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Mobbingopfer vs. Schlecker

Spannende Gerichtstermine sind immer lehrreich. Wo im Namen des Volkes Recht gesprochen wird, ist es für selbiges gut, anwesend zu sein. Leider sind derlei Termine oft nur kurzfristig bekannt - umso wichtiger ist es, die Termine wahrzunehmen zu denen die KollegInnen Solidarität - zum Beispiel durch Anwesenheit vor Ort - benötigen.


Schon morgen am 8.10. findet um 14.00 Uhr ein Verfahren nach § 104 BetrVG zwischen dem Betriebsrat bei Schlecker vs. Firma Schlecker beim Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86 statt. Der § 104 BetrVG –“ Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer –“ gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, die Kündigung bestimmter Personen vom Arbeitgeber zu verlangen.

Es sind derzeit 3 solcher § 104er Verfahren vom Betriebsrat in Stuttgart beschlossen, zwei davon betreffen die Leitung der Filiale am Bahnhof, wo angeblich tägliche Übergriffe - bis hin zu Körperverletzung - gegen Beschäftigte stattfinden und eines gegen den Bezirksleiter, der nach Gewerkschaftsangaben "seit Monaten alle Mitbestimmungsrechte weiter missachtet, trotz vieler gerichtlicher Ermunterungen aus Beschlussverfahren, sich endlich ans Gesetz zu halten."

"Ganz erstaunlich und erfreulich für den Schutz der Beschäftigten:" Die Stuttgarter Polizei ermittelt laut verdi "wegen Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung, usw."

Verdi weiter:

"Es geht hier um Personen, gegen die sich der BR wehrt, die kleine Beschäftigte wegen angeblichem, unbewiesenem Diebstahl sofort mit Strafanzeige bei der Polizei bedrohen und zur Unterschrift unter Auflösungsverträge nötigen mit der Drohung, dass sie sonst nirgendwo mehr Arbeit finden werden, wenn sie mit ihnen fertig sind.

Wer Zeit hat –“ für Unterstützung sind wir dankbar."


Am 10.10. findet um 15 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart Rosenbergstr. 16, der Termin zwischen der Firma Schlecker und dem Betriebsrat Schlecker Stuttgart wegen der Wahlanfechtung statt. Wie bei Schlecker wohl üblich erfolgte die Anfechtung durch den Arbeitgeber. Es geht in der 2. Instanz um folgende Fragen:

"• War der Arbeitgebervertreter überhaupt bevollmächtigt? (ja da steckt dahinter: Wer hat bei Fa. Schlecker Vollmacht von wem, von wann, für was?)

• Haben Filialen mit gewählt, die nicht zum BR-Gebiet gehören? (Folge wäre : Mehrere BR´s in Stuttgart müssten installiert werden)

• War dadurch evtuell der BR falsch zusammengesetzt?

• Wie ist die Landkarte, in die vor Jahren die BR-Bezirke mit einem dicken Filzstift eingetragen wurden, bezogen der Zugehörigkeit von Filialen im Stadtgebiet Stuttgart auszulegen? Gibt es Verhandlungen zur Auslegung des Tarifvertrags zu § 3 über die Struktur der Betriebsräte bei Schlecker oder nicht?

Lauter interessante Rechtsfragen. Mit der ungenauen Zuordnung von Filialen zur Landkarte hat Fa. Schlecker schon verschiedentlich Betriebsräte gekippt." (verdi Informationen)


Am 21.10. findet ab 9.00 Uhr schließlich eine Verhandlung wegen einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund massiver Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz statt.

Bisher sieht es nicht schlecht aus, daß die betroffene Kollegin zumindest einen Teilerfolg erzielen kann, was ein Meilenstein für viele ähnlich von schwerem Mobbing betroffene Kolleginnen und Kollegen wäre. Dazu schreibt die Kollegin:

Liebe Freunde, Mitbetroffene und Mitstreiter,

die Verhandlung gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, ein Stuttgarter Versicherungsunternehmen, das sich ausgerechnet auf Betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat, geht in die nächste Runde. Der anberaumte mindestens 4-stündige Termin (u. a. Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung etc.) findet statt am Dienstag, den 21. Oktober 2008, 9.00 Uhr, im Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart, Saal 109, 1. Stock.


Meine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund massiver Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz durch die Vorgesetzte, unterstützt durch den Personalleiter, wurde durch den Fakt der Altersdiskriminierung erweitert. 50-jährig wurde ich unter Zuhilfenahme drastischer menschenrechtsverletzender Maßnahmen und durch eine ausgeklügelte Strategie des Arbeitgebers nach mehr als einem Jahrzehnt Betriebszugehörigkeit aus dem Unternehmen entsorgt.

Unter den daraus resultierenden gesundheitlichen Begleiterscheinungen und Folgen, die nach und nach den Verlust meiner finanziellen Existenz nach sich ziehen, habe ich bis heute zu leiden.

Ich hoffe inständig, dass das Gericht den zu meinen Gunsten eingeschlagenen Weg des Rechts - für mich und weitere Mobbingopfer vor allem den Weg der Gerechtigkeit - weiterverfolgen wird.

Die Anwesenheit und Unterstützung durch Sie/Euch während meiner Verhandlung am 21.10.2008 wird mich stärken und mir helfen, diesen Prozess psychisch und physisch besser durchzustehen.


Dafür und die Solidaritätsbekundung meinen herzlichen Dank.


Mit freundlichen Grüßen


Doris Hofmann

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