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RAF-Ausstellung: Notwendige Korrekturen Teil 2

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia
Im Katalog der Ausstellung „RAF –“ Terror im Südwesten“ heißt es zur Anteilnahme der Bevölkerung am Schicksal Hanns Martin Schleyers: „Die Anteilnahme verband junge Bundesbürger und ehemalige Nationalsozialisten." Schleyer war schon mit 18 Jahren in die SS eingetreten. Der frühere Befehlshaber des Einsatzkommandos 1a, Martin Sandberger, der wegen der Massenmorde an Juden bis 1958 im Gefängnis gesessen hatte, schrieb von einem Kuraufenthalt: „Ich habe Ihren Mann 1937 in Heidelberg kennen und schätzen gelernt. So ist es natürlich, dass wir, meine Frau und ich, Tag und Nacht noch mehr an ihn und Sie denken, als Millionen anderer es in dieser Zeit tun und taten.“ (S.113)

Womit hatte sich Hanns Martin Schleyer die Wertschätzung von Herrn Sandberger verdient und wer ist Herr Sandberger ?

Hanns Martin Schleyers Karriere in der NS-Zeit begann 1931 mit seinem Eintritt in die Hitler Jugend.

1932 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, 1933 Eintritt in die SS und Mitglied im Corps Suevia Heidelberg, einer schlagenden Verbindung. 1935 Austritt aus dem Corps, da das Corps sich weigerte, alle jüdischen „Alten Herren“ auszuschließen.

Schleyer: “Ich werde es nie verstehen können, dass ein Corps aus der Auflage, zwei Juden aus der Gemeinschaft zu entfernen, eine Existenzfrage macht.“

1937 Eintritt in die NSDAP, Leiter des NS-Studentenwerks, einer Tarnorganisation des Sicherheitsdienstes (SD). Als solcher Mitverfasser eines Denunziationsberichts über den Freiburger Rektor Metz, der seine Universität nicht vorschriftsmäßig hakenkreuz-beflaggt, eine Teilnahme der theologischen Fakultät an der Fronleichnamsprozession geduldet, dagegen den Reichsstudentenführer Scheel, einen Förderer Schleyers, an einer Rede gehindert hatte.

Rektor Metz war kein Widerständler, sondern NSDAP-Mitglied. Deshalb wanderte er auch nicht ins KZ, sondern wurde nur von seinem Posten entfernt. Die Gründe des Herrn Sandberger für die Wertschätzung von Hanns Martin Schleyer sind jetzt bekannt, wer aber ist Herr Sandberger? Die Angaben im Ausstellungskatalog (s.o.) sind zutreffend, aber unvollständig.

SS-Standartenführer Sandberger wurde bei den Einsatzgruppen-Prozessen 1948 zum Tode verurteilt.

Die erwähnte Einsatzgruppe A hatte in ihrer Einsatzzeit 249.420 getötete Juden an ihre vorgesetzte Dienststelle gemeldet, Sandbergers Sonderkommando 1a im ersten Jahr seiner Tätigkeit 5643 Exekutionen. Der Historiker Michael Wildt beschreibt den Tätertypus, zu dem Sandberger gehörte, so: „Sie waren nicht die Rädchen einer anonymen Vernichtungsmaschinerie, sondern sie haben die Konzepte entworfen, die Apparate konstruiert und selbst bedient, die den millionenfachen Mord möglich machten.Sie waren die Speerspitze des Genozids.“

1951 wurde das Todesurteil in Lebenslänglich umgewandelt. 1958 wurde Sandberger aus der Haft entlassen. Denn er hatte prominente Fürsprecher: Theodor Heuss, Bundespräsident und Carlo Schmidt ( SPD), stellvertretender Bundestagspräsident waren die bekanntesten. Heuss kannte den Vater von Sandberger. Heuss zum Fall Sandberger: “Gnade ist der schönste Teil, der dem Recht beigeordnet ist.“

Carlo Schmidt hatte eine Professur an der Alma Mater in Tübingen inne –“ Sandberger war sein Student gewesen. Schmidt zum Fall Sandberger: “Er (Sandberger) war ein fleißiger, intelligenter und begabter Jurist, der auf der einen Seite dem geistigen Nihilismus der Zeit verfallen war, auf der anderen Seite aber sich krampfhaft an der Formenwelt der Bürgerlichkeit festklammerte.“ Er kommt zu dem Schluss, dass „ohne den Einbruch der Herrschaft des Nationalsozialismus Sandberger ein ordentlicher Beamter geworden wäre.“

So konnte Sandberger nach 13 Jahren Haft das Gefängnis als freier Mann verlassen. Zum Vergleich: Christian Klar (RAF) saß 26 Jahre in Haft. Ermittlungsverfahren gegen Sandberger in den 1960/1970iger Jahren wurden eingestellt: Einmal, weil er wegen „hohen Blutdrucks“ nicht vor Gericht erscheinen konnte, ein andermal mit der lapidaren Begründung, er sei ja schon 1948 verurteilt worden. Zu dieser Zeit hieß der Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (Ex-NSDAP Mitglied) und der baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger (Ex-Marinerichter).

Die letzten 25 Jahre seines Lebens verbrachte Sandberger im noblen Wohnstift Augustinum in Stuttgart Sillenbuch/Riedenberg, wo er gut versorgt und wohl behütet im biblischen Alter von 98 Jahren 2010 das Zeitliche segnete.

Erklärung zur Pressefreiheit

Foto: Daniel R. Blume, Orange County, California, USA (A stack of newspapers) [CC-BY-SA-2.0], via Wikimedia Commons
Freie Presse und freier Zugang zu Informationen sowie die freie Möglichkeit zur Recherche und Berichterstattung sind nicht verhandelbare Grundrechte und wesentliche Bestandteile einer demokratischen Verfassung. Jeden Versuch, diese Rechte zu beschneiden und die Presse daran zu hindern, über Mißstände und Fakten frei zu berichten, betrachten wir als einen Angriff auf Demokratie und Freiheit.

Als solchen Angriff werten wir den Einschüchterungsversuch des S21-Kommunikationsbüros, das die Stuttgarter Zeitung wegen einer Spitzfindigkeit verklagt: Laut Urteil des Landgerichts darf die Zeitung schreiben, dass S21 frühestens 2022 in Betrieb gehen kann –“ sie darf dagegen nicht mehr behaupten, der Aufsichtsrat sei darüber informiert.

Unabhängig von unserer nach wie vor gültigen Kritik an der unzureichenden
Berichterstattung der Stuttgarter Leitmedien zu S21 erklären wir uns mit der Stuttgarter Zeitung gegen den Angriff des Kommunikationsbüros auf die Pressefreiheit solidarisch.

Besondere Kritik verdient das Schweigen der Rathausspitze und der Landesregierung, die als Beteiligte am Kommunikationsbüro –“ egal ob aktive oder ruhende Mitgliedschaft –“ und als Vertreter der Exekutive hiermit nicht nur aktiv die Pressefreiheit angreifen sondern zudem die Gewaltenteilung und damit die Verfassung untergraben.

Wir fordern eine klare Stellungnahme von Landesregierung und Rathausspitze um diesem dubiosen Treiben des Kommunikationsbüros ein Ende zu setzen. Wir fordern darüber hinaus von OB Kuhn und MP Kretschmann ein klares Bekenntnis zur Freiheit der Presse in Baden-Württemberg.

Die InfoOffensive Baden-Württemberg

Unterstützt durch

Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer
Dr. Eisenhart von Loeper
Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
Steffen Siegel
Die AnStifter
CamS21
Die Versorger
Jugendoffensive gegen Stuttgart 21
Bewegung 30.09.
Die Nordlichter
Infobündnis Zukunft Schiene –“ Obere Neckarvororte
Ostend-Obenbleiber
Oben Bleiber Stuttgart-West
Ingenieure22
DIVaN –“ Demokratie-Initiative Vaihingen/Enz + Nachbarn e.V
Vaihinger für den Kopfbahnhof
Netzwerk Wangen/Untertürkheim
Initiative Schwabenstreich Stammheim
GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21

Diese Nachricht wurde adressiert an:

Stuttgarter Zeitung
Stuttgarter Nachrichten
SWR
Kontext Redaktion
TAZ Redaktion
Oberbürgermeister Fritz Kuhn
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Fraktion Grüne im Landtag
Fraktion SPD im Landtag
Gemeinderat Fraktion Grüne
Gemeinderat Fraktion SPD
dju –“ Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union
Deutsche Bahn AG
Kommunikationsbüro Bahnprojekt Stuttgart-Ulm

Quelle

Descartes böser Geist - heute schon fast verwirklicht

Descartes ging in seiner Erkenntniskritik am weitesten. Nicht wie andere Philosophen, die auf die natürlichen Erkenntnismittel sich zurückzogen, geht er in seiner Prämisse so weit, einen erkenntnisblinden Gott zu postulieren, der absichtlich den ganzen Apparat des Wissens so konstruiert hätte, dass notwendig falsche Erkenntnis aus dem Sehen und Hören und Fühlen entspringen.

Descartes versuchte, auch noch diesen bösen Geist und Weltenschöpfer zu besiegen, indem er sich streng auf das "Ich denke, also gibt es unbestreitbar Denkendes" zurückzieht. Freilich: Über diesen reinen Denkakt kommt er dann nicht wieder heraus. Aussagen über die Außenwelt folgen daraus nicht.

Die Denkwelt eines Descartes beruht auf der genauen Trennung von Faktum und Deutung. Die Fakten beruhen nach dem Denken des Philosophen rein auf sich. Gefährlich sind dann vor allem die Deutungen, die ihnen folgen.

Für uns heute ist klar,dass die Fakten selbst immer schon Folgen von Deutungen sind. Gerade das wird im modernen Fernsehen so gedreht, dass es keine bloßen Fakten mehr gibt. Sie sind immer schon der Deutung unterworfen. So etwa, wenn sämtliche Fernsehsender von "Terrorist" reden - und damit sämtliche Unliebsamen unter dem Oberbegriff versammeln. Das genau gleiche gilt zum Beispiel für "Sektierer". Auch wenn bei reiflicher Überlegung eine Rede von Jesus und seinen "Mitsektierern" arg komisch wirken würde - die Rede von den Sektierern wirkt allemal glaubhaft. Und so weiter.

So wie das Fernsehen heute ist, erzeugt es für den unbefangenen Zuschauer eine absolut geschlossene Welt. Die Fakten werden durch die Hand nur über Deutungen mitgeteilt. Die im Augenblick zwar noch durch Nachdenken zu korrigierende Einstellung nähert sich mehr oder weniger tatsächlich einer Einflüsterung des "bösen Geistes" eines Descartes. Und zwar einer solchen, die aus eigener Kraft schwer aufzulösen ist. Fast gar nicht mehr, wenn der erkenntnismäßigen Fassung die praktische Bestätigung folgt.

Wenn etwa Obama einen pakistanischen Heerführer per Drohnen niederschießen lässt, wirkt das nachträglich wie eine Bestätigung des volkstümlichen Vorurteils: Wer theoretisch Terrorist ist, wird auch praktisch als solcher bestraft und behandelt. Du starrst in eine konforme Welt.

Zum absurden Vergleich: Das Bundesverfassungsgericht untersucht derzeit, ob die Parteien in der Bundesrepublik zuviel oder zuwenig Einfluß auf den Betrieb der Fernsehpolitik hätten. Ein absolut nichtiges Verfahren. Bis in den Sprachgebrauch hinein basteln sämtliche Fernsehanstalten in ihren Nachrichten am genau gleichen Bild der Welt. Sie basteln neu und erfolgreich am bösen Geist des Descartes. Und zwar einem, der schwerer zu besiegen sein wird als sein Vorläufer im Denken des Philosophen.

Wenn kritischer Journalismus die rote Linie überschreitet

Rasant in Richtung Wahrheit: So titelte das Magazin DER SPIEGEL vom 7.8.2013 seinen Zwischenbericht über den NSU-Prozess in München. Auch die meisten anderen Medien bescheinigten SPIEGEL-bildlich dem Gericht gute Arbeit. Das kann man für Irrsinn halten oder als Aufruf, es gut sein zu lassen.

Die Medien hatten ihre Skandale, das Gericht hat seine Angeklagten und die Sicherheitsorgane das, was sie sich schon seit Jahren wünschten.

Wer an diesen Schlussstrich nicht glaubt, der macht sich keine Freunde. Das hat u.a. der Journalist Thomas Moser erfahren, der seit Monaten für –ºKontext–¹ schrieb, eine Online-Wochenzeitung, die aus der Stuttgart-21-Bewegung entstand.

Die politische Aufarbeitung der neonazistischen Terror- und Mordserie durch die verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse/PUA ist bereits Schnee von gestern: Man konstatierte unerklärliche Pannen und persönliches Versagen, man bedauerte die 1000 Einzelfälle, man beklagte die Vernichtung von Beweismitteln, Falschaussagen im Amt, die massive Behinderung der Arbeit des PUA und kam dennoch zu dem logik-freien Schluss: Eine staatliche Beihilfe zu diesem neonazistischen Terror könne ausgeschlossen werden.

Damit ist die politische Aufarbeitung abgeschlossen. Und die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, sind ein Geschenk und Belobigung von Polizei- und Geheimdiensten zugleich: Was sie schon immer gefordert haben, wird nun mit dem Blut der Opfer geschrieben: die Optimierung der Verfolgungsorgane, eine noch effektivere Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten.

Die juristische Aufarbeitung ist bekanntlich voll im Gange und beim OLG in München in guten Händen. Niemand fürchtet sich mehr vor dem Ergebnis. Das schlimmste wird die notwendige und aufwendige Langeweile sein. Denn alles, was brisant ist, wurden von der Generalbundesanwaltschaft/GBA und dem OLG ausgeschlossen: Sowohl die Klärung, welche aktive Rolle Dutzende von V-Leute im Umfeld und Nahbereich des NSU einnahmen, sowohl die Frage, wie viele Mitglieder der NSU hatte/hat, als auch die Frage, wie ein Prozess schonungslose Aufklärung betreiben kann, wenn wichtige Akten, Beweise zu Hunderten (vor allem zu den V-Männern) vernichtet wurden.

Dieser Prozess imaginiert auf juristische Ebene noch einmal das, was wir seit zwei Jahren zu hören bekommen, nachdem alle Verantwortlichen 13 Jahre von nichts gewusst haben wollen: Der NSU besteht aus exakt drei Mitgliedern, zwei sind tot und das letzte steht vor Gericht. Die verschiedenen Terror- und Mordtaten haben sie alleine durchgeführt, ohne Hilfe Dritter, Vierter ... und all die Neonazis, die zugleich im Dienst von Polizei bzw. Geheimdiensten standen/stehen, spielen in diesem Prozess keine Rolle.

Der Schlussstrich ist gezogen und fast alle Medien kolportieren dieses Ergebnis unabhängig und frei - im Wissen um die zahlreichen Fakten, die einen solchen Schluss weder zulassen noch nahelegen.

JournalistInnen, die in öffentlichen und privaten Medien arbeiten, wissen, wo sie Halt machen müssen. In aller Regel braucht es dafür keine Maßregelungen, keine Repressalien mehr. Und die allermeisten JournalistInnen wissen, was es bedeuten würde, wenn sie diese rote Linie übertreten würde. Wer heute noch die offizielle Version zum Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 bezweifelt, wer Fakten dafür der Öffentlichkeit präsentiert, wer Zweifel daran hat, dass ein Zeuge auf dem Weg, Aussagen zu machen, sich vor Liebeskummer umbringt, der betreibt keinen kritischen Journalismus mehr, sondern gefährdet das Staatswohl –“ und seinen Job.

So verwundert es nicht, dass kritische, investigative Berichterstattung in allen großen Medien zu einem Rinnsal versiegt ist.

Zu den wenigen JournalistInnen, die sich nicht an diese rote Linie halten, gehört neben Andreas Förster von der Berliner Zeitung der Journalist Thomas Moser, der regelmäßig in der Wochenzeitschrift –ºKontext–¹ über den NSU-VS-Komplex schreibt. Dieses Zeitungsprojekt ist aus der Stuttgart-21-Bewegung entstanden, von der bitteren Erfahrung geprägt, die sie mit den gängigen Medien gemacht hatten, die in erster Linie ihren Kapitalgebern verpflichtet sind und dann der –ºWahrheit–¹ - einer Wahrheit, die nicht den Fakten standhalten muss, sondern den politischen Interessen der Geldgeber.

Was dem Journalisten Thomas Moser am Anfang noch großes Lob eingebracht hatte: »... dafür hat er in Kontext den Platz, den er braucht ...« (Kontext) ist nun sein Problem: Er gehört »zu den wenigen Journalisten, die darüber so regelmäßig wie akribisch berichten.« (Kontext).

Dass seine Beharrlichkeit schon seit einiger Zeit auf Obstruktionen stieß, machte Kontext auch öffentlich und warnte vor »einem Eingriff in die Pressefreiheit«.
Doch ganz offensichtlich hat diese stille, mächtige und anonyme Einflussnahme Erfolg. Thomas Moser beschreibt diesen Wandel so:

»Die Kontext-Wochenzeitung widmet sich intensiv dem auch nach zwei Jahren ungeklärten NSU-Komplex, beobachtete die Sitzungen des Untersuchungsausschusses in Berlin, besucht den Prozess in München und recherchiert die Hintergründe. Ein Medium, das sich nicht wie andere Medien einer Selbstzensur unterwirft, sondern konsequent berichtet.
Doch nun wurde zwei Mal hintereinander in Kontext ein NSU-Bericht nicht veröffentlicht. Zuletzt ein größerer Text zum Prozess in München und dem neunten Mord in Kassel, bei dem ein Verfassungsschützer am Tatort war. Der Beitrag wurde mit fadenscheinigen Begründungen, wie fehlendem Baden-Württemberg-Bezug (die Kontextredaktion sitzt in Stuttgart) nicht veröffentlicht. Vor allem der stellvertretende Redaktionsleiter Jürgen Bartle versucht seit Monaten, die NSU-Berichterstattung auszubremsen. Im Juni wollte er einen Beitrag über den Anschlag in der Keupstraße in Köln verhindern, was damals - noch - nicht gelang. In Kontext schwelt der Konflikt um die NSU-Berichterstattung seit Monaten. Dabei geht es auch um unterschiedliche Verständnisse von Journalismus. Kontext befindet sich mitten in einem Richtungskampf. Das Projekt Kontext entstand vor zweieinhalb Jahren im Umfeld der S21-Potestbewegung in Stuttgart und wird wesentlich von engagierten Bürgern, Spendern und Sponsoren getragen. In gewisser Weise geht es um die Zukunft dieses Projektes. Kontext gehört der Allgemeinheit, denen, die für das Projekt arbeiten, denen, die es nutzen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht, über den Konflikt informiert zu werden.« (Thomas Moser)

Auf einige Kommentare in der Kontext-Zeitung, die sich für Thomas Moser aussprechen, antwortete Rainer Stieber, 2. Vorsitzender, am 19.10.2013 überraschend allgemein und kurz angebunden: »Weder in der Redaktion noch im Vorstand konnten wir den Versuch einer Einflussnahme aus Sicherheitskreisen oder aus anderen Richtungen feststellen. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir diesem Druck im Zweifelsfalle auch standhalten würden. Der Vorstand nimmt die von Herrn Moser erhobenen Vorwürfe sehr ernst, und hat Sie auch überprüft. Danach hat Herr Moser zwei Artikel zugesandt. Beide Artikel wurden nach Prüfung durch wenigstens zwei Redakteure nicht zur Veröffentlichung angenommen. Hierfür gab es mehrere Gründe, die mit Herrn Moser auch besprochen wurden. Diese Gründe hat Herr Moser nicht akzeptiert. Dies ist in der Redaktion ein normales Verfahren.
Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung und deren Gründe mit Herrn Moser persönlich besprochen werden sollten. Wir sehen hierfür keine Plattform in der Öffentlichkeit.« (Kontext Wochenzeitung)

Was sich hier im Kontext anbahnt, hatte bereits einen Vorlauf. Thomas Moser hatte für den WDR einen Beitrag mit dem Titel –ºZehn Morde und ihr parlamentarisches Nachspiel–¹ gemacht. Dieser Beitrag wurde vom Redaktionsleiter, gegen den ausdrücklichen Willen des verantwortlichen Redakteurs, aus dem Programm genommen. Hintergrund der Reportage waren u.a. die Aktenzurückhaltung durch den MAD und die Vernehmung des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der beim Mord in Kassel 2006 vor Ort war.

Auch in diesem Fall wurden fadenscheinige Gründe (fehlende Aktualität z.B.) vorgeschoben, um eine politische Zensur zu tarnen.

Wer die Texte von Thomas Moser in Kontext liest (und sie sind rundum zu empfehlen), weiß um das –ºGefährdungspotenzial–¹, das in diesen Recherchen enthalten ist: Sie legen Indizien und noch nicht beseitigte Spuren präzise und überprüfbar für verschiedene Tatversionen aneinander, um zu belegen, dass jeder andere Ablauf der Ereignisse wahrscheinlicher ist, als die offizielle Version.

Solidarität
Ich hoffe und wünsche mir, dass viele Thomas Moser den Rücken stärken, in der Auseinandersetzung darum, ob Kontext eine Zeitung wird, die niemand mehr braucht oder ob Kontext das bleibt, wofür diese Zeitung ins Leben gerufen wurde: Ein Medium, das weder Geldgebern noch Staatsräson gehorcht, das sich der fortgesetzten Idiotisierung der Öffentlichkeit widersetzt, ein Medium, das viele aufrüttelt und irritiert und wenige um den Schlaf bringt. Das ist nicht viel verlangt.

Damit sich alle ein Bild vom dem machen können, worum es hier exemplarisch geht, möchte ich den Text von Thomas Moser öffentlich machen, der in Kontext nicht erscheinen soll: –ºMünchner Prozess/NSU-Mord Nummer 9 in Kassel: Ein Verfassungsschützer am Tatort und eine Anklagebehörde, die Akten unterdrückt–¹

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