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Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation

Das Cover des Armutsberichtes 2024 mit einer sich auflösenden Banknote als Grafik16,8 Prozent der Menschen in Deutschland – oder 14,2 Millionen Menschen – müssen für das Jahr 2022 als einkommensarm bezeichnet werden.

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen. Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

Im Paritätischen Armutsbericht 2024 gibt es ausführliche Infomationen zu folgenden Themen:
  • Armut in Deutschland 2022
  • Soziodemografie der Armut
  • Sozialstruktur der Armut
  • Blick auf die Länder
  • Blick in die Regionen
  • Armutspolitik im Zeichen der Inflation
  • Politische Schlussfolgerungen
  • Methodische Hinweise

Dokumente zum Download
Der Paritätische Armutsbericht 2024

Weiterführende Links
Schwerpunkt-Website zum Armutsbericht

Quelle: Der Paritätische GEsamtverband, 26. März 2024

Rentenpaket II: Paritätischer warnt vor Aktienrente

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenWas es brauche, sei eine Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen.

Mit Sorge blickt der Paritätische auf die für diese Woche angekündigte Veröffentlichung der Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner für eine Rentenreform. Die geplante Einführung einer Aktienrendite kritisiert der Verband scharf als “riskanten Irrweg”. Um die gesetzliche Rente als Herzstück der Sozialversicherungen armuts- und zukunftsfest zu machen, brauche es vielmehr die Umgestaltung zu einer echten Bürgerversicherung, fordert der Wohlfahrtsverband.

Pläne für eine Aktienrendite (“Generationenkapital”) lehnt der Paritätische Wohlfahrtsverband ab. “Aktien auf Pump zu kaufen, bringt kaum Rendite und ist extrem risikoreich. Die gesetzliche Rentenversicherung ist denkbar ungeeignet, um damit an der Börse zu spekulieren“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Ziel einer durchgreifenden Reform müsse es sein, die Rente armutsfest zu machen, fordert der Verband und schlägt dazu u.a. die Wiederanhebung des Rentenniveaus, die Einführung einer armutsvermeidenden Mindestrente und eine deutliche Erhöhung der Altersgrundsicherung vor. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt der Paritätische dagegen ab, da dies faktisch zu Rentenkürzungen für viele in anstrengenden Berufen, wie bspw. in der Pflege, führe.

“Anstatt die Menschen in der aktuellen sehr schwierigen politischen Stimmungslage im Land weiter zu verunsichern, brauchen wir Vorschläge für eine durchgreifende Reform, die alle mitnimmt", so Schneider. Der Paritätische verweist auf die zuletzt erneut gestiegene Altersarmut: Inzwischen sei mehr als jeder 5. ältere Mensch von Armut betroffen.

Notwendig ist nach Ansicht des Verbandes der Umbau des Rentensystems zu einer Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen – auch Beamte, Politiker und Selbständige. Die Beiträge seien nicht allein an den Löhnen, sondern an allen Einkünften, auch Kapitalerträgen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu bemessen. “Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rente ist nicht nur eine Frage der verlässlichen Finanzierung, sondern auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung 4. März 2024

Der Görli bleibt auf

Drei junge Teilnehmer:*Innen der Demo halten ein Transparent mit der Aufschrift: "Der Görli bleibt auf! Nein zur Symbolpolitik!"
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Am 24. Februar demonstrierten rund 1000 Menschen bunt und lautstark im Görlitzer Park und drum herum gegen die geplante Umzäunung und nächtliche Schließung des Parks.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Den Umzug hat das Bündnis „Görli Zaunfrei“ organisiert, Initiativen, Nachbar*innen und soziale Einrichtungen aus dem Kiez, die soziale Lösungen fordern statt einer Law and order Politik des Berliner Senats. Unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit für Frauen und Anwohner*innen im Görlitzer Park hat der CDU/SPD Senat einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der vorsieht einen Zaun um den Görli zu bauen, ihn nachts abzuschließen und Videokameras zu installieren.

Ja, es gibt Drogenhandel, Drogenkonsum und Verelendung im Kiez. Aber es geht dem Senat nicht um die Sicherheit von Frauen, der Menschen im Park oder Maßnahmen gegen patriarchale Gewalt. Es geht auch nicht um Lösungen für soziale Konflilte, sondern um rassistische Verdrängung und repressive Migrationspolitik und Gentrifizierung.

Während Wegner behauptet, sich um die Sicherheit von Frauen und Anwohner*innen zu sorgen, sind zeitgleiche zahlreiche Projekte unterfinanziert und von der Schließung bedroht. Das ist purer Populismus. Die 3,9 Millionen Euro, die gegen den Willen der Anwohner*innen und des Bezirks für den Bau und Unterhalt des Zauns veranschlagt werden sollten besser in soziale Maßnahmen investiert werden! – Gesa vom Bündnis “Görli Zaunfrei”

Links

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Kretschmann sieht Einsparpotential bei Rente mit 63

Logo der Gewerkschaft ver.diMartin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: "Ein 75-jähriger Politiker sagt 64- und 65-jährigen Krankenpflegerinnen und Erzieherinnen, sie sollen nicht mehr mit 63 in Rente gehen, weil sie keine Dachdecker seien. Wir laden Ministerpräsident Kretschmann herzlich ein, sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen in vielen Dienstleistungsberufen zu machen. Und erläutern ihm bei der Gelegenheit gerne, dass es schon lange keine Rente mit 63 mehr gibt. Und dass, wer nach 45 Arbeitsjahren in Rente geht, damit europaweit am längsten gearbeitet hat. In Island gehen die Menschen im Schnitt nach 44 Jahren in Rente.
Anstatt Kürzungsvorschläge für die Rente zu machen, würden wir von unserem Ministerpräsidenten erwarten, dass er sich für einen sozialen Ausgleich in der Klimapolitik einsetzt."

Quelle: ver.di Pressemitteilung, 23.12.2023

Wer Sozialabbau betreibt wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDie Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare Leistungen. Sie decken das Existenzminimum ab und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Forderung, die Anpassung der Regelsätze auszusetzen, kommt faktisch einer Kürzung gleich. Damit fordert die FDP zum Bruch der Verfassung auf. Mit der dogmatischen Beschränkung auf Haushaltskonsolidierung und der Zielsetzung eines schlanken Staats blockiert die FDP jede dringend notwendige Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Mit der populistischen Forderung das Bürgergeld zu kürzen, möchte die FDP offenbar 6 Millionen Menschen in bitterste Armut stürzen.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Die geplanten Sozialkürzungen und die Hetze gegen Erwerbslose, Niedrigelöhner und andere Arme gefährdet nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern sorgt auch zunehmend für Frust und Hass innerhalb der Bevölkerung, fördert Politikverdrossenheit und treibt die Gesellschaft immer weiter in die Arme der rechtsextremen AfD. Das ist aktuell nicht das alleinige Werk der FDP, sondern genauso das von CDU/CSU und weiteren vermeintlich demokratischen Parteien. Wir wenden uns direkt an die verantwortlichen Parteien und fordern: keine Kürzungen sozialer Leistungen in diesem Land, stattdessen Investitionen in Gesellschaft, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz und für Demokratie!

Die FDP möchte am 13. Januar 2024 im Barmer Bahnhof mit den Wuppertaler*innen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken und auf das neue Jahr 2024 anstoßen“. Wir sehen angesichts der bevorstehenden Kürzungen keinen Grund zum Feiern, sondern zum Protest gegen diese fatale Politik!

Der Verein Tacheles ruft deshalb dazu auf, den Damen und Herren der FDP klarzumachen, dass wir ihre Politik nicht wollen, dass diese der Gesellschaft schadet, dass wir keine Sozialkürzungen akzeptieren werden, und dass jetzt dringend umverteilt werden muss!

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,
ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen Neujahrsempfang und stellen klar:

Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!


Via Tacheles e.V.

Gut zu wissen: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Ein positiver Coronatest
Ein positiver Coronatest
Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen. Im Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen zum Beschluss: „Arztpraxen und Versicherte haben während der Corona-Pandemie die befristete Ausnahmeregelung für eine telefonische Krankschreibung als große Entlastung empfunden. Hier knüpfen wir an und setzen mit dem heutigen Beschluss den gesetzlichen Auftrag einer dauerhaften Regelung um. Wir stehen in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gehen davon aus, dass das BMG uns noch heute das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung zukommen lässt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Krankschreibung zweiter Klasse. Unsere Regelungen zur telefonischen Krankschreibung tragen der besonderen Verantwortung Rechnung, dass Krankschreibungen eine hohe arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftliche Bedeutung haben. Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet sein muss – das gilt selbstverständlich auch für die telefonische Anamnese. Und bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar.“

Der Beschlusstext mit den Regelungsdetails wird in Kürze unter folgendem Link veröffentlicht: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie | Beschlüsse

Hintergrund: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA
Die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte Krankschreibung – ist in der Regel die Voraussetzung für den Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des G-BA ist festgelegt, welche Regeln dabei gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 wurde der G-BA in § 92 Absatz 4a Satz 5 (neu) SGB V beauftragt, bis zum 31. Januar 2024 in seiner AU-RL die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und ausschließlich für in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannten Versicherten auch nach telefonischer Anamnese zu ermöglichen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Weiterführende Informationen
Themenseite Arbeitsunfähigkeit auf der G-BA-Website


Quelle: GBA, Pressemitteilung 7.1.22023

Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern – stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


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