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Schwerverletzter Antifaschist - kein Versammlungsrecht für Faschisten!

Eine Solidaritätsbotschaft des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit mit dem schwer verletzten Antifaschisten:

"Mit großer Bestürzung hat das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die Nachricht des offensichtlichen Mordversuches an einem Antifaschisten aufgenommen, der unser Bündnis von Anfang an unterstützt hat.

Der Aktivist hatte an einem Schleusungspunkt einer Mobilisierungsparty der Neonazis im Vorfeld ihres Aufmarsches am 22. Oktober in Offenburg das Treiben der Faschisten beobachtet.

Ein dort in seinem Auto wartender, bundesweit bekannter Neonazi bemerkte die Antifaschisten und fuhr mit hoher Geschwindigkeit und offenbar gezielt auf sie zu. Der Antifaschist wurde von dem Auto erfasst und schwer verletzt. Ob er wieder gesund wird, ist momentan unklar. Wir wünschen ihm eine baldige Genesung!

Als Bündnis für Versammlungsfreiheit fordern wir ein fortschrittliches Versammlungsrecht auf demokratischer und antifaschistischer Grundlage. Das bedeutet: Kein Recht auf Versammlungsfreiheit für Faschisten! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Es ist ein Skandal, dass ein rechter Aufmarsch wie der für den 22. Oktober in Offenburg geplante überhaupt zugelassen wird. Dieses Vorgehen der Politik, der Polizei und der Justiz ist aber keine Seltenheit:

Am 1. Mai wurde ein faschistischer Aufmarsch in Heilbronn erst durch 4000 Polizisten gegen demokratischen und antifaschistischen Protest unter Zuhilfenahme von Repressionen wie stundenlange Kessel durchgesetzt. Dieser Einsatz der Polizei war unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt.

Wir begrüßen es, dass gegen dieses Vorgehen der Polizei jetzt Klage erhoben wird. Wir betonen aber auch, dass die demokratischen Möglichkeiten, gegen einen solchen Aufmarsch schon im Vorfeld vorzugehen mit dem Erhalt und der Erweiterung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zusammenhängen.

Diese Notwendigkeit hatten in Stuttgart in den letzten Tagen mehrere AntifaschistInnen erfahren müssen. Deren Wohnungen wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft durchsucht, weil sie sich bei den dortigen Protesten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar engagiert hatten.

Ob die sächsische Staatsanwaltschaft sich dabei überhaupt auf legalem Boden befindet und nicht möglicherweise rechtswidrig gegen die Antifaschisten ermittelt, ist offen. Denn zu diesem Zeitpunkt war das neu verabschiedete sächsische Versammlungsgesetz vom Landesverfassungsgerichtshof gekippt worden.

Mit der Gleichsetzung von „Rechts“ und „Links“ wird in den Medien das Opfer zum Täter gemacht. Es wird der Eindruck vermittelt, es sei Sache des Staates und seiner Organe, gegen „rechten“ und „linken“ „Extremismus“ zu kämpfen. Die staatliche Kompetenz in Sachen Antifaschismus zeigt sich aktuell in der regierungsamtlich heruntergerechneten Zahl der Opfer faschistischer Gewalt. Die Polizei sieht hier lediglich 47 Tote statt mindestens 137 seit 1990.

Faschisten sind die größten Antidemokraten. Dennoch wird ihren Aufmärschen auch unter der grün/roten Landesregierung ganz offenbar nicht stärkerer entgegen getreten. Das macht antifaschistischen Widerstand und Protest um so notwendiger.

Die Landesregierung hat ein „bürgerfreundliche Versammlungsgesetz“ in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Es ist für uns als Bündnis klar, dass der politische Druck auf die Landesregierung deutlich erhöht werden muss: Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz, welches wirksamen sicht- und hörbaren Protest auf demokratischer Basis breit möglich macht und rechten Umtrieben keinen Spielraum lässt.

Dies ist sicherlich auch im Sinne des verletzten Antifaschisten."


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