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„Die schützende Hand“ und eine, die total abwinkt

Der Polit-Thriller „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau hat wohlige Krimi-Ambiente verbreitet und dann eine vernichtende Kritik von unerwarterter Seite ausgelöst.

Im ersten Teil: „Die schützende Hand“ ging es darum, den Film und die Hintergründe des Romans nachzuzeichnen. In Wolfgang Schorlaus gleichnamigen Roman wird der Privatdetektiv Dengler damit beauftragt, die Todesumstände der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach-Stregda 2011 zu recherchieren. Am Ende seines Einsatzes stellt er die Selbstmordthese massiv in Frage: https://www.rubikon.news/artikel/die-schutzende-hand

Teil II

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt. Für gewöhnlich geht dann alles –“ auch der Prozess in München - weiter wie bisher. Man hält eisern an dem fest, was man in die Anklage gepackt hat und wenn es Risse, Ungereimtheiten und Widersprüche dazu gibt, dann sind das Pannen, die am Fahrplan nichts ändern.

Umso mehr war ich überrascht, dass sich Katharina König-Preuss, Mitglied der Partei „DIE LINKE“ und Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU-Komplex in Thüringen, zu Wort meldete. In einem Beitrag für die Zeitung „Der Freitag“ (Ausgabe 44/2017) wütete sie über den Film, über seine Ausstrahlung und riet all ihren Freundinnen, alles Mögliche zu machen, zum Beispiel alle zehn Sekunden Facebook zu aktualisieren, nur nicht diesen Film anzuschauen.

Ihre Warnung vor dem Film ist alarmierend: „Abseits einer gefühlt bereits Hunderte Male gehörten, längst widerlegten und nun noch verfilmten Verschwörungstheorie, die auch durch abgekühlte Blaustichromantik nicht aus ihrer Langeweile befreit wird, bleibt eine Erkenntnis: Dieser Film thematisiert ebenso wenig wie der Roman die entscheidenden Fragen rund um den NSU-Komplex.“

Ihr Tonus ist besorgniserregend: Alle, die eine andere Version der Ereignisse in Eisenach-Stregda für möglich bis plausibel halten und dies zur Diskussion stellen, sind irre, leiden an dem Verschwörungsvirus, langweilen uns und gehen uns auf die Nerven. Es reicht ihr also nicht zu sagen, was sie an dem Film falsch findet. Sie möchte ihre LeserInnen dazu aufrufen, sich das erst gar nicht anzuschauen. Denn Katharina König-Preuss weiß, dass das alles kalter Kaffee ist, gefühlt und noch mehr gefühlt, widerlegt ist.

Aber dann legt sie noch etwas ganz Wichtiges, ganz Entscheidendes oben drauf: Der Film gehe nicht nur einer falschen Spur nach, er lenke vom Wesentlichen ab! Man reibt sich die Augen, denn alle mit dem NSU-Komplex Beschäftigten haben verständlicherweise große Mühe, „das Wesentliche“ herauszuhauen und darauf zu pochen.

Ganz anders Katharina König-Preuss. Sie hat eine klare und knappe Antwort: Der Film „relativiert und negiert durch Nicht-Thematisierung den zugrunde liegenden Rassismus.“

Das ist wirklich ein starkes Brett und das legt sie nicht umsonst dorthin: Wer will rund um die Lesegemeinde des Freitags nicht für Antirassismus eintreten? Wer will durch Zuschauen gar Beihilfe dabei leisten, sich an der Nicht-Thematisierung von Rassismus zu beteiligen?

Als ich das gelesen haben, stieg die Wut in mir hoch, denn damit fabuliert sie sich einen Kontext zusammen, den sie ansonsten für Verschwörungstheorien bereithält.

Staatsraison bis zum politischen Selbstmord

Katharina König-Preuss kann den Film, die an- und durchgespielte Variante eines anderen Geschehensablaufs als Selbstmord für misslungen und für abgegessen halten. Das kann sie machen, auch wenn es nicht im Geringsten nachzuvollziehen ist. Wenn es so viele „anerkannte“ Pannen bei der Tatortanalyse und Beweiswürdigung gibt, dann ist es doch nicht des Teufels, die Indizien aneinanderzulegen, die für einen Mord sprächen. Das Buch von Wolfgang Schorlau hat dies getan, mit einem ausgiebigen Dokumentenanteil, der Film hat dies in komprimierender Form gemacht.

Ihr Versuch aber, den Autor, den Film in die Ecke zu stellen, er thematisiere nicht Rassismus, er relativiere gar Rassismus, ist infam.

Es ist unnötig, einzelne Sequenzen im Film anzuführen, die genau dies tun und keinen Zweifel daran lassen, dass rassistische und neonazistische Lebenseinstellungen nicht nur den NSU geprägt haben, sondern auch das Verhalten zahlreicher Beamter. Dass man sagen kann, dass sie Neonazismus mehr betreut, als bekämpft hatten –“ wie der V-Mann-Führer Andreas Temme zum Beispiel, der seinem Rufnamen „Klein-Adolf“ auch als V-Mann-Führer von Neonazis treu blieb.

Doch neben diesem billigen Motiv, den Film in die Tonne zu treten, ist etwas anderes fast noch wichtiger: Warum stellt sich Katharina König-Preuss mit ganzem Körpereinsatz vor die Tür, die gerade der ehemalige Vize-Präsident des Verfassungsschutzes Klaus-Dieter Fritsche am 18. Oktober 2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin aufgestoßen hat:

„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz –šKenntnis nur wenn nötig–˜. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

Was sagt dieser Mann, der von 1996 bis 2005 mit an der Spitze des Verfassungsschutzes stand, anderes, als dass es andere, staatsimmanente Motive gibt, um die Aufklärung des NSU-Komplexes zu verhindern beziehungsweise zu sabotieren. In diesem Fall vor allem die Rolle der V-Leute von Polizei und Geheimdiensten beim Zustandekommen und Gewährenlassen des NSU!

Katharina König-Preuss weiß, dass es dabei nicht um Rassismus geht, sondern um einen teilverstaatlichten, neonazistischen Untergrund. Das ist jetzt nicht nur pointiert ausgedrückt, sondern das ganz vorsichtige Fazit, wenn man über 40 (bisher enttarnte) V-Leute im NSU-Netzwerk als Staatsanteil wertet. Denn was hier Klaus-Dieter Fritsche zum Staatsgeheimnis macht (woran sich alle Parlamentarier auch hielten), ist der Umstand, dass V-Leute, die schwere Verbrechen möglich machen oder begehen, in eine „Staatshaftung“ genommen werden müssen, das schließt auch Beihilfe zu Mord ein.

Ist es also nicht für eine Linke essentiell, herauszufinden, welche aktive, einflussreiche Rolle staatliche Stellen und Politiken spielen? Oder spielt die eigene parteipolitische Rolle dabei eine so herausragende, dominierende Rolle, dass man gerade als rot-rote Regierung in Thüringen das hier angesprochene „Staatsgeheimnis“ in die eigene Staatsraison überführt?

Anders gesagt: Wenn Neonazis gezielt Kleinhändler mit migrantischem Hintergrund ermorden, dann ist das Rassismus. Wenn V-Leute in tatrelevanter Weise darin involviert sind, dann gibt es für die politische Führung dieser V-Leute noch mehr Gründe als Rassismus.

Auch Katharina König-Preuss kennt die jahrzehntelange, blutige Geschichte von Gladio. Wenn sie auch diese auf den „zugrundeliegende Rassismus“ reduzieren möchte, dann ist das beschämend.

Es gibt also Motive, die eben nicht dieselben sind, wie die der NSU-Mitglieder! Staatliche Instanzen, die den NSU so benutzen, wie man das mit den Neonazis gemacht hat, die man in „Gladio“ zusammengefasst hat?

Kurzum, es geht um das Verständnis, dass es mehr zum NSU-Komplex zu sagen gibt, als dass es sich nur um ein paar mörderische Nazis, ein paar dumme und rassistische Bullen und ganz viele Serien-Zufälle handelt.

All das, was eine Suche nach anderen Schlussfolgerungen begründet, was Rassismus in ein Herrschaftsverhältnis einfügt, tut Katharina König-Preuss hingegen als „stumpfe –šDie da oben–˜-Tendenzen“ ab.

Ein kleiner Crash-Kurs zur Gerichtsmedizin, Tatortermittlung und Wahrheitsfindung

Eigentlich ist ja schon alles gesagt und für Katharina König-Preuss geklärt. Ein paar Backpfeifen später ist sie doch noch großzügig und greift in ihren großen Erkenntniskoffer, für alle, die bei den gefühlt einhundert Malen noch nicht dabei waren: „Um nur Beispiele zu nennen, wenn Sie es doch nicht lassen können und wenigstens sieben Unterschiede zur Realität finden wollen.“

Ganz knapp wird sie nun anhand von sieben Beispielen beweisen, dass es am staatlichen (Nichts-)Tun –“ im Kern –“ nichts zu mäkeln gibt.

Es lohnt sich, diese Beweiswürdigung genau anzuschauen. Sie wirkt auf den ersten Blick knackig und umwerfend. Bei einer etwas genaueren Betrachtung wird man auf eine höchst selektive betriebene bis bereinigende Beweisführung stoßen, die Katharina König-Preuss dem Autor Wolfgang Schorlau, dem Film und allen, die ihr zu widersprechen wagen, vorwirft.

„Erstens: Angeblich fehlende Feuerwehrfotos vom Einsatz am 4. November liegen dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss seit mehr als zwei Jahren vor.“

Diese Aussage klärt nichts auf, sondern operiert mit der Unwissenheit über die vielen Details, die im Laufe der Jahre zusammenkamen. Sie schreibt eingangs, dass es sich um „angeblich fehlende Feuerwehrfotos“ handele. Eine dumme Polemik, denn die fehlenden Feuerwehrfotos waren Ausgangspunkt eines jahrelangen Tauziehens. Tröpfchenweise kam heraus, dass Einsatzleiter Menzel als erste Amtshandlung die Kamera der Feuerwehr beschlagnahmt hatte und ganz lange niemand diesen besonderen Eifer erwähnte und erklärte. Als dieser Umstand öffentlich wurde, erklärte Menzel dieses rechtswidrige Vorgehen damit, dass er vermeiden wollte, dass Tatortfotos an die Öffentlichkeit gelangen. Dann wurde nach der Kamera und der Chipkarte gesucht und beides schließlich zurückgeben. Dann stellte man fest, dass die Fotos auf der Chip-Karte gelöscht wurden –“ wofür es keine Begründung gibt, wenn das Motiv des Einsatzleiters das tatsächliche war. Die Bilder wären also noch auf der Chipkarte und alle könnten sich davon überzeugen, dass sie identisch sind mit den Tatortfotos, die später die Polizei gemacht hat. Doch die Bilder auf der Chipkarte waren nicht nur gelöscht: Man hat ein Löschprogramm darüber laufen lassen, denn im Normalfall wird nur der „File“ (Pfad) gelöscht, nicht die Datei selbst. Parallel dazu tauchten Papierbilder auf, die man gefunden habe. Auf diesen Papierbildern befinden sich aber keine Angaben für die benutzte Kamera und auch Zeitstempel fehlen auf den meisten Papierabzügen. Man kann also nicht im Geringsten überprüfen, ob diese vorliegenden Papierabzüge von jener Kamera stammen, die beschlagnahmt wurde.

Allein an diesem Beispiel kann man zeigen, wie aktiv manipulativ ihr erster Einwand ist. Die Bilder lagen nach ihren eigenen Angaben erst 2015 vor, also waren sie über drei Jahre nicht angeblich, sondern tatsächlich „verschwunden“. Die jetzt vorliegenden Papierabzüge haben nicht die geringste Aussagekraft. Das weiß Katharina König-Preuss natürlich, denn sie hat diese wundersame Auferstehung der Feuerwehrfotos in den vielen langen Sitzungen des PUA in Thüringen live mitbekommen. Warum lügt sie dennoch? Warum will sie dem Verdacht, dass hier Beweismittel beseitigt wurden, nicht nachgehen? Warum macht sie sich selbst zum Teil dieser „Legendenbildung“?

„Zweitens: Hirnmasse wurde im Wohnmobil gefunden, jedoch (und das ist verwerflich und zu kritisieren) in Teilen entsorgt.“

Was ist an dem Verdacht unstatthaft, dass es für die fehlende Hirnmasse auch andere Erklärungen als Schlamperei und müde Tatortreiniger gibt? Damit ist nicht etwas anders bewiesen, aber es fügt sich als Indiz in eine Kette ein, die ein Mordgeschehen plausibel macht.

„Drittens: Die Gerichtsmedizin wurde durch die Polizei zum in Eisenach-Stregda befindlichen Wohnmobil geholt, blickte in das Fahrzeug hinein, betrat es jedoch nicht, da die Tatortgruppe noch nicht vor Ort war. Sie wollte den Tatort nicht verändern.“

Manchmal wundere ich mich über die Dreistigkeit vorgetäuschter Ahnungslosigkeit und simulierter Gutgläubigkeit! Offensichtlich setzt sie mit ganzer Kraft auf die Unwissenheit ihrer Leserschaft. Sie kennt den Ablauf und das Prozedere an einem Tatort sehr wohl: Die Feuerwehr löscht, der Notarzt schaut nach Verletzten. Nachdem dort unschwer Leichen vorzufinden waren, ruft man die Gerichtsmedizin. Zuvor sichert die Tatortgruppe alle Beweise. Dann betritt die Gerichtsmedizin den Schauplatz. Sie läuft also nicht weg, wenn die Tatortsicherung noch nicht stattgefunden hat, sondern wartet, bis diese abgeschlossen ist. Wie immens wichtig die Gerichtsmedizin an Ort und Stelle ist, habe ich bereits im ersten Teil ausgeführt. Das weiß auch Katharina König-Preuss nur zu gut. Denn die Gerichtsmedizin kann nur vor Ort deutliche Hinweise darauf finden, ob der Tod schon vor den wahrgenommenen Schüssen eingetreten war und ob die Positionen der Leichen identisch sind mit dem Ort, wo sie den Tod fanden. Wieder stellt sich die Frage, warum Katharina König-Preuss das Unterbleiben der Dokumentation solch wesentlicher Indizien vom Tisch fegt, obwohl genau diese gerichtsmedizinischen Befunde einiges zur aufklärung des möglichen Tatgeschehens beitragen könnten.

„Oder viertens: Wenn es brennt, steigen der Rauch sowie jedes heiße Gas nach oben –“ dass in Uwe Mundlos–™ Lunge keine Rußpartikel festgestellt wurden, könnte sich also mit der kurzen Zeit zwischen Feuerlegung und Selbsttötung erklären.“

Wenn man Interesse daran hat, sich zu vergewissern, ob es möglich ist, dass Uwe Mundlos keine Substanzen des selbst gelegen Brandes in der Lunge hat, reicht ein „könnte“ nicht. Wie extrem explosiv der Befund wäre, dass Uwe Mundlos bereits tot war, als der Brand ausbrach, also auch keine Brandsubstanzen einatmen konnte, weiß Katharina König-Preuss.

Der BKA-Präsident Jörg Ziercke erklärte im November 2011, dass man Rußpartikel in der Lunge von Uwe Mundlos gefunden habe. Dass er das nicht von der Gerichtsmedizin hatte, ist wichtig. Er hat sich also beraten und entsprechend dem Stand der Wissenschaft gehandelt haben: Wenn Uwe Mundlos einen Brand legte und sich danach umgebracht hat, dann muss er Rußpartikel in der Lunge haben. Niemand zweifelte an diesem Ursache-Wirkung-Schemata und der BKA-Chef Ziercke war aus dem Schneider.

Es dauerte sehr lange, bis der Obduktionsbericht dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in Thüringen vorlag, etwa zwei Jahre. Dort war zu lesen, dass man in Uwe Mundlos Lunge keine Rußpartikel gefunden habe. Nun drohte die Selbstmordthese zusammenzubrechen.

Doch dann erblickten neue Erkenntnisse das Tageslicht: Das Brandereignis sei zu kurz gewesen, um Spuren in der Lunge zu hinterlassen. Katharina König-Preuss und andere Unterstützer der offiziellen Version gehen davon aus, dass vom ersten Schuss bis zum zweiten Schuss, circa zwei Minuten vergangen sind. Ist es bei diesem Wechselbad der Erkenntnisse zu viel verlangt, dieser aktuellen Anpassung zu misstrauen?

Wer sich Klarheit darüber verschaffen will, ob man innerhalb von zwei Minuten brandspurenfrei atmen kann, der glaubt nicht daran, sondern besteht auf einer Nachstellung, mit unabhängigen Gutachtern. Und genau das hätte der PUA in Thüringen in Auftrag geben können, auch mit der Stimme von Katharina König-Preuss. Er hat es unterlassen.

„Fünftens: Aus den Bildern, die am 4. November von Journalisten angefertigt wurden, ergibt sich, dass das Wohnmobil nicht im 40-Grad-Winkel abgeschleppt wurde.“

In der Tat, vielleicht war es nur ein 20-Grad-Winkel. Angesichts der anderen unbestrittenen Tatortmanipulationen kann man das zur Seite legen, auch wenn Katharina König-Preuss weiß, dass selbst bei einem solchen Winkel zum Beispiel Hülsen nicht an ihren Platz liegen bleiben.

„Sechstens: Dass nach dem Selbstmord von Mundlos die Hülse der Pumpgun ausgeworfen wurde, ist –“ nach Untersuchungen von Waffenexperten –“ technisch möglich.“

Für mich sind die beiden ausgeworfenen Hülsen das gewichtigste Argument für ein Mordgeschehen. Ich hatte bereits ausgeführt, dass die zweite Hülse erst ausgeworfen wird, wenn jemand nachlädt, was ein kraftvoller Akt ist, den Tote am allerwenigsten ausführen können. In der N24-Dokumentation „Der NSU - Eine Spurensuche“ vom 4. November 2013 kam unter anderem der Waffenbauer Siegmund Mittag zu Wort. Anhand einer baugleichen Winchester demonstrierte er, dass es bei dieser komplett manuell zu bedienenden Langwaffe unmöglich ist, die Selbstmordthese mit den gefundenen zwei ausgeworfenen Hülsen aufrechtzuerhalten: „Geht nicht“, ist seine klare Antwort.

Diese Einsprüche kennt Katharina König-Preuss selbstverständlich. Warum schlägt sie sich also auf die Seite des bereits eingeführten BKA-Präsidenten Jörg Ziercke, der in dieser Frage einen eigenen Auftritt bekam? Dieser erklärte, dass man im BKA den letzten Akt in Eisenach mit der fallenden Pumpgun nachgestellt habe. Und jetzt darf man ganz frei raten, welches Ergebnis dieses Experiment zeitigte? Richtig: Es ist möglich, dass eine zu Boden fallende Pumpgun selbst nachlädt. Und am Ende seiner Ausführungen legte er Papierfotos auf den Tisch. Auf die Frage, warum man das Experiment nicht per Video aufgezeichnet habe, antwortete der gut ausgestattete BKA-Chef, dass es das nicht gäbe.

Man könnte diesen Auftritt mit dem Spruch quittieren: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...

Ziehen wir doch alle Vorhänge auf

Weder Katharina König-Preuss noch der Autor pflegen einen alltäglichen Umgang mit einer Pumpgun. Wir stehen also vor sich widersprechenden Expertenmeinungen, vor einem Patt. Wenn man weiß, dass diese Frage nach der zweiten Hülse eine ganz zentrale (neben dem Rassismus, möchte ich ironisch hinzufügen) ist, dann gäbe es doch einen ganz einfachen, denunziationsfreien, ohne Anmaßung aufgeladenen Vorschlag, den ich Katharina König-Preuss gerne machen möchte. Lassen wir nicht die Experten sprechen, sondern die Wirklichkeit, für die sie sich ja so sehr einsetzt!

Es wird nicht schwer sein, sich eine baugleiche Pumpgun zu besorgen, mit blinder Munition versteht sich. Wir rufen gemeinsam zu einer öffentlichen Beweisführung auf. Katharina König-Preuss bekommt zwanzig Mal die Möglichkeit, die Waffe im Stehen fallen zu lassen. Im Anschluss weitere zwanzig Mal, im Sitzen die Waffe fallen zu lassen –“ also in der Position, in der sich Uwe Mundlos erschossen haben soll. Das Publikum hat dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Fall einer Pumpgun dazu führt, dass sie selbst nachlädt!

Danach kann man das Speed-Date-Karussell aus selbstgebastelten Verschwörern, Fantomas-Gestalten und einer zauberhaften Zahnfee endlich abstellen.

Erkenntnisstand nach politischer Opportunität

In dieser Auseinandersetzung geht es nicht um eine wie auch immer geartete Personalisierung. Denn das, was Katharina König-Preuss hier öffentlichkeitswirksam vertritt, sagt sie als Parteimitglied und als geschätzte Vertreterin der LINKEN im parlamenarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in Thüringen.

Dieser hielt in seinem Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 fest:

„Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben, die den damals Handelnden möglicherweise tagesaktuell wichtiger erschienen. Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu.“ (S. 1582)

„Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt ...“ (S. 1584)

So deutlich und so entschieden hat kein PUA die Pannen- und Zufallstheorie zerlegt. In diesem Kontext wäre es also naheliegend, jeden Versuch zu unterstützen, der eine andere Version plausibel darstellt und zur Diskussion stellt.

Woher kommt also die Vehemenz, diesem Versuch den Aluhut aufzuziehen?

Ich möchte eine Schlussfolgerung wagen: Es liegt nicht am veränderten Erkenntnisstand, sondern an der Tatsache, dass die Partei DIE LINKE als Oppositionspartei den Abschlussbericht 2014 mitverfasst und mitgeprägt hatte. Heute ist sie jedoch in der Regierung und stellte den Ministerpräsidenten in Thüringen. Das verändert nicht nur Menschen, sondern auch politische Haltungen. Dazu gehört unter anderem, dass die damals erhobene Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes (in Thüringen) anderen Opportunitäten zum Opfer fiel.

Wolf Wetzel

Wolf Wetzel | Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf? 3. aktualisierte und erweiterte Auflage

veröffentlicht bei Rubikon am 18.11.2017

Zu dem Thema „Gladio“ empfehle ich den Beitrag: „Der Oktoberfestanschlag in München 1980 –“ Vom irren Einzeltäter und Schutz des Staatswohles“

Das Ultimatum

Demonstration von Referendums­befürwortern vor dem katalanischen Wirtschafts­ministerium am 20. September 2017

Foto: Màrius Montón

Lizenz: Creative-Commons / „Namensnennung –“ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“.
Auf das Angebot der katalonischen Regierung, mit der Zentralregierung zu verhandeln, kam ein Ultimatum: Bis zum Montag, den 16. Oktober 2017 verlangt Madrid eine schriftliche Erklärung, ob Katalonien seine Unabhängigkeit erklärt habe. Sollte dies der Fall sein, werde die Zentralregierung die Regionalregierung absetzen und die Zwangsverwaltung in die Wege leiten.
Die Uhr tickt, die Gerüchte über gegenstandslose und doch geführte Verhandlungen nehmen zu ... und es bleibt dennoch Zeit, hinter den Rauch zu schauen.

Raul Zelik hat auf häufig gestellte Fragen und die Tatsache, dass das Für und Wider einer Unabhängigkeit auch durch die Linke (in Deutschland) geht, mit dreizehn Thesen reagiert.
Raul Zelik schätze ich. Er hat einige Bücher geschrieben, die diesen Konflikt berühren, wie zum Beispiel „Mein bewaffneter Freund“, in dem es auch um die baskische Unabhängigkeit geht.
Er hat sehr oft politisch Stellung genommen und sich politisch eingemischt.
Raul Zeliks Thesen sind deshalb wichtig, weil sie einen Teil meines Herzens berühren. Natürlich wünscht man sich einen politischen Prozess (auch in Katalonien), der über einen Nationalismus, über eine Ethnisierung der sozialen Fragen hinausgeht. Noch mehr wünscht man sich, dass diese Teilmengen im Lauf eines politischen, vielleicht sogar revolutionären Prozesses herausgespült werden –“ was wir in vielen politische Bewegungen erlebt und unterstützt haben.
Und selbstverständlich ist es eine Wohltat, wenn überhaupt einmal in Europa der Wind „links“ weht, und die zentrale Konfliktlinie nicht zwischen Innen (Inländer) und Außen (Ausländer/Flüchtlinge), sondern zwischen Oben und Unten verlaufen würde.
Und es gibt auch die andere Seite, die mit diesen Sympathien, Erfahrungen und Enttäuschungen erst entstanden ist: Das Misstrauen gegenüber „nationale Unabhängigkeitsbewegungen“, in denen „David“ gegen „Goliath“ tapfer kämpft, ohne zu sagen, wer „David“ ist und was „David“ im Detail von „Goliath“ unterscheidet, außer dass er viel kleiner ist ...
Deshalb ist beides wichtig: Die Begeisterung für einen solchen politischen Prozess und die unangenehmen Fragen!

Zuerst also die Thesen von Raul Zelik und danach die fünf Re-FAQs von meiner Seite.

13 FAQs zu Katalonien, Republik und Unabhängigkeit von Raul Zelik

In den Diskussionen dieser Tage tauchen immer wieder dieselben Thesen auf: Die reichen Katalanen wollen nicht teilen, die Regierung Puigdemont handelt unverantwortlich, sollte man nicht besser auf eine Reform innerhalb Spaniens setzen? Hier meine 13 FAQs zum katalanischen Konflikt.

Warum sucht Katalonien eigentlich keinen Kompromiss?

Die katalanische Seite sucht seit 20 Jahren einen Kompromiss, wird vom Zentralstaat aber schlicht und einfach zurückgewiesen.
Dazu muss man wissen, dass die Unabhängigkeitsbewegung bis Mitte der 2000er Jahre in Katalonien sowieso nur eine marginale Rolle spielte. Dass sie seitdem so stark geworden ist, hat damit zu tun, dass der Zentralstaat den Reformversuch in den 2000er Jahren blockierte. 2005/6 versuchte eine Mitte-Linkskoalition aus PSOE, Grünen (ICV) und katalanischen Linksrepublikanern (ERC) nämlich das Autonomiestatut zu erneuern. Es ging um eine Anerkennung der Plurinationalität Spaniens und Reformen, die ein föderales System ermöglicht hätten. Dieses Autonomiestatut wurde erst von der PSOE-Mehrheit im gesamtspanischen Parlament beschnitten, dann 2010 vom Verfassungsgericht ganz für illegal erklärt. Viele Menschen sagten sich daraufhin: Wenn nicht einmal mit der Sozialdemokratie föderale Reformen möglich sind, werden wir innerhalb Spaniens nie etwas verändern können. Als Antwort gehen seither jährlich mehr als eine Million der 7 Millionen KatalanInnen auf die Straße und fordern das Recht, „selbst zu entscheiden“.

Eine demokratische Reform Spaniens wäre doch viel besser.

Eine demokratische Reform Spaniens scheint aber unmöglich. In den 2000er Jahren ist sie an der PSOE gescheitert, Podemos ist 2015 auf 20 Prozent gekommen.
Na schön, aber es gibt ja auch eine Verfassung, die bestimmte Reformen und ein Unabhängigkeitsreferendum verbietet.
Genau diese Verfassung ist das Problem. Sie wurde 1978 verabschiedet, als Spanien noch eine faschistische Diktatur war. Spaniens Öffnung war das Resultat eines Paktes zwischen den alten Eliten der Franco-Diktatur und der PSOE. Dieser Staatspakt modernisierte Spanien, sicherte den Franquisten aber ihre Machtpositionen in Polizei, Justiz und Großkonzernen. Außerdem wurde Spanien dauerhaft zu einem monarchistischen Zentralstaat mit Autonomiegemeinschaften (die der Zentralstaat jederzeit einseitig suspendieren kann). Eine föderale Lösung und die Gründung einer Republik wurden damit ausgeschlossen.
Und: Der Verfassungspakt von 1978 ermöglichte, dass die Verbrechen der Franco-Diktatur bis heute ungesühnt geblieben sind.

Was haben die KatalanInnen gegen den König? Sein Vater hat Spanien doch immerhin die Demokratie gebracht.

Nichts falscher als das. König Juan Carlos wurde von Franco als Nachfolger auserkoren und ausgebildet. An den Vorbereitungen zum Putsch faschistischer Militärs 1981, mit dem weitere Zugeständnisse an Minderheiten und politische Linke verhindert werden sollten, war König Juan Carlos beteiligt.
Das Königshaus ist also kein Garant der Demokratie, sondern steht im Gegenteil symbolisch für die Kontinuität der franquistischen Macht im Staat.

Die katalanische Rechte hat die Verfassung 1978 aktiv mitgetragen.

Ja, die katalanische Rechtspartei Convergència i Unió hat (wie PSOE und PCE) den Verfassungspakt 1978 unterstützt. Aber der Wunsch nach Unabhängigkeit und die Unzufriedenheit mit dem Staatspakt sind von der Bevölkerung artikuliert worden, nicht von der katalanischen Regierungspartei. Es waren lokale Bürgerbewegungen, die die Unabhängigkeit seit 2009 auf die Tagesordnung gesetzt und die katalanischen Parteien vor sich hergetrieben haben. Es war ein Aufbegehren gegen das Modell von 78 und seine Eliten –“ die spanischen, aber teilweise auch die katalanischen.

Wozu brauchen wir in Europa einen neuen Staat? Wir wollen doch weniger Nationalstaaten.

Viele demokratische und soziale Reformen, die das katalanische Parlament in den letzten 6 Jahren verabschiedet hat, werden vom Zentralstaat blockiert. Insgesamt sind 39 fortschrittliche Gesetze annulliert oder blockiert worden. Zum Beispiel Gesetze gegen Zwangsräumungen, gegen Energiearmut (von GeringverdienerInnen), gegen den Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei oder für ein Grundeinkommen.
Außerdem soll mit der Proklamation der Republik ein partizipativer verfassunggebender Prozess eröffnet werden. Auf Bürgerversammlungen soll über die Grundlagen der neuen Republik debattiert werden. Es gibt einen ausgearbeiteten Plan, wie ein solcher, partizipativer Verfassungsprozess aussehen könnte. Nirgends sonst in Europa gibt es ein vergleichbares Angebot demokratischer Massenbeteiligung.

Aber letztlich geht es doch nur ums Geld. Die Katalanen sind ja viel reicher als der Rest Spaniens.

Na ja, im Moment riskiert das katalanische Bürgertums vor allem große finanzielle Verluste. Manche ihrer Anführer müssen damit rechnen, lange ins Gefängnis zu gehen.
Außerdem ist Katalonien längst nicht so wohlhabend, wie oft behauptet wird. Die Arbeitslosenraten liegt nur ein bis zwei Prozent unter dem spanischen Durchschnitt, das Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt ist niedriger als das der Autonomiegemeinschaft Madrid. Richtig ist allerdings, dass viele KatalanInnen kritisieren, sie würden zu viele Steuergelder an den Zentralstaat zahlen. Aber man muss auch sehen: Der Zentralstaat verteilt diese nach Gutdünken unter Geschäftspartnern; bei den andalusischen Landarbeitern landen sie nicht.
Vielleicht lässt sich wirtschaftliche Komponente des Konflikts andersherum viel treffender beschreiben: Das ökonomische Modell der zentralspanischen Eliten war immer extraktiv (und nicht produktiv) ausgerichtet: Es beruhte auf der Ausbeutung von Kolonien, auf Großgrundbesitz und zuletzt auf Immobilienspekulation. Akkumulation durch Landnahme würden Marxisten sagen. Deswegen stellt der Verlust der politischen Macht für die zentralspanischen Eliten auch ökonomisch eine so große Bedrohung dar.

Was soll die Unabhängigkeit? Selbstregierung ist in Europa doch sowieso nicht möglich.

Jein, denn warum sollte eine progressivere Gesellschaftsmehrheit in einer neuen Republik nicht auch progressivere Politik durchsetzen können? Sicher würde die EU schnell Druck ausüben. Aber es gibt ein paar Aspekte, die trotz EU sofort spürbar wären: der Abzug der reaktionären Guardia Civil und der politischen Justiz z.B. Und auch andere Reformen –“ vom Schutz des Wohnraums über die Aufarbeitung franquistischer Verbrechen bis hin zur Förderung von Genossenschaften –“ wären trotz EU durchsetzbar. Solche Reformen haben in Katalonien heute klare gesellschaftliche Mehrheiten und sie haben mit dem ökonomischen Rahmen der EU eher wenig zu tun.

Aber das alles facht den Nationalismus an.

In Katalonien wird „Souveränität“ heute als Synonym für das politische und demokratische Selbstbestimmungsrecht der BürgerInnen verstanden. Nationalistische und identitäre Fragen spielen in der Debatte kaum eine Rolle.
Ja, auf der spanischen Seite geht es seit ein paar Tagen erschreckend viel um Nationalstolz. Aber das sollte für AntifaschistInnen ein Argument sein, sich eindeutig –“ wenn schon nicht auf der katalanischen Seite, dann zumindest –“ gegen die zentralspanische Politik zu positionieren. Die Madrider Regierung und Teile der spanischen Mehrheitsgesellschaft kokettieren offen mit der Gewalt des Franquismus. Sie erinnern an die Möglichkeit, republikanische, linke oder katalanische Positionen zu vernichten. Aber dieser reaktionäre Nationalismus entsteht nicht neu –“ er war immer da. Und das ist genau auch einer der Gründe, warum die Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien so stark geworden ist.

Die Unabhängigkeitsbewegung wird von der katalanischen Rechten angeführt.

Nein, die Bewegung ist aus lokalen Bürgerinitiativen entstanden und bezog ihre Kraft in den letzten Monaten aus der Selbstorganisierung von Nachbarschaften. Zehntausende haben sich z.B. an der illegalen Durchführung des Referendums und der Verteidigung der Wahllokale beteiligt. Diese Massenbeteiligung hat auch die bürgerliche Rechte (zumindest vorübergehend) verändert. Die Rechte bekennt sich heute zur Einwanderung, zur Mehrsprachigkeit, zum verfassunggebenden Prozess, zum zivilen Ungehorsam und zu sozialen Rechten. Das ist eine wichtige Diskursverschiebung und es ist erfreulich, dass auch bürgerliche Parteien sie mittragen.

Die spanische Linke ist gegen eine Unabhängigkeitserklärung.

Die katalanischen Sektionen von Podemos und Izquierda Unida sind für die Ausrufung einer Republik –“ am Liebsten im Rahmen einer Konföderation von Republiken. Die Madrider Parteizentralen von Podemos und IU sind hingegen gegen weitere Schritte.
Dahinter stehen allerdings wahltaktische Erwägungen. Katalonien und das Baskenland sind die einzigen beiden Regionen, wo UnidosPodemos bei den Wahlen 2016 stärkste Partei wurde. UnidosPodemos will diese WählerInnen halten und bei der spanischen Mehrheitsgesellschaft nicht zu stark anecken.
Aber ist es links, gesellschaftliche Prozesse den Wahlinteressen von Parteien unterzuordnen?

Das Risiko einer Unabhängigkeitserklärung ist zu hoch. Spanien kann jetzt ganz nach rechts rücken.

Das Risiko ist hoch. Aber es ist hoch, weil sich Europa und europäische Liberale und Linke nicht positionieren. Der Wille nach Selbstregierung ist immer legitim, die Bereitschaft zur Selbstermächtigung bleibt nie ohne Reaktion. Aber die katalanische Seite sucht weder Bürgerkrieg noch Straßenschlacht. Sie stellt sich der Staatsmacht unbewaffnet entgegen. Hier gibt es eine Massenbewegung, die mehr selbst entscheiden will, und eine Staatsmacht, die das mit Gewalt verhindern möchte.

Weder Rajoy noch Puigdemont.

Ganz falsch! Der spanische Regierungschef lässt die Bevölkerung verprügeln, der katalanische will die Bevölkerung abstimmen lassen und riskiert dafür, ins Gefängnis zugehen. Auch wenn einem das komisch vorkommen mag: Es gibt heute nicht viele europäische Linke, die bereit sind, so viel aufs Spiel zu setzen wie der katalanische Regierungschef in diesen Tagen. (Blog von Raul Zelik vom 9.10.2017.)

Fünf Re-FAQs zu Raul Zeliks Thesen

Raul Zelik schreibt: „Es waren lokale Bürgerbewegungen, die die Unabhängigkeit seit 2009 auf die Tagesordnung gesetzt und die katalanischen Parteien vor sich hergetrieben haben.“
Das wäre sehr stark und sympathisch! Wenn das aber tatsächlich so wäre, dann ist doch die „Aussetzung“ der Unabhängigkeit durch die katalanischen Regionalregierung erklärungsbedürftig, vorausgesetzt, die „Bürgerbewegungen“ hätten das Heft tatsächlich in der Hand?
Und noch etwas macht die Machtanordnung von Raul Zelik zweifelhaft: Die Deklaration der Unabhängigkeit war festgeschrieben, 48 Stunden nach dem Referendum! Dass Spanien nicht über eine Abspaltung verhandelt, dürfte auch Berufspolitikern bekannt gewesen sein! Warum setzt also die katalanische Regionalregierung die Unabhängigkeitserklärung mit der Begründung aus, man wolle die Zeit für Verhandlungen nutzen? Verhandlungen, die es über eine Abspaltung nicht geben wird! Worum geht es dann und warum bleiben in einer solch doppeldeutigen Lage die „Bürgerbewegungen“ stumm?

Raul Zelik schreibt: „Viele demokratische und soziale Reformen, die das katalanische Parlament in den letzten 6 Jahren verabschiedet hat, werden vom Zentralstaat blockiert. Insgesamt sind 39 fortschrittliche Gesetze annulliert oder blockiert worden. Zum Beispiel Gesetze gegen Zwangsräumungen, gegen Energiearmut (von GeringverdienerInnen), gegen den Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei oder für ein Grundeinkommen.“
Wenn das so stimmt, dann stellt sich doch die Frage: Warum hat man diese sehr konkreten Punkte nicht zum Anlass genommen, einen Konflikt (also einschließlich Gesetzesbruch) mit der Zentralregierung einzugehen, indem an sie „illegal“ in Katalonien umsetzt? Dann wäre doch genau das, was Katalonien und Spanien trennt auf die Tagesordnung gesetzt worden.

Raul Zelik schreibt: „Außerdem soll mit der Proklamation der Republik ein partizipativer verfassunggebender Prozess eröffnet werden. Auf Bürgerversammlungen soll über die Grundlagen der neuen Republik debattiert werden. Es gibt einen ausgearbeiteten Plan, wie ein solcher, partizipativer Verfassungsprozess aussehen könnte. Nirgends sonst in Europa gibt es ein vergleichbares Angebot demokratischer Massenbeteiligung.“

Das klingt in der Tat gut und erstrebenswert. Aber auch hier ist doch die Frage: Warum hat man nicht genau diesen partizipativen Prozess vor einem Referendum in Gang gesetzt? Damit wäre die Beteiligung nicht nur eine auf der „Straße“, sondern auch ein konstitutiver Prozess, der viele Menschen einbindet und tatsächlich auch zu Wort kommen lässt. Ein solcher Prozess wäre kein Verfassungsbruch, sondern ein Beweis dafür, dass es um mehr geht als um Verteilungskämpfe innerhalb politischer Eliten. Am Ende eines solchen politischen und gesellschaftlichen Konzeptes stünde dann eine „neue Verfassung“ und kein schwer einzuklagendes Versprechen.

Raul Zelik schreibt: „Außerdem ist Katalonien längst nicht so wohlhabend, wie oft behauptet wird. Die Arbeitslosenraten liegt nur ein bis zwei Prozent unter dem spanischen Durchschnitt, das Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt ist niedriger als das der Autonomiegemeinschaft Madrid.“
Genau dieses „Katalonien“ gibt es doch nur als nationalistische Metapher, ob als Armen- oder Reichenversion. Katalonien ist kein anderer Stern, sondern eine kapitalistische Region und dort sind wenige Menschen ganz reich, viele eben nicht und viel zu viele sehr arm! Der Verweis auf fast ähnliche Arbeitslosenzahlen zeigt doch, dass es im wirklichen Arbeits-Leben sehr wenige Unterschiede zwischen Katalonien und Spanien gibt. (Klassen-)Unterschiede, die benannt werden müssen, damit sie nicht im nationalen Dusel (hier die –“guten- Katalanen, dort die –“ bösen –“ Spanier) ausradiert werden.

Raul Zelik schreibt: „Auch wenn einem das komisch vorkommen mag: Es gibt heute nicht viele europäische Linke, die bereit sind, so viel aufs Spiel zu setzen wie der katalanische Regierungschef in diesen Tagen.“

Das verleitet sehr schnell zur Demut, denn die Frage, was die „europäische Linke“ aufs Spiel setzt, ist schnell beantwortet, auch in diesem Land Deutschland.

Dennoch wirkt das ein bisschen zu heroisch, wenn man nicht ausführt, was Raul Zelik nur ganz knapp angerissen hat:

„Es war ein Aufbegehren gegen das Modell von 78 und seine Eliten –“ die spanischen, aber teilweise auch die katalanischen.“

Welche Rolle spielen also die katalanischen Eliten, zu denen auch der katalanische Präsident Puigdemont gezählt werden darf?

Erstveröffentlichung auf Rubikon, 16. Oktober 2017

Staatlich betreute Morde und fünf Jahre NSU-“Aufklärung”

Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-»Aufklärung« gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein:

»Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichen zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise –“ welcher Art auch immer –“ seien nicht durchleuchtet worden«, sagte Diemer laut Wortprotokoll der Nebenklage. »Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.«

Mit besonderem Eifer ging er auf den Mord­anschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin getötet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt worden waren.

»Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamten war ein Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren«, teilte Diemer aus.

Mit den »selbsternannten Experten« und »Irrlichtern« sind Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Nebenklageanwälte und einige wenige Journalisten gemeint, die zumindest die Widersprüche in der offiziellen Version nicht ausgeräumt sehen. Beschämend ist nicht nur das weitgehende Schweigen mancher Medien zu dieser Diffamierung, sondern vor allem auch das laute Sekundieren anderer: So warf etwa Welt-Autorin Gisela Friedrichsen am 4. August einer Gruppe von Opferanwälten vor, »eine Bühne zur Diskriminierung des Rechtsstaats« zu suchen.

Um so bemerkenswerter ist ein Kommentar von Andreas Förster am 1. August in der Frankfurter Rundschau (FR): »Was hat die Bundesanwaltschaft nur geritten? (...) Sehen sich die Ankläger einem Korpsgeist bundesdeutscher Sicherheitsbehörden verpflichtet, die die eigenen Verfehlungen lieber vertuschen als sie ehrlich aufarbeiten? (...) Der Geheimdienst hatte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 in großem Stil Akten vernichtet, er hat Ermittlern –“ und Abgeordneten –“ Informationen gezielt vorenthalten, er hat sie vermutlich sogar belogen. Die Bundesanwaltschaft hätte daraufhin das Bundesamt in Köln durchsuchen können und wohl auch müssen. Aber das hat sie nicht getan, sondern klaglos die Vertuschungspraxis des Geheimdienstes hingenommen.«

Weiter geht–™s:

Junge Welt vom 31.8.2017

"Tote laden nicht nach!" - Wolf Wetzel zum NSU-Prozess

Es gibt für dieses Interview zu elf Jahren NSU und fünf Jahren „Aufklärung“ kein bessere Einleitung, als das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft in München.

Bevor Bundesanwalt Dr. Diemer die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigt, geht er auf die Vorwürfe ein, die gegen diesen Prozess, gegen die Anklage und gegen die dort stattgefundene Beweiswürdigung erhoben wurden:

„Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise –“ welcher Art auch immer –“ seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Bezeichnenderweise geht er nochmals besonders auf den Mordanschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin ermordet und ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde. Im Wissen darum, dass die Anklageversion ihr profundesten Widersacher in den ermittelnden Polizeibeamten hat, holt Bundesanwalt Dr. Diemer richtig aus:

„Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamte war Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Zu den „selbsternannten Experten“ gehören zu aller erst die polizeilichen Ermittler. Auch diese zu „Irrlichtern“ zu erklären, ist ziemlich infam. Die Mehrzahl der Indizien und Beweismittel, die der offiziellen Version widersprechen, zu einem „Fliegengesumme“ zu machen, zeugt am wenigsten von Scharfsinn. Es läßt erahnen, wie dünn die Decke ist, unter der andere Tatumstände und Tatbeteiligte geschützt werden sollen.
Es ist zu wünschen, dass dieses „Fliegengesumme“ noch lange, nicht nur die Generalbundesanwaltschaft in München, verfolgen wird.

Das Interview ist 30 Minuten lang und konzentriert sich auf drei zentrale „Schauplätze“ im NSU-VS-Komplex:

  • Der Mord in Kassel 2006
  • Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007
  • Der „Selbstmord“ in Eisenach 2011

Im Kontext NSU…

Foto: Benjamin Davy
Wolf Wetzel im Gespräch mit beate maria wörz über ihre Plakataktion zum NSU-Komplex.

Frau Wörz, Sie haben als Künstlerin das Format der Werbeflächen entdeckt und genutzt. Können Sie mir etwas zu Ihrem ersten Projekt „bedacht hausen“ erzählen.

Das Konzept für –šbedacht hausen–˜ hatte ich 1999/2000 entwickelt. Seit Sommer 1999 hatte mich die enorme Diskrepanz der eigenen Erfahrung des –šmich beheimatet–˜ Fühlens an einem bis dato mir unbekannten Ort sehr beschäftigt, während eines Symposiums in Österreich und den laufenden Berichten im Radio über die damaligen Fluchtbewegungen im Kosovo. Ich suchte nach einer adäquaten Form für die Umsetzung dieses Themas und kam, zurück in Berlin, auf Idee der Werbegroßflächen.
Dank einer Förderung durch die damals noch existierende Stiftung Kulturfonds konnte ich das Konzept Anfang 2001 realisieren, es gab damals im Zeitraum von ungefähr sechs Wochen 120 Großflächenplakate im öffentlichen Raum zu sehen und 24.000 in ganz Berlin verteilte Postkarten dazu.
Formal war es das künstlerisch strengere Konzept, sehr reduziert, vier Worte, je einzeln auf einem Plakat schwarz auf weiß gedruckt: –šbedacht–™ –šunbedacht–™ –šunbehaust–™ und –šhausen–™, Letzteres auf seinen Ursprung hausen = einen Ort haben zum Wohnen, zurückgeführt.
Das Konzept setzte ähnlich wie jetzt auf Wahrnehmung durch Wiederholung, einen unbeschränkten Zugang, die Plakate überraschten durch den Moment des scheinbaren –šNichts–™ zwischen lauter und bunter Werbung und öffneten einen mentalen Raum für die Auseinandersetzung mit den jeweiligen Bedeutungsebenen.

Ich bin jetzt nicht zu gewagt, wenn ich vermute, dass Sie Kunst nicht in private, also relativ geschlossene Räume verbannen, sondern in den öffentlichen Raum stellen wollen, quer zu gewohnten Konsumwerbung?

Ich habe immer wieder nach Formen gesucht, Themen, die mich beschäftigen, häufig gesellschaftliche oder auch politische, soweit sich das überhaupt trennen läßt, in den öffentlichen Raum zu bringen und habe das mit unterschiedlichen Mitteln getan; letztlich ging es mir immer wieder darum, zu irritieren, die jeweils eigene Wahrnehmung und für die Betrachtenden scheinbar Selbstverständliches in Frage zu stellen, ein Nachdenken darüber anzuregen.

Diese erste Erfahrung brachte Sie dazu, dieses Großformat auch auf das Thema „NSU-Komplex“ anzuwenden. Sie hatten über ein halbes Jahr den in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur politischen Aufklärung der NSU-Terrorserie besucht. Was haben Sie von dort mitgenommen?

Zuerst einmal ein Erschrecken, eine Fassungslosigkeit über das, was sich an Abgründen auftat zwischen allen diesem –šNicht-Erinnern–˜, den sogenannten –šPannen–™, der offensichtlichen Gleichgültigkeit politischer Vertreter und auch von uns als Gesellschaft überhaupt gegenüber bestimmten in diesem Land lebenden Bevölkerungsgruppen und dem, was ihnen an Terror und Leid widerfahren war; es war ein –šNicht-fassen-können–˜, dass all diese Dinge tatsächlich passieren konnten. Anfänglich auch ein positives Erstaunen darüber, dass bis zu einem gewissen Punkt tatsächlich alle Mitglieder des Ausschusses parteiübergreifend ernsthaft an der Aufklärung zu arbeiten schienen, gegen offensichtliche Widerstände seitens der jeweiligen Verfassungsschutz- und anderer Behörden. Irgendwann, gegen Ende dieses ersten PUA zum NSU kippte etwas, Fragen gingen nicht mehr tief genug und wir alle fragten uns, was da gerade passiert.

Ich weiß nicht, ob wir denselben „Bruch“ meinen. Gegen Ende des ersten PUA in Berlin wurde der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 thematisiert. Gegen das kompakte Credo der Polizei- und Geheimdienstbehörden, man habe nichts gewußt und der Rest sei Pannen geschuldet, meldete sich eine ehemalige V-Frau mit Deckname „Krokus“. Der damalige Auschussvorsitzende Sebastian Edathy forderte im April 2013 vom Verfassungsschutz in Baden-Württemberg die entsprechenden Akten an. Dieser verweigerte die Herausgabe und drohte gleichzeitig der ehemaligen V-Frau mit einem Verfahren wegen Geheimnisverrates. Edathy setzte ein Ultimatum, blieb hartnäckig, was nicht ohne Folgen blieb: Ein nun öffentlich gemachtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornografie zielte leicht erkennbar auf die „Glaubwürdigkeit“ Edathys als Ausschussvorsitzender. Mit Erfolg. Am 18. Dezember 2014 erklärte Edathy: „Den Politiker Sebastian Edathy gibt es nicht mehr."

Ich kann die Details nach so langer Zeit nicht mehr nennen, aber es war sicher um diesen Zeitpunkt herum. Der Ausschuss endete ja im Juni 2013, meine ich, und dass plötzlich gegen Sebastian Edathy gezogen wurde, der bis dahin den Ausschuss gut geleitet hatte, läßt sich kaum glaubhaft als rein zufällige zeitliche Übereinstimmung vermitteln. Die Methode, häßliche –šTrümpfe–˜ aus dem Ärmel zu spielen, wenn jemand sich unliebsam macht wie damals mit der klaren Forderung, ist ja nichts Neues bei politischen Machtverhältnissen. Uns, die wir als Beobachterinnen oben auf der Besucherempore saßen, fiel eben auf, dass der bis dato deutliche Ermittlungs- bzw. Aufklärungswille über die Parteigrenzen hinweg plötzlich zu lahmen begonnen hatte wie ein Pferd, dem die Fesseln zu stark eingebunden wurden.

Lassen wir das Haifischbecken mal so stehen. Wie kamen Sie auf die Idee mit den Zitaten? Und wie leicht bzw. schwer war es, Menschen eine Meinung abzuringen, die dann unübersehbar auf Plakaten prangert?

Es taten sich einfach so viele neue Fragen auf, wenn man da saß und zuhörte und zusah, da lag es nahe.
Teilweise war es überhaupt nicht schwer, manche der Fragen /Sätze wurden sehr schnell von ihren jeweiligen Verfasserinnen formuliert, waren im Grunde längst fertig. Andere brauchten sehr lange, bis sie ihre Wortgestalt fanden, wieder andere Fragen sind nie bei mir angekommen; den Zugang zu den Betroffenen der Morde und Anschläge habe ich letztlich bis auf ein zwei Ausnahmen nicht hinbekommen, wollte ich sie doch auch nicht bedrängen in ihrem jahrelangen Leid und ihren Traumata.

Meinungs- und Pressefreiheit zu haben ist das eine. Wenn sie jedoch der üblichen „Erzählung“ widerspricht, verflüchtigt sich schnell das Geld. Wie kamen Sie an genau dieses?

Dieser Prozess war lang und mühsam: endlose Anfragen und Anträge, viel Anerkennung für das künstlerische Konzept und die Betonung seiner Wichtigkeit, jedoch fast genauso viele lobende Absagen haben mich am Ende nur einen Bruchteil der für das eigentliche Konzept (3.400 Plakate, 1 Jahr lang in 20 Städten mit 10-tägig wechselnden Fragemotiven) benötigten Gelder zusammenbringen lassen, so dass es jetzt nur eine sehr abgespeckte Kurzversion zu sehen gab und gibt. Ohne die nachhaltige Unterstützung seitens der Rosa-Luxemburg-Stiftung, dem Türkischen Bund in Berlin und Brandenburg (TBB) und privater Unterstützerinnen hätte ich vermutlich das Projekt irgendwann als in der Umsetzung gescheitert zur Seite gepackt.

Nun kenne ich das aus eigener Erfahrung. Zweifel darf man ja an der juristischen und politischen Aufarbeitung des „NSU-Skandals“ haben, aber keinesfalls eine andere „Erzählung“. War es schwierig, politische Unterstützung zu bekommen?

Letztlich ist mir das nur in wenigen Fällen gelungen. Entweder wurde auf eigene Projekte im Zusammenhang mit NSU und Rechtsextremismus und oder mangelnde Gelder verwiesen oder aber das Format und die formal strenge Aufmachung, das hochpolitische Thema passte für viele nicht - es war entweder zu politisch und zu kritisch (–šstaatsangreifend') oder nicht genug –šKunst–˜.

Sie hatten sicherlich vor, zum NSU-Tribunal in Köln mit Plakaten in der Stadt präsent zu sein. Hat das geklappt?

Das hat am Ende leider überhaupt nicht geklappt, im Zeitraum des Tribunals gab es trotz Unterstützung von unerwarteter Seite keine verfügbaren Flächen mehr in Köln, so dass letztlich in dem Zeitraum kein einziges Plakat in Köln hing, nicht mal am Ort des Tribunals, dem Schauspiel selber. Das fand ich sehr bedauerlich, kommen mit den gesammelten Fragen doch viele unterschiedliche Stimmen aus Politik und Gesellschaft zu Wort, bildet das Ganze eine Art kritische Gesamtfrageskulptur.

Wo kann man in nächster Zeit Ihre Plakate sehen?

Seit ca. 6. Juni gibt es in Berlin, München, Nürnberg, Köln und Kassel nochmals Plakate mit neuen Fragen zu sehen, die Mittel sind jedoch fast aufgebraucht. Außerdem läuft bis zum 17. Juni noch meine Ausstellung –šIm Kontext NSU-welche Frage stellen Sie?–™ in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin mit vier verschiedenen Großflächenplakaten und weiteren Arbeiten zum Thema.
Um den Jahrestag der Ermordung von Süleyman TaÅŸköprü soll es in Hamburg nochmals Plakate geben. Danach hängt es davon ab, ob die derzeit unterstützend von dritter Seite laufenden Spendensammlungen genügend Gelder zusammenbringen, so dass beispielsweise zum Ende des Gerichtsprozesses in München nochmals eine Kampagnenrunde laufen könnte - gedruckte Plakate sind noch genügend vorhanden, was fehlt, sind die Mittel für die Hängung.
Es gibt ein Spendenkonto, Spenden für das Projekt sind steuerlich absetzbar.

Vielen Dank für das Gespräch und die Bereitstellung einiger der Plakatmotive und mehr als gerne möchten wir unsere Leserinnen und Leser dazu aufzurufen, für dieses Projekt zu spenden.


Redaktionelle Anmerkung:

Das Bild von einem dieser Plakate wurde verstellt. Trotzdem haben wir genau dieses ausgewählt, denn es zeigt auf seine Weise, wie oft das Thema verstellt wird. Damit der Text auf jeden Fall nicht verloren geht:

„Warum schweigen abermals so viele, wenn es darum geht, politische und juristische Konsequenzen daraus zu ziehen, dass ohne staatliches Zutun der NSU nicht entstanden wäre, dass mit staatlicher Unterstützung zehn Jahre lang falsche Fährten gelegt worden sind? Wolf Wetzel, Journalist, Autor“

Wer die Fortsetzung dieser Plakataktion unterstützen möchte:

Spendenkonto-Nr. 1128062602
Kontoinhaber: Chorôso Kunstförderverein e.V.
Verwendungszweck: 'Plakatprojekt im Kontext NSU'
GLS Gemeinschaftsbank BLZ 430 609 67
IBAN DE92430609671128062602
BIC GENODEM1GLS


Vita:

beate maria wörz, Konzeptkünstlerin und Zeichnerin

im Süden Deutschlands geboren und aufgewachsen
1984 nach mehrmonatigem Aufenthalt in Basel Umzug nach Berlin
1991-97 Studium der Bildhauerei an der HdK Berlin und HfBK Saarbrücken (SS 1995)

1997 Meisterschülerin der HdK Berlin (heutige UdK)
Seitdem zahlreiche Ausstellungen, Förderungen, Projekte, Symposien und Arbeitsaufenthalte in Deutschland, Belgien, Polen, Österreich, Südafrika, Italien, Spanien, Schweden und der Schweiz. Seit 2000/2001 Konzepte/Arbeiten im öffentlichen Raum
Lebt und arbeitet überwiegend in Berlin

www.beatemariawoerz.de

Wolf Wetzel war Autor der ehemaligen autonomen L.U.P.U.S.- Gruppe, die sehr stark von der Häuserkampfbewegung der 80er Jahre, der Startbahnbewegung 1980-1991, der Anti-Golfkriegskampagne 1991 und der Bundestagsblockade gegen die Abschaffung des Asylrechts 1993 geprägt war. Er ist Autor mehrerer Bücher, das letzte trägt den Titel: Der Rechtsstaat im Untergrund: Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität, PapyRossa-Verlag 2015. Von 2011 bis 2016 war er Vorstandsmitglied von Business Crime Control/BCC Frankfurt.

Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz.
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Erstveröffentlichung am Montag 19. Juni 2017 bei Rubikon

Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004



Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“. (http://www.nsu-tribunal.de/programm)

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.–(http://www.nsu-tribunal.de)

Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.

Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.

Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der –º
organisierten Kriminalität–¹ vermute: »Der Begriff –ºTerroristischer Anschlag–¹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen.« (SZ vom 22.11.2012)

Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): »
Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.« (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)

Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:

So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte:
»Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen.« Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. »Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt –“ mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.

Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: »–ºDas war ein Deutscher ganz sicher–¹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach.« (Keupstraße: –ºDie Ausländer waren es selbst–¹ –“ Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: »–ºSchweig darüber. Kein Wort zu niemanden–¹. Sie haben mir richtig Angst gemacht.« (WDR-Magazin –ºWestpol–¹ vom 25.11.2012)

Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: »
Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW »zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete.« (rtl.de vom 22.11.12)

Mit –ºVertrauenspersonen–¹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.

Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: »Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin –ºWestpol–¹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein.« (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 –“ auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich
eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der –ºC 18–¹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift –ºHow to build a Dave C. Special–¹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (–ºDave–¹) Copelands »heroischer« Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.

Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während –ºCombat 18–¹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: »Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich
unwesentliche Übereinstimmungen.«

Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur
unwesentliche Übereinstimmungen.

Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln –“ koste was es wolle –“ auszuschließen.

Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:

»Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, –º
dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist–¹.« (SZ vom 13.11.2011)

Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: »Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: –º
Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!–¹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (...) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: –ºEntschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an –“ da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!–¹

Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe –ºCombat 18–¹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.

Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte –“ die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken ... Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: –º
Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!–¹Â« (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: »Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen ...
Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben.« (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!

Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen –“ und wie: »Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten ... Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. –º
Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum–¹, sagte Petra Pau (Linke).« (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: »
Diesen Fall hätte man aufklären können.«

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins –ºkriminelle Milieu–¹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit –ºAnti-Terror-Gesetze–¹ wie Bonbons in die Menge warf, eine –ºKlarstellung–¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

»Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: –ºDie Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.–¹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck –ºterroristischer Hintergrund–¹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den –ºislamistischen Terrorismus–¹ bezogen hat.

Diese –ºKlarstellung–¹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:

»Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative –ºKeupstraße ist überall–¹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte –ºKlarstellung–¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (...)

Die in der –ºKlarstellung–¹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die –ºErkenntnisse ... [der] Sicherheitsbehörden ... deuten auf ein kriminelles Milieu–¹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese –ºErkenntnisse–¹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung –ºvon oben–¹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als –ºterroristische Gewaltkriminalität–¹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei –ºeindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus–¹ gemeint gewesen. Eine solche –ºErklärung–¹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein –ºschwerwiegender Irrtum–¹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den »Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen« festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab –“ aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

»Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (...) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (...) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten.« (mdr.de vom 11.4.2015)

Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel.– (NSU-Tribunal, Köln) Wolf Wetzel Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015


Publiziert auf Rubikon am 15.5.2017: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: www.wolfwetzel.wordpress.com https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015

Auf Teufel komm raus. Bei den NSU-Ermittlungen wird vertuscht und gelogen, dass sich die Balken biegen

Selbstverständlich sind Zweifel erlaubt. Zweifel, die jede/r haben darf und kann, solange damit die offizielle Version nicht in Frage gestellt wird.

Wer hingegen von den zehntausend Zweifeln und fünftausend Zufällen genug hat, und anhand der vorliegenden Beweismittel die offizielle Version für die unwahrscheinliche hält, also einen anderen Geschehensablauf mit mehr Plausibilität nachstellen kann, der bekommt es mit dem medialen Escortservice der offiziellen Version zu tun. Sie diskutieren nicht, schon gar nicht in ihrer Zeitung, sondern schleudern den Bannstrahl auf die Abweichler. Früher nannte man sie Ketzer, Ungläubige, heute nennt man sie Verschwörungstheoretiker, kurz Spinner. Eine moderne Form des Scheiterhaufens: Das muss weg, das muss zum Schweigen gebracht werden. Seht her, was euch auch blühen kann ... haltet euch fern, haltet euch an unsere Offenbarungen. Amen. Schluss aus.

Das macht die SZ, die sich für ganz besonders investigativ und kritisch hält, nicht aufgrund fehlenden Wissens, sondern im Wissen um die Fakten.

Als kurz nach der Selbstbekanntmachung der neonazistischen Terrorgruppe NSU im Bundesamt für Verfassungsschutz zahlreiche V-Mann-Akten mit Bezug auf den NSU-Komplex vernichtet wurden, war der mediale Escortservice sofort zur Stelle und sprach von einem bedauerlichen Fehler, einem unglücklichen Versehen. Wer hingegen von einer Vertuschungstat sprach, von einer vorsätzlichen Sabotage der Aufklärung, der hatte nicht alle Tassen im Schrank.

Es war kein Spinner mit blutunterlaufenen Augen, sondern der Referatsleiter mit dem Decknamen Lothar Lingen, der am 24. Oktober 2014 von BKA-Beamte befragt wurde. Dort gab er Folgendes zu Protokoll:

„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des "Thüringer Heimatschutz" und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht." (spiegel.de vom 10.11.2016)

Als beim Mord an den Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat in Kassel 2006 die Anwesenheit des hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme nicht mehr zu verheimlichen war, war man kurz schockiert und interessiert: Alleine die Tatsache, dass zur Tatzeit ein VS-Mitarbeiter und praktizierender Rassist in einem türkischen Internet-Cafe war, der einen Neonazi als V-Mann führte, mit diesem vor und nach der Mordtat telefonierte, würde man normalerweise für den feuchten Traum eines Spinners halten. Tatsächlich war es polizeiliche Ermittler, die ihn ausfindig gemacht hatten und als möglichen Tatverdächtigen wochenlang abhörten und observierten.
Doch sehr geschwind erlosch das Interesse der Medien daran, Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. Denn sehr schnell wurde klar und belegbar, dass es sich nicht nur um einen merkwürdigen VS-Mitarbeiter handelte, der in seiner Jugend „Klein-Adolf“ gerufen wurde und bis heute seine rassistische Gesinnung in seinen Beruf einbringt. Die von der Polizei abgehörten Telefonate konnten einen geradezu lückenlosen Schutz durch all seine Vorgesetzten belegen.

Dass man das alles als Mißverständnis deuten kann, hat ein Mann recht früh zurückgewiesen und zurechtgerückt. Wieder war es kein Spinner, sondern der Leiter der –ºSOKO Café–¹, Gerhard Hoffmann, der im Juni 2012 als Zeuge vor dem NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin geladen worden war. Aus dem Gedächtnis gibt Mely Kiyak folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:

»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.

UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?

GH: Selbst dann nicht...

UA: Bitte?

GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.« (FR vom 30.6.2012)"

Man hätte ein Sturm der Empörung vermuten dürfen, als Reaktion auf diese unmißverständliche Aussage, dass der Geheimdienst die Aufklärung in diesem Fall sabotieren wird. In Wirklichkeit trat genau das Gegenteil ein. Allen voran die Süddeutsche Zeitung warf sich mit Leib und Seele vor den VS-Mitarbeiter Temme. In einer langen Homestory für –šPanorama–™ ließen sie Andreas Temme und seine Frau zu Wort kommen –“ ohne eine Widerrede, ohne einen Widerspruch. Das Fazit war ganz schlicht und haltlos: Andreas Temme war „zur falschen Zeit am falschen Ort“. (–ºPleiten, Pech und Pannen–¹, Panorama-Beitrag vom 5.7.2012)

Das dieser journalistische Freispruch nichts mit den Fakten zu tun hat, dass wenig Fakten eine Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder belegen können, eine Vielzahl von Fakten jedoch Andreas Temme als Tatwissender bzw. Tatbeteiligten belasten, war wohl der Grund, warum sich der SZ-Redakteur Hans Leyendecker bereits im April 2013 auf geradezu panische Weise schwindlig redete:

„Das is ausermittelt. Das ist nun wirklich damals ausermittelt, das ist jetzt noch mal ausermittelt. Der saß da, das is auch ne Figur wie eigentlich aus 'nem Roman, hat früher Mein Kampf intensiv gelesen. Es passte scheinbar alles. Aber es ist ausermittelt, er hat mit dieser Tat, wenn Sie gucken, die Mörder kamen aus Dortmund, es wäre möglich gewesen, dass sie in Münster gemordet hätten, dass sie woanders, er hat mit dieser Tat nicht zu tun gehabt. (...) Was ausermittelt ist und das ist ausermittelt. Und dann kann ich nicht mit 'ner Verschwörungstheorie noch mal um die Ecke kommen.« (ARD-Sendung Bericht aus Berlin vom 14.4.2013)

Nun nimmt die Redakteurin Annette Ramelsberger von der Süddeutsche Zeitung die Dokumentation „Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michele Kiesewetter“ von Katja und Clemenz Riha, im ARD am 24. April 2017 ausgestrahlt, zum Anlaß, nochmals den zeitungseigenen „Dschungel der Verschwörung“ zu bewässern. Ein selbst angelegter Dschungel, den sie mit viel Engagement und noch mehr Fabelwesen ausschmücken. Es geht um den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, bei dem Michele Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt worden waren.

Dass genau das, was sie mit „Verschwörungstheorie“ zu brandmarken versucht - einen Fakten leugnenden und fakten-freien Raum mit freischwebenden Kontexten - ihr eigenes Kopf- und Handwerk ist, belegt dieser Verriß: „NSU-Opfer Kiesewetter. Wenn das Böse zu banal ist“ vom 24. April 2017.

Dabei greift die Redakteurin zuerst auf den Dreiteiler „Mitten in Deutschland: NSU“ zurück, der aus verschiedenen Perspektiven den NSU-Komplex nachstellt, in einer Spielfilmversion.

Im letzten Teil „Die Ermittler –“ Nur für den Dienstgebrauch“ geht es um die Rolle der V-Leute, beim Zustandekommen des NSU, bei der Verhinderung möglicher Festnahmen, bei der Sabotage der Aufklärung:

„Da tauchte im Film plötzlich ein V-Mann auf, der genau wusste, wie der Staat in der Mordserie mit drinhing, und dann, als er endlich auspacken wollte, mit seinem Auto explodierte. Diese Szene war der Schluss der Trilogie und sie suggerierte, dass die NSU-Täter Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und die nun vor Gericht stehende Beate Zschäpe nur Marionetten eines dunklen Netzwerks waren.“

Schön, das man der Redakteurin Annette Ramelsberger beim Eigenbau eines Verschwörungsgespenstes zuschauen kann: Diese Szene sollte zeigen, dass nachweislich Dutzende von Neonazis als V-Leute im Nahbereich des NSU-Netzwerkes aktiv waren. Sie soll andeuten, dass zahlreiche V-Leute den neonazistischen Untergrund mit angelegt haben, dass sie mit ihnen in Kontakt standen, dass sie den NSU im Untergrund unterstützt haben. Und dass Menschen in Lebensgefahr geraten, wenn sie der offiziellen Version (Terrortrio, keine staatliche Verwicklungen) widersprechen. Keine cineastische, künstlerische Übertreibung, sondern bittere Realität.

Genau diese Nahtstelle wollte der Spielfilm ganz vorsichtig sichtbar machen. Dass er nicht konkreter, deutlicher wurde, liegt nicht an fehlenden Fakten, sondern an der Vorsicht der Filmemacher.

Dass das „dunkle Netzwerk“, das die NSU-Mitgliedern zu „Marionetten“ macht eine Suggestion der SZ-Redakteurin ist, die sie dann den Filmemachern unterschiebt, ist mehr als durchsichtig. Sie trivialisiert eine Filmszene, um genau das aus dem Blick zu schaffen, was diese Spielfilmszene an Geschehnissen verarbeitet wollte: Das Faktum, dass an keinem NSU-Tatort so viele potenzielle Zeuginnen und Zeugen, so jung und unter so ungewöhnlichen Umständen starben:

25. Januar 2009

Arthur Christ, 18 Jahre, wurde am 25. Januar 2009 auf einem Waldparkplatz nördlich von Heilbronn gefunden –“ verbrannt aufgefunden:

„Der 18-Jährige hatte am 25. Januar 2009, kurz nach 1 Uhr, einen Freund abgesetzt und wollte ein Feuerwehrfest in Eberstadt besuchen. Gegen zwei Uhr entdeckten Autofahrer den brennenden Wagen auf einem Waldparkplatz. C. verbrannte. Im Wrack fanden Ermittler Spuren eines Benzin-Diesel-Gemisches. Ungeklärt ist, ob es Suizid oder Mord war. Arthur C. hatte wie Florian H. keinen Abschiedsbrief hinterlassen.“ (Südwest Presse/Haller Tagblatt vom 12.2.2015)

Was als rätselhaftes persönliches Drama geschildert wurde, hat einen politischen Hintergrund: „Der Name Arthur Christ taucht in den Ermittlungsakten der Sonderkommission Parkplatz zum Heilbronner Polizistenmord auf. Er soll eine Ähnlichkeit mit einem der Phantombilder haben. Und er befindet sich u.a. auf einer Liste von etwa 20 Personen in den Ermittlungsakten. Was es mit diesen Personen auf sich hat, ist unklar.“ (Thomas Moser, Nächster Todesfall im NSU-Komplex, telepolis vom 15.2.2016)

16. September 2013

Traueranzeige der Familie Heilig
Florian Heilig, 21 Jahre, starb am 16. September 2013 –“ auf dem Weg, seine im Jahr 2011 gemachten Aussagen zum NSU, zur NeoSchutzStaffel/NSS und zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 zu wiederholen bzw. präzisieren. Angeblich soll er sich am Morgen des 16. September in seinem Auto aus „Liebeskummer“ selbst verbrannt haben. Das behauptete Motiv stellte sich als frei erfunden heraus. Die Selbstmordabsichten wurden bestritten, sowohl von Seiten seiner Freundinnen und Freunde, als auch von seiner Schwester und seinen Eltern. Nachdem er sich zum Ausstieg aus der Neonaziszene entschieden hatte und sich im Aussteigerprogramm des LKA Stuttgart befand, wurde er von seinen ehemaligen „Kameraden“ bedroht, erpreßt und durch einen Messerstich verletzt. All das wußte das LKA.

7. April 2014

Thomas Richter, 38 Jahre, besser bekannt unter seinem Decknamen –ºCorelli–¹ sollte im April 2014 als Zeuge im NSU-Prozess in München gehört werden. Dazu kam es nicht. Laut Polizeiangaben wurde er am 7. April tot in seiner Wohnung nahe Bielefeld gefunden. –ºCorelli–¹ starb an einer äußerst seltenen Krankheit –“ wenn man dem Obduktionsbericht noch Glauben schenken will: »an einer nicht erkannten Zuckererkrankung«.

Auf jeden Fall starb er rechtzeitig, denn er hätte mit seinem Wissen die komplette Anklageschrift für den Prozess in München zerlegen können:

Thomas Richter war einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt. Unter dem Decknamen –ºCorelli–¹ lieferte er –“nach offiziellen Angaben –“ von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans. »Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine –ºDer Weiße Wolf–¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fett gedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: –ºVielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter ...–¹. (spiegel-online vom 18.9.2012)

Dass ein V-Mann als Verbindungsglied zwischen der neonazistischen Kameradschaft THS, dem KKK-Ableger in Baden-Württemberg und dem NSU im Untergrund agierte, hätte die bis heute aufrechterhalte Legende zerstören können, staatliche Behörden hätten dreizehn Jahre nichts gewusst.

28. März 2015

Am 28. März 2015 wurde Melisa Marijanovic, »eine 20-jährige Zeugin im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) tot in ihrer Wohnung aufgefunden.« Laut Polizeiangaben wurde sie von ihrem Verlobten, Sascha Winter, mit Krampfanfällen in der Wohnung gefunden. Die herbeigerufenen Ärzte konnten ihr Leben nicht retten. Einem Obduktionsbericht zufolge sei sie an einer Lungenembolie gestorben.

Zwei Wochen zuvor, am 13. März 2015, wurde sie als Zeugin im PUA in Baden-Württemberg gehört. Sie war kurze Zeit mit Florian Heilig liiert. Fest steht, dass sie der Selbstmordthese widersprochen und dass sie sich selbst bedroht gefühlt hatte.

8. Februar 2016

Sascha Winter, 31 Jahre, Verlobte der verstorbenen Zeugin Melisa Marijanovic wird laut Polizeiangaben mittags tot in seiner Wohnung gefunden. Nach Auskunft von Behördensprecher Tobias Wagner habe man "bislang keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden" gefunden. Man gehe von einem Suizid aus. Man habe einen „Abschiedsbrief“ von ihm gefunden, den er elektronisch verfasst und verschickt haben soll. Bis heute weigert sich die Staatsanwaltschaft Auskunft darüber zu geben, wer Sascha Winter gefunden hat, woran er gestorben ist, wer den „Abschiedsbrief“ bekommen haben, was in diesem elektronisch verfassten Abschiedsbrief stehen soll.

Dass der Tod eines aussagewilligen Ex-Neonazis, der Tod einer Freundin, die ihre Angst klar formulierte, der Tod eines V-Mannes kurz bevor er als Zeuge geladen werden sollte, mehr Nachfragen verlangt, als von „Unfällen“ zu reden, wäre bei einer „mysteriösen“ Todesserie unter Konzernmanagern eine Selbstverständlichkeit –“ und kein Raunen im selbstgebauten Dschungelcamp.

Dass die Dokumentation keine weiteren Zeugen fand, die etwas zum Mordgeschehen in Heilbronn sagen wollten, liegt auf der Hand. Bei mir hatte sich nach dem Tod von Sascha Winter eine recht enge Freundin von ihm gemeldet. Sie hatte keinen „elektronischen Abschiedbrief“ erhalten und widersprach entschieden irgendwelchen Selbstmordgedanken. Sie hatte noch mit ihm neue Motocrossrouten ausfindig gemacht, da dies sein großes Hobby war. Nach mehreren E-Mail-Wechsel löschte sie ihre Spur und war nicht mehr erreichbar.

Was der Film also zusammentrug, war denen, die sich damit beschäftigen, weitgehend bekannt. Dazu zählt die Tatsache, dass es noch nie so viele ZeugInnen und Zeugen an einem NSU-Tatort gab wie im Fall Heilbronn. Mit deren Hilfe wurden 14 Phantombilder möglicher Täter angefertigt. Mit diesen wurde –“ auf Anweisung der Staatsanwaltschaft - nicht gefahndet. Dazu gehört die Tatsache, dass es keinen einzigen Zeugen gibt, der die beiden NSU-Mitglieder am Tatort oder in Tatortnähe beschrieben hatte.

Das Trafohäuschen an der Theresienwiese
Foto: Wolf Wetzel
Von der Einfahrt zur Theresienwiese konnte man den Streifenwagen, an der Seite des Trafohäuschens geparkt, nicht sehen. Dafür war man mit Dutzenden von Ausstellern konfrontiert, die dort das Volksfest vorbereiteten.

Auch die polizeilichen Ermittlungsergebnisse können nicht mehr aus der Welt gestikuliert werden. Es gibt keine Spuren (DNA, Fingerabdrücke etc.), die eine Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder nahelegen könnte, dafür jedoch unzählige Spuren, die man bis heute nicht zuordnen kann. Und nicht minder relevant ist das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, die von „vier bis sechs“ Tätern bzw. Tatbeteiligten ausgehen.

Dieses und einiges mehr steht massiv der später vorgenommenen Täterzuweisung entgegen. Denn selbst das Motiv, das den beiden NSU-Mitgliedern unterstellt wurde, hat die Kraft einer ausgerupften Feder: Der bis an die Zähne bewaffnete NSU wollte an die Dienstwaffen der beiden Polizisten gelangen, was der ehemalige Polizist und jetzige Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Berlin, Clemens Binninger (CDU) sinngemäß so kommentierte:

Warum sollen Neonazis 450 Kilometer weit fahren, um an Waffen von Polizisten zu gelangen?

Die offizielle Tathypothese kommt einem Sieb gleich, in dem das Wasser steht

Zeugenbefragung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg. Jürgen Filius (Grüne): "Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?" Chef-Ermittler Alex Mögelin antwortete knapp: "Bei den objektiven Spuren: nichts." (Südwest Presse vom 29.5.2015)

All das tut die SZ-Redakteurin als „Raunen“ ab und finalisiert sich selbst: „Auf Teufel komm raus wird versucht, das Bild einer Verschwörung zu zeichnen.“

Die einzige, die unentwegt eine Verschwörung herbeiraunt, ist die Redakteurin selbst. Eine Redakteurin, die genau das beherrscht, was sie für „krude“ hält.

Den Umstand, dass der NSU keine Waffen mehr brauchte, dass das Motiv an Schwachsinn nicht zu überbieten ist, kontert die SZ-Redakteurin mit der Einlassung von Beate Zschäpe, dass „ihre Freunde an jenem Tag über die Polizistin Kiesewetter und ihren Kollegen Martin A. hergefallen waren, weil sie eine gute Polizeipistole haben wollten.“

Das ist schon ganz besonders: Beate Zschäpes Einlassungen vor Gericht werden unisono für unglaubwürdig eingeschätzt. Ausgerechnet diese genießt ihr Vertrauen.
Wie schwach muss doch das ausgegebene Motiv sein.

Die Dokumentation geht also aus gutem Grund den Spuren nach, die einen anderen Geschehensablauf plausibel machen und fragt nach Motiven, die nicht ganz so hirnrissig sind wie die offizielle.

Dass dies für den Tatort Heilbronn wirklich schwer ist, ist unbestritten. Zu viele Spuren wurden kontaminiert, zu vielen Spuren wurde nicht nachgegangen, zu viele Varianten (wie die im Protokoll des US-Militär-Geheimdienstes DIA) sind nicht überprüfbar, zu viele Trugspuren (wie die Wattestäbchen) tragen zur Verwirrung bei.

Dass den vielen anderen Möglichkeiten nicht nachgegangen wird, dass genau dies von behördlicher Seite aus torpediert wird, um die unplausibelste Tatversion zu decken, ist der eigentliche Skandal. Dafür muss man keine Verschwörung bemühen oder gründen. Es reicht die Absicht, damit (Mit-)Täter zu decken, die heute noch leben ... und das sehr virulente Wissen, das der Kriminologe Thomas Feltes laut ausspricht und andere zum Schweigen bringt: "Wenn Heilbronn kippt, kippt das ganze NSU-Verfahren".

Über all das legt die SZ-Redakteurin ihr Raunen, um mit einer nicht wirklich versteckten Denunziation abzuschließen: „Es gibt noch offene Fragen im Fall NSU, man hätte sie gerne geklärt. Um so ärgerlicher ist es, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien führt.“ (SZ vom 24.4.2017)

Dass ihre Zeitung, ihre Kollegen an einer Homestory für Andreas Temme beteiligt waren, die man ebenfalls im öffentlich-rechtlichen Fernsehen „vorgesetzt“ bekommen hat, verschweigt sie. Eine Homestory, die nichts weiter war als ein öffentlich-rechtlich finanzierter 45-minütiger Werbeblock.

Anmerkung des Autors:

Auf der Internet-Plattform „NachDenkSeiten“ habe ich meine Recherchen in bisher fünf Beiträgen zusammenfasst:

Weitere Informationen:

Wolf Wetzel: "Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf?", 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

ARD-Dokumentation "Tod einer Polizistin" vom 24.04.2017

Erstveröffentlichung auf Rubikon, 28. April 2017

Sechste (potenzielle) Zeugin im NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg verstorben

Am 8. Februar 2017 wurde der Tod einer weiteren potenziellen Zeugin in Baden-Württemberg bekannt.

Es ist die sechste Zeugin, die für den NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg von Bedeutung war. Sie ist noch namenlos. Die anderen haben Namen:

Arthur Christ, 18 Jahre
Florian Heilig, 21 Jahre
Thomas Richter, 38 Jahre
Melisa Marijanovic, 20 Jahre
Sascha Winter, 31 Jahre



Zu der namenlosen sechsten Zeugin gibt der PUA in Baden-Württemberg folgende Presserklärung heraus:

Beschlossene, noch nicht geladene Zeugin verstorben

Stuttgart. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A.“, Wolfgang Drexler MdL, hat das Justizministerium um Auskunft über den Tod einer Zeugin gebeten, die am 2. Februar 2017 verstorben war.

Der Vorsitzende erklärte dazu: „Das Ausschusssekretariat hat am 7. Februar 2017 nach einer standardmäßigen Einwohnermeldeauskunft zur Vorbereitung einer Ladung der Zeugin erstmals von der Meldebehörde vom möglichen Ableben der Zeugin erfahren und sich umgehend um eine amtliche Bestätigung bemüht. Am Morgen des 8. Februar 2017 wurde der Tod der Zeugin durch das zuständige Standesamt bestätigt und die Sterbeurkunde übersandt. Da wir leider bereits mit bedauerlichen Todesfällen zu tun hatten, habe ich das Sekretariat sofort beauftragt, beim Innen- und Justizministerium nachzufragen, ob dort etwas vom Tod der Zeugin bekannt wäre. Nachdem bei uns gegen 10:20 Uhr weitere Informationen eingingen, dass die Einäscherung wohl im Laufe des Tages erfolgen werde, haben wir beim Justiz- und Innenministerium angeregt, dringend Maßnahmen zu erwägen, um die spätere Aufklärung nicht unmöglich zu machen bzw. zu erschweren. Leider war, wie wir später erfahren haben, wohl die Einäscherung bereits erfolgt, bevor wir uns erstmals an die Ministerien wenden konnten. Ich habe, insbesondere durch ein Schreiben vom gleichen Tag, dem Justizministerium mitgeteilt, dass der Ausschuss großes Interesse daran hat, zu wissen, ob die Zeugin eines natürlichen Todes gestorben ist und Fremdeinwirkung oder Fremdverschulden bei ihrem Tod ausgeschlossen werden kann. Nach einer ersten Antwort des Ministeriums habe ich am heutigen Tag die Obleute der Fraktionen im Ausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt.“

Aus den dem Ausschuss bislang mitgeteilten Informationen spreche nichts für einen unnatürlichen Todesfall, so Wolfgang Drexler weiter. Dies habe wohl auch ein forensisch erfahrener Mediziner bestätigt, der an der Leichenschau mitgewirkt habe. Der Ausschuss werde in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar 2017 den Sachverhalt ansprechen und erwarte die Beantwortung seiner Anfrage an das Justizministerium über den Fortgang der Aufklärung: „Jetzt sind die Behörden vor Ort und die zuständigen Ministerien in der Verantwortung“, sagte der Vorsitzende weiter. Er sei sicher, dass die weiteren Abklärungen ebenso wie die Information des Ausschusses und der Öffentlichkeit mit der gebotenen vollständigen Gründlichkeit, Sorgfalt und Umsicht durch die zuständigen Behörden betrieben werden: „Ich bin zuversichtlich, dass die Behörden ihre Lektionen gelernt haben.“

Der Ausschuss werde im Rahmen seines Auftrags die Ermittlungen der zuständigen Behörden unterstützen und, wie immer, überaus aufmerksam, kritisch und unabhängig begleiten, betonte Drexler.

Die Zeugin gehörte in den 1990er Jahren mutmaßlich zu einer Gruppierung von Rechtsextremisten im Raum Ludwigsburg, welche im persönlichen Austausch mit der Neonazi-Szene in Jena und Chemnitz standen. 1996 soll sie in diesem Rahmen eine Szenegaststätte in Ludwigsburg gemeinsam mit Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besucht haben. Später war sie liiert mit einem aus Thüringen stammenden und in Baden-Württemberg wohnhaften zentralen Mitveranstalter diverser als „Geburtstagsfeiern“ deklarierter Konzerte rechtsextremer Skinheadbands und szenetypischen Besuchern aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter auch der Band „Noie Werte“."

(Pressemitteilung 6/2017 vom 9.2.2017)

Bereits nach dem fünften Tod einer potenziellen Zeugin formulierte Hajo Funke die Art der „Aufklärung“ wie folgt:

So viele Tote aus Selbstmordgründen? Da stimmt was nicht. Es ist ein Muster. Es gibt im Umfeld von der verstorbenen Melisa M. Menschen, die riesige Angst von einer Mischszene von rechtsextremer und organisierter Kriminalität (OK) haben. Die Angst ist nicht unbegründet.“

Wer mehr Informationen (Namen, Alter, Lebens-/Todesumstände) darüber hat, als der PUA, an der Gründlichkeit der Behörden, auf die Drexler so sehr setzt, zweifelt, der kann gerne über „Kontakt“ in Verbindung treten.

Mehr dazu:

Eine tote Polizistin, ein schwer verletzter Polizist ... und vier tote Zeugen in Baden-Württemberg, publiziert bei NDS am 25.2.2016.

Operation Konfetti - der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex

Wie bei jedem Anschlag zuvor, folgt auch auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 das, was viele –šSicherheitspolitiker–™ anlassfrei und seit Jahrzehnten fordern: einen „starken Staat“, noch mehr Polizei, noch mehr (Video-)Überwachung, Befugnisse und (elektronische) Fesseln ... um vor dem Terrorismus das zu beschützen, was sie uns step by step wegnehmen.

Dazu zählt nach Vorstellungen des Innenministers de Maizière u.a. die Alleinherrschaft des Inlandgeheimdienstes in Gestalt des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“, die Abschaffung föderativer Gewaltenteilung. Ein Anschlagsziel vieler Regierungskonstellationen, das mit Blick auf das bestehende Grundgesetz verfassungsfeindlich ist. Ein Grund mehr, hinter die Mauern des BfV in Köln zu schauen.

Wolf Wetzel setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort.

Heute geht es um den 11. Tatort: Bundesamt für Verfassungsschutz/Köln.

1998 tauchten Mitglieder der neonazistischen Kameradschaft „Thüringen Heimatschutz“ (THS) ab. Das wußte der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) noch. Dann will er dreizehn Jahre lang nichts mehr gewußt haben. Weder habe der –šVerfassungsschutz–™ gewußt, wo sie sich über ein Jahrzehnt aufhielten, noch dass sie den NSU gegründet hatten und ab dem Jahr 2000 insgesamt zehn Menschen ermordet haben (sollen).

Die einen sagen achselzuckend, dass so etwas passieren kann und verweisen darauf, dass man das Gegenteil nicht beweisen könne. Dieses einfältige Spiel funktioniert vor allem dann, wenn man keine Möglichkeit bekommt, Ermittlungsergebnisse adäquat zu überprüfen.
In diesem Beitrag geht es darum, das Gegenteil zu beweisen: Dem Inlandsheimdienst fehlte es weder an Wissen über, noch an Zugängen zu den abgetauchten Neonazis.

Sie machten schwere Straftaten möglich, anstatt sie zu verhindern.

1998 tauchten mehrere Neonazis ab, als in einer Garage in Jena 1,4 Kilogramm Sprengstoff, Rohrbomben und neonazistisches Propagandamaterial gefunden worden war. Gleichfalls fand man in der Garage eine geheime Telefonliste, auf der die wichtigsten „Kameraden“ verzeichnet waren. Auf diesen „Glücksfall“ war der Inlandsgeheimdienst (und die Staatsschutzabteilungen der Polizei) bestens vorbereitet: Auf besagter Telefonliste befanden sich auch vier V-Männer, also Neonazis, die das vollste Vertrauen der Abgetauchten genossen und als „Quellen“ von den Verfolgungsorganen „geführt“ wurden:

  • Tino Brandt (Deckname –ºOtto–¹ bzw. –ºOskar–¹). Organisatorischer Kopf der neonazistischen Kameradschaft –ºThüringer Heimatschutz–¹. V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes von 1995 bis 2001. „Thüringer Heimatschützer erzählen (gegenüber der Zeitung, d.V.), wie Brandt sie ermuntert habe, –ºim Untergrund kleine Zellen zu bilden–¹. Er habe das Motto –ºeine Idee sucht Handelnde–¹ ausgegeben. –ºTaten statt Worte–¹ habe er gefordert.« (stuttgarter-nachrichten.de vom 17.7.2014)
  • Thomas Starke (VP 562). Einer der führenden Köpfe der sächsischen –ºBlood & Honour–¹-Sektion, V-Mann des LKA Berlin von 2000 bis 2011.
  • Thomas Richter (Deckname –ºCorelli–¹), einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt, V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 1994 –“ 2014. »Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine –ºDer Weiße Wolf–¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fett gedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: –ºVielen Dank an den NSU–¹. Es ist die erste bekannte Erwähnung des NSU in der Öffentlichkeit, neun Jahre bevor die einzigartige Mordserie aufgedeckt wird.« (Spiegel-online vom 18.9.2012)
  • Kai Dalek, einer der Führungsköpfe der 1984 vom damaligen Neonazi-Führer Michael Kühnen gegründeten >Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front–¹ (GdNF). Er gehörte zu den Gründern des neofaschistischen –ºThule-Netzwerkes–¹. Laut offiziellen Angaben wurde dieser Neonazi vom LfV Bayern von 1994 bis 1998 als V-Mann geführt.

Sie versorgten den Inlandgeheimdienst mit wichtigen Informationen und beteiligten sich engagiert am Aufbau eines neonazistischen Untergrundes:

  • Besorgung von 1.4 Kilo Sprengstoff (VP 562)
  • Das Gewähren von Unterschlupf für die Abgetauchten (V-Mann Corelli und VP 562)
  • Beschaffung von Blanko-Reisepässen und Geld (V-Mann Otto)
  • Aufbau eines neonazistischen Infosystems namens Thule-Netzwerk. (V-Mann Dalek)

Es ist also keine Übertreibung, wenn man sagen kann: Der Geheimdienst war mit zahlreichen V-Leuten am neonazistischen Untergrund beteiligt –“ von Anfang an.
Oder anders gesagt: Wenn man die offizielle Version vom –šTerror-Trio–™ zur Grundlage nimmt, dann hatte der Geheimdienst mehr „Quellen“ im neonazistischen Untergrund als der NSU Mitglieder.

Die Selbstaufklärung des NSU

2011 nimmt der NSU nach bis heute aufrechterhaltener Version seine „Selbstauflösung“ und „Selbstvermarktung“ in die eigene Hand. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begehen in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda „einvernehmlichen Selbstmord“. Das „letzte lebende“ Mitglied des NSU, Beate Zschäpe, verschickt an mehrere Adressen Videos, in denen der NSU mehrere Morde als rassistische Taten begrüßt.

Sechs Tage später

„Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, 10. November 2011. Frau N., Sachbearbeiterin, gewissenhaft, fragt sicherheitshalber noch einmal nach.

„Was soll hier vernichtet werden?“
„Sechs Akten“, sagt der Referatsleiter M.
„Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?“
„Es sind V-Mann-Akten.“
„Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?“
„Tun Sie das, was ich sage.“
„Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.“
Referatsleiter M. schickt eine E-Mail.

Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts. Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt. (...) Drei Namen, die den Verfassungsschützern seit einer Woche Sorgen machen, seit Maskierte eine Bank in Eisenach überfielen und ein Haus in Zwickau explodierte. Namen, die schon bald mit einer Mordserie verbunden, zu Synonymen einer Staatsaffäre werden.« (Stern vom 26.11.2014)

Als dieser Vorgang an die Öffentlichkeit gelangt, lieferte der Referatsleiter folgende gewissenhaft-penible Erklärung ab: Es habe sich um die fristgerechte Löschung von veralteten Unterlagen gehandelt. Reine Routine: Aus Kapazitätsmangel werden Akten, die als überaltert erachtet werden, vernichtet. Ein ordentlicher, Platz schaffender Mann, ein Wächter des Datenschutzgesetzes. Nur keine Aufregung.
Komplementär wird noch eine andere, extrem geistreiche Variante in die Welt gesetzt: Die vernichteten V-Mann-Akten hätten nichts mit dem NSU oder seinem Umfeld zu tun.

Operation Rennsteig

Zwischen 1996 und 2003 hatten Polizei, BfV und BND genau das getan, woran es dreizehn Jahre gemangelt haben soll: Zuspiel und Zusammenarbeit.
Gemeinsam rekrutierten sie Neonazis in Thüringen. Das Ziel war klar: der „Thüringer Heimatschutz“ (THS), die größte neonazistische Kameradschaft in Thüringen, mit bis zu 150 Mitgliedern. Der Erfolg dieser „Operation“ konnte sich sehen lassen. Ein bis zwei Dutzend Neonazis wurden als V-Leute angeworben. Sie bekamen Decknamen aus der T-Serie: Tulpe, Treppe, Tusche, Tinte, Tacho, Tarif usw..
Es waren genau diese Akten, die man hat verschwinden lassen. Denn sie hatten keinerlei Bezug zum NSU-Komplex. Verstanden?
Denn was sollen V-Leute, die man im THS anwirbt, mit denen zu tun haben, die aus dem THS hervorgegangen sind? Eine geradezu hochschwangere Verschwörungstheorie.

Einer muss dran glauben

Die Akten waren verbrannt, der erste und zweite Schachzug auch. Nun kam der dritte Spielzug dran. Man machte aus einer streng hierarchischen und weisungsergebenen Einrichtung eine Ansammlung von eigensinnigen und eigenwilligen Mitarbeitern, von denen einer die ganze Behörde in Verruf gebracht hat.

Es oblag dem damaligen Vize-Präsidenten des BfV, Klaus-Dieter Fritsche, diesen Ball ins Spiel zu bringen, in seiner Erklärung vom 18.12.2012 vor dem PUA in Berlin:

„Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat.
Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten. (...) Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.“

Puhh, der Vizechef des Inlandsgeheimdienstes schien wirklich außer sich gewesen zu sein. Und dann noch diese Drohung: das wird Folgen haben ... Man durfte auf Einiges gefasst sein.

Zurück auf Los

Am 24. Oktober 2014 wurde der Referatsleiter Lothar Lingen von BKA-Beamte befragt. Dort gab er Folgendes zu Protokoll:

„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des –šThüringer Heimatschutz–™ und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.“ (Spiegel.de vom 10.11.2016)

Na und?

Die Beamte nahmen seine Aussage zu Protokoll, hefteten sie ab –“ und machten nichts. Polizeibeamte, die aus dem Effeff wissen, dass sie eine Straftat zur Anzeige bringen müssen, wenn sie von ihr Kenntnis erhalten bzw. der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt.

Was die BKA-Beamten unterlassen hatten, unternahmen die Familie eines NSU-Opfers und ihre Anwälte. Sie reichten eine Strafanzeige gegen Lothar Lingen ein, wegen des Verdachts der Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung und des Verwahrungsbruches.

Die Staatsanwaltschaft Köln

Die damit befasste Staatsanwaltschaft prüfte und prüfte und kam Ende November 2016 zu folgendem Schluss: Sie wird keine Ermittlungen aufnehmen. Wo kämen wir da auch hin?

Immerhin wollte und durfte die Staatsanwaltschaft ihre Bereitschaft zur Nicht-Bereitschaft begründen. Sie hat Kafka-Format.
Zum einen hätten die Akten doch „weitgehend“ bzw. „großteils“ rekonstruiert werden können. Was wieder da ist, kann nicht verschwunden sein.

Dieser Freispruch setzt Maßstäbe. Stellen Sie sich vor, Sie überfallen eine Bank, eine große Bank und sie haben Erfolg. Sie erbeuten sehr viel Geld und flüchten unerkannt. Erst einmal. Denn ein paar Tage später kommt man ihnen doch auf die Spur. Man verhaftet Sie und stellt fast die gesamte Beute sicher. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und ermittelt und kommt zu dem Schluss, dass es nichts zu ermitteln gäbe. Schließlich wäre doch wieder so gut wie alles an seinem Platz.

Alles paletti

Apropos, es sei gar nichts passiert, die vernichteten V-Mann-Akten seien doch „weitgehend“ wiederhergestellt worden. Zu den beseitigten V-Mann-Akten gehörte auch jene des V-Mannes „Tarif“.

Der PUA in Berlin befragte am 25. November 2016 den ranghohen Mitarbeiter des BfV mit dem Decknamen Gerd Egevist. Unter anderem wurde er nach dem rekonstruierten Aktenbestand zum V-Mann „Tarif“ gefragt.
Zur Verblüffung der Parlamentarier gab er den Noch-Bestand mit „zehn bis zwanzig Prozent“ an.

„An dieser Stelle griff ein Mitarbeiter der Bundesregierung ein: Es seien tatsächlich mehr als zwanzig Prozent.“ (hib 693/2016)

Dass jemand die Farce dieses Einwurfes begriffen hat, ist in besagtem Protokoll des PUA nicht vermerkt.

Und die Moral der Geschichte

Der Beamte wurde ins Bundesverwaltungsamt –šversetzt–™, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“. (FR vom 5.10.2016)
Eine ausgezeichnete Bestrafung, die ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird.

Ende 2014 wurde eine klitzekleine Nachricht veröffentlicht, die man auch überlesen durfte: Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV wird mehr Geld und mehr Mitarbeiter bekommen. Zu den ca. 2.800 –ºMitarbeitern–¹ sollen bald 100 weitere hinzukommen. Außerdem werden dieser Behörde als »Sachmittel« weitere 13,44 Millionen Euro bewilligt, womit der Etat für diese Behörde im Jahr 2015 bei fast 231 Millionen Euro liegt.

Das Totalversagen wird also ausgebaut. Der Inlandsgeheimdienst BfV bekommt seine Prämie für Aktenvernichtungen und Falschaussagen, für Ermittlungssabotage und Irreführung, für die Beihilfe beim Aufbau und beim Nichtauffinden des NSU.

Elke Steven, Dr. phil., arbeitet als Soziologin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, und kommt zu folgendem Schluss:
„Im Juli 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ beschlossen. Die Verwobenheit der Verfassungsschutzämter in den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und das Versagen in der Aufdeckung der Mordtaten hätten zur Auflösung dieses demokratisch unkontrollierbaren Geheimdienstes führen müssen. Stattdessen werden neue, weitreichende Rechte geschaffen.

„Das Begehen von Straftaten durch Staatsdiener und ihre V-Leute wird erstmals gesetzlich legitimiert und ihre Strafverfolgung eingeschränkt. Schwerer kann man den Rechtsstaat kaum beschädigen.“ (Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter –“ Täter vom Dienst).“ (Der Staat ist der Verfassungsfeind, NachDenkSeiten vom 15.6.2016)

Wolf Wetzel –“ Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

In diesem Beitrag sind nur die V-Leute erwähnt, die sich auf der „Garagenliste“ 1998 befanden. Sie sind nur die Spitze des Eisberges. Über 40 namentlich bekannte V-Leute waren im Nahbereich des NSU-Netzwerkes aktiv: V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk.

Quelle: Fehlende Akten erneut Thema





Lesen Sie dazu bitte auch Teil 1 „Das unwahrscheinliche Ende des NSU“ und Teil 2 „Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 –“ Die –ºZwei-Täter-Theorie–¹ stürzt in sich zusammen“ von Wolf Wetzels Zusammenfassung. Dieser Beitrag wurde auf NachDenkSeiten am 5.1.2017 publiziert und vom Autoren zur Verfügung gestellt.

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007

Wolf Wetzel setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Im Mittelpunkt steht der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Der politische Hintergrund, das Motiv und die Anzahl der (möglichen) Täter wechselten im Zuge der „Aufklärung“ so oft, dass es einem schwindlig werden kann und muss. Am Ende dieser Geisterbahn aus Ermittlungen und sagenhaften Pannen steht nun fest, dass dieser Mordanschlag von der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ verübt worden war.
Es gibt auch in diesem Fall viele (bedauerte) Zufälle und Pannen, wie an anderen NSU-Tatorten auch. Das Besondere an dem Fall hier ist, dass sich dieses staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsergebnis“ am allerwenigsten auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützen kann. Eigentlich grotesk und unhaltbar. Manche würde dazu auch postfaktisch sagen.

Polizeiliche Ermittlungsergebnisse sind Basis einer Anklage, wenn man rechtsstaatliche Maßstäbe zugrunde legt. In diesem Fall ist es ganz anders: Die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen in krassem Widerspruch zur Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

„Die Sonderkommission (SoKo) Parkplatz des LKA kam damals –“ vor dem November 2011 –“ zu der Einschätzung, an der Tat seien bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Ein Ermittler der SoKo, Klaus B., bestätigte das jetzt vor den Abgeordneten in Berlin. Drei blutverschmierte Männer, flüchtende Männer, eine Frau, mindestens ein Fluchtauto –“ alle diese Beobachtungen waren plausibel, so Klaus B., die Zeugen „absolut glaubhaft“ und „authentisch“.“ (Thomas Moser, telepolis vom 22.10.2016)

Die Bundesanwaltschaft hat hingegen eine ganz andere Theorie. Ginge es nach ihr, seien die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die alleinigen Täter.

Es gibt viele Spuren am Tatort Heilbronn –“ keine einzige führt zu den beiden NSU-Mitgliedern

Man muss sich nochmals den Tathergang vor Augen führen. Laut Bundesanwaltschaft hatten sich zwei Täter dem parkenden Polizeiwagen genähert. Die Täter schossen auf die im Wagen sitzenden Polizeibeamten. Danach beugten sich über die toten bzw. schwerverletzten Polizeibeamten, um ihnen die Dienstwaffen aus dem Holster zu ziehen und die Handschellen zu entwenden. Ein solcher Vorgang setzt vielfachen Kontakt voraus.

Tatsächlich fand man unzählige Spuren und gab diese zur Spurenauswertung weiter. Dann ereignete sich eine Panne. Die Spuren wurden „kontaminiert“, also unbrauchbar gemacht. Dieser Vorgang bekam dann den Namen: der Wattestäbchenskandal.

Was dies für die Spurenauswertung bedeutet, wurde der damalige Chef-Ermittler Alex Mögelin im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gefragt.

Jürgen Filius (Grüne): „Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?“
Axel M. antwortet knapp: „Bei den objektiven Spuren: nichts.“ (Südwest Presse vom 29.5.2015)

Wie man fehlende objektive Spuren am Tatort in einen post-objektiven Beweis für die Täterschaft besagter zwei Neonazis transformieren kann, hatte sich Carsten Proff im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zur Aufgabe gemacht. Er ist DNA-Experte beim Bundeskriminalamt (BKA) und wartete dort mit folgender Erklärung auf. Er hält es für möglich,

„dass sich die Täter mit ihrer Bekleidung so geschützt haben könnten, dass sie keine DNA hinterließen.“ (Fehlende-NSU-Tatortspuren, taz vom 8.9.2016)

Die entsprechenden Overalls kennt man aus zahlreichen Tatort-Krimis ... Das Ganze hat nur einen entscheidenden Haken, den der PUA-Vorsitzende Clemens Binninger, ein ehemaliger Polizeibeamter, auch sogleich benannte: Keiner der zahlreichen Zeugen habe eine solche „Schutzkleidung“ gesehen!

Es gibt ungewöhnlich viele Zeugen rund um den Tatort –“ nur keinen der Anklage

Im Gegensatz zu anderen Tatorten, die dem NSU zugeordnet werden, gab es am Tatort Heilbronn zahlreiche Zeugen. Die meisten Zeugen beschreiben flüchtende Menschen, zum Teil blutverschmiert. Zudem berichten Zeugen von einem Auto, auf das die Flüchtenden zuliefen und aus dem heraus gerufen worden sein soll: „Dawai, dawai“ (schnell, schnell).

Ebenfalls wurden mit Hilfe von Zeugen vierzehn Phantombilder angefertigt. Das ist viel für einen Tatort. Aber auch da stellt sich heraus: Sie zeigen viele Ähnlichkeiten –“ nur keine mit den besagten NSU-Mitgliedern.

Und auch das Motiv, das die Bundesanwaltschaft hinter dieser Tat erkannt haben will, passt noch am ehesten zu Tarantinos Westernparodie „Django unchained“: Die beiden NSU-Mitglieder hätten die beiden Polizisten zufällig und wahllos ausgesucht, da es ihnen ausschließlich darum ging, „Repräsentanten des Staates“ zu treffen. Auf die doch naheliegende Frage, warum die beiden NSU-Mitglieder dafür nach Baden-Württemberg fahren mussten, gibt es bis heute keine Antwort.

Was sich weder auf polizeiliche Ermittlungsergebnisse noch auf daraus abzuleitende Wahrscheinlichkeitsprognosen stützen kann, ist zurzeit Gegenstand des in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Denn auch dieser hält im Protokoll der Sitzung vom 20. Oktober 2016 mit Blick auf die Zwei-Täter-Theorie fest:

„Auch der Ausschuss geht mittlerweile davon aus, dass die Haupttäter Böhnhardt und Mundlos wahrscheinlich mehrere Komplizen bei dem Mord in Heilbronn hatten.“

Würde man dem polizeilichen Ermittlungsergebnis folgen, hätte dies weitreichende Folgen: Es ging nicht nur darum, den Mordfall Heilbronn neu aufzurollen. Gleichfalls wäre der Prozess in München geplatzt, der mit der nicht belegbaren Annahme die Anklage füllt, dass der NSU aus exakt drei Mitgliedern bestehe –“ im Gegensatz zum Selbstverständnis des NSU, der sich als „Netzwerk von Kameraden“ verstand.

Letztere dürfte man als bessere „Quelle“ ansehen als die Bundesanwaltschaft, die für die „Trio-Version“ nicht den Hauch von Plausibilität aufbringen kann.

Eine geheim eingestufte „Spur“

Bei dem Versuch, diese sich gegenseitig ausschließenden Ermittlungsergebnisse auf ihre jeweilige Evidenz hin zu prüfen, wurde u.a. die ehemalige EG Umfeld-Leiterin, Kriminalbeamtin Heike Hißlinger, nach einigen bekannten Namen befragt, die sich in Baden-Württemberg im Umfeld des NSU bewegten.

Unter anderem wurde ihr der Name Markus Frntic vorgehalten.

Frntic war Mitglied in der neonazistischen Organisation „Blood and Honour“ (B & H). Als diese verboten wurde, baute er die neonazistische Vereinigung „Furchtlos und Treu“ auf.

Bereits Jahre zuvor gründete er eine „Ku-Klux-Klan Gruppe aus Stuttgart, die von Markus Frntic angeführt werde.“ Das ließen laut Stuttgarter Nachrichten bereits 1996 Verfassungsschutzmitarbeiter aus Mecklenburg ihre Kollegen aus Baden-Württemberg wissen. Der außergewöhnlich gut recherchierte Beitrag der Stuttgarter Nachrichten berichtete noch von mehr:

„Ein Foto zeigt Frntic zusammen mit Marcel Degner. Der Mann aus Gera war der bundesweit zuständige Kassenwart von B & H. Ermittler verdächtigen ihn, im November 1999 Geld für die abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gesammelt zu haben. Zumal Degner bis Ende der 90er Jahre unter dem Tarnnamen „Hagel“ Thüringens Geheimdienstlern als wichtigster Spitzel unter den Neonazis reportierte. Die Berichte über die Treffen mit Degner sind verschwunden. (...) Auch Thomas Starke ist auf dem Bild mit Frntic zu sehen. Der Informant der Berliner Polizei und zeitweilige Geliebte Zschäpes versteckte das Trio, als das 1998 abtauchte.“ (stuttgarter-nachrichten.de vom 25.7.2015)

Eine bekannte Größe, seit Jahren“, so Claus O. vom LfV Baden-Württemberg.

Frntic und Furchtlos und Treu verbinden alles, was in den Fall Heilbronn hineinspielt: Ku-Klux-Klan-Mitglieder, Blood & Honour-Netzwerke, kroatische „Waffenbrüder“ und zahlreiche V-Leute.

Auf die Frage also, was sie als leitende Kriminalbeamtin über Frntic wüsste, antwortete diese:

„Zu ihm gab es Ermittlungen. Aber ich kann keine Angaben machen, weil die Person eingestuft ist.“

Weniger kryptisch formuliert ist damit gesagt, dass das Wissen der Geheimdienste über Frntic als „geheim“ eingestuft ist, was die „Schutzbedürftigkeit“ der Informationen und des Informanten voraussetzt.

Was ist an der Person und am Vorgang Frntic „schutzbedürftig“? Nicht gemeint sein kann damit, dass Frntic Neonazi und Mitbegründer von „Furchtlos und Treu“ ist. Beides ist kein Geheimnis, also längst bekannt. Als „geheim“ wird etwas eingestuft, wenn das „Staatswohl“ mit ins Spiel kommt, wenn das Bekanntwerden des „Geheimen“ die Interessen der Verfolgungsbehörden tangieren könnte.

Das ist im Allgemeinen und im Besonderen meist dann der Fall, wenn eine Person nicht nur Neonazi ist, sondern zugleich als V-Mann aktiv ist. Ersteres gefährdet bekanntlich seit über 60 Jahren nicht das Staatswohl. Das mögliche Geheime hingegen wäre, dass Frntic seit Jahren vom Verfassungsschutz „geführt“ wird, also man unmittelbaren Zugang zum NSU-Umfeld hatte, ohne diese „Quelle“ gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. den PUA offengelegt zu haben.

Dass dies extrem naheliegend ist, belegt die bisherige Praxis: Die allermeisten V-Leute im Umfeld und im Nahbereich des NSU wurden nicht von „Sicherheitsbehörden“ genannt. In aller Regel verschwieg man sie und nannte diese Art von Ermittlungssabotage „Quellenschutz“.

Erst als diese durch Zufall, Recherchen und tatsächliche Aufklärung aufgeflogen waren, hat man ihre Existenz zugeben müssen, um im selben Zug deren Bedeutung zu negieren. Flankiert wurde all dies mit zahlreichen Vernichtungen von V-Mann-Akten. Die bekannteste davon spielte sich im November 2011 ab, kurz nachdem der NSU sich selbst bekannt gemacht hatte. Sie bekam den Namen „Operation Konfetti“ und fand ganz oben statt, im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.

Dass es sich dabei weder um Versehen, noch um eine Panne handelte, machte der zuständige Referatsleiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ in einer Vernehmung am 24. Oktober 2014 mehr als deutlich:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (...) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

Soweit wie möglich ...?

Unter der Überschrift „Kampf gegen Vergessen“ veröffentlichte der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg am 3. November 2016 folgende Presseerklärung:

„Der fünfte Jahrestag der Aufdeckung des NSU ist für uns alle eine besondere Mahnung, die Aufklärung und Aufarbeitung bis an die Grenzen des Möglichen weiter zu betreiben“, erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses (...) Wolfgang Drexler MdL, am Donnerstag, 3. November 2016, in Stuttgart. „Nicht nur die Opfer und ihre Hinterbliebenen, sondern wir alle haben ein Recht darauf, soweit es noch irgendwie geht, die Wahrheit über den menschenverachtenden rechten Terror, seine Täter und Helfer und seine Ursachen zu erfahren, der so vielen Menschen auf unterschiedlichste Arten Leid gebracht hat“, sagte der Vorsitzende weiter.“ (PM 75/06:54)

Nicht-Wissen und Geheim-Wissen sind zwei Seiten einer Medaille

Im Fall „Frntic“ gäbe es eine einfache Möglichkeit, zu überprüfen, wo die „Grenze des Möglichen“ beginnt, wo sie endet.

Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene haben ausreichende Mittel, sich diese Aufklärungssabotage nicht (länger) gefallen zu lassen. Sie können u.a. die Aufhebung der „Geheim-Einstufung“ fordern, also die Freigabe aller Akten zu Frntic. Sie haben auch die Möglichkeit, Markus Frntic als Zeugen zu laden und zu hören.
Auch eine schriftliche und nicht mehr hintergehbare Aussage wäre für spätere strafrechtliche Schritte von Nutzen, ob Markus Frntic als V-Mann von Polizei und/oder Geheimdienst geführt wurde bzw. wird.

Wenn es wirklich um den „Kampf gegen Vergessen“ ginge, wäre das und mehr eine Selbstverständlichkeit.


Hinweis: Dieser Beitrag konzentriert sich auf den unmittelbaren Tatort in Heilbronn. Für die Täterschaft des NSU werden vor allem „Beweise“ angeführt, die man in der Wohnung in Zwickau und im Campingwagen in Eisenach-Stregda 2011 gefunden haben will: Eine Trainingshose, an der sich winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter befunden haben sollen und die beiden entwendeten Dienstwaffen, die man im ausgebrannten Campingwagen sichergestellt hatte.

Der Bedeutung dieser „Beweise“ geht folgender Beitrag nach: Die Büchse der Pandora |Jahresrückblick: Polizistenmord in Heilbronn. Der dem NSU angelastete Anschlag aus dem Jahr 2007 wirft viele Fragen auf

Protokoll de PUA in Berlin vom 20. Oktober 2016.

Publiziert auf NachDenkSeiten vom 30.11.2016

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