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Keine Kürzung des Existenzminimums!

Vorderseite des hier downloadbaren Flyers

Eine Kampagne des ver.di-Enıverbslosenausschuss Stuttgart
Worum geht es?

  • lm Jahr 2012 wurden bundesweit ca. 1 Million Sanktionen von den Jobcentern verhängt. Viele davon ohne Berechtigung oder aus nichtigem Anlass.
  • Bei Sanktionen kann stufenweise der Bezug des ALG ll bis auf 0 Euro herunter gekürzt werden - bei Jugendlichen sogar direkt mit der ersten Sanktion.

Was bedeuten Sanktionen?

  • Sie sind ein Angriff auf das Existenzminimum und sollen volljährige, geschäftsfähige Menschen im ALG-ll-Bezug mit der Erzeugung von Existenzangst erziehen.
  • Sie bedrohen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, insbesondere die Kinder haben darunter zu leiden.
  • Sie schüchtern ein und entsolidarisieren die Lohnabhängigen. Jede Arbeit, ob unterbezahlt oder befristet, wird aus Zwang angenommen. Der so entstandene Niedriglohnsektor weitet sich aus zum Nachteil von existenzsichernder Arbeit.
  • Sie bewirken Unterversorgung bei der Ernährung und Gesundheit.

Das Ziel der Kampagne

  • Wir wollen alle, die von ALG Il betroffen sind, ermutigen, gemeinsam mit uns für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen eine Aufldärungskampagne unter der Bevölkerung zu machen.
  • Wir suchen Mitstreiter/innen (Betroffene, Einzelpersonen, Gruppen), die sich unserem Anliegen anschließen und unsere Kampagne für die Abschaffung des Sanktionsparagrafen unterstützen.

MACHT MIT BEI DER KAMPAGNE!
nächstes Treffen:
Freitag, 22.3.2013, um 18.30 Uhr, Gewerkschaftshaus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 Raum 245

  • keinen Job?
  • in einem 1 Euro- oder 400 Euro-Job?
  • in Leiharbeit?

Über 24 500 Menschen in Stuttgart sind arbeitslos gemeldet. Fast 32 000 sind unterbeschäftigt. Unzählige können von ihrem Lohn nicht leben und müssen mit Hartz IV aufstocken.

Kein/e Betroffene/r ist schuld an diesem Schicksal!
• Aber allein damit fertig werden zu müssen macht einsam und krank!
• Deshalb haben wir uns zusammengeschlossen!
• Deshalb stehen wir gemeinsam für unsere Interessen ein!

WIR LADEN ALLE INTERESSIERTEN HERZLICH EIN, UNS KENNEN ZU LERNEN!

ver.di Enıverbslosenausschuss Stuttgart
Kontakt: Gisela Vomhof, g.vomhof@gmx.de
c/o ver.di Stuttgart, Willi-Bleicher-Str, 20, 70174 Stuttgart

Deutsche Polizei"gewerkschafter" provozieren S21-Gegner

Foto © G. Vomhof
Das rechts abgebildete Transparent wurde von Polizeibeamten der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund auf der Demonstration aus Anlass der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst am 5.3.2013 in Stuttgart getragen.

Empörte S21-Gegner stellten die Transparentträger zur Rede, die mit dem, aus ihren Einsätzen sattsam bekannten, Verhalten reagierten: Stur schwiegen sie vor sich hin. Nur ein älterer Beamter räumte ein, er fände das Transparent "nicht sehr glücklich". Vor allem das Bild des Polizisten mit Flecken einer roten Flüssigkeit auf Helm und Uniform. Noch dazu sei es gar kein Bild aus dem Schloßgarten, sondern ein älteres Bild von einer Anti-AKW Demo.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (nicht zu verwechseln mit der Gewerkschaft der Polizei im DGB) ist ein ganz besonderer Verein. Ihr Vorsitzender Rainer Wendt erklärte zum Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag: "Polizeiliche Einsatzmittel müssen Waffen sein, die weh tun, nur dann wirken sie."

Nur folgerichtig fordert er auch seit 2007 bei allen möglichen Gelegenheiten den Einsatz von Gummigeschossen, Gummiwucht- und Gummischrotgeschossen. Da ist es bis zum Schießbefehl nicht mehr weit.

Besonders gern verschickt dieser Verein auch Schmerzensgeldforderungen von Polizeibeamten an S21-Gegner, z.B. wegen einer "Schwellung am linken Handgelenk" - ohne Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung.

Es gab in diesem Fall noch nicht einmal ein Aktenzeichen für das laufende Ermittlungsverfahren, geschweige denn einen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung, die ja eigentlich, wie man das so lernt, Voraussetzung für zivilrechtliche Ansprüche ist.

Was es gab, war eine Forderung von 200 € Schmerzensgeld und der freundliche Hinweis, dass "für Sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Geschädigten im laufenden Strafverfahren sicherlich günstig wäre."

Und dann noch einen Monat später die Drohung, jetzt werde man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Das "laufende Strafverfahren" erblickte nie das Licht der Welt, die Staatsanwaltschaft stellte schon das Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung kommentarlos ein, nachdem der Betroffene seinerseits Klage wegen Körperverletzung im Amt gegen die Beamten erhoben hatte. Von der Schmerzensgeldforderung hat man seither auch nichts mehr gehört.

Soviel zum Thema: "Wessen Polizei - unsre Polizei".

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