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Das Buch zum Streikrecht

In den meisten europäischen Ländern sind politische Streiks erlaubt. Außer in Deutschland, hier sind sie illegal. Dagegen hatte der Europarat das wiederholt als Verstoß gegen die europäische Sozialcharta gerügt. Dazu hat der IG Bau Sekretär Veit Wilhelmy, der auch schon eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages  eingereicht hatte, ein kritisches Buch mit zahlreichen Dokumenten veröffentlicht. Das Buch macht deutlich, daß die Forderung für ein vollständiges, alleseitiges und gesetzliches Streikrecht hochaktuell ist. Gerade auch in Zusammenhang mit den aktuellen Angriffen auf demokratische Grundrechte wie dem Versammlungsrecht.

Leider ist diese Forderung noch immer nicht praktische Bestandteil der Forderungen der Gewerkschaften. Dabei hatten beispielsweise die IG Metall Vertrauensleute bei Festo zu den Gewerkschaftstagen in den vergangenen Jahren Anträge gestellt:
Gemeinsamer Antrag des FESTO VK

Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007

Der Gewerkschaftstag soll beschließen:

Die Forderung nach einem „vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht“ wird Bestandteil der Forderungen der IG Metall.

Begründung:

Nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung um die „Rente mit 67“ der „Gesundheitsreform“, aber auch bei zahlreichen Kämpfen um den Erhalt von Arbeitsplätzen war den Gewerkschaften das Mittel des Streiks verwehrt.

Das wurde bisher durch die Gewerkschaften zwar immer wieder öffentlich kritisiert, allerdings wurde dazu bisher keine positive Forderung erhoben und verfolgt.

Das ist unserer Ansicht nach jedoch nochwendig:

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges 'Gesetz über Arbeitsverhältnisse' oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein "Streikgesetzbuch".

Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.

Die darin verfasste sogenannte "Koalitionsfreiheit" beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sog. 'politische Streik' in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - nicht möglich.

So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharte zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.

Die Forderung nach einem „vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht“ zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.
Quelle Siehe auch "Erledigt durch E1"

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Kommentare

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Thomas am :

Man sollte mal kritisch darüber nachdenken, ob ein Streikrecht überhaupt noch zeitgerecht ist. An sich ist es ein Fremdkörper in einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die Erpressung bzw. Nötigung grundsätzlich nicht gutheißt. Daß das Streikrecht als Rechtfertigungsgrund dafür anerkannt sind, ist eigentlich nur mit historischen Gründen zu erklären. Und wenn man daran festhalten will, dann wird es schwierig, zu begründen, warum man bspw. Vermietern, Handwerkern, Freiberuflern und Aktionären kein Streikrecht zubilligen will...

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