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Antifaschisten reichen Klage gegen Polizeikessel ein

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Am 30. Juli 2012 demonstrierten hunderte Antifaschisten in der Stuttgarter Innenstadt gegen die sogenannte "Deutschlandtour" der neonazistischen NPD. Mit einem Großaufgebot versuchte die Polizei diesen legitimen Protest zu unterbinden. Mehrere Antifaschisten wurden verletzt und etwa 80 Personen festgenommen. In einem Polizeikessel wurden rund 70 Personen über 6 Stunden festgesetzt.

Jetzt reichen Betroffene des Polizeikessels Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, um die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Unterstützt werden sie hierbei durch den Arbeitskreis Kesselklage.

Bereits im September haben sich die Landesregierung und der Stuttgarter Gemeinderat mit dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz befasst. Innenminister Reinhold Gall spielte den Polizeikessel herunter und sprach von einer „Personalienfeststellung“, die nicht den sonst üblichen Polizeistandards entsprochen habe.

Ben Brusniak, einer der Kläger, stellt hierzu fest: „Ich wurde um 11:45 Uhr am Stuttgarter Rotebühlplatz gekesselt, um 16:20 Uhr auf die Wasenwache gebracht und durfte erst um 17:30 Uhr mit Platzverweisen für die komplette Innenstadt die Wasenwache verlassen. Es ist schon sehr zynisch, hier von einer Personalienkontrolle zu sprechen.“

Der Sprecher des Arbeitskreises Kesselklage, Lothar Letsche, ergänzt: „Kessel gehören mittlerweile zur gängigen Polizeipraxis, um antifaschistischen Protest zu unterbinden, obwohl bereits mehrere Klagen hiergegen erfolgreich waren. Für uns steht fest: Wir lassen uns nicht festsetzen!“

Der Arbeitskreis Kesselklage unterstützt neben dem Stuttgarter Fall auch mehrere Klagen gegen einen Polizekessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Hier ist bereits der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf den 25. Oktober terminiert. Im Rahmen einer Veranstaltung am 22. Oktober um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann informiert der Arbeitskreis über die beiden Fälle, das juristische Prozedere und die politische Dimension.

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

www.kesselklage.de | kesselklage@versammlungsrecht.info

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