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Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen – trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

S21 und und der Zugbrand im Terfenser Tunnel: Schluss mit dem Weggucken!

Logo des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21Das Brandunglück, vorletzte Nacht im Terfenser Tunnel bei Innsbruck, muss als Menetekel für die schwerwiegenden Mängel in puncto Tunnelsicherheit beim Projekt Stuttgart 21 verstanden werden:

In Terfens hatte die Feuerwehr auf frühzeitiges Lüften gegen die Rauchentwicklung verzichtet, weil dadurch immer die Gefahr besteht, das Feuer zusätzlich anzuheizen – das massive Einblasen von Luft aber ist in Stuttgart als Standard vorgesehen.
Weiter: In Terfens hatte die Feuerwehr Atemschutzmasken („Fluchthauben“) in ausreichender Zahl zur Verfügung, um die 151 Fahrgäste aus dem Rauch zu evakuieren. Das aber ist in den Stuttgarter Tunnels, wo Züge mit weit mehr als 2000 Fahrgästen verkehren sollen, völlig illusorisch. Schon allein der Zeitaufwand, um so viele Fahrgäste mit solchen Hauben zu versehen und in die Bedienung einzuweisen, wäre so groß, dass eine womöglich fortschreitende Brandentwicklung eine Bergung aus dem Zug nicht mehr möglich machen würde. „Selbstrettung“ in angeblichen 15 Minuten oder „Rette sich, wer kann“ ist die Devise des S21-„Brandschutzkonzepts“.

Der Terfenser Tunnel verfügt über Notausgänge ins Freie, über die Betroffene in Sicherheit gebracht werden konnten. Beim S21-Fildertunnel etwa dient dazu die parallele Röhre, die von den Gegenzügen befahren wird und deshalb erst nach dem Freifahren der Röhre und der Abschaltung der Oberleitung nutzbar ist.

Dass aber auch das im Brandfall keine sichere Lösung ist, hat sich in Terfens gezeigt: Die Zugführung hatte die Fahrgäste aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten und sich im letzten Waggon des Zuges zu versammeln – offensichtlich, weil von Anfang an die von den direkt hinter der Lok befindlichen Auto-Waggons ausgehende Verrauchung des Tunnels keine sichere Flucht mehr ermöglichte. In Stuttgart müssten in einer solchen Situation im schlimmsten Fall weit über 2000 Fahrgäste in den letzten Wagen gebeten werden (falls es überhaupt Durchgänge von Wagen zu Wagen gibt) und dort auf Hilfe hoffen – während der Rauch unter entsprechenden Bedingungen genau dorthin geblasen würde.

Auch in Terfens zeigte sich im Übrigen, dass die Dauerbehauptung der Bahn, ein brennender Zug würde grundsätzlich vor dem Anhalten ins Freie bzw. in den Tiefbahnhof gefahren, der Tatsache widerspricht, dass z.B. bei Stromausfall automatisch alle Bremsen unausweichlich blockieren.

Zum 25. Jahrestag des verheerenden Zugunglücks von Eschede hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) gemahnt, alles dafür zu tun, dass sich eine solche Katastrophe niemals wiederholen dürfe.

Martin Poguntke, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, fordert dazu:
„Wir erwarten vom Verkehrsminister, dass er und alle Verantwortlichen – insbesondere der Stuttgarter Branddirektor Dr. Belge – dieser Forderung konkrete Taten folgen lassen und das „Brandschutzkonzept“ der S21-Tunnels unverzüglich einer schonungslosen Überprüfung unterziehen. Bis zu einer überprüfbaren Lösung der Brandschutzprobleme muss jeglicher Zugverkehr in diesen Tunnels untersagt werden.
Quelle: PM des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Die Deutsche Bahn muss sich aus dem „Tren Maya“ zurückziehen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

An Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG.
An Niko Warbanoff, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Engineering & Consulting GmbH.
An die DB Engineering & Consulting GmbH.
An den Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
An den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.
An die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wimmelbild mit verschiedenen Aspekten des geplanten Tren Maya und des vielfältigen Widerstandes gegen das Megaprojektmit Empörung habe ich von der Beteiligung der DB Engineering & Consulting GmbH, einer Tochterfirma der Deutschen Bahn AG am umstrittenen Megaprojekt „Tren Maya“ in Mexiko erfahren. Wie vielfach belegt ist 1, wirkt sich dieses großangelegte Infrastrukturprojekt in unterschiedlichster Hinsicht katastrophal auf die Ökosysteme der Region aus –“ so zerschneidet es den größten Regenwald des Landes, zerstört dabei den Lebensraum vieler bedrohter Tierarten wie etwa des Jaguars 2, 3 und führt zu massiven Rodungen in Amerikas zweitgrößtem Regenwald 4.

Auf der Halbinsel Yucatan wird mit den sog. „Cenotes“, einem großen System von Karsthöhlen, zugleich die größte Grundwasserreserve der Region in Gefahr gebracht 5, teilweise schon bei den Bauarbeiten zerstört oder kontaminiert. Viele weitere Umweltauswirkungen sind noch nicht einmal geklärt, da sich die mexikanische Regierung gegen entsprechende Umweltverträglichkeitsstudien sperrt. All das sollte als Argument genügen, dass für die Deutschen Bahn, als einem angeblich dem Klimaschutz verpflichteten Unternehmen, jede Beteiligung an einem solchen Projekt hinfällig ist.

Noch problematischer ist ihre Beteiligung jedoch in menschenrechtlicher und legaler Hinsicht. Sowohl das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte als auch das UN-Kommitee gegen Rassendiskriminierung sind in ihren Aussagen eindeutig: Der „Tren Maya“ verletzt die Rechte indigener Gruppen, vor allem das Recht auf eine freie, vorherige und informierte Konsultation über Projekte, die ihr Land und ihre Gemeinden betreffen 6,7. Dieses Recht ist festgeschrieben im Abkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (kurz: ILO 169), das in Deutschland im Juni 2022 in Kraft getreten ist und damit für die deutsche Regierung ebenso bindend ist wie für den überwiegend in Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn.

Besonders schockierend sind in diesem Zusammenhang auch die Falschaussagen der Bundesregierung (durch Staatssekretär Ferlemann) in der Antwort vom 14.09.2021 auf die parlamentarische Anfrage von Sabine Leidig (Die LINKE), die UN seien in das Projekt über ihre Unterorganisationen OHCHR, UN-Habitat, UNESCO und UNOPS eng eingebunden 8. Fakt ist: Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) kritisiert unzweideutig die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem „Tren Maya“ 9 –“ UN-Habitat und UNOPS hingegen sind in einen Korruptionsskandal verwickelt, weil sie mutmaßlich Gelder der mexikanischen Regierung annahmen, um das Megaprojekt zu unterstützen 10. Auch eine Sprecherin der DB Engineering & Consulting GmbH wiederholte diese Falschaussagen gegenüber der internationalen Kampagnenorganisation SumOfUs 11. Es scheint, als wissen Deutsche Bahn und Bundesregierung um die katastrophalen Auswirkungen des Projektes, versuchten sie aber absichtsvoll zu vertuschen!

Der Schutz indigener Gruppen ist nicht nur eine Frage der Menschenwürde, er ist auch gleichbedeutend mit dem Schutz unserer Ökosysteme und damit unseres Klimas und unseres Planeten. Laut BMZ befinden sich 80 % der weltweit verbleibenden Biodiversität auf indigenem Gebiet 12. Ich schließe mich daher der Kritik zahlreicher UN-Organisationen sowie weiterer Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International 13, Peace Brigades International 14 und Greenpeace 15, besonders aber den lokalen Umweltschützer:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen 16 und indigenen Organisationen 17 an und fordere:

Die Deutsche Bahn muss sich aus dem Megaprojekt „Tren Maya“ zurückziehen! Unterlassen sie diese Form der Beihilfe zu Ökozid und Ethnozid!

--
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Trüten






10 U.a.: The Yucatan Times: „Secret agreements between AMLO–™s government and the United Nations for the `Tren Maya ́ is discovered“ (22. Juni 2022), https://www.theyucatantimes.com/2020/06/secret-agreements-between-amlos-government-and-the-united-nations-for-the-tren-maya-is-dicovered/, [zuletzt aufgerufen am 06.06.2022]



13 Amnesty International Report 2020/21, Länderbericht Mexiko: https://www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/amnesty-report/jahre/2020/laenderbericht-mexiko, [zuletzt aufgerufen am 30.07.2021]


15 https://www.lajornadamaya.mx/yucatan/170783/greenpeace-mexico-hace-un-llamado-a-reflexionar-sobre-el-voto, [zuletzt aufgerufen am 30.07.2021]

16 Greenpeace Mexiko: „Organizaciones y ciudadanos rechazan el Tren Maya con una carta a AMLO“, https://www.greenpeace.org/mexico/blog/8524/organizaciones-y-ciudadanos-rechazan-el-tren-maya-con-una-carta-a-amlo/, [30.07.2021]



Zur Petition, deren Unterzeichnung nicht schaden kann, solange mensch sich nicht darauf verlässt, allein mit einem Appell an die Verantwortlichen etwas auszurichten.

Bahnchaos in Stuttgart: Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.03.2023

Logo der Fraktion DIE LINKE/PIRAT Regionalversammlung StuttgartDringlichkeitsantrag zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.03.2023:

Die Fraktion DIE LINKE/PIRAT beantragt:
1. Der Verkehrsausschuss missbilligt die kurzfristige Ankündigung der Streckensperrung der Bahnstrecke Waiblingen–“Bad Cannstatt in der Zeit vom 21.04.-29.07.2023.
2. Sofern die nachfolgenden Fragen nicht in der Verkehrsausschuss-Sitzung am 15.03.2023 von den Vertreter*innen der Deutschen Bahn (DB) abschließend und vollständig beantwortet werden können, fordert der Verkehrsausschuss die DB auf, diese umgehend zu beantworten, der Region die Antworten spätestens bis zum 22.03.2023 zur Verfügung zu stellen, und die Antworten in der Klausur des Verkehrsausschusses am 27.03.2023 vorzutragen, zu erläutern und ggf. Nachfragen zu beantworten. Sollte eine umfangreiche und vollständige Darstellung bis zum 27.03.2023 nicht möglich sein, ist für die Beantwortung der Fragen eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 12.04.2023 einzuberufen.

a. Ist der in den Medien verbreitete Grund für die Sperrung tatsächlich nur die angeblich nicht fristgemäße Umrüstung von Triebwagen und Lokomotiven für ETCS, oder gibt es weitere Gründe für die Sperrung?
b. Sind mildere Maßnahmen für die S-Bahn-Fahrgäste, wie z.B. Pendelfahrten auf einzelnen Gleisen zwischen Waiblingen und Bad Cannstatt, ernsthaft geprüft worden? Falls ja, warum wurden diese verworfen?
c. Welches Konzept für einen Ersatzverkehr kommt während der Streckensperrung zum Einsatz?
d. Gibt es eine Entschädigung für die Besitzer von Abonnements? Falls ja, in welcher Form?
e. Ist 2023 mit weiteren Streckensperrungen im regionalen Streckennetz zu rechnen, die dem VRS als Aufgabenträger bisher noch nicht angekündigt wurden?
f. Werden die auf der Remsbahn ab dem 22.03.2023 vorgesehenen Teil- und Vollsperrungen unverändert umgesetzt, oder werden die vorgesehenen Maßnahmen zeitlich an die zusätzliche Streckensperrung angepasst?

Begründung:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der kurzfristigen Ankündigung am 09.03.2023 in Verbindung mit der geplanten Umsetzung ab dem 21.04.2023.
Als Aufgabenträger muss die Region die Auswirkungen auf die Fahrgäste kennen und einschätzen können. Insbesondere die Fahrgäste der S2 haben ja nach der ursprünglichen Planung bereits ab 22.03.2023 erhebliche Einschränkungen sowie Vollsperrungen auf der Remsbahn zu erdulden. Die Informationspolitik der DB wirft im Zusammenhang mit der Begründung der zusätzlichen Streckensperrung viele Fragen auf. Insbesondere der angegebene Grund, auch über 2025 hinaus eine Doppelinfrastruktur wegen nicht rechtzeitiger Umrüstung der Fahrzeuge vorhalten zu müssen, erscheint angesichts der langen Planungs- und Vorbereitungszeit der ETCS-Umrüstung äußerst fragwürdig.

Für die Fraktion DIE LINKE/PIRAT
Christoph Ozasek, Fraktionsvorsitzender
Wolfgang Hoepfner, Mitglied im Verkehrsausschuss
Michael Knödler Mitglied im Verkehrsausschuss

Quelle: Antrag vom 12. März 2023 (PDF)

#Stuttgart21-Gegner*innen solidarisch mit #Lützerath: "Kohle bleibt unten - Bahnhof bleibt oben"

Sharepic des Aktionsbündnisses: Kohle bleibt unten - Bahnhof obenMit Unverständnis und Entsetzen reagieren auch die Gegner*innen von Stuttgart21 auf den Versuch von RWE und Politik, mit Lützerath ein starkes Symbol des Widerstands gegen die Klimakrise zu brechen. RWE und Politik setzen damit den –highway to climate hell– fort, den UN-Generalsekretär Guterres angesichts der weltweit ungebrochen steigenden CO2-Werte geißelte.

Als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung ruft das Aktionsbündnis auf, den friedlichen Widerstand gegen die Räumung von Lützerath und die damit beabsichtigte Fortsetzung des Braunkohleabbaus und der Kohleverstromung zu unterstützen. Motto: „Kohle bleibt unten, Bahnhof bleibt oben!“ Die Klimabewegung macht im Konflikt um Lützerath dieselbe Erfahrung mit Grüner Regierungspolitik wie die Bewegung gegen Stuttgart21 seit 10 Jahren: nämlich maßlose Enttäuschung. Von den Protesten gegen S21 mit großen Erwartungen in die Regierungen des Landes und der Stadt Stuttgart getragen, wandelten sich Grüne Regenten binnen kurzem zu Projektförderern.

Und das selbst jetzt, wo mit weiteren 47 km Tunneln versucht wird, das planerisch längst gescheiterte Projekt um den Preis weiterer hoher Klimaschäden zu retten.

Wir fordern die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung, insbesondere die Grünen Klima- bzw. Umweltminister*innen dort, auf, aus der Eskalationsspirale in Lützerath auszusteigen.

Lützerath darf nicht zu einem Symbol des Weiterso sondern muss zu einem Symbol des radikalen Bruchs mit dem Fossilismus werden.

Stuttgart21-Gegner*innen mobilisieren auf den Montagsdemos und in den sozialen Medien für die Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, den 14.1. um 12h in Lützerath. Die Anreise erfolgt mit Bussen, per Bahn (Gruppentickets), individuell und per Mitfahrgelegenheiten. Viele Stuttgart21-Gegner*innen beteiligen sich schon jetzt an den Protesten und werden am 14.1. in Lützerath friedlich präsent und sichtbar sein.

Die konkrete Reiseorganisation ab Stuttgart liegt. v.a. in den Händen von Fridays for future: Busreisen Abfahrt 14.1., 6h Karlsplatz, Mitfahrbörse und der BUND-Jugend: Bus: Abfahrt 14.1. 5h Schlossplatz
Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, 12. Januar 2023

Stuttgart, Stuttgart, Autostadt? Aktionsbündnis Kesselbambule lädt zum Klimacamp ein!

Mobilisierungsplakat für das Klimacamp 2022 in StuttgartIhr habt bestimmt schon davon gehört: Vom 16. - 22. September findet das Kesselbambule Klimacamp 2022 mit dem Motto "Klimagerechte Mobilität für Alle!" statt - und das mitten im Hotspot der Automobilindustrie. Wir laden euch ganz herzlich dazu ein.

Das Camp findet parallel zum Greenwashing-Event "Europäische Mobilitätswoche" statt. Unseren Aufruf findet ihr hier. Auf dem Camp gibt es ein vielfältiges politisches Programm, Vernetzung, Musik, Diskussionen und gemeinsame Aktionen.

Wir müssen nicht in die Zukunft schauen, um über die Klimakrise zu reden, denn die Folgen werden schon jetzt immer konkreter. Brennende Wälder, verödete Flächen, Artensterben. Und eine der Ursachen liegt in Stuttgart und Umgebung. Der Hotspot der Automobilindustrie ist zentral mitverantwortlich hierfür und diese macht Gewinne in Milliardenhöhe.

Wir sagen: Eine andere Welt ist möglich. Das Camp bietet uns den Raum über Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten der Klimagerechtigkeitsbewegung und darüber hinaus zu diskutieren und uns über Aktionsformen auszutauschen.

Das Kesselbambule Klimacamp ist nur durch die Beteiligung und Unterstützung vieler Menschen möglich! Auch durch deine?

Für die kommenden Wochen freuen wir uns über eure Hilfe damit das Camp ein voller Erfolg wird:

  • Unterstützt uns bei der digitalen Mobilisierung: Schickt diese Mail an eure Freund*innen und Bekannte oder teilt die Beiträge auf social media oder euren Webseiten. Wenn ihr noch angepasste Materialien (Sharepics, etc.) benötigt, meldet euch bei uns.

  • Unterstützt uns bei der Mobilisierung vor Ort: Hohlt euch gerne Plakate, Flyer und Aufkleber in der Raupe Immersatt, Johannesstraße 97, 70176 Stuttgart ab.

  • Steigt in den Organisationsprozess ein: So ein Camp bedeutet eine ganze Menge Arbeit und es gibt noch viele verschiedene Aufgaben, die auch kurz vor dem Beginn übernommen werden können. Wir freuen uns über neue Menschen. Meldet euch gerne per Mail für mehr Informationen.–‹–‹–‹–‹–‹–‹–‹

  • Kohle für Klimagerechtigkeit: Für unser Camp gibt`s wie im vergangenen Jahr eine Crowdfunding-Kampagne. Wir brauchen das Geld, um unsere Referent*innen für ihre Arbeit zu entlohnen, Technik zu bezahlen, uns ein gemütliches Zirkuszelt als Veranstaltungsraum auf das Gelände zu stellen und dafür zu sorgen, dass jede Person, die am Camp teilnehmen möchte, das unabhängig von ihrer finanziellen Situation auch tun kann.

Mit dem Camp holen wir die radikale Mobilitäts- und Systemwende mitten nach Stuttgart. Im Stadtgarten wollen wir Visionen für eine klimagerechte, solidarische Gesellschaft teilen, weiterentwickeln und verwirklichen - auf dem Camp und in Aktion. Von A wie Äpfel für´s Müsli schneiden bis Z wie Zelte aufbauen, sind auch Infrastruktur und Sorgearbeit Teil unseres Camp und Teil unserer konkret gelebten Vision für ein solidarisches Morgen.

Lust auf Bambule in der Kesselstadt Stuttgart? Hier geht´s zur Anmeldung

Nach Kranbesetzung und Zwischenruf bei Scholz-Rede: Prozess gegen junge Klimaaktivist*innen - Die Falschen auf der Anklagebank!

Ausleger des Züblin Kranes, an dem ein Transparent mit der Aufschrift: "S21=Klimakiller", umrahmt von den Logos von "Extinction Rebellion (XR)" und "UMSTIEG21 Plus" hängt. Im Hintergrund das Bahnhofsgebäude, im Vordergrund die Dauermahnwache gegen Stuttgart 21 Quelle: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022
Ausleger des Züblin Kranes, an dem ein Transparent mit der Aufschrift: "S21=Klimakiller", umrahmt von den Logos von "Extinction Rebellion (XR)" und "UMSTIEG21 Plus" hängt. Im Hintergrund das Bahnhofsgebäude, im Vordergrund die Dauermahnwache gegen Stuttgart 21
Quelle: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022
Weil sie einen Baukran der Fa. Züblin kurzzeitig besetzt hatten, um gegen die verheerenden Klimafolgen des Projekts Stuttgart21 zu protestieren, stehen drei junge Klimaaktivist*innen am 7. September in Stuttgart vor Gericht. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Einem der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, nach einem Zwischenruf bei der Rede des Bundeskanzlers auf dem Katholikentag im Mai in Stuttgart passiven Widerstand gegen die Verweisung aus dem Saal geleistet zu haben. Vorwurf: Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

In einer Presseerklärung beschreiben die Angeklagten die Abläufe und erklären ihre Motivation. Dass gerade die Jungen nicht ruhig zuschauen, wie die verantwortliche Politik sie ihrer Zukunftschancen beraubt, sondern immer offensiver rebellieren, verdient keine Strafanzeigen, sondern höchste Anerkennung. Auf die Anklagebank gehören vielmehr alle, die jahrelang die Energie- und Verkehrswende ausgebremst haben, die unbeirrt absurde und klimaschädigende Großprojekte weiterbauen lassen, die ungebremst Bodenversiegelung betreiben (der Flächenfraß hat 2021 in Baden-Württemberg mit 2 278 ha einen weiteren Höchststand erreicht), die jetzt neue fossile Infrastrukturen errichten, Laufzeitverlängerungen von Kohle- und Atomkraftwerken planen, und die nicht einmal in der Lage sind, Tempolimits auf Autobahnen zu beschließen.

Zur Unterstützung der angeklagten Klimaaktivist*innen ruft das Aktionsbündnis auf zur Teilnahme an einer Protestveranstaltung am Mittwoch, 7. September 2022, um 11.30 h vor dem Eingang des Amtsgerichts Stuttgart, Hauffstraße 5 (Nähe Haltestelle Neckartor)
Die öffentliche Verhandlung beginnt um 12.30 h.

Quelle: Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, Donizettistraße 8 B, 70195 Stuttgart

Streit zwischen Klimaaktivist*innen und Olaf Scholz erreicht das Stuttgarter Amtsgericht

Am Ausleger des Züblin Kranes hängt ein Transparent mit der Aufschrift: "S21=Klimakiller", umrahmt von den Logos von "Extinction Rebellion (XR)" und "UMSTIEG21 Plus" Quelle: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022
Am Ausleger des Züblin Kranes hängt ein Transparent mit der Aufschrift: "S21=Klimakiller", umrahmt von den Logos von "Extinction Rebellion (XR)" und "UMSTIEG21 Plus"
Quelle: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022
Bundeskanzler Scholz verglich Klimaaktivismus mit dem Nationalsozialismus, nachdem Klimaaktivist*innen seine Aussage zur Kohleenergie unterbrachen. Jetzt droht einem der beteiligten Aktivisten, Simon Helmstedt, ein Gerichtsverfahren. Vor wenigen Tagen erhielt Helmstedt eine Vorladung zum Amtsgericht Stuttgart. Dort wird am 07.09.2022 ab 12:30 Uhr über die Vorwürfe Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Körperverletzung verhandelt. Es geht um einen Streit auf dem Katholikentag. Eine weitere Aktion des Angeklagten wird an dem Tag noch mitverhandelt. In dieser hat er mit zwei anderen Aktivist*innen den höchsten Kran der "Stuttgart 21"-Baustelle kurzzeitig besetzt.

Diskussion mit Scholz
Auf dem Katholikentag in Stuttgart stand Olaf Scholz auf einem Podium. Die Aussage "Wenn wir jetzt unsere große Energiewende organisieren, wenn wir dafür sorgen, dass wir auf erneuerbare Energien setzen und Aussteigen aus der Kohleverstromung, dann ist schon die Frage, was wir dem Arbeiter und der Arbeiterin in den Tagebauen sagen über seine Perspektive." erregte große Empörung bei einigen anwesenden Klimaaktivist*innen. Simon Helmstedt fiel ihm ins Wort "Schwachsinn! Die Arbeitsplätze, die da verloren gehen würden, sind im Vielfachen durch die Änderung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) verloren gegangen und es gibt in den Erneuerbaren Energien eine Vielzahl mehr zu gewinnen".

Daraufhin verglich Bundeskanzler Olaf Scholz Klimaaktivismus mit dem Nationalsozialismus: „Ich sage mal ganz ehrlich: Diese schwarzgekleideten Inszenierungen bei verschiedenen Veranstaltungen von immer den gleichen Leuten erinnern mich an eine Zeit, die lange zurückliegt –“ und Gott sei Dank“.

Scholz distanzierte sich bis heute nicht von seiner Aussage. Die Aktivist*innen wurden umgehend gewaltsam aus dem Raum geräumt. In der Anzeige wird Hausfriedensbruch (§123) vorgeworfen, weil der Aktivist nicht gehen wollte. Als ihm mitgeteilt wurde, dass er nun eine Straftat begehe, rannte er aus dem Haus, um der Anweisung schnellstmöglich Folge zu leisten, was einigen Tumult auslöste und dazu führte, dass die Polizei einschritt und ihn zu Boden brachte. Dabei hat sich ein Polizist einen Kratzer am Finger zugezogen. Jetzt werden noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 Abs. 1), und fahrlässige Körperverletzung (§229) vorgeworfen.

"Während Kohlekonzerne täglich Klimaverbrechen in Millionenhöhe begehen, beschäftigt sich die Politik damit Ausreden zu finden, und die Gerichte damit, einen friedlichen Protest zu kriminalisieren" Charlie Kiehne (20), Aktivistin

Stuttgart 21
Mitverhandelt wird der Vorwurf des Hausfriedensbruchs bei einer Kranbesetzung auf der Baustelle von "Stuttgart 21" am 14.05.2022. Damals entrollten Simon Helmstedt, Charlie Kiehne und Samuel Bosch ein Banner mit der Aufschrift "S21 = Klimakiller" am höchsten Baukran der Baustelle. "Stuttgart 21 ist ein Klimakiller, u.a. weil es Unmengen an klimaschädlichen Beton verschlingt. Der alte Bahnhof hat besser funktioniert als es der neue tun wird. Ich verstehe nicht, warum so viel Geld in unnötige Prestigeprojekte verpulvert wird, wenn wir es stattdessen bei effektivem Klimaschutz dringend brauchen." Samuel Bosch (19), Aktivist

Quellen: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022

Sondersitzung des S21-Lenkungskreises zum Gäubahndrama: Schildbürgerstreich als Klimaverbrechen

„Heillos verfangen haben sich die Verantwortlichen im Gestrüpp der chaotischen S21-Planungen“, so Bündnissprecher Dieter Reicherter vor der Sondersitzung des S21-Lenkungskreises zur drohenden Stilllegung des Panoramaabschnitts der Gäubahn. Seit gut 20 Jahren scheitern die Bahn und die „S21-Verbesserungspolitiker*innen“ daran, eine genehmigungsfähige Planung für die Gäubahnanbindung des Flughafens vorzulegen. Nun warten die Verantwortlichen mit zwei neuen Zumutungen auf.

Als neue rettende Idee zaubert die Politik jetzt den „Pfaffensteigtunnel“ aus dem Hut. Zwei Röhren mit jeweils ca. 11,5 km Länge sollen die Gäubahn an Böblingen vorbei unterirdisch zum Flughafen führen.

  • Während die öffentlichen Haushalte aus allen Nähten platzen, sollen dafür weitere gutachterlich bestätigte 2,7 Mrd.€ ausgegeben werden
  • Während die Welt sich immer mehr dem Klimakollaps nähert, soll hier erneut die Emission Hunderttausender Tonnen Treibhausgase in Kauf genommen werden für den CO2-intensiven Tunnelbau und z.B. für errechnete 266 000 zusätzlicher LKW-Fahren für Tunnelaushub
  • Während die Klimapolitik auf die Reduzierung des Flugreisens drängt, soll mit der Bahnanbindung des
     Stuttgarter Flughafens das Fliegen attraktiver gemacht werden
  • Während weltweit immer mehr Menschen verhungern, würden auf den Fildern 30 ha fruchtbarster Ackerböden allein für die Baustelleneinrichtung nördlich des Flughafens geopfert.

„Das ist nicht nur ein Schildbürgerstreich, das ist ein Klimaverbrechen“, so Reicherter.

Die zweite Zumutung folgt aus der ersten. Weil die Flughafenanbindung bis auf Weiteres gescheitert ist, Stuttgart21 aber Ende 2025 teileröffnet werden soll, plant die Bahn die Kappung der Gäubahnzufahrt zum Bahnknoten Stuttgart bis eine S21-kompatible Lösung für die Flughafenanbindung gefunden sei, also eher bis zum St.-Nimmerleinstag. Pendler*innen und Fahrgäste auf der Fernverbindung von Zürich über Stuttgart nach Norden müssten irgendwo im Vorfeld umsteigen, um zum Hauptbahnhof zu gelangen. Viele Reisende würden auf das Auto umsteigen. Verkehrswende rückwärts! Die wichtigste Ausweichstrecke bei den häufigen Störungen auf der S-Bahn-Stammstrecke wäre blockiert. Nach Ansicht der Verantwortlichen sei die direkte Zufahrt nicht mehr möglich, weil sie den geplanten Städtebau auf dem Gleisvorfeld, der wichtigsten Stuttgarter Frischluftschneise, behindere – ein weiterer klimapolitischer Frevel!

Während die S21-Planerei immer neue Blüten treibt, nehmen Unpünktlichkeit, Fahrlässigkeiten und Beinahe-Katastrophen fast täglich zu. Es ist Zeit, sich mit dem Gedanken des endgültigen Scheiterns des Projekts anzufreunden und das Nachdenken über klimagerechte Alternativen zuzulassen. Dies fordert das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung. Ein sofortiger Planungsstopp für den Pfaffensteigtunnel sowie umgehende Schritte zum Erhalt der oberirdischen Zuführung zum Stuttgarter Hauptbahnhof sind das Mindeste, was der Lenkungskreis am Montag beschließen sollte.

Protestaktion zur Sondersitzung des S21-Lenkungskreises
Montag, 18. Juli, um Fünf nach Zwölf (12.05h)
vor dem Sitz der Region Stuttgart, Friedrichstraße 10 (Ecke Kronenstraße)

Es spricht u.a. ein/e Klimaaktivist*in von Fridays for Future

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