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Erklärung der VVN-BdA zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdADie VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als »Belege« für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt – „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.

Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, »nicht den einen, erdrückenden Beweis« zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es »die Gesamtschau«, die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.

Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.

Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 4. Juni 2023

Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart

Sharepic zur KundgebungVermutlich am Mittwoch den 31. Mai 2023 findet die Urteilsverkündung im sog. Antifa Ost Verfahren statt. Aus dem Anlass wird es eine Kundgebung in Stuttgart geben. Im folgenden der Aufruf:

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.

Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Quelle: Freiheit für Jo

Bayern: Ärzt*innen und Standesorganisationen stehen hinter Banu

In ungewohnt deutlicher Manier mischten sich ärztliche Organisationen und prominente Mediziner in die derzeitige politische Diskussion um die drohende Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci ein. Die Gewerkschaft ver.di hatte am heutigen Mittwoch zur 9. Mahnwache für die Psychiaterin eingeladen. Gekommen waren erneut trotz arktischer Kälte über 120 Personen.

Zunächst durften schriftliche an OB König verfasste klare Positionierungen verlesen werden. Der Vizepräsident der Bayerische Landesärztekammer, Dr. med. Andreas Botzlar weist ausdrücklich darauf hin, „dass Mitglieder der TKP-ML in der Türkei häufig von Folter betroffen sind. Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht. Es gilt unabhängig vom legalen, persönlichen oder politischen Status des Einzelnen.“. Er verlangt daher eine Aussetzung des Verfahrens.

Die Vorsitzende des Ärztlichen Bezirksverbandes Dr. med Heidemarie Lux teilt diese Sorge um drohende „Folter oder noch schlimmere Maßnahmen bei Auslieferung (...): Als Vertreterin einer ärztlichen Standesorganisation ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden müssen.“

Als jedenfalls für Nürnberg prominentester Redner wies der langjährige Vorstand des Klinikums Dr. Alfred Estelmann auf die seines Erachtens absurde Situation für Büyükavci hin: „Was mich immer wieder an den Process von Kafka, an den Josef K. erinnert ist: Das OLG lässt sich alle Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Damit nimmt es Banu Büyükavci die Möglichkeit gegen dieses Urteil die Stimme zu erheben. Gleichzeitig ist die Einwohnerbehörde der Stadt Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, auf die wir eigentlich stolz sind, aktiv, um sie abzuschieben. Der Nürnberger Stadtrat formuliert einen tollen Beschluss, damit sie hierbleiben darf. Aber was ich nicht verstehe, warum man die nicht an die eigene Haustüre, an die eigene Ausländerbehörde richtet!“

Dr. med. Susanne Simen, bereichsleitende Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Klinikum Nürnberg hatte von Kolleg*innen an der Klinik Meinungen über Dr. Banu Büyükavci eingeholt. In einer nicht enden wollenden Liste von etwa 30 Äußerungen lobten jene deren Engagement im Job, ihre Kollegialität und Fachlichkeit und Unentbehrlichkeit, was nicht nur bei der anwesenden Banu Büyükavci große Rührung auslöste.

Der Personalrat am Klinikum Dr. med. Martin Krasa wies auf den eigenen Flüchtlingsstatus im Jahr 1968 nach dem gescheiterten Dubček-Aufstand in der Tschechoslowakei hin: „Ich bin sicherlich schon deshalb absolut unverdächtig, mit Mitglieder kommunistischer Parteien zu sympathisieren. Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum., dass wir in Deutschland das Glück haben, in einem demokratischen Rechtsstaat leben zu dürfen. Aber wir tragen auch Verantwortung dafür und müssen dort für Demokratie und Menschenwürde einstehen, wo wir sie als bedroht wahrnehmen. Wir mögen die politsichen Ansichten von Banu Büyükavci nicht teilen, aber jeder von uns kennt das Zitat, das Voltaire zugeschrieben wird: –šIch teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen–˜. Deswegen stehe ich hier. Ich frage die Verantwortlichen des Ausländeramtes und den weisungsbefugten Dienstherren, Herrn Innenminister Herrmann: Wollen Sie die Verantwortung tragen, dass eine Frau und Ärztin in ein Land ausgeliefert wird, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter, Erniedrigung und unmenschliche Behandlung erleiden wird?“

Organisator des Abends Prof. Dr. med. Hannes Wandt legte abschließend den Finger in die zentrale Wunde des §129b des Strafgesetzbuches: „Man stelle sich vor, dass es in Schweden oder der Schweiz während des Hitler-Regimes diesen Paragraf gegeben hätte: Keiner der Oppositionellen gegen die Naziherrschaft hätte sich in diesen Ländern sicher fühlen können vor Ausweisung und Verschleppung. Daher die Forderung auch hier: Dieser menschenrechtswidrige Paragraf muss weg!“

Ergänzende Infos:

Die gesamte Kampagne ist hier dokumentiert

Vollständige Rede von Dr. Estelmann auf Youtube

Schreiben der bayerischen Landesärztekammer an OB König

Schreiben des ärztlichen Bezirksverbandes an OB König



Quelle: ver.di

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird –“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

ver.di Bayern: Innenminister soll Ausweisungsvorhaben gegen Banu Büyükavci beenden

Die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg prüft eine mögliche Ausweisung von Dr. Dilay Banu Büyükavci. „Wir appellieren an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, das Vorhaben dieser Ausweisung umgehend zu beenden“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Banu muss bleiben“, forderte Klemens.

Bei einer auf türkisches Drängen durchgeführten Razzia gegen die TKP/ML war Dr. Büyükavci 2015 in Deutschland festgenommen und nach 34-monatiger Untersuchungshaft 2018 entlassen worden. Im Juli 2020 wurde sie nach §129b StGB zu drei Jahren und sechs Monaten Haft in erster Instanz verurteilt (die ergangene Haftstrafe ist durch die lange Untersuchungshaft abgeleistet). Dr. Büyükavci ist seit 2004 als Ärztin in Deutschland tätig, seit ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft auch wieder im Klinikum Nürnberg. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, keine Urteilsbegründungen vorliegen und die Anwälte sofort Revision eingelegt haben, wurden jetzt Ausweisungsverfahren eingeleitet. Konkrete Tatvorwürfe wurden jenseits einer bloßen Mitgliedschaft durch die Staatsanwaltschaft jedoch nie erhoben.

„Wir bitten den Innenminister dringend, die Prüfung einer möglichen Ausweisung unserer Funktionärin abzubrechen“, erklärte die Vorsitzende des Landesmigrationsausschusses bei ver.di Bayern, Charlotte Johnson. Dr. Büyükavci sei gut in die hiesige Gesellschaft eingebunden: Seit ihrer Freilassung aus der U-Haft arbeitet Banu Büyükavci wieder als Ärztin im Nürnberger Klinikum, in welchem sie seit Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Seit 2013 ist sie auch in ver.di Bayern ehrenamtlich aktiv, u.a. im Landesmigrationsausschuss Bayern. Sie ist stellvertretende Vorsitzende im Migrationsausschuss Mittelfranken und stellvertretendes Mitglied im Landesfrauenrat Bayern. Banu Büyükavci sei eine besonnene Frau, die bemüht sei, auch bei widerstrebenden Interessen und Diskussionen Kompromisse zu finden, so Johnson. „Wir sind vor diesem Hintergrund sehr betroffen über die in Aussicht genommene Ausweisung. Bitte beenden Sie das hierfür begonnene Verfahren“, forderte Johnson.

Quelle: verdi Bayern

Gegen die Kriminalisierung linker Organisationen - Solidarität mit dem Roten Aufbau Hamburg!

12.9. Hamburg
Foto: gemeintsindwiralle.org
Die Repression gegen linke Strukturen und AktivistInnen nimmt zu. Anfang letzten Jahres wurde öffentlich über ein Verbot der Roten Hilfe e.V. spekuliert. Im Juli wurden nach 4 Jahren Prozess 10 KommunistInnen der türkisch/kurdischen TKP/ML wegen der bloßen Mitgliedschaft in ihrer legalen (!) Organisation zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ende August stürmten SEK-Einheiten 28 Wohnungen und linke Zentren die der Staat dem Roten Aufbau Hamburg zurechnet. Den meisten der 22 Betroffenen wird vorgeworfen eine „kriminelle“, in einem Fall sogar eine „terroristische“ Vereinigung gebildet zu haben. Es handelt sich um das größte Verfahren gegen eine deutsche linke Organisation seit Jahrzehnten.

§129(a) –“ schnüffeln und spalten

Dass den Beschuldigten kaum individuelle Straftaten zugerechnet werden, passt gut zu dem Vorwurf der „kriminellen Vereinigung“ nach §129: Denn die Paragraphen 129, 129a und 129b dienen hauptsächlich der Ausspähung linker und revolutionärer Strukturen. Zu Verurteilungen nach diesen Paragraphen kommt es zwar fast nie, dafür werden der politischen Polizei alle möglichen geheimdienstlichen Mittel an die Hand gegeben, um linke AktivistInnen einzuschüchtern und zu überwachen. Auch Freunde, Familienangehörige und Bekannte werden regelmäßig gleich auch überwacht. In Hamburg wurden jetzt sogar Wohnungen von Personen durchsucht, die im aktuellen Verfahren gar nicht beschuldigt sind, sondern lediglich als Zeugen geführt werden. Der Effekt auf den die staatliche Repression abzielt, ist die Einschüchterung und Spaltung einer breiten linken Bewegung! Die Botschaft: alleine der politische oder persönliche Kontakt mit organisierten Linken kann Ärger einbringen.

Wir sagen: wir lassen uns nicht spalten oder einschüchtern! Weg mit dem Schnüffelparagraphen 129(a/b)!

Eine revolutionäre Perspektive ist nicht kriminell!

Der Angriff auf den Roten Aufbau Hamburg ist auch der Versuch die Perspektive auf eine Gesellschaftsordnung jenseits des Kapitalismus –“ auf den Sozialismus –“ zu kriminalisieren. Explizit werfen Polizei und Staatsanwaltschaft in den Durchsuchungsbeschlüssen den betroffenen GenossInnen vor den Kapitalismus überwinden und „durch ein sozialistisches System ersetzen“ zu wollen und sich dafür organisiert zu haben. Fast wortgleich wurde diese Formulierung übrigens schon beim KPD-Verbot 1956 verwendet...

Wir sagen: nicht das Ziel einer solidarischen, ökologischen, klassenlosen Gesellschaft ohne Patriarchat und Rassismus ist kriminell. Kriminell ist der Kapitalismus, der tagtäglich für den Profit Weniger ausbeutet, Umwelt und Klima zerstört, Krieg, Frauenunterdrückung und Rassismus reproduziert!

Sich für eine sozialistische Perspektive zu organisieren, ist gerade in einer Zeit, in der das kapitalistische System von einer Krise in die nächste taumelt und ständig neue Krisen produziert, nicht nur legitim, sondern notwendig.

Wir lassen uns nicht spalten, nicht einschüchtern und stehen zusammen im Kampf gegen ein überkommenes System!

Solidarität mit dem Roten Aufbau Hamburg und allen anderen Betroffenen!


Erklärung als PDF zum Download
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Quelle

Am 18. März und darüber hinaus: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Gemeinsam gegen Repression und Unterdrückung

Am 18. März und darüber hinaus: Freiheit für alle politischen Gefangenen

Der 18. März als Tag der politischen Gefangenen ist ein Teil der Geschichte des Kampfes für eine befreite und klassenlose Gesellschaft. Dieser Kampf hält bis heute an. Immer noch kämpfen wir für eine Welt ohne Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung. Denn die kapitalistischen Verhältnisse produzieren Armut, Krieg, Ausbeutung, Unterdrückung und Entfremdung –“ und das am laufenden Band. Die Methoden haben sich verändert, die Herrschenden haben sich geändert und doch ist die Systematik die selbe geblieben: Die Ausbeutung des Großteils der Bevölkerung, die den Reichtum einer Minderheit produzieren. Wer sich gegen dieses System der organisierten Unterdrückung und Ausbeutung auflehnt und für eine gerechte, solidarische Gesellschaft kämpft, bekommt früher oder später die Repression des Staates zu spüren.

Repression kann dabei unterschiedliche Formen annehmen und wird gerade jetzt, in Zeiten der wachsenden Unzufriedenheit und des wachsenden Unmuts in der Bevölkerung, immer mehr zum Mittel der Wahl, um die herrschende Ordnung aufrecht zu erhalten. So sind wir seit Jahren mit einer stetigen Verschärfung der repressiven Maßnahmen konfrontiert, z.B.

• durch gesetzliche Verschärfungen, wie der Verabschiedung neuer Polizeigesetze, die der Polizei umfangreiche und weitgehende Rechte zugesteht, während das Versammlungsrecht sukzessive immer weiter eingeschränkt wird oder der Einführung des §114, das sog. Bullenschubsgesetz, der bereits eine Berührung von PolizistInnen mit mindestens drei Monaten Haft bestraft.

• durch gezielte Desinformations- und Hetzkampagnen seitens Polizei, Politik und Medien, wie beispielsweise an Silvester in Leipzig.

• durch die zunehmende Kriminalisierung von antifaschistischen und antikapitalistischen Protesten, bei der auch immer öfters den Angeklagten Knast droht.

Z.B. wie bei der Repression im Nachgang der Proteste gegen den G20 Gipfel in Hamburg. Hier gibt es auch mehr als 2 Jahre nach dem Gipfel nach wie vor Gefangene und Angeklagte, es stehen sogar weitere Massenprozesse an und es wird mit aller Kraft versucht alleine die Beteiligung an einer Demonstration, von der angeblich Steine und Flaschen geworfen worden seien, zu kriminalisieren und Beteiligte zu hohen (Haft-)strafen zu verurteilen –“ ohne eine konkrete „Straftat“ nachweisen zu müssen.

• werden türkische und kurdische Strukturen mit Hilfe der sog. Antiterrorparagraphen §129 verfolgt und vor Gericht gestellt. Seit 2016 findet vor dem OLG München der bislang größte §129b Prozess statt, der sich gegen 10 ATIK-Mitglieder richtet, denen die Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten) vorgeworfen wird. Zusätzlich sind vor allem kurdische AktivistInnen mit Repression konfrontiert: mehrmals im Jahr kommt es zu Verhaftungen und Verurteilungen von AktivistInnen, denen die Mitgliedschaft (oder Unterstützung) in der PKK vorgeworfen wird, die trotz (oder gerade wegen) erfolgreicher Bekämpfung von islamistischen Milizen und Verteidigung des freiheitlichen Projektes Rojava, nach wie vor als terroristische Organisation gelten.

Widerstand –“ Repression –“ Solidarität Repression zielt dabei darauf ab Kämpfe zu unterdrücken und letztlich zu zerschlagen, um die herrschende Ordnung mit aller Gewalt aufrechtzuerhalten und die entstehenden Klassenkämpfe zu verhindern –“ einerseits akut, andererseits präventiv, um die ideologische Vorherrschaft über die Geschichte zu gewinnen, aber auch durch Einschüchterung und Abschreckung AktivistInnen abzuhalten diesen Kampf aufzunehmen oder weiterzuführen.

D.h. dass Repression uns alle was angeht: Wenn der Kampf um Befreiung, der Kampf für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung angegriffen wird, dann werden wir alle angegriffen –“ auch wenn es nur einzelne trifft.

Umso notwendiger ist es am 18. März, aber auch Tag für Tag, dieser Repression unsere Solidarität entgegenzusetzen. Denn wenn Repression in der kapitalistischen Logik auf Widerstand folgt, so muss in einer revolutionären Logik Solidarität auf Repression folgen. Und während die Herrschenden sich in der Verfolgung von politischen AktivistInnen ziemlich einig sind, so muss es für uns darum gehen in der Frage der Solidarität ideologische und politische Unterschiede zu überwinden, um den Angriffen unsere geschlossene Solidarität entgegenstellen zu können und gemeinsam den Kampf für eine befreite Gesellschaft weiterzuentwickeln. Zeigen wir uns also solidarisch mit denjenigen, die mit Repression konfrontiert sind, und mit den Gefangenen, die für die Perspektive einer Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen und weltweit in Knästen weggesperrt sind. Nutzen wir den Tag der politischen Gefangenen und zeigen ihnen, dass sie nicht alleine sind.

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Kundgebung: Samstag, 14. März, 15 Uhr
Vor der JVA Stammheim
U15 Stammheim

Geschichte des 18. März

Der 18. März ist der Jahrestag der Pariser Kommune, der erste proletarische Versuch einer sozialistischen Umwälzung. Die Pariser Kommune wurde während des Deutsch-Französischen Krieges (1870-1871) spontan gebildet, vertrieb die konservative Zentralregierung aus der Hauptstadt Frankreichs und errichtete mit rätedemokratischen und sozialistischem Vorbild einen „Stadtrat“.

Fortan –“ für 72 Tage –“ regierte die Pariser Kommune bis zum 28. Mai 1871, als die Regierungstruppen die Macht über Paris wieder übernahmen. Die Reaktion übte nach ihrem Sieg an den KommunardInnen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet und mehr als 40.000 zu meist lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

So wurde der 18. März von der Internationalen Roten Hilfe 1923 zum Tag der politischen Gefangenen ausgerufen, als Erinnerung an die Kommune, als Geschichte des Aufbruchs, aber auch als Erinnerung an die Repression. Mit diesem Datum wurde auch der Zusammenhang zwischen Revolution und Konterrevolution, also dem Kampf gegen die bestehenden Verhältnisse und der daraus folgenden Repression deutlich gemacht.

Im Faschismus wurde der 18. März verboten und konnte auch auf Grund der Repression nicht mehr begangen werden. Nach dem Faschismus wurde der 18. März erst wieder 1996, auf Initiative von Libertad, zum Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen begangen. Seither wird dieser Tag jedes Jahr mit Veranstaltungen, Demos oder anderen Aktivitäten begangen.

In Stuttgart wird seit einigen Jahren am 18. März vor den Knast in Stammheim gegangen, um den Gefangenen deutlich zu machen, dass wir sie nicht vergessen haben und dass sie weiterhin Teil der Kämpfe sind.

Quelle: Aufruf Arbeitskreis Solidarität und Zusammen Kämpfen Stuttgart

Kundgebung in Freiburg: Freiheit für Tomas!

Flyer
Wir dokumentieren den Aufruf für eine Solidaritätskundgebung mit Tomas Elgorriaga Kunze am Dienstag, 2. Juni 2015, 19 Uhr, Bertoldsbrunnen, Freiburg:

Am 31. Oktober 2014 wurde Tomas Elgorriaga Kunze in Mannheim verhaftet und sitzt seitdem dort im Knast. Tomas hatte jahrelang unter dem Namen José Gabriel Jiménez in Freiburg gelebt, studiert und bis zu seiner Verhaftung am soziologischen Institut der Uni Freiburg gearbeitet. Tomas war in der baskischen Unabhängigkeitsbewegung aktiv und linker Gemeinderat in der Kleinstadt Hondarribia. 1998 wurde er von den spanischen Behörden unter dem Vorwurf der Unterstützung der baskischen Organisation Euskadi Ta Askatasuna verhaftet und während der Zeit der Kontaktsperre schwer gefoltert.

Nach seiner vorübergehenden Freilassung konnte Tomas nach Deutschland fliehen und hat sich in Freiburg ein neues Leben aufgebaut. Er studierte an der philosophischen Fakultät der Universität Freiburg und arbeitete danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Soziologie. Doch mit der Festnahme im Herbst aufgrund eines internationalen Haftbefehls der französischen Behörden, wo er unter anderem wegen Passfälschung in Abwesenheit verurteilt wurde, endete das Freiburger Exil jäh. Seither versucht Tomas aus der JVA Mannheim heraus mit Hilfe seiner Anwält*innen die drohende Auslieferung nach Frankreich zu verhindern.

Da Frankreich, trotz des Wissens über die Situation der baskischen politischen Gefangenen, Bask*innen nach Spanien ausliefert, ist zu befürchten, dass auch Tomas nach Spanien abgeschoben wird. Folter und Misshandlungen von baskischen politischen Gefangenen sind in Spanien Realität. Daran änderte auch die einseitige Beendigung des bewaffneten Kampfes der ETA im Oktober 2011 nichts. Auch Tomas drohen deshalb, wenn er nach Spanien abgeschoben wird, schwerste Misshandlungen und Folter. Dies gilt es zu verhindern!

Zusätzlich zu den in Frankreich und besonders in Spanien drohenden Verfolgungen ermittelt auch das deutsche Bundeskriminalamt in dem Fall. Die Behörden nutzen nun die Ermittlungen wegen §129a und §129b, um in Freiburg Erkenntnisse über Tomas–™ Umfeld zu gewinnen.

Wir wollen, dass Tomas nach Freiburg zurückkehren kann und kritisieren aufs Schärfste den Fortbestand von Folterstaaten in Europa!

Wir rufen dazu auf, am Dienstag, den 2. Juni, um 19 Uhr, zum Bertoldsbrunnen zu kommen und an der Kundgebung für Tomas Freiheit teilzunehmen.

Solidarität mit Tomas!
Keine Auslieferung, weder nach Frankreich, noch nach Spanien!
Für eine Gesellschaft ohne Knäste, Folter und Deportation!

KTS Freiburg
Autonome Antifa Freiburg
Ermittlungsausschuss Freiburg
Fachschaft Politik
Referat für Politische Bildung
Sand im Getriebe
Unbestimmter Zusammenhang






Siehe auch die Beiträge in unserem Blog:

Stuttgart: Donnerstag, 30. Mai | 12 Uhr - Solidemo zu den Hausdurchsuchungen am 22. Mai

Flyer zur Demo
Ein Angriff gegen EineN von uns ist ein Angriff gegen alle!
Linke Politik verteidigen! 5 Finger sind eine Faust!

Am Mittwoch, den 22. Mai 2013 fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchung im Zuge der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129) statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten in Stuttgart, Berlin und Magdeburg.

Demonstration: Donnerstag, 30. Mai 2013 | 12 Uhr
Lautenschlagerstraße, Stuttgart
(beim Hauptbahnhof)

Konkret sollen 9 Beschuldigte der „Revolutionären Linken“ bzw. den „Revolutionären Aktions Zellen“ angehören, diese unterstützt und/oder bei der Herausgabe der Zeitschrift „radikal“ mitgewirkt haben. Die Revolutionären Aktionszellen zeigten sich in den vergangenen Jahren für einige Brandanschläge in Berlin, sowie für die Verschickung von Patronen verantwortlich. Im Zuge der Durchsuchungen wurde einer der Betroffenen, der sich im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung im offenen Vollzug befand, in die JVA Berlin Tegel und somit in den geschlossenen Vollzug verlegt.

 

Etwa 300 PolizeibeamtInnen durchsuchten heute bundesweit Räume, beschlagnahmten Computer, Speichermedien, Mobiltelefone, Broschüren etc. und führten bei einem Teil der Beschuldigten Erkennungsdienstliche Behandlungen durch. Grundlage dieser Durchsuchungen sind äußerst dürftige nachrichtendienstliche Erkenntnisse von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden. Diese Ermittlungen stehen im krassen Gegensatz zu dem Vorgehen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund NSU, der über Jahrzehnte hinweg ungestört morden konnte, obwohl den staatlichen Behörden durch Spitzel eine Flut von Erkenntnissen vorlag und deren Infrastruktur größtenteils von diesen mit aufgebaut wurde. Dieser aktuelle Kriminalisierungsversuch macht wieder einmal aufs neue den Verfolgungswillen gegen links deutlich und soll offensichtlich dazu dienen linke Aktivistinnen und Aktivisten einzuschüchtern.

Die Durchsuchungen reihen sich in zahlreiche Kriminalisierungsversuche der vergangenen Jahre ein. Insbesondere die sogenannten „Schnüffelparagraphen“ 129 kommen hierbei verstärkt zum Einsatz. So zum Beispiel gegen 20 AntifaschistInnen in Dresden und Region, sowie verstärkt gegen diverse migrantische Organisationen.

Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Unsere Antwort auf diesen Repressionsschlag kann daher nur die Solidarität mit den Betroffenen sein. Das Engagement für eine fortschrittliche Gesellschaft war, ist und bleibt legitim!

Zeigt euch solidarisch! Kommt zur Demo!

Infos unter: stuttgart.rote-hilfe.de und www.political-prisoners.net

Solidaritätserklärung mit den Betroffenen der Durchsuchungen am 22. Mai

Zu den Hausdurchsuchungen, die gestern unter anderem in Stuttgart stattfanden erklärt die Rote Hilfe Stuttgart:

Am Mittwoch, den 22. Mai 2013 fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchungen im Zuge der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129) statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten. Betroffen waren unter Anderem Objekte in Stuttgart, Berlin und Magdeburg.Vorgeworfen wird den Betroffenen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 StGB. Konkret sollen sie den „Revolutionären Aktions Zellen“ angehören bzw. diese unterstützt und bei der Herausgabe der Zeitschrift „radikal“ mitgewirkt haben. Diese Gruppe zeigte sich in den vergangenen Jahren für einige Brandanschläge in Berlin sowie die Verschickung von Patronen verantwortlich.

Die Durchsuchungen reihen sich in zahlreiche Kriminalisierungsversuche der vergangenen Jahre ein. Insbesondere die sogenannten „Schnüffelparagraphen“ 129 kommen hierbei verstärkt zum Einsatz. So beispielsweise gegen AntifaschistInnen in Dresden und verstärkt gegen diverse migrantische Organisationen.

Etwa 300 PolizeibeamtInnen durchsuchten heute bundesweit Räume, beschlagnahmten Computer, Speichermedien, Mobiltelefone, Broschüren etc. und führten bei einem Teil der Beschuldigten Erkennungsdienstliche Behandlungen durch. Grundlage dieser Durchsuchungen sind äußerst dürftige nachrichtendienstliche Erkenntnisse von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden. Diese Ermittlungen stehen im krassen Gegensatz zu dem Vorgehen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund NSU, der über Jahrzehnte hinweg ungestört morden konnte, obwohl den staatlichen Behörden durch Spitzel eine Flut von Erkenntnissen vorlag und deren Infrastruktur größtenteils von diesen mit aufgebaut wurde. Dieser aktuelle Kriminalisierungsversuch macht wieder einmal aufs neue den Verfolgungswillen gegen links deutlich und soll offensichtlich dazu dienen linke Aktivistinnen und Aktivisten einzuschüchtern.

Das ist für uns nicht hinnehmbar.

Unsere Antwort auf diesen Repressionsschlag kann daher nur die Solidarität mit den Betroffenen sein. Das Engagement für eine fortschrittliche Gesellschaft war, ist und bleibt legitim!

Wenn ihr diese Erklärung unterstützen möchtet, schreibt eine Mail an stuttgart@rote-hilfe.de und achtet auf aktuelle Ankündigungen!

Rote Hilfe Stuttgart | 22. Mai 2013

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