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Schwäbisch Gmünd: Flüchtlingsaktivisten befinden im zivilen Ungehorsam gegen Freiheitsberaubung - “Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid”

Gegen Flüchtlinge aus dem Lager Schwäbisch Gmünd in Baden Württemberg ist Beugehaft/Erzwingungshaft verhängt worden, um sie die Zahlung von Strafen wegen Brechen der "Residenzpflicht" zu erpressen. Wir dokumentieren nachfolgend ihre Stellungnahme und Bitte um Solidarität. Welche Möglichkeiten es dazu gibt findet sich hier. Siehe auch: Beschwerdebrief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Residenzpflichtverfolgung in BW)

“Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid–
“Lager bedeutet weiterhin Vernichtung–

Flüchtlinge aus Schwäbisch Gmünd befinden im zivilen Ungehorsam gegen Freiheitsberaubung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Verfolgung von Flüchtlingen in Deutschland

Leke Aremu, Farook Khan, Raphael Paul, Frankline Ndam

Wir sind vor Verfolgung in unseren Heimatländern geflohen, aber die Verfolgung setzt sich hier fort. Schon bevor wir Flüchtlinge hier in Deutschland ankommen sind, wenn unsere Namen noch nicht einmal bekannt sind, werden wir bereits durch die gewaltsame Abnahme unserer Fingerabdrücke an den Grenzen kriminalisiert.

Unser politischer Protest begann im Februar 2014, als wir die Verletzung unserer Privatsphäre durch Kameraüberwachung feststellen mussten. Im Eingangsbereich unseres Isolierungslagers war ohne vorherige Ankündigung eine Videoüberwachungskamera installiert worden.

Wir schickten daraufhin einen Delegierten von uns Flüchtlingen zu den Verantwortlichen des Lagers, um mitzuteilen, wie wir uns mit der auf den Eingang gerichteten Überwachungskamera fühlen. Wir machten deutlich, dass uns diese Situation den bedrohlichen Eindruck vermittelt, unter ständiger Beobachtung und Kontrolle stehen zu müssen. Es gibt uns das Gefühl, Gefängnisinsassen zu sein und erzeugt Angst und Unsicherheit. Sollen wir so von der Selbstorganisierung in unserem isolierten Lager abgeschreckt werden. Die zuständigen Beamten des Landkreises Schwäbisch Gmünd lehnten unsere Forderung nach Entfernung der Überwachungskamera jedoch ohne Begründung ab.

Daraufhin beschlossen wir einen einmonatigen Streik gegen die Kameraüberwachung mit Kundgebungen und Demonstrationen im Lager, im Stadtzentrum vor den Behörden sowie vor dem Landratsamt des Ostalbkreises in Aalen durchzuführen, bis unsere Forderung erfüllt wird. Dieser dauerte vom 3. März bis 11. April 2014. Aber statt mit uns über die Angelegenheit zu verhandeln, setzte der Landkreis auf die Polizei, um seiner Verweigerung einer Schlichtung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Wir wurden von der örtlichen Polizei brutal misshandelt, welche in keiner Weise fähig war, unsere Sicht auf die Dinge begreifen zu wollen.

Während unserer Demonstration am 11. April 2014 um 14.13 Uhr kamen dann jene Polizeikräfte, die uns später im und vor dem Lager angegriffen haben. Zwei Flüchtlinge wurden durch von der Leine gelassene Polizeihunde angefallen und durch Bisse verletzt. Insgesamt wurden vier Flüchtlinge festgenommen. Nur durch den umgehenden Protest der anderen Flüchtlinge vor der Polizeiwache kamen diese dann nach zwei Stunden schließlich frei. Während dieser Zeit wurde die Überwachungskamera dann einfach stillschweigend entfernt.

Wir setzten unsere Anstrengungen fort, die verschiedenen Formen der Verfolgung von Flüchtlingen offen zu legen. Deswegen wurden wir von den Landkreisbeamten verleumdet und als “Unruhestifter– gebrandmarkt, um so unsere weitere Kriminalisierung zu rechtfertigen und uns als vorgebliche Feinde der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Zielscheibe zu machen. Hierzu wurden sogar Fotos von uns in den Lokalzeitungen abgedruckt.

Wir haben viele Anzeigen bekommen, die letztlich nur darauf abgezielt haben, unseren Protest zu stoppen. Auch kam es zu weiteren Isolierungsmaßnahmen wie z.B. zu einem dreimonatigen Hausverbot im Büro des Sozialdienstes des Lagers. Es wurden abwegige Anklagen wie z.B. Nötigung konstruiert, um unser Demonstrationsrecht zu diffamieren und die Polizeigewalt gegen uns sowie die Ignoranz der Lagerleitung nachträglich noch zu rechtfertigen. Einer unserer Aktivisten, der von einem grundlos durch seinen Hundeführer auf ihn losgelassen Polizeihund gebissen wurde, steht noch heute unter Anklage. Die Anklage lautet, er habe die Polizei an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert, obwohl er doch lediglich versucht hatte, sich vor weiteren Hundebissen zu schützen.

Er erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, reduzierte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd die Strafe auf 300 Euro. Jetzt liegt der Fall nach erneutem Widerspruch in der Zuständigkeit der Landgerichtsbarkeit. Sein Widerspruch zielt darauf ab, festzustellen, ob die höhere gerichtliche Instanz weiterhin die gesundheitsschädigende, unverantwortliche und rechtswidrige Aktion der Polizeibeamten gegen den Flüchtlingsprotest im Lager auch weiterhin vertuscht, um die skandalöse Kriminalisierung der eigentlichen Opfer aufrechterhalten zu können. Diese gleiche Erfahrung mussten wir leider bereits anlässlich der vielen Todesfälle von Flüchtlingen wie Oury Jalloh und anderen, die durch deutsche Polizeibeamte umgebracht wurden, lernen.

Nach einer rassistischen Polizeikontrolle (racial profiling) erhielten wir Bußgeldbescheide über 130 Euro und 50 Cent pro Person wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die sog. “Residenzpflicht" –“ das deutsche Apartheidgesetz –“ welches Flüchtlingen ihre Bewegungsfreiheit verwehrt und ihnen verbietet, den jeweiligen Verwaltungsbezirk ihrer Ausländerbehörde zu verlassen. Wir waren zehn Personen auf dem Weg nach Jena zu einem politischen und Medienworkshop über selbstorganisierten Flüchtlingswiderstand und Anti-Abschiebungskämpfe. Im Zug wurden wir nach rassischen Auswahlkriterien kontrolliert und erhielten später die Aufforderung Bußgelder und Gebühren zu zahlen. Wir weigern uns die “Strafe– zu bezahlen, weil wir die “Residenzpflicht– als Verletzung unseres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit und als rassistische Diskriminierung ansehen.

Seitdem erhalten wir Briefe mit sich steigernder Strafandrohung bis hin zur Beugehaft. Der jüngste Brief forderte uns auf, uns selbständig zu einer dreitägigen Erzwingungshaft im Gefängnis Ellwangen zu melden –“ für eine Handlung, die wir als unser fundamentales Menschenrecht auch in Deutschland verstehen.

Als Flüchtlingsaktivisten verstehen wir diesen Missbrauch von bürokratischer und gerichtlicher Macht als abschreckenden Ausdruck von Unrecht, Repression und mentaler Folter, welche für uns fest mit dem deutschen Asylsystem verbunden ist.

Diese Zustände wecken in uns die Erinnerung an die sehr düsteren Zeiten und Kontinuitäten der deutschen Nationalgeschichte mit ihrem faschistischen und kolonialen Terror bis hin zum Völkermord.
Wir werden nicht aufhören, gegen diese deutsche Mentalität der Überlegenheit zu kämpfen und Widerstand zu leisten, die noch heute ihren Ausdruck in Lagerisolation, Polizeibrutalität und missbräuchlicher Rechtsbeugung von Menschenrechte findet.

Wir sind nicht aus lebensbedrohlichen Situationen geflohen, nur um hier in Deutschland stillschweigend unsere Isolierung und Misshandlung durch die staatliche Willkür des deutschen Apartheid- und Lagersystems hinzunehmen.

Wir weigern uns, Strafgelder für unsere Rechte zu bezahlen!
Wir verweigern uns einer “stillschweigenden– Inhaftierung!
Wir weigern uns, jegliche Form der Verfolgung von Flüchtlingen in Schwäbisch Gmünd und in Deutschland zu akzeptieren!

Die Verfolgung durch die “Residenzpflicht– findet weiter statt –“ die angebliche Abschaffung ist eine infame Lüge!

Wir kämpfen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde!

Wir rufen Euch alle zur Solidarität auf!
Bringt Eure Ansichten und Eure Gefühle in öffentlichen Aktionen zum Ausdruck!
Schickt Protestschreiben an die verantwortlichen Behörden!

Refugees Initiative Schwäbisch Gmünd
https://www.facebook.com/refugeesinitiative

Via The Voice

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