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Esslingen: Kindgerechte Spielplätze contra Bürokratie

Vor einigen Tagen erreichte uns eine interessante Untersuchung von Anke Spieth zur Spielplatzsituation, die sie seit längerem versucht zu ändern. Unter dem Thema:

“Hausnahe Spielplätze gemäß Landesbauordnung von Baden-Württemberg, kinderfeindliche Hausordnungen und Schilder, sowie Todesfall vom 5.6.2006”

hat sie an die Verantwortlichen in Esslingen ihre engagierte und durch zahlreiche Fakten, Bilder und Situationsanalysen untermauerte Untersuchung geschickt. Hier einige wenige Auszüge aus dem Schreiben vom 2.10. das unter anderem an die Stadtverwaltung, die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl, Parteienvertreter und weitere ging.

"LBOAVO §1 Kinderspielplätze (Zu §9 Abs. 2 LBO) (1) Kinderspielplätze müssen in geeigneter Lage und von anderen Anlagen, von denen Gefahren oder erhebliche Störungen ausgehen können, ausreichend entfernt oder gegen sie abgeschirmt sein. Sie müssen für Kinder gefahrlos zu erreichen sein. (2) Die nutzbare Fläche der nach § 9 Abs. 2 LBO erforderlichen Kinderspielplätze muß mindestens 3 m² je Wohnung, bei Wohnungen mit mehr als drei Aufenthaltsäumen zusätzlich mindestens 2 m² je weiteren Aufenthaltraum, insgesamt jedoch mindestens 30 m² betragen. Diese Spielplätze müssen für Kinder bis zu sechs Jahren geeignet und entsprechend dem Spielbedürfnis dieser Altersgruppe angelegt und ausgestattet sein."


In anderen Bundesländern, wie beispielsweise in Hessen, stehen Kindern mehr Fläche zur Verfügung. Doch gerade auch die Zustände und Möglichkeiten für Kinder in Esslingen sind zum Teil katastrophal:

Spielplatz Schorndorfer Strasse
“(...) Besonders dreist wird es, wenn, wie in der "LEG Hausordnung - Eigentumswohnungen" für das Hochhaus Schorndorfer Str. 102, die Eltern zu Folgendem aufgefordert werden: "[...] 2. Halten Sie ihre Kinder dazu an, dass sie sich auf dem dafür eingerichteten Kinderspielplatz aufhalten." und es einen solchen Spielplatz überhaupt nicht mehr gibt (Bilder siehe oben). Die Wohnanlage Kreuzstraße 55, 55/1, 57 (insges. 26 Wohneinheiten) dagegen, ein Umbau einer früheren Fabrikanlage, hatte –“ ich nehme an um Kosten zu sparen - nie einen Spielplatz, obwohl Freifläche dafür vorhanden ist. Im Jahr 2004 hat die Eigentümergemeinschaft nun auch noch das Spielen auf Grünflächen untersagt.

(...) Eine weitere groteske Situation herrscht im Baugenossenschaftsareal an der Breslauer Straße. Inmitten der für innerstädtische Verhältnisse riesigen Grünflächen steht das Schild „Spielpark“, laut Hausordnung dürfen die Wiesen zum Spielen jedoch nicht genutzt werden und auch Fahrradfahren auf den Wegen ist (per Hausordnung sowie per Schild) verboten. Die vorhandenen beiden "Spielplätze" dagegen sind verschwindend gering und für die Menge an Wohneinheiten (222 WE) mit rd. 7 m² bei weitem zu klein (s.u.) Esslingen kann es sich bei anhaltender Verdichtung der Wohnbebauung sowie der PKW- und damit Parkplatz- und Straßenzunahme nicht leisten, auf die Durchsetzung der Landesbauordnung in Sachen hauseigene Spielplätze zu verzichten sowie einen Großteil der vorhandenen Grünflächen Kindern vorzuenthalten. Die Situation vertreibt Familien und schadet den Kindern.”


Der Spielplatz in "Klein Manhattan" im Esslinger Westen, für 215 Wohneinheiten!
“Die Stadt Esslingen hat es jahrzehntelang versäumt, auf die Einhaltung der Landesbauordung in Sachen hauseigener Spielplätze zu achten, sowohl bei Altbeständen als auch bei Neubauten. Ab wann genau die Landesbauordnung für Baden-Württemberg Spielplätze für Mehrfamilienhäuser vorschrieb konnte ich nicht herausfinden, fest steht jedoch, dass auch für bestehende Gebäude –“ sofern Gelände hierfür vorhanden ist –“ Spielplätze hätten verlangt werden können (Landesbauordnung §9).

Die Ignoranz in diesem Thema führte bis hin zum kompletten Verlust der LBO-Spielplätze in manchen Quartieren. Der womöglich gutgemeinte Versuch von Seiten der Stadt, dies mit städtischen Spielplätzen aufzufangen, kann keinen Erfolg erzielen, da die Stadt in zahlreichen Quartieren kaum Gelände besitzt und dies in Zeiten knapper Geldbeutel auch nicht erwerben und Kinderbedürfnissen entsprechend ausstatten kann. Die städtischen Spielplätze selbst, mit einer Gesamtfläche von 125449m², siehe Spielplatzleitplanung von 2001) liegen deutlich unter dem, was gemäß Mustererlass der ARGEBAU (1987) mit 2-4 m² je Einwohner angegeben ist, nämlich bei 1,4 m²/Person (bei 89.075 Einwohnern, Stand 30.6.05).”


Hier das Inhaltsverzeichnis der 41 seitigen, ausführlichen Untersuchung:

I. Was ist ein LBO-Spielplatz?
II. Gründe für hauseigene Spielplätze
III. Fehlende Sicherheit
III.1. Sicherheitsanforderungen an LBO-Spielplätze
III.2. Zum Tod eines Zweijährigen am 5.6.2006 auf
Esslinger-Wohnungsbau-Gelände
III.3. Weitere LBO-Spielplätze mit Sicherheitsmängeln
IV. Wer sorgt in Esslingen für Spielplatzsicherheit, wenn es der
Besitzer nicht tut? Antwort: niemand!
V. Problemfall Kleinmanhatten (Ort des tödlichen Unfalls)
VI. Unzulässige Schilder an Spielplätzen
VII. Eine kinderfreundliche Esslinger Hausordnung?
VIII. Einige Beispiele für Wohnanlagen ohne LBO-Spielplätze
VIII.1. In Oberesslingen
VIII.2. In anderen Stadtteilen
IX. Wohnanlagen mit maximal einem Sandkasten und Wipptierchen als
"Spielplatz" (Beispiele)
IX.1. In Oberesslingen
IX.2. In anderen Stadtteilen
X. Beispiele für "Pannen" bei der Bauabnahme
XI. Vorschläge für die Praxis
XII. Fußball kann, mit Softball gespielt, nicht verboten werden
XIII. Zusammenfassung und Schlusswort
XIV. Literatur



Inzwischen (10.12.2006) ist eine neue, aktualisierte Fassung erschienen, sie kann hier heruntergeladen werden.

Eine kurze Besprechung ist seit dem 10.12. ebenfalls Online

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Hubert Pfeiffer am :

Rückbau von Spielplätzen
Selbstverständlich sollten wir alle für Wohnbaugesellschaften Verständnishaben, wenn Spielplätze entfernt werden.
Spielplätze müssen gewisse Sicherheitsstandards erfüllen, welches zu permanenten Kosten führt; eine preiswerte langlebige Alternative finden Wohnbaugesellschaften unter www.spielplatzboden-1177.de. Die Entfernung oder Nichtnutzbarkeit von Spielplätzen führt auf der anderen Seite zu Mietwertminderungen! Sie sollten daher bei Entfernung von Spielplätzen Ihre 5 % ige Mietwertminderung voll geltend machen, auch wenn Sie keine Kinder haben.
Nutzen Sie die Überzeugungsfähigkeit Ihrer Mietminderung zur Erhaltung Ihrer Spielplätze

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