekleidungsstücken geborgen werden, in die die Bombe eingewickelt gewesen sein soll. Sie konnten als Bekleidungsstücke der Marken Yorkie, Slalom , Primark, und Puccini, die in Malta hergestellt werden, identifiziert werden. Die Klippe, dass diese Kleidungsstücke nicht nur in einer bestimmten Boutique in Malta verkauft werden sondern sogar weltweit, umschiffen die Richter mit der eleganten Bemerkung: „Zwar könnten einzelne Stücke ohne Zweifel in anderen Läden in Malta gekauft worden sein oder tatsächlich auch in anderen Teilen der Welt, da viele exportiert werden, aber die exakte Übereinstimmung zwischen so vielen Stücken und den Überresten, die in Lockerbie gefunden wurden, ist unserer Ansicht nach viel mehr als ein Zufall.“ ( Opinion of the Court - Urteilsbegründung S. 15 Absatz 12 ). Die Richter hielten es aber für erwiesen, dass der Angeklagte al - Megrahi diese Kleidungsstücke in der Boutique „Marys House“ auf Malta gekauft hatte und dass er das am 7. Dezember ( als er in Malta war ) und nicht am 23 .November 88 ( als er nachweislich nicht in Malta war ) tat. Hauptzeuge für diesen Vorgang ist Mr. Gauci, der Besitzer der Boutique. Tatsache ist aber, dass Mr Gauci den Angeklagten niemals positiv identifiziert hat. Dies räumen die Richter auch freimütig ein: „ Wir akzeptieren natürlich, dass er nie etwas gemacht hat , was man als absolut positive Identifizierung beschreiben könnte, aber unter Berücksichtigung des Zeitraums, wäre es auch erstaunlich gewesen, wenn er in der Lage dazu gewesen wäre.“ (Opinion...,S.60 Absatz 69 ).
Die einzige verwertbare Beschreibung, die Mr. Gauci jemals gab, war : Der Käufer war 6 Fuß (182 cm ) groß und über 50 Jahre alt..Tatsächlich ist der Angeklagte 5 Fuß 8 inch ( 172 cm ) groß und war zum damaligen Zeitpunkt 36 Jahre alt .Auch diese Ungereimtheit räumen die schottischen Richter kraft ihrer „ Überzeugung „ aus dem Weg: „Wir haben auch nicht die Schwierigkeiten übersehen in Bezug auf seine ( Gaucis) Beschreibung von Größe und Alter. Wir sind nichtsdestoweniger der Überzeugung ,dass seine Identifizierung, was den ersten Angeklagten als Käufer anbetrifft, glaubwürdig war und als sehr wichtiges Element in diesem Fall behandelt werden sollte.“ ( Opinion...,S.60 Absatz 69).
Auch der Zeitpunkt des Kaufs (7.Dezember oder 23. November) ist nicht unumstritten. Mr. Gauci sagte nämlich aus, dass es, als der Käufer sein Geschäft verlassen wollte, so stark regnete, dass er es für notwendig hielt, sich einen Regenschirm zu kaufen, um sich vor dem Regen zu schützen, während er ein Taxi suchte. Das unbestrittene meteorologische Gutachten stellte aber fest, dass, während es am 23. November zu der fraglichen Zeit regnete, es eher unwahrscheinlich war, dass es am 7. Dezember in Malta überhaupt regnete und wenn, wären es nur ein paar Tropfen gewesen, die nicht einmal ausgereicht hätten, die Straße zu benetzen.
Hätte der Kauf, so er den überhaupt stattgefunden hat, aber am 23. November stattgefunden, könnte der Angeklagte nicht der Käufer gewesen sein, weil sich dieser zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht in Malta aufgehalten hatte.
2. Der zweite Komplex umfasst die Frage, wie der Bombenkoffer an Bord des Panam-Flugs 103 kam.
Nach Meinung der Anklage wurde er in Malta in den Flug KM 180 eingeschleust, dann in Frankfurt in den Zubringerflug nach Heathrow übergeleitet und in Heathrow kam er dann schließlich an Bord des Panam-Flugs 103. Abgesehen davon , dass diese Vorgehensweise vom terroristischen Standpunkt aus, sehr kompliziert und extrem unsicher ist, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Bombenkoffer in Malta in Marsch gesetzt wurde. Die Richter erklären dazu : „ Das Fehlen jeder Erklärung für die Methode, wie der Bombenkoffer an Bord des Fluges KM 180 platziert wurde, ist eine Hauptschwierigkeit für die Sache der Anklage.“(Opinion...,S.38 Absatz 39).
Die Anklage hatte nämlich behauptet, der zweite Angeklagte Fimah sei derjenige gewesen, der die Einschleusung des Bombenkoffers bewerkstelligte. Das jedenfalls bezeugte ein gewisser Abdul Majid.
Das Gericht stellte fest , daß Abdul Majid ein bezahlter CIA-Spitzel ist.
Die Richter führten dazu aus: „Aussagen eines bezahlten Informanten sind immer der Kritik ausgesetzt, dass sie erfunden sein könnten , um seine Bezahlung zu rechtfertigen .Unsrer Meinung nach ist diese Kritik in diesem Fall mehr als berechtigt.“ (Opinion...,S.40 Absatz 42 ).
Das Gericht stellte weiter fest, daß Abdul Majid bis Juli 1991 der CIA keinerlei Informationen über den Lockerbie-Fall gegeben hatte. Erst als er sich 1991 aus Libyen absetzte und an Bord eines Schiffes der US Navy drei Wochen lang verhört wurde (Opinion...,S.40 Absatz 42 ), erzählte er der CIA allerlei Märchen aus tausend und einer Nacht, die die Staatsanwaltschaft dann zur einzigen Grundlage ihrer Anklage gegen Fimah machte.
Über den Wahrheitsgehalt dieser „Aussagen“ und die Glaubwürdigkeit des Zeugen fällen die Richter ein vernichtendes Urteil: „Wir können diese Geschichte nicht akzeptieren ... Um es kurz zu machen, wir können Abdul Majid in keiner Weise als glaubwürdigen und verlässlichen Zeugen akzeptieren ...“ (Opinion.., S.43 Absatz 43).
Die Richter haben sehr wohl bemerkt, dass die CIA bei diesem Kernstück des Verfahrens aktiv an der Fälschung von Aussagen und Beweisen mitgewirkt haben muss, sie spüren, dass sie sich jetzt auf dünnem Eis bewegen: „Wir halten es nicht für notwendig, zu sehr ins Detail zu gehen über seinen (Majids) Handel mit der CIA in Malta.“(Opinion...,S.40 Absatz 42)
Die schottischen Richter kamen nicht umhin , den Angeklagten Fimah freizusprechen. Damit war aber nicht nur ein zentrales Bindeglied der - von der Anklage behaupteten - Libyen - Connection zusammengebrochen , vielmehr begann auch der angebliche Tatbeitrag des Angeklagten al-Megrahi zunehmend in der Luft zu hängen.
3. Der dritte Komplex betrifft ein winziges Stück grünes Plastik, Trümmer einer Schaltkreisplatine und - laut Anklage - Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum ein Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll , der die Bombe an Bord von Panam 103 zündete.
Die Ungereimtheiten um dieses winzige Stück Plastik beginnen schon mit seiner Auffindung:
Es wurde nicht korrekt und zu spät gekennzeichnet (Opinion...,S.15 Absatz 13)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Notizen des Spurensachverständigen
D. Hayes über die Untersuchung des Beweisstücks manipuliert wurden (Opinion ......, S.16 Absatz 13)
- Dr. Hayes fertigte auch , ganz entgegen seiner sonstigen Gewohnheit , keine Zeichnung des Beweisstücks an und gab ihm auch kein getrenntes Aktenzeichen (Opinion...,S.17 Absatz 13)
All diese Zweifel an der Herkunft des Beweisstücks nimmt das Gericht mit Bedauern zu Kenntnis („Es ist höchst bedauerlich, dass diesem Beweisstück, dass trotz seiner winzigen Größe große Bedeutung für diese Verfahren erlangt hat, nicht von Anfang an dieselbe sorgfältige Behandlung zu Teil wurde wie den anderen“ (Opinion...,S.17 Absatz 13) ),um sie dann ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch zu wischen.
Anderthalb Jahre lang blieben alle Nachforschungen der Spurensachverständigen, was die Herkunft der Schaltkreisplatine betrifft, erfolglos.
Dann im Juni 1990 hat FBI-Officer Thomas Thurman seinen großen Auftritt, just zu dem Zeitpunkt als sich die politische Großwetterlage im Nahen Osten nachhaltig zu verändern begann. Ihm war es vorbehalten, zu entdecken, was seinen englischen Kollegen trotz intensiver Nachforschungen verborgen geblieben war:- dass der grüne Plastikfitzel zu einer Schaltkreisplatine aus einem MST-13 Zeitgeber stammte, der von der Schweizer Firma MEBO hergestellt wurde.
Thomas Thurmann ist eine schillernde Persönlichkeit. Die , für die weiteren Ermittlungen bahnbrechende, Entdeckung machte er nämlich, obwohl er weder eine Ausbildung als Spezialist für Explosionsrückstände hatte, ja nicht mal auf eine Ausbildung als Chemiker zurückgreifen konnte.
Vielleicht war es dieser Mangel an fachlicher Qualifikation,die ihn dazu brachte , sich in mehreren anderen Verfahren darauf zu verlegen, Beweismittel zu manipulieren bzw. regelrecht zu fabrizieren. Und das auch noch so plump, dass sein Arbeitgeber, das FBI, nicht umhin kam, ihn schließlich zu entlassen.
Erstaunlich ist , dass das Gericht diese außergewöhnliche berufliche Entwicklung von Mr. Thurmann mit keinem Wort würdigt, die Besitzer der Firma MEBO aber durchgehend als unglaubwürdige Zeugen abqualifiziert.
Schnell war auch das fehlende Bindeglied zur Libyen-Connection ermittelt: Die Firma MEBO hatte diesen Zeitgeber an Libyen verkauft.
Aber eben nicht nur an Libyen.
Sicher ist, dass zwei Zeitgeber auch an die Stasi in der DDR verkauft wurden. Weiterhin kann das Gericht nicht ausschließen, dass mehr als zwei Zeitgeber an die Stasi verkauft wurden ,es kann nicht ausschließen, dass auch an andere Länder Zeitgeber verkauft wurden und es kann schließlich auch nicht ausschließen, dass die Stasi ihre Zeitgeber an Dritte weitergegeben hat (Opinion...,S.47 Absatz 49).Aber durch solche Einwände lässt sich das Gericht seine Libyen-Connection nicht kaputt machen.
Was aber hat nun der Angeklagte Megrahi selber mit der ganzen MEBO-Zeitgeber Geschichte zu tun ? War er der Käufer, wurde bei ihm ein solcher Zeitgeber gefunden, war er der Bombenbauer ? Nichts von alledem. MEBO hat der Firma ABH, in der u.a. der Angeklagte Geschäftsführer war, Büroräume in Zürich vermietet (Opinion...,S.50 Absatz 54)!
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Richter am Schluss ihrer Urteilsbegründung schreiben: „ Wir sind uns bewusst, dass es bezüglich bestimmter Aspekte des Falls eine Anzahl von Unsicherheiten und Einschränkungen gibt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Gefahr und die Möglichkeit besteht durch das Herausgreifen von Beweisen, die scheinbar zusammenpassen und das Ignorieren von Beweisen, die scheinbar nicht zusammenpassen ,in eine Masse sich widersprechender Beweise ein Muster oder eine Schlussfolgerung hineinzulesen, die nicht gerechtfertigt ist.“(Opinion...,S.74 Absatz 89)
Das Ausmaß des politischen Drucks auf das Gericht wird deutlich, wenn man sich die Folgen vergegenwärtigt , die der Freispruch auch des zweiten Angeklagten gehabt hätte:
Die Verbindung zu Libyen wäre vollständig als konstruiertes Ablenkungsmanöver aufgeflogen. Folge: Das Embargo gegen Libyen wäre als offener, durch nichts zu rechtfertigender Bruch des Völkerrechts entlarvt.
Neben der politischen und moralischen Diskreditierung aller amerikanischen Regierungen seit 1988,wären die USA bzw. die UN wohl mit horrenden Schadensersatzansprüchen Libyens konfrontiert worden. Schließlich war das Embargo sieben Jahre in Kraft und hat immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.
Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage wieder in den Mittelpunkt gerückt : Wer hat es dann getan und warum ?
Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein gegen Abkommen verhandelt, daß die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden:
Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.
Quellen:
IN THE HIGH COURT OF JUSTICIARY AT CAMP ZEIST
Case No: 1475/99 OPINION OF THE COURT delivered by LORD SUTHERLAND in causa HER MAJESTY’S ADVOCATE versus ABDELBASET ALI MOHMED AL MEGRAHI and AL AMIN KHALIFA FHIMAH , Prisoners in the Prison of Zeist, Camp Zeist (Kamp van Zeist),The Netherlands
Professor Robert Black ,The Edinburgh Law School, University of Edinburgh: „ The Reasons for Convicting Megrahi“
FRONTLINE SCOTLAND „Silence over Lockerbie“ , 1994 Reporter:Shelley Jofre Producer: Murdoch Rogers (nach dem Manuskript der Sendung)
Mehr Information: The Lockerbie Case


Monday, 16. February 2009
Vom Blogdiktator zum Kneipenterroristen. Oder: Was tun mit Nervensägen im Büro / Zweitwohnung / Sonstwo?
Für weitere sachdienliche Hinweise habe ich ein offenes Ohr.


Friday, 10. October 2008
Was mir heute wichtig erscheint #26
Versammlungsgesetz: Nach Bayern schrauben auch Oettinger und Co. in Baden-Württemberg an einem neuen Versammlungsgesetz. Darüber hatten wir hier ja schon ein paar Sätze verloren. Bei Radio Dreyeckland, Freiburg gab es kürzlich ein ausführliches Interview mit Nicola von der Autonomen Antifa Freiburg
Bühl: Am Samstag, den 11. Oktober gibt es eine Demonstration gegen Repression in Bühl.
Esslingen: Kommenden Samstag findet in Esslingen eine Demonstration zur Solidarität mit der zapatistischen Bewegung in Chiapas, Mexiko und anderen linken Kräften dort statt. In Chiapas kam es in den letzten Tagen in Chincultik nahe der Lagunas de Montebello erneut zu Angriffen auf AktivistInnen, bei denen die Polizei Schusswaffen einsetzte, zahlreiche Menschen verletzte, zwei erschoss und 4 Personen, drei Schwerverletzte und einen Aktivisten, der sie ins Krankenhaus bringen wollte, exekutierte.
Die Demo beginnt um 16.30 Uhr am Bahnhof in Esslingen
Stuttgart: Gegen "Stuttgart 21" - für die Beibehaltung des "Kopfbahnhofes" findet kommenden Samstag eine Menschenkette statt. Das Video ist ja leider nicht mehr verfügbar, daher hier die Daten: Samstag, 11. Oktober, 14,30 Uhr, Bahnhof Stuttgart, Nordausgang, vor der LBBWAbschlusskundgebung um ca. 15.15 Uhr
Überwachung: Der Hinweis auf die Demonstration gegen Überwachung morgen in Berlin darf natürlich nicht fehlen.

Projekt: Anfang Oktober hat unser Co-Autor Joachim Kübler ein neues Projekt gestartet, "The Antiterrorism and Effective Death Penalty Act". Auf dieser Seite geht es - ähnlich wie bei seinem seitherigen Blog - zwar auch um allgemeine Informationen und Neuigkeiten hinsichtlich der Todesstrafe in den USA, im Besonderen aber um AEDPA und seine Auswirkungen auf das Todesstrafensystem bzw. um seine Auswirkungen auf konkrete Berufungsverfahren von Death Row Inmates. Wir wünschen viel Erfolg, zahlreiche Leser und sind bereits gespannt auf die Beiträge.
Update aus dem Wald: "...die Ruhe trügt. Seit knapp 2 Wochen halten wir eine Verfügung der Stadt Kelsterbach in den Händen. Mal davon abgesehen das uns offenes Feuer, der gebrauch von Öfen und alles was weiter als 50 Meter hörbar ist untersagt wird, sollen wir bis zum 30. November alle Hütten abbauen.
Das ist für uns natürlich völlig inakzeptabel und wird nicht geschehen. Es ist gut möglich das die Frist noch einmal verlängert wird. Falls nicht ist eine Räumung in den ersten Dezembertagen ziemlich wahrscheinlich. Fest steht das der Dezember räumungstechnisch ein kritischer Monat wird." Weiterlesen im Blog: Waldbesetzung Kelsterbach- Widerstand gegen Waldrodung und Ausbau des Frankfurter Flughafens


Thursday, 9. October 2008
Was mir heute wichtig erscheint #25
Ausnahmezustand: "Die badische Grenzstadt im Ortenaukreis bereitet sich auf den Gipfel zum 60-jährigen Bestehen der Nato im kommenden April vor. Rund um die beiden Gipfeltage am 3. und 4. April müsse mit erheblichen Einschränkungen und Behinderungen gerechnet werden, sagte Kehls Oberbürgermeister Günther Petry (SPD) am Dienstag. Straßensperren würden errichtet und ein Teil der Innenstadt abgriegelt. Zudem lässt die Stadt vor dem Gipfel alle Sport- und Mehrzweckhallen räumen. Schulen und Sportvereine dürfen die Hallen vom 25. März bis zum 7. April 2009 nicht nutzen; der Sportunterricht fällt dann aus." Weiter bei den "Stuttgarter Nachrichten" vom 7.10.2008
Sicherheitsarchitektur: Bei http://euro-police.noblogs.org ist eine Präsentation zu den Veränderungen der "europäischen Sicherheitsarchitektur" und Veränderungen im Bereich europäischer Innenpolitik (pdf) erschienen. Sie gibt einen Überblick über Paradigmenwechsel, Institutionen, Akteure, Datenbanken, technische Veränderungen und Herausforderungen für soziale Bewegungen.
Für weitere Hintergründe siehe bei gipfelsoli.org:
• Die europäische Sicherheitsarchitektur
• Soziale Bewegungen gegen die „globale Sicherheitsarchitektur“!
Zum Beitrag "Mit militärischen Mitteln" von Hans Georg bei der NRhZ
Neuauflage: Dieser Tage erscheint die aktualisierte Fassung des kostenlosen eBooks "Internetrecht" von Prof. Thomas Hoeren, einer der bekanntesten deutschen Onlinerechtler. Das eBook steht zum Download zur Verfügung. In der mittlerweile elften Auflage
"wurden vielfältige Änderungen integriert, unter vielem (!) anderen:
- mehr als 200 neue Urteile und 100 neue Aufsätze
- die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie zum 1.9.2008 und erste Urteile
- das neue Werberecht
- geplante Änderungen zur Telefonwerbung, der Gesetzesentwurf vom Juni 2008
zum Fernabsatz und der Richtlinienentwurf über general consumer rights
- die geplanten Änderungen zum Scoruing und Adreßhandel." (Via Kriegsrecht)
Demokratie statt Arroganz! Zwölf Bürgerinitiativen stellen in Stuttgart in Kurzbeiträgen ihre Arbeit vor. Darunter auch: Bericht über den neuesten Stand des Widerstands gegen Stuttgart 21. Nähere Informationen gibt es im Flugblatt


Wednesday, 8. October 2008
Was mir heute wichtig erscheint #24
Beifall: "Journalistik ist die Kunst, das Volk glauben zu machen, was die Regierung für gut findet"
(Heinrich von Kleist)
Union und SPD planen offenbar, den Parlamentariern mehr Geld zu genehmigen - dabei wurden die Diäten erst vor einem halben Jahr erhöht. Demnach sollen die Abgeordneten ab 2009 jeden Monat zusätzlich 278 Euro erhalten - insgesamt wären dies fast 8000 Euro. Auch für 2010 ist ein Zuschlag geplant. Für die Kohle müssen sich Hartz IV Empfänger ordentlich "nach der Decke strecken".
Rattengift: Was wir alles fressen sollen: "Unabhängige Wissenschaftler der französischen Organisation CRIIGEN (Committee for Independent Research and Genetic Engineering) haben die Daten, welche Monsanto für eine Marktzulassung des Gentech-Mais MON863 in der EU eingereicht hat, neu analysiert. Die Neuauswertung der Fütterungsversuche mit MON863 zeigt, dass der Gentech-Mais nicht hätte zugelassen werden dürfen." Weiterlesen
Beides ist falsch."
Die "junge Welt" zur Falschinformation über eine Ablehnung zu den Anträgen von Troy Davis und Mumia Abu-Jamal beim US Supreme Court.
Terrorthermometer: Zum Glück lese ich Annes Blog, sonst wäre mir entgangen, dass fefe sein "Terror-Thermometer kürzlich aktualisiert hat, , das seit 2005 in Zeitungsartikel nach Terrorismus sucht, und die Quote von Angstwortteilen wie "gefahr", "gefähr", "bedroh", "anschlag", "anschläg" und "terror" ausrechnet. Seine Quellen sind Tagesschau, Heute, Tagesspiegel, das ehemalige Nachrichtenmagazin aus Hamburg, und die Tickermeldungen von Reuters, DPA und AFP. Da kommen pro Tag so zwischen 700 und 1600 Artikel zusammen, will sagen: das ist schon halbwegs repräsentativ."
Geburtstag: Daniel feiert 59 Jahre DDR. Mit einem Schwerpunktthema. Womit sonst.























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