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Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 - Die “Zwei-Täter-Theorie„ stürzt in sich zusammen

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, der dem neonazistischen NSU zugeschrieben wird, weist mehrere Besonderheiten auf:

  • Im Gegensatz zu anderen Mordtaten, die dem NSU zugeschrieben werden, konnte die Polizei auf sehr viele Zeugen zurückgreifen. In ihrer übergroßen Mehrheit führen diese zu Tätern, die nicht mit den beiden NSU-Mitgliedern identisch sind.
  • Im Zuge der Ermittlungen kam man auf einen Täterkreis von bis zu sechs Personen.
  • Obwohl es zahlreiche Phantombilder gab, wurde damit nie öffentlich gefahndet.
  • Wenn die Mehrzahl der Indizien und Zeugenaussagen auf andere Täter verweist, dann stellt sich die Frage: Warum wird alles unternommen, um diese zu schützen?

Das Gegenteil von Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit
Eigentlich darf man, muss man annehmen, dass bei einem Mordanschlag auf Polizisten alles getan wird, um Spuren zu sichern, die zum Tatort gehören und zu möglichen Tätern führen, dass die Spurenlage ohne Verfälschungen festgehalten wird, um einen Geschehensablauf rekonstruieren zu können. Fast nichts von alledem ist passiert. Dass dies ein Kriminologe sagt, ist ungewöhnlich, wenn man dies mit dem –ºPannenschutz–¹ an den vielen anderen Tatorten vergleicht.

Zwar versucht er sein massives Unverständnis abzumildern, indem er annimmt, dass die ermittelnden Beamten –ºüberwältigt–¹ gewesen seien. Das ändert nichts am Kern seiner Aussage und die ist vernichtend:
»Ich will nicht sagen, dass jetzt alles falsch gemacht worden ist, was man falsch machen konnte, aber ziemlich viel. Also wenn ich mir die Bilder ansehe, auch wie dort am Tatort unmittelbar nach der Tat, wie man sich dort bewegt, wie auch die Spurensicherung stattgefunden hat, dann macht das auf mich den Eindruck, dass man wohl total überwältigt war von diesem Ereignis. Und alles das, was man irgendwann mal gelernt hat in der polizeilichen Ausbildung, vergessen hat.« (Prof. Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum in der ARD-Dokumentation –ºDie Akte Zschäpe–¹ vom 2.11.2015)

Über Leichen gehen ...
Wenn Ermittler Spuren und Hinweisen nicht nachgehen, die den Mordanschlag an Kollegen aufklären könnten, wenn Falschaussagen im Amt gemacht werden, wenn –ºKollegen–¹ ihren eigenen Kollegen entmündigen, dann handelt es sich nicht um eine Panne. Es müssen Umstände sein, die schwerer wiegen als eine tote Polizistin und ein schwerverletzter Polizist zusammen. Und: Es müssen alle an einem Strang ziehen, die polizeilichen Ermittler, die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungsrichtung bestimmt und ggf. das Justizministerium, das die Staatsanwaltschaft beaufsichtigt.

Alleine die bislang vorliegenden Indizien sind von einer Brisanz, die das ganze Konstrukt vom –ºZwickauer Terrortrio–¹, von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern, von denen zwei die alleinigen Täter des Mordanschlages in Heilbronn sein sollen, ad absurdum führen.

Mit den Phantombildern ist belegt, dass an dem Mordanschlag auf die beiden Polizisten mehr als die bisher benannten Mitglieder des NSU beteiligt waren –“ jenseits der Frage, wo sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zum Zeitpunkt der Tat aufgehalten hatten. Diese Annahme wird durch Aktenvermerke verstärkt, wonach Zeugen gesehen haben, dass sich ein blutverschmierter Mann in der Nähe des Tatorts zu einem Audi 80 geschleppt und dabei dem Fahrer etwas zugerufen habe, was dem osteuropäischen Sprachraum zugeordnet wurde.

Zwei plus X
Obwohl schon seit Langem bekannt ist, dass nicht nur der schwerverletzte Polizist Martin Arnold einen Mann beschrieben hatte, der keine Ähnlichkeiten mit den beiden NSU-Mitgliedern hat, verdichten sich die Spuren in diese (nicht verfolgte) Richtung. Mehrere Zeugen, die den Ermittlern seit 2007 bekannt sind, wurden nun im NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gehört. Sie alle beschreiben übereinstimmend, dass sie mehrere Personen in Tatortnähe gesehen haben:

»Ein 62 Jahre alter Zeuge berichtete im Ausschuss von seiner seltsamen Begegnung vom 25. April 2007, Kiesewetters Todestag, in Heilbronn. Er habe die zwei Männer und eine Frau angesichts der blutverschmierten Hände noch gefragt, ob sie Hilfe benötigten. Dabei sei ihm aufgefallen, dass die Frau außergewöhnlich grüne Augen gehabt habe. Der Mann mit dem Blut habe einen polnischen Akzent gesprochen.« (swr.de vom 28.9.2015)
»Ein Ehepaar, das am Tattag einen Mann beobachtet hatte, der vor einem Polizeihubschrauber wegzulaufen schien, berichtete von einer zweiten Person im Heilbronner Wertwiesenpark. Diese Aussage ist neu. Der Mann sei schwarz gekleidet gewesen und habe einen schwarzen Rucksack getragen. Auch dieser Mann sei weggelaufen.
Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) reagierte erkennbar verblüfft auf die weitere Aussage der Frau, sie habe den schwarz gekleideten Mann auf einem Foto wiedererkannt –“ zumindest sei die Ähnlichkeit zum Foto sehr groß gewesen. Dieses Foto habe die Polizei ihr vor drei bis vier Monaten vorgelegt. Auch dass die Polizei der Frau erneut eine Lichtbildmappe gezeigt hatte, sorgte im Ausschuss für Erstaunen.« (s.o.)
Unbestreitbar stören die Wahrnehmungen des »türkisch-stämmigen« Ehepaares das Ermittlungsergebnis –“ bis heute. Deren Zeugenaussage wurde bereits am 28.4.2007 und noch einmal am 11. November 2011 aufgenommen. Bei letzterer wurde dem Ehepaar eine Mappe von möglichen Tätern vorgelegt: »Auf 36 Fotos sind dort auch die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, zwei Mal ihr Komplize Uwe Mundlos sowie deren Unterstützer Holger Gerlach zu sehen. Das Ehepaar erkannte niemanden auf den Fotos.« (stuttgarter-nachrichten.de vom 29.9.2015)

Wie weit die Vertuschung dieser Spur geht, die in Gänze der offiziellen Version entspricht, belegt die Aktenlage: In den Ermittlungsakten ist weder der erneute –ºBesuch–¹, noch das Bild, auf dem ein möglicher Täter erkannt worden ist, dokumentiert.

Dass sich genau diese Aussagen mit weiteren Aussagen decken, die der These von zwei Tätern eklatant widersprechen, ist seit Langem bekannt –“ und wird bis heute ignoriert.

Die Jogginghose. Ein Beweis für die Tatbeteiligung von NSU-Mitglied Uwe Mundlos oder ein Beweis für gezielte Manipulationen

»Ich bin nicht der gleichen Meinung wie der Generalbundesanwalt, der ja immer sagt, alle Verbrechen, auch das in Heilbronn, wurden nur von Mundlos und Böhnhardt begangen, die zwei alleine, sonst niemand dabei. Da habe ich meine Zweifel.« (ehemaliger Polizeibeamter und NSU-Ausschussmitglied Clemens Binninger)

Für die Tatbeteiligung der beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gibt es bis heute nicht einen Zeugen, kein einziges Indiz, keine einzige Spur am Tatort. Alle Spuren, die noch vorhanden waren, führen zu anderen Tätern.

In dem ausgebrannten Campingwagen in Eisenach wurden im November 2011 die beiden entwendeten Dienstwaffen der Heilbonner PolizistInnen gefunden –“ ohne irgendwelche DNA-Spuren der beiden verdächtigten NSU-Mitglieder. Damit ist bestenfalls bewiesen, dass sie dort gefunden wurden –“ ganz und gar nicht, wer diese Waffen dort deponiert hatte.

Doch es existiere, so Bundesanwalt Herbert Diemer, ein –ºeindeutiger Beweis–¹, der für eine Täterschaft des NSU-Mitgliedes Uwe Mundlos sprechen würde: Eine Jogginghose, die man gut erhalten in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau im November 2011 gefunden haben will und an der sich Blutanhaftungen der Polizistin Michèle Kiesewetter befinden. In den Hosentaschen steckten zudem zwei Tempotaschentücher mit DNA-Spuren von Uwe Mundlos.

Bis heute wird diese Jogginghose als zentraler Beweis angeführt, dass Uwe Mundlos an der Tat direkt beteiligt gewesen war. Dass diese Beweisführung alles andere als zwingend ist, führt nachvollziehbar und detailliert die Dokumentation –ºDie Akte Zschäpe –“ die letzten Rätsel des NSU–¹ aus, die am 2.11.2015 im ARD ausgestrahlt wurde:

»Im laufenden Verfahren zum NSU vor dem Oberlandesgericht in München vertritt die Bundesanwaltschaft die Zwei-Täter-Theorie: Zentrales Beweismittel dafür ist unter anderem ein Gutachten über eine Trainingshose, an der winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter gefunden wurden. In den Hosentaschen steckten zwei Tempotaschentücher mit DNA von Mundlos. Laut Bundesanwalt Herbert Diemer ein eindeutiger Beweis, dass es sich um die Hose von Mundlos handelt. Der Kriminologe Prof. Feltes und der Rechtsmediziner Prof. Michael Bohnert von der Uni Würzburg halten diese Schlussfolgerung für zu kurz gegriffen, denn Taschentücher könne man von A nach B bewegen:
»Wenn man wissen will, ob diese Hose von einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt getragen wurde, dann kann man sich schlecht auf Tempo-Taschentücher verlassen, die in diesen Hosentaschen gefunden wurden.« (Prof. Michael Bohnert, Rechtsmediziner an der Universität Würzburg)
»Außerdem musste die Bundesanwaltschaft im Interview mit der ARD einräumen, dass innen in der Trainingshose keine DNA von Mundlos gefunden wurde. Für Clemens Binninger und Prof. Feltes sind die winzigen Blutspuren von Michèle Kiesewetter eher deutliche Hinweise darauf, dass der Träger dieser Hose beim Mord dabei war, aber nicht der Schütze war.
»Also muss der Träger dieser Hose zwar nebendran gestanden sein und vielleicht geholfen haben, aber geschossen hat er eher nicht. So lese ich das Gutachten.« (Clemens Binninger, ehemaliger Obmann der CDU im Bundestagsuntersuchungsausschuss zum NSU)
»Das ist vielleicht jemand gewesen, der in der zweiten Reihe gestanden hat oder möglicherweise dazu gekommen ist.« (Prof. Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum)
Deshalb sind beide Fachleute davon überzeugt, dass diese Trainingshose ein starker Hinweis auf einen dritten Täter liefert.« (Die Akte Zschäpe, s.o.)

Der systematische und forcierte Erkenntnisschwund
Dass die –ºZwei-Täter-Theorie–¹ bis heute mit allen erdenklichen Mitteln aufrechterhalten werden muss, beweist auch der ehemalige Chef der Ermittlungsgruppe –ºSOKO Parkplatz–¹, Alex Mögelin.

Noch in der Ermittlungsphase 2007 tat er genau das, was jeder leitende Polizist tun würde, vor allem dann, wenn es um die Aufklärung eines Mordes an einer Kollegin geht: Jeder Spur folgen, jedes Beweismittel sichern, nutzen und auswerten. Dies tat er auch und kam aufgrund der vielen Zeugenaussagen zu dem naheliegenden Schluss, dass an dem Mordgeschehen mehr als zwei Personen beteiligt gewesen sein müssen, bis zu sechs Personen. Dazu passten die verschiedenen Phantombilder, die mithilfe der ZeugInnen erstellt wurden. Daraufhin tat er das naheliegende und das selbstverständlichste der Welt: Er beantragte bei der Staatsanwaltschaft, mithilfe dieser Phantombilder zu fahnden. Diese lehnte ab –“ was mit fachlichen, kriminaltechnischen Gründen am aller wenigsten begründet werden kann.

Dass ein leitender Beamter, Chef einer SOKO, zumindest ein Berufsethos hat, darf man gerade in diesem Fall annehmen. Wenn er also acht Jahre später von seinen damaligen Ermittlungserkenntnissen abrückt, sich damit selbst demontiert, muss schon sehr viel Druck auf ihn ausgeübt worden sein. Genau dies ist passiert, als er 2015 als Zeuge geladen wurde. Acht Jahre später wirft er sich dem damaligen Staatsanwalt vor die Füße, der sich geweigert hatte, mithilfe der Phantombilder eine Fahndung einzuleiten bzw. zu unterstützen. Nun will auch er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen haben. Eine an Dummheit und Opportunität kaum noch zu überbietende Unterwerfungsgeste.

Dass selbst dieser zarte Widerspruch glatt gebügelt werden muss, dass ein ehemaliger SOKO-Chef dafür seine gesamten Sachverstand versenkt, deutet auf die extreme Fragilität hin, die mit dem offiziellen Ermittlungsergebnis verbunden ist.

Dieser erzwungene Erkenntnisschwund reiht sich ein in die Systematik, mit der weitere Täterspuren verwischt wurden, evidenten Hinweisen auf (andere) Täter nicht gefolgt wird. Dafür gibt es nur einen plausiblen Grund: Man will unter allen Umständen Täter decken, die in diesen Mordanschlag involviert sind! Das macht man nicht, wenn es sich –ºnur–¹ um Neonazis handelt, sondern wenn ihre Festnahme Verbindungen zu staatlichen Akteuren (seien es V-Männer oder verdeckte Ermittler) offenlegen würde.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet.

Wolf Wetzel, 2.11.2015

Link zum Beitrag: https://youtu.be/H2aNB5-jglM

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf?
3. Auflage, Unrast Verlag 2015
ISBN 978-3-89771-589-9

Dieser Beitrag findet sich auch in der Tageszeitung Junge Welt vom 4.11.2015: Aus für »Zwei-Täter-Theorie« | NSU-Rätsel: Mindestens dritter Mann beim Heilbronner Mordanschlag auf Polizisten 2007

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