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Neue Initiative zur Abwehr des DGB-Tarifs Leiharbeit

Mit einem Vorschlag für ein Schreiben an den ver.di und DGB-Bundesvorstand wollen ver.di-KollegInnen aus NRW einen weiteren Versuch unternehmen, doch noch eine Kurskorrektur bei den Verhandlungen zu den Leiharbeitstarifverträgen zu erreichen und bitten um Unterstützung bis zum 17. 9. 2013 (allerdings möglichst bald) mit folgenden Angaben:

Vor- und Nachname:
Beruf:
Wohnort:
Gewerkschaftliche Funktion im Betrieb:
Ehren- oder hauptamtliche Funktion in der Gewerkschaft:

an Jürgen Senge (mail: juergen.senge@web.de ) zu schicken.

 

An den DGB Bundesvorstand

An den ver.di Bundesvorstand

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir haben uns über die laufenden Tarifverhandlungen zwischen den DGB-Mitgliedsgewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden BAG und IGZ informiert und sind sehr befremdet über den bisherigen Verlauf.

Mehrere Hundert Kolleginnen und Kollegen haben in einem offenen Brief ihre Ablehnung einer Verlängerung des DGB Tarifvertrags für die Leiharbeit zum Ausdruck gebracht. In vielen Gremien und Betriebsgruppen wurde mit Unverständnis auf die erneuten Tarifverhandlungen reagiert.

Als Reaktion auf den Protest haben viele von uns ein erklärendes Schreiben des ver.di Bundesvorstands erhalten. Wir begrüßen, dass der ver.di Vorstand auf die Kritik reagiert. Allerdings überzeugen uns die Argumente für einen Tarifvertrag weiterhin nicht. Es wird behauptet, der zusätzlich zu den Entgeltgruppen geltende und allgemeinverbindliche Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche könne nur bei einer Verlängerung des gesamten Tarifvertrages weitergelten. Diese Behauptung wird jedoch nicht begründet. Warum verhandelt der DGB nicht ausschließlich eine reine Lohnuntergrenze ohne die Entgelttabelle? Ein weiterhin geltender Mindestlohn könnte dann auch von Firmen mit Sitz im Ausland nicht unterlaufen werden (der Tarifvertrag gilt für diese Firmen ja ohnehin nicht). Es wird zudem auf die Risiken der verleihfreien Zeit verwiesen. Abgesehen davon, dass viele Arbeitsverträge nach der jeweiligen Einsatzzeit beendet werden, könnte neben der Absicherung durch einen Branchenmindestlohn auch eine tarifvertragliche Regelung nur für die verleihfreie Zeit verhandelt werden. Zudem bezweifeln Arbeitsrechtler wie Prof. Wolfgang Däubler, dass Zeitarbeitsfirmen das Arbeitgeberrisiko in der verleihfreien Zeit auf den Arbeitnehmer verlagern dürfen, indem sie den vorhergehenden Lohn kürzen.

Wie zu erfahren war, lehnen die Arbeitgeberverbände jede positive Verbesserung der bisherigen Regelungen ab. Das betrifft nicht nur die Frage der Löhne in der Leiharbeitsbranche.

Wir erleben momentan in der Tarifrunde im Einzelhandel wie Leiharbeitskräfte massiv als Streikbrecher eingesetzt werden. Einen Ausschluss von Streikbrecherarbeiten lehnen die Arbeitgeberverbände genauso ab wie überhaupt über Themen aus dem Manteltarifvertrag zu verhandeln.

Wir bedauern, feststellen zu müssen, dass unsere Verhandlungsdelegation offensichtlich nicht mehr auf den Ausschluss von Streikbrecherarbeiten durch Leiharbeitskräfte besteht. Wir halten dies für einen Fehler, weil dies die Gewerkschaften in den Tarifrunden schwächt oder schwächen wird. Tarifverhandlungen werden dadurch unnötig in die Länge gezogen.

Außerdem sind wir befremdet darüber, dass unsere Position zur Lohnfrage offensichtlich darauf setzt, den Niedriglohnsektor nicht begrenzen zu wollen. Wie kann es sein, dass die Gewerkschaften nach wie vor für Mindestlöhne eintreten, die weder in Ost noch in West, die Beschäftigten vor Armut schützt? Wir sind dafür, dass der Niedriglohnsektor ausgetrocknet wird und treten für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit ein.

Wir sind deswegen auch gegen einen neuen Tarifvertrag in der Leiharbeitsbranche und fordern Euch auf, eure Position zu überdenken, damit die einfache Regel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ endlich Wirklichkeit in der Leiharbeitsbranche wird!

Die gesetzliche Regelung, wonach bei keiner tariflichen Regelung dieser Grundsatz gilt, muss endlich durchgesetzt werden.

Mit kollegialen Grüßen

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