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Erklärungen von Alassa M. und Rechtsanwalt Roland Meister zur Hetze der "BILD"-Zeitung

Faksimile der BILD "Zeitung" vom 4. Januar 2019
Wir hatten Montag kurz über den Fall von Alassa M. berichtet. Nun meldet er sich persönlich ebenso wie sein Anwalt zu den Verleumdungen der „BILD“ zu Wort:

Montag, 07.01.2019, 16:15 Uhr

Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit.

Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge an. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich –“ und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen.

Sie können nicht glauben, dass ein Flüchtling, den sie als Mensch zweiter Klasse und als einen Illegalen ansehen, für seine berechtigten demokratischen Rechte eintritt. Sie wollen uns wie Freiwild behandeln. Ich bin in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der LEA Ellwangen an Händen und Füßen mit Kabelbindern wie Vieh nach Frankfurt abtransportiert worden. Ich durfte nicht mal meinen Rechtsanwalt verständigen.

Offensichtlich gilt ihnen ein Asylbewerber als völlig rechtlos. Ich verstehe nun, wenn Leute sagen: „Bild lügt!“ Sie nehmen meine Person, um den Abbau der Rechte der Flüchtlinge weiter voranzutreiben und mich und andere Flüchtlinge, ja die ganze Flüchtlingsbewegung zu kriminalisieren. Obwohl ich sehr schockiert war über das, was die BILD-Zeitung über mich verbreitet, musste ich dennoch über die ganze Lügen und Unwahrheiten auch „lachen“.

Nicht einmal die sechs (!) Bild-Journalisten (die nicht mal mit vollem Namen unterschrieben haben!) sind in der Lage, unsere Situation als Flüchtlinge in Deutschland mit den vorhandenen verbrieften demokratischen Rechten und Freiheiten zu akzeptieren und zu begreifen. Die Rechte von Flüchtlingen sind allgemein bekannt und müssten doch auch der BILD-Zeitung und den verantwortlichen Politikern und ihren Parteien bekannt sein. Sie spielen sich selbst zu Richtern auf als wären sie das BAMF selbst, die über meinen Asylfolgeantrag zu entscheiden hat - und nicht die BILD–“Zeitung.

Insofern muss man auch die Frage nach dieser Art Pressefreiheit stellen. Man kann doch nicht einfach alles behaupten! Was für eine Pressefreiheit ist das eigentlich? Ich wundere mich, was diese Leute wohl ihren und anderen Kindern über die Lage und Situation der Flüchtlinge sagen. Wissen sie überhaupt etwas über mich und andere Flüchtlinge. Informieren sie sich über die Fluchtursachen in Kamerun und anderswo?? Warum haben sie das Recht, solche Desinformationen zu verbreiten!?

Wenn sie sich nur mal auf der Homepage der BAMF unter dem Stichwort "ANKOMMEN" informieren würden, könnten sie sehen, welche Rechte und Pflichten wir Flüchtlinge haben.

Dort erhalten sie genaue Antworten über die Leistungen für Flüchtlinge sowie ihren Aufenthaltsstatus. Dann könnten sie sehen, was ich und andere Flüchtlinge an Leistungen erhalten. Bisher habe ich keinen einzigen Cent erhalten! Ist das die „Stütze“, die die BILD-Journalisten meinen?

Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD-Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr, wie es die Menschenrechte festsetzen? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD-Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen– angesehen werden, vor denen man sich schützen müsse.

Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist.

Im Mai letzten Jahres machte BILD schon mal ein Interview mit dem togolesischen Flüchtling YOUSSEF über seine geplante Abschiebung durch die Polizei in der LEA Ellwangen. Wir waren damals schon sehr überrascht, wie BILD das Interview so kürzte, dass ein ganz anderer Inhalt erzielt wurde. Ich habe das Interview auf meiner youtube-Seite (https://youtu.Be/Ca2v1s6mZ2U) festgehalten.

Später konnten wir in allen Zeitungen lesen, dass 150 bis 200 afrikanische Flüchtlinge Widerstand gegen die Polizei geleistet hätten. Dabei waren es viel weniger, die ihr Recht auf einen friedlichen (!) demokratischen Protest wahrgenommen hatten. Als Flüchtlinge sind wir völlig auf uns allein gestellt. Wir haben keine andere Hilfe als durch uns selbst. Allein viele Freundinnen und Freunde aus Ellwangen, der Pater und dann auf Dauer der Freundeskreis Alassa und seine Unterstützer halfen mir und uns in dieser schweren Zeit.

Wir sind voller Traumata und innerlich und teilweise auch äußerlich verwundet, wir haben manchmal fast die Hoffnung verloren. Wir brauchen doch Hilfe, um mit all dem fertig zu werden! Wir hatten uns dann gemeinsam auch mit Hilfe der örtlichen und überörtlichen Flüchtlingsinitiativen entschieden, am 9. Mai 2018 eine Kundgebung und Demonstration durchzuführen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Ereignisse zu informieren über die Ereignisse in der LEA unter dem Motto: We are refugees and no criminals! Aber wer liest schon das, was ein schwarzer Flüchtling schreibt, von dem sie meinen, er würde den Staat ausnehmen?

Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden.

Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach sechs Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland einzureisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF-Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?

Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten.

Es ist zu sagen, dass die Situation in Italien für die Flüchtlinge vor allem jetzt unter der Salvini- und Di-Maio-Regierung völlig unmenschlich ist. Niemand kümmert sich um sie. Kürzlich ist einer im Park erfroren. Während den sechs Monaten meines Italienaufenthalts lebte ich wie ein Bettler, während meine Frau weit entfernt in Bologna in einem Camp für geschädigte und traumatisierte Frauen untergebracht war.

Als Ex-Sozialarbeiter und -Übersetzer hatte ich in der LEA erfahren, dass man nach sechs Monaten eben zurückkehren kann. Und das habe ich getan - nichts anderes und einen Asylfolgeantrag gestellt, der angenommen wurde. Das sind die Tatsachen!

Ich appelliere an alle Menschen und Parteien, an die Medien, die ihre Zeit dafür einsetzen, um die öffentliche Meinung gegen die Flüchtlinge zu manipulieren, dass sie nicht die Flüchtlinge verantwortlich machen sollen für die ganze Situation der Flüchtlinge auf der Welt, sondern dass die Regierungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse dafür verantwortlich sind. Sie sollen nicht die Flüchtlinge bekämpfen, sondern die Fluchtursachen!

Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheuerliche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate–).

ALASSA MFOUAPON, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe

  1. Januar 2019


Persönliche Stellungnahme von Anwalt Roland Meister zur Berichterstattung der Bild-Zeitung vom 4. Januar:


Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Er behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt –“ finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.

  1. Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.


Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt ..., wenn er selbst kein Geld hat“.

Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ - wie die BILD behauptet - hat das nicht das Geringste zu tun.

  1. BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine "Einreisesperre bestanden" hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.März 2018, dass das am 21. Dezember 2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

  2. Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“


Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 –“ Aktenzeichen C-360/16)

Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin-III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.

  1. Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demokratieindex der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29. November 2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. ... Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht....“

  2. Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zu lassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.


Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitler-Faschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

  1. Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.

  2. Er wurde von der Polizei am 20. Juni 2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.

  3. Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter gehören.

  4. Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.

  5. Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechter und Freiheiten erhalten bleiben.


Roland Meister

Gegen "BILD" Hetze: Freundeskreis Alassa mit Kampfansage und juristischen Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.

"BILD" hetzt mal wieder. Das hat Tradition.
In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Der Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:

  1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

  2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

  3. Bereits am am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

  4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. Gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

  5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet –“ jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.


Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt Freundeskreis: Adelheid Gruber, 0177 3898815

Kontakt Rechtsanwalt: Kanzlei Meister und Partner, 0209/ 3597670, Mobil: 0172-2107579, e-mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide kann auch direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung 4. Januar 2019
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