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G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024: Versammlungsfreiheit in Gefahr

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.G20-Rondenbarg-Prozess vor Hamburger Landgericht ab 18. Januar 2024. Versammlungsfreiheit in Gefahr: Den Angeklagten wird die bloße Anwesenheit bei einem G20-Protest vorgeworfen. Bundesweite Demonstration am 20. Januar in Hamburg anlässlich des Prozessauftakts.

Am 18. Januar beginnt in Hamburg der Prozess gegen sechs Personen, die 2017 gegen den G20- Gipfel demonstrierten. „Es ist ein Mammut-Verfahren vor dem Landgericht. Bis in den August sind 25 Prozesstermine angesetzt“, erklärt Mischa Frey von der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Die Anklage lautet auf schweren Landfriedensbruch (Paragraf 125a StGB).

Adrian Wedel, Anwalt einer Betroffenen, erklärt: „Die Staatsanwaltschaft will Teilnehmer*innen der Demonstration verurteilen, auch wenn diese selbst keine Straftat begangen haben. Ein Urteil nach dem Prinzip ‚Mitgefangen, mitgehangen‘ würde eine massive Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit bedeuten. Es wird entscheidende Auswirkungen auf alle zukünftigen Versammlungen haben.“

Bekannt wurde das Rondenbarg-Verfahren durch Fabio V. aus Italien, der damals 5 Monate in Untersuchungshaft saß. Sein Prozess platzte 2018. Im August 2023 wurde sein Verfahren eingestellt. „Wir fordern eine Einstellung aller Verfahren“, so Frey. Insgesamt wurde gegen 85 Personen Anklage erhoben.

Die Verhandlungen sind öffentlich. Es wird Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude geben. Am Samstag, den 20. Januar 2024, findet eine Demonstration in Hamburg um 16 Uhr am Jungfernstieg statt zu der bundesweit mobilisiert wird.
Der Polizeieinsatz am Rondenbarg war einer der brutalsten während des G20-Gipfels. Keiner der Polizisten wurde verurteilt. Stattdessen will die Hamburger Staatsanwaltschaft nun Haftstrafen für das bloße Mitlaufen auf der Demonstration bei der zahlreiche Aktivist*innen schwer verletzt wurden.

Die bundesweite Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ arbeitet seit Ende 2019 zu den sogenannten G20-Rondenbarg-Verfahren. Ihr Solidaritätsaufruf wird von mehr als 100 Gruppen und Initiativen getragen.„Gerade in Zeiten eines massiven Rechtsrucks in Deutschland wäre eine Einschränkung demokratischer Grundrechte brandgefährlich“, betont Frey.

Kundgebung zu Prozessbeginn
Donnerstag, 18. Januar 2024, 8:30 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg

Kundgebung zum zweiten Prozesstag
Freitag, 19. Januar 2024, 8:00 Uhr
Landgericht, Sievekingplatz 3, Hamburg

Bundesweite Demonstration
Samstag, 20. Januar 2024, 16:00 Uhr
Jugfernstieg, Hamburg

Quelle: Pressemitteilung

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar –“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft –“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Stuttgart: Behörden behindern Proteste gegen AfD-Landesparteitag

Am kommenden Wochenende soll auf der Landesmesse auf den Fildern der Landesparteitag der AfD stattfinden. Die Initiative Antifaschistische Filder und das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts organisieren Gegenproteste gegen die extrem rechte Partei. Das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit wird von den zuständigen Behörden der Stadt Leinfelden-Echterdingen bis zuletzt in massiver Art und Weise behindert. Selbst 48 Stunden vor der bereits in der Vorwoche angemeldeten Versammlung wurde den Anmelder:innen noch kein Bescheid über die erlassenen Auflagen ausgestellt. Damit schränkt das Ordnungsamt die Möglichkeiten einer juristischen Überprüfung dieser Vorgaben in inakzeptabler Weise ein. Trotzdem wollen die Organisierenden den Bescheid wenn nötig vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Der Parteitag der AfD hätte ursprünglich vor 2 Wochen in Stuttgart-Cannstatt stattfinden sollen. Die Durchführung dort wurde durch breiten, politischen Druck verhindert. Eine antifaschistische Bündnisdemonstration, die diesen Erfolg am 02. Juli auf der Straße sichtbar machen und ein klares Zeichen gegen Rechts setzen wollte, wurde mittels rechtlich äußerst fragwürdiger Auflagen der Versammlungsbehörde und einen massiven, gewalttätigen Polizeieinsatz letzten Endes verhindert.

Der Pressesprecher des Bündnisses, Dominik Schmeiser, sieht mit Verweis auf die Vorkommnisse von vor 2 Wochen eine politische Strategie der Verwaltung und der Polizei: „Stadt und Behörden sind sich mal wieder nicht zu schade, für die AfD den roten Teppich auszurollen. Während der extrem rechten Partei auf dem kleinen Dienstweg geeignete Räumlichkeiten für deren Parteitag organisiert werden, weigert sich das Ordnungsamt bis zuletzt, uns das Recht auf Versammlungsfreiheit für unsere Gegenproteste zu ermöglichen. Wir werten das als Reaktion auf die erfolgreiche Arbeit unseres breiten Bündnisses aus Partei(-jugenden), Gewerkschaften, Initiativen und antifaschistischen Gruppen. Stadt und Polizei unterstützen damit eine rassistische, frauenfeindliche, antidemokratische Partei. Auch diesem Vorgehen werden wir am kommenden Samstag unseren entschiedenen Protest entgegenstellen!“

Sobald die Versammlungsbehörde einen Bescheid über die erlassenen Auflagen schriftlich mitteilt, werden die Jurist:innen des Bündnisses diesen entsprechend prüfen. Eine erneute Verhinderung der antifaschistischen Proteste wie vor 2 Wochen will das Bündnis trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen unbedingt verhindern.

Siehe Pressemeldung vom 02.07.22 sowie Stellungnahme vom 04.07.22

Quelle: Pressemitteilung 14. Juli 2022

Gefahr für Demokratie: Polizei hebt Versammlungsfreiheit auf

Stuttgart, 02. Juli 2022, Am heutigen Samstag wurden unsere Einsatzkräfte Zeug*innen einer Situation, die uns fassungslos macht. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte mit 2 Teams die überregionale Demonstration "Cannstatt Nazifrei" gegen die AfD ab, die trotz des verschobenen AfD Landesparteitags vom Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt zum Kurpark laufen sollte.

Demosanitäter stehen vor dem Demozug
Foto: demosanitaeter.com
Gegen 15:45 Uhr begann die Auftaktkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt. Vor einer bunten Menschenmenge wurden mehrere Reden gehalten, bis diese vom Lautsprecherwagen der Polizei mit den Auflagen unterbrochen wurden. Dem Wunsch der Polizei entsprechend wurden die Auflagen verlesen, bevor sich der Aufzug formierte. Jedoch versperrte eine Polizeikette die angemeldete Demonstrationsroute. Es folgten weitere Durchsagen der Polizei mit immer neuen Begründungen, warum die Demonstration weiter aufgehalten wird. Obwohl die Demonstrationsleitung ihr Möglichstes unternahm den verschiedenen Anweisungen der Polizei folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf der Demonstration zu ermöglichen, griff die Polizei die Demonstration im Verlauf erkennbar grundlos hart an und verhaftete Demonstrationsteilnehmer*innen. Eine weitere Eskalation konnte nur durch das besonnene Handeln der Anmelderin der Demonstration verhindert werden, die auf die Durchführung des Aufzugs verzichtete. Die Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz wurde von der Polizei gekesselt. Trotzdem entspannte sich die Lage zunächst während der letzten Reden. Nach Beendigung der Versammlung forderte die Polizei die Demonstrierenden dazu auf, umgehend den Versammlungsort zu räumen, hinderte Personen jedoch wiederholt daran. Es folgten erneute Provokationen und Festnahmen durch Polizeikräfte bis alle Versammlungsteilnehmer*innen Bad Cannstatt verlassen hatten.

Trotzdem ließen sich nicht alle Antifaschist*innen ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren und versammelten sich spontan zu einer Demonstration, die vom Rotebühlplatz zum Marienplatz lief.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, den Demonstrierenden heute in Bad Cannstatt ihr Versammlungsrecht zu verwehren und Eskalationen zu provozieren. Schlimmeres konnte nur durch das besonnene Verhalten der Demonstrierenden abgewendet werden, die auf die Durchführung ihrer Versammlung verzichteten. Daher fordern wir hiermit öffentlich die Staatsanwaltschaft, die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, sowie Landtag und Stadtrat dazu auf diesen mutmaßlich verfassungswidrigen Polizeieinsatz zu untersuchen und entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei einzuleiten. Heute kam es vermutlich mehrfach zu strafrechtlich relevantem Verhalten durch Polizeikräfte. Grundlose rechtswidrige Verhaftungen sind Freiheitsberaubung. Körperverletzung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Wir möchten hiermit alle Polizeibeamt*innen darauf hinweisen, dass sie das Recht und die Pflicht haben klar rechtswidrige Befehle zu verweigern und Straftaten ihrer Kolleg*innen zur Anzeige zu bringen.

Wir mussten heute insgesamt 17 Personen vorwiegend aufgrund von Polizeimaßnahmen behandeln:
- 8x chirurgisch
- 4x Pfefferspray
- 4x psychisch
- 1x internistisch

Quelle

Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!

Sharepic 28.08.202128.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf

Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!

Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!

Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.

Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft –“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.

GROSSDEMONSTRATION 28.08. |INFOS | ANREISE

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Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!

28.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf

Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!

Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!

Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.

Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft –“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.

Quelle

Düsseldorf: Großdemonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW wird größer

Die VVN-BdA NRW ruft mit vielen anderen Organisationen und Initiativen zur Demonstration gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz, wohl eher ein Versammlungsverhinderungsgesetz, auf. Kommt alle am 26. Juni 2021 nach Düsseldorf. Die Demonstration wird größer als erwartet. Neuer Startpunkt ist ab 12 Uhr auf den Rheinwiesen in Düsseldorf. Auftaktkundgebung ab 13.30 Uhr. Bitte beachtet aktuelle Angaben!

Neue Versammlungsgesetze? „Wir unterschreiben nicht!“

Seit die Corona-Pandemie vor knapp einem Jahr die Bundesrepublik Deutschland erfasst hat, ist das soziale und politische Leben gelähmt. Zwischen dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 und den aktuellen umfassenden Einschränkungen kam es zwar zu Mobilisierungen verschiedener politischer Spektren auf den Straßen –“ von der rechten und verschwörungsgläubigen Querdenken-Bewegung bis zu #BlackLivesMatter-Aktivist*innen, die nach der Ermordung von George Floyd zu Tausenden protestierten. Doch klar ist, dass die Möglichkeiten politischer Organisierung und Aktionen angesichts des globalen Gesundheitsnotstands und der akuten Ansteckungsgefahr weiterhin stark eingeschränkt sind.

Nichtsdestotrotz planen gleich drei Bundesländer die Reform ihrer jeweiligen Versammlungsgesetze. In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt wollen die Landesregierungen die gesetzlichen Vorgaben für Kundgebungen und Demonstrationen erheblich verändern.

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Solidarität. Freiheitsrechte. Klare Kante gegen Rechts. Kundgebung am Samstag, den 9. Mai 2020 in Bad Cannstatt.

Viele Menschen mussten soziale Kontakte einfrieren, ganze Industriezweige wurden kurzfristig heruntergefahren oder stillgelegt. Arbeitslosigkeit, möglicher Kollaps des Gesundheitssystems und die Sorge um die Nächsten: Viele Menschen blicken jetzt in eine ungewisse Zukunft.

Corona trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen. Während die einen nicht mehr wissen, wie sie den Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung stemmen sollen, sitzen andere die Krise im Wochenendhaus aus. Während Geflüchtete in Ellwangen eingeschlossen von der Infektion bedroht sind, setzten sich andere mit dem Privatjet nach Neuseeland ab. Unmut ist da verständlich –“ und berechtigt.

Die Corona-Pandemie wirkt als Katalysator für die wahrscheinlich größte Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte. Die aktuellen Kündigungswellen in der Automobil-Industrie oder der Gastronomie sind die Vorboten des großen Knalls.

Die Krisenmaßnahmen der Regierung sprechen eine deutliche Sprache. Rettungsschirme in Milliardenhöhe für Konzerne werden begleitet von der Aushöhlung der Arbeitsrechte und der Verlängerung der Arbeitszeiten. Im Fokus stehen die Profite der großen Player, nicht die ökonomische Sicherheit der Bevölkerung.

Der Lockdown hat das öffentliche Leben in den letzten Wochen extrem eingeengt oder sogar beendet. Das gilt nicht nur für die ohnehin zu wenig unterstützte Kultur und Kunst, die für ein humanes gesellschaftliches Klima unverzichtbar sind. Freiheitsrechte wurden in kurzer Zeit abgebaut oder abgeschafft und politische Artikulation auf der Straße vielerorts unmöglich gemacht. Die grün-schwarze Landesregierung in BW nutzt die aktuelle Situation und baut die polizeilichen Befugnisse massiv aus. Hier werden Grundrechte abgeschafft.

Widerstand dagegen ist gerechtfertigt: Gegen die Verlängerung der Arbeitszeiten, gegen Kurzarbeit, gegen die Verantwortungslosigkeit, Alleinerziehende mit der Kinderbetreuung alleinzulassen. Und gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Kurz: Wir müssen verhindern, dass die Lasten der Krise auf unseren Rücken ausgetragen werden und der Staat aufrüstet, um den Protest dagegen zu ersticken. Aber weder Verschwörungsideologien noch die Leugnung wissenschaftlicher und medizinischer Fakten sind Antworten auf die aktuelle Situation.

Wer sich ernsthaft gegen die aktuellen Probleme zur Wehr setzen will, kann und darf das niemals gemeinsam mit Rechten machen! An den „Wir für das Grundgesetz“-Demos nehmen organisierte Rechte aller Schattierungen teil. AfD und Co. sind innenpolitische Hardliner, sie stehen seit jeher für eine Law-and-order-Politik –“ und nicht etwa für Freiheitsrechte.

Es liegt an uns, solidarische Antworten auf die Krise zu finden und gemeinsam dafür zu sorgen, dass es eben nicht die Schwächsten sind, die jetzt die Krisenlasten tragen müssen. Unser Solidaritätsbegriff hat nichts mit den Durchhalteparolen aus dem Kanzleramt gemein. Mit Freiheit meinen wir nicht die Freiheit der Wirtschaft, Profite auf unsere Kosten zu machen, sondern uns dagegen zur Wehr zu setzen.Und wir zeigen klare Kante gegen die simplen Antworten und Versprechungen von rechts.

Klar ist: Kundgebungen unter freiem Himmel müssen in Pandemie-Zeiten anders aussehen und mit Rücksicht abgewickelt werden. Aber nur Online-Demos, Foto-Aktionen oder Spaziergänge können kein Ersatz für sichtbare, dringend notwendige Gegenpositionen auf der Straße sein.

Deshalb kommt am Samstag, 9. Mai 2020, um 14.30 Uhr zur Bündniskundgebung nach Cannstatt - Kursaal. Achtet aufeinander, haltet Abstand und tragt bitte Atemschutz.


Bisher rufen auf:
Aktionsbündnis 8. März, Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region, DIDF Stuttgart, Die Linke KV Stuttgart, Ende Gelände Stuttgart, Fridays for Future Stuttgart, Interventionistische Linke Stuttgart, Refugees4Refugees, Seebrücke Stuttgart, Solidarisches Stuttgart, SÖS - Stuttgart ökologisch sozial, ver.di Bezirk Stuttgart, Württembergischer Kunstverein, Stuttgart, VVN-BdA Esslingen, VVN-BdA Stuttgart, Werkstatthaus

(Stand 07. Mai 2020, via)
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