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Wer hat uns verraten? Das Tarifeinheitsgesetz soll schon im Mai kommen

Vorgeschichte

Bis in das Jahr 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Rechtsmeinung vertreten das es in einem Betrieb auch nur einen Tarifvertrag geben dürfe. Es Argumentierte bis zu diesem Zeitpunkt ganz ähnlich wie Heute die SPD, die Spitzen der IGM und natürlich diverse Lobbygruppen der Wirtschaft. So bestünde angeblich die Gefahr eines Tarifchaos, Lahmlegung von Betrieben durch Streiks, eine Gefährdung des Betriebsfriedens oder gar eines “Gewerkschaftshopping– und eines Hochschaukelns der gewerkschaftlichen Forderungen. Die Position des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ging bis 2010 einher mit einem faktischen Streikverbot für kleinere Gewerkschaften.

Im Juni 2010 gab das BAG dann mit Hinweis auf Art. 9 Abs. 3 GG ausdrücklich diese Position auf.1 Faktisch gab es zu jahrelang Urteile gefällt zu haben, die gegen die Verfassung verstießen. Offiziell begründete es seine neue Haltung damit, das weder ein Tarif- oder Streikchaos zu erwarten ist noch das dies einen solch schwerwiegenden Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG rechtfertigen könnte.

Im direkten Anschluss an diese Kursänderung des BAG haben der damalige DGB-Chef Sommer und der Arbeitgeberpräsident Hundt in einer gemeinsamen Pressemitteilung die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit gefordert. Begleitend dazu gründeten sie die „Initiative zur Wiederherstellung der Tarifeinheit“, die Parteiübergreifend Unterstützung fand (damals besonders aus den Reihen der SPD und der Linkspartei).

Seit dem arbeiten die verschiedenen Regierungen und zahlreiche Lobbyorganisationen und leider auch der DGB bzw. seine Einzelgewerkschaften mehr oder weniger Intensiv daran diesen feuchten Traum von Sommer und Hundt durch zu setzen. Kurz darauf gründeten sich auch mindestens zwei Bündnisse im Kampf gegen diese Initiative. Einerseits die von der FAU-IAA gegründete Kampagne „Finger weg vom Streikrecht“, anderseits das von der Gewerkschaftslinken angestossen Bündnis „Hände weg vom Streikrecht“. Seit dem gab es mehrere gemeinsame bundesweite Koordinierungstreffen und den stetigen Versuch Widerstand zu organisieren und Öffentlichkeit her zu stellen.

Dabei ist die Entscheidung des BAG aus mehrfacher Hinsicht zu begrüßen. M. Schmidt formuliert es so: “Die Tarifeinheit zementierte ihre (der „großen“ Gewerkschaften) Monopolstellung, da mangels Tarifgeltung und Streikrecht kleinere Gewerkschaften de facto keine Möglichkeit hatten zu wachsen. Wer wird schon Mitglied einer Gewerkschaft, die ohnehin nichts durchsetzen kann? [...] Ein Tarifchaos oder eine Zersplitterung der Tariflandschaft nicht eingetreten. Lokführer- oder Pilotenstreiks führen immer zu einem volkswirtschaftlichen Schaden, unabhängig davon, ob sie von einer Mehrheits- oder Minderheitsgewerkschaft ausgeführt werden. Und [...] ein häufig übersehenes Argument: Arbeitsrechtler beklagen den schwindenden Organisationsgrad in den Gewerkschaften. Arbeitnehmer sind immer seltener bereit, sich in Gewerkschaften zu organisieren und ihre Rechte durchzusetzen. Die Tarifeinheit verstärkte diesen Trend noch, da es für die meisten Minderheitsberufsgruppen in einem Betrieb sinnlos war, sich zu organisieren, da ihr Einfluss ohnehin verschwindend gering war und sie sich nicht selten durch die goßen Gewerkschaften nicht hinreichend vertreten fühlten.“2

Der Gesetzentwurf

Das geplante „Tarifeinheitsgesetz“ sieht vor, das die in einem Betrieb vertretenen Gewerkschaften gemeinsam in Tarifverhandlungen gehen sollen. Werden sich die Gewerkschaften nicht einig, dann soll nur noch der Tarifvertrag der im Betrieb Mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. Die Minderheitsgewerkschaft darf keine eigenen Tarifverträge abschließen, geschweige denn zu Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks) aufrufen oder diese durchführen.

Der Gesetzesentwurf hat viele Schwächen, die zukünftig zu zahlreichen Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen führen werden. So besteht die Deutsche Bundesbahn zum Beispiel aus über 1000 Betrieben. Bei jedem einzelnen müsste im Zweifel festgestellt werden, welche Gewerkschaft denn nun die Mitgliederstärkste ist. Ganz zu schweigen davon das es noch keinerlei Regelung gibt wie die Mitgliederstärke festgestellt werden soll oder ob es sinnvoll ist wenn die Chefs nicht nur wissen welche Gewerkschaften im Betrieb sind, sondern auch wie viele Mitglieder sie haben.

Das alles und noch einige Punkte mehr sind aber nur Nebenschauplätze. Viel bedeutender ist der offen Bruch der Verfassung, die dieser Angriff auf das Streikrecht der Arbeiter*innen bedeutet. Bezeichnender Weise scheint es außer in der Regierung niemanden zu geben der an der Verfassungswidrigkeit zweifelt. Wenn schon kein Widerstand, so kommen doch Kritik oder zumindest Zweifel am „Tarifeinheitsgesetz“ auch aus ganz unerwarteten Richtungen.

So kritisieren zum Beispiel die Wirtschaftsweisen die Pläne zur Tarifeinheit und Fragen ganz offen nach dem Sinn und der Rechtfertigung für diesen harten Eingriff in die Tarifautonomie.3 Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln gibt zu das es „ in Einzelfällen es zu einer Einschränkung des Streikrechts kommen“ kann.4 Und selbst ...

Aktuell

... der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seinem Rechtsgutachten dazu, das das Tarifeinheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt.5 Ganz zu schweigen natürlich von einer ganzen Reihe von juristischen Gutachten die von den Spartengewerkschaften und auch einigen Parteien in Auftrag gegeben wurden. Das alles kümmert ganz offensichtlich weder Andrea Nahles, noch ihre Parteigenoss*innen oder das Kabinett auch nur die Spur.

Am 05.03.2015 ging das Gesetz dann auch in erster Lesung in den Bundestag. Falls nicht genug öffentlicher Druck auf die Parteien (hier besonders SPD und CDU) aufgebaut werden kann, wird das Gesetz kommen. Schon vor Monaten haben mehrere Spartengewerkschaften angekündigt dann bis zum Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen. Das wird leider ein langfristiges Projekt werden. In der Zwischenzeit könnte es dazu kommen, das die kleinen Gewerkschaften eingehen und/oder sich zahlreiche kostspielige juristische Auseinandersetzungen darum liefern müssen, wer denn jetzt in welchem Betrieb die größte Gewerkschaft ist.

Ausblick

Am 21./22. Mai soll das Gesetz in zweiter bzw. dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Ob es soweit kommen wird liegt natürlich auch an uns. Das Bündnis „Hände weg vom Streikrecht“ ruft für den 18. April zu einer bundesweiten Demo in Frankfurt am Main auf.6 Aber, selbst wenn das Gesetz zur Tarifeinheit jetzt nicht kommen würde, wäre es fatal an zu nehmen man hätte diesen Angriff vorläufig abgewehrt. Schon längst liegen Pläne bereit auf andere Art und Weise in das Streikrecht ein zu greifen. Denkbar und in einschlägigen Kreisen viel diskutiert sind zum Beispiel eine „obligatorische Schlichtungslösung“, „Absprachepflichten zwischen den Gewerkschaften“ oder Eingriffe in Streiks die die sogenannte „Daseinsvorsorge“ (also Bahn, ÖPNV, Flugverkehr“) betreffen. Außerdem können und dürfen wir auch nicht die globale Dimension dieses Angriffes ignorieren. So rief die Internationale Transportarbeiter Föderation schon am 18. Februar 2015 zu einem globalen Aktionstag zur Rettung des Streikrechts auf.7 Dies war notwendig geworden, weil die in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Vertretenen Arbeitgeberorganisationen anfingen ganz offensiv das Streikrecht als solches in Frage zu stellen.

Rudolf Mühland (FAUD)

1 (BAG v. 23.6.2010 –“ 10 AS 3/10; BAG v. 27.1.2010 –“ 4 AZR 549/08, NZA 10, 645)
2 Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht (Lehrstuhl Professor Thüsing) in Bonn und Promotion zum Individualarbeitsrecht. http://www.juraexamen.info/tarifeinheit-was-hat-es-eigentlich-damit-auf-sich/ | Stand 16.03.2015

Quelle: Gaidao April 2015, via syndikalismus

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Kommentare

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Sven am :

Das Problem ist halt, dass das Streikrecht immer öfter auch durch genervte Bürgerinnen und Bürger in Kritik gerät. Die Solidarität, die unter Arbeitnehmern eigentlich herrschen sollte, egal ob sie Streiken oder vom Streik betroffen sind, ist leider nur noch in wenigen Teilen gegeben und deswegen hat die Bundesregierung es auch so einfach, wenn sie das Streikrecht beschneiden will.

Ich führe immer wieder Diskussionen und muss mir dann anhören: "Aber die verdienen doch schon genug, die müssen nicht streiken." oder "Was wollen die denn noch, die haben schon genug." oder "Die können ja Streiken, aber sie dürfen dadurch niemanden schaden..." oder oder oder. Und solange es hier kein umdenken gibt, solange wird es sehr schwer, einen wirklichen Widerstand gegen dieses Gesetz zu organisieren.

Jue.So Jürgen Sojka am :

Wer hat uns verraten? - “ Wir uns selbst!
Bitte hier -jetzt- nicht weiter lesen, wenn nicht gewünscht ist eine SELBSTBETRACHTUNG anzustellen - “ dann nicht weiterlesen!

Selbstbetrachtung? Der SdZ -Schreiber dieser Zeilen- ist als 15jähriger Lehrling, zahlendes Mitglied, zum 1ten Mal in eine Gewerkschaft eingetreten (IG Metal).
Von da an beständig, bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, in die Gewerkschaften
- ÖTV - HBV - ÖTV - NGG - ver.di -
unterbrochen durch selbständige Tätigkeiten.
Heute, nach wie vor in ver.di -die es allerdings nicht so sehen (wollen)-
als Beschäftigter im SWR Anstalt des öffentlichen Rechts.

Wir haben uns selbst verraten! - “ Es ist überaus einfach zu erkennen wodurch!

Wir nehmen also unsere GESELLSCHAFTSGRUNDLAGEN:
  • LV B-W Art. 2 (1) - “ daraus sich ergebend
  • GG BRD Art. 25 - “ daraus sich ergebend
  • AEMR Art. 23 (1), (2), (3) und (4) - “ daraus sich ergebend
seit 10. Dezember 1948, für alle Unterzeichnerstaaten bindend, die
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE - “
als Individualrechte für ALLE Bürgerinnen und Bürger einforderbar!!


Zuvor, seit 24. Oktober 1945 in Kraft, Charta der Vereinten Nationen,
50 Gründerstaaten, für ALLE Völker und Volksgruppen der Unterzeichnerstaaten (193).
Mitgliedsstaaten als PDF-Datei http://www.unric.org/html/german/pdf/mitgliedstaaten.pdf

AEMR als PDF-Datei http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Charta der Vereinten Nationen als PDF-Datei http://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf

Nun verwenden wir den Begriff SOLIDARITÄT, erinnern uns an Solidarność
http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarno%C5%9B%C4%87
nehmen Karol Józef WojtyÅ‚a in die Betrachtung mit auf - “ sprich nur ein Wort, so...

Haben wir das, SOLIDARITÄT?
Wir DEUTSCHEN haben nicht einmal Solidarität untereinander - erst recht nicht mit Anderen!!

Solange es Gewerkschafter, Gewerkschaftsfunktionäre gibt, die sich selbst gegenüber
verweigern, ihr Denken und Handeln, auf unsere AEMR zu beziehen, so lange wird es
Interessengruppen geben, die sich über den Bürgerwillen belustigend hinwegsetzen
siehe JPEG-Datei http://www.parkschuetzer.de/statements/177412
weitere - œEichelhaeher- œ http://www.parkschuetzer.de/statements/tags/Eichelhaeher

DEMOKRATIE leben, um sie zu er~leben!
DEMOKRATIE = eigenverantwortliches Denken und Handeln

ALLE Gesetzesvorlagen haben geprüft zu werden, in vergleichender Betrachtung mit
der AEMR
der EMRK
der EU-GR Charta
dem AEUV
steht auch nur ein Artikel dagegen, erlangt das Gesetz keine Rechtswirkung!!

Mag dies zu verstehen sein, für ALLE- ¦
ANSEHEN - ANSPRECHEN - AUSSPRECHEN - EINFORDERN
Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart 1954

Jue.So Jürgen Sojka am :

Besitzen Andrea Nahles und Leni Breymaier Kenntnisse, die sie befähigen, ihr Anforderungsprofil zu erfüllen? - “ gleich vorweg die Quintessenz NEIN!!

Wie denn das?
Bleiben wir beim angesprochenen Thema 'Tarifeinheit', Gewerkschaft und die SPD, nach wie vor als 'gewerkschaftsnah' bezeichnet - stimmt übrigens nicht (schon lange nicht)!!
Hier, im Kommentar vom 20.04.2015 14:18, wird grundlegendes dazu benannt!

Die genannten Gesellschaftsgrundlagen wurden bisher von Andrea Nahles, wie auch von Leni Breymaier, zu keinem Zeitpunkt ausgesprochen, und schon gar~nicht als Denk- und Handlungsgrundlage _g e l e b t_!! - siehe Link KONTEXT Wochenzeitung Ausgabe 192 'Breymaier gegen Nahles' 03.12.2014:
kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/192/breymaier-gegen-nahles-2582.html

Nun steht in benannter AEMR Artikel 23 (2)- ž...ohne jegliche unterschiedliche Behandlung das Recht...- œ GLEICHBERECHTIGUNG auch benannt in den Artikeln
--1; 2 (1); 7; 16 (1); 17 (1), (2); 21 (2); 22; 26 (1), (2), (3); 27 (1); 29 (1),(2), (3); 30--
Dieses ALLES geltend für die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung im Mai 1949, da das Völkerrecht AEMR Bestandteil des Bundesrechts ist GG Art. 25, und sogar - žgehen den Gesetzen vor- œ, auch - žerzeugen Rechte und Pflichten- œ und noch - žunmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.- œ

Die Frage ist berechtigt, wie es den dazu kommen kann, dass in der Fußnote 4 zum GG Art. 3 (2), der Verweis auf GG Art. 117 Abs. 1 steht und der Text
- žEntgegenstehendes Recht blieb bis zum 31.03. 1953 in Kraft,- œ??!!
Die Völkerrechte gehen also den Gesetzen vor... - bis auf 2 in der SPD, den Müttern unseres GG -mit 2 weiteren Müttern unseres GG-, die sich für den TEXT der Gleichberechtigung in GG Art. 3 STARK gemacht haben, gibt es wohl keine SPD~weiblichen, die sich den - œHERREN der Schöpfung- œ entgegen stellen!!

Solange Frauen in der SPD sich für die GESICHTSWAHRUNG der MÄNNER stark machen, wird das Nachplappern, den HERREN gegenüber, ihr größter Lebensinhalt sein und auch bleiben!
Wann hört die STUTENBISSIGKEIT, zur Freude der Männer, endlich auf, wandelt sich in ein - œTreten in die rückwärtigen Weichteile- œ (bildlich) den Männern gegenüber?

Wir männlichen unserer Spezies würden es schon noch gerne erleben, was unsere Großmütter uns 6jährigen mit auf den Weg gegeben haben - žeigenverantwortlich Denken und Handeln, sich nicht zum Lieb Kind machen, den Männern gegenüber - “ alles weibliche zu achten, auf Augenhöhe!- œ und das in GEGENSEITIGKEIT!!!!
Das von den weiblichen erleben, sich nicht länger nach den 3 K's der röm.-kath. Kirche ausrichten, damit dazu zwingen Frauen zu sein; unterordnend unter den MANN |:-((

Es grüßt der unverzagte "optimistische Realist"; überzeugt davon doch noch zu erleben, dass die weiblichen nicht länger auf die MÄNNER warten, bis diese in die "Puschen" kommen - sie werden sonst warten bis zum Sankt Nimmerleinstag!!
DIE VIER MÜTTER DES GRUNDGESETZES -Flyer-
lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/111109_MDGG_Flyer_klein_f_mailing.pdf

Jue.So Jürgen Sojka am :

Aus den 2 Kommentaren, in Weiterverwendung, die Ablehnung von Leni Breymaier als
Richterin vor dem Staatsgerichtshof Baden Württemberg
(StGH B-W - Landesverfassungsgericht).

Der nachfolgende Link enthält die Information an Leni Breymaier und ihre Sekretärin
Ingrid Stahl, sowie den Zugang zu meinem MediaCenter mit den PDF-Datein der
Anträge vor dem StGH B-W.
https://cloud.gmx.net/ngcloud/external?path=Einzelfreigabe%20von%20Jue.So_Stuttgart%40gmx.de&token=51C3F8109D1FBB7A&mandant=01&product=gmxde&locale=de&viewType=0&guestToken=bOvgUWorRruu3mAHu0eQJg&loginName=Jue.So_Stuttgart%40gmx.de

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