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Baskische Impressionen 2013 Teil 5

Im Sommer 2013 werden im ganzen Baskenland, auf der Straße, in den Dörfern und Städten, bei Straßenfesten, überall, unter dem Motto: „Das Urteil des Volkes“ Unterschriften für folgenden Text gesammelt:

„ Die Doktrin 197/2006 und die Ausnahmebestimmungen, die nur auf die baskischen politischen Gefangenen angewandt werden, müssen abgeschafft werden, um bei der Lösung des (baskischen) Konflikts voranzukommen.“

Die Doktrin 197/2006 oder auch „Parot-Doktrin“ bedeutet die Abschaffung des Rechts auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe, die Abschaffung des Rechts auf Haftverkürzung bei guter Führung und die Möglichkeit der willkürlichen Verlängerung der Haftzeit in dem Fall, dass die Freilassung zu „sozialem Unmut“ führt. Diese Regelungen werden in erster Linie auf die baskischen politischen Gefangenen angewandt. Gorka Elejabarrieta Diaz, Koordinator für die internationalen Beziehungen von SORTU, der Partei der baskischen Linken, die sich im Februar 2013 neu konstituiert hat, erklärt dazu in einem Gespräch im September 2013 in Bidart, dass das erste Ziel des Friedensprozesses, der durch den Verzicht der ETA auf den bewaffneten Kampf einseitig von der baskischen Unabhängigkeitsbewegung eingeleitet wurde, die Freilassung aller baskischen politischen Gefangenen ist.

Drei Teilforderungen wurden dazu aufgestellt:
• Die Zusammenführung der baskischen Gefangenen im Baskenland (im Moment sind die Gefangenen über ganz Spanien und Frankreich verstreut, inhaftiert. Verwandte und Freunde müssen oft 600-700 km zurücklegen, um ihr Besuchsrecht wahrnehmen zu können.)
• Die Freilassung der kranken baskischen Gefangenen
• Das Ende der Doktrin 197/2006

Demo gegen Parot Doktrin

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von den Freunden des Baskenlandes
Die frühere Forderung nach Amnestie wird in dieser Form nicht mehr erhoben, sie wurde modifiziert: „ Wir wollen wissen, was all die Jahre in unserem Land vor sich gegangen ist, wir wollen wissen, wo unsere verschwundenen Genossen sind, wir wollen wissen, wie unsre getöteten Genossen gestorben sind und wir wollen wissen, wer dafür verantwortlich ist und zur Rechenschaft gezogen werden muss,“ erklärt Gorka.

Bei einer Amnestie werden zwar die Gefangenen freigelassen, aber sonst bleibt alles beim Alten, die Gefängnisse füllen sich schnell wieder, wie nach der Amnestie 1977.

Die Blockade des Friedensprozesses durch die spanische Regierung kann nur durchbrochen werden, wenn die Basken/innen, die ihre Stimme für BILDU (ein Wahlbündnis, in dem SORTU mitarbeitet und das bei den letzten Kommunalwahlen im spanischen Baskenland zur zweitgrößten politischen Kraft wurde) abgegeben haben, über die Stimmabgabe hinaus, aktiv werden, so Gorka. In diesem Zusammenhang steht auch die Kampagne „Das Urteil des Volkes“.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht demnächst die zweite Verhandlung gegen die Doktrin 197/2006 an. In der ersten Verhandlung wurde die spanische Regierung dazu verurteilt, ihre Rechtsauffassung zu ändern. Die spanische Regierung hat sich nicht darum geschert und Berufung eingelegt. Die Kampagne „Das Urteil des Volkes“ dient dazu, die breite Unterstützung der Forderung nach Abschaffung der Doktrin 197/2006 im Baskenland zu dokumentieren und so auch politisch Druck zu erzeugen.

Update 21.10 2013 :
Ines del Rio kurz nach ihrer Freilassung

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von den Freunden des Baskenlandes
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Berufung der spanischen Regierung zurückgewiesen. Die erste baskische Gefangene, Ines del Rio, musste schon freigelassen werden.

Die Straßburger Richter urteilten : „Die Klägerin konnte nicht vorhersehen, dass im Februar 2006 die Rechtsprechung geändert und auf sie angewandt würde, was eine Verlängerung der Haftzeit um knapp neun Jahre bedeutet. Die Klägerin hat eine höhere Haftstrafe verbüßt, als dies nach dem Rechtssystem der Fall gewesen wäre.“

Nach der Doktrin Parot wäre Ines del Rio erst 2017 entlassen worden.

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