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Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - "Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf

Am kommenden Dienstag, 19.6.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 19. Juni ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 21. Juni um 9 Uhr statt.

Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
19. Juni 2012, 8:30 Uhr

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess

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