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S21 und die Desinformationspolitik der Stuttgarter Polizei

Nach der Pressemitteilung vom 11. Dezember 2012 zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit für Stuttgart 21 GegnerInnen hat das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit heute eine weitere Erklärung herausgegeben:

Erneut fällt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle durch die Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit negativ auf. Bereits im Vorfeld wurde vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die angekündigte Videoüberwachung um den Hauptbahnhof kritisiert.

Jetzt stellt sich heraus, dass diese Videoüberwachung schon seit Sommer 2010 vom Stuttgarter Polizeipräsidium betrieben wird. Und dies seit Sommer 2011 nicht nur zur "Steuerung von Polizeieinsätzen", sondern auch für "polizeiliche Zwecke zur Erfassung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung". Und zwar ohne jede Kennzeichnung des überwachten Bereichs.

In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums heißt es an anderer Stelle: "Einen sogenannten Polizeikessel wird es auch künftig nicht geben."

Tatsache ist aber, dass im Winter 2010/Frühjahr 2011 der Polizeikessel gang und gäbe war. Diese Art des polizeilichen Vorgehens (Einkesselung der S21-GegnerInnen ohne vorherige Auflösung der Versammlung und ohne Möglichkeit den Platz zu verlassen) nahm im Gegenteil so überhand, dass mehrere S21-GegnerInnen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht haben, um die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen zu lassen.

Weitere Beispiele sind die Polizeikessel am 01.05.2009 in Ulm und am 01.05.2011 in Heilbronn, bei denen wiederholt AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um den Protest gegen Neonazis zu verhindern.

Doch nicht nur hier wird die Stuttgarter Polizei aktiv, so will sie zukünftig auch bei Twitter und Facebook vertreten sein, "um erforderlichenfalls Einsatzmaßnahmen im Internet ergänzend zu erläutern - und wenn nötig, auch Fehlinterpretationen entgegen zu treten.“

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis für Versammlungsfreiheit zu dieser Art der polizeilichen "Öffentlichkeitsarbeit":
"Wir kennen das von den Protesten gegen den Neonazi- Aufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn. Dort verteilte die Polizei im Vorfeld Flugblätter und Plakate, gab Presseerklärungen heraus, in denen Sitzblockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert wurden.

Wie notwendig aber das entschlossene Auftreten von AntifaschistInnen war und ist, kann jedeR beurteilen, der in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat.
Deshalb lassen wir nicht locker in unserem Bestreben für ein fortschrittliches Versammlungsrecht.“


Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch. Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.


Via versammlungsrecht.info. Download der Pressemitteilung.

Siehe auch:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!

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