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Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen – trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Aber ich habe doch gar kein Konto bei der Kreissparkasse...

Immer dann, wenn mir langweilig ist, schaue ich mal in den Spamordner. Neulich trudelte eine recht gut gemachte Mail rein, die von der Kreissparkasse zu stammen scheint. Allerdings mit zwei entscheidenden Fehlern: Weder habe ich ein Konto bei dieser Bank, noch heiße ich so, wie ich in der Mail angesprochen werde. Von der Absenderadresse, die nicht gefälscht war über die Metadaten der Mail (Hearder usw.) oder die Links, auf die darin verwiesen wird, will ich gar nicht erst anfangen:

Screenshot der Mail

Also gut, nach dem Klick auf "Weiter zur Kontrolle" geht es weiter im Browser:

Loginseite der ScammerIm weiteren Verlauf habe ich mal ein paar Phantasiedaten eingegeben, die auf den ersten Blick genau so plausibel erschienen wie diese Phishing Webseite und den ganzen Registrationsprozess durchlaufen. 

Das Ende vom Lied: 

Erfolgreicher Abschluss

Ein wiederholter Aufruf der Seite ist dann nicht mehr möglich, weil die Tracking Url, die durch das Anklicken des "Weiter zur Kontrolle" in der oben genannten email gesetzt wurde, eindeutig mit der Mailadresse an die die Mail ging, verbunden war. Mehr brauchten die Scammer nicht, um durch die Befragung Online-Banking-Zugangsdaten, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie die Daten der Sparkassen-Card zu erfahren. In meinem Fall mit fiktiven Daten. Bis auf die Telefonnummer des BKA, die ich zur schnelleren Bearbeitung eventueller Nachfragen angegeben habe...

#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit

Mobilisierungsplakat gegen die IMK21In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.

... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.

Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.

Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?

Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.

Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.

Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.

Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.

Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,

dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.

Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.

Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.

Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt –” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.

Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!

Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)

#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org

32 Jahre Rote Flora

Vor 32 Jahren, am 1. November 1989 wurde die Reste des Flora Theaters am Schulterblatt besetzt. Einen ausführlichen Zeitstrahl zu den Ereignissen rund um die Rote Flora gibt es auch auf der Webpage. Eine lohnende Adresse ist natürlich auch das Archiv der sozialen Bewegung welches in der Flora beheimatet ist. Zur Geschichte der Roten Flora wurde 2009 zum damaligen 20jährigen Geburtstag der Flora ein FIlm erstellt.



Quelle: radicalpast

pfsense: pihole mit pfBlocker NG (fast) arbeitslos machen.

Nur ein kurzer Bookmark für eine ausführliche Anleitung, wie mittels dem pfBlocker NG Plugin Werbung usw. direkt an der Firewall blockiert werden kann. Noch etwas weiter geht dieser Beitrag, der auch beschreibt, wie mittels Zugriffslisten Angriffe oder Scans auf die Firewall blockiert werden können. Zusammen mit Browserplugins wie ublockorigin ergeben sich dann endlich Werbefreie Seiten.

Für kleinere Netze wäre ein derart komplexes Konstrukt Overkill, hier empfiehlt sich piHole, gerade auch in Verbindung mit einem VPN.

Roborock S5 Max und Firewalls

Wenn man alles verbietet, was nicht erlaubt ist, machen manche Apps oder Smarthomegadgets Probleme. So auch unser Roborock S5 Max, der nach dem Hinzufügen einiger Geoblocking IPs in der FireWall seine Karte nicht mehr findet. Klar, denn das Teil kommt bekanntlich aus dem Reich der Mitte und bei allen derartigen Geräten spioniert Xiaomi, der Mutterkonzern von Roborock im Auftrag von Maos Erben, dem ZK der KPCh meine Dissidentenwohnung aus. Oder so ähnlich, weshalb viele der Blockierlisten, die im Lande des natürlichen Gegners des Reiches Modor, den USA, gepflegt werden, hemmungslos am besten gleich die chinesische Toplevel Domain blockieren.
Nun ist ja nicht jeder Vorwurf an die Chinesen so falsch wie die Behauptung, daß die USA dergleichen selber niemals tun würden. Deshalb ist es eine gute Idee, nur die unbedingt notwendigen Quelle / Zieladressen und Ports in der Firewall zu öffnen.

Das betrifft im Falle des S5Max folgende Urls:

data.mistat.xiaomi.com
fr.app.chat.global.xiaomi.net
s3-eu-west-1.amazonaws.com

sowie den UDP Port 8053 für die folgenden IP Adressen:
3.122.217.21
3.124.122.199
52.28.26.121
52.57.224.199

Für die XiaoMiHome sowie die Roborock App: Die TCP Ports 6668 (XiaoMiHome) 8883 (Roborock) für die folgenden Adressen:
122.0.0.0
18.194.10.142
18.196.142.136
18.197.183.192
3.121.141.195
3.122.208.21

Ein anderer Ansatz wäre das Whitelisten der Adressen, im Gegensatz zum gezielten Öffnen bestimmter Ports für bestimmte Quell und natürlich nur für die in einem separaten Zielnetz arbeitenden Geräte. Letzteres erscheint mir jedenfalls sinnvoller, da durch das Whitelisten die Adressen auf alle Rechner im lokalen Netzwerk chinesische Reklame kommen würde.

Mini-HowTo: Green Cell® UPS USV mit Nagios überwachen

Der Status einer günstigen unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV), in dem Fall eine (Green Cell® UPS USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung 600VA (360W)) soll mittels Nagios abgefragt werden. Das UPS Modell ist mit dem Network UPS Tools (NUT) Treiber blazer_usb kompatibel. Die USV versorgt einen Clientrechner client.lan, Nagios ist auf einem Server server.lan installiert. Unter debian bzw. seinen Ablegern lässt sich die nötige Software auf dem Clientrechner wie gehabt installieren:
sudo apt install nut

Irgendwelche Abhängigkeiten sollten natürlich aufgelöst werden. Danach editieren wir die Datei /etc/nut/ups.conf und fügen am Ende folgende Definition für die GreenCell UPS ein:
[GreenCell]
        driver = "blazer_usb"
        port = "auto"
        desc = "GreenCell USV 600VA"
Die Datei /etc/nut/nut.conf editiert man dann entsprechend dem Verwendungszweck (Standalone/Netzserver/-client)
# Network UPS Tools: example nut.conf
#
##############################################################################
# General section
##############################################################################
# The MODE determines which part of the NUT is to be started, and which
# configuration files must be modified.
#
# This file try to standardize the various files being found in the field, like
# /etc/default/nut on Debian based systems, /etc/sysconfig/ups on RedHat based
# systems, ... Distribution's init script should source this file to see which
# component(s) has to be started.
#
# The values of MODE can be:
# - none: NUT is not configured, or use the Integrated Power Management, or use
#   some external system to startup NUT components. So nothing is to be started.
# - standalone: This mode address a local only configuration, with 1 UPS 
#   protecting the local system. This implies to start the 3 NUT layers (driver,
#   upsd and upsmon) and the matching configuration files. This mode can also
#   address UPS redundancy.
# - netserver: same as for the standalone configuration, but also need
#   some more network access controls (firewall, tcp-wrappers) and possibly a
#   specific LISTEN directive in upsd.conf.
#   Since this MODE is opened to the network, a special care should be applied
#   to security concerns.
# - netclient: this mode only requires upsmon.
#
# IMPORTANT NOTE:
#  This file is intended to be sourced by shell scripts.
#  You MUST NOT use spaces around the equal sign!

MODE=standalone

Auf dem Server wird Nagios am besten aus den Quellen installiert, viele Plugins und auch das Programmpaket selber liegt meistens in recht hm... veralteten Versionen vor. Ich verweise hier mal auf ein recht aktuelles HowTo. ^^

Sobald Nagios läuft, stricken wir uns einen Befehl zum Ansprechen der UPS zusammen und editieren dazu die Datei /usr/local/nagios/etc/objects/commands.cfg
# UPS Check
#
#
define command {

    command_name check_ups
    command_line    $USER1$/check_ups -H $HOSTADDRESS$ -u GreenCell
}

Wie man unschwer erkennen kann, bezieht sich der Befehl in der vorletzten Zeile auf das in der Datei /etc/nut/ups.conf definierte Gerät. Dieser Befehl kann nun in beliebigen Serverkonfigurationen, die Nagios überwacht, angewendet werden. Wir richten nun aber erst einmal die Nagios Konfiguration des Clients ein, der durch die USV versorgt wird und editieren dazu eine neue Datei, in dem Fall nennen wir sie einfach /usr/local/nagios/etc/servers/client.lan.cfg
(...)
define service {
use                     local-service
host_name               client.lan
service_description     GreenCell UPS
check_command           check_ups!-H client.lan -u GreenCell

Ab diesem Zeitpunkt sollte der Status der UPS abgefragt werden können. Welche Werte genau abgefragt werden können ist natürlich von der jeweiligen UPS abhängig und welche Werte von Belang sind. Wie bei den meisten anderen Nagios Plugins können auch bei check_ups die möglichen Parameter durch einen Aufruf auf den Kommandozeile abgefragt werden. Hier man ein wenig Copy & Paste:
nagiosuser@server.lan:/usr/local/nagios/libexec# ./check_ups -h
check_ups v2.3.3 (nagios-plugins 2.3.3)
Copyright (c) 2000 Tom Shields
Copyright (c) 2004 Alain Richard <alain.richard@equation.fr>
Copyright (c) 2004 Arnaud Quette <arnaud.quette@mgeups.com>
Copyright (c) 2000-2014 Nagios Plugin Development Team
    <devel@nagios-plugins.org>

This plugin tests the UPS service on the specified host. Network UPS Tools
from www.networkupstools.org must be running for this plugin to work.

Usage:
check_ups -H host -u ups [-p port] [-v variable] [-w warn_value] [-c crit_value] [-e] [-to to_sec] [-T]

Options:
 -h, --help
    Print detailed help screen
 -V, --version
    Print version information
 --extra-opts=[section][@file]
    Read options from an ini file. See
    https://www.nagios-plugins.org/doc/extra-opts.html
    for usage and examples.
 -H, --hostname=ADDRESS
    Host name, IP Address, or unix socket (must be an absolute path)
 -p, --port=INTEGER
    Port number (default: 3493)
 -u, --ups=STRING
    Name of UPS
 -T, --temperature
    Output of temperatures in Celsius
 -e, --extended-units
    Allow nonstandard units in performance data (used for voltage and temperatures)
 -v, --variable=STRING
    Valid values for STRING are LINE, TEMP, BATTLEFT, BATTPCT or LOADPCT
 -w, --warning=DOUBLE
    Response time to result in warning status (seconds)
 -c, --critical=DOUBLE
    Response time to result in critical status (seconds)
 -t, --timeout=INTEGER:
    Seconds before connection times out (default: 10)
    Optional ":" can be a state integer (0,1,2,3) or a state STRING

This plugin attempts to determine the status of a UPS (Uninterruptible Power
Supply) on a local or remote host. If the UPS is online or calibrating, the
plugin will return an OK state. If the battery is on it will return a WARNING
state. If the UPS is off or has a low battery the plugin will return a CRITICAL
state.

Notes:
 You may also specify a variable to check (such as temperature, utility voltage,
 battery load, etc.) as well as warning and critical thresholds for the value
 of that variable.  If the remote host has multiple UPS that are being monitored
 you will have to use the --ups option to specify which UPS to check.

 This plugin requires that the UPSD daemon distributed with Russell Kroll's
 Network UPS Tools be installed on the remote host. If you do not have the
 package installed on your system, you can download it from
 http://www.networkupstools.org

Send email to help@nagios-plugins.org if you have questions regarding use
of this software. To submit patches or suggest improvements, send email to
devel@nagios-plugins.org

Eine am Server abgesetzte Anfrage ergibt in unserem Fall:
nagiosuser@server.lan:/usr/local/nagios/libexec# ./check_ups -H prusapi.lan -u GreenCell
UPS OK - Status=Online Utility=230,0V Batt=100,0% Load=4,0% |voltage=230,000000;;;0,000000 battery=100,000000%;;;0,000000;100,000000 load=4,000000%;;;0,000000;100,000000

Nagios verwertet diesen Schnipsel so:



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