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Demonstrationsrecht verteidigen! Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte

Von den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend: In den letzten zwei Jahren hat auch sie demokratische Grundrechte von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv beschnitten, insbesondere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“; mit verfassungswidrigen Methoden hat sie viele Migrantenorganisationen verfolgt und kriminalisiert, beispielsweise kurdische und türkische Frauen-, Studenten- und Arbeiterorganisationen wie NAV-DEM, ATIK und YXK.

Seit den jüngsten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung (u.a. §113, 114 StGB sowie Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und den schweren Grundrechtsverletzungen gegen Demonstrantinnen, Sanitäterinnen, Rechtsanwältinnen und Journalistinnen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen –“ insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unverzichtbare Bestandteile der Versammlungsfreiheit wie zentrale Übernachtungsmöglichkeiten in Protestcamps verboten; genehmigte Camps räumte die Polizei in den Tagen vor dem Gipfel gegen ausdrückliche Gerichtsbeschlüsse. Die Auftakt-Demo der Gipfelgegner am 6.7. wurde unter Einsatz von brutaler Gewalt, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken polizeilich aufgelöst, obwohl von ihr keinerlei Eskalation ausgegangen war. Dutzende Demonstrantinnen wurden durch Polizeigewalt im Laufe der Demonstrationen schwer verletzt. Die Polizei griff sogar gekennzeichnete Anwältinnen, Sanitäterinnen und Journalistinnen tätlich an. Mehr als 30 missliebigen Journalist*innen entzogen die deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträglich die Arbeitserlaubnis vor Ort. Hoch gerüstete Spezialeinheiten stürmten mit Kriegswaffen in Hamburg Häuser, sie terrorisierten ganze Straßenzüge, während die behaupteten Anlässe keiner Überprüfung standhalten. Privatwohnungen und Jugendzentren wurden polizeilich „durchsucht“ und verwüstet.

Über 250 Demonstrantinnen wurden von der Polizei unter teils haarsträubender Begründung in oftmals überfallartigen Szenen von vermummten Polizeibeamtinnen festgenommen und tagelang unter folterähnlichen Bedingungen ihrer Freiheit beraubt, darunter fast der gesamte Jugendvorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und ein kompletter anreisender Bus der Jugendorganisation „Die Falken“. Zu den Haftmethoden zählten systematischer Schlafentzug, Demütigungen und Schläge. Mehr als einen Monat nach den Gipfelprotesten dauert die Freiheitsberaubung immer noch an, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in Untersuchungshaft, der größte Teil von ihnen ausländischer Herkunft. Die mittlerweile freigelassenen ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bedroht, die mit einer Reihe von neuen Gesetzen durchgesetzt werden sollen.

Bereits wenige Wochen vor dem G20-Gipfel reformierte die Bundesregierung die §113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“). Demnach droht in diesem Fall künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten. Für den Vorwurf des Widerstands reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm. Zudem wurde der Katalog für besonders schwere Fälle, die mit sechs Monaten Mindeststrafe belegt sind, erweitert: Künftig reicht dafür u.a. auch die so genannte gemeinschaftliche Tatausführung –“ doch welche Demonstration, welcher Streik erfolgt nicht gemeinschaftlich?

Diese Gesetzesänderungen werden das gesamte Demonstrationsgeschehen in Deutschland nachhaltig verändern. Wenn jeder Demonstrant Angst haben muss, z.B. im Falle eines Handgemenges hinter Gittern zu landen –“ und zwar auch, wenn es von der Polizei ausging –“ werden sich viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzeitigen Gesetzesänderungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und höhlen damit ein elementares Recht völlig aus, das vom BVerfG als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde. Weiterhin widersprechen sie der Menschenwürde (Art. 1), der Freiheit der Person (Art. 2), schränken die Meinungsfreiheit (Art. 5) massiv ein, die das BVerfG als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnete und richten sich nicht zuletzt gegen die Pressefreiheit. Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen. Wir fordern:

  • Freiheit für die politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und Einstellung der Verfahren!

  • Verteidigung des Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der § 113 u. 114 StGB!

  • Verteidigung des Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“!

  • Verteidigung der Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen Journalist*innen!



Via demonstrationsrecht-verteidigen.de

Über Mobmentalität

Ein in jeder Hinsicht sehr kritisch zu lesender Text von Hannah Arendt ist ihre Schrift Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Das Buch wird gerne von Vertretern der Totalitarismustheorie gewendet, um alle Menschen per se zu bloßen Manipulationsobjekten zu erklären, um Rechts und Links gleichzusetzen und damit im Kern den Faschismus zu relativieren und eine revolutionäre Perspektive zu verstellen. Tatsächlich jedoch legt Arendt einen Finger in eine Wunde, die bereits einige Gesellschaftsformationen das Genick brachen, die mit einem positiven Programm zur Befreiung des Menschen auftraten.

„Niemand hat das Recht zu gehorchen!“ –“ Graffiti von BeneR1 im Team mit koarts.

Foto: Bernd Schwabe, Hannover

Lizenz: Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung –“ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“
"Das Beisammensein von Leichtgläubigkeit und Zynismus war charakteristisch für die Mobmentalität, bevor es eine alltägliche Erscheinung moderner Massen wurde. In beiden Fällen entstand diese Mischung dort, wo Menschen in einer ständig wechselnden und immer unverständlicheren Welt sich darauf eingerichtet hatten, jederzeit jegliches und gar nichts zu glauben, überzeugt, dass schlechterdings alles möglich sei und nichts wahr. Das Beisammensein von Leichtgläubigkeit und Zynismus war an sich merkwürdig genug, denn es bedeutete das Ende jener Illusion, derzufolge Leichtgläubigkeit das Zeichen primitiver „ungebildeter“ Menschen, während Zynismus das Laster souveräner und raffinierter Geister ist. Diesem Vorurteil macht die Massenpropaganda insofern ein Ende, als sie mit außerordentlichem Erfolg ein Publikum voraussetzt, dass jederzeit bereit ist, leichtgläubig alles hinzunehmen, und sei es noch so unwahrscheinlich, und es doch nicht im mindesten verübelt, wenn der Betrug sich herausstellt, weil es offenbar jede Aussage ohnehin für eine Lüge hält. Totalitäre Führer haben ihre gesamte Propaganda auf die psychologisch richtige Annahme gegründet, daß dieselben Menschen heute dazu gebracht werden können, die unglaublichtsten Märchen zu akzeptieren, und morgen, wenn sie sich von der Unrichtigkeit der Märchen überzeugt haben sollten, dazu gebracht werden können, zynisch zu behaupten, sie hätten Lügen von vorherein durchschaut und seien stolz darauf, Führer zu haben, die so souverän Leute an der Nase herumzuführen verstünden."

Hannah Arendt (2005). Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft

Gründung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission im Fall Oury Jalloh

Wir hatten mehrfach über den Fall des im Jahr 2005 in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh berichtet. Das vor über einem Jahr erstellte Brandgutachten lässt offenbar die Vermutung zu, daß "ein Dritter die Matratze, auf der der 36-Jährige an Händen und Füßen fixiert worden war, in Brand gesetzt haben (müsste). Bislang war die Justiz stets davon ausgegangen, dass Jalloh die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet hatte. (...)", so die "Welt" vom 16.08.2017. Seit dem Tode Jallohs äußerten Vertreter von Solidaritätsorganisationen Zweifel an der polizeilichen Darstellung der Vorgänge in der Zelle. Siehe auch die ausführliche Erklärung von Break the Silence - Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.: "Generalstaatsanwaltschaft entzieht Staatsanwaltschaft Dessau das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. veröffentlichte heute eine Pressemitteilung:

Der renommierte Londoner Brandsachverständige Iain Peck äußerte in seinem vorläufigen Gutachten zum Brandversuch der Staatsanwaltschaft vom 18. August 2016 ernste Kritik an den offiziellen Ermittlungsvorgängen und dem generellen Umgang der deutschen Behörden mit dem ungeklärten Verbrennungstod von Oury Jalloh:
Bei einem Vorfall, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, sollten den Interessen der Familie des Verstorbenen seitens des Staates der höchste Respekt und Rücksichtnahme entgegengebracht werden. Grundsätzlich sollte der Staat für die Familie arbeiten und deshalb offene und ehrliche Untersuchungen aller in diesem Fall bekannten Fakten und Hypothesen darüber, wie das Feuer zustande kam, aufführen und vollständig untersuchen, damit von der Familie und Freunden so gut wie möglich nachvollzogen werden kann, wie der Verstorbene ums Leben kam. Im Fall von Herrn Jallohs Tod in der Polizeizelle sind diese Untersuchungen unserer Meinung nach von Anfang an fehlerhaft gewesen.“ (> 2017/01/method-critical-statement-of-the-fire-test-by-dr-kurt-zollinger.pdf, Pkt.31 und 32)

Der von der Dessauer Staatsanwaltschaft inszenierte Brandversuch in Schmiedeberg am 18.August 2016 steht in einer langen Reihe fehlerhafter und manipulativer Ermittlungen und ist Bestandteil einer höchst unwissenschaftlichen Beweisführungskette seitens der verantwortlichen Behörden in Sachsen-Anhalt.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hatte am 11. November 2013 eine Anzeige beim damaligen Generalbundesanwalt Harald Range wegen Mordes gegen unbekannte Polizisten gestellt. Range wurden diesbezüglich zahlreiche Indizien und Beweise vorgelegt, die faktisch untermauern, dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet haben kann. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt von Anfang allein auf die Selbstentzündungsthese beschränkten, wichtige Beweisstücke in Obhut der Staatsanwaltschaft
verschwanden oder im Fall des vorgelegten Asservats „Feuerzeugrest“ hinzumanipuliert wurden.

Trotzdem erklärte Range seine Behörde für nicht zuständig und leitete die Anzeige über die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zurück nach Dessau. Damit wurde offenkundig, dass selbst der Generalbundesanwalt die vorgelegten Fakten zum Schutze der staatlichen Täter ignorierte. Gleichzeitig ist dies auch ein offizieller Nachweis dafür, dass Naumburg bereits seit Jahren über die Ungereimtheiten in den Ermittlungen zum Fall von Oury Jalloh informiert ist. In der Konsequenz hätte sie der Staatsanwaltschaft Dessau also schon viel früher die Zuständigkeit entziehen können. Das hat sie jedoch erst jetzt, im Juni 2017 hinter verschlossenen Türen getan, nachdem die „missliche“ () Transparenzoffensive der Staatsanwaltschaft Dessau offenbar alle zentralen Hypothesen des Falles ins Wanken gebracht zu haben scheint. ()
(Link:>FREIE PRESSE / Fall-Jalloh-Verschlusssache-Feuertod)

Stillschweigend hat sich auch der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann im Dezember 2016 vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet. Dieser hatte seine Arbeit als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Dessau am 21. Januar 2005, also nur wenige Tage nach der Ermordung Oury Jallohs, aufgenommen. Zuvor arbeitete Bittmann 12 Jahre lang als Oberstaatsanwalt in Halle. Genau in diese Behörde hat nun die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit den Ermittlungen im Fall Oury Jalloh betraut. Die Behauptung des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft, Halle wäre etwas entfernt von Dessau und damit neutraler Boden für konsequente und unvoreingenommene Ermittlungen, kann schon allein aus dem Grund, dass Folker Bittmann 12 Jahre lang in dieser Behörde seinen Dienst verrichtet hatte, nicht geteilt werden. Wer ernsthaft behauptet, dass allein die geographische Distanz zweier Ortschaften als ein Maßstab für die angebliche Neutralität von Polizei- und Justizbehörden in Sachsen-Anhalt gedeutet werden kann, versucht einmal mehr, die Öffentlichkeit über die Realität von Staatsräson hinwegzutäuschen. Im Februar 2017 hatte sich eine Expertengruppe der Vereinten Nationen intensiver mit dem Fall von Oury Jalloh beschäftigt. Ihre vorläufigen Ergebnisse präsentierte sie am 27. Februar 2017 in Berlin. Die Experten zeigten sich besorgt über die mangelnden Untersuchungen der Todesursache und die Lücken in den Ermittlungen im Fall von Oury Jalloh. Sie sind der Auffassung, dass institutioneller Rassismus und rassistische Stereotypisierung durch das deutsche Strafjustizsystem bisher verhindert haben, dass die Täter tatsächlich ermittelt und verfolgt werden. Die endgültigen Ergebnisse der Expertengruppe werden dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im September 2017 vorgestellt werden.(LINK:>2017/02/27/statement-to-the-media-by-the-united-nations-working-group-of-experts-on-people-of-african-descent-on-the-conclusion-of-its-official-visit-to-germany-20-27-february-2017/)

Die Ermordung Oury Jallohs ist ein rassistisches Verbrechen, dass bis in die höchsten Kreise der deutschen Polizei, Justiz und Politik nachhaltig gedeckelt wird. Eine Vielzahl von Experten und Gutachtern aus dem Ausland haben aufgrund der ihnen vorliegenden Faktenlage bereits bestätigt, dass hier offensichtlich ein Mord vertuscht werden soll.

Der deutsche Rechtsstaat hat nunmehr über 12 Jahre lang auf allen Ebenen bewiesen, dass er nicht gewillt ist, die Todesumstände von Oury Jalloh lückenlos aufzuklären –“ und das nicht nur in diesem, sondern in vielen Fällen mit Beteiligung staatlicher Institutionen von den Toden Christy Schwundeck–˜s, Mareame Sarr–˜, Laye Conde–˜s Halim Dener–˜s bis hin zum NSU-Komplex. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sieht es daher in ihrer Verantwortung eine selbstorganisierte internationale Untersuchungskommission aufzubauen. Diese soll in den nächsten Wochen gebildet und zeitnah der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

O U R Y J A L L O H –“ D A S W A R M O R D ! ! !

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