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Heidelberger Lehrer gegen Verfassungsschutz: Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den 'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.

Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass Csaszkóczy –“ entgegen ihrer früheren Behauptungen –“ keinesfalls Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen, dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist, keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden könne.

Offensichtlich reicht dem Gericht die bloße Versicherung des Geheimdienstes aus, dass Csaszkóczy sich in 'linksextremen' Kreisen bewege, um seine weitere geheimdienstliche Überwachung zu rechtfertigen.
Unter diese 'gerechtfertigte' Überwachung fallen für das Verwaltungsgericht explizit auch die Bespitzelung von Ostermärschen und gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Ausdrücklich nicht diskutieren wollte das Gericht die unterschiedlichen Maßstäbe, die der 'Verfassungsschutz' bei der Beobachtung rechter und ausländerfeindlicher Bewegungen anlegt. So stellt der Geheimdienst Gruppen wie Hogesa, Pegida und AfD trotz nachgewiesener Kontakte ins Nazimilieu immer noch regelmäßig Persilscheine aus. Ebenfalls nicht thematisiert werden sollten die Auswirkungen, die die mittlerweile jahrzehntelange nachrichtendienstliche Überwachung für das Leben des Betroffenen hat.

Der Vorsitzende Richter Morlock kündigte schon in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zuzulassen. Zur Begründung führte er an, es handele sich um grundsätzliche Fragen, die besser von einer höheren Instanz grundsätzlich geklärt werden sollten. Offensichtlich war es für Morlock ein zu heißes Eisen, die Praxis des 'Verfassungsschutzes' auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.

Wir betrachten dieses Urteil als reines Gefälligkeitsurteil für den mittlerweile schwer diskreditierten Geheimdienst.

Dokumentiert: Schlusswort vor Gericht

Vor einem guten Jahr war anlässlich des 25 Jahre zurückliegenden Untergangs der DDR viel von der Staatssicherheit die Rede. Zurecht wurde darauf hingewiesen, wie eine permanente geheimdienstliche Überwachung missliebiger Personen nicht nur das politische Klima vergiften und eine offene Diskussion verhindern kann, sondern auch das Leben von Menschen zerstört.

Was macht es mit einem Menschen, wenn er jahrzehntelang überwacht wird, wenn –“ wie aus den Bruchstücken meiner Akten ersichtlich –“ Spitzel auf ihn angesetzt werden und seine e-mails abgefangen werden. Ich möchte diesen persönlichen Aspekt hier nicht vertiefen –“ in diesem ganzen Verfahren scheint er auch überhaupt keine Rolle zu spielen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier um sehr viel mehr geht, als um die Frage eines unrechtmäßigen Verwaltungsaktes.

Ich habe in Heidelberg schon eine ganze Reihe von Spitzelanwerbungen durch den Verfassungsschutz mitbekommen. Besonders häufig waren dabei die Versuche, Jugendliche unter Druck zu setzen, damit sie sich für den Geheimdienst als Schnüffler betätigen. Was macht es mit Menschen und was macht es mit unserer Demokratie, wenn wir das Treiben eines solchen Geheimdienstes dulden?

Der Vergleich mit der Stasi –“ so wird immer eingewendet –“ sei nicht statthaft. Unser Verfassungsschutz sei schließlich ein Geheimdienst, der nur die Feinde der Demokratie verfolgt. Sind wir uns da tatsächlich so sicher?

25 Jahre lang hat dieser Geheimdienst alles Negative gesammelt, was er über mich in Erfahrung bringen konnte. Er ist dabei auch nicht vor Falschinformationen und Diffamierungen zurückgeschreckt. Dabei war nicht eine sogenannte Erkenntnis, die vor Gericht oder beim Ministerium auch nur Zweifel an meiner Verfassungstreue begründen konnte.

Über die vielfältigen Verstrickungen dieses Geheimdienstes mit der terroristischen Naziszene ist in den vergangenen Jahren permanent berichtet worden. Täglich flimmern zur besten Sendezeit neue Skandale im Zusammenhang mit dem NSU über die Bildschirme.

Wir alle wissen, dass es dabei nicht nur um eine fragwürdige Bespitzelungspraxis geht, sondern um Mord und Terror. Dennoch –“ und das ist eigentlich unfassbar - genießt dieser Geheimdienst weiter den Ruf einer moralischen Instanz und einer ernstzunehmenden Quelle.

Bis heute stellt der sogenannte 'Verfassungsschutz' den ausländerfeindlichen Bewegungen von AfD bis Pegida Unbedenklichkeitszeugnisse aus. Besonders absurd war diese staatliche Protektion, als es um die Zusammenrottung rechter Schläger ging, die sich schon den Namen 'Hooligans gegen Salafisten' gab. Bei der Gründung beteiligt war der V-Mann des Verfassungsschutzes Roland Sokol, ein Mitglied des gewalttätigen Nazi-Netzwerks der Hammerskins.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz betont zur selben Zeit, dass Hogesa völlig unbedenklich sei. Die Existenz der Hammerskins in Baden-Württemberg leugnet der Geheimdienst gleich komplett. Mir aber wirft der Geheimdienst vor, dass die AIHD die Strukturen der Hammerskins im Südwesten öffentlich gemacht habe. Das ist rational kaum mehr zu erklären, sehr wohl aber mit einer unappetitlichen Kumpanei von Geheimdienst und Naziszene.

Die hauptsächliche Begründung, warum ich den größten Teil der Akten nicht sehen darf, ist der Schutz der Identität der eingesetzten Spitzel.

Wörtlich lautet diese Begründung: „Allein das öffentliche Anprangern der Quelleneigenschaft würde für die betroffenen Quellen bedeuten, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld und ihrer Existenz derart starken Belastungen ausgesetzt wären, dass sie in ihrer bisherigen Lebensführung massiv beeinträchtigt wären.“ Für jemanden, der seit über 20 Jahren von Spitzeln ausspioniert wurde, mutet die rührende Sorge um die Spitzel selbst gelinde gesagt befremdlich an. Wie im NSU-Komplex auch geht beim Verfassungsschutz Quellenschutz vor Opferschutz.

Gibt es überhaupt Maßstäbe, an die sich der Geheimdienst halten muss? Wenn weder das höchstinstanzliche Urteil des VGH noch die dezidierte Haltung des Ministeriums, das nach eingehender jahrelanger Prüfung erklärt hat, dass keine Zweifel an meiner Verfassungstreue bestehen, für den Verfassungsschutz relevant sind, in wessen Auftrag agiert er dann eigentlich? Oder kann er in diesem Staat völlig unkontrolliert seine eigene Agenda
verfolgen.

Die gesetzlich festgeschriebene Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist jedenfalls ganz sicher nicht der Maßstab, nach dem der Verfassungschutz seine Bespitzelungspraxis ausrichtet.

Meine Beobachtung beginnt 1992, als der Verfassungsschutz besorgt registrierte, dass ich mich schützend vor das von Pogromen bedrohte Flüchtlingsheim in Mannheim-Schönau gestellt habe. Seitdem habe ich in meinem Leben bestimmt viele Fehler gemacht. Aber wirklich überhaupt nichts, was der Verfassungsschutz in den Jahrzehnten meiner Bespitzelung zusammengetragen hat, würde mir Grund geben, es zu bereuen.

Der Verfassungsschutz hat, als er in diesem Verfahren aufgefordert wurde, meine kompletten Akten vorzulegen, schlicht erklärt, das Heraussuchen dieser Akten sei eine unzumutbare Arbeitsbelastung. Der Geheimdienst offenbart damit nicht nur seine Missachtung des Grundrechts auf Informationsfreiheit, sondern mehr noch seine Missachtung des Gerichts. Wenn Sie heute ein Urteil fällen sollten, das den Verfassungsschutz verpflichtet, meine Daten zu vernichten –“ wird es dann auch eine unzumutbare Arbeitsbelastung sein, sie zu finden? An dieser Stelle sollte man sich vielleicht daran erinnern, dass die Verfassungsschutzbehörden innerhalb weniger Wochen LKWLadungen voller Akten gezielt vernichtet haben, die den NSU-Komplex betrafen.

Wenn Sie heute bestätigen, dass diese Art der Bespitzelung rechtens ist, dann ist eines klar: Es gibt in diesem Staat keinerlei Rechtssicherheit gegenüber dem Inlandsgeheimdienst.

Wenn der Verfassungsschutz seine eigene Agenda verfolgt –“ die nicht die der Verfassung ist –“ gilt kein Grundrecht auf Informationsfreiheit mehr, keine Menschenwürde und keine Meinungsfreiheit. Umgekehrt haben Sie heute die Gelegenheit, ein klares Signal zu senden, dass der 'Verfassungsschutz' –“ solange dieser Fremdkörper innerhalb der Demokratie überhaupt noch existiert –“ nicht abseits jeder Rechtsstaatlichkeit agieren kann.



Quelle: Pressemitteilung 21. April 2016

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