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Klagen statt leiden! KarlsRuhe stören!

Unter diesem Motto ruft ein breites Bündnis von Studierendenorganisationen, Gewerkschaften, Schülervertretungen und anderen sozial engagierten Initiativen für den 26. Januar, anlässlich des zweiten Jahrestages der Bundesverfassungsgericht-Entscheidung gegen ein bundesweites Studiengebührenverbot, zu einer Demonstration in Karlsruhe auf

–šKlagen statt leiden! KarlsRuhe stören!–™



Die Auftaktkundgebung findet von 14:00 –“ 14:30 auf dem Bahnhofsplatz statt. Auf dem Schlossplatz, - in Sichtweite des Bundesverfassungsgerichts - findet um ca. 16:30 die Abschlusskundgebung statt.

Dazu wurde heute folgende Presseeklärung veröffentlicht:

Demonstration in Karlsruhe findet breiteste Unterstützung.
OrganisatorInnen werden in der –šStadt des Rechts–™ im Vorfeld für die Versammlungsfreiheit gerichtlich streiten müssen.

Presseerklärung des UStA der Uni Karlsruhe und des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)


Die Demonstration am 26. Januar in Karlsruhe für Solidarität und freie Bildung wird von einem breiten Bündnis parlamentarischer und außerparlamentarischer Organisationen unterstützt. Neben dem Vorsitzenden der GEW Baden-Württemberg, Rainer Dahlem und der stellv. Vorsitzenden des DGB Baden-Württemberg, Leni Breymeier, redet das Mitglied des Landtages, Johannes Stober. Die OrganisatorInnen, das bundesweite Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), der UStA der Uni Karlsruhe und das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit, erwarten ein deutliches Signal gegen Bildungs-, Sozial- und Grundrechtsabbau.


„Studiengebühren stehen exemplarisch für einen Verkauf der Grundrechte, den wir nicht weiter hinnehmen wollen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit Gebühren beschäftigen müssen, da sie dem UN-Sozialpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte widersprechen, der die Unentgeltlichkeit des Studiums fordert. Der Boykott ist ein berechtigtes Mittel, dieses Missverhältnis zwischen Gesetzen und Handeln der EntscheidungsträgerInnen in den Parlamenten auszudrücken und die Gebührenfreiheit des Studiums durchzusetzen. Dies werden wir am Freitag gemeinsam deutlich machen.“ Boris Bartenstein, Vorsitzender des USta Karlsruhe

Leider wird die Demonstration von der Polizei von vornherein unter präventiven Generalverdacht gestellt, die Demonstrationsroute wurde verkürzt sowie, trotz einer Vielzahl von RednerInnen aufgrund der breiten Beteiligung, nur eine Zwischenkundgebung zugelassen. Den VeranstalterInnen wurde ohne Angabe von Gründen untersagt, in der Dunkelheit zu demonstrieren; somit soll die Veranstaltung bei Einbruch der Dämmerung beendet werden, was es den Demonstrierenden unmöglich macht, länger als 2 Stunden ihre Meinung kundzutun.

Die ausgehandelte Route ist:
13:45 –“ 14:15 Auftaktkundgebung Bahnhofsvorplatz Ettlingerstr –“ Ettlinger Tor –“ Friedrichstr –“ Erbprinzstr (Kundgebung) - Waldstr - Kaiserstr - ca. 16:00 Marktplatz Abschlusskundgebung

Für Infos zur Route, Busanfahrt etc. steht der UStA Karlsruhe unter 0721-6088460 zur Verfügung. Für Freitag wird ein Infotelefon eingerichtet.

Zudem verweigert die Polizei den von den OrganisatorInnen angegebenen Leiter, da er –šunzuverlässig–™ sei. Dieser schwerwiegende Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird nicht hingenommen.

„Dass es gelungen ist, Studierende, Gewerkschaften, SchülerInnenorganisationen bis hin zu Parteien für einen Boykott der Studiengebühren gemeinsam auf die Straße zu bekommen, sollte für die Stadt Karlsruhe Anlass zur Freude sein und nicht, diesem breiten Teil der Bevölkerung Zeit, Ort und interne Organisation vorzuschreiben. Die Ablehnung des Leiters erfolgte begründungslos. Die von uns bestellte Person ist ein von allen Seiten anerkannter erfahrener Versammlungsleiter und hat schon mehrfach im Interesse der Studierenden diese Aufgabe wahrgenommen. Nun soll er, exemplarisch für den geäußerten Generalverdacht gegen alle, präventiv eines Grundrechts beraubt werden. Dieses völlig unverhältnismäßige Vorgehen werden wir prüfen lassen“ Christiane Schmidt, Geschäftsführerin des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren Die im Gespräch fehlende Begründung der Ablehnung wird nun geschrieben werden müssen, da Klage eingereicht wird, um das Recht eines Jeden, Versammlungen leiten zu dürfen, durchzusetzen. Am Donnerstag wird ein Verwaltungsgericht der Stadt Karlsruhe entscheiden.

Bei Rückfragen:
Boris Bartenstein, 0170-7506398 Christiane Schmidt, 0163-7590841


Für aktuelle Informationen siehe die Homepage des Aktionsbündnises gegen Studiengebühren.

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Kommentare

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Jens am :

"Am Donnerstag wird ein Verwaltungsgericht der Stadt Karlsruhe entscheiden."

Der UStA übt sich mal wieder in der hohen Kunst des Dummschwätzens, und keiner merkt's.

Was bitteschön soll "ein Verwaltungsgericht der Stadt Karlsruhe" sein?

Jens am :

Eben. Das VG Karlsruhe. Im übrigen selbstverständlich keine Einrichtung der Stadt Karlsruhe.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.

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