Skip to content

20jähriges Jubiläum der Karawane: "Wir haben keine Wahl, aber eine Stimme!"

Die "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantinnen" wird im September 20 Jahre. Solidarische Grüße nach Wuppertal, wo die AktivistInnen am 8. September ein großes Fest feiern!

Im Spätsommer 1998 gehen Flüchtlinge, MigrantInnen und Menschenrechtsbewegte auf eine Tour quer durch die Republik. Im Vorfeld der Bundestagswahl wollen sie sich gegen rassistische Hetze gegen Flüchtlinge zur Wehr zu setzen und auf die miserablen Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern aufmerksam machen. Sie nennen die Tour „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“. Sie führt durch 44 Städte in Deutschland in 35 Tagen.

Das Motto der Karawane: "Wir haben keine Wahl - aber eine Stimme". Und diese Stimme ist laut. In Rostock bei einer Wahlkundgebung der SPD; in Köln auf der Polizeiwache, wo zwei Freunde in Haft sind oder in Tambach-Dietharz, wo Geflüchtete gegen ihre Isolierung kämpfen und die Schließung des Heimes fordern. Die Flüchtlinge kommen aus Sri Lanka, Kurdistan, Kolumbien, Nigeria und vielen anderen Ländern. Einige sind organisiert bei "The Voice Refugee Forum", im "Bremer Menschenrechtsverein" oder bei kurdischen Vereinen in Köln im Kirchenasyl. Für andere ist es das erste Mal, dass sie sich mit anderen Geflüchteten, MigrantInnen und deutschen Gruppen zusammenschliessen, um sich gemeinsam zu wehren.

Die Tour dokumentiert der Film: "Das Boot ist voll und ganz gegen Rassismus", den ihr euch hier ansehen könnt. Hier die Einladung und das Programm zum Festival der Solidarität

Umbruch Bildarchiv Video: Das Boot ist voll und ganz gegen Rassismus" - Karawane Tour 1998



Weitere Informationen:

Erinnerung an Cemal Kemal Altun

Fotos: Manfred Kraft © Umbruch Bildarchiv, Berlin
Am 30. August 1983 starb Cemal Kemal Altun. Der türkische Student und Sozialdemokrat war bereits als politischer Flüchtling anerkannt. Dennoch befand er sich seit 13 Monaten in der JVA Moabit in Auslieferungshaft, weil der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten gegen die Anerkennung geklagt und die Türkei ein Auslieferungsbegehren an die BRD gestellt hatte. Am 30. August 1983, dem zweiten Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, rannte Kemal Altun zum Fenster und stürzte sich aus dem 6. Stock in die Tiefe. Er wurde 23 Jahre alt. Die Erschütterung und Empörung über den Umgang mit Cemal Kemal Altun war groß. Tausende Menschen demonstrierten noch am gleichen Abend in einem Schweigemarsch durch Berlin und begleiteten den Trauerzug anläßlich der Beerdigung von Kemal Altun am 4. September 1983. Sie forderten uneingeschränktes Asylrecht für politisch Verfolgte und menschenwürdigen Umgang mit Asylsuchenden. Bildgalerie ansehen (20 Fotos)
Seit Juni 1996 erinnert ein Denkmal vor dem Gebäude des damaligen Verwaltungsgerichts an die Tragödie des Cemal Kemal Altun. Es ist aus hartem Granitstein und zeigt einen kopfüber herunterstürzenden Menschen mit ausgestreckten Armen. Es erinnert auch an 25 Menschen, die sich seit der Änderung des Grundgesetzes (faktische Abschaffung des Asylrechts) im Jahre 1993 aus Angst vor der Abschiebung umbrachten.1

Zum Gedenken an Kemal Altun fand am 30. August 2013 eine Kundgebung am Denkmal in der Hardenbergstraße 21 statt. WegbegleiterInnen und UnterstützerInnen von damals beschrieben noch einmal die mörderische Maschinerie, in die Altun geraten war und forderten menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden ein. MusikerInnen der Gruppe "Lebenslaute" begleiteten die Veranstaltung mit klassischen Instumentalstücken und kritischen Gesängen ("Was ist der Mensch ohne einen Pass"; "Slogans for Rights"). Zu der Kundgebung hatten der Berliner Flüchtlingsrat, Rassismus tötet, die Initiative gegen Abschiebehaft, Allmende, Pro Asyl und die Internationale Liga für Menschenrechte aufgerufen. Hier einige Bilder der Veranstaltung.


1 10 Jahre nach Kemal Altuns Tod verlieren die meisten Flüchtlinge die Chance, überhaupt einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Am 1. Juli 1993 führte der Bundestag die sog. „Drittstaatenregelung“ und das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ ein. Seitdem können Menschen, die in ihrem Herkunftsland zwar politisch verfolgt werden, aber über einen "sicheren" Drittstaat einreisen, ihr Recht auf Asyl nicht mehr geltend machen. Sie werden in das angeblich „sichere“ Land zurückgewiesen.




Zu den Fotos von Manfred Kraft, Umbruch Bildarchiv Berlin



Weitere Informationen:
cronjob