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Proteste gegen Änderungen des Versammlungsrechtes sowie des Polizeigesetzes in Baden - Württemberg

Am 28.10. findet um 19 Uhr ein großes Vorbereitungstreffen im Gewerkschaftshaus in Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 statt, um über Proteste gegen die geplante Verschärfung des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes zu beraten. Am 6.12. soll dazu in Stuttgart eine Demonstration stattfinden.

Dazu gibt es folgende Einladung:
Proteste gegen Änderungen des Versammlungsrechtes sowie des Polizeigesetzes in Baden – Württemberg


Liebe KollegInnen, liebe Freunde,
wie Ihr wisst, soll im Herbst nach dem Willen der CDU Landtagsfraktion das baden – württembergische Versammlungsrecht sowie das Polizeigesetz geändert werden. Von den umfangreichen Verschärfungen beider - nicht voneinander zu trennenden Gesetze – wird praktisch jede vor allem fortschrittliche politische Organisation betroffen sein.

Auch wir: Wie werden zukünftig Tarifrunden wie jetzt bei der Metallindustrie oder die im Einzelhandel oder Demonstrationen gegen die Verlängerung des Afghanistaneinsatzes, gegen Stuttgart 21, den Flughafenausbau, gegen Nazis usw. aussehen, wenn die Pläne Wirklichkeit werden?

Denn insbesondere das Auftreten bei Demonstrationen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder auf Privatgelände, als Streikposten usw. soll, wenn die Veränderungen Gesetz werden, teilweise drastisch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht werden. Mit einigen konkreten Beispielen setzt sich der Anhang auseinander.

Am 6.12. soll in Stuttgart eine Demonstration stattfinden, die sich gegen die geplanten Änderungen richtet. Es ist in unser aller Interesse, dass die Demonstration ein Erfolg wird, weil wir alle betroffen sind.

Die Kurzfristigkeit ergibt sich aus dem Stand der Diskussion des Landtags: Die Gesetzesänderungen sollen noch in diesem Jahr über die politische Bühne gehen und bis zum 1.Januar 2009 in Kraft treten. Wir sollten das als Herausforderung begreifen und alles dafür tun, damit die politische Opposition dagegen gemeinsam auf die Straße kommt. Dazu gehört, nicht allein auf die Ergebnisse der gegenwärtigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu vertrauen, sondern selbst aktiv zu werden.

Am 28.10. findet um 19 Uhr ein großes Vorbereitungstreffen im Gewerkschaftshaus in Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 für diese Demonstration statt, zu dem wir mit diesem Brief und dem Anhang herzlich einladen.

Bei diesem ersten Treffen sollen auch die Demonstration betreffenden Fragen beraten werden, wie Träger, Aufruf, Anmeldung, Mobilisierungsmaterial, Kosten usw.


Wir bitten um Verbreitung des Briefes und des Anhangs.

Mit freundlichen Grüßen,
Cuno Hägele, Ver.di
Thomas Trüten, IG Metall


Download des Briefes


Anhang zur Einladung zum Vorbereitungstreffen am 28.10. in Stuttgart. 19.10.2008

Im Herbst soll, wenn es nach dem Willen der CDU Landtagsfraktion geht, das baden – württembergische Versammlungsrecht sowie das Polizeigesetz geändert werden. Von den umfangreichen Verschärfungen beider - nicht voneinander zu trennenden Gesetze - betroffen sein wird praktisch jede politische Organisation.

Insbesondere deren Auftreten bei Demonstrationen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder auf Privatgelände, als Streikposten usw. würde teilweise drastisch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht werden: Die in § 14 des Versammlungsgesetzes geregelte Anmeldefrist von 48 Stunden für Versammlungen unter freiem Himmel soll auf 72 Stunden verlängert werden. So sind keine kurzfristigen Versammlungen mehr in legalem Rahmen möglich.

Das Uniformierungsverbot des aktuellen § 3 Versammlungsgesetz soll durch ein „Uniformierungs- und Militanzverbot“ ersetzt werden, das jegliches Auftreten durch das „der Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte“ verbieten soll. Dies geht aus der Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums vom 18.08.2008 auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl vom 28.07.2008 und der Begründung des Gesetzes hervor.

Der Gesetzentwurf richtet sich nicht nur gegen den „Schwarzen Block“ der „Autonomen“:
Wer entscheidet, was Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke sind? Können da nicht auch Streikwesten, Verdi T-Shirts, Blaumänner oder sonstige einheitliche Arbeitskleidung darunterfallen? Bekannt sind doch auch Demonstrationsauflagen mit der Einschränkung von Fahnenstangen, weil diese als Waffe missbraucht werden könnten. Können die bei MetallarbeiterInnen üblichen Sicherheitsschuhe als Waffe deklariert werden? Ist Trommelschlagen oder Theatereinlagen im Gleitschritt als paramilitärisch auslegbar?

„Die Polizei soll das Recht erhalten, ohne jede Voraussetzung auf jeglicher Versammlung unter freiem Himmel mit Videokameras Übersichtsaufnahmen von der Versammlung und ihrem Umfeld anzufertigen und die Videoaufnahmen aufzuzeichnen. Voraussetzung soll nicht mehr sein, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von bestimmten Personen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Identifizierung von Teilnehmern mithilfe der Aufnahmen ist zulässig.

Die Polizei darf Daten über Teilnehmer aufschreiben, diese anhalten und befragen, ihren Ausweis kontrollieren und auf die Polizeidienststelle mitnehmen sowie sie filmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen. Sogar „verdeckte Bild- und Tonaufnahmen“ werden zugelassen. All dies soll ihn ähnlicher Form auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten.

In der Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel muss künftig angegeben werden:
1. der Ort der Versammlung,
2. der Zeitpunkt des Beginns der Versammlung,
3. das Versammlungsthema,
4. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit des Veranstalters,
5. Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit der Person, die die Versammlung
leitet, auf Anforderung auch Geburtsort und Geburtstag,
6. die erwartete Zahl der teilnehmenden Personen,
7. der beabsichtigte Ablauf der Versammlung,
8. die zur Durchführung der Versammlung mitgeführten Gegenstände oder die verwendeten
technischen Hilfsmittel und
9. die vorgesehene Zahl von Ordnern,
10. der beabsichtigte Streckenverlauf,
11. auf Anforderung Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Geburtsorte und Anschriften der Ordner (diese Personen sollen wohl gegen diverse Dateien abgeglichen werden; es ist nicht festgelegt, was mit diesen Daten geschehen soll).

Bei allen Einladungen zu öffentlichen Versammlungen soll der Name des Veranstalters angegeben werden müssen, auch bei privaten Einladungen über Telefonketten, SMS oder E-Mail.“


(Quelle: datenspeicherung.de)

Was für Folgen ein derartiges Gesetz für die aktuellen Proteste nicht nur wie wie beispielsweise die Großaktionen wie den Sternmarsch gegen den Flughafenausbau in Echterdingen, oder die Proteste in Köln gegen den rechtsradikalen „Anti-Islam Kongress“ von PRO Köln, die Proteste von über 130.000 Krankenhausbeschäftigten in Berlin am vorigen Wochenende oder auch die von 40.000 Kollegen vor der VW Zentrale in Wolfsburg bedeuten würden, kann man sich ausmalen.

So soll die Versammlungsbehörde im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung für ihre Maßnahmen auch die von der Versammlung ausgehenden „Beeinträchtigungen Dritter“ berücksichtigen. Wer entscheidet darüber wann und ob eine Veranstaltung verhältnismäßig ist? Welcher Dritte ist gegebenenfalls Beeinträchtigt? Der Arbeitgeber bei einem Streik / Kundgebung / Demonstration? Die Botschaft bei einer Friedensdemonstration? Gar der Polizist bei einer Demonstration?

Wer ist denn noch bereit dazu, eine Versammlung zu organisieren, wenn er aus diesem Engagement heraus Nachteile am Arbeitsplatz oder bei zukünftigen Bewerbungen befürchten muss, wenn er namentlich als Veranstalter beispielsweise einer gewerkschaftlichen Veranstaltung veröffentlicht werden muss?

Es ist praktisch eine Einladung für Nazis, Antifaschisten und deren persönliches und politisches Umfeld zu bedrohen, wenn deren Name als Einlader bzw. Veranstalter für antifaschistischen Veranstaltung steht.

Der vorgebliche Zweck, rechtsradikalen Umtrieben Einhalt zu gebieten, entpuppt sich so als bloßer Propagandatrick zum Schönreden des Entwurfs. Tatsächlich existieren bereits jetzt gesetzliche Möglichkeiten, für ein Verbot faschistischer Aktivitäten.

In Bayern wurde das Gesetz am 16. Juli beschlossen, andere Bundesländer sollen folgen.

Während in Bayern inzwischen Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde und Verdi sich in Bayern an den Protesten eines aus breiten Schichten bestehenden Bündnisses beteiligte, sind in Baden – Württemberg noch keine wesentlichen Ansätze für wirksame Proteste auszumachen. Die Presseerklärung des DGB vom 23.07.2008 reicht angesichts der Qualität der geplanten Änderungen nicht aus, um einen solchen breiten Widerstand zu organisieren. Die Hintergründe der geplanten Verschärfungen sind die zu erwartenden Proteste gegen die gegenwärtigen kapitalistischen Krisenerscheinungen und und die Frage, ob wir angesichts derer nicht mehr statt weniger Rechte brauchen. Denn das betrifft gerade die Millionen Gewerkschaftsmitglieder, existiert in Deutschland nach wie vor kein Streikrecht, das beispielsweise einen politischen Streik gegen diesen geplanten Gesetzentwurf ermöglichen würde.

Ein anschauliches Beispiel, wie zukünftig auch in Baden – Württemberg demokratische Rechte ausgehebelt werden sollen, zeigt ein Vorgang aus jüngster Vergangenheit in der Münchner Fußgängerzone:

„Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Nach den Vorschriften des BayVersG müsste die gewerkschaftliche Aktion 72 Stunden vorher angezeigt werden mit allen Einzelheiten, die neuerdings nach Art.13 erforderlich sind und ungeachtet der Tatsache, dass keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von ihr ausgingen. Der vorgesehene Leiter müsste sich unter Abgabe seiner persönlichen Daten auf seine 'Geeignetheit' und 'Zuverlässigkeit' überprüfen lassen. Angesichts der Fülle der zu beachtenden Hürden - neuerdings auch schon bei bloß zwei Streikposten - ist voraussehbar, dass die Beschäftigten von der geplanten Aktion Abstand nehmen würden.
In der Gesamtheit der Neuregelungen ist nicht mehr abschätzbar, welchen Belastungen und Risiken sich derjenige aussetzt, der sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen will.“


(Quelle: Bündnis für Grundrechte, Kurzinformation zur Verfassungsbeschwerde)

Für Proteste ist es reichlich spät, unserer Ansicht nach jedoch nicht zu spät! Wir schlagen vor,

- ein möglichst breites Bündnis auf demokratischer und antifaschistischer Grundlage ins Leben zu rufen, um die verschiedenen Proteste zu koordinieren und zu konzentrieren. Kleinster gemeinsamer Nenner soll die Ablehnung und der Protest gegen die geplante Verschärfung des Polizei- und Demonstrationsrechtes sein.
- eine Demonstration in Stuttgart Anfang Dezember zu organisieren, um den Protest vor den überhörbar vor den Landtag zu tragen.
- den Protest auch nach einer eventuellen Beschlussfassung durch den Landtag organisieren und ggf. mit dem in anderen Bundesländern zusammenzuführen.
- dass die beteiligten Organisationen und Einzelpersonen in ihrem Wirkungskreis ihren Einfluss zur Geltung bringen und mobilisieren.


Quellen:

Kurzinformation zur Verfassungsbeschwerde:
http://www.verdi.de/muenchen/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte/verfassungsbeschwerde/data/verfassungsbeschwerde-kurzvorstellung.pdf

Presserklärung des DGB vom 23.07.2008:
http://www.bw.dgb.de/ueber_uns/presse/pmdb/pressemeldung_single?pmid=409

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes vom 15.09.2008:
http://www.landtag-von-baden-wuerttemberg.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3165_d.pdf

Pressemiteilung des Innenministeriums:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/190293.html

Zusammenfassung von Beck:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=265276&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Gesetzentwurf zur Verschärfung des Versammlungsrechtes vom 28. 07. 2008:
http://www.service-bw.de/eBAdminCenter/loadimage?id=1546854&type=Vorschrift

Antwort des baden-württembergischen Innenministeriums vom 18.08.2008 auf eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl vom 28.07.2008:
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/3000/14_3092_d.pdf

Bayern: Opposition und Initiativen beantragen Außerkraftsetzung des ab 01. Oktober geltenden bayerischen Versammlungsrechts:
http://www.luzi-m.org/nachrichten/artikel/datum/2008/09/17/123/


Download des Anhangs

Siehe auch:

• den dort gehaltenen Einleitungsbeitrag

Interview in der "jungen Welt"

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