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»Wir müssen breiten Protest auf die Beine stellen«

Gestern abend war das Vorbereitungstreffen zur am 6. Dezember, 14 Uhr in Stuttgart geplanten Demonstration gegen das neue baden - württembergische Versammlungsrecht im kleinen Saal des Stuttgarter DGB Hauses gut besucht. Am 11.11. am 25.11. sowie am 2.11. wird es weitere Vorbereitungstreffen zur Demo am 6. Dezember in Stuttgart geben. Es wurde ein Vorbereitungskommitee gebildet, das für einen Aufruf, Plakate, die genaue Demoroute und die Kommunikation sorgen wird.

In der heutigen "jungen Welt" ist ein Interview zu lesen:

Ralf Wurzbacher

»Wir müssen breiten Protest auf die Beine stellen«

Vorbereitungstreffen für Demos gegen verschärftes Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg. Ein Gespräch mit Thomas Trüten

Thomas Trüten ist Leitungsmitglied der IG Metall Vertrauensleute beim Automatisierungsunternehmen FESTO in Esslingen und Mitglied der IG-Metall-Delegiertenversammlung Esslingen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg plant eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes nach bayerischem Vorbild. Wie weit hat sich das in der Bevölkerung schon herumgesprochen?

Vielen Menschen ist das noch nicht bewußt, auch weil darüber in den Medien kaum berichtet wird. Wirklich im Bilde sind vor allem politisch Aktive, deren Arbeit vom Gesetzesvorhaben betroffen sein wird. Die gegenwärtige Schwäche des Widerstandes führe ich vor allem darauf zurück, daß im Lager der Gegner und Kritiker der Ausgang der laufenden Verfassungsklage gegen das bayerische Pendant abgewartet wird.

Das Gesetz soll schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Wird die Zeit nicht sehr knapp?

Es muß in der Kürze der Zeit ein breiter Protest auf die Beine gestellt werden. Ich bin aber zuversichtlich. Es werden mindestens drei Demonstrationen gegen das Versammlungsgesetz stattfinden: Am 29. November in Mannheim, am 6. Dezember in Stuttgart und am 13. Dezember in Freiburg. An einem Vorbereitungstreffen am Dienstag waren u. a. Gewerkschafter sowie Vertreter von ATTAC, vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Humanistischen Union beteiligt.

Welche Einschränkungen des bestehenden Versammlungsrechts plant die Regierung?

Künftig soll es möglich sein, in praktisch jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder in Gebäuden einzugreifen und sie zu beenden. Es sollen die persönlichen Daten aller Ordner verlangt werden können, was bei größeren Veranstaltungen einen unvorstellbaren Aufwand bedeuten würde. Nur ein Beispiel: Beim europäi­schen Aktionstag gegen Sozialabbau am 3. April 2004 in Stuttgart waren 2000 Ordner im Einsatz. Dazu soll es der Polizei per »Militanzverbot« möglich sein, gegen Versammlungen vorzugehen, die den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln. Wann Militanz vorliegt und worin sie sich zeigt, obliegt der Interpretation der Polizeieinsatzleitung. Demonstrationen können außerdem von Staats wegen beendet werden, wenn es der Versammlungsleitung nicht gelingt, angebliche Störer zu entfernen. Das ist ein gefundenes Fressen für eingeschleuste Provokateure –“ man denke nur an Heiligendamm.

Welche Folgen fürchten Sie insbesondere mit Blick auf betriebliche und gewerkschaftliche Proteste?

Der Gesetzentwurf enthält einen Paragraphen zu sogenannten Eilversammlungen, worunter auch gewerkschaftliche Streiks fallen können. Demnach wäre schon das Aufstellen von Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu sehen, und die Aktion müßte 72 Stunden vorher angezeigt werden. Daneben müßte sich der Veranstaltungs- oder Streikleiter unter Angabe persönlicher Daten auf seine »Eignung« und »Zuverlässigkeit« überprüfen lassen. Und was ist mit dem Uniformierungsverbot? Fallen darunter nicht vielleicht auch Streikwesten, ver.di-T-Shirts, Blaumänner oder Arbeitsbekleidung?

Die Regierung behauptet, die Veränderungen dienten vor allem dem Schutz vor einem »Mißbrauch durch Rechtsextremisten«. Wie glaubhaft ist das?

Wenn dem so wäre, warum wird dann nicht über ein generelles Verbot von Versammlungen mit rassistischem, diskriminierendem, kriegsbefürwortendem, faschistischem Inhalt diskutiert? Warum soll im Gegenteil der antifaschistische Protest gegen Naziaufmärsche sogar weiter behindert werden? Und zum Thema »Schutz« vor Rechtsextremisten nur soviel: In Baden-Württemberg wurden bis vor kurzem Jugendliche, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz trugen, noch kriminalisiert.

Wogegen könnte die Regierung mit dem neuen Gesetz vorgehen wollen?

Im Frühjahr 2009 findet der NATO-Gipfel in Baden-Baden statt. Bis zu 15000 Polizisten sollen angekarrt werden, um die Gipfelteilnehmer zu »schützen«. Dort sollen Gipfelgegner zum ersten Mal im großen Stil entsprechend ihrer Protestformen gespalten werden. Soweit darf es nicht kommen.

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