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#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit

Mobilisierungsplakat gegen die IMK21In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.

... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.

Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.

Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?

Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.

Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.

Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.

Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.

Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,

dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.

Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.

Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.

Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt –” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.

Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!

Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)

#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org

Stuttgart: Gedenken an die Pogromnacht 9. November 1938

Am 9. November 2021 laden wir um 18 Uhr auf den Cannstatter Marktplatz zur Gedenkkundgebung ein.
Mit Beiträgen von:

  • Ulrich Schneider (Historiker, Bundessprecher der VVN-BdA und Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer)
  • Gemeinsamer Redebeitrag Stuttgarter Jugendorganisationen
  • Julia Friedrich (Geschäftsführerin DGB Baden-Württemberg)
  • Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS)
  • Freier Chor Stuttgart mit antifaschistischen Liedern


Bitte Maske tragen und genügend Abstand halten!
Anschließend ziehen wir mit einer Demonstration zum Platz der ehemaligen Synagoge zur Kranzniederlegung.
Ab 19.30 Uhr laden wir zur Veranstaltung „Antisemitismus –“ Von der Ausgrenzung zum Völkermord“ ein.

(weitere Infos & Anmeldung für die Veranstaltung im Verwaltungsgebäude des Bezirksrathaus–˜ siehe unten)
Aufruf
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 brannten die Synagogen im gesamten Deutschen Reich sowie in Österreich und in der Tschechoslowakei.
Angezündet von SA und SS, organisiert, vorbereitet und angeleitet von Partei, Regierung und Behörden des faschistischen Staates. Am nächsten Tag wurden mehr als 7.000 jüdische Geschäfte geplündert, zehntausende jüdische Menschen verhaftet und über 100 ermordet. Die Polizei verschleppte 26.000 jüdische Männer aus ganz Deutschland vor allem in die Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen und Buchenwald.

Die Pogromnacht in Stuttgart
In Stuttgart legte der Branddirektor, in zivil und ausgestattet mit einem Eimer Waschbenzin, selbst den Brand; in Cannstatt war es der Leiter der Feuerwache. Fast alle männlichen Stuttgarter Juden zwischen 18 und 65 Jahren wurden verhaftet, auch Kranke und Jugendliche unter 18 Jahren.
Das jüdische Ehepaar Karl und Emilie Oppenheimer wohnte in der Daimlerstraße 56, nur 100 m von der Cannstatter Synagoge entfernt. Nach der Pogromnacht erließ der NS-Staat die „Judenvermögensabgabe“, mit der die jüdischen Menschen gezwungen wurden, den Schaden des Staatsterrors in der Pogromnacht selbst zu bezahlen. Allein den Oppenheimers wurden mit dieser Zwangsmaßnahme 7.800.- Reichsmark geraubt, die in Wirklichkeit von den Faschisten zur Vorbereitung ihrer Kriege benötigt wurden. Am 26. April 1942 wurden sie vom Stuttgarter Nordbahnhof in überfüllten Waggons ins KZ Theresienstadt deportiert und mussten für ihr „Altersghetto“ Theresienstadt 2.000.- Reichsmark Eintrittsgeld zahlen und für fünf Jahre im Voraus 180.- Reichsmark Pflegegeld je Monat. Ein halbes Jahr später starb Karl Oppenheimer, seine Frau wurde 1944 nach Auschwitz deportiert und überlebte dies nicht.

Rechter Terror durch den Staat
Der vom faschistischen Staatsapparat gelenkte Terror gegen jüdische Mitmenschen und deren Einrichtungen führte innerhalb der Bevölkerung weder zu nennenswertem Widerstand noch zu euphorischem Zuspruch. Der Großteil der hier lebenden Menschen nahm die Geschehnisse apathisch zur Kenntnis, hatten doch fünf Jahre „Nationalsozialismus“ bereits Stück für Stück die Ideologie der „Volksgemeinschaft“ vorangetrieben. Diese legitimiert das Ausmerzen aller „Volksfeinde“ und suggeriert zugleich, dass die Klassenwidersprüche innerhalb der „Volksgemeinschaft“ überwunden seien.
Die örtlichen Feuerwehren und Polizeidienststellen schützten fast überall befehlsgemäß nur die Nachbargebäude vor dem Übergreifen der gelegten Brände und ermöglichten so die ungehinderte Zerstörung und Plünderung. Lediglich sehr wenige Fälle von Zivilcourage sind bekannt. In Berlin rettete der Vorsteher des Polizeireviers Berlin-Mitte die Synagoge an der Oranienburger Straße, indem er mit ein paar Beamten die Brandstifter der SA verjagte und die Feuerwehr holte, die den Brand dann löschte. In ländlicheren Regionen und kleinen Ortschaften, aber auch in Klein- und Mittelstädten beteiligten sich Menschen aus der Nachbarschaft oftmals an Hetzgesängen, Zerstörungen und Plünderungen.
Die vom Staat organisierten Novemberpogrome bereiteten den Boden für weitere antisemitische Gesetze und gelten als Vorstufe zum Holocaust. Am 1. Dezember 1941, also 3 Jahre nach den Novemberpogromen begann die erste Deportation von Jüdinnen und Juden aus Stuttgart nach Riga, die dort in einem Waldstück erschossen wurden

Der Holocaust begann in Osteuropa
Mit dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 verfolgte der deutsche Faschismus sein Hauptkriegsziel: die Vernichtung des Sozialismus (Nazi-Jargon: „jüdischer Bolschewismus“) und die Eroberung riesiger Gebiete in Osteuropa bis zum Ural als neues Kolonialreich („Lebensraum im Osten“). Diese rassistische Lebensraumideologie diente dazu, die Versklavung der Völker der Sowjetunion zu rechtfertigen, als Sprungbrett für die Weltherrschaft. Es begann durch den deutschen Militär- und Polizeiapparat eine nie zuvor existierende Barbarei. Neben dem Kommissarbefehl, der die Anweisung enthielt alle Politkommissare der Roten Armee direkt zu erschießen, begingen Wehrmacht, SS & SD sowie Gestapo weitere Massaker und andere Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Besonders hart und akribisch gingen die sogenannten Einsatzgruppen gegen die jüdische Bevölkerung in den neu eroberten Gebieten vor. In jeder eroberten Stadt sowie in jedem eroberten Dorf wurden Jüdinnen und Juden gesucht, aufgespürt, zusammengetrieben und erschossen. Ein bekanntes Massaker fand in der Nähe von Kiew in der Schlucht Babyn Jar statt.

Diese systematische Ermordung gipfelte in der Errichtung des Konzentrationslagers Auschwitz, das für die industriemäßige Vernichtung von Menschen steht, wie es sie nur durch den deutschen Faschismus gab. Letztendlich fand das Morden jedoch nicht erst in Auschwitz statt, sondern war sichtbar in der Pogromnacht und wurde mit den Deportationen aus dem gesamten Reichsgebiet sowie aus allen besetzten Gebieten unübersehbar.

Sicherlich war nicht allen, zumindest nicht von Beginn an bewusst, worin diese staatliche Verfolgung ihrer jüdischen Mitmenschen endete. Doch spätestens mit den Novemberpogromen (oder den Deportationen) wurde die lebensbedrohliche Gefahr für Jüdinnen und Juden für alle offensichtlich.
Nur wenige Menschen hatten den Mut zu widersprechen, einzugreifen oder zu helfen. Am 27.01.1945 wurden mit der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee die Verbrechen der Nazis offengelegt.

Heute: Rechter Terror vom Staat geduldet
Der beschönigende Begriff „Kristallnacht“ steht wohl sinnbildhaft für die Aufarbeitung des deutschen Faschismus bis heute. Er steht für Verharmlosung, Verschweigen und Relativierung. Also genau die Dinge, die der Staatsapparat bei rechtem Terror heutzutage noch anwendet. Sowohl die Geheimdienste als auch Polizei, Justiz und Bundeswehr wurden von Altnazis aufgebaut und haben ihre „nationalsozialistische“ Ideologie an die neuen Kameraden weitergegeben.
Und heute? Ständig werden Nazi-Chatgruppen in Polizei- und Bundeswehrkreisen offengelegt. Massenhaft verschwinden Waffen und Munition. Es gibt wieder Todeslisten auf denen Aktive aus der linken, migrantischen und antifaschistischen Bewegung gelistet sind. UND immer wieder rassistische Übergriffe und rechten Terror.
All das wird entweder totgeschwiegen, als Einzelfall bagatellisiert und oftmals gedeckt und oft genug die Aufklärung behindert –“ die Verflechtungen von staatlichen Institutionen und Nazis sind offensichtlich.

Gegen das Vergessen –“ Kommt am 9. November zur Gedenkkundgebung
Der Gedenktag an die Pogromnacht 1938 ist für uns Anlass und Auftrag zu verhindern, dass die Zivilgesellschaft in ihrer Mehrheit bei antisemitischen und rassistischen Angriffen wiederholt verstummt oder zustimmt. Um den zunehmenden Antisemitismus und Rassismus, sowie rechten Terror und dessen staatliche Duldung zu stoppen, bedarf es der Zusammenarbeit und entschlossenen Gegenwehr aller.

Für uns gilt getreu dem Schwur von Buchenwald:
Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.


Dieser Aufruf wird unterstützt von: Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart (AABS) / Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart / „Arbeit Zukunft“ Stuttgart / DIDF, Freundschafts- und Solidaritätsverein Stuttgart e.V. / DIDF –“ Jugend Stuttgart / DIE LINKE OV Bad Cannstatt, Münster, Mühlhausen / DGB Stadtverband Stuttgart / DGB-Jugend Region Nordwürttemberg / DIE LINKE Stuttgart / DKP (Deutsche Kommunistische Partei) Stuttgart /
FrAKTION (Linke, SÖS, Piraten, Tierschutzpartei) Bad Cannstatt / Freier Chor Stuttgart / Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba Regionalgruppe Stuttgart / Friedenstreff Cannstatt / Friedenstreff Stuttgart Nord / Groll, Renate und Manfred, Gerlingen / GRÜNE JUGEND Stuttgart / Hofmann, Reiner / Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e.V. / Jusos Stuttgart / Linksjugend [–™solid] Stuttgart / Ostendobenbleiber Stuttgart / Revolutionäre Aktion Stuttgart (RAS) / SÖS –“ Stuttgart Ökologisch Sozial / SDAJ (Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend) Stuttgart / Stadtjugendring Stuttgart / Bündnis Stuttgart gegen Rechts / ver.di
Bezirk Stuttgart / VVN-BdA, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschisten / Verein Zukunftswerkstatt e.V., Zuffenhausen /
VÖS –“ Vaihingen Ökologisch Sozial / Waldheim Stuttgart e.V. / Clara Zetkin Haus; Waldheim Gaisburg e.V. / Zukunftsforum Stuttgarter
Gewerkschaften / Zusammen Kämpfen [Stuttgart]
Anschließend um 19.30 Uhr im Verwaltungsgebäude des Bezirksrathauses:
Abendveranstaltung mit musikalischer Begleitung

„Antisemitismus –“ Von der Ausgrenzung zum Völkermord“

Lesung mit Ulrich Schneider aus seinem aktuellen Buch „Antisemitismus im Dritten Reich –“ Von der Ausgrenzung zum Völkermord“
Yidishe Lider mit Albert Kunze (Gesang) und Vladimir Romanov (Klavier).

Der Antisemitismus war keine Erfindung der Nazis. Er hatte seine Vorläufer und wurde von diesen ins Extreme gesteigert. Der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Isolierung schon zu Beginn des „Dritten Reichs“, der Entrechtung durch die „Nürnberger Rassegesetze“ von 1935 und der damit verbundenen „Arisierung“ der Wirtschaft und Säuberung des Kulturlebens folgten die Novemberpogrome von 1938 sowie der forcierte Raub jüdischen Eigentums und mit dem Krieg die Ghettoisierung und Deportation in den Osten. Dieser Prozess kulminierte schließlich in der „Endlösung der Judenfrage“ durch die Massenvernichtung. Ulrich Schneider ordnet die Judenverfolgung in die Gesamtpolitik des deutschen Faschismus ein: politische und gesellschaftliche Gleichschaltung als Voraussetzung kriegerischer Expansion zur Realisierung internationaler Vorherrschaft.

Für mehr Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung für die Abendveranstaltung bitte HIER klicken.

Neues Brandgutachten beweist nachdrücklich und zweifelsfrei: Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 von Polizeibeamten verbrannt!

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Internationaler Brandexperte widerlegt die vorsätzlich falsch konstruierten Behauptungen der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt.

Familie von Oury Jalloh stellt Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg und fordert Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft.

Das neue Brandgutachten basiert auf Brandversuchen zur Rekonstruktion des Tatortes vom 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Nachbau der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Der britische Brandsachverständige Iain Peck kommt darin zu dem Ergebnis, dass der an Händen und Füßen gefesselte Oury Jalloh von Polizeibeamten angezündet worden sein muss.

Darüber hinaus haben im Vorfeld durchgeführte Bewegungsversuche einer gleichermaßen 4-Punkt fixierten Person auf einer Matratze in Originalgröße gezeigt, dass Oury Jalloh weder den Bewegungsspielraum noch andere Möglichkeiten hatte, die Matratze selbst anzuzünden.

Aufgrund der eindeutigen Spurenlage am Feuerzeug (Abwesenheit von Oury Jallohs DNA & Faserresten seiner Kleidung als auch der Matratze, stattdessen zahlreiche tatortfremde Spuren und Tierhaare) hatte Iain Peck bereits in seinem Gutachten im Jahr 2015 ausgeschlossen, dass dieses Feuerzeug tatsächlich im Brandschutt der Zelle 5 gelegen haben kann. Der vorgeführte Feuerzeugrest wurde auch nicht am Tatort gefunden, sondern erst drei Tage später auf eine Asservatenliste hinzugefügt. Es handelt sich demnach eindeutig um ein manipuliertes Beweismittel.

Das Ergebnis des neuen Brandgutachtens steht zudem in Einklang mit den Ergebnissen des unabhängigen, fachradiologischen Gutachtens von Dr. Boris Bodelle aus dem Jahr 2019. Dieses belegt, dass Oury Jalloh vor seinem Tod ein Nasen- bzw. Schädelbruch sowie offensichtlich mehrere Rippenbrüche zugefügt worden waren. Das Ergebnis steht ebenfalls in Einklang mit allen toxikologischen Befunden (kein Noradrenalin im Urin, kein Kohlenmonoxid im Herzblut), die darauf schließen lassen, dass Oury Jalloh zum Zeitpunkt der Brandlegung entweder bewusstlos oder bereits tot war.

Die Familie Oury Jallohs fordert die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen Mordes gegen die bereits namentlich bekannten Polizeibeamten des Reviers und stellt gleichfalls Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die für die Einstellung der Mordermittlungen zuständigen Oberstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Quelle: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung anlässlich der internationalen Pressekonferenz am 3.11.2021

Ich bin ja für die sofortige und kostenpflichtige Entsorgung per mobiler Schrottpresse. Aber sei's drum: Fuss e.V. bietet 50 Seiten Infos zum leidigen Thema Gehweg-Parken

Pünktlich zum neuen Bußgeldkatalog bietet der Fuss e.V. in seiner aktuellen Broschüre 50 Seiten Infos zum leidigen Gehweg-Parken. Wo Delikte mehr als 60 Euro kosten, verpflichtet das Kommunen noch mehr zur Verfolgung als bisher. Und das Legalisieren ist unzulässig, wenn der Weg zu schmal würde. Dazu heißt es im Vorwort:

"Gehwege sind zum Gehen da. Das regelt die Straßenverkehrsordnung; dafür werden die Gehwege auch gebraucht. Zu Fuß sind fast alle Menschen mehr oder minder oft unterwegs –“ auch sehr junge und sehr alte, Menschen mit Verletzungen und Behinderungen und solche, die wenig von Verkehrsregeln wissen. Sie alle benötigen den Gehweg als Schutz- und Bewegungsraum. Dafür setzt sich FUSS e.V. ein.

Nach den Straßengesetzen aller Bundesländer sind die Straßen zum Verkehr bestimmt. Damit haben auch die gehenden Verkehrsteilnehmer Anspruch auf ihre sichere und flüssige Benutzung. Auch das Halten und Parken von Fahrzeugen zählt zwar zum Gemeingebrauch, es gewähren aber weder die Straßengesetze noch irgendwelche anderen Vorschriften einen Anspruch darauf, ein Kraftfahrzeug in direkter Nähe eines gewünschten Orts abzustellen. Es kann Autofahrern zugemutet werden, ihr Fahrzeug in größerer Entfernung zum Ziel zu parken und den Rest zu Fuß zurück zu legen. Es gibt keine öffentliche Verpflichtung, im Straßenraum für alle einen Parkplatz bereit zu halten, die an einem Ort gern parken würden - wohl aber eine Verpflichtung, die Sicherheit und Flüssigkeit des Fußverkehrs zu gewährleisten.

Diese Broschüre will Kommunen und ihre Bürger darin unterstützen, die komplizierte Materie rechtlich korrekt und sachlich effizient zu behandeln. Denn häufig sind die Probleme nicht in schlechten Vorschriften begründet, sondern in fragwürdiger oder unterlassener Anwendung. Das betrifft zum einen das legalisierte Gehwegparken, zu dem wir in dieser Schrift zahlreiche Hinweise zu den oft nicht beachteten Erfordernissen und Hinderungsgründen geben.

Es betrifft noch mehr das illegale Parken, dessen Ahndung zu den rechtsstaatlichen Aufgaben kommunaler Ordnungsbehörden gehört.

Manche von ihnen aber unterlassen es nicht nur in Einzelfällen, sondern praktizieren ein pauschales Ermessen mit dem Ergebnis, dass die Straßenverkehrsordnung in bestimmten Stadtgebieten oder Straßen nicht gelte. Sie stellen also eine lokale behördliche Entscheidung über bundesweit geltende Rechtsnormen.

Diese Schrift setzt darauf, dass Kommunen sich als Hüter der Gesetze sehen und sich dem Anspruch aller auf ungehinderte Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet fühlen. Wir zeigen darin die Anforderungen an die Anordnung von Gehwegparken und die Restriktionen, die solchen Anordnungen entgegenstehen. Wir geben auch Hinweise, wie das Parken so organisiert werden kann, dass Autobenutzer es auf legale Weise tun können, statt in von anderen benötigte Straßenteile vorzudringen."

Zum Download (PDF, kostenlos).

Køpi: Tag X am 15.10.2021

Køpi: Tag X am 15.10.2021
Køpi: Tag X am 15.10.2021
Der Wagenplatz braucht eure Unterstützung jetzt mehr denn je! Wir haben den Räumungstermin für den 15. Oktober erhalten. Nichtsdestotrotz werden wir nicht stillschweigend zusehen.

Nach einem Jahr voller Höhen und Tiefen, leeren Versprechungen von Politikern und der Stadt, Diskussionen in der BVV, falschen Hoffnungen und der zerstörerischen Realität sind wir immer noch geschockt von der niederschmetternden Nachricht, dass wir in nur 3 Wochen aus unseren Wägen vertrieben werden sollen.

Wir werden weiter dagegen ankämpfen. Køpiplatz is here to stay!

Wir konnten schon erahnen, dass die Wahlen Auswirkungen auf unseren Räumungstermin haben werden. Tatsächlich haben wir den Brief mit der Ankündigung nur 6 Tage vor den Bundestagswahlen erhalten. Durch die Übergangszeit nach den Wahlen ist es der Politik somit möglich sich jeglicher Verantwortung zu entziehen.

Jeder einzelne Tag bis zur Räumung ist jetzt entscheident. Es macht uns traurig, emotional und WÜTEND, aber wir haben keine Angst. Genau für diese Wochen haben wir uns vorbereitet. Wir werden alle Mittel nutzen die uns zur erfügung stehen, um uns zu verteidigen. Jetzt ist die Zeit gekommen, in der wir auch unsere Freunde*innen und Unterstützer*innen brauchen. Solidarität ist unsere Waffe! Wenn wir unsere kollektiven Räume in Berlin behalten wollen, in denen wir zusammen leben, kreieren, lachen und weinen, müssen wir auch zusammen kämpfen! Deshalb möchten wir unsere Freunde*innen und Verbündeten in Berlin und auf der ganzen Welt dazu aufrufen, in den Wochen vor der Räumung sich uns anzuschließen. Wir wollen dem dreckigen System ins Gesicht spucken und zeigen, dass wir viel größer und stärker sind, als sie es sich je vorstellen könnten. Berlin ist eine Stadt voller alternativer und autonomer Räume, speziell in unserer widerspenstigen Nachbarschaft. Jeder von ihnen trägt durch seine Einzigartigkeit zur Vielfalt unserer Gemeinschaft bei. Das bedeutet jedoch nicht, das wir selbstgefällig werden dürfen. Wir dürfen es nicht zulassen das unsere Straßen farblos und eintönig werden. Wir müssen diesen Wandel stoppen, bevor es zu spät ist. WIR BLEIBEN ALLE !

Weiterlesen und mehr Informationen

I am Troy Davis. You are Troy Davis. We will not stop fighting for justice.

Heute vor zehn Jahren wurde Troy Davis, einer der damals bekanntesten Tordeskandidaten in den USA, hingerichtet. "Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davise, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden. Ich bin guter Verfassung und voller Gebete und in Frieden. Aber ich werde bis zu meinem letzten Atemzug nicht aufhören zu kämpfen."

Keine Ausweitung der Befugnisse für das kommerzielle Sicherheitsgewerbe!

Der Koalitionsvertrag der jetzigen Großen Koalition sah eine »Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz« vor. Im Juli 2020 wechselte dafür die Zuständigkeit vom Bundeswirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Laut Bundesregierung stoppte die SARS-CoV-2-Pandemie die Planungen.

Wir befürchten eine Neuauflage dieses Vorhabens, zumal ein Papier des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft vom Frühjahr 2021 auch von einer neuen Regierung hoheitliche Rechte für sich und Beschränkungen des Streikrechts fordert.(1)

Bündnis verschickt –ºWahlprüfsteine–¹ an Bundestagsmitglieder und -kandidat*innen

Das Bündnis aus rund 30 bundes- und landesweit sowie international tätigen Organisationen möchte in vier Fragekomplexen Antworten von den Abgeordneten und Kandidat*innen zu den Forderungen des profitorientierten Sicherheitsgewerbes.

»Für den Bereich der Geflüchteten-Unterbringung befürchten wir eine weitere Verschärfung der Situation«, so Walter Schlecht von –ºAktion Bleiberecht–¹, Freiburg/Brsg. »Dort setzten Sicherheitsdienste grundrechtsverletzende –ºHausordnungen–¹ mit fraglichen Befugnissen durch. Asylsuchende sind in diesen rechtsfreien Räumen dem Handeln der Wachdienste weitestgehend ausgeliefert«. Katharina Grote vom –ºBayrischen Flüchtlingsrat–¹ ergänzt: »Der massive Einsatz von Sicherheitsdienstleistern ist allein der Unterbringungsform geschuldet. Würden geflüchtete Menschen in Wohnungen untergebracht, wäre der Einsatz von Securities hinfällig. Die politische Entscheidung, Menschen in Massenlagern zu kasernieren, ist gleichzeitig ohne den Einsatz von Sicherheitsdiensten nicht umsetzbar und führt zu den gegenwärtigen unhaltbaren Zuständen mit täglichen Grundrechtsverletzungen«.

Doch nicht nur in Lagern sind die rund 260.000 Wach- und Sicherheitsbeschäftigten tätig. »Besonders bedenklich ist, dass das kommerzielle Sicherheitsgewerbe hoheitliche Rechte fordert, also Rechte, die nach dem Grundgesetz regelhaft nur Staatsbediensteten zustehen«, so Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV. »Öffentliche Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe und kein Selbstbedienungsladen für profitorientierte Unternehmen. Dann auch noch das Streikrecht einschränken zu wollen, das ist schon ein einmaliger Vorgang«.

Auffällig ist, dass insbesondere vulnerable Gruppen wie Jugendliche, Wohnungslose, Bettelnde –“ und immer wieder Migrant*innen –“ Opfer dieser Dienste werden. »Das gilt in den Lagern und auf der Straße«, so Andreas Abel von der Straßensozialarbeit-Organisation –ºGangway–¹. »Wir sehen und hören leider immer wieder von Übergriffen kommerzieller Sicherheitsdienste gegen die von uns betreuten Menschen. Wenn ausgerechnet die nun auch noch das Recht zur Personalien-Kontrolle und zur Erteilung von Platzverweisen bekommen sollen –“ und das bei deren niedrigen Qualifikationsniveaus –“, dann vernachlässigt der Staat seine Fürsorgepflicht endgültig«.

Rechtsanwältin Angela Furmaniak, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV und aktiv im bundesweiten Anwält*innen-Netzwerk –ºAG Fananwälte–¹, weist zudem darauf hin, dass »an jedem Wochenende für rund eine Million Fußballfans Bürger- und Menschenrechte buchstäblich auf dem Spiel stehen. Dass die Kontrollaufgaben in Stadien zum Teil Neonazis und ungeschultem Personal, die zudem die Großen der Sicherheitsbranche an Subunternehmen weiterreichen, übertragen werden, kann –“ vorsichtig formuliert –“ nur sehr besorgt machen. Hier nehmen weder Stadionbetreiber, noch Vereine, noch das Sicherheitsgewerbe selbst und auch nicht der Staat ihre Verantwortlichkeiten hinreichend wahr«.

Die Fragen im Wortlaut, das Hintergrundpapier und bereits hier unten alle zeichnenden Organisationen finden sich hier.

Kontakt: wahlpruefsteine_2021@rav.de

Tel.: 030.41 72 35 55

Hashtag: #noSDLG_E

AG Fan-Anwälte | Aktion Bleiberecht Freiburg/Brsg. | Berliner Obdachlosenhilfe e.V. | Bündnis für Straßenkinder in Deutschland e.V. | Bürgerrechte & Polizei/CILIP | Bundesarbeitsgemeinschaft Fanprojekte | Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/Mobile Jugendarbeit | Deutsche Friedensgesellschaft –“ Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen NRW | DFG-VK Essen | Die Landesflüchtlingsräte (aus allen Bundesländern) | Gangway –“ Straßensozialarbeit in Berlin e.V. | Handicap International e.V. | Hannover Solidarisch | Humanistische Union e.V. | Komitee für Grundrechte und Demokratie | Lager-Watch Netzwerk | Lager-Watch Thüringen | No Lager Osnabrück | Pro Asyl e.V. | Solinet Hannover | Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. | Wohnungslosen-Stiftung

[Stand: 14.09.2021]

(1)Vgl. https://www.bdsw.de/images/broschueren/Deutschland_sicherer_machen_-_Eckpunktepapier_BDSW_-_2021.pdf

Quelle: Pressemitteilung 8/21 vom 15.9.2021. Forderung von Flüchtlingsgruppen, Streetwork-, Bürgerrechts- und Anwält*innenorganisationen

Die Hochwasserkatastrophe und die Mobilisierung recht(sextrem)er Akteure

Hochwasser in Altenahr-Kreuzberg am 15. Juli 2021
Hochwasser in Altenahr-Kreuzberg am 15. Juli 2021
Foto: Von Martin Seifert.Der ursprünglich hochladende Benutzer war CnndrBrbr in der Wikipedia auf Deutsch - Übertragen aus de.wikipedia nach Commons.(Original text : Selbst), CC0,
Spätestens seit der Corona-Krise ist allgemein offenkundig, dass Rechtsextreme in Krisen- und Katastrophenmomenten Morgenluft wittern und das Thema bespielen mit dem Ziel politisches Kapital aus einem (vermeintlich) schwächelnden Staat zu ziehen. Doch wollen sie keine uneigennützige Hilfe zur Selbsthilfe leisten, sondern sich als unentbehrliche politische und soziale Avantgarde der Gesellschaft in Erinnerung halten.

Eine Liste unvollständiger Beispiele aus Rheinland-Pfalz:
• Die rechtsextreme Hooligan-Band Kategorie C sammelt Spenden um sie nach Horhausen (Westerwald) zu bringen

• Der rechtsextreme „Volkslehrer“ Nikolai Nerling und ein Tross Mitreisende besucht Ahrweiler

• Die Gruppe „Eltern stehen auf“ aus dem Spektrum der „Querdenker“ planen ein Familienzentrum mit psychologischer Unterstützung für Kinder in Ahrweiler

• Querdenker und „Corona-Rebellen“ melden Versammlungen im Krisengebiet an und chartern Busse dorthin

• Bislang unbekannte fahren mit Lautsprecherfahrzeugen, die polizeilichen Einsatzfahrzeugen ähneln, durch das Krisengebiet und verkünden wahrheitswidrig, dass die Polizei, Hilfs- und Rettungskräfte die Anzahl der Einsatzkräfte reduziert

• Rechtspopulisten und Rechtsextreme sammeln Sach- und Geldspenden (auf eigenen Konten)

Krisen(v)erklärungen
Das Schema mit dem sie in der Krise mobilisieren ist im Kern ein populistisches: Die (öffentlich-rechtlichen) Medien hätten unzureichend gewarnt und damit ihre Existenzberechtigung verwirkt; Verwaltung und Regierung hätten versagt in der Katastrophenvorsorge, weil sie die Gefahr nicht ernst genommen und die zuständigen Stellen kaputtgespart hätten; Die Bundeswehr sei nun zur Unfähigkeit und Nutzlosigkeit verdammt, weil auch sie unterfinanziert und zu allem Überdruss generell im Dienste fremder Interessen operiere, nicht zum Wohle des deutschen Volkes; Der Staat helfe insgesamt zu wenig und schicke vor allem nicht genügend Personal, weshalb beispielsweise Querdenker Versammlungen anmelden, um Staatsbedienstete in die Orte zu zwingen und sie dann der sinnlosen Begleitung der Versammlungen schmähen zu können. Verschwörungsideologen finden in altbekannten Erzählungen eine Erklärung für die Naturkatastrophe, etwa indem sie die NASA bezichtigen für den Niederschlag verantwortlich zu sein (siehe „HAARP“-Verschwörung).

Worauf jetzt zu achten ist
Rechtsextreme inszenieren sich in der Krise als Helfer für die „einfachen“ und von der Elite „verratenen“ Leute. Diesem durchsichtigen karitativen und propagandistischen Handeln können die Akteure vor Ort begegnen, insbesondere stehen Multiplikatoren aus den Verwaltungen, Krisenstäben und der Bürgerschaft in der Verantwortung, sich nicht das Heft des Handelns entreißen und den Rechtsextremen unnötigen Gestaltungs- und Handlungsspielraum zu überlassen. Offizielle Hilfen, die im Einzelfall noch nicht oder nur unzureichend vor Ort präsent sind, eröffnen Vakua, die Rechtsextreme leicht versuchen können (propagandistisch) zu füllen.

• Kameradschaftsführer nahmen in vergleichbaren Fällen Kontakt mit Krisenstäben auf und stellten ihnen Helfer zur Verfügung; organisierte Rechtsextreme traten teils erkennbar in Uniform oder einheitlicher (Partei-)Kleidung im Katastrophengebiet auf.
Krisenstäbe sollten auf solche Angebote mit Skepsis würdigen und sich fragen, wer dort mit welchem Eigeninteresse auftritt und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Helfer, die ohne Absprache ins Katastrophengebiet reisen verstopfen mitunter Zufahrts- und Rettungswege, bindet Einsatzkräfte und steht im Weg herum –“ Krisenstäbe sollten das in ihrem Einsatzkonzept bedenken.

• Rechtsextreme übergeben Sach- und Geldspenden teils an große Organisationen oder Krisenstäbe in der Erwartung eines schmeichelhafte Fotos, das die eigene Rolle würdigt und sich für die Propagandazwecke nutzen lässt.
Organisationen und Krisenstäbe sollten auch hier die Helfer wachen Auges würdigen sich gewahr werden, wer ihnen gegenüber steht und welche Eigeninteressen das Gegenüber verfolgt und entsprechende gemeinsame Fotos verweigern.

• Eigene Verteilung von Sach- und Geldspenden
Innerhalb der Krisengebiete sollte der Krisenstab darauf bestehen eigenverantwortlich die Verteilung von Spenden durchzuführen –“ und dies auch durchsetzen, damit Rechtsextreme nicht in ihrer instrumentellen Rolle als Kümmerer öffentlich aufgewertet werden.

• Rechtsextreme senden aus dem Krisengebiet in sozialen Medien und vermitteln dort falsche Informationen.
Denkbar wäre es, dass die Polizei ihre rechtlichen Bestimmungen nutzt und auf das Verlassen des Katastrophengebiets hinwirkt. Ein Zwischenschritt kann im Kontrollieren von Presseausweisen bestehen.
Einsatzkräfte und Helfer aus der Bürgerschaft sollten dafür sensibilisiert werden, dass sie von Rechtsextremen für Propagandabeiträge vereinnahmt werden könnten.

• Ehrungen für Helfende nach der Katastrophe
Auch nach den Aufräumarbeiten stehen insbesondere Kommunen und Hilfsorganisationen in der Verantwortung Rechtsextremen nicht nachträglich noch eine offizielle Ehrung zu erteilen.

Grundsätzlich sind in den Auseinandersetzungen die selbstlosen Ideale der Blaulichtfamilie (jeder Person wird ohne Ansehen gemäß ihrer Notlage geholfen) gegen den ausschließenden Ansatz der Rechtsextremen zu behaupten. Das ist nicht nur, aber gerade auch in der Krise, das Gebot der Vernunft und Menschlichkeit.

Quelle: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus / DGB Koblenz, Erklärung vom 21. Juli 2021 (pdf)

Köpi-Konzert gegen Räumung

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Gelungene Überraschung bei der Köpi-Kundgebung für den bedrohten Wagenplatz vor der Tür des Eigentümers in der Karlsruher Straße: Neben Teratoma, Mal Élevé und vielen anderen kam auch K.I.Z. auf die Bühne. Vor vielen Jahren hatten sie ihren ersten wichtigen Auftritt in der Köpi.

Der Gerichtstermin steht kurz bevor. Er findet statt am 10. Juni ab 12 Uhr im Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße 91, Saal B 129. Ab 11 Uhr gibt es eine Kundgebung vor dem Gericht. Kommt alle!

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

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Urteil im „Agent Orange“-Prozess in Evry: Im Namen BAYERs

Im historischen „Agent Orange“-Prozess in Evry in der Nähe von Paris ist am heutigen Montag eine Entscheidung gefallen. Das Gericht hält die Klage gegen BAYER/MONSANTO, DOW CHEMICAL, HERCULES, UNIROYAL und neun weitere Konzerne, die während des Vietnamkrieges Agent Orange produziert haben, für unzulässig. In seinem Urteil schließt sich das Gericht der Sichtweise der BAYER/MONSANTO-Anwält*innen an. Diese hatten argumentiert, dass die Verantwortung für den Einsatz von „Agent Orange“ alleine bei der US-Regierung in Washington läge. Keine Verantwortung trügen die „Lieferanten zu Kriegszeiten“, so der BAYER-Konzern. Dementsprechend äußerte nun das Gericht, dass die Unternehmen „auf Anweisung und im Namen des amerikanischen Staates bei der Vollendung eines souveränen Aktes“ gehandelt hätten.

William Bourdon, einer der Anwälte Tran To Ngas sagte zu dem Urteil: „Wir lehnen dies auf der Grundlage des nationalen, europäischen und internationalen Rechts entschieden ab. Es gibt viele Beispiele in der Geschichte, in denen multinationale Unternehmen versucht haben, –šle fait du prince–™(Anm. des Autors: französischer Rechtsbegriff; willkürlicher Akt der Regierung oder des Staattsoberhauptes) oder höhere Gewalt durchzusetzen, mit der Begründung, dass sie unverantwortlich sein sollten, weil sie nur einen politischen Befehl befolgten. Wir sind eher zuversichtlich, dass sich das Gesetz zugunsten einer verstärkten Rechenschaftspflicht privater Akteure entwickelt hat, auch wenn diese behaupten, auf Veranlassung der Exekutive gehandelt zu haben.“

„MONSANTO hat das giftige, zusätzlich mit Dioxin verunreinigte Agent Orange nicht nur geliefert“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann: „Der Konzern hat auch eine aktive Rolle gespielt. Er stand bereits seit 1950 mit dem Pentagon in einem regen Austausch über die Kriegverwendungsfähigkeit der –šAgent Orange–™-Grundlagenchemikalie. Hier liegt eine Mittäterschaft vor. Für diese erhält BAYER/MONSANTO mit dem Urteil nun den Persilschein.“

Geklagt hatte die mittlerweile 79-jährige vietnamesisch-stämmige Französin Tran To Nga, Sie war während des Krieges als Lehrerin und Journalistin tätig. Während eines Angriffes Ende 1966 in Cu Chi (nördlich von Saigon) war sie in eine von einem Flugzeug aus versprühte Wolke von Agent Orange geraten. Über die schweren gesundheitlichen Folgen war sie sich damals nicht im Klaren. Ein Kind, welches sie drei Jahre später zur Welt brachte, starb jedoch mit nur 17 Monaten an Atembeschwerden. Vorher hatte sich die Haut in Fetzen von dessen Körper abgelöst. Noch heute leidet Tran To Nga an den schweren gesundheitlichen Spätfolgen der Besprühung: Brustkrebs, Herzprobleme, Alpha-Thalassämie, Diabetes Typ zwei, hoher Blutdruck sowie Chlorakne, einer Hautkrankheit.

Eine Gesetzesänderung im Jahr 2013 eröffnete französischen Staatsbürger*innen die Möglichkeit der rechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Genoziden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese außerhalb der französischen Grenzen begangen werden. Dieser Möglichkeit bediente sich Tran To Nga und zog vor Gericht.

Dass sie diese Etappe des Prozesses nun verloren hat, entmutigt die Frau jedoch nicht. Bereits vorher hatte sie erklärt, dass, falls sie „den ersten Schritt dieses Prozesses verlieren“ würde, sie „zusammen mit ihren Unterstützern in Berufung gehen“ würde.

Quelle: Presse-Information vom 10.05.21, Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)

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