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Repression gegen S21-GegnerInnen - Wir alle sind damit gemeint!

Mein Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012, zuerst veröffentlicht auf blognau:

Die Leitfragen der heutigen Veranstaltung und meines Inputs sind: Welche Tendenzen gibt es in der Repression gegen politisch Aktive? Und was können wir dem entgegensetzen? Und im Folgenden werde ich die Mechanismen der Repression gegen Stuttgart 21-GegnerInnen anhand einiger Beispiele aufzeigen.

Der Repressionbegriff, von dem ich dabei ausgehe, ist ganz einfach der, den jede und jeder im Duden nachlesen kann: Repression ist die (gewaltsame) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen.

Zum Hintergrund des ersten Themenkomplexes:

Im Anschluss an eine der wöchentlichen Montagsdemos am 20. Juni 2011 hatten etwa 800 S21-GegnerInnen einen Baustellenplatz für die Grundwassermanagement-Anlage (GWM) einige Stunden lang besetzt und selbstständig wieder geräumt. Die AktivistInnen bemerkten im Nachhinein viele Ungereimtheiten. Für die Behörden gab es ein klares Fazit: Schwerer Landfriedensbruch, gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung in Millionenhöhe.

Schon Anfang Juli 2011 sollte es dann zu einer Durchsuchung des Parkschützer-Büros und der Privatwohnung des Pressesprechers der S21-GegnerInnen, Matthias von Herrmann, kommen – wegen eines frei zugänglichen Youtube-Videos, das er ein paar Tage vorher bei einer Pressekonferenz gezeigt hatte. Nachdem von Herrmann den BeamtInnen einen Datenträger mit dem Video übergab, verzichteten diese auf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.

Noch bei mindestens zwei weiteren Fotografen und einem halben Dutzend Livestream-Filmern der Plattform Cams21 wurden in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen Ende Juli und Anfang August 2011 durchgeführt. Etliche Laptops, Kameras und sonstige Speichermedien der freien Journalisten wurden beschlagnahmt und erst nach Wochen wieder zurück gegeben.

Hieß es bei den ersten Hausdurchsuchungen im Juli noch, es handelte sich hier nur um Zeugen, waren alle späteren Fälle zugleich mit der Beschuldigung einer Straftat – meist schwerer Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung – verbunden.

Anschließend patrouillierten bei Demos, bei Blockadeaktionen oder auch einfach so im Schlossgarten kleinere Gruppen von PolizistInnen, ausgestattet mit Steckbriefen der verdächtigen S21-GegnerInnen. Meinte die Polizei, einen Menschen erkannt zu haben, wurden die Personalien festgestellt oder abgeglichen. Wer richtig Pech hatte, musste gleich mit aufs Revier zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Ein paar wenige erhielten die Vorladung zur ED direkt per Post, ohne vorher von BeamtInnen auf der Straße mit dem Steckbrief abgeglichen zu werden. Es erwischte auch manche, die am 20.6. nachweislich gar nicht in Stuttgart waren. Eine bedrohliche Stimmung machte sich breit: Jede könnte die nächste sein. Auch die Anzahl der Demonstrierenden bei S21-Demos ging im Laufe des letzten Jahres zurück.

Doch nicht nur die Vorfälle am 20.6.2011 wurden als Grund für Hausdurchsuchungen bei S21-GegnerInnen von Polizei und Justiz ausgewählt. Die Gründe sind dabei so vielfältig, wie absurd. Ein Scherz über Twitter? Hausdurchsuchung. Protestbriefe an Bau-Unternehmen, die sich an Stuttgart 21 beteiligen? Hausdurchsuchung. Ein Onlineformular, um Protestmails an PolitikerInnen zu versenden? Hausdurchsuchung. Bei einer Blockadeaktion liegt eine Molotow-Cocktail-Bastelanleitung auf der Straße? Wieder einmal Hausdurchsuchung des Parkschützerbüros. Es werden nur Benzinkanister der Demosanitäter mitgenommen. Trotzdem folgt darauf der Beseitigungsgewahrsam eines S21-Gegners, wegen angeblicher Beteiligung am Bau eines Molotow-Cocktails. Nach der Räumung des Parks stellt sich der Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist wird wieder freigelassen.

In den bürgerlichen Medien wird dieses schikanöse Gebaren der Stuttgarter Polizei und Justiz kaum thematisiert. Und wenn, dann werden oft nur die Pressemitteilungen der Polizei übernommen.

Daher ist es nur Wenigen bewusst, dass es fast 20 Hausdurchsuchungen innerhalb der letzten 2 Jahre bei S21-GegnerInnen gab. Es könnten aber noch mehr gewesen sein, da sich nicht jede Betroffene beim zuständigen Arbeitskreis der Parkschützer meldet. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nach eigener Aussage keine Statistiken mehr über S21-Anzeigen und -Verfahren. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte mit solch einer Datensammlung im Frühsommer 2010 einmal begonnen. Doch schon nach einem dreiviertel Jahr und 1494 gezählten S21-Verfahren war Schluss.

Die Datenmenge sei einfach nicht mehr zu bewältigen gewesen, denn die Fälle würden nicht automatisch S21 zugeordnet, sondern müssten manuell eingegeben werden, heißt es bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Heute liegt die Zahl wohl bei mehreren tausend S21-Verfahren.

Es gibt auch ein prominentes Beispiel einer Hausdurchsuchung, das sogar im Spiegel thematisiert wurde: Die Hausdurchsuchung beim ehemalige Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter. Seit Ende 2010 arbeitet Reicherter in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Am 24.2.2012 veröffentlichte er Informationen zur Überwachung von S21-GegnerInnen, über den Einsatz von verdeckten Ermittlern im S21-Widerstand und das Nutzen von Informationen des Verfassungsschutzes über diese. Reicherter war in den Besitz entsprechender Dokumente der Sicherheitsbehörden gelangt, der die Gefährdungslagebilder verschiedenster Aktivitäten der S21-GegnerInnen erfasst. Selbst Gottesdienste wurden hier, neben Treffen der SeniorInnen gegen S21 und anderer Fach- und Aktionsgruppen, aufgelistet.

Vier Monate später, bekam Reicherter die Reaktion der Behörden zu spüren – mit einer Hausdurchsuchung. Während er sich Ende Juni für einige Tage im Ausland aufhielt, durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte sein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen. Ihm wurde weder eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel angeboten, noch die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Zeugen zur Überwachung der Durchsuchung zu kontaktieren. NachbarInnen wurden Befragungen zu seiner Person unterzogen, in denen wahrheitswidrig erklärt wurde, dass er verschollen sei.

Reicherter macht seine Erfahrungen öffentlich, die Resonanz ist groß. Etliche Medien, darunter der Spiegel sowie verschiedene Tageszeitungen und Fernsehmagazine berichten ausführlich über seinen Fall. Die anderen Hausdurchsuchungen werden in der Berichterstattung oft nicht einmal erwähnt.

Die Repression, die hier wirkt, ist subtiler, als das wortwörtliche Durchprügeln von S21 mit Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray am 30.9., dem „Schwarzen Donnerstag“.

Aber es ist nicht nur so, dass Hausdurchsuchungen, Vernehmungen oder erkennungsdienstliche Behandelungen wie Damoklesschwerter drohend über den S21-AktivistInnen schweben. Die S21-GegnerInnen werden auch mit Bußgeldbescheiden und Gerichtsverfahren geradezu überschüttet.

Ein paar Bespiele:

  • Zwei Aktivisten betonieren sich am 15. Februar im Schlossgarten ein, um gegen das Fällen der verbliebenen Bäume dort zu protestieren. Obwohl ihr Protest gewaltfrei ist, meint Oberstaatsanwalt Häußler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erkennen. Die Richterin stimmt der Sicht zu. Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro und 10 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Häußlers abstruser Gewaltbegriff ist in dieser Art deutschlandweit einmalig.
  • Eine Aktivistin protestiert mit anderen am Baustellentor beim ehemaligen Nordflügel. Sie platzieren sich nicht direkt vor der Einfahrt. Trotzdem bleibt ein Lkw stehen, der Fahrer steigt aus und geht frühstücken. Die Gruppe der S21-GegnerInnen wird dennoch eingekesselt. 5 weigern sich zu gehen, ihre Personalien werden aufgenommen. Später erhalten nur zwei von ihnen, die besonders häufig an Blockadeaktion teilnehmen, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Für das gleiche Vergehen waren bisher 35 Euro Usus.
  • Ein älteres Beispiel vom November 2010: Ein Mann fährt am Bauzaun entlang und ruft den Arbeitern höhnisch zu, ob sie Ostereier suchen. Daraus wurde dann vor Gericht die Beleidigung als „Zuhälter“. Kosten, soweit ich weiß, 600 Euro.
  • Und noch ein Letztes: Im Oktober 2011 ersteht ein Mann gegn Spende auf der Montagsdemo einen Button. Der durch seine auf Video festgehaltene Prügeleinlage bekannte Polizist mit der Glatze ist darauf abgebildet. Auf dem Button steht: “Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.” Er erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Und tatsächlich: Das Gericht verurteilt ihn zu eben dieser Strafe zuzüglich der Verfahrenskosten.

Derzeit wird außerdem von der Polizei offenbar das Buch des Tribunals zum 30.9.2010 ausgewertet und Menschen, die dort ausgesagt haben, werden zur Vernehmung vorgeladen. Bisher sind zwei Fälle bekannt. Ob es sich tatsächlich um einen Aufklärungsversuch des Polizeieinsatzes vom 30.9. handelt bleibt abzuwarten. Falls es unter euch Betroffene gibt, wendet euch bitte direkt an Dieter Reicherter vom Tribunal.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Wir können uns in unserem Protest nicht sicher sein, welche Konsequenzen unser Handeln haben wird. Wird sind dadurch möglicherweise verunsichert, haben Angst, versuchen jegliche Konfrontation mit Polizei und Justiz zu vermeiden, indem wir uns gar nicht mehr engagieren. Oder wir meinen, durch besonders cleveres Verhalten uns der Repression zu entziehen. Und genau so funktioniert die Repression, das ist ihr Sinn und Zweck.

Denn: Gemeint sind wir alle, egal, ob es Einzelne von uns nicht erwischt. Und genau mit diesem Bewusstsein, können wir uns aus dem Korsett der Repression befreien und wieder zu autonom handelnden Menschen werden. Wir in der Bewegung gegen S21 sind dabei zu lernen, dass jegliche Vermeidungsstrategien als Weg aus der Repressionsfalle ein Trugschluss sind. Nicht nur das: Diese Vermeidungsstrategien sind ein Symptom der Repression.

Ein Beispiel aus dem S21-Widerstand für den aktiven Umgang mit Repressionen ist Mark Pollmann, der sich nicht nur dafür entschied, seine Strafe abzusitzen anstatt sich frei zu kaufen. Er ging damit außerdem an die Öffentlichkeit und wir machten gemeinsam mittels seines Hafttagebuchs eine Medienkampagne daraus.

In eine ähnliche Richtung zielen auch unsere Prozesstrainings. Hier wird vermittelt, dass es nicht darum geht, möglichst billig raus zu kommen. Natürlich bleibt es im Einzelfall abzuwägen, was sinnvoll und für die einzelnen Aktivistinnen überhaupt erträglich ist. Generell bleibt aber festzustellen: Auch der Prozess gehört zum politischen Kampf dazu. Es geht darum, dass sich die/der jeweils Angeklagte zum agierenden Individuum macht.

Wenn wir diese Mechanismen begriffen haben, dann können wir uns zu politisch eigenständig handelnden Menschen machen, die sich nicht unterdrücken lassen.

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsreihe Angriff mit System – Warum Repression uns alle trifft

Der Videomitschnitt:

Diskussionsbeitrag für die Veranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray - Repression gegen politisch Aktive"

Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012

Liebe Anwesende,
vor fast genau vier Jahren hielt ich meinen ersten Beitrag zum Thema Versammlungsrecht und was das mit uns zu tun hat. Damals bahnte sich gerade die sogenannte „Finanzkrise“ ihren Weg. Ich stellte in meinem Impulsreferat die Frage:

„Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt?“

Die Antwort auf die Frage lautete: Diese Menschen werden die Erfahrung machen, dass nicht nur Revolutionen sondern auch selbständig geführte Streiks und andere wirkungsvolle Protestformen weitestgehend verboten sind. Der juristische Überbau dafür ist mit dem Versammlungsgesetz und zu dessen Durchsetzung dem Polizeigesetz geschaffen. Die alte CDU Landesregierung konnte sich mit ihrem für 2009 geplanten verschärften Versammlungsgesetz nicht gegen den breiten Widerstand dagegen, der sich unter anderem auch in unserem Bündnis organisierte, durchsetzen. Sie verlegte sich vielmehr darauf, mittels zahlreicher Verordnungen der Ordnungsbehörden auf Städteebene bürokratische Schikanen und juristische Fußangeln auszulegen, die der Wahrnehmung dieses Grundrechtes entgegenwirken.

Von der neuen, von einem ungerechtfertigten „fortschrittlichen“ Nimbus umgebenen „Grün/Roten“ Landesregierung ist allerdings ebenfalls nichts Gutes zu erwarten. Im Gegenteil.

Während sich der ursprüngliche baden-württembergische Anhörungsentwurf mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" richtete und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen kaschiert das Innenministerium das heute so:

„Statt einer Verschärfung ist aber eher das Gegenteil geplant. Das Versammlungsrecht soll bürgerfreundlicher gestaltet werden wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Statt eines Versammlungsverhinderungsgesetzes nach bayrischem Muster wolle man das Grundrecht auf Meinungsfreiheit stärken, heißt es bei den Grünen.“

Innenminister Gall ließ in Zusammenhang mit einem kurdischen Fest in Mannheim erklären: „Wir werden die Erfahrungen von Mannheim in die geplante Reform des Versammlungsrechts einfließen lassen.“ (Stuttgarter Zeitung, 12.09.2012)

Jaja, die Meinungsfreiheit. Mit dem juristischen Winkelzug, selbige ebenso wie die Versammlungsfreiheit als Grundrecht zu schützen wurden seither sämtliche Naziveranstaltungen erfolgreich vor Gericht durchgesetzt – es sei denn, die „polizeiliche Gefahrenprognose“ sieht anders aus.

Mit dieser Erklärung wurden bereits Nazidemos verboten. Zumeist allerdings wurde mittels enormen Polizeiaufgebot die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht das die Nazis angeblich besitzen, durchgesetzt. Gegen die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht von AntifaschistInnen, die zu diesem Zweck ganz „bürgerfreundlich“ über Stunden festgesetzt wurden, wie im Falle der Proteste gegen Naziaufmärsche in Stuttgart und Göppingen in diesem Sommer. Zwar hatte im Falle des Heilbronner Kessels vom 1. Mai 2011 noch die alte Landesregierung das Sagen. Aber aus dem zur Zeit laufenden Klageverfahren einiger AntifaschistInnen, dessen nächster Verhandlungstermin am 6.12. ist, lässt sich erkennen, dass es auch darum geht, eine Blaupause für zukünftige sozusagen „gerichtsfeste“ Polizeikessel zu bekommen. Damit sie damit nicht durchkommen ist nicht nur anwaltliches Geschick, sondern vor allem großer öffentlicher politischer Druck nötig. An der Stelle möchte ich als einer der Kläger an der Stelle gerade auch die Gewerkschaften dazu aufrufen, ihrer politischen Verantwortung mehr nachzukommen und die Polizeikessel öffentlich zu skandalisieren.

Denn Grundrechte beziehen sich auf die große Masse der Menschen und nicht nur auf bereits politisch Aktive. Dass einem ein Grundrecht genommen wird, merkt man nur, wer sich bewegt. So wie 250 belgische Ford Arbeiterinnen und Arbeiter, die vor der Kölner Europazentrale für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze protestierten und denen über 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber entgegengestellt wurden und die letztlich für die gewaltsame Abschiebung der KollegInnen sorgten. Darin zeigt sich nicht nur die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber, in deren Konzept ein gemeinsamer, europaweiter solidarischer Kampf gegen die Folgen der Krise nicht passt. Darin deutet sich auch eine neue Qualität an, ist dies seit langem das erste Mal, dass GewerkschafterInnen in einer solchen Weise „behandelt“ werden. Zugleich wird deutlich, dass von einem Streikrecht, schon gar einem politischen, in Deutschland nicht geprochen werden kann.

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung bzw. Behinderung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen.

Womit ich wieder zum Anfang meiner Ausführungen kommen möchte. Wie kann eine weitere Verschärfung des ohnehin unzureichenden Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit verhindert werden? Wie kann ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht, durchgesetzt werden, wenn nicht von einem breiten spektrenübergreifenden gesellschaftlichen Bündnis, dass sich auch als Bewegung begreift?

Ein hauptsächlicher Grund dafür, dass dies bislang noch nicht so richtig klappt und mit dem Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zwar eine Plattform exisitiert, die aber noch viel zuwenig genutzt wird ist das Ausblenden des notwendigen politischen Kampfes um die Verteidigung und Erweiterung politischer Grundrechte. Oder deren Bagatellisierung. Es muss kritisch darüber nachgedacht werden, warum es einer der größten Bewegungen – die gegen Stuttgart 21 – es nicht gelingt, die hunderten von Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Protest aufliefen gemeinsam und als politische Kampagne zu führen. Es muss überlegt werden, warum sich viele AntifaschistInnen mit den Kesseln weitgehend abgefunden haben. Bis dahin, mit der Begründung „keinen Bock mehr auf Bullenkessel“ zu haben sich von Protesten gegen Naziaufmärsche abhalten lassen. Kennzeichnet nicht schon die Überlegung, wie eine „kritische Masse“ gewonnen werden kann, um solche Polizeitaktiken ins Leere laufen zu lassen, die Akzeptanz dieser Maßnahme?

(Es gilt das gesprochene Wort)

Stuttgart: Rathaus besetzt

Am heutigen Samstag, den 10. November 2012, haben 20 Aktivistinnen und Aktivisten der Parkschützer das Rathaus in Stuttgart besetzt.

Die Parkschützer fordern das sofortige Ende der Stadtzerstörung und die Einrichtung eines entscheidungsbefugten Parlaments der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Stuttgart.

„Unser Vertrauen in die demokratischen Strukturen hier in Stuttgart wurde durch Oberbürgermeister, Gemeinderäte und Verantwortliche der Stadtverwaltung missbraucht,“ sagt Parkschützerin Andrea Schmidt, „deshalb: Stuttgart selber machen!“

Seit Jahren werden im Stuttgarter Rathaus politische Entscheidungen getroffen, die gegen das Allgemeinwohl verstoßen und gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden.

Das unnütze Großprojekt Stuttgart 21 ist ein Paradebeispiel für das verantwortungslose Handeln von Politikerinnen und Politikern. Weder Gutachten über mangelhaften Brandschutz, Gutachten über die massive Gefährdung der Mineralquellen, noch die verfassungswidrige Finanzierung des Projekts beeindrucken die politischen Entscheidungsträger und zwingen sie zum verantwortungsvollen Handeln: Das Projekt Stuttgart 21 sofort zu beenden. „Wir fordern den Oberbürgermeister auf, sofort von seinem Vetorecht im Lenkungskreis Gebrauch zu machen,“ sagt Andrea Schmidt.

Die Stadt wird ökologisch, ökonomisch, sozial und kulturell an vielen Stellen völlig sinnlos zerstört: Streichung von Lehrerstellen, Verteuerung und Verschlechterung des öffentlichen Nahverkehrs, Schließung und Abriss von kulturellen Treffpunkten.

Seit neun Monaten klafft im Mittleren Schlossgarten eine Brache. Aktuell wird mit der Zerstörung des Rosensteinparks begonnen, eines Natur- und Landschaftsschutzgebiets und größten englischen Landschaftsparks im Südwesten. „Hände weg vom Rosensteinpark!“

Quelle: park funk

Bündnis für Versammlungsfreiheit: Neue Flyer erschienen

Flyervorderseite
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat kürzlich neue Flyer veröffentlicht:

Für ein fortschrittliches Versammlungsrecht!


Im Jahr 2008 konnte sich die damalige CDU Landesregierung mit ihrem Plan zur Verschärfung des Versammlungsrechts gegen breiten Protest nicht durchsetzen.

Zu offensichtlich waren die Versuche, demokratische und antifaschistische Proteste durch bürokratische Maßnahmen zu erschweren und Menschen abzuschrecken, an diesen teilzunehmen.

Seit diesem fehlgeschlagenen Versuch besteht auch unter der neuen Landesregierung der Wunsch, missliebige Proteste zu behindern. Dazu wird, entgegen der Ankündigung eines „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetzes" im Koalitionsvertrag, das unüberschaubare juristische Dickicht behördlicher Verordnungen eher noch verstärkt als beseitigt.

Während für kommerzielle Veranstaltungen und genehme Großevents kein Aufwand und keine Mühe gescheut wird diese zu ermöglichen, erleben Menschen, die beispielsweise gegen Nazis, Stuttgart 21 oder Bundeswehreinsätze aktiv werden wollen, oftmals eine Kriminalisierung ihres Engagements.

Der Öffentlichkeit wird dies meist als Schutzmaßnahme vor vermeintlich gewalttätigen Eskalationen seitens der Protestierenden dargestellt, um den Protest zu spalten.

Für das seit 2008 bestehende breite Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist es daher ein Anliegen auch nach dem Abtritt der CDU für ein fortschrittliches Versammlungsrecht einzutreten.

Wir stehen dafür, dass fortschrittliche Initiativen und Organisationen neben ihren primären Zielen auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit aktiv werden und bieten hierfür eine Plattform. Ohne dieses Recht, jederzeit und überall für demokratische und antifaschistische Ziele eintreten zu können, nützt die beste Initiative nichts.

Als Bündnis stellen wir deshalb klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:

• Versammlungsrecht für alle hier lebenden Menschen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit.

• Kostenfreiheit (Keine Anmelde-, Wegtrage- oder Nutzungsgebühren).

• Kreative Aktionsformen wie Flashmobs, Sitzblockaden, Spontandemonstrationen müssen möglich sein.

• Streikposten müssen als Teil von Arbeitskämpfen gesetzlich geschützt werden.

• Protestkundgebungen gehören den Protestierenden.

• Abfotografieren / Filmen und Abhören von Protestteilnehmern durch Polizeibeamte ist zu unterlassen.

• Protest muss sicht- und hörbar sein. Interessen des Einzelhandels und von Verkehrsteilnehmern dürfen keinen Anlass zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellen.

• Keine beschränkenden Behördenauflagen wie Vorschrift der Transparentlänge, Einschränkung der Megaphonnutzung etc.

Letztlich liegt es an uns allen die bestehenden Rechte zu verteidigen und auszuweiten.

Dies geschieht, indem wir aktiv an Demonstrationen und Kundgebungen teilnehmen und uns im Falle von Einschränkungen und Kriminalisierungen mit den Betroffenen solidarisieren.

Als Bündnis möchten wir einen Beitrag hierzu leisten und das Thema Versammlungsrecht durch Öffentlichkeitsarbeit verstärkt ins Bewusstsein der Allgemeinheit rücken.

Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Niedersachsen und weiteren Bundesländern wurde und wird das bürgerlich-demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt. Aus diesem Grund haben wir uns auch mit Bündnissen in anderen Bundesländern vernetzt.

Grundlage unseres Bündnisses ist ein von inzwischen über einhundert Organisationen und Einzelpersonen beschlossener und unterzeichneter Aufruf, der ebenfalls auf unserer Website abrufbar ist. Dieser kann noch immer unterzeichnet werden. Bitte dazu eine Mail schreiben an: kontakt@versammlungsrecht.info

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101 612 232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

• Für eine aktive Protest- und Widerstandskultur!

• Ja zur Versammlungsfreiheit!


Aus unserer Arbeit

Demonstration „Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes"


Im Sommer 2008 veröffentlichte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung einen Referentenentwurf. Über einhundert im Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit vereinte Gruppen, Parteien, Gewerkschaften und Einzelpersonen organisierten daraufhin unter anderem eine Großdemonstration im Herbst 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen in Stuttgart. Unter anderem auch deshalb blieb der Entwurf der CDU Landesregierung in der Schublade.

Seitdem arbeitet unser Bündnis kontinuierlich für ein fortschrittliches Versammlungsrecht. Zu den regelmäßigen offenen Treffen laden wir herzlich ein, aktuelle Termine finden sich auf unserer Homepage http://www.versammlungsrecht.info

Demobeobachtung

Die Arbeitsgruppe Demobeobachtung möchte die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit überprüfen und zu einer besseren öffentlichen Wahrnehmung von Demonstrationen und Kundgebungen beitragen.

Beobachter sind während der Versammlung als solche kenntlich und an verschiedenen Punkten präsent. Die gemachten Beobachtungen werden dokumentiert und im Anschluss an die Versammlung in Form eines Berichtes veröffentlicht.

Um vor allem bei größeren Demonstrationen den Überblick bewahren zu können, werden dringend weitere Beobachter gesucht, die bereit sind verbindlich in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.

Stuttgart 21

Stuttgart 21 hat viele Menschen, die erstmals oder nach langer Zeit wieder auf Demonstrationen gegangen sind, anschaulich gemacht, dass staatliche Repression gegen Demonstranten nicht auf Militärregimes beschränkt ist. Trotz verfassungsrechtlich garantierter Demonstrationsfreiheit wurde und wird hier vor Ort in Stuttgart wiederholt die Versammlungsfreiheit massiv beschnitten. Durch Demobeobachtungen, Pressemitteilungen etc. versuchen wir auch hier die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu unterstützen, sowie auf Verfehlungen der Ordnungsbehörden aufmerksam zu machen.

Veranstaltungen und Referenten

Auf zahllosen gut besuchten Veranstaltungen konnten unsere ReferentInnen überzeugend darlegen, was hinter den Versuchen zur Verschärfung des Versammlungsrechtes steckt, warum das Eintreten für Versammlungsfreiheit kein "Nebenkriegsschauplatz", sondern Sache jedes demokratisch und antifaschistisch eingestellten Menschen ist.

Die Flyer sind unter anderem im DGB Haus Stuttgart, dem Linken Zentrum Lilo Herrmann sowie bei den Bündnispartnern erhältlich.

Download des Flyers (PDF)
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